Amt für soziale Sicherung und Integration
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- Jörn Schuler
- vor 6 Jahren
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1 Amt für soziale Sicherung und Integration Controllingbericht Hilfe zur Pflege nach SGB XII 2013
2 Seite 1 Gliederung Seite 1. Eckdaten Hilfe zur Pflege Steuerungskonzept und Ziele 3 3. Zielerreichungsgrade Entwicklung in der ambulanten Pflege Entwicklung in der stationären Pflege Benchmarking der 16 Großstädte.. 7 Dichten in der Hilfe zur Pflege. 7 Quoten zur Zielerreichung.. 8 Aufwand pro Person.. 9
3 Eckdaten Hilfe zur Pflege Seite 2 Ordentlicher Aufwand HzP Ansatz 2013: Aufwand in Euro im Bereich der Hilfe zur Pflege Teilergebnispläne und (ohne interne Leistungsverrechnung) stationäre Hilfen Investitionskosten für Heime (TEP ) ambulante Hilfen Personalaufwand Investitionskosten für Pflegedienste (TEP ) sonstige Aufwendungen Plan 2014: Die Graphik stellt alle Aufwendungen zusammen, die für den Bereich der Pflege aus dem Teilergebnisplan (TEP) anfallen, also die stationären und ambulanten Hilfen sowie die Personalaufwendungen und sonstige Aufwendungen. Darüber hinaus werden die Investitionskosten für die stationären Einrichtungen und die Pflegedienste dargestellt, die aus dem TEP finanziert werden. Allein für den stationären Bereich fallen 49,2 Mio. Euro (= 75%) an, davon erstattet der Landschaftsverband ca. 6,3 Mio. für Personen unter 65 Jahre. Insgesamt ergeben sich Erträge in Höhe von 7,6 Mio. Euro. Es zeigt sich, dass der Personalaufwand lediglich 4,3% des Gesamtaufwandes ausmacht und damit nicht den wesentlichen Kostenfaktor darstellt. Personalinvestitionen können einen Beitrag dazu leisten, Steuerungsmöglichkeiten nutzbar zu machen, um den starken Anstieg der Transferleistungen abzumildern. Personenzahlen nach Pflegestufen Personen in der ambulanten Pflege nach Pflegestufen (PS) Personen in der stationären Pflege nach Pflegestufen (PS) PS 3 53 PS PS PS PS PS PS PS Im Jahr 2013 wurden insgesamt (ambulant und stationär) pflegebedürftige Menschen durch Pflegeleistungen nach dem SGB XII unterstützt. Während in der ambulanten Pflege die niedrigen Pflegestufen vorherrschen, verhält es sich in der stationären Pflege naturgemäß umgekehrt. Auffällig im ambulanten Bereich ist der hohe Anteil an Personen mit der Pflegestufe Null (58%). Der größte Anteil (62%) der ambulant gepflegten Personen ist zwischen 65 und 85 Jahre alt, 85 Jahre und älter sind 16% der Personen. In der stationären Pflege liegt der Anteil zwischen 65 und 85 Jahren bei 49% und der Anteil der Hochaltrigen bei 40%. In beiden Bereichen ist der Anteil der weiblichen Personen deutlich stärker ausgeprägt: ambulant = 62%, stationär = 71%. In der ambulanten Pflege überwiegt der Anteil der nicht-deutschen Pflegebedürftigen mit 51%. In der stationären Pflege beträgt der Anteil der nicht-deutschen Personen dagegen nur gut 4%.
4 Steuerungskonzept und Ziele Seite 3 Fachliche Wirkungsziele Die übergeordnete Zielsetzung besteht darin, dass pflegebedürftige Menschen, die Leistungen nach dem 7. Kapitel des SGB XII beziehen, eine bedarfsgerechte pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung erhalten. Grundlage ist dabei die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit der Klientinnen und Klienten. Dem ordnen sich zwei zentrale fachliche Wirkungsziele unter: 1. "Ambulant vor stationär": Entsprechend dem Wunsch der pflegebedürftigen Personen im vertrauten Umfeld leben zu können, wird die Pflege, soweit aus fachlicher und organisatorischer Sicht möglich, im häuslichen Umfeld geleistet. Dies korrespondiert mit dem im Gesetz verankerten Grundsatz des Vorrangs ambulanter vor stationären Leistungen ( 13, 61 SGB XII). 2. "Private vor professioneller Pflege": Im ambulanten Bereich wird ein Großteil der Leistungsbeziehenden durch Angehörige oder durch Personen, mit denen sie in einer nachbarschaftlichen Beziehung leben, betreut. Für den Träger der Sozialhilfe gilt es, diese Pflegebereitschaft zu erhalten ( 63 SGB XII). Wenn erforderlich, wird ein professioneller Pflegedienst unterstützend hinzugezogen oder er übernimmt im Bedarfsfall die ambulante Versorgung in Gänze. Diese fachlichen Ziele werden frühzeitig durch Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, die der Transferleistung HzP nach dem SGB XII vorgelagert sind, angesteuert. Zu nennen sind hier insbesondere das Pflegebüro, das abgestimmte Fallmanagement durch die "zentren plus ", die Schwerpunktsachbearbeitung Altenhilfe des Bezirkssozialdienstes, die Beratungsstelle für alte Menschen, körperlich Behinderte, chronisch Kranke des Gesundheitsamtes sowie Angebote des Demenznetzes Düsseldorf. Im Transferleistungssystem HzP begleitet, neben der Beratung im Bereich der Leistungsgewährung, ab 2014 der Pflegefachdienst (PFD) mit seiner pflegerischen Beratungskompetenz im Rahmen von Hausbesuchen die pflegebedürftigen Personen. Fiskalische Wirkungsziele Aus den fachlichen Zielen lassen sich die fiskalischen Ziele ableiten: 1. "Begrenzung der Gesamtaufwendungen pro HzP-Person": Da der finanzielle Aufwand für eine stationäre Unterbringung im Durchschnitt mehr als das Doppelte der ambulanten Pflege beträgt, lässt sich durch die Umsetzung des Ziels "ambulant vor stationär" eine Reduzierung bzw. Begrenzung der durchschnittlichen Gesamtaufwendungen in der HzP pro Person erreichen. 2. "Begrenzung der Aufwendungen in der ambulanten Pflege": Werden die Klienten ambulant gepflegt, so hat es häufig einen positven Effekt auf die Aufwendungen pro Person, wenn die privat organisierte Pflege gefördert wird, da die Kosten eines professionellen Pflegedienstes wesentlich höher liegen, als die Unterstützungsleistungen im Bereich der privaten Pflege. Steuerungsmöglichkeiten in der Hilfe zur Pflege Die Steuerungsmöglichkeiten liegen vor allem in der Organisation der Beratungsprozesse. Zum einen geht es um das Schnittstellenmanagement zu dem o.g. Beratungs- und Unterstützungssystem, das der Hilfe zur Pflege vorgelagert ist, zum anderen ist die aufsuchende Hilfe durch den Pflegefachdienst mit dem daraus folgenden bedarfsgerechten Pflegesetting und der Organisation der Hilfen vor Ort von Bedeutung. Die Graphik zeigt, dass die Verfolgung der fachlichen Wirkungsziele aufgrund der Kostenstruktur die fiskalischen Ziele mit unterstützt. 561 Aufwand pro Person ambulant Aufwand je Person in der HzP 2013 in Euro Aufwand pro Person stationär Aufwand pro Person gesamt Die durchschnittlichen Gesamtaufwendungen in der HzP in Höhe von Euro pro Person lassen sich dadurch beeinflussen, dass das Verhältnis von ambulanten Fällen (561 Euro) zu den kostenintensiven stationären Fällen (1.398 Euro) verbessert wird. Lässt man Preissteigerungseffekte außen vor, so sinken durch die stärkere Zielerreichung die Gesamtaufwendungen pro Person. Ein Kostenelement innerhalb der ambulanten Aufwendungen sind die Kosten für die professionelle Pflege durch Pflegedienste. Hier liegen die Kosten pro Person bei 783 Euro, während die Kosten für die privat organisierte Pflege bei 238 Euro liegen.
5 Zielerreichungsgrade Seite 4 Ambulant vor stationär Private Pflege vor professioneller Pflege ambulante Pflegequote private Pflegequote 47,4% 47,1% 30% 34% 35% 36% 36% 43,2% 41,9% 43,0% Die auf Seite 3 beschriebenen Wirkungsziele schlagen sich in den folgend dargestellten Zielerreichungsquoten nieder. Die ambulante Pflegequote gibt Aufschluss über die Erreichung des Ziels "ambulant vor stationär". Die Zeitreihe weist eine leichte Verbesserung im Laufe der Jahre aus. Die Steigerung der Quote ist jedoch zu gering, um damit sichtbare Fallkostensenkungen zu erzielen. Zumal von 2010 nach 2011 Personen, die ausschließlich Haushaltshilfen benötigten, bisher in der Hilfe zum Lebensunterhalt oder in der Grundsicherung geführt wurden und aufgrund eines höchstrichterlichen Urteils seitdem der ambulanten Pflege zugerechnet wurden. Dabei handelt es sich um fiskalisch weniger bedeutsame Fälle, die sich somit fallkostensenkend auswirken (siehe Graphik "Kosten pro Fall" unten). Die Kennzahl "private Pflegequote" gibt an, in welchem Ausmaß es gelungen ist, im Bereich der ambulanten Pflege, die Versorgung durch Angehörige und nachbarschaftliche Hilfen statt durch die (kostenaufwändigeren) Pflegedienste sicher zu stellen. Die Quote sinkt seit vielen Jahren in deutlichen Schritten. Hier schlagen sich die veränderten Familienbeziehungen nieder, die es aus räumlichen, beruflichen und organisatorischen Gründen erschweren, die eigenen Angehörigen zu pflegen. An diesem Punkt setzt zukünftig der Pflegefachdienst an, mit dem Ziel, das Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit zu unterstützen und familiäres und nachbarschaftliches Engagement zu mobilisieren. Begrenzung der Gesamtkosten in der HzP Begrenzung der Kosten in der ambulanten HzP monatl. Kosten ( ) pro Fall (gesamt) monatl. Kosten ( ) pro Fall (ambulant) Die Effekte einer fachlichen Steuerung, wie sie ab 2014 durch den Einsatz des Pflegefachdienstes (PFD) möglich wird, kann sich sukzessive auch in den Kosten pro Person niederschlagen, zumindest in der Form, dass der Kostenanstieg begrenzt wird. Da die stationären Kosten pro Person im interkommunalen Vergleich in Düsseldorf 17% über dem Durchschnitt liegen, richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Zielsetzung "ambulant vor stationär" mit den fiskalischen Auswirkungen, die sich in dieser Kennzahl widerspiegeln. Wie ausschlaggebend das Verhältnis von ambulanter zu stationärer Pflege ist, wird am Vergleich der Kosten pro Person in der ambulanten Pflege in Höhe von 561 Euro mit den Kosten pro Person in der stationären Pflege in Höhe von Euro deutlich (siehe auch Seite 3). Gleichzeitig lassen sich auch die Kosten in der ambulanten Pflege durch die Umsetzung des Ziels "private vor professioneller Pflege" positiv beeinflussen. Dabei ist zu beachten, dass es in erster Linie um ein angemessenes Pflegesetting geht. Wenn der PFD feststellt, dass die bestehenden Pflegeleistungen nicht (mehr) bedarfsgerecht sind und umfassendere Leistungen erforderlich werden, kann es auch zu Kostensteigerungen kommen.
6 Entwicklung in der ambulanten Pflege Seite 5 Leistungsentwicklung Personen in der ambulanten HzP davon Personen in der ambulanten HzP - PS 0 gesamt gesamt professionell professionell privat privat 336 Die Anzahl der Leistungsbeziehenden ist im Vergleich zum Jahr 2010 um 36% angestiegen. Deutlich wird, dass die Anzahl der professionell gepflegten Personen (d.h. durch Pflegedienste) kontinuierlich zunimmt, während die Anzahl der privat gepflegten Personen seit 2011 sogar rückläufig ist. Diese Entwicklung ist u.a. auf die veränderten Familienbeziehungen zurückzuführen: Immer weniger Personen sind aus beruflichen und wohnräumlichen Gründen in der Lage, ihre Angehörigen zu pflegen. Besonders bedeutsam ist die Tatsache, dass 58% (972) der Pflegebedürftigen Leistungen der Pflegestufe Null erhalten. Hier schlägt sich die steigende Anzahl demenziell erkrankter Menschen nieder, die, sofern keine weiteren pflegerelevanten Einschränkungen vorliegen, Leistungen der Pflegestufe Null erhalten. Von den Personen in dieser Pflegestufe werden 65% (636) von professionellen Pflegediensten gepflegt. Hier sind in Zukunft die Möglichkeiten privat organisierter Pflege auszuloten (z.b. über Beihilfen und ehrenamtliches Engagement im Sozialraum) mit den entsprechenden kostendämpfenden Effekten. Finanzentwicklung Fallbezogener Aufwand in der ambulanten HzP davon Aufwand der Pflegedienste in PS 0 8,7 Mio. 9,9 Mio. 11,0 Mio. 11,3 Mio. 11,9 Mio. 2,9 Mio. 3,4 Mio. 3,8 Mio. 4,1 Mio. Analog zur Anzahl der Leistungsbeziehenden ist auch der Aufwand in der ambulanten HzP seit 2010 um 29% angestiegen. Allein der anteilige Aufwand der Pflegedienste in der Pflegestufe 0 macht mehr als ein Drittel des Gesamtaufwandes aus und ist seit 2010 um 41% gestiegen. Diese Leistungsart stellt einen wesentlichen Kostenfaktor in der Pflege dar, obwohl die kostenintensiveren Fälle in den höheren Pflegestufen zu finden sind. Die Kosten in der ambulanten Pflege hängen zum einen von sog. Punktwerten ab, die pro Pflegedienst variieren können, zum anderen von der Zusammensetzung des Pflegearrangements und der Organisation der Pflege vor Ort. Wenn es durch die Beratungsleistung des Pflegefachdienstes gelingt, das Pflegesetting hin zu stärkerer privater Versorgung zu gestalten, können als Nebeneffekt auch Kostensenkungen generiert werden. Ob der Pflegefachdienst die erhofften fiskalischen Effekte nach sich zieht, lässt sich vor allem an den Zielerreichungsquoten (siehe Seite 4) ablesen und nur bedingt von den absoluten Kosten, da sowohl Preissteigerungseffekte als auch steigende Fallzahlen die fiskalische Wirkung der Maßnahmen konterkarieren.
7 Entwicklung in der stationären Pflege Seite 6 Leistungsentwicklung Personen in der stationären HzP Struktur der Pflegestufen in der stationären HzP Personen gesamt PS 3 24% HzP inkl. PWG PS 2 39% 749 nur PWG PS 1 33% PS 0 4% Auch in der stationären Pflege ist seit 2010 ein Anstieg von auf Personen (= 9%) zu verzeichnen. Dieser Anstieg liegt jedoch weit unter der Steigerungsrate in der ambulanten Pflege, so dass schon hier die Wirkung des Ziels "ambulant vor stationär" erkennbar ist (siehe dazu die Kennzahl auf Seite 4). Der Rückgang der Gesamt-Personenzahlen im Jahr 2013 liegt u.a. an einer Veränderung der Beihilfevorschriften, wonach die Kosten der HzP jetzt vom Beihilfeträger übernommen werden. 341 Personen in Einrichtungen sind unter 65 Jahre alt und werden aus diesem Grunde vom Landschaftsverband refinanziert. 37% der Pflegebedürftigen werden in Einrichtungen gepflegt, die keine Pflegestufe oder die Pflegestufe 1 haben. Hinter dieser Zahl verbirgt sich ein hoher Anteil demenziell Erkankter. Ebenso wie in den höheren Pflegestufen, ist davon auszugehen, dass die Pflege zu Hause für die Angehörigen oder für Ehrenamtliche aus dem sozialen Netzwerk vor Ort trotz der Unterstützung eines Pflegedienstes nicht mehr leistbar ist. Im interkommunalen Vergleich ist die gleiche Tendenz erkennbar, wobei die Anteile niedriger Pflegestufen in Einrichtungen in Düsseldorf unterdurchschnittlich ausgeprägt sind. Auch hier wird der Pflegefachdienst zukünftig eruieren, ob es für die Pflegebedürftigen wünschenswert ist, eine stationäre Unterbringung zu verhindern bzw. zu verzögern. Die kostendämpfenden Effekte dieser Maßnahmen wurden oben beschrieben. Finanzentwicklung Aufwand in der stationären HzP und PWG stationäre Kosten ohne PWG PWG Gesamtkosten i.v.e. davon Aufwand HzP für unter 65-jährige (vom LV refinanzierte Fälle) 43,5 Mio. 45,6Mio. 47,8 Mio. 49,8 Mio. 49,8 Mio. 17,3 Mio. 17,9 Mio. 18,2 Mio. 18,5 Mio. 19,5 Mio. 26,2 Mio. 27,7 Mio. 29,6 Mio. 31,3 Mio. 30,3 Mio. 5,5 Mio. 5,8 Mio. 6,08 Mio. 6,8 Mio. 5,8 Mio. Im Vergleich zu 2010 ist eine Kostensteigerung um 14,5% zu verzeichnen. Die Steigerungsrate ergibt sich sowohl aus dem Anstieg der Anzahl an pflegebedürftigen Personen als auch aus den erhöhten Pflegesätzen der Einrichtungen. Eine direkte Einflussnahme auf die Kosten der Einrichtungen ist für den Sozialhilfeträger nicht möglich. Jedoch wird mittelbarer Einfluss auf die Pflegesätze durch die Mandatierung der Pflegesatzverhandlungen auf den Landschaftsverband wahrgenommen. Sollte der Pflegefachdienst alternative Möglichkeiten zur stationären Unterbringung finden und ein von den Klientinnen und Klienten präferiertes ambulantes Pflegesetting realisieren können, würde sich der Zugang in den stationären Bereich verlangsamen und der Kostenanstieg abflachen. Die Aufwendungen in Höhe von 6,8 Mio. Euro für die o.g. 341 Personen, die unter 65 Jahre alt sind, werden zu 100% vom Landschaftsverband erstattet. Neben den stationären Aufwendungen erhalten ca Personen in Einrichtungen ebenfalls Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von ca. 6,5 Mio.Euro (Teilergebnispläne und ).
8 Benchmarking der 16 Großstädte Seite 7 Gesamtdichte HzP Gesamtdichte der Leistungsbeziehenden HzP i.e. und a.v.e. (Anzahl der Leistungsbeziehenden je Einwohner) Dichte HzP i.e. Dichte HzP a.v.e. Dichte HzP Gesamt 11,0 10,2 9,1 1,9 8,2 6,2 4,6 2,3 3,6 4,0 3,6 5,5 7,7 2,7 5,0 9,1 2,1 8,0 6,8 4,3 2,5 7,7 3,6 4,1 8,1 7,3 3,2 2,7 4,9 4,6 4,2 2,5 1,7 6,1 2,2 3,9 7,5 2,5 4,9 5,3 2,1 3,2 7,4 3,1 4,3 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Quelle: Benchmarkingbericht unter Unterschiede in den Dichten Die Betrachtung von sog. Dichten ermöglicht den Vergleich der Anzahl von Leistungsbeziehenden, indem sie auf Einwohner bezogen werden. Die ungleich hohen Gesamtdichten hängen unter anderem auch mit dem Einfluss verschiedener wirtschaftlicher Belastungsfaktoren zusammen, mit denen die Kommune konfrontiert ist. Vor dem Hintergrund der in Kapitel 3 im Benchmarkingbericht 2012 dargestellten Sozialleistungsprofile sind die hohen Gesamtdichten insbesondere in Berlin, Dortmund, Duisburg und Essen erklärbar. Die soziale und finanzielle Situation der Bürger beeinflusst auch die Höhe, Dauer und Anzahl der Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Benchmarkingkreis entschlossen, Indikatoren für die wirtschaftliche Situation in den Städten zu identifizieren und in Bezug zueinander zu setzen. Die Ergebnisse sind im Anlagenband zum Benchmarkingbericht 2012 hinterlegt und bilden den Kontext, in dem Sozialleistungen gewährt werden. Eine schlechte wirtschaftliche Situation der Stadt begünstigt höhere Aufwendungen für Sozialleistungen, da ein größerer Teil der Bürger seine Existenz oder Pflegebedarfe nicht aus eigener Kraft finanzieren kann. Steigerung der Dichten Es ist ein leichter Anstieg im Mittelwert (GeMW) der Dichten seit 2010 (von 6,9 auf 7,4) zu verzeichnen, der einerseits als Folge des demografischen Wandels gewertet werden kann, andererseits aber auch durch die Einkommenssituation älterer Menschen beeinflusst wird, die die von ihnen benötigten Pflegeleistungen nicht über eigenes Einkommen finanzieren können. Auch die Zunahme von Personen ohne Pflegestufe (Pflegestufe Null), die aufgrund psychischer Erkrankungen oder Auswirkungen langjähriger Suchterkrankungen nicht häuslich betreut werden können, obwohl sie körperlich noch keinen ausreichenden Pflegebedarf für Pflegestufe 1 erreicht haben, beeinflussen die Entwicklung der Dichte. Hinzu kommt, dass vielen Pflegebedürftigen immer häufiger die sozialen Kontakte (Familienangehörige, Bekannte, Nachbarschaft) fehlen, die den passgenauen Bedürfnissen gerecht werdende ambulante Pflege auch bei Einbindung eines Pflegedienstes erst möglich macht. Verhältnis der Dichten zueinander Unter Steuerungsaspekten ist das Verhältnis der in der Graphik dargestellten Dichten zueinander von Bedeutung. Beim Vergleich zwischen Düsseldorf und Köln weisen beide Städte zwar eine gleichhohe ambulante Dichte auf, Köln hat jedoch eine geringere stationäre Dichte. Dieses günstigere Verhältnis wird in Köln durch den jahrelangen Einsatz eines Pflegefachdienstes erreicht und es schlägt sich direkt in den Kosten je Person nieder. Gleiches gilt z.b. für Dortmund, wo zwar eine wesentlich höhere Gesamtdichte von Pflegebedürftigen besteht, das Verhältnis von ambulanter zu stationärer Versorgung aber besser ist als in Düsseldorf mit der Folge niedigerer Fallkosten (siehe Seiten 8 und 9).
9 Benchmarking der 16 Großstädte Seite 8 Ambulante Pflegequote Anteil der Leistungsbeziehenden (LB) HzP a.v.e. an allen LB HzP in Prozent 17,1 21,1 36,7 39,3 37,0 35,3 39,9 36,6 36,8 33,9 40,1 47,4 45,7 55,7 63,1 60,4 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Quelle: Benchmarkingbericht unter Die Werte können wegen abweichender Erhebung von denen auf Seite 4 abweichen. Eine hohe ambulante Quote (bzw. eine Steigerung der Quote im Zeitverlauf) weist darauf hin, dass auf das Ziel, möglichst viele Hilfebedarfe ambulant abzudecken, erfolgreich hingearbeitet wurde und Steuerungsmaßnahmen wie der Einsatz von Pflegefachkräften, die Einführung eines Hilfeplanverfahrens oder des Fallmanagements umgesetzt wurden. Das Ziel des Fallmanagements (z.b. in Köln und Bremen) ist eine organisierte und bedarfsorientierte, auf den Einzelfall zugeschnittene Hilfeleistung, in welcher der individuelle Pflegebedarf für den Leistungsbeziehenden abgedeckt wird. In Berlin wurde eine Bedarfsfeststellung nach festgelegten Standards eingeführt. In der dargestellten Zeitreihe ist aber auch zu berücksichtigen, dass in vielen Städten sukzessive die Umstellung der Fälle, die ausschließlich Haushaltshilfen bezogen, von der Grundsicherung in die Hilfe zur Pflege erfolgte, mit der Folge statistisch steigender Quoten im ambulanten Bereich (so auch in Düsseldorf). Private Pflegequote Anteil der Leistungsbeziehenden (LB) HzP a.v.e. - ausschließlich von Pflegepersonen gepflegt - an allen LB HzP a.v.e. in Prozent 15,3 16,8 23,6 21,5 38,3 40,3 32,4 33,9 48,6 45,1 8,0 9,8 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Quelle: Benchmarkingbericht unter Die Werte können wegen abweichender Erhebung von denen auf Seite 4 abweichen. Die Praxis zeigt, dass die Möglichkeiten der privaten Hilfe zur Pflege sowie die Zahl von Familienangehörigen, die Pflege selbst übernehmen können, sinken. Insbesondere für Angehörige von Demenzerkrankten ist die Pflegesituation oftmals nicht dauerhaft leistbar. Damit müssen vermehrt Pflegedienste beauftragt werden, sodass die Professionalisierung der Pflegearrangements zunimmt. Dieser Tendenz wirken die Pflegefachdienste entgegen, indem privat organisierte Pflegesettings entwickelt werden. Die hohe Quote in Nürnberg ergibt sich u.a. daraus, dass die Hilfen für Personen in der Pflegestufe Null i.d.r. ohne einen professionellen Pflegedienst organisiert werden. Statt dessen wird eine Geldleistung zur Finanzierung der privaten Pflege zur Verfügung gestellt.
10 Benchmarking der 16 Großstädte Seite 9 Aufwand pro Person insgesamt (i.v.e. + a.v.e) Bruttoausgaben für Leistungen der HzP a.v.e. und i.e. pro Leistungsbeziehenden HzP a.v.e. und i.e. Euro In dieser Kennzahl zeigt sich die fiskalische Wirkung der fachlichen Steuerung. So weist Düsseldorf z.b. bei der Zielerreichung "ambulant vor stationär", gemessen am Mittelwert bzw. im direkten Vergleich zu Städten wie Dortmund, Köln oder Hannover (siehe Seite 8), einen unterdurchschnittlichen Wert auf. Das schlägt sich aufgrund der auf Seite 3 beschriebenen Kostenstruktur in höheren Kosten pro Person nieder. Hier zeigen die Steuerungskonzepte bei den genannten Städten (z.b. der Einsatz des Pflegefachdienstes) ihre Wirkung. Einige Städte setzen auch bei der Beantragung stationärer Leistungen im Rahmen der Bedarfsprüfung Pflegefachkäfte ein (sogenannte Heimnotwendigkeitsprüfung). Aufwand pro Person ambulant Bruttoausgaben für Leistungen der HzP a.v.e. pro Leistungsbeziehenden HzP a.v.e. in Euro B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Quelle: Benchmarkingbericht unter Die Werte können wegen abweichender Erhebung von denen auf Seite 4 abweichen B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Quelle: Benchmarkingbericht unter Die Werte können wegen abweichender Erhebung von denen auf Seite 4 abweichen. Pflege durch Verwandte oder durch andere nahestehende Privatpersonen kann im Grundsatz aus Sicht des zu Pflegenden sowohl eine positive Lösung und zugleich auch eine kostengünstige Lösung für den Sozialhilfeträger sein. Die Vergleiche von Düsseldorf zu Dortmund und noch viel mehr zu Köln zeigen die Wirkung der fachlichen Steuerung in Bezug auf die Ausgaben. Bei den Städten mit besonders hohen Ausgaben (z.b. München) werden teilweise noch die Kosten der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung mit eingerechnet und sind somit von der Höhe nicht vergleichbar. Gleichzeitig weist München aber auch die niedrigste Quote bei der privat organisierten Pflege auf (siehe Seite 8).
11 Herausgegeben von der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Amt für soziale Sicherung und Integration Verantwortlich Roland Buschhausen Redaktion Andreas Semrau Foto Uschi Kieninger II/14
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