Krisenkonzept Cevi Schweiz
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- Sophie Hertz
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1 Krisenkonzept Stand 13. Dezember 2007 gçltig ab Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis GrundsÄtzliches Geltungsbereich Verantwortung Lokale Verantwortung Verantwortung der Mitgliedorganisation Verantwortung des Dachverbandes Definitionen Krisenorganisation Handlungsbereiche Ablauf eines Krisenfalls Vorgehen im Krisenfall Krisenkommunikation Checklisten Checkliste Entscheidungsmatrix Ebenen Checkliste Krisenorganisation Vorgehen fçr Meldung an Checkliste Krisenkommunikation Checkliste Medienanfrage per Telefon Literatur Umsetzungszeitplan (Nur får Vernehmlassung integriert) GrundsÄtzliches Dieses Krisenkonzept wurde vom zur UnterstÇtzung der Leitungsebene Mitgliedorganisationen (Vorstand und Angestellte) in Krisensituationen erstellt. Es versteht sich klar als Zweit-Ebenen-UnterstÇtzung. Die direkte UnterstÇtzung vor Ort wird durch die Cevi Mitgliedorganisationen sichergestellt. Jede Mitgliedorganisation ist selber verantwortlich fçr die direkte UnterstÇtzung ihrer Mitglieder vor Ort. Dies stellen sie sicher durch die Erstellung und Unterhaltung eines eigenen Erst-Ebenen-Krisenkonzept, das mindestens an Wochenenden und während der lokalen Schulferien in Betrieb ist und den Ortsgruppen bekannt ist. Der unterstçtzt die Mitgliedorganisationen in folgenden Bereichen: Zur VerfÇgung stellen von Checklisten fçr die Krisenorganisation UnterstÇtzung bei der Erstellung eines eigenen Krisenkonzepts Ébernahme der Verantwortung fçr die Krisenkommunikation vor Ort (nach Absprache mit der Mitgliedorganisation) Schweizer Verband der Christlichen Vereine Junger Frauen und MÄnner Alliance nationale Suisse des Unions ChrÅtiennes fåminines et de jeunes gens Federazione Svizzera delle Associazioni Cristiane delle Giovani e dei Giovani Federaziun svizra da las uniuns cristianas da giuvnas e giuvens 1 von 17 National Alliance of YWCAs and YMCAs of Switzerland Member of the European andworld YWCA/YMCA
2 Sicherstellung der juristischen Beratung und des rechtlichen Beistands in einem Krisenfall Ansprechperson fçr die Leitungsebene der Mitgliedorganisation Meldestelle fçr Krisen im Mit der ZurverfÇgungstellung von Checklisten fçr die Krisenorganisation mñchten wir den Mitgliedorganisationen die Erstellung eines eigenen Krisenkonzepts erleichtern. Interventionen im Krisenfall kñnnen via kantonale Betreuungssysteme (kantonale Care- Teams, private Institutionen) oder freiwillige Krisenmanager geplant und mit wenig Aufwand umgesetzt werden. Der ist zuständig fçr eine ausreichende Versicherung aller Teilnehmenden an Cevi-AktivitÄten und fçr die Kontakte zwischen Mitgliedorganisationen und Versicherungen. Mit der Ébernahme der Krisenkommunikation vor Ort durch trainierte Angestellte und Ehrenamtliche des mñchten wir die Mitgliedorganisationen in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstçtzen und ihnen in der sonst schon schwierigen Situation eine Arbeit abnehmen. Der verfçgt Çber eine Rechtschutzversicherung, die uns rechtlichen Beistand sicherstellt. Zudem bestehen gute Kontakte zu juristischen Fachpersonen, die uns gerne unterstçtzen. Diese Beratungen finden häufig erst einige Tage nach der eigentlichen Krise statt. Indem der Ansprechperson fçr Leitende ist, Çbernimmt er eine ZuhÑrfunktion, die von der Last der Verantwortung befreit und neue Wege aufzeigen kann. Die Meldestelle fçr Krisen im mñchte die Schweizer Bewegung darin unterstçtzen, Schwachstellen zu erkennen und die QualitÄt der Angebote und Leistungen zu verbessern. Die Meldungen dienen zudem der Sicherheit fçr die Nachbearbeitung einer Krise (z.b. wird so weniger vergessen, dass ein Unfall noch bei der Versicherung angemeldet werden sollte). Eine Meldung kann weitgehend anonymisiert werden und stellt damit kein datenschçtzerisches Problem dar. 3. Geltungsbereich Das Krisenkonzept richtet sich an: Vorstand Angestellte des Leitungsgremien der Mitgliedorganisationen Angestellte der Mitgliedorganisationen 2 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
3 Es wurde vom Vorstand an der Sitzung vom xx.xx.2007 genehmigt und per 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt. Es ersetzt das bisherige Krisenkonzept Ein Notfall und was jetzt?. Die Richtlinien zum Umgang mit der Vermutung oder Gewissheit Çber sexuelle Ausbeutung im Cevi vom 2. April 2005 ergänzen das vorliegende Krisenkonzept im Bereich sexuelle Ausbeutung. 4. Verantwortung Alle tragen Verantwortung! Viele Krisensituationen insbesondere UnfÄlle kñnnen durch eine verantwortungsvolle Vorbereitung und DurchfÇhrung vermieden werden. Alle Leiterinnen und Leiter sind verpflichtet, ihr Bestes zu unternehmen, um Schaden an Leib und Leben der anvertrauten Personen und Materialien zu verhindern. Alle nñtigen Sicherheitsmassnahmen sind sorgfältig im Voraus zu planen und während des Anlasses auch gegen kritische Stimmen durchzusetzen, auch wenn das nicht immer einfach ist. 4.1 Lokale Verantwortung Die lokale Gruppe ist fçr die verantwortungsvolle Vorbereitung und DurchfÇhrung ihrer AnlÄsse (Lager, Freizeiten etc.) zuständig. Dazu stehen ihr die Regionalsekretariate und der J+S-Coach tatkräftig zur Seite. 4.2 Verantwortung der Mitgliedorganisation Die Mitgliedorganisation unterstçtzt die Ortsgruppe im Bereich der QualitÄtssicherung durch gute Ausbildung und Hilfsmittel fçr die Krisenorganisation. Sie stellt zudem fçr die ihr angeschlossenen Gruppen eine Krisenorganisation zur VerfÇgung, die mindestens an Wochenenden und in der Ferienzeit UnterstÇtzung in Fachfragen (z.b. Alkoholmissbrauch, Leitungsfragen), Betreuung und Seelsorge sowie eine Ansprechperson fçr Krisenkommunikation und rechtliche Fragen sicherstellt. 4.3 Verantwortung des Dachverbandes Der Dachverband ist zuständig fçr die UnterstÇtzung seiner Mitgliedorganisationen. Er stellt sicher, dass ganzjährig ausgebildete Frauen und MÄnner fçr die Krisenkommunikation zur VerfÇgung stehen, juristische AbklÄrungen getroffen werden kñnnen und VersicherungsfÄlle bearbeitet werden. Er Çbernimmt die Verantwortung fçr die Krisenorganisation nationaler und internationaler Projekte, bei denen er als Veranstalter auftritt. Zudem ist er fçr die ausreichende Versicherung von SchÄden, die an Cevi-AktivitÄten entstehen (Sach- oder PersonenschÄden) verantwortlich und fçr die reibungslose Abwicklung dieser VersicherungsschÄden zuständig. Er informiert die Mitgliedorganisationen Çber die aktuell getroffenen Vereinbarungen und stellt sicher, dass die Mitgliedorganisationen wissen, wie sie zu den genannten Leistungen kommen. 3 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
4 5. Definitionen Krise im Cevi Eine Krise ist jede Situation, von der du dich als Vorstandsmitglied Çberfordert fçhlst. Es wird unterschieden zwischen plñtzlich eintretenden und schleichenden Krisen. Eine Krise hat das Potential, sich zu etwas grñsserem zu entwickeln. Beispiele: Im Lager bricht eine Durchfall-Epidemie aus. Der zugezogene Arzt empfiehlt der Lagerleitung, unverzçglich Schritte einzuleiten. Diese ruft dich an, und du weiàt nicht wie weiter. Ein Kind verunfallt schwer bei einer Abseil-Ébung. Bei einer AktivitÄt kommt es zum Brandfall, den die Feuerwehr lñschen kann. Die Kinder haben fasziniert und gleichzeitig schockiert dem Schauspiel beigewohnt. Beim Feuer ist ein Haustier verbrannt. Die Presse hat Wind davon gekriegt und ist bereits vor Ort und macht Bilder. Sie wollen eine Stellungnahme zur Frage, wer das Feuer verursacht hat. 6. Krisenorganisation KrisenfÄlle sind immer wieder anders. Entsprechend sind oft unterschiedliche Massnahmen zur BewÄltigung einer Krise notwendig. 6.1 Handlungsbereiche Oft lassen sich die notwendigen Massnahmen in vier Handlungsbereiche einteilen: Organisation Gemeinsame Beurteilung der Situation von Leitungsteam und Mitgliedorganisation Festlegen und Koordination von Massnahmen Koordination der Fachleute Administrative Arbeiten Betreuung Direkte Information der Betroffenen / AngehÑrigen Psychologische und seelsorgerliche Betreuung der beteiligten Kinder, Leitenden, weiterer Beteiligten und deren AngehÑrigen Medien Interne Information der Betroffenen Beratung und Umgang mit Medien Vorbereitung und Verfassen von Medienmitteilungen Direkte Medieninformation (Interviews, Medienkonferenz) Organisation einer Medienkonferenz 4 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
5 Recht / Finanzen Rechtlicher Beistand Juristische Beratung Die in blau gehaltenen Punkte Çbernimmt der fçr seine Mitgliedorganisationen in Absprache mit ihnen. 6.2 Ablauf eines Krisenfalls Jede Krise verläuft im Detail anders. Die folgende Darstellung gibt ein grobes Bild Çber den Verlauf einer Krise und welche Phasen nacheinander zu bewältigen sind: Phase 1 5 min 3 h 15 min 6 h Eingang der Krisenmeldung Phase 2 Organisation Krisenteam 1 12 h Phase 3 Organisation Fachleute 2 24h Phase 4 Erste Massnahmen (Betreuung vor Ort) Phase 5 12h 6 mt KrisenbewÄltigung Phase 6 Ende der Abschluss und Auswertung Krise Die ersten Schritte eines Krisenfalls kñnnen relativ standardisiert angegangen werden (Alarmierung Organisation des Krisenteams Massnahmen, etc.). Du merkst aber selber, dass weitere Schritte stark von der Situation abhängen und nicht detailliert im Voraus geplant werden kñnnen. Zudem laufen diese Phasen nicht nur hintereinander sondern auch gleichzeitig ab, was die ganze Planung und Organisation erschwert. Vor dieser Situation stehen auch professionelle Krisenorganisationen. Dort hat sich ein Verfahren durchgesetzt, das in groben ZÇgen auch fçr die Arbeit im Cevi Çbernommen werden kann. Dieses verhilft in meist verwirrenden Situationen den Éberblick zu gewinnen, zu behalten und so die richtigen Massnahmen zu treffen. 5 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
6 6.3 Vorgehen im Krisenfall Grob lässt sich das Vorgehen als Kreislauf zusammenfassen, der 4 Elemente umfasst: (Darstellung als Kreislauf) Informationen beschaffen Was wurde in den einzelnen Handlungsfeldern bisher unternommen? Welche neuen Informationen liegen vor? VorschlÄge erarbeiten Was wollen wir als nächstes erreichen? Welche Massnahmen werden fçr die einzelnen Handlungsbereiche vorgeschlagen? Entscheide fällen Was tun wir in den nächsten Stunden in den einzelnen Handlungsbereichen? Wer macht wann was? NÄchstes Treffen? Entscheide umsetzen und kontrollieren Klappen die einzelnen Massnahmen? Was mçssen wir anpassen Dieser Kreislauf wird mit einer gewissen RegelmÄssigkeit durchlaufen. Mit diesen Standardelementen kann fçr alle Beteiligten eine gewisse Sicherheit und Struktur geschaffen werden. Der Kreislauf dient zur Vorbereitung einer Sitzung und hilft bei der ÉberprÇfung der aktuellen Massnahmen. 7. Krisenkommunikation In Erster Hilfe sind wir alle gut geschult. Im Bereich Medienarbeit sind wir zumeist Laien. Wichtig ist, dass Informationen an die Medien koordiniert und einheitlich vermittelt werden, da ansonsten einseitige Berichterstattungen schnell mñglich werden. Der stellt den Mitgliedorganisationen während 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden täglich speziell trainierte Frauen und MÄnner fçr die Medienkommunikation im Krisenfall zur VerfÇgung (Kommunikationsverantwortliche/-r, ZentralsekretÄr/-in und Vorstandsmitglieder). Jemand davon ist jeweils erreichbar via Telefonnummer Die Aufgaben der Mediensprecher im Krisenfall sind: DurchfÇhrung einer Medienkonferenz vor Ort innerhalb von 24h inklusive Erstellung notwendiger Unterlagen Beratung der Mitgliedorganisation in Kommunikationsfragen bezçglich des spezifischen Krisenfalls Begleitung des Krisenfalls bis zu seinem Abschluss 6 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
7 Die Mediensprecher im Krisenfall sind fçr die externe Kommunikation verantwortlich. FÇr die interne Kommunikation ist das Krisenteam der Mitgliedorganisation zuständig. In Absprache mit dem kann auch die interne Kommunikation vom Mediensprecher im Krisenfall Çbernommen werden. Die Krisenkommunikation basiert auf dem Grundsatz, dass Medien eine Informationspflicht haben und damit ein Recht auf Information beanspruchen kñnnen. Im Krisenfall werden sie als Anspruchsgruppe mit begrçndeten Interessen behandelt. Das heisst, die Mediensprechenden im Krisenfall sehen in Medienschaffenden keine Gegner sondern behandeln sie eher wie Partner. 7 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
8 8. Checklisten 8.1 Checkliste Entscheidungsmatrix Ebenen Art der Krise Beschreibung Ja oder Nein Bagatelle Meldepflichtige Ereignisse Grossereignisse Schwere Krisen Kleinere Ereignisse wie leichte Verletzungen, SachbeschÄdigungen ohne Versicherungsfolgen Leichte und Mittlere Verletzungen mit Arztbehandlungen oder Spitalaufenthalten, SachbeschÄdigung mit Versicherungsfolgen, Ereignisse mit PolizeiprÄsenz, Verdacht auf sexuelle Ausbeutung Ereignisse mit Medieninteresse, schwere Verletzungen, Ereignisse an grossen AnlÄssen, Sexuelle Ausbeutung Ereignisse mit nationalem Medieninteresse, schwere Verletzungen oder TodesfÄlle Via Mitgliedorganisation Ohne Via Mitgliedorganisation abwickeln Info an (Meldepflicht) Krisenorganisation via Mitgliedorganisation oder Cevi Schweiz (je nachdem wer Veranstalter ist) Kommunikation via Meldepflicht Krisenorganisation via Mitgliedorganisation Kommunikation via Meldepflicht 8 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
9 8.2 Checkliste Krisenorganisation (fçr Krisen-Kontaktstelle Cevi CH / MIO A) Krisenmeldung entgegennehmen : Merkpunkte zum Verhalten beim ersten Anruf : ZuhÑren, Halt geben, Ruhe vermitteln, RÇckmeldung auf das GehÑrte geben Keine VorwÇrfe machen WÄhrend dem Anruf mñglichste viele Informationen in die folgende Checkliste eintragen Datum (heute) : Zeit (jetzt) : Wer nimmt die Meldung entgegen (mein Name)? Wer ruft an? Wo ist der Anrufer? Welche Telefonnummer hat der Anrufer (RÇckrufnummer)? Wie heisst die betroffene, Gruppe, Kurs? Was ist geschehen: Unfall Delikt Elementarereignis.. Wie war der Ablauf? Hergang? Sind alle Personen im Moment in Sicherheit? Was war der Anlass? J+S Anlass? Wann ist es geschehen? Wie viele Personen sind betroffen? Todesopfer Verletzte Direkt Betroffene Wie gross ist der Sachschaden? Name(n) der betroffenen Personen(en): Wo sind die betroffenen Personen? In welcher Verfassung sind die betroffenen Personen? 9 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
10 10 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses Wie kñnnen die betroffenen Personen direkt erreicht werden?
11 Checkliste Krisenfall Wo ist das Ereignis geschehen (Adresse, Gemeinde, Bezirk, Kanton, Koordination)? Welche Massnahmen wurden bereits eingeleitet? Wer ist Kontaktperson der Gruppe inkl. Adresse und Tel.nr: Wer ist Zweitkontakt inkl. Adresse und Tel.nr: Gibt es bereits Infos von Polizei und EinsatzkrÄften (an Medien)? Hinweis: Keine Medieninfo durch Leiterinnen und Leiter. Auf spätere Pressekonferenz verweisen. Keine Vorverurteilungen. NÄchsten Fixpunkt vereinbaren (Wer kommt wann, wohin) Wer ruft wann, wen an?) B) Notfall Alarmierung ÉberprÇfen und ggf. erledigen, falls noch nicht durch die Gruppe. Tel.nr.: VerstÄndigen Nicht nñtig Durch Betroffene Durch Krisenteam 144 Notarzt Zeit: Zeit: 117 Polizei Zeit: Zeit: 1414 Rega Zeit: Zeit: (aus dem Ausland; ) Andere: Zeit: Zeit: Zeit: Zeit: FÄr die korrekte Alarmierung, unbedingt J+S Notfallblatt beachten! 11 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
12 Phase 2 Organisation Krisenteam Entscheid, wer im Krisenteam mitarbeitet (je nach MIO / Situation) AL RV Gruppe Mitglieder des Krisenteams telefonisch verständigen und VerfÇgbarkeit abklären Zeit und Ort fçr Treffen festlegen / Telefonkonferenz Entscheid, ob jemand direkt vor Ort geht und wo die Koordinationsstelle ist Krisenmeldung an die Mitglieder des Krisenteams weiterleiten > Vertraulichkeit beachten Informationsgleichstand sicherstellen : Wer? Durch wen? Wann erreicht? Eltern/Vormund (ggf. durch Polizei) Abteilungsleitung Coach Regionalleitung / Vorstand Andere 12 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
13 Phase 3 Organisation Fachleute Interne Organisation Krisenteam (Aufgaben) festlegen Entscheid, welche Fachpersonen beigezogen werden mçssen (MIO oder Cevi Schweiz) Aufbieten der Fachleute, wobei die folgenden Punkte besprochen werden sollen : 1. Auftrage 2. Kontakte 3. Termine 4. Informationsmittel 5. EntschÄdigung Kontaktliste: Wer? Informiert durch? Wann? Nicht nñtig Juristische Beratung Psychologische Betreuung Seelsorgerische Betreuung Medien - Beratung Weitere Fachpersonen / Fachstellen J+S BASPO (ESSM) ( ) - Fachleitung LS/T - Kantonales J+S-Amt Coach J+S Phase 4 Erste Massnahmen Betreuung Erstes Besprechen mit Betroffenen. Sich durch Betroffene informieren lassen: Hergang / Entwicklung / getroffene Massnahmen. Eigene Unterlagen vervollständigen. Kontaktaufnahme mit Einsatzleidung (Polizei, Feuerwehr, ) und Abstimmen der Arbeiten resp. UnterstÅtzung anbieten in: Medieninformation, Betreuung und Schutz der betroffenen Leitung etc. Arbeiten detailliert aufteilen und organisieren 8wer arbeit, wo, was) und ZustÄndigkeiten den Beteiligten bekannt machen: a) Betreuung ZustÄndig: Betreuung sicherstellen. Durch wen? Information der Eltern / Betroffenen (Orientierungsanlass, Hotline) Information Dorf / Kirchgemeinde (Andacht, in der Kirche, Infoblatt, etc.) Information innerhalb des Verbands 13 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
14 b) Finanz und Recht ZustÄndig: Vorbereiten der Verantwortlichen auf die Einvernahme Haftpflichtversicherung (Name, Police, Kontakt, etc.) Unfallversicherung (Name, Police, Kontakt, etc.) Rechtsschutzversicherung (Name, Police, Kontakt, etc.) c) Information der Medien ZustÄndig: 1. Keine Medieninformation durch Betroffene! 2. Zeit gewinnen! Auf spätere Medienkonferenz hinweisen (einheitliche Information)! 3. Medieninformationen mit dem Krisenteam resp. Der Bundesleitung absprechen! Betroffene vor Anfragen der Medien schçtzen! > ev. Kurzfristige UnterstÇtzung von Respektspersonen Polizei, VereinsprÄsi Termin fçr Medienorientierung abmachen PolizeicommuniquÅ beschaffen Bei Medienanfragen RÇckruf versprechen (Telefonnummer notieren!) Neutrale Hinweise auf den eigenen Websites anbringen. Alle Link und Informationen zu betroffenen Personen / Gruppen sofort eliminieren. GÄstebÇcher intensiv beobachten und bereinigen. Phase 5 KrisenbewÄltigung Mittelfristige Arbeiten planen und organisieren (Personal, Ébernachtung etc.) RegelmÄssige Kontakte mit involvierten Stellen: - Betroffene Leitung - Coach - Eltern der Betroffenen - Mitglieder des Krisenteams - VorgÄngig eingesetzte Fachpersonen - BehÑrden (z.b. Richteramt, Polizei) Entscheide fçr Weiterarbeit treffen Informationen an verantwortliche Stellen weiterleiten Informationen beschaffen Entscheide umsetzen und kontolieren 1 4 VorschlÄge erarbeiten 2 3 Entscheide fällen Phase 6 Administration, Abschluss und Auswertung Festhalten der Pendenzen und Entscheide Schriftliche Meldung an FÇhren einer Kostenzusammenstellung des Krisenfalles Ablage von Dokumenten zum Fall Erstellen eines Schlussberichtes (Auswertung) - Ereignis - Vorgehen 14 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
15 - Kosten - Konsequenzen / Erkenntnisse Erkenntnisse aus Ereignis im Verband kommunizieren Unterlagen ablegen 8.3 Vorgehen fär Meldung an Die Meldung an den geschieht mittels dieses Formulars. Bitte umgehend (innert 2 Arbeitstagen) an krise@cevi.ch senden. Danke! 1. Art der Krise Bagatelle 2. Name der Mitgliedorganisation 3. Datum der Krise 4. Beschreibe kurz den Vorfall: 5. Bitte kreuze die zutreffenden Punkte an: Personenschaden Arzt- / Spitalfolgen SachbeschÄdigung Versicherungsfolgen Mit Medieninteresse Ohne Medieninteresse 6. Wurde die Krise bereits abgeschlossen? Ja 7. BenÑtigt ihr noch UnterstÇtzung durch den Cevi Schweiz? Ja 8. Wenn Ja, welcher Art? 15 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
16 8.4 Checkliste Krisenkommunikation 1. Anruf beim auf die Telefonnummer durch die die Krise leitende Person oder eine Person ihres Vertrauens (VereinsprÄsident/-in, AL). Besprich das weitere Vorgehen mit dem/der Mediensprecher/-in. 2. Kommuniziere diese Verantwortlichkeit allen Anwesenden. Nur diese Person hat Medienkontakt. 3. Verweise auf das CommuniquÅ der Polizei, das bei jedem Unfall mit PolizeiprÄsenz erstellt wird. 4. SchÇtze Betroffene vor Medienkontakten 5. Gib einen Termin und Ort fçr eine Medienkonferenz am Folgetag bekannt und organisiere den Raum dafçr (Kirchgemeindehaus, Turnhalle). Wichtige MerksÄtze zur Krisenkommunikation Keine direkte Medienkommunikation Auf spätere Medienkonferenz hinweisen (koordinierte und einheitliche Information) Betroffene vor Anfragen der Medien schçtzen Medieninformationen mit Mediensprecher/-in absprechen Kurzfristige UnterstÇtzung durch Respektspersonen: Pfarrer/-in, Polizei, VereinsprÄsident/-in 16 von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
17 8.5 Checkliste Medienanfrage per Telefon 1. Frage, worum es genau geht 2. Frage nach, mit wem du genau sprichst und notiere Namen und Telefonnummer der anfrufenden Person 3. Beim ersten Kontakt machst du keine inhaltlichen Aussage zum Thema 4. Sichere den RÇckruf der zuständigen und fachlich versierten Person so bald als mñglich zu 5. Éberlege, wen du um Hilfe angehst. 6. Hole dir die notwendige Hilfe. Ihr macht gemeinsam ab, wer was kommuniziert. 9. Literatur Krisenkonzept eine Krise was nun? vom xx.xx.2000 Krisenkonzept Jungwacht & Blauring, aus SCHUB Umsetzungszeitplan (Nur får Vernehmlassung integriert) Erste Lesung im Vorstand, 17. August 2007 Vernehmlassung in den MIO bis 31. Oktober 2007 Beschluss Çber finales Konzept im Vorstand am 12. November 2007 Schulung der Verantwortlichen fçr Kommunikation im Krisenfall (Andreas MÄder, Myriam Heidelberger Kaufmann, Ueli Oppliger) Oktober bis Ende 2007 Auf Wunsch der MIO Schulungen Çber Einsatz des KK im Allgemeinen und der Checklisten im Speziellen (inkl. Meldesystem) Gestaltung, Druck und Verteilung des Krisenkonzepts zwischen In Kraft setzen des Krisenkonzepts per oder Aufbau der internen Organisation fçr Meldesystem bis 20. Februar 2008 Umfrage bei den MIO nach Erfahrungen und Anpassungsnotwendigkeiten im Herbst von 17 Unions ChrÅtiennes Suisses
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