Substanziierung, auch mit Blick auf die schweizerische ZPO

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1 Substanziierung, auch mit Blick auf die schweizerische ZPO RA Dr. Daniel Glasl, Bratschi Wiederkehr & Buob, Zürich in der Fachgruppe Zivilprozessrecht des ZAV vom 2. Juni 2008

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3 Inhaltsverzeichnis bratschi A. Pflicht zur Substanziierung der tatsächlichen Anspruchsgrundlagen im Hauptverfahren nach geltender ZPO ZH 1. Lehre und Praxis zum Zürcher Zivilprozess 2. Folgen der Verletzung der SUbstanziierungslast 3. Was heisst "Substanziierung"? 4. Was ist zu substanziieren? 5. Von wem ist zu substanziieren? Zugleich: die Bestreitungslast 6. Wann ist zu substanziieren? 7. Bei der Substanziierung erforderliche Detaillierungstiefe I Anforderungen an eine genügende Substanziierung

4 Inhaltsverzeichnis bratschi B. Der Blick auf die neue eidgenössische ZPO im Allgemeinen c. Korrektiv jetzt und inskünftig durch die richterliche Fragepflicht? D. Ändert sich etwas hinsichtlich Novenrecht und Substanziierung? E. Gibt es ein Nachsubstanziieren im Beweisstadium? I Abgrenzung zwischen Substanziieren und Beweisen. F. Substanziierung und "Beweis" in Relation zum Grad der Überzeugungsnotwendigkeit G. Fazit

5 bratschi 11 Ein Gramm Wissen ist einem Zentner Überzeugung und einer Tonne Meinung, bei weitem vorzuziehen Manes Sperber (österreichischfranzösischer Dichter) lies ist nicht das Wissen allein, was uns glücklich macht - es ist die Qualität des Wissens - die subjektive Beschaffenheit des Wissens. Vollkommnes Wissen ist Überzeugung und sie ist es, die uns glücklich macht und befriedigt Novalis (deutscher Dichter), Das allgemeine Brouillon, Materialien zur Enzyklopädistik 1798/99 lies sind die Zweifel, die die Menschen vereinen. Ihre Überzeugungen trennen sie. 1I - Peter Ustinov, Der alte Mann und Mister Smith

6 Substanziierung, auch mit Blick auf die schweizerische ZPO bratschi Referat von RA Dr. Daniel Glasl, Zürich, in der Fachgruppe Zivilprozessrecht ZAV vom 2. Juni 2008 Verzeichnis der Judikatur I Literatur (Auswahl) ZR 102 [2003] Nr.15 (HandeisGer , BGer-Urteil vom ; "Substanliierungsobliegenheit") ZR 102 [2003] Nr. 8 (KassGer ; Frage der genügenden Substanziierung nach allen Gesichtspunkten vom Bundesrecht bestimmt, Nichteintreten auf entsprechende Rüge in kt. Nichtigkeitsbeschwerde) ZR 102 [2003] Nr. 21 (HandeisGer ; "Substantiierungslast im auftragsrechtlichen Schadenersatzprozess, Substantiierung der Bestreitung") ZR 103 [2004] Nr. 77 (OGer. 11 ZK ; Verhandlungsmaxime, Ausnahme, wenn das Beweisverfahren etwas nicht Behauptetes ergeben hat) ZR 104 [2005] Nr. 91 SJZ 101 (2005) Nr. 2, S. 43 ff. (KassGer., ; Substanziierung und richterliche Fragepflicht) ZR 104 [2005J Nr. 36 (Abgrenzung Substanziieren - Beweisen; Beweiswürdigung) ZR 105 [2006] Nr. 77 (Parteigutachten) ZR 106 [2007] Nr. 32 (KassGer ; Substanziierung der Rüge der Verletzung klaren auslilndischen Rechts im kantonalen Beschwerdeverfahren) sie! 11/2007 S. 843 ff. (HandelsGer "Saugeinlagen für Lebensmittel 11", BehauptungslasUStufenklage) BGE (Bestreitungslast) BGer-UrteiI4C.366/2000 vom 19. Juni 2001 (Substanziierung betr. Überbewertung Warenlager bei fehlender substanziierter Bestreitung der informierten Gegenpartei) BGE , E. 2 (Anforderungen an die Substanziierung eines Totalschadens, wenn dieser von der Gegenpartei bestritten wird) Dr. Pater Bratschi, Pr. Ernst Buob, Dr_ Un; Emch, Or. Merlin Forster. Prof. Dr. Lao Staub, Dr. Georg R. Wiederkehr, Dr. Ralo Arpagaus, JOrg Bereuter, Chrislian Beutler, Pr. Anion W. Blatter, Dr. Kurt U. Blickenslorfer. Prof. Dr. JCngen Brönnimann, Or. Marcel Brillhart, Ursula Eggooberger SIöek/i, Martin Eisenring, Dr. Deniel Glasl, Michael 8. Graf, Prof. Pr Isabelle Hi!lner, Dr. lva W. Hungelbühler. Mark Ineichen, Ulrich Keusen, Dr. Brigitta Kratz, Dr. Ralo Kuster. Pr. Merlin Maser, BNno Rieder. Adrian Rufener, Pr. Christien Schmid. Hubertus Schmkl, Matthias Schmid, Thomas Schönenberger, Dr. Peler Schorer, Cllristian SIambach. franz Szolansky, Marco Tamburlini, Dr. Palril;k Umbach, Peter Volkarl. Dr Lukas Wyss, Doris Burri-Bucher, Mirco Ceregato, Dr. Marco Oonatsch, Niklaus Eichbaum, Kann Eisenring Hiestand, Alexandra Heilige, Angela Hensch, Tobias Herren, Roland Hochreutaner, Oaniel Hoffmann, Prof.Dr. Slephanie Hrubesch-Millauar, Kalhrin Lanz, Oidier Meyer, Paul Müller-Wiltwer, Dr. Bianca Pauli, Thomas Peter, Stefanie Pfänder, Sabrina Schneider, Jürg G. Schütz, Ingmar J.M. Snijders, Or. Andrea Töndury, Dr. Urs Wickihaloor Konsulenten Prof. Or. Rolf H. Weber, Rolf Oählar

7 BGer- Urteil 4C.82/2006 vom (res judicata durch Sachurteil mangels genügender Substanziierung, trotz Benennung als "Nichteintretensentscheid") Botschaft des Bundesrates zur Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 28. Juni 2006 FrankiStrauli/Messmer, Kommentar zur zürcherischen Zivilprozessordnung, 3. A., Zürich 1997 Max Guldener, Zivilprozessrecht, 3. Auflage Zürich 1979 Jürgen C. Brönnimann, Die Behauptungs- und Substantiierungslast im schweizerischen Zivilprozessrecht, Diss. Bern 1979 Georges Huguenin-Dumittan, Behauptungslast, Substantiierungspflicht und Beweislast, Diss. Zürich 1980 Vogel, Grundriss des Zivilprozessrechts, 2. Auf! Dieter Gessler, Informationsbeschaffung mit den Mitteln des Zivilprozesses, SJZ 100 [2004] Nr. 18, S. 433 ff. Sabine Burkhalter Kaimakliotis, Die Substanzierungslast - insbesondere gemass der Zürcher Zivilprozessordnung und der Praxis des Bundesgerichtes, AJP/PJA 10/2007, S Sabine Aspiron, Die Tücken der Verhandlungsmaxime, plmoyer 5/07, S.30 Seile 212

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