EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG. Donnerstag, 17. Oktober Uhr, Turnhalle Dorf

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1 EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Donnerstag, 17. Oktober Uhr, Turnhalle Dorf

2 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 HINWEISE HINWEISE AUSSERORDENTLICHE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 17. OKTOBER 2013 Stimmrechtsausweis Ihr persönlicher Stimmrechtsausweis ist auf der Rückseite dieser Broschüre abgedruckt. Der Ausweis wird am Eingang zum Versammlungslokal von den Stimmenzählenden abgetrennt und eingesammelt. Aktenauflage Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung und die Akten zu den Traktanden 1 bis 12 liegen in der Gemeindeverwaltung (Empfang/Information) in der Zeit vom 3. bis 17. Oktober 2013 während der Bürozeiten öffentlich auf. Gleichzeitig können sie unter abgerufen werden. Kaiseraugst, im August 2013 Gemeinderat Kaiseraugst

3 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDEN 1 TRAKTANDEN AUSSERORDENTLICHE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 17. OKTOBER Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni Kreditabrechnung: Ausbau Sagerweg-Süd (Wurmisweg-West) 4 3. Kreditabrechnung: Wasserleitung Junkholzweg-Ost (Wurmisweg-West) 5 4. Kreditabrechnung: Wasserleitung Sagerweg-Nord (Wurmisweg-West) 6 5. Kreditabrechnung: Wasserleitung Sagerweg-Süd (Wurmisweg-West) 7 6. Kreditabrechnung: Regenwasserableitung in den Rhein (Wurmisweg-West) 8 7. Kreditabrechnung: Neubau Doppel-Kindergarten Dorf 9 8. Teilrevision Bauzonenplan/Bauordnung Einbürgerungsgesuch: Güner Tayfur Einbürgerungsgesuch: Sahiti-Ademaj Sabedin und Luljeta und Kinder Einbürgerungsgesuch: Lachmann Christian Einbürgerungsgesuch: Scheuplin Beatrix Verschiedenes und Umfrage

4 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM 1 2 TRAKTANDUM 1 PROTOKOLL DER LETZTEN EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2013 Präsenz Stimmberechtigte laut Stimmregister Abschliessende Mehrheit ( 1 5 der Stimmberechtigten) 654 Anwesend 102 Rechtskraft Traktandum 1 10 unterliegen dem fakultativen Referendum. Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juli Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November Rechnung 2012 inkl. Rechenschaftsbericht 3. Schulhaus Liebrüti: Projektierung Schulhauserweiterung/Kreditbegehren 4. Schwimmbad/Campingplatz: Verabschiedung Reglement 5. Gemeinderatsbesoldung Amtsperiode Kreditabrechnung: Bahnhof Kaiseraugst Kredit für Bahnhofgestaltung 7. Kreditabrechnung: Neugestaltung Bahnhofsplatz 8. Kreditabrechnung: Sanierung Bahnhofstrasse/Gstaltenrain > Dieses Geschäft ist vom Gemeinderat zurückgezogen worden. 9. Kreditabrechnung: Park im Römergarten Kredit für den Gemeindeanteil 10. Kreditabrechnung: Kreisel Wurmisweg (Wurmisweg West) 11. Einbürgerungsgesuch: Campisano-Serratore Giovanni und Maria 12. Einbürgerungsgesuch: D' Onghia-Coco Paolo und Kinder Giulia und Sara 13. Einbürgerungsgesuch: Gashi Blerta 14. Einbürgerungsgesuch: Baron-Bunyakorn Oraphin 15. Einbürgerungsgesuch: De Melo Hendro Das Traktandum 4 «Schwimmbad/Campingplatz: Verabschiedung Reglement» wurde mit folgenden Änderungsanträgen genehmigt: -Der in 4 des Reglements erwähnte Plan wird wie folgt angepasst (es handelt sich hier um einen Textbeschrieb. Massgebend ist der an der Versammlung verabschiedete Plan, welcher als Anhang zum Reglement dient): Das Schwimmbadareal wird entlang des Rheins Richtung Osten «leicht» erweitert. Das Areal «Saisonmieter» wird beim «Ziegelhofweg» und beim «Lochmattweg» mit einem «kurzen» Grünstreifen umrahmt. - 9 Abs. 2 der Verordnung wird wie folgt angepasst: «Die Zuteilung der Dauermietplätze hat durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen, welche auch die entsprechende Warteliste führt.» - 6 «Betriebszeiten» wird mit Abs. 3 wie folgt ergänzt: «Die Tore zum Areal bleiben ausschliesslich während der Badesaison geschlossen. Der Gemeinderat beschliesst über die Dauer der Badesaison.» - 6 Abs. 1 «Betriebszeiten» wird wie folgt geändert: «Der Campingbetrieb sowie das Schwimmbecken können in der Zeitspanne von «Ostern» bis «Bettag» geöffnet werden.»

5 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM 1 3 Das Traktandum 8 «Kreditabrechnung: Sanierung Bahnhofstrasse/Gstaltenrain» wurde vom Gemeinderat zurückgezogen. Den restlichen Anträgen wurde zugestimmt. Die Beschlüsse 1 10 unterliegen dem fakultativen Referendum. Antrag Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2013, wie es in der Originalfassung aufliegt, sei zu genehmigen. Gemeinderat Kaiseraugst

6 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM 2 4 TRAKTANDUM 2 KREDITABRECHNUNG: AUSBAU SAGERWEG-SÜD (WURMISWEG-WEST) Die Abrechnung über einen von der Gemeindeversammlung erteilten Verpflichtungskredit ist nach Abschluss des damit verbundenen Objektes der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Die folgende Kreditabrechnung liegt heute vor: Ausbau Sagerweg-Süd (Wurmisweg-West) Kredit der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2004 CHF 260' effektive Ausgaben CHF 0.00 Kreditunterschreitung CHF 260' Begründung: Die vorgesehenen Ausbauarbeiten wurden bzw. werden nicht ausgeführt. Der Ausbau erfolgte im Rahmen einer Vereinbarung (Eckdatenpapier) durch die Firma F. Hoffmann-La Roche AG. Der Verpflichtungskredit «Ausbau Sagerweg-Süd (Wurmisweg-West)» musste nicht beansprucht werden. Antrag Die vorstehende Kreditabrechnung «Ausbau Sagerweg-Süd (Wurmisweg-West)» sei zu genehmigen. Gemeinderat Kaiseraugst

7 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM 3 5 TRAKTANDUM 3 KREDITABRECHNUNG: WASSERLEITUNG JUNKHOLZWEG-OST (WURMISWEG-WEST) Die Abrechnung über einen von der Gemeindeversammlung erteilten Verpflichtungskredit ist nach Abschluss des damit verbundenen Objektes der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Die folgende Kreditabrechnung liegt heute vor: Wasserleitung Junkholzweg-Ost (Wurmisweg-West) Kredit der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2004 CHF 121' effektive Ausgaben CHF 98' Kreditunterschreitung CHF 22' Begründung: Der Verpflichtungskredit «Wasserleitung Junkholzweg-Ost (Wurmisweg-West)» schliesst mit einer Kostenunterschreitung von CHF 22' ab. Die Minderkosten begründen sich mit günstigeren Offerten/Vergaben der Sanitär- und Baumeisterarbeiten. Antrag Die vorstehende Kreditabrechnung «Wasserleitung Junkholzweg-Ost (Wurmisweg-West)» sei zu genehmigen. Gemeinderat Kaiseraugst

8 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM 4 6 TRAKTANDUM 4 KREDITABRECHNUNG: WASSERLEITUNG SAGERWEG-NORD (WURMISWEG-WEST) Die Abrechnung über einen von der Gemeindeversammlung erteilten Verpflichtungskredit ist nach Abschluss des damit verbundenen Objektes der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Die folgende Kreditabrechnung liegt heute vor: Wasserleitung Sagerweg-Nord (Wurmisweg-West) Kredit der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2004 CHF 128' Effektive Ausgaben CHF 152' Kreditunterschreitung CHF 23' Begründung: Der Verpflichtungskredit «Wasserleitung Sagerweg-Nord (Wurmisweg-West)» schliesst mit einer Kostenunterschreitung von CHF 23' ab. Die Minderkosten begründen sich mit günstigeren Offerten/Vergaben der Sanitär- und Baumeisterarbeiten. Die gesamten Aufwendungen betragen CHF 128' Budgetiert waren CHF 152' Antrag Die vorstehende Kreditabrechnung «Wasserleitung Sagerweg-Nord (Wurmisweg-West)» sei zu genehmigen. Gemeinderat Kaiseraugst

9 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM 5 7 TRAKTANDUM 5 KREDITABRECHNUNG: WASSERLEITUNG SAGERWEG-SÜD (WURMISWEG-WEST) Die Abrechnung über einen von der Gemeindeversammlung erteilten Verpflichtungskredit ist nach Abschluss des damit verbundenen Objektes der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Die folgende Kreditabrechnung liegt heute vor: Wasserleitung Sagerweg-Süd (Wurmisweg-West) Kredit der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2004 CHF 223' effektive Ausgaben CHF 2' Kreditunterschreitung CHF 220' Begründung: Der Verpflichtungskredit schliesst mit Bruttoaufwendungen in der Höhe von CHF 2' ab und liegt somit CHF 220' unter dem genehmigten Kredit. Dies begründet sich damit, dass infolge Änderung eines Projektes, neu die Haupterschliessung vom Wurmisweg her erfolgt. Bei den aufgelaufenen Kosten von CHF 2' handelt es sich lediglich um Honorarkosten des Ingenieurs für die Ausarbeitung des ursprünglichen Objektes. Antrag Die vorstehende Kreditabrechnung «Wasserleitung Sagerweg-Süd (Wurmisweg-West)» sei zu genehmigen. Gemeinderat Kaiseraugst

10 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM 6 8 TRAKTANDUM 6 KREDITABRECHNUNG: REGENWASSERABLEITUNG IN DEN RHEIN (WURMISWEG-WEST) Die Abrechnung über einen von der Gemeindeversammlung erteilten Verpflichtungskredit ist nach Abschluss des damit verbundenen Objektes der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Die folgende Kreditabrechnung liegt heute vor: Regenwasserableitung in den Rhein (Wurmisweg-West) Kredit der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2004 CHF 1'200' effektive Ausgaben CHF 1'027' Kreditunterschreitung CHF 172' Begründung: Die Bruttoanlagekosten betragen CHF 1'027' Der Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 1'200' kann mit einer Kostenunterschreitung von CHF 172' abgeschlossen werden. Diese Unterschreitung ist vor allem damit zu begründen, dass lediglich der nördliche Anschluss/Stich erstellt worden ist. Der südliche Stich wurde durch die Überbauung Römergarten ausgeführt, was zu Kosteneinsparungen von rund CHF 150' führte. Weiter konnten durch günstigere Vergaben Kosten eingespart werden. Antrag Die vorstehende Kreditabrechnung «Regenabwasserleitung in den Rhein (Wurmisweg-West)» sei zu genehmigen. Gemeinderat Kaiseraugst

11 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM 7 9 TRAKTANDUM 7 KREDITABRECHNUNG: NEUBAU DOPPEL-KINDERGARTEN DORF Die Abrechnung über einen von der Gemeindeversammlung erteilten Verpflichtungskredit ist nach Abschluss des damit verbundenen Objektes der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Die folgende Kreditabrechnung liegt heute vor: Neubau Doppel-Kindergarten Dorf Kredit der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2011 CHF 1 382' effektive Ausgaben CHF 1'357' Kreditunterschreitung CHF 24' Begründung: Der Verpflichtungskredit «Neubau Doppel-Kindergarten Dorf» schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 24' Dies begründet sich mit Einsparungen bei Vorarbeiten, da keine Generalunternehmerausschreibung stattfand ( CHF 19'685.85). Der Kostenvoranschlag für den Abbruch und die Entsorgung des bisherigen Kindergartens war zu hoch angesetzt ( CHF 56'235.55). CHF 34' konnten durch günstigere Vergaben von Arbeiten am neuen Gebäude eingespart werden. Weiter mussten die im Voranschlag vorgesehenen Ausgaben für Unvorhergesehenes ( CHF 16'741.05) nicht ausgeschöpft werden und das Mobiliar kam günstiger zu stehen ( CHF 3'148.00). Projektänderungen und Zusatzarbeiten, welche während der Realisierung vom Gemeinderat vorgenommen wurden, führten zu Mehrkosten in der Höhe von CHF 43' Darin enthalten sind das Drehen des bereits versetzten Containerhäuschens, die zusätzliche Ausbesserung im Parkplatzbereich, Neuerstellung Zugangsweg/Rampe, die Verlegung von Fallschutzplatten um die Spielgeräte, Erstellen eines neuen Tores für die Feuerwehrzufahrt und der Verlängerung des bestehenden Zaunes. Zusätzlich mussten für Honorare Mehrkosten in der Höhe von CHF 61' aufgewendet werden. Antrag Die vorstehende Kreditabrechnung «Neubau Doppel-Kindergarten Dorf» sei zu genehmigen. Gemeinderat Kaiseraugst

12 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM 8 10 TRAKTANDUM 8 TEILREVISION BAUZONENPLAN/BAUORDNUNG Ausgangslage Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeindeversammlung vom 2. April 2003 hiessen die Totalrevision des Bauzonenplanes (inkl. Bauordnung) gut. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hiess am 4. Oktober 2004 diese Planung gut. Die holländische Gesellschaft Koninklijke DSM N.V. kaufte im Jahr 2003 die Vitam-Sparte von Roche. Sie führte in der Folge das Geschäft durch ihre in der Gemeinde Kaiseraugst domizilierte Tochtergesellschaft «DSM Nutritional Products AG ( DSM )» weiter und baute es erfolgreich aus. Für die Zeit bis zu einer definitiven Aufteilung der lokalen Infrastruktur trafen die Parteien mittel- bis langfristige Vereinbarungen. Unter anderem wurde vereinbart, dass die in den Büro- und Laborgebäuden verhältnismässig zugeteilten, gesetzlich erforderlichen Pflichtparkplätze in der Zahl von heute 472, welche sich auf dem Roche-Areal befinden, bis ins Jahr 2028 durch DSM weiter genutzt werden können. In der Zwischenzeit hat sich die DSM in Kaiseraugst weiterentwickelt und mit dem Bau eines Personalrestaurants und Bürogebäudes ein klares Bekenntnis zum Standort Kaiseraugst abgegeben. Die zukünftige Standortsicherung inklusive Weiterentwicklung hängt jedoch von der Sicherung der Parkplatzsituation ab. Aus diesem Grund hat die DSM zusammen mit dem Gemeinderat nach Lösungen für einen Parkplatzstandort gesucht. Das Ergebnis ist jenes, dass in der Rinau-Böschung eine Spezialzone «Parkhaus Rinau» und eine «Grünzone Vernetzung» errichtet werden sollen.

13 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM 8 11 Bereits im Jahr 1993 liess der Gemeinderat ein Naturschutzkonzept für die Hochrheinebene von Kaiseraugst erstellen. Aufgrund der nachgewiesenen Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten und aufgrund der Vernetzungsfunktion wurde die 1.5 km lange Rinau-Böschung als Lebensraum von regionaler Bedeutung eingestuft. Der Schutz dieses Lebensraums wurde in die Planung des Projekts «Parkhaus Rinau» miteinbezogen und wird durch spezielle Massnahmen auch nach Errichtung des Parkhauses weiterhin gewährleistet. Im Rahmen der jetzt vorgesehenen Teilzonenplanrevision soll deshalb dieser Lebensraum mit der sogenannten «Grünzone Vernetzung» geschützt werden. Formelles Verfahren Für die vorgesehene Teilrevision des Bauzonenplans und der Bauordnung der heute teilweise bewaldeten Böschung Rinau ist ein koordiniertes Planungsverfahren durchzuführen. Dieses umfasst die Revision der Nutzungsplanung (Einzonung Wald in die Spezialzone «Parkhaus Rinau», die Umzonung der Böschung Rinau von der Arbeitszone in die Grünzone Rinau», die Umzonung der Böschung Rinau von der Arbeitszone in die Grünzone Vernetzung inklusive Anpassung der Bauordnung). Koordiniert mit dem Leitverfahren ist das Rodungsgesuch mit den notwendigen Ersatzmassnahmen eingereicht worden. Für die geplante Parkierungsanlage ist die erste Phase der Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet worden. Der Kanton, unter Federführung des kantonalen Departementes Bau, Verkehr und Umwelt, prüfte die gesamte Vorlage. Das Fazit dieser Vorprüfung lautet: «Wir haben die Vorlage gemäss 23 Abs. 1 BauG vorgeprüft. Sie erfüllt nach der Beurteilung der Verwaltung grundsätzlich die Voraussetzungen (Kriterien nach 27 Abs. 2 BauG): Rechtmässigkeit, Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan und regionalen Sachplänen, kantonale und regionale Interessen angemessen berücksichtigt. Vorbehalten bleiben die Anhörung beim BAFU und allfällige Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auflage des Rodungsverfahrens. Der Vorprüfungsbericht enthält jedoch noch verschiedene Bemerkungen im Sinne der allgemeinen Beratung ( 23 Abs. 2 BauG). Wir bitten Sie, diese Punkte im Sinne der voranstehenden Ausführungen zu berücksichtigen. Ein Genehmigungsantrag kann in Aussicht gestellt werden.» Die Bereinigung der vorerwähnten Punkte ist vor der Auflage vorgenommen worden. Das Mitwirkungs- und das Einwendungsverfahren sind zusammengelegt worden, weil das Vorhaben bereits an der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. Juni 2012 (Landeigentümerin) behandelt worden ist und die beschwerdeberechtigten Verbände (WWF Aargau und Birdlife Aargau) im Rahmen eines runden Tisches während der Vorprüfung in das Verfahren miteinbezogen worden sind. Die Zusammenlegung der Verfahren wird bezüglich des Planungsinhaltes und der Verfahrensökonomie als sachgerecht beurteilt. Während der Auflage ist fristgerecht eine gemeinsame Einwendung der Verbände «WWF Schweiz», «WWF Aargau», «VCS Schweiz» und «VCS Aargau» eingegangen. Das Rechtsbegehren der Verbände lautet: «Es sei die für die Teilzonenplanänderung Einzonung Rinau notwendige Rodungsbewilligung zu verweigern und demzufolge die Teilzonenplanänderung sowie die Änderung/ Nachführung des Waldgrenzenplans Nr. 2 abzulehnen bzw. nicht zu genehmigen; alles unter Kostenfolge zulasten der Gemeinde Kaiseraugst.» Es ist geplant, dass die vorgesehene Einwendungsverhandlung am Dienstag, 10. September 2013, stattfinden wird. Da die Versammlungsvorlage vor diesem Termin erstellt werden muss, können die Ergebnisse dieser Verhandlung nicht in die Vorlage einfliessen. An der Einwohnergemeindeversammlung wird über die Ergebnisse orientiert. Zonenbeschrieb Perimeter Es sollen folgende Einzonungen vorgenommen werden: Parzelle Fläche Zone heute. Zone neu 1405 teilw. 6'060 m 2 Wald Spezialzone «Parkhaus Rinau» 1405 teilw. 940 m 2 Wald Grünzone Vernetzung

14 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM 8 12 Nebst den Einzonungen sollen noch folgende Umzonungen stattfinden: Parzelle Fläche Zone heute. Zone neu 1405 teilw. 370 m 2 Arbeitszone Spezialzone «Parkhaus Rinau» 1405 teilw. 2'170 m 2 Arbeitszone Grünzone Vernetzung 923 teilw. 185 m 2 Arbeitszone Grünzone Vernetzung 908 teilw. 620 m 2 Arbeitszone Grünzone Vernetzung 1406 teilw. 1'265 m 2 Arbeitszone Grünzone Vernetzung 329 teilw. 3'720 m 2 Arbeitszone Grünzone Vernetzung 1438 teilw. 1'440 m 2 Arbeitszone Grünzone Vernetzung 570 teilw. 5'984 m 2 Arbeitszone Grünzone Vernetzung 590 7'256 m 2 Arbeitszone Grünzone Vernetzung 383 teilw. 1'980 m 2 Arbeitszone Grünzone Vernetzung 478 teilw. 1'350 m 2 Arbeitszone Grünzone Vernetzung 585 teilw. 2'990 m 2 Arbeitszone Grünzone Vernetzung Demnach kann festgehalten werden, dass total 7'000 m 2 vom Wald in die Spezialzone «Parkhaus Rinau» bzw. in die «Grünzone Vernetzung» eingezont werden sollen. Der Wald reduziert sich von heute 1.35 ha auf neu 0.65 ha (Differenz 0.70 ha). Total 29'330 m 2 werden von der Arbeitszone in die Grünzone Vernetzung umgeteilt. Zonierung Die Spezialzone «Parkhaus Rinau» wird in der Bau- und Nutzungsordnung im neuen 9a geregelt. Der Zonenzweck ist sehr eng auf das projektierte Vorhaben eingeschränkt. Voraussetzung für die Umwidmung des Waldes in eine Bauzone ist die Standortgebundenheit der geplanten Anlage. Die Standortgebundenheit wird im Rodungsverfahren behandelt. Für das abgehende Waldareal ist Realersatz zu leisten. Dies ist mit der «Grünzone» vorgesehen. Mit der «Grünzone» wird die Ersatzfläche sowie ihre Qualität und Pflege definiert und langfristig gesichert. Verkehr und Erschliessung Das neue Parkhaus wird zwischen der Landstrasse K292 und der Rinaustrasse auf Höhe des Kreisels «Wurmisweg» angeordnet. Es ist ein Ausbau in Etappen geplant. Die Erschliessung erfolgt entweder als rückwärtige Erschliessung von Norden über die Rinaustrasse oder als neuer fünfter Ast über den bestehenden Kreisel direkt an die Landstrasse. In der ersten Etappe sind bis zu 500 Parkplätze und in der 2. Etappe 200 Parkplätze vorgesehen. Das oberste Parkdeck muss überdeckt sein, da das Dach als Vernetzungskorridor für Kleinlebewesen dient. Siedlung und Landschaft Das Parkhaus liegt im Industriegebiet von Kaiseraugst. Die Baute wird von der Landstrasse nur wenig in Erscheinung treten. Der durch das Bauprojekt verursachte Lebensraumverlust führt zu einer Schwächung der Verbundwirkung der bestockten Böschung. Durch die Aufwertung und langfristige Sicherung der ausgewiesenen Ersatzflächen können indessen Lebensraum- und Vernetzungsfunktionen des Standortes verbessert werden. Zur Pflege der «Grünzone» und der Vernetzung wird in der Bau- und Nutzungsordnung ein ergänzter 13 eingeführt ( 13a Abs. 5). Für die Rinau-Böschung ist ein Massnahmen- und Pflegeplan erstellt worden. Gesamtbeurteilung Die vorgesehene Einzonung des heutigen Waldareals in die Arbeitszone mit dem Zweck, die raumplanerischen Voraussetzungen für das auf den Standort angewiesene Parkhaus Rinau zu schaffen, ist dank der vorgesehenen Ersatzmassnahmen möglich. Die zur Gewährleistung der ökologischen Ersatzmassnahmen für die Rodung notwendige Umzonung sowie die Einweisung der Rinau-Böschung in die «Grünzone Vernetzung» sind zweckmässig und sichern den Vernetzungskorridor.

15 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM 8 13 Würdigung durch den Gemeinderat Die Gemeinde Kaiseraugst beschreibt sich mit dem Claim «Leben, Arbeiten, zu Hause sein». Genau diese Punkte bilden die Grundlage dieser Teilzonenplanrevision. Dem Gemeinderat sind die ökologischen Werte ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund wurde bereits 1993 das Naturschutzkonzept für die Hochrheinebene von Kaiseraugst erstellt. Die ökologischen Werte spielen für das Wohlbefinden der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Aber die Gemeinde Kaiseraugst steht auch für den Begriff «Arbeiten». Kaiseraugst ist ein Arbeitsstandort von regionaler, sogar kantonaler Bedeutung, was auch im kantonalen Richtplan zum Tragen kommt. Im kantonalen Richtplan ist Kaiseraugst als ein wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt (Vorzugsgebiet für Spitzentechnologie, vorab Chemie und Pharma) von kantonaler Bedeutung definiert. Es gilt demnach, sämtliche Interessen von Ökologie, Soziologie und Ökonomie unter «einen Hut» zu bringen, damit Kaiseraugst für die Einwohnerschaft, wie aber auch für die Unternehmen, wohnlich und attraktiv bleibt. Auf Basis des Naturschutzkonzeptes 1993 errichtete der Gemeinderat die einzelnen Vernetzungskorridore. Leider wurde es bisher versäumt, diese Korridore zu schützen. Mit der Schaffung der «Grünzonen» wird dies nun nachgeholt. Die Rinau-Böschung ist eine künstliche Böschung, welche eine Folge des Kiesabbaus ist. Der m 2 grosse Waldbestand ist zum einen durch Pflanzung entstanden und zum andern kamen ein Teil der Bäume natürlich auf. Die heutige Bestockung zeichnet sich durch eine bunte Mischung verschiedener, praktisch durchwegs einheimischer Baumarten aus. Gemäss Natur-Gutachten ist das zu rodende Waldstück als Lebensraum für wildlebende Tier- und Pflanzenarten von untergeordneter Bedeutung. Es sind keine rechtskräftig geschützten Objekte des Naturschutzes betroffen. Bei den betrachteten Organismengruppen (Gefässpflanzen, Brutvögel, Heuschrecken, Reptilien) ist keine Art nachzuweisen, welche gemäss den vom BAFU anerkannten «Roten Listen» als gefährdet einzustufen ist. Vielmehr ist es so, dass die als Rodungsersatz vorgesehen Massnahmen zur Aufwertung des Korridors im Osten der Verbindungsstrasse zwischen Hirsrütiweg und Rinaustrasse aus ökologischer Sicht zu begrüssen sind. Nebst den Anliegen der Bevölkerung hat der Gemeinderat auch den Anliegen der Firmen Rechnung zu tragen. Fakt ist, dass die DSM ab 2028 einen Mangel an Pflichtparkplätzen zu verzeichnen hat. Können diese nicht frühzeitig sichergestellt werden, so können Investitions-Ausbauvorhaben nicht weiterverfolgt werden und der Standort Kaiseraugst ist in Frage gestellt. Mit der vorliegenden Teilzonenplanrevision kann die Grundlage für die Sicherstellung des Standortes geschaffen werden. Hier spielen selbstverständlich auch wirtschaftliche Interessen der Gemeinde eine Rolle. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der Schaffung der «Grünzonen» ein ökologischer Mehrwert entsteht. Des Weiteren ist es so, dass die Waldparzelle im Eigentum der Ortsbürgergemeinde steht. Die Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. Juni 2012 haben diese Nutzungsänderung im Grundsatz gutgeheissen. Aufgrund dieser Tatsachen ist der Gemeinderat überzeugt, dass mit diesem Projekt sämtliche Interessen aller Beteiligten bestens berücksichtigt sind. Antrag Es seien folgende Punkte gutzuheissen: - Änderung Bauzonenplan Einzonung Spezialzone «Parkhaus Rinau» und Umzonung von der Arbeitszone in die Grünzone Vernetzung - Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung: - 9a: Spezialzone «Parkhaus Rinau» - 13a: Grünzone Vernetzung Gemeinderat Kaiseraugst

16 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM 9 14 TRAKTANDUM 9 EINBÜRGERUNGSGESUCH Güner Tayfur geboren 1981 türkischer Staatsangehöriger Herr Tayfur Güner, Liebrütistrasse 40, stellt das Gesuch um ordentliche Einbürgerung. Herr Güner ist türkischer Staatsangehöriger. Herr Tayfur Güner wurde 1981 in Liestal BL geboren, wuchs bis zu seinem 6. Lebensjahr in der Schweiz auf, lebte anschliessend bis 1988 in der Türkei und reiste dann wieder in die Schweiz ein. Seit Ende 2007 ist er in Kaiseraugst wohnhaft. Seit 2006 ist Herr Güner als Chemiefachmann bei der Novartis Pharma Stein AG berufstätig. Sämtliche Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Aargau (Wohnsitzerfordernisse, öffentlichrechtliche Verpflichtungen, Vertrautsein mit den schweizerischen Gepflogenheiten und Grundsätzen) sind erfüllt. Der im persönlichen Gespräch gewonnene Eindruck des Gesuchstellers ist ausschliesslich positiv. Gegenüber der gemeinderätlichen Delegation gibt der Bürgerrechtsbewerber als Beweggrund für seine Einbürgerung an, dass er den grössten Teil seines Lebens hier aufwuchs, die Schulen besuchte und auch die Berufsausbildung in der Schweiz absolvierte. Eine Einbürgerung wird daher empfohlen. Hinweise Im Zusammenhang mit der Totalrevision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) im Kanton Aargau läuft zurzeit eine Pilotphase, in welcher die Praxistauglichkeit von verschiedenen Erhebungsinstrumenten getestet wird. Insbesondere handelt es ich um einen kantonalen Sprach- und Staatskundetest. Der Gemeinderat hat beschlossen, an dieser Pilotphase teilzunehmen und die gesuchstellenden Personen nach diesem Verfahren zu beurteilen. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind Urnenabstimmungen über Einbürgerungen verfassungswidrig. Beschlüsse der Gemeindeversammlung über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts unterstehen deshalb nicht dem Referendum. Nach der Änderung von 38 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts per 1. Januar 2006 entfallen die bisher üblichen, von der wirtschaftlichen Situation der Bewerber abhängigen Abgaben an die Gemeinde. Die Erhebung einer kostendeckenden Bearbeitungsgebühr liegt neu im Kompetenzbereich des Gemeinderates und ist somit nicht Gegenstand dieser Vorlage. Antrag Gegenüber Güner Tayfur sei die Zusicherung auf das Gemeindebürgerrecht von Kaiseraugst abzugeben. Gemeinderat Kaiseraugst

17 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM TRAKTANDUM 10 EINBÜRGERUNGSGESUCH Sahiti Sabedin geboren 1972 kosovarischer Staatsangehöriger Sahiti-Ademaj Luljeta geboren 1980 kosovarische Staatsangehörige Sahiti Nexhmedin geboren 2001 kosovarischer Staatsangehöriger Sahiti Islam geboren 2003 kosovarischer Staatsangehöriger

18 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM Sahiti Eljesa geboren 2004 kosovarische Staatsangehörige Herr und Frau Sabedin und Luljeta Sahiti-Ademaj, stellen das Gesuch, für sich und ihre Kinder Nexhmedin, Islam und Eljesa um ordentliche Einbürgerung. Die Gesuchssteller sind kosovarische Staatsangehörige. Herr Sabedin Sahiti wurde 1972 in Pidiq/Kosovo geboren. Im Jahr 2002 ist er in die Schweiz eingereist und seitdem in Kaiseraugst wohnhaft. Seit 2007 ist er als Maschinenführer bei der Nexans Suisse AG in Breitenbach SO berufstätig. Frau Luljeta Sahiti wurde 1980 in Decan/Kosovo geboren. Im Jahr 1990 ist sie in die Schweiz eingereist. Die restliche obligatorische Schulzeit hat sie in der Schweiz absolviert. Seit 2002 ist Frau Sahiti in Kaiseraugst wohnhaft. Sie ist Hausfrau und Mutter. Der älteste Sohn Nexhmedin wurde 2001 in Rheinfelden AG geboren und wächst hier in Kaiseraugst auf. Zurzeit besucht er die 1. Sekundarklasse in Kaiseraugst. Islam wurde 2003 in Rheinfelden AG geboren und wächst hier in Kaiseraugst auf. Er besucht zurzeit die 5. Primarschule in Kaiseraugst. Die Tochter Eljesa wurde 2004 in Rheinfelden AG geboren wächst hier in Kaiseraugst auf. Sie besucht zurzeit die 3. Primarschule in Kaiseraugst. Sämtliche Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Aargau (Wohnsitzerfordernisse, öffentlichrechtliche Verpflichtungen, Vertrautsein mit den schweizerischen Gepflogenheiten und Grundsätzen) sind erfüllt. Der im persönlichen Gespräch gewonnene Eindruck der Gesuchsteller ist ausschliesslich positiv. Gegenüber der gemeinderätlichen Delegation geben die Bürgerrechtsbewerber als Beweggrund für ihre Einbürgerung an, dass sie sich zu Hause fühlen (Kinder in der Schweiz geboren) und dass ihr Lebensmittelpunkt hier ist. Eine Einbürgerung wird daher empfohlen.

19 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM Hinweise Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind Urnenabstimmungen über Einbürgerungen verfassungswidrig. Beschlüsse der Gemeindeversammlung über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts unterstehen deshalb nicht dem Referendum. Nach der Änderung von 38 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts per 1. Januar 2006 entfallen die bisher üblichen, von der wirtschaftlichen Situation der Bewerber abhängigen Abgaben an die Gemeinde. Die Erhebung einer kostendeckenden Bearbeitungsgebühr liegt neu im Kompetenzbereich des Gemeinderates und ist somit nicht Gegenstand dieser Vorlage. Antrag Gegenüber Sahiti-Ademaj Sabedin, Luljeta, Nexhmedin, Islam und Eljesa sei die Zusicherung auf das Gemeindebürgerrecht von Kaiseraugst abzugeben. Gemeinderat Kaiseraugst

20 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM TRAKTANDUM 11 EINBÜRGERUNGSGESUCH Lachmann Christian geboren 1950 französischer Staatsangehöriger Herr Christian Lachmann, Liebrütistrasse 44, stellt das Gesuch um ordentliche Einbürgerung. Herr Lachmann ist französischer Staatsangehöriger. Herr Lachmann wurde 1950 in Mulhouse/Frankreich geboren, und ist 1982 in die Schweiz eingereist. Seit 2006 ist er im Kanton Aargau und in Kaiseraugst wohnhaft. Seit 2003 ist Herr Lachmann als Kadermitarbeiter Administration bei der FLY AG berufstätig. Sämtliche Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Aargau (Wohnsitzerfordernisse, öffentlichrechtliche Verpflichtungen, Vertrautsein mit den schweizerischen Gepflogenheiten und Grundsätzen) sind erfüllt. Der im persönlichen Gespräch gewonnene Eindruck des Gesuchstellers ist ausschliesslich positiv. Gegenüber der gemeinderätlichen Delegation gibt der Bürgerrechtsbewerber als Beweggrund für seine Einbürgerung an, dass er hier seine Ausbildung absolvierte und seine Töchter bereits Schweizerinnen sind. Ebenso fühlt er sich in der Schweiz wohl. Eine Einbürgerung wird daher empfohlen. Hinweise Im Zusammenhang mit der Totalrevision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) im Kanton Aargau läuft zurzeit eine Pilotphase, in welcher die Praxistauglichkeit von verschiedenen Erhebungsinstrumenten getestet wird. Insbesondere handelt es ich um einen kantonalen Sprach- und Staatskundetest. Der Gemeinderat hat beschlossen, an dieser Pilotphase teilzunehmen und die gesuchstellenden Personen nach diesem Verfahren zu beurteilen. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind Urnenabstimmungen über Einbürgerungen verfassungswidrig. Beschlüsse der Gemeindeversammlung über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts unterstehen deshalb nicht dem Referendum. Nach der Änderung von 38 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts per 1. Januar 2006 entfallen die bisher üblichen, von der wirtschaftlichen Situation der Bewerber abhängigen Abgaben an die Gemeinde. Die Erhebung einer kostendeckenden Bearbeitungsgebühr liegt neu im Kompetenzbereich des Gemeinderates und ist somit nicht Gegenstand dieser Vorlage. Antrag Gegenüber Lachmann Christian sei die Zusicherung auf das Gemeindebürgerrecht von Kaiseraugst abzugeben. Gemeinderat Kaiseraugst

21 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 TRAKTANDUM TRAKTANDUM 12 EINBÜRGERUNGSGESUCH

22 GEMEINDE KAISERAUGST GEMEINDEVERSAMMLUNG, 17. OKTOBER 2013 NOTIZEN 20 NOTIZEN

23

24 (bitte hier abtrennen) P.P.A 4303 Kaiseraugst Stimmrechtsausweis für die Teilnahme an der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag 17. Oktober 2013, Uhr, Turnhalle Dorf Bitte diesen Ausweis abtrennen und am Eingang zum Versammlungslokal abgeben. Dorfstrasse Kaiseraugst T F

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