Notizen. Kindertagespflege Was ist das?

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1 Notizen Kindertagespflege Was ist das? Ein Betreuungsangebot für Kinder im kleinen, familiären Rahmen. Tagespfl egepersonen betreuen im eigenen Haushalt, im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern oder in anderen Räumlichkeiten, wenn die Kindeseltern berufstätig sind oder aus anderen Gründen für einen Teil des Tages die Betreuung ihrer Kinder nicht übernehmen können. Bei der Betreuung im Haushalt der Eltern handelt es sich um so genannte Kinderbetreuerinnen, für die spezielle Regelungen gelten. Näheres hierüber erfahren Sie bei der Fachberatung Tagespfl ege. Häufi g werden Kinder auch ergänzend zu institutionellen Angeboten (Kindergarten, OGS) betreut, wenn deren Zeiten nicht mit den tatsächlichen Abwesenheitszeiten der Eltern übereinstimmen. Wichtig ist, dass ein Kind sich in der kleinen, familiären Umgebung geborgen fühlt. Eine altersentsprechende Förderung des Kindes in all seinen Lebensbereichen zählt ebenso zu den Aufgaben der Tagespfl egeperson wie die Betreuung und Versorgung des Kindes. Wie findet man eine geeignete Tagespflegeperson? Viele Eltern versuchen zunächst in ihrem privaten Umfeld eine Betreuungsperson für ihr Kind zu fi nden. Hier bieten sich eventuell Nachbarn, Freunde, Bekannte aus der Krabbelgruppe und Kindergarten an. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, durch öffentliche Aushänge im Kindergarten, Supermarkt und Arztpraxen oder ähnlichen Einrichtungen zu suchen. Auch können entsprechende Annoncen in der Zeitung und regionalen Informationsheften veröffentlicht werden. Das Jugendamt der Stadt Paderborn bietet seine Unterstützung und Beratung, auch bei den so genannten selbst organisierten Tagespfl egen an. Des Weiteren besteht das Angebot, bei der Vermittlung entsprechender Tagespfl egestellen behilfl ich zu sein. Das Jugendamt verfügt über eine Liste von geeigneten Tagespfl e- gepersonen aus den einzelnen Sozialbezirken der Stadt Paderborn. Im Rahmen einer Vermittlung wird zunächst mit den Eltern abgeklärt, welche Betreuung für ihr Kind erforderlich ist. Es werden Anschriften der entsprechenden Tagespfl egestellen seitens der jeweiligen Fachberaterin an die Eltern weitervermittelt. Ob das Betreuungsverhältnis zustande kommt, liegt selbstverständlich in der Entscheidung der Eltern und der Tagespfl egeperson

2 Was sollte man bei der Auswahl der Tagespflegestelle beachten? Notizen Zunächst einmal sollten Sie sich Gedanken über Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen machen und darüber, wie eine Betreuung Ihres Kindes, sowohl in dessen Interesse, als auch in Ihrem eigenen Interesse gestaltet sein sollte. Natürlich spielen auch Gesichtspunkte wie die räumliche Nähe zum Wohnort oder Arbeitsplatz der Eltern und die Erreichbarkeit der Tagespfl egestelle sowie deren zeitliche Flexibilität eine Rolle. Die folgenden Punkte können Ihnen Anhaltspunkte für Ihre Entscheidung geben: Bringt die Tagespfl egeperson Ihnen und Ihrem Kind Interesse entgegen? Stellt sie selbst interessierte Fragen beim ersten Gespräch? Strahlt sie Ruhe und Gelassenheit aus? Hat sie einen geregelten Tagesablauf, der Ihren Vorstellungen entspricht? Reagiert Ihr Kind spontan positiv auf die Tagespfl egeperson und umgekehrt? Könnten Sie sich vorstellen, sich täglich mehrere Stunden in dieser Umgebung aufzuhalten? Ist die Tagespfl egeperson offen für Ihre Vorstellungen? Lebt die Betreuungsperson in ähnlichen Verhältnissen wie Sie selber? Ist der Partner ebenfalls sympathisch, auch im Umgang mit den Kindern? Ist die Wohnung und die unmittelbare Umgebung kindgerecht? Gibt es einen ruhigen Platz zum Ausruhen und Schlafen oder die Möglichkeit in entsprechender Umgebung Hausaufgaben zu machen? Gibt es genügend Platz zum Spielen und Toben, verfügt die Tagespflegestelle über entsprechendes Spiel- und Bastelmaterial oder ist sie bereit dieses zur Verfügung zu stellen? Ist die Tagespfl egeperson bereit, Ihnen die anderen Eltern zu nennen, deren Kinder durch sie betreut werden bzw. wurden, damit Sie entsprechende Referenzen einholen können? Sind ihre Vorstellungen bezüglich der Bezahlung angemessen? Ist die Tagespfl egeperson beim Jugendamt bekannt? Hat sie eine Pfl egeerlaubnis?

3 Literaturhinweise zur Kindertagespflege Bücher: Wahrnehmungsförderung für Kleinkinder, von Brigitte Wilmes-Mielenhausen, Ideen für Krippen, Kitas und Tagesmütter, Herder Verlag, , 8,50 Euro Bewegungsförderung für Kleinkinder, von Brigitte Wilmes-Mielenhausen, Ideen für Krippen, Kitas und Tagesmütter, Herder Verlag , 8,50 Euro Ohne Eltern geht es nicht, von Hans-Joachim Laiwen, Die Eingewöhnung von Kindern in Krippen und Tagespfl egestellen, Beltz-Verlag Kinderbücher: Eine Tagesmutter für Marie, von Sabine Rahn, Ellermann-Heinrich-Verlag, , 10,90 Euro Max geht zur Tagesmutter, Lesemaus Band 94, von Christian Thielmann, Carlsen-Verlag Fachzeitschriften: ZeT, Zeitschrift für Tagesmütter und -väter, Kallmeyersche Verlagsbuchhaltung, Bestellung unter Tel. 0511/ oder unter Zusammenarbeit mit den Eltern Die Eltern bleiben die wichtigsten Bezugspersonen für ihr Kind. Der Wechsel zwischen Herkunfts- und Tagespfl egefamilie gelingt dem Kind gut, wenn das Verhältnis zwischen Eltern und Tagespfl egeeltern möglichst spannungsfrei gehalten wird. Sollten einmal Konfl ikte auftauchen, ist es gut, diese möglichst schnell zu besprechen. Es empfi ehlt sich dringend schon zu Beginn eines Pfl egeverhältnisses notwendige Absprachen so konkret wie möglich zu formulieren und in einer Betreuungsvereinbarung schriftlich festzuhalten (Musterexemplare sind beim Jugendamt zu erhalten). Eltern und Tagespfl egepersonen sind Partner im Erziehungsprozess für ein Kind. Grundlage all ihres Handelns sollte die gemeinsame Sorge um dieses Kind sein. Kontakt und Eingewöhnungsphase Während des ersten Kontaktes zwischen Kindeseltern und Tagespfl egefamilie sollten gegenseitige Vorstellungen ausgetauscht werden. Vor allem aber spielt die Frage nach der Sympathie und grundsätzlich übereinstimmenden Erziehungsvorstellungen eine große Rolle. Die Kindeseltern sollten sich gut überlegen, ob sie zu jedem Erstkontakt und Vorgespräch ihr Kind mitnehmen wollen. Es könnte sein, dass das Kind unnötig belastet wird. Ist eine Vorentscheidung von Seiten der Eltern und der Tagespfl egeperson gefallen, sollten ein oder mehrere Gespräche für die ersten und intensiveren Absprachen erfolgen. Es sollte darauf folgend eine Eingewöhnungsphase für das Kind vereinbart werden, die sich nach Alter und Persönlichkeit des Kindes gestaltet. Zu Anfang sollten Mutter oder Vater mit dem Kind gemeinsam die Tagespfl egefamilie besuchen. Erst wenn das Kind eine emotionale Brücke zur Tagespfl egefamilie, meist zur Tagesmutter geschlagen hat, können Vater oder Mutter in Steigerungsschritten ihr Kind mit der Tagesmutter alleine lassen. Diese Methode ist für das Kind wesentlich verträglicher als die Hauruck-Methode, bei der das Kind ohne Eingewöhnung bei der Tagespfl egefamilie gelassen wird. Allerdings kommt es auch bei der ersten Methode vor, dass das Kind wütend oder traurig auf den Abschied reagiert. Dann kann es wichtig sein, dass Vater oder Mutter den Abschied liebevoll, aber konsequent, gestalten. Oft hat sich das Kind schon beruhigt, sobald die Eltern wenige Minuten weg sind

4 Um den Übergang in eine Tagespfl egefamilie zu erleichtern, ist es wichtig, dass das Kind eigenes persönliches Spielzeug mitbringen kann. Oft erleichtert ein wichtiges Schmusetier, ein Nuckeltuch oder Ähnliches den Übergang zur Tagespfl egefamilie. Das eigene Spielzeug ermöglicht aber auch den eigenen Kindern und den Tagespflegekindern ein besseres Miteinander. Beide Seiten lernen, das Eigentum des Anderen zu respektieren. Finanzierung der Kindertagespflege Die Eltern haben entsprechend ihrem Einkommen monatliche Elternbeiträge zu entrichten. Für die Höhe des Beitrages sind auch Qualifi zierung der Tagespfl egeperson und der monatliche Betreuungsumfang maßgeblich. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der nachfolgenden Beitragstabelle. Bei einem angezeigten Jahreseinkommen von über ,00 Euro wird ein Elternbeitrag in Höhe des Tagespfl egegeldes erhoben. Die Höhe des jeweiligen Tagespfl egegeldes bestimmt sich nach den städtischen Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespfl ege in der jeweils gültigen Fassung. In diesem Zusammenhang entfällt eine Ermittlung des Einkommens. Ansprechpartner Personensorgeberechtigte und auch Tagespfl egepersonen haben einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen, die die Kindertagespfl ege betreffen. Das Jugendamt der Stadt Paderborn steht Ihnen bei Fragen und Problemen gern zur Verfügung. Neue Adresse! Stadt Paderborn - Jugendamt - Am Hoppenhof 33 Gebäudeteil D Paderborn Die Fachberatung erfolgt durch die einzelnen Mitarbeiterinnen des Pfl egekinderdienstes im jeweiligen Sozialbezirk: Sozialbezirk 1 (Schloss Neuhaus, Mastbruch, Sande und Sennelager) Ruth Rustemeyer, Am Hoppenhof 33, Zimmer. 1.04, Tel / r.rustemeyer@paderborn.de Sozialbezirk 2 (nordöstliche Teile der Kernstadt, Marienloh, Benhausen, Neuenbeken und Dahl) Liane Knaup, Am Hoppenhof 33, Zimmer: 2.04, Tel / l.knaup@paderborn.de Sozialbezirk 3 (Innenstadt und Südstadt) Ursula Symann, Am Hoppenhof 33, Zimmer: 2.08, Tel / u.symann@paderborn.de Sozialbezirk 4 (westliche Kernstadt, Wewer und Elsen) Cornelia Thorwesten, Am Hoppenhof 33, Zimmer: 1.06, Tel / c.thorwesten@paderborn.de Die Antragstellung bezüglich der Kostenübernahme der Tagespfl ege durch das Jugenamt erfolgt in der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe. Buchstabe A bis K Ute Bartels, Am Hoppenhof 33, Zimmer: 3.09, Tel / Buchstabe L bis Z Simone Josephs, Am Hoppenhof 33, Zimmer 3.09, Tel / VHS Qualifi zierung der Tagespfl egepersonen Frau Grüneberg, Tel /

5 (4) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es kann die Zahl der zu betreuenden Kinder weiter einschränken oder vorsehen, dass die Erlaubnis im Einzelfall für weniger als fünf Kinder erteilt werden kann. Die Pfl egeerlaubnis wird vom Jugendamt erteilt, wenn die o.g. Vorraussetzungen erfüllt sind. Die Erlaubnis zur Kindertagespfl ege befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern. Die Erlaubnis kann in Einzelfall zur Betreuung von maximal acht fremden Kindern erteilt werden. In der Regel wird die Erlaubnis für die Betreuung von bis zu drei Kindern gegeben. Die eigenen Kinder werden dabei nicht mitgezählt. Sollen mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden, handelt es sich nicht mehr um Kindertagespfl ege. Hier wird eine Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII des Landesjugendamtes erforderlich. Für die Kindertagespfl ege dürfen sich zwei Tagespfl egepersonen zusammenschließen und in geeigneten Räumlichkeiten gemeinsam bis zu neun Kinder betreuen. - Jede Tagespfl egperson hat den Auftrag eine Konzeption über ihr Betreuungsangebot zu erstellen, die sowohl dem Jugendamt als auch den Eltern zugänglich gemacht wird. - Über jedes Tageskind ist halbjährlich eine entwicklungsgeschichtliche Dokumentation zu erstellen, die die Kindeseltern erhalten. - Jede Tagespfl egeperson muss einmal jährlich dem Jugendamt nachweisen, dass sie ein pädagogisches Fortbildungsangebot wahrgenommen hat - Für Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub) muss jede Tagespfl egeperson den Kindeseltern und dem Jugendamt eine Vertretung (mit Pfl egeerlaubnis) benennen. - In den Räumen, die für die Betreuung von Kindern in Tagespfl ege bestimmt sind, ist das Rauchen in Anwesenheit der Kinder nicht gestattet. - Alle 3 Jahre Auffrischung in Erste Hilfe. Versicherungen Haftpflichtversicherung Aufgrund der Aufsichtspflicht haften Eltern für alle Schäden, die ihre Kinder verursachen. Im Rahmen der Tagespflege überträgt sich die Aufsichtspflicht von den Eltern auf die Tagespflegeperson. Somit übernimmt die Tagespflegeperson auch die Verpflichtung der Schadensregulierung, soweit die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Vor der Aufnahme des Tagespflegeverhältnisses ist daher zunächst abzuklären, inwieweit der Haftpflichtschutz durch die Versicherung der Eltern bzw. der Tagespflegeperson abgedeckt ist. Für Kinder unter 7 Jahren besteht jedoch kein Haftpflichtdeckungsschutz, da Kinder unter 7 Jahren noch nicht deliktisch haftbar gemacht werden können (Schäden, die Kinder unter 7 Jahren verursachen, sind nur dann durch den Haftpflichtdeckungsschutz abgedeckt, wenn die Schäden aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung von Tagespflegeeltern entstanden sind). Im konkreten Fall könnte dies bedeuten, dass ein Geschädigter unter Umständen leer ausgeht, da hierfür auch nicht die Tagespflegeperson verantwortlich gemacht werden kann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht genüge getan haben. Die Tagespflegeperson sollte daher in jedem Fall bei der eigenen Privathaftpflichtversicherung anfragen, ob diese für die übernommene Aufsichtspflicht hinsichtlich des Tagespflegekindes eintritt bzw. entsprechend erweitert werden kann. Schäden, die ein Tageskind im Haushalt der Tagespflegeperson anrichtet, sind in der Regel nicht versicherbar. Hierzu sollten Eltern und Tagespflegeperson im Rahmen der Betreuungsvereinbarung entsprechende Regelungen treffen. Krankenversicherung des Tageskindes In der Regel besteht ein Krankenversicherungsschutz für das Kind seitens der Familienversicherung der Eltern. Auch hier gilt wieder, vor der Aufnahme des Tagespflegeverhältnisses den Versicherungsschutz im Einzelfall abzuklären. Unfallversicherung des Tageskindes Für alle Tageskinder, die vom Jugendamt vermittelt wurden, besteht Kraft Gesetzes beitragsfreier Unfallversicherungsschutz gemäß der Richtlinien der Unfallkasse. Unfallversicherung für die Tagesmutter Werden die Kosten der Tagespflege vom Jugendamt übernommen, besteht die Möglichkeit der Tagespflegeperson angemessene, nachgewiesene Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der BGW zu erstatten. Die Rückerstattung erfolgt nur bei Belegung über das Jugendamt. Kinderbetreuerinnen wenden sich an die Unfallkasse NRW. Kranken- und Pflegeversicherung für die Tagespflegeperson Der Krankenversicherungsschutz liegt in der Verantwortung der Tagespflegeperson. Es bleibt die Möglichkeit zur beitragsfreien Familienversicherung beim Ehepartner bis zu einem Gesamteinkommen von derzeit 355,00 EUR im Monat. Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von rund 828,00 EUR müssen Sie nur den allgemeinen Mindestbetrag für freiwillige Mitglieder von rund 120,00 EUR pro Monat entrichten. Diese verringerten Beiträge beruhen auf der Einordnung einer Tätigkeit in der Kindertagespflege als nebenberuflich Selbstständige. Für alle Tagespflegepersonen, die max. 5 Kinder betreuen, soll nur der Mindestbeitragssatz erhoben werden

6 Die verringerten monatlichen Beiträge werden hälftig vom Jugendamt erstattet. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Rentenversicherung für die Tagespfl egeperson Wenn die Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale 400,00 EUR monatlich überschreiten, sind die Tagespfl egepersonen rentenversicherungspflichtig. Wenn durch einen Wechsel im Betreuungsverhältnis nur die Einkünfte im Jahresdurchschnitt unter 400,00 EUR fallen, sind Sie nicht mehr rentenversicherungspflichtig. Es besteht jedoch die Möglichkeit nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung anteilig vom Jugendamt erstattet zu bekommen. Ansprechpartner für Beitragszahler: Frau Bartels, Am Hoppenhof 33, Z. 3.09, Tel / Frau Josephs, Am Hoppenhof 33, Zi. 3.09, tel / Gesetzliche Grundlagen Die Betreuung im Rahmen der Kindertagespfl ege richtet sich nach dem SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch). Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Die Tagespfl egeperson / Kinderbetreuer/-in verpfl ichtet sich, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) in entsprechender Weise wahrzunehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfahrene Fachkräfte des Jugendamtes einzubeziehen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Eltern anzubieten. 23 SGB VIII Förderung in Kindertagespflege (1) Die Förderung in der Kindertagespfl ege nach Maßgabe von 24 umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespfl egeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifi zierung, sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung. (2) Die laufende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst 1. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespfl egeperson für den Sachaufwand entstehen, 2. einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung und 3. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespfl egeperson. 4. die Ergänzungspauschale Die Höhe der laufenden Geldleistung wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt, soweit das Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Über die Gewährung einer Geldleistung an unterhaltspflichtige Personen entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach pfl ichtgemäßem Ermessen. (3) Geeignet im Sinne von Absatz 1 sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespfl egepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespfl ege verfügen, die sie in qualifi zierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. (4) Erziehungsberechtigte und Tagespfl egepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Für Ausfallzeiten einer Tagespfl egeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Zusammenschlüsse von Tagespfl egepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden. 43 SGB VIII Erlaubnis zur Kindertagespflege (1) Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung, in anderen Räumen, während des Tages, mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt länger als drei Monate, betreuen will (Tagespfl egeperson), bedarf der Erlaubnis. (2) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Person für die Kindertagespfl ege geeignet ist. Geeignet im Sinne des Satzes 1 sind Personen, die 1. sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespfl egepersonen auszeichnen und 2. über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespfl ege verfügen, die sie in qualifi zierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. (3) Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern. Sie ist auf fünf Jahre befristet. Die Kindertagespfl egeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind

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