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1 *DE A * (19) Bundesrepublik Deutschland Deutsches Patent- und Markenamt (10) DE A (12) Offenlegungsschrift (21) Aktenzeichen: (22) Anmeldetag: (43) Offenlegungstag: (71) Anmelder: Eurofilters N.V., Overpelt, BE (74) Vertreter: PFENNING MEINIG & PARTNER GbR, München (72) Erfinder: Schultink, Jan, Overpelt, BE; Sauer, Ralf, Dr., Overpelt, BE (51) Int Cl. 8 : A47L 9/14 ( ) (56) Für die Beurteilung der Patentfähigkeit in Betracht gezogene Druckschriften: DE U1 DE A1 DE A1 DE U1 WO 07/ A1 Die folgenden Angaben sind den vom Anmelder eingereichten Unterlagen entnommen Prüfungsantrag gemäß 44 PatG ist gestellt. (54) Bezeichnung: Halteplatte für einen Staubsauger-Filterbeutel sowie Filterbeutel (57) Zusammenfassung: Die vorliegende Erfindung betrifft eine Halteplatte aus Karton oder Pappe, die auf einem Staubfilterbeutel angebracht ist, um diesen in einem Staubsauger fixieren zu können. Hierbei ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Verbindung zwischen dem Filterbeutel und der Halteplatte durch Verklebung hergestellt wird, wobei der Kleber in Aussparungen auf der Halteplatte angebracht wird, wodurch die Belastbarkeit der Verbindung zwischen Halteplatte und Filterbeutel nachhaltig verstärkt wird. Weiterhin betrifft die Erfindung einen mit einer derartigen Halteplatte versehenen Staubsauger-Filterbeutel. 1/11

2 Beschreibung [0001] Vorliegende Erfindung betrifft eine Halteplatte aus Karton oder Pappe, die auf einem Staubfilterbeutel angebracht ist, um diesen in einem Staubsauger fixieren zu können. Hierbei ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Verbindung zwischen dem Filterbeutel und der Halteplatte durch Verklebung hergestellt wird, wobei der Kleber in Aussparungen auf der Halteplatte angebracht wird, wodurch die Belastbarkeit der Verbindung zwischen Halteplatte und Filterbeutel nachhaltig verstärkt wird. Weiterhin betrifft die Erfindung einen mit einer derartigen Halteplatte versehenen Staubsauger-Filterbeutel. [0002] Halteplatten aus Pappe oder Karton für Staubsaugerbeutel sind in zahlreichen Ausführungen bekannt. Pappe und Karton bezeichnen Werkstoffe, die aus mehreren Schichten Zellstoff oder Altpapier durch Zusammenkleben bzw. -pressen entstehen. Bei Flächengewichten bis etwa 600 g/m 2 spricht man von Karton, ab etwa 600 g/m 2 von Pappe. [0003] Mehrere Publikationen beschreiben Verschlussmechanismen oder Dichtungskonfigurationen. Der Vorteil von Halteplatten aus Pappe oder Karton gegenüber aus Kunststoff gespritzten Halteplatten besteht hauptsächlich darin, dass die zur Herstellung benötigten Stanzwerkzeuge preiswert sind und sich die Halteplatten sehr einfach herstellen lassen. So sind problemlos auch kleinere Serien von Halteplatten möglich. Meistens wird die Halteplatte aus mehreren Lagen Karton oder Pappe zusammengefaltet. Das Einkleben einer Gummidichtung zwischen zwei Lagen ist üblich. [0004] Kunststoffhalteplatten werden, seitdem sich Vliesbeutel aus Kunststoffmaterialien mehr und mehr durchsetzen, verstärkt eingesetzt. Der große Vorteil ist die Verschweißbarkeit mit der Vliestüte. Es werden sehr hohe Festigkeiten für die Schweißverbindung erreicht. Nachteilig sind die hohen Kosten für Spritzgusswerkzeuge, durch die nur größere Serien wirtschaftlich darstellbar sind. Das Einbringen einer Dichtung ist bei Kunststoffplatten nicht einfach. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Dichtung aus einem TPE (thermoplastischem Elastomer) an die Hartkomponente anzuspritzen. Zweikomponentenspritzgussteile sind komplex in der Herstellung und entsprechend teuer. Die angespritzten Dichtungen aus thermoplastischem Elastomer (TPE) sind Gummidichtungen hinsichtlich der Rückstellelastizität unterlegen. [0005] Bei aus dem Stand der Technik bekannten Halteplatten aus Pappe oder Karton ergeben sich die folgenden Probleme: Jede Einzellage einer Pappe besteht aus mehreren miteinander verpressten und/oder verklebten Einzelschichten aus Zellstoff und weist somit einen schichtweisen Aufbau auf. Die Haftung dieser Schichten aneinander ist beschränkt. Wenn eine aufgeklebte Halteplatte aus Pappe oder Karton belastet wird, ist meist die Klebeverbindung zwischen aufgeklebtem Gegenstand und der Halteplatte aus Pappe oder Karton belastbarer als die Verbindung der einzelnen Schichten der Pappe untereinander, so dass sich Schichten der Pappe voneinander trennen (Delaminierung). Die Verbindung zwischen Halteplatte und Filterbeutel ist ebenso unzureichend belastbar. Dies lässt sich durch die Wahl des Klebers nicht wesentlich beeinflussen. Werden Halteplatten aus Pappe auf Kunststoffvliestüten geklebt, ist die Abreißkraft ebenso unbefriedigend. Es besteht deshalb ein großes Bedürfnis, Halteplatten aus Pappe bereitzustellen, die hohen Abreißkräften standhalten. [0006] Somit ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Halteplatte aus Pappe oder Karton zur Verfügung zu stellen, mit der eine Verbindung mit einer Filtertüte realisierbar ist, die bei Belastung eine ausgezeichnete Belastbarkeit dahingehend aufweist, dass weder eine Delaminierung der Pappe, noch eine Ablösung der Halteplatte von dem Filterbeutel erfolgt. Ebenso ist es Aufgabe der Erfindung, einen Filterbeutel mit einem mindestens eine Lage aufweisenden Vliesmaterial mit einer dementsprechenden Halteplatte zur Verfügung zu stellen. [0007] Diese Aufgabe wird bezüglich der Halteplatte mit den Merkmalen des Anspruchs 1, bezüglich des Staubsauer-Filterbeutels mit den Merkmalen des Anspruchs 15 gelöst. Die jeweiligen abhängigen Ansprüche stellen dabei vorteilhafte Ausbildungsformen dar. [0008] Erfindungsgemäß wird somit eine Halteplatte für einen Staubsauger-Filterbeutel aus einem mindestens zwei fest miteinander verbundene Lagen aufweisenden Karton- und/oder Pappmaterial zur Verfügung gestellt, wobei die mit dem Staubsauger-Filterbeutel zu verbindende Lage im Bereich der Einströmöffnung mindestens eine, die Lage mindestens teilweise durchtrennende Aussparung aufweist, die in Richtung der mindestens einen weiteren Lage ausgebildet ist. Erfindungsgemäß ist dabei die Aussparung ausgehend von der Oberfläche der ersten Lage in Form einer Vertiefung eingebracht, die in Richtung der weiteren Lage des Pappmaterials weist. Vorzugsweise ist die Aussparung dabei eine die Lage vollständig durchtrennende Aussparung, die vorteilhaft durch Ausstanzung gebildet sein kann. Die jeweilige Lage selbst besteht dabei wiederum aus mehreren Schichten Zellstoff. [0009] Insbesondere ist die Aussparung dabei als Spalt, Schlitz, Loch, Spaltmuster, Schlitzmuster und/oder Lochmuster ausgebildet. [0010] Bevorzugt ist dabei, wenn die Aussparung eine Spaltbreite und/oder einen Durchmesser von 2/11

3 mindestens 1 mm, bevorzugt von mindestens 2 mm aufweist. [0011] Die Einströmöffnung ist dabei dem Stutzen des jeweiligen Staubsaugertyps nachempfunden und kann somit alle Formen mit einschließen, bevorzugt sind jedoch runde und/oder ovale Formen. [0012] In einer vorteilhaften Ausführungsform ist dabei die mindestens eine Aussparung konzentrisch beabstandet, z. B. 1 bis 20 mm, bevorzugt 1 bis 10 mm zur Einströmöffnung angeordnet. Im Falle einer runden Einströmöffnung und lediglich einer spaltförmigen Aussparung ist die Aussparung dann durch beispielsweise einen zumindest annähernd konzentrisch um die Einströmöffnung angeordnete ringförmige Aussparung, z. B. eine Ausstanzung, gebildet. [0013] Vorzugsweise weist die Halteplatte 1 bis 10, weiter bevorzugt 2 bis 4 Aussparungen auf, die im Bereich um die Einströmöffnung angeordnet sind. Falls mehrere Aussparungen in der Lage vorhanden sind, können diese bevorzugt in räumlicher Nähe zur Einströmöffnung, beispielsweise in einem Abstand von ca. 1 bis 20 mm zur Einströmöffnung angeordnet sein. [0014] Die Erfindung umfasst dabei auch Ausführungsformen, bei denen eine und/oder mehrere Aussparungen annähernd konzentrisch in mehreren Ringen um die Einströmöffnung ausgebildet sind. [0015] Es kann auch eine alternierende Anordnung vorgesehen sein. [0016] Die verwendeten Kartonmaterialien bzw. die Pappe weisen dabei bevorzugt ein spezifisches Gewicht zwischen 300 und 2000 g/m 2 auf. [0017] Die Lagen, aus denen die Halteplatte gebildet ist, besitzen bevorzugt, unabhängig voneinander, eine Dicke zwischen 0,3 und 10 mm. [0018] Besonders effizient und ökonomisch ist es, wenn die Verbindung zwischen den mindestens zwei Lagen durch Verkleben hergestellt wurde. [0019] Um ein effizientes Zurückhalten des aufgesaugten Gutes im Staubfilterbeutel zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, wenn zwischen mindestens zwei Lagen eine Dichtung eingebracht ist. Üblicherweise wird hierbei eine elastische Dichtung verwendet, beispielsweise eine Gummifolie, die beidseitig mit den Karton- oder Papplagen verklebt wird. Die Dichtung weist dabei eine Durchtrittsöffnung auf, die kleiner ausgestaltet ist als die Einströmöffnung der Halteplatte, d. h. das Verhältnis des Durchmessers der Durchtrittsöffnung der Dichtung zum Verhältnis des Durchmessers der Einströmöffnung ist kleiner 1. [0020] Vorteilhaft ist dabei ebenso, wenn die Dichtung aus einem elastomeren Material, bevorzugt Gummi, gebildet ist. [0021] Die erfindungsgemäße Halteplatte zeichnet sich nun dadurch aus, dass die mit dem Filterbeutel zu verbindende Lage über in die mindestens eine Aussparung einfüllbarem Klebstoff mit einem Staubsauger-Filterbeutel verbindbar ist. Da sich die Aussparung in die mindestens eine Lage hinein erstreckt, wird durch Einbringen eines Klebers erreicht, dass der Kleber sich mit mehreren bzw. mit allen Schichten einer Lage verbindet. Diese Verbindung findet zwar nur an der senkrechten Wand der Aussparung statt, verhindert aber nachhaltig ein Delaminieren der einzelnen Schichten der Pappe. Als Resultat liegt eine wesentlich höher belastbare Verbindung zwischen Papphalteplatte und Beutelmaterial vor. Es handelt sich somit um eine 3D-Klebeverbindung. Das Einfüllen des Klebstoffes kann dabei so erfolgen, dass der Klebstoff lediglich die Kanten der Aussparung bedeckt, oder dass die komplette Aussparung mit Klebstoff befüllt wird. [0022] Überraschend hat sich nun herausgestellt, dass sich mit dieser Lage eine sichere und dauerhafte Anbindung der Halteplatte auch unter hoher mechanischer Beanspruchung realisieren lässt. Für die Herstellung der Klebeverbindung zwischen Halteplatte und Filterbeutel eigenen sich prinzipiell alle bekannten Kleber, vorzugsweise wird die Klebeverbindung jedoch durch Schmelzkleber hergestellt. [0023] Erfindungsgemäß wird ebenso ein Staubsaugerfilterbeutel für einen Staubsauger aus einem mindestens aus einer Lage aufweisendem Vliesmaterial mit einer Halteplatte bereitgestellt, bei dem eine Halteplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, über in die Aussparung eingebrachten Klebstoff mit dem Staubsauger-Filterbeutel verbunden ist. [0024] Insbesondere ist dabei vorgesehen, dass das Vliesmaterial mehrlagig ausgebildet ist und mindestens zwei Lagen aufweist. Filterbeutel aus Vliesmaterial sind im Stand der Technik bekannt, so z. B. aus der WO 2007/ [0025] Die vorliegende Erfindung wird anhand der nachfolgenden Ausführungen sowie den beigefügten Figuren näher erläutert, ohne die Erfindung auf die im folgenden verwendeten speziellen Parameter beschränken zu wollen. [0026] Dabei zeigen [0027] Fig. 1a c eine erfindungsgemäße Halteplatte in verschiedenen Perspektiven, [0028] Fig. 2 einen Schnitt entlang der in Fig. 1b aufgezeigten Linie A-B, 3/11

4 [0029] Fig. 3 eine alternative Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Halteplatte. [0030] In Fig. 1a ist eine Halteplatte 1 in diagonaler Perspektive, in Fig. 1b in Aufsicht und in Fig. 1c in aufgeklappter Form (z. B. während des Fertigungsprozesses, hierbei wird die Lage 3 gerade auf die Lage 3' geklappt, die Gummidichtung 6 wurde bereits auf die Lage 3' geklebt) dargestellt. Die Perspektive ist dabei jeweils so gewählt, dass auf die mit dem Staubsauger-Filterbeutel 2 zu verbindende Lage 3 der Halteplatte 1 geblickt wird. In der in den Fig. 1a c dargestellten Ausführungsformen ist die Halteplatte 1 zweilagig und aus den Lagen 3 und 3' gebildet. Konzentrisch um die Einströmöffnung 4 sind dabei vier Aussparungen 5, jeweils in Form eines gekrümmten Spaltes angeordnet. Die Aussparungen sind dabei durch die Lage 3 durchgestanzt und weisen somit senkrecht zur Abbildungsebene, der Dicke der Lage 3 entsprechende Kanten 7 auf. Zwischen die Lagen 3 und 3' ist eine eingepasste Gummidichtung 6 eingefügt, die eine Durchtrittsöffnung 8 aufweist, die jedoch kleiner als die Einströmöffnung 4 gewählt ist. Somit ist ein effizientes Abdichten des einzuführenden Ansaugstutzens des Staubsaugers gewährleistet. Die Gummidichtung setzt sich dabei zwischen den Lagen 3 und 3' fort. Je nach Breite des Gummistreifens und nach Position der Aussparungen kann sich die jeweilige Gummidichtung auch wie z. B. aus Fig. 1b ersichtlich ist über die Aussparungen 5 hinaus fortsetzen. Die Dicke der jeweiligen Lagen liegt dabei in einer Größenordnung von ca. 0,5 bis 2 mm, die Einströmöffnung 4 sowie die Durchtrittsöffnung 8 sind dabei in Abhängigkeit des jeweiligen Staubsaugermodells dimensioniert, beispielsweise liegt der Durchmesser der beiden Öffnungen für die Einströmöffnung 4 im Bereich zwischen 3 und 10 cm, die Durchtrittsöffnung 8 ist dabei ca. 1 bis 3 cm kleiner dimensioniert. Kanten aller Schichten, die die Lage 3 bilden. Ebenso dringt der Kleber 9 auch etwas in das Vliesmaterial des Filterbeutels 2 ein. Die Abreißkraft des Filterbeutels wird nun nicht mehr von der Kraft bestimmt, die zum Delaminieren zweier Schichten der Lage 3 aufgebracht werden muss. Der an der Oberfläche der Kante 7 verbleibende Kleber 9 verbindet sich beim Anpressen des Filterbeutels 2 mit diesem. Durch das Anpressen ist auch gewährleistet, dass der Filterbeutel 2 zumindest teilweise in die Aussparung 5 eingepresst wird, wodurch die verbundene Fläche zwischen Filterbeutel 2 und Halteplatte 1 vergrößert wird. In einer alternativen Ausführungsform kann beim Klebevorgang auch zusätzlich der Boden der Aussparung 5 oder die komplette Aussparung 5 mit Klebstoff ausgefüllt werden. Ebenso ist es möglich, dass zusätzlich zumindest teilweise auf die Oberfläche der Lage 3 noch Klebstoff aufgebracht wird, was zu einer Erhöhung der Klebekraft zwischen dem Filterbeutel 2 und der Halteplatte 1 führt. [0032] Fig. 3 zeigt eine alternative Ausführungsform der Halteplatte 1. Diese ist hierbei wiederum aus zwei Lagen 3 und 3' gebildet, wobei die Fläche der Lage 3 geringer gewählt ist als die Fläche der Lage 3'. Die Aussparung 5 ist in dieser Ausführungsform somit das bezüglich der Lage 3' fehlende Stück der Lage 3. Der Kleber wird bei dieser Ausführungsform nur auf die Kante 7 aufgetragen. Auch bei dieser Ausführungsform kann die Lage 3 an einer Kante mit der Lage 3' verbunden sein, so dass die Halteplatte durch Falten der Lage 3 auf die Lage 3' aus einem Stanzzuschnitt gebildet werden kann. [0031] In Fig. 2 ist ein Querschnitt der Halteplatte 1, die in Verbindung mit dem Filterbeutel 2 steht, entlang der in Fig. 1 dargestellten Linie A-B dargestellt. Als einziger Unterschied zur Fig. 2 ist hier eine Halteplatte dargestellt, die dreilagig, also durch die Lagen 3, 3' sowie 3'' gebildet ist. Hierbei ist die Dichtung 6 nicht wie in Fig. 1 zwischen die Lagen 3 und 3', sondern zwischen den Lagen 3' und 3'' eingebracht und klemmt mittig zwischen diesen Lagen. Alle Lagen sind dabei fest miteinander verklebt. Aus Fig. 2 wird auch das Funktionsprinzip der erfindungsgemäßen Halteplatte sowie der verbesserten Haltekraft der Verbindung zwischen der Halteplatte 1 und dem Filterbeutel 2 ersichtlich. Das Verkleben der Halteplatte 1 mit dem Filterbeutel 2 erfolgt durch Aufbringen eines Klebers 9, vorzugsweise eines Heiß- oder Schmelzklebers, zumindest auf die die Aussparung 5 begrenzenden Kanten 7. In Fig. 2 füllt der Kleber 9 die Aussparung 5 und ragt etwas über die Oberfläche der Platte 3 heraus. Somit haftet der Kleber 9 an allen 4/11

5 ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Zitierte Patentliteratur - WO 2007/ [0024] DE A /11

6 Patentansprüche 1. Halteplatte (1) für einen Staubsauger-Filterbeutel (2) aus einem mindestens zwei fest miteinander verbundene Lagen (3, 3') aufweisenden Kartonund/oder Pappmaterial mit einer Einströmöffnung (4), dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem Staubsauger-Filterbeutel (2) zu verbindende Lage (3) im Bereich der Einströmöffnung (4) mindestens eine, die Lage (3) mindestens teilweise durchtrennende Aussparung (5) aufweist, die in Richtung der mindestens einen weiteren Lage (3') ausgebildet ist. 2. Halteplatte (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Aussparung (5) eine die Lage (3) vollständig durchtrennende Aussparung ist. 3. Halteplatte (1) nach einem der vorhergehenden mindestens eine Aussparung (5) eine Ausstanzung ist. 4. Halteplatte (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Aussparung als Spalt, Schlitz, Loch, Spaltmuster, Schlitzmuster und/oder Lochmuster ausgebildet ist. 5. Halteplatte (1) nach einem der vorhergehenden Aussparung (5) eine Spaltbreite und/oder einen Durchmesser von mindestens 1 mm, bevorzugt von mindestens 2 mm aufweist. 6. Halteplatte (1) nach einem der vorhergehenden Einströmöffnung (4) kreisrund und/oder oval ausgebildet ist und die mindestens eine Aussparung (5) annähernd konzentrisch um die Einströmöffnung (4) angeordnet ist. 10. Halteplatte (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen den mindestens zwei Lagen (3, 3') durch Verkleben hergestellt ist. 11. Halteplatte (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Lage (3) und der Lage (3') und/oder zwischen der Lage (3') und einer weiteren Lage (3'') eine elastische Dichtung (6) eingebracht ist. 12. Halteplatte (1) nach vorhergehendem Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (6) eine Durchtrittsöffnung (8) mit einem im Verhältnis zur Einströmöffnung (4) kleineren Durchmesser aufweist. 13. Halteplatte (1) nach einem der vorhergehenden Lage (3) über einen in die mindestens eine Aussparung (5) diese vollständig ausfüllend und/oder teilweise ausfüllend und/oder im Kantenbereich der Aussparung (5) aufgebrachten Klebstoff mit einem Staubsauger-Filterbeutel (2) verbindbar ist. 14. Staubsauger-Filterbeutel (2) für einen Staubsauger aus einem mindestens aus einer Lage aufweisendem Vliesmaterial mit einer Halteplatte, dadurch gekennzeichnet, dass eine Halteplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, über in die Aussparung (5) eingebrachten Klebstoff mit dem Staubsauger-Filterbeutel (2) verbunden ist. 15. Staubsauger-Filterbeutel (2) nach vorhergehendem Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Vliesmaterial mindestens zwei Lagen aufweist. Es folgen 5 Blatt Zeichnungen 7. Halteplatte (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass 1 bis 10, bevorzugt 2 bis 4 Aussparungen (5) in Form eines Spaltes im Bereich um die Einströmöffnung (4) angeordnet sind. 8. Halteplatte (1) nach einem der vorhergehenden mindestens zwei Lagen (3, 3') unabhängig voneinander aus Materialien, ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Pappe und/oder Kartonmaterialien mit einem spezifischem Gewicht zwischen 300 und 2000 g/m 2, gebildet sind. 9. Halteplatte (1) nach einem der vorhergehenden mindestens zwei Lagen (3, 3') unabhängig voneinander eine Dicke zwischen 0,3 und 10 mm aufweisen. 6/11

7 Anhängende Zeichnungen 7/11

8 8/11

9 9/11

10 10/11

11 11/11

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