Kernpunkte der deutschen Versicherungswirtschaft
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1 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Kernpunkte der deutschen Versicherungswirtschaft Dr. Jan Wicke Wüstenrot & Württembergische AG 15. September 2008
2 2 Solvency II ist in seiner entscheidenden Phase angelangt Die Europäische Kommission hat vor einem Jahr einen tragfähigen Vorschlag für die Rahmenrichtlinie vorgelegt Im Fokus der Arbeiten zu Solvency II stehen jetzt Verhandlungen im Europäischen Parlament (EP) und im Rat Auswertung der quantitativen Auswirkungsstudie (QIS4) Einigung zwischen Rat und Parlament ist erforderlich (sog. Mitentscheidungsverfahren) Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EP ist nach derzeitiger Planung am 7. Oktober 2008 Für den Erfolg des Projektes ist es erforderlich, belastbare Kompromisslösungen zu finden, um eine Verabschiedung des Richtlinienentwurfs in dieser Legislaturperiode (ca. bis März 2009) des Europäischen Parlaments zu erreichen
3 3 Die Beibehaltung des ökonomischen, risikobasierten Kerns ist für den Erfolg von Solvency II entscheidend Kernpunkte der deutschen Versicherungswirtschaft Surplus Funds (RfB): Anrechnung als tier 1-Eigenmittel ohne Einschränkungen Gruppenaufsicht: - Anerkennung der Diversifikation und des Group Support - (Gruppen-)MCR: Begrenzung der lokalen Ausgestaltungsmöglichkeiten; eindeutige Risikosensitivität Aktienrisiko: Kalibrierung auf einen Einjahreshorizont Pensionsfonds: Zielgerichtetes und unumkehrbares Vorgehen zur Einbeziehung in die Solvency II-Regeln nötig Weitere Themen KMU (Schwelle, Proportionalität, Säule II): Stärkung des Proportionalitätsprinzip Zukünftige Struktur von CEIOPS: Stärkung von CEIOPS ohne fundamentale Reform Verbraucherinformationspflichten: Trennung von aufsichtsrechtlichem Risikomanagement und Verbraucherschutzregelungen
4 4 Surplus Funds: Anrechnung als Tier 1-Eigenmittel ohne Einschränkung ist entscheidend für die deutschen LVU Eine Anerkennung nach den Tier-Kriterien als Tier 1-Eigenmittel ohne Einschränkungen entspricht dem deutschen Geschäftsmodell Ökonomische Definition der Surplus Funds Marktwertorientierte Modellierung mit dem gemeinsam von BaFin, DAV und GDV entwickelten Cashflow-Modell Information der Verbraucher über die mögliche Verwendung von Surplus Funds Keine Verwendung von Surplus Funds für Group Support Eine Nicht-Anerkennung von Surplus Funds würde bedeuten, den ökonomischen Ansatz von Solvency II zu gefährden bewährte Geschäftsmodelle in einigen Mitgliedstaaten unmöglich zu machen wie erste QIS4-Ergebnisse für Deutschland zeigen
5 5 Das Konzept der Gruppenaufsicht sollte im Kern ökonomische Prinzipien erfüllen Anerkennung der Diversifikationseffekte und Realisierung über Group Support entspricht der Steuerung einer Gruppe Quantitative Beschränkungen des Group Support auf nur einen Teil der Differenz aus Solo-SCR und Solo-MCR sind ökonomisch nicht gerechtfertigt Aufseher sollten kooperativ und intensiv in Colleges of Supervisors und CEIOPS zusammenarbeiten Gruppenaufseher sollte in Gruppenfragen das Recht zum letzten Entscheid haben (Genehmigung internes Modell, Group Support, Kapitalzuschläge) Der Solo-Aufseher sollte keine Vetorecht haben Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten sind eindeutig voneinander abzugrenzen Eine Anerkennung als Gruppe setzt eindeutige gesellschaftsrechtliche Haftungsverhältnisse voraus
6 6 Eine risikosensitive Berechnung des MCR unterstützt die Gruppenaufsicht und die Aufsichtsleiter in Säule II Die europäische Versicherungswirtschaft favorisiert den kompakten Ansatz bei der MCR-Berechnung (MCR = x % * SCR) Ein risikosensitives MCR gewährleistet entsprechend kalibriert (80 % VaR, Einjahressicht => ca. 1/3 * SCR) stets einen genügend großen Abstand zwischen MCR und SCR. Dies ist die grundsätzliche Basis für Group support (Summe Solo-MCR hinreichend kleiner als Gruppen-SCR mit Diversifikation) Aufsichtsleiter QIS4-Ergebnisse zeigen, dass der getestete kombinierte Ansatz nicht ausreichend risikosensitiv ist Kappung bei 20 % bzw. 50 % des SCR MCR teilweise oberhalb des SCR Europaweit einheitliche MCR-Regelungen notwendig
7 7 Das Aktienrisiko ist konsistent mit den anderen Risikoklassen auf Einjahressicht zu kalibrieren Eine Mehrjahressicht bei Aktien wie von französischer Seite vorgeschlagen - ist nicht konsistent mit der generellen Einjahressicht (99,5 % VaR, 1 Jahr) von Solvency II Die Aktienmodellierung ist wie bei (genehmigungspflichtigen) internen Modell und Partialmodellen auf eine Kalibrierung auf einen Einjahreshorizont abzustellen, die das gleiche Sicherheitsniveau bietet Die unter QIS4 getestete 32 %ige Risikokapitalunterlegung ist sachgerecht Der Dämpfungsfaktor sollte nicht zu Lasten der Sicherheit des VU und der VN gehen Risiken aus Aktien sollten im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen nicht unterschätzt werden Französische Sonderregeln für Aktien widersprächen einer europäischen Harmonisierung und dem Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit
8 8 Pensionsfonds sollten zur Wettbewerbsgleichheit auch Solvency II-Prinzipien anwenden Säule II- und Säule III-Regeln sind ab Solvency II-Beginn auch auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge ( Pensionsfonds ) nach der Pensionsfondsrichtlinie anzuwenden Erfüllung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in Deutschland Säule I-Regeln sollten zunächst in einer Auswirkungsstudie (QIS) getestet werden Anwendung ab 2013 bis Ende 2012 Verweis auf die Solvency I-Regeln Bei der Überprüfung der Pensionsfondsrichtlinie (IORP-Review) sollte die EU- Kommission so schnell wie möglich handeln Ein unterschiedliches Sicherheitsniveau ist zum Schutz der Begünstigten und wegen der hohen Bedeutung der Altersversorgung sowie aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit (same risk, same capital) nicht gerechtfertigt
9 9 Weitere Kernthemen der deutschen Versicherungswirtschaft Kleine und mittlere Unternehmen Die Schwelle zur Anwendung von Solvency II (5 Mio. Prämien) darf nur nach hinreichender Erfahrung und nach sachgerechter Umsetzung des Proportionalitätsprinzip fallen (frühestens nach 3 Jahren) Die quantitativen Anforderungen in Säule II (Own Risk and Solvency Assessment = ORSA) dürfen kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern Zukünftige Struktur von CEIOPS Die Rolle von CEIOPS in der bestehenden Struktur ist zu stärken Eine fundamentale Reform (neue Rechtspersönlichkeit) mit Solvency II-Beginn ist nicht notwendig und nicht erstrebenswert Verbraucherinformationspflichten Eine Richtlinie zum aufsichtsrechtlichen Risikomanagement ist nicht der richtige Ort für Regelungen zum Verbraucherschutz Neue Informationspflichten bedürfen eines vorherigen Impact Assessment mit allen Betroffenen
10 10 Zusammenfassung Der ökonomische, risikobasierte Kern von Solvency II ist wie er im Kommissionsvorschlag angelegt ist - beizubehalten Gravierende Abweichungen bei Surplus Funds Gruppenaufsicht Aktien gefährden den Erfolg von Solvency II Auch in anderen Themenbereichen wie beim MCR und bei Pensionsfonds sollte konsequent ein risikobasierter Ansatz gewählt werden Kleine und mittlere Unternehmen dürfen mit den neuen Solvency II-Regelungen nicht überfordert werden (Proportionalität)
11 11 Ausblick QIS4 zeigt in die richtige Richtung Solvency II steigert die Markteffizienz und den Kundenschutz Solvency II ist ein wichtiger Fortschritt gegenüber den bestehenden Solvenzvorschriften Deutschland ist gut auf Solvency II vorbereitet
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