Der Pflege vorbehalten
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- Walther Müller
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1 Wiesloch, 19. Mai 2017 Der Pflege vorbehalten BZG-Expertengespräch zu Kernaufgaben im geplanten Pflegeberufegesetz Beim 7. Expertengespräch an der Bildungszentrum Gesundheit Rhein-Neckar GmbH (BZG) in Wiesloch setzten sich zum internationalen Tag der Pflege am 12. Mai 2017 rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit zukunftsrelevanten Fragen der Pflegeberufereform auseinander. In den Fokus der Fachdebatte unter Vertreterinnen und Vertretern der Pflegepraxis, Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik, des Pflegemanagements sowie der Pflegepolitik hatten die Initiatoren, BZG-Geschäftsführer Walter Reiß und Schulleiterin Andrea Senn-Lohr, in diesem Jahr das Thema Der Pflege vorbehalten Kernaufgaben im geplanten Pflegeberufegesetz gestellt. Nach monatelangen Streitigkeiten und Blockaden könnte ein am 6. April dieses Jahres präsentierter Kompromiss der Regierungskoalition zur Frage der generalistischen Ausbildung nun endlich den bereits Anfang 2016 beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe voranbringen. Das zähe Ringen um das längst überfällige Pflegeberufegesetz (PflBG) hinterlässt Ratlosigkeit und Irritationen. Dabei wäre gerade in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels in der Pflege ein konstruktives Herangehen an die Weiterentwicklung des Berufsfeldes förderlicher, stellte BZG-Geschäftsführer Walter Reiß einleitend fest. Damit es Pflegefachschulen wie der BZG auch in Zukunft gelingen könne, jungen Menschen Lust auf den Pflegeberuf zu machen und dessen vielfältige berufliche Perspektiven aufzuzeigen, sei dringend Klarheit geboten. Einen wichtigen Ansatz für die nötige Attraktivitätssteigerung sah er darin, die Möglichkeit der akademischen Ausbildung ebenso wie die vorbehaltenen Aufgaben gesetzlich zu fixieren. Das Gesetz zur Pflegeberufereform im Spannungsfeld der Interessen Eng verflochten mit dem Gesetzgebungsprozess zur Reform der Pflegeberufe ist die Auseinandersetzung um die Ausrichtung der Ausbildung. Hierbei stehen sich die Befürworter der Einführung einer generalistischen Ausbildung und die Verteidiger der bestehenden integrativen Ausrichtung gegenüber. Kompromiss bzw. Alternativvorschlag vom 6. April 2017: 3-jährige generalistische Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflege mit zukünftiger Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann; integrative Ausbildung für Kinderkranken- und Altenpflege mit Option auf generalistische Weiterqualifizierung nach dem zweiten Ausbildungsjahr Evaluation über sechs Jahre hinweg, bei 50 Prozent Zustimmung Wechsel zur Generalistik, Zwischenprüfung nach zwei Jahren, dann ggf. Anerkennung als Pflegeassistent Kritik am politisch ausgehandelten Kompromiss:
2 Das Beibehalten der Alten- und Kinderkrankenpflege als eigenständige Berufsabschlüsse und das Offenhalten einer endgültigen Entscheidung ist unbefriedigend und zukunftsgefährdend. Offen sind derzeit noch die Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die Organisation und Aufgabenverteilung unter den Ausbildungsstätten, Finanzierungsfragen und die Gesamtkonzeption pflegerischer Qualifikationen. Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach So wie es ist, kann es nicht bleiben, unterstrich Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates, den aktuellen Reformbedarf im Pflegeberuf. Nicht umsonst werde der Pflege in diesem Jahr die wichtigste gesundheitspolitische Debatte gewidmet. Jetzt gelte es vorzudenken für die nächsten Jahre. Bei aller Kritik am Verlauf des Gesetzgebungsprozesses empfahl er den Vertreterinnen und Vertretern der Pflegeprofession eine pragmatische Haltung: Wir alle wissen, dass die Generalistik aus fachlicher Sicht der richtige Weg ist. Doch auch wenn der sogenannte Kompromiss als unbefriedigende Lösung in das Gesetzgebungsverfahren einfließen wird, sind wir gut beraten, weiterhin auf eine zügige Gesetzgebung zu drängen und die Möglichkeiten der Nachbesserung zu nutzen, statt ein komplettes Scheitern zu riskieren. Denn mit Blick auf die aktuellen Versuche, das Gesetz zu verwässern, sei zu befürchten: Je länger es dauert, umso unschärfer wird das Gesetz. Die Betroffenen müssten sich vor Augen halten, dass die Generalistik lediglich einen Baustein im Gesamtbildungskonzept der Pflege darstelle. Werde das Pflegeberufegesetz erst beschlossen, so könnten Details in der nächsten Legislaturperiode punktuell nachgebessert werden. Schon jetzt zeichne sich in vielerlei Hinsicht die mangelnde Umsetzbarkeit des Kompromisses ab. So sei beispielsweise der mögliche Wechsel nach zwei Jahren in der Kinderkranken- und Altenpflege nicht vorstellbar, wenn Ausbildungsverträge bei unterschiedlichen Trägern im Spiel seien. Im besten Fall könne das Gesetz nach der zweiten und dritten Lesung mit Abstimmung im Bundesrat und paralleler Verabschiedung einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum in Kraft treten, so Westerfellhaus. Die Zeit bis dahin könnten die Pflegeschulen für Sondierungsgespräche und Kooperationsanbahnungen nutzen. Welche Änderungen gehen mit den Vorbehaltsaufgaben einher? BZG-Schulleiterin Andrea Senn-Lohr verwies auf die explizite Beschreibung der für die Pflegequalität und den Patientenschutz relevanten Tätigkeiten (PflBG 4). Demnach seien die Bedarfserhebung, Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses ebenso dem examinierten Pflegepersonal vorbehalten wie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität. Mit diesem Bekenntnis zur professionellen Pflege durch qualifiziertes Pflegepersonal rücke nun auch der Pflegeprozess und die Pflegeplanung wieder stärker in den Fokus. Umso mehr sei es nötig, die zentralen Aspekte der mit der Vorbehaltsaufgabe einhergehenden Anforderungen zu beleuchten und konkret zu fragen:
3 Welche Änderungen sind auf inhaltlicher, qualitativer und struktureller Ebene erforderlich, damit Menschen mit Pflegebedarf von den vorbehaltenen Tätigkeiten profitieren? Zur Frage der Vorbehaltsaufgabe als Verbindlichkeit im Kontext des deutschen Gesundheitswesens referierte Prof. Dr. phil. Frank Weidner, Institutsdirektor des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e.v. (DIP) und Prorektor der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar. Dabei bezeichnete er die Formulierung vorbehaltener Tätigkeiten entlang des Pflegeprozessmodells als eine wichtige Normgebung zur Klärung von Aufgaben und zur Aufwertung der Bedeutung von professioneller Pflege in Deutschland. Im Vergleich zu den 1990er Jahren, als es hauptsächlich um Risikominimierung, Qualitätssicherung und die Erfüllung der Voraussetzung für die Verkammerung der Pflege ging, stünden die vorbehaltenen Aufgaben mittlerweile in einem viel komplexeren Spannungsfeld. Dieses sei insgesamt auf die Gemeinwohlbelange Patienten- bzw. Bewohnerschutz ausgerichtet. Daher sei es umso wichtiger, für die systematische Strukturierung und Gestaltung des Pflegearrangements auch zukünftig Fachpersonal mit den erforderlichen Kompetenzen einzusetzen. Gleichzeitig verwies er darauf, dass die eigenverantwortlichen Aufgaben- und Handlungsfelder der professionellen Pflege heute schon weit über die formulierten vorbehaltenen Tätigkeiten hinausgingen. Dass davon auch viele juristisch wirksam seien, zeige die Beurteilung der Verantwortung und Schuldfrage von professionell Pflegenden im Rahmen von mehr als 50 haftungs- und strafrechtlichen Gutachten für Gerichtsverfahren durch das DIP. Er sprach sich dafür aus, dass die Präzisierung von vorbehaltenen wie auch die Ausweitung von zugestandenen Tätigkeits- und Aufgabenfeldern der Pflege mit entsprechenden Qualifikationswegen einhergehen müsse. International seien diese immer stärker akademisch ausgerichtet. Die Chance zur Mitgestaltung der Curricula nutzen Welche pädagogischen Herausforderungen bringt die Vorbehaltsaufgabe mit sich? Dieser Frage stellte sich Prof. Gertrud Hundenborn, Leiterin der Pflegebildungsforschung beim Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e.v. und Professorin an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen in ihrem Referat. Weitere Konkretisierungen zum aktuell im Entwurf vorliegenden Pflegeberufegesetz seien durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu erwarten, die parallel zum Gesetzgebungsverfahren unter ihrer eigenen Beteiligung entwickelt werde. Bereits seit März 2017 lägen die Eckpunkte zu den Themenbereichen vor, die im Rahmen einer generalistischen Pflegeausbildung zu vermitteln seien. Hierbei ergänzen sich in einem dreigliedrigen Modulsystem persönliche, team- und institutionsbezogene Kompetenzen. Etwa die Hälfte der Ausbildung müsse sich der Gestaltung des Pflegeprozesses widmen. Die Pflegewissenschaftlerin verwies auf die Mitgestaltungsmöglichkeiten und empfahl den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der Pflegepädagogik diese Hand in Hand mit
4 dem Pflegemanagement zu nutzen und eigene curriculare Überlegungen anzustellen. Dabei müsse ein besonderes Augenmerk darauf liegen, den Pflegeprozess als vorbehaltene Tätigkeit in die Curriculumentwicklung zu integrieren und ein ausgewogenes Verhältnis von Wissenschafts-, Berufs- und Persönlichkeitsprinzip sicherzustellen. Prof. Hundenborn stellte aber auch klar, dass verschiedene Kompetenzen mit angemessenen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche einhergehen müssen: Die hierarchische Nivellierung ist passé. Der Personaleinsatz der Pflegekräfte muss dem Prinzip des Skill- und Grade-Mix folgen! Rationierte Pflege lässt Vorbehaltsaufgaben außen vor In ihrem Referat über die Vorbehaltsaufgabe als Kodex für das Pflegemanagement zeigte sich Prof. Dr. phil. Renate Stemmer, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.v. und Dekanin an der Katholischen Hochschule Mainz, skeptisch im Hinblick auf das Potenzial der Vorbehaltsaufgaben. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen stehe ganz klar die funktionale Pflege und nicht der Pflegeprozess im Vordergrund. Größtes Hindernis für das nutzenstiftende Einbringen der Vorbehaltsaufgaben sei fraglos die Personalausstattung. Als Konsequenz des gezielten Abbaus von Pflegepersonalstellen und des Fachkräftemangels komme in Deutschland lediglich eine Pflegekraft auf zehn Patienten, das zweitschlechteste Ergebnis unter zwölf europäischen Vergleichsländern! Anstatt die Potenziale aller Qualifikationsstufen im Rahmen eines differenzierten Personaleinsatzes zu nutzen, werde mit der verstärkten Beschäftigung von Assistenz- und Servicepersonal ein Kaskadeneffekt nach unten in Kauf genommen. Hochschulisch ausgebildete Pflegende im Qualifikationsmix hingegen kämen hierzulande noch immer kaum zum Einsatz, so die ernüchternde Bestandsaufnahme von Prof. Stemmer. Dabei sei wissenschaftlich erwiesen, dass die Rationierung der Pflege, ausgelöst durch Mangel an Zeit und Qualifikation, nicht nur zu einer unzureichenden Versorgung der Patientenschaft, sondern auch zu Frustrationen bei den Pflegefachpersonen führe: 52 Prozent unter den in Deutschland Befragten stufen ihre Arbeitsumgebung als mäßig oder schlecht ein. Für eine angemessene Gesundheitsversorgung reiche es daher nicht, vorhandene oder aktuell realisierte Aufgaben neu zu verteilen. Vielmehr gelte es, Strukturen und Bedarfe neu zu prüfen und Organisationsentwicklungsprozesse in Richtung Magnetkrankenhaus anzustoßen. Unverzichtbar: Berufspolitisch organisieren und mitgestalten Einig waren sich die Expertinnen und Experten darüber, dass die Reform der Pflegeausbildung und Formulierung eines Berufegesetzes nicht nur wissenschaftlich, sondern in viel stärkerem Maß als bisher auch berufspolitisch begleitet werden müsse. Die Profession Pflege, derzeit von 1,2 Mio. Menschen in Deutschland ausgeübt, trage eigene Verantwortung für die Ausgestaltung ihres Berufsfeldes. Dieser gerecht zu werden, bedeute auch, sich für Pflegekammern auf Landes- und Bundesebene einzusetzen und auf das partnerschaftliche Mitwirken von Gewerkschaften und weiteren Verbänden sowie
5 Fachgesellschaften hinzuarbeiten. Nur über diesen Weg lasse sich die Selbstverwaltung der Pflege realisieren und damit auch eine adäquate Positionierung als Heilberuf mit anspruchsvollen Qualifikationswegen erreichen Zeichen Weitere Vorträge zum Expertengespräch stehen zum Download bereit unter: Hintergrundinformation Die Pflegefachschule BZG im Kurzporträt Im Jahr 2009 haben sich ausbildungserprobte Krankenpflegeschulen der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar und die Krankenpflegeschule des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden (PZN) zur Bildungszentrum Gesundheit Rhein-Neckar GmbH zusammengeschlossen. Seit April 2010 arbeitet die Pflegefachschule in einem umfassend sanierten, denkmalgeschützten Gebäude auf dem Parkgelände des PZN in Wiesloch. Neben der dreijährigen Qualifizierung in der Gesundheits- und Krankenpflege und der einjährigen Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegehilfe bietet die BZG in Kooperation mit der Katholischen Hochschule Freiburg ein ausbildungsintegriertes akademisches Studium an, das in neun Semestern zum Bachelor of Arts in Pflege führt.
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