Die Vorbehaltsaufgabe - Verbindlichkeit im Kontext des deutschen Gesundheitswesens
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- Karola Bettina Voss
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1 Die Vorbehaltsaufgabe - Verbindlichkeit im Kontext des deutschen Gesundheitswesens Der Pflege vorbehalten Kernaufgaben im geplanten Pflegeberufsgesetz Prof. Dr. Frank Weidner DIP Köln, PTHV Vallendar 12. Mai 2017 in Wiesloch Expertengespräche 12. Mai 2017
2 Vortragsschwerpunkte 1. Hintergründe und aktuelle Ausgangslage zum PflBRefG 2. Vorbehaltene Aufgaben der Pflege und der Pflegeprozess 3. Einordnung in einen professionstheoretischen Diskurs 4. Einordnung in den internationalen Rahmen 5. Abschlussgedanken 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 2 Prof. Dr. Weidner
3 Vortragsschwerpunkte 1. Hintergründe und aktuelle Ausgangslage zum PflBRefG 2. Vorbehaltene Aufgaben der Pflege und der Pflegeprozess 3. Einordnung in einen professionstheoretischen Diskurs 4. Einordnung in den internationalen Rahmen 5. Abschlussgedanken 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 3 Prof. Dr. Weidner
4 Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) e.v. Gemeinnütziges, unabhängiges und eigenfinanziertes Institut Seit Gründung im Jahr 2000 rund 120 Projekte im Volumen von mehr als 13 Mio. Euro bearbeitet Forschungsschwerpunkte: Pflegebildung, Beruf und Versorgung, Gesundheitsförderung, Prävention und neue Technologien Gutachtenerstellung u.a. im Haftungs- und Strafrecht Übergreifende Themen: Demografischer Wandel und Professionalisierung der Pflege 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 4 Prof. Dr. Weidner
5 Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar Pflegewissenschaftliche Fakultät Erste und bislang einzige Pflegewissenschaftliche Fakultät im Universitätsrang im deutschsprachigen Raum (2006 gegründet) Heute rund 300 Studienplätze inklusive Promotionsprogramm mit rund 60 Plätzen Zwei klinisch- bzw. forschungsbezogene Bachelor- und Masterstudiengänge Zwei lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudiengänge (Lehramt Pflege an BBS - seit 2012 in Kooperation mit der Universität Koblenz-Landau) 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 5 Prof. Dr. Weidner
6 Gesetzliche Grundlagen zum PflBRefG Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG-E) Der Gesetzentwurf (Kabinett, Januar 2016), der bestehende Gesetze, Sozialgesetzbücher, Verordnungen und Artikel verändert oder außer Kraft und das neue Pflegeberufsgesetz (PflBG-E) in Kraft setzt. Pflegeberufsgesetz (PflBG-E) Der Gesetzentwurf, der im Artikel 1 des PflBRefG-E geregelt wird und welcher zukünftig die Pflegeausbildung regelt. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) zum PflBG-E In der APrV werden Einzelheiten (Themen, Kompetenzen, Inhalte, Prüfungsanforderungen etc.) zur Umsetzung der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung geregelt. 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 6 Prof. Dr. Weidner
7 Politischer Prozess um das PflBG ( März/ April 2017) Die beiden Väter des Alternativvorschlags zum Pflegeberufsgesetz vom Mediziner Jurist Prof. Dr. Karl Lauterbach Stellv. Vorsitzender SPD Bundestagsfraktion Professor der Medizin Dr. Georg Nüsslein Stellv. Vorsitzender CDU/CSU Bundestagsfraktion, Doktor der Jurisprudenz 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 7 Prof. Dr. Weidner
8 PM des DIP zum Alternativvorschlag 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 8 Prof. Dr. Weidner
9 PM des DIP zum Alternativvorschlag Aus fachlicher Sicht kann die Einführung der Generalistik nur begrüßt werden, sie ist überfällig! Das Beibehalten von Altenpflege und Kinderkrankenpflege als eigenständige Berufsabschlüsse und das Offenhalten einer endgültigen Entscheidung sind jedoch unsinnige und zukunftsgefährdende Entscheidungen. Das ist wie den Euro einführen und weiter mit der D-Mark bezahlen 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 9 Prof. Dr. Weidner
10 Alternativvorschlag zum PflBG (nicht nur in europarechtlicher Betrachtung) Drei Jahre Generalistik (nach zwei Jahren Generalistik) Kinderkranken- Pflege (nach zwei Jahren Generalistik) Altenpflege (nach zwei Jahren Generalistik) 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 10 Prof. Dr. Weidner
11 Vortragsschwerpunkte 1. Hintergründe und aktuelle Ausgangslage zum PflBRefG 2. Vorbehaltene Aufgaben der Pflege und der Pflegeprozess 3. Einordnung in einen professionstheoretischen Diskurs 4. Einordnung in den internationalen Rahmen 5. Abschlussgedanken 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 11 Prof. Dr. Weidner
12 Vorbehaltene Tätigkeiten PflBG nach der Roadmap des BMG und des BMFSFJ vom zum Alternativvorschlag 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 12 Prof. Dr. Weidner
13 Vorbehaltene Tätigkeiten laut PflBG 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 13 Prof. Dr. Weidner
14 Vorbehaltene Tätigkeiten laut PflBG.. 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 14 Prof. Dr. Weidner
15 Vorbehaltene Tätigkeiten laut PflBG Fortsetzung 5 PflBG 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 15 Prof. Dr. Weidner
16 Vorbehaltene Tätigkeiten laut PflBG i. Verb. mit Sanktionsmöglichkeiten 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 16 Prof. Dr. Weidner
17 Zu 4 (Vorbehaltene Tätigkeiten) 4 regelt für den Pflegebereich erstmals bestimmte berufliche Tätigkeiten, die dem Pflegeberuf nach diesem Gesetz vorbehalten sind. Vorbehaltene Tätigkeiten laut PflBRefG (Begründungsteil) Der Pflegeprozess dient dabei als professionsspezifische, analytische Arbeitsmethode der systematischen Strukturierung und Gestaltung des Pflegearrangements. Die Regelung bedeutet eine merkliche Aufwertung des Pflegeberufs und setzt ein deutliches Zeichen, dass die charakteristischen Kernaufgaben der beruflichen Pflege durch zielgerichtet ausgebildetes Personal mit den erforderlichen Kompetenzen wahrgenommen werden müssen. Die Pflege durch Angehörige bleibt durch diese Vorschrift unberührt, da die vorbehaltenen Tätigkeiten nur im Rahmen der beruflichen Ausübung Wirkung entfalten. (das ist ein sogenannter relativer Vorbehalt, vgl. Igl 2008, S. 116) 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 17 Prof. Dr. Weidner
18 Diskurs um vorbehaltene Aufgaben der Pflege In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden gesetzlich geregelte vorbehaltene Aufgaben der Pflege als eine wichtige Voraussetzung für ihre Verkammerung angesehen. So, wie in dieser vereinfachten Darstellung gezeigt: Gefahrengeneigte Arbeit (Risiken) berufliche Selbstverwaltung (Verkammerung zur Kontrolle) vorbehaltene Aufgaben (Risikominimierung und Qualitätssicherung) (vgl. Plantholz 1996 und Igl 1998) 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 18 Prof. Dr. Weidner
19 Aktueller Diskurs um vorbehaltene Tätigkeiten der Pflege Aufgabenfelder Aufgabenfelder der Pflege der Pflege Aufgabenfelder der Tätigkeiten/ Aufgabenfelder der Pflege Zielgruppe Vorbehaltene Aufgaben im Spannungsfeld Pflege Aufgabenfelder der Pflege Aufgabenfelder der Pflege 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 19 Prof. Dr. Weidner
20 Einordnung vorbehaltene Tätigkeiten der Pflege in den aktuellen Diskurs Berufliche Selbstverwaltung (Kammer) Beteiligung an normsetzenden Gremien Gemeinwohlbelang (Patienten-/ Bewohnerschutz) vorbehaltene Tätigkeiten Selbstständige Verordnungsmöglichkeiten Heilkundebezogene Qualifikationen (vgl. Igl 2008, S. 153) 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 20 Prof. Dr. Weidner
21 Vortragsschwerpunkte 1. Hintergründe und aktuelle Ausgangslage zum PflBRefG 2. Vorbehaltene Aufgaben der Pflege und der Pflegeprozess 3. Einordnung in einen professionstheoretischen Diskurs 4. Einordnung in den internationalen Rahmen 5. Abschlussgedanken 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 21 Prof. Dr. Weidner
22 Professionsbezogener Ansatz Professionalisierungsdiskurs der Pflege im Überblick Prozessorientiert Struktur- und Funktionsorientiert Zeit Klassische Ansätze Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 22 Prof. Dr. Weidner
23 Professionsbezogener Ansatz Professionalisierungsdiskurs der Pflege im Überblick Kompetenz- und Haltungssorientiert Handlungsorientiert Moderne Ansätze (Kritikorientiert) Prozessorientiert Struktur- und Funktionsorientiert Zeit Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 23 Prof. Dr. Weidner
24 Professionsbezogener Ansatz Kompetenz- und Haltungssorientiert Professionalisierungsdiskurs der Pflege im Überblick Handlungsorientiert (Kritikorientiert) Prozessorientiert Struktur- und Funktionsorientiert Zeit Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 24 Prof. Dr. Weidner
25 Professionsbezogener Ansatz Professionalisierungsdiskurs der Pflege im Überblick Kompetenz- und Haltungssorientiert Autonomie der Lebenspraxis Handlungsorientiert (Kritikorientiert) Prozessorientiert Struktur- und Funktionsorientiert Zeit Vorbehaltene Aufgaben Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 25 Prof. Dr. Weidner
26 Handlungsorientierte Professionsansätze und der Pflegeprozess (vgl. Weidner 1995, S. 54) 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 26 Prof. Dr. Weidner
27 Verantwortung der Pflege im Handeln Faktische und juristische Wirksamkeit In deutlich mehr als 50 haftungsund strafrechtlichen Gutachten für Gerichtsverfahren an deutschen Gerichten hat das DIP in den vergangenen Jahren die Verantwortung und Schuldfrage von professionell Pflegenden beurteilt. Fazit: Es existieren heute bereits etliche juristisch wirksame, eigenverantwortliche Handlungs- und Begründungszusammenhänge der Pflege zumeist entlang des Pflegeprozesses. 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 27 Prof. Dr. Weidner
28 Vortragsschwerpunkte 1. Hintergründe und aktuelle Ausgangslage zum PflBRefG 2. Vorbehaltene Aufgaben der Pflege und der Pflegeprozess 3. Einordnung in einen professionstheoretischen Diskurs 4. Einordnung in den internationalen Rahmen 5. Abschlussgedanken 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 28 Prof. Dr. Weidner
29 Einordnung in den internationalen Rahmen 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 29 Prof. Dr. Weidner
30 Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen 2005/36/EG, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU (2013) Es werden im Art. 31, Abs. 7 acht Kompetenzen gefordert für Pflegefachpersonen, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, unabhängig davon, an welcher Institution die Ausbildung erfolgte A. Pflegeprozess umsetzen B. An der praktischen Pflegeausbildung mitwirken C. Gesunde Lebensweisen fördern D. Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen durchführen E. Beraten, anleiten und unterstützen F. Qualität der Pflege bewerten und sicherstellen G. Kommunikation und Kooperation mit anderen Berufsgruppen H Mitwirken bei der Verbesserung der eigenen Berufspraxis ( 5 PflBG) 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 30 Prof. Dr. Weidner
31 Einordnung in den internationalen Rahmen In Ländern wie Großbritannien, Schweden, Australien und den USA, in denen die Pflegeausbildung weitgehend akademisiert ist, existieren weitere Aufgabenfelder (häufig im Kontext mit ANP), wie z.b.: aufsuchende eigenverantwortliche Beratung/ Prävention von Pflegebedürftigkeit und Krankheiten die eigenständige Anamnese, Diagnostik und Therapie bei bestimmten akuten und chronischen Erkrankungen (Diabetes, Hypertonie, Asthma, COPD etc.) mittels Laborwerte, apparategestützte Diagnostik etc. Durchführung von Impfungen, Wundversorgungen etc. die Erlaubnis zur Verschreibung bestimmter Medikamente und Pflegehilfsmittel Übernahme von Leitungsfunktionen in interdisziplinären Primärversorgungszentren Weitere eigenständige Diagnostik- und Therapieaufgaben in der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten (Nurse Practitioner oder Physician Assistent in den USA) 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 31 Prof. Dr. Weidner
32 Einordnung in den internationalen Rahmen In Ländern wie Großbritannien, Schweden, Australien und den USA, in denen die Pflegeausbildung weitgehend akademisiert ist, existieren weitere Aufgabenfelder (häufig im Kontext mit ANP), wie z.b.: aufsuchende selbstverantwortliche Beratung/ Prävention von Pflegebedürftigkeit und Krankheiten die eigenständige Anamnese, Diagnostik und Therapie bei bestimmten akuten und chronischen Erkrankungen (Diabetes, Hypertonie, Asthma, COPD etc.) mittels Laborwerte, apparategestützte Diagnostik etc. Durchführung von Impfungen, Wundversorgungen etc. die Erlaubnis zur Verschreibung bestimmter Medikamente und Pflegehilfsmittel Übernahme von Leitungsfunktionen in interdisziplinären Primärversorgungszentren Weitere eigenständige Diagnostik- und Therapieaufgaben in der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten (Nurse Practitioner oder Physician Assistent in den USA) 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 32 Prof. Dr. Weidner
33 Vortragsschwerpunkte 1. Hintergründe und aktuelle Ausgangslage zum PflBRefG 2. Vorbehaltene Aufgaben der Pflege und der Pflegeprozess 3. Einordnung in einen professionstheoretischen Diskurs 4. Einordnung in den internationalen Rahmen 5. Abschlussgedanken 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 33 Prof. Dr. Weidner
34 Abschlussgedanken Die Formulierung vorbehaltener Tätigkeiten im PflBRefG ( 4, 5) entlang des Pflegeprozessmodells ist eine wichtige normgebende Setzung zur Klärung von Aufgaben und Aufwertung der Bedeutung von professioneller Pflege in Deutschland. Die (eigenverantwortlichen) Aufgaben- und Handlungsfelder der professionelle Pflege gehen heute schon weit über die formulierten vorbehaltenen Tätigkeiten hinaus. Davon sind auch heute schon viele faktisch wie juristisch wirksam. International existiert eine Reihe von Tätigkeitsfelder und Aufgaben der Pflege die über die geplanten vorbehaltenen und aktuell zugestandenen Aufgaben der Pflege in Deutschland hinausreichen und sich auf Felder wie Beratung, Diagnostik, Therapie inklusive Verordnungskompetenz und wissenschaftsbasierter Evaluation/ Forschung beziehen. Die Präzisierung von vorbehaltenen und die Ausweitung von zugestandenen Tätigkeits- und Aufgabenfeldern der Pflege muss mit entsprechenden Qualifikationswegen, die international immer stärker akademisch ausgerichtet sind, einhergehen. 7. Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 34 Prof. Dr. Weidner
35 Die Vorbehaltsaufgabe - Verbindlichkeit im Kontext des deutschen Gesundheitswesens Der Pflege vorbehalten Kernaufgaben im geplanten Pflegeberufsgesetz Prof. Dr. Frank Weidner DIP Köln, PTHV Vallendar 12. Mai 2017 in Wiesloch Expertengespräche 12. Mai 2017 Kontakt: f.weidner@dip.de
36 Literaturhinweise Igl, G. (1998): Öffentlich-rechtliche Grundlagen für das Berufsfeld Pflege im Hinblick auf vorbehaltene Aufgabenbereich. DBfK (Hrsg.), Eschborn Igl, G. (2008): Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit Voraussetzungen und Anforderungen Plantholz, M. (1996): Vorbehaltene Tätigkeiten für die Pflegeberufe. In: Pflege aktuell (DBfK), Heft 2, S Weidner, F. (1995): Professionelle Pflegepraxis Ausgewählte Ergebnisse einer Untersuchung auf der Grundlage eines handlungsorientierten Professionsverständnisses. In: Pflege, Band 8, Heft 1, S Expertengespräche Bildungszentrum Gesundheit in Wiesloch 12.Mai 2017 Folie 36 Prof. Dr. Weidner
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