Brandschutznachweis (kurz) Modernisierung einer KWK-Anlage. in Homburg

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1 Brandschutznachweis (kurz) Modernisierung einer KWK-Anlage in Homburg Bauvorhaben Modernisierung einer KWK-Anlage Ersatz der Dampfturbine am HKH durch Errichtung eines BHKW mit 2 Erdgas-Motoren in Homburg Bauort Flur-Nr. 850/49 Kirrberger Straße Homburg Bauherr Universitätsklinikum des Saarlandes Kirrberger Straße Homburg Entwurfsverfasser Brandschutznachweis Schuster engineering GmbH Ingenieure + Architekten Dipl.-Ing. Josef Schuster Krumbacher Str Neuburg a. d. Kammel Schuster engineering GmbH Ingenieure + Architekten Dipl.-Ing. (FH) Erich Schuster Krumbacher Str Neuburg a. d. Kammel

2 Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG: AUSFÜHRUNG DES GEBÄUDES: EINSTUFUNG DES GEBÄUDES: BAULICHER BRANDSCHUTZ ANFORDERUNGEN AN BAUTEILE TRAGENDE KONSTRUKTION: BRANDWAND: (LBO) TREPPEN/TREPPENRAUM: (LBO) FLURE: (LBO) ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN GEMÄß ELTBAUVO: ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ FEUERLÖSCHER: BLITZSCHUTZANLAGE: ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ ZUFAHRT UND BEWEGUNGSFLÄCHE FÜR DIE FEUERWEHR: LÖSCHWASSERVERSORGUNG: LÖSCHWASSERRÜCKHALTUNG (LÖRÜRL) UMSETZUNG DES BRANDSCHUTZES IN DER BAUPHASE BRANDVERHÜTUNG BAURECHTLICHE BEURTEILUNG

3 1 Allgemeine Beschreibung: Das Universitätsklinikum des Saarlandes plant auf Ihrem Grundstück in Homburg den Neubau eines Blockheizkraftwerkes. Die BHKW s, Trafos und Nebenräume befinden sich im Erdgeschoss. Im Obergeschoss befinden sich Wärmetauscher und Schalldämpfer für die Abgasanlage. Beide Geschosse sind über eine außenliegende Stahltreppe miteinander verbunden. 1.1 Ausführung des Gebäudes: Das 2-geschossige, nicht unterkellerte Gebäude wird in massiver Bauart in Stahlbeton errichtet. Das Dach wird als Flachdach mit Abdichtungsbahnen aus Bitumen nach DIN einschließlich DIN ausgeführt. Der betrachtete Gebäudeteil hat eine Länge von 29 m und eine Breite von 18,50 m. 1.2 Einstufung des Gebäudes: Gebäude mit einer Höhe des obersten FFB mit weniger als 7 m (freistehend) Mittlere Höhe über dem Gelälnde 4,75 m Nutzungseinheit mit mehr als 400 m² Größte zusammenhängend Nutzungseinheit: Erdgeschoss 280,14 m² Obergeschoss 201,48 m² 482 m² Gebäudeklasse 3 Das vorliegende Gebäude wird nach Landesbauordnung des Saarlandes (LBO)in der Fassung vom 18. Februar 2004 (zuletzt geändert am ) bewertet. Da es sich bei der Anlage um eine elektrische Anlage mit Nennspannungen über 1 kv handelt ist zusätzlich die Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO) anzuwenden. 2 Baulicher Brandschutz 2.1 Anforderungen an Bauteile Tragende Konstruktion: LBO Tragende Wände und Decken müssen feuerhemmend sein EltBauVO Raumabschließende Bauteile feuerbeständig das gesamte Gebäude wird in Stahlbeton als feuerbeständige Bauteile ausgeführt Weiter Anforderungen an Außenwände Trennwände und Decken gemäß LBO sind damit abgegolten

4 2.1.2 Brandwand: (LBO) Maximale Gebäudeabmessungen kleiner 40 m Abstand zur Grundstücksgrenze > 2,5 m (6,20 m) Abstand zum nächsten Nachbargebäude > 5 m (5 m zum angrenzenden Kraftwerk) keine Brandwand erforderlich Treppen/Treppenraum: (LBO) Notwendige Außentreppe nichtbrennbaren Baustoffen Lichte Treppenbreite mindestens 1,0 m Notwendiger Treppenraum ist nicht erforderlich Flure: (LBO) Nutzungseinheiten < 200 m² nicht erforderlich da alle Räume einen direkten Ausgang ins Freie bzw. zur notwendigen Außentreppe haben Hinweis: Es handelt sich beim geplanten Gebäude um ein reines Technikgebäude ohne jegliche Aufenthaltsräume Zusätzliche Anforderungen gemäß EltBauVO: Anforderung (Ausführung) Elektrische Betriebsräume von außen leicht zugänglich Rettungsweglänge max. 35 m (max. 13 m) Lichte Höhe min. 2,0 m (4,5 m) Elektrische Betriebsräume müssen wirksam be- und entlüftet werden In elektrische Betriebsräume keine Leitungen und Einrichtungen die nicht zum Betrieb der Anlage erforderlich sind Türen zu elektrische Betriebsräume T30-RS Anbringung von Hochspannungswarnschilder an diesen Türen Elektrische Betriebsräume nicht im Obergeschoss Unter Transformatoren muss auslaufende Isolier- und Kühlflüssigkeit sicher aufgefangen werden können Ausführung von Trockentrafos erfüllt? 3 Anlagentechnischer Brandschutz 3.1 Feuerlöscher: Ausstattung gemäß ASR A Blitzschutzanlage: Gemäß VdS 2010 handelt es sich um eine Elektrische Energieanlage Blitzschutzklasse II Eine Blitzschutzanlage ist für das geplante Gebäude erforderlich

5 4 Abwehrender Brandschutz 4.1 Zufahrt und Bewegungsfläche für die Feuerwehr: Auf dem Betriebsgelände in ausreichendem Maße vorhanden 4.2 Löschwasserversorgung: Die Durchführung von wirksamen Löschmaßnahmen ist nur möglich, wenn eine ausreichende Löschmittelversorgung gegeben ist. Der Grundsatz wird in überplanten Gebieten durch das DVGW-Arbeitsblatt W 405 geregelt. Bauliche Nutzung nach 17 der Baunutzungsverordnung Zahl der Vollgeschosse Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche (Geschossflächenzahl) Verhältnis des umbauten Raumes zur Grundstücksfläche (Baumassenzahl) Gefahr der Brandausbreitung Löschwasserbedarf In m³/h 1) Wohngebiete Mischgebiete Dorfgebiete Gewerbegebiete Kerngebiete Gewerbegebiete Kleinsiedlung Wochenendhausgebiete Industriegebiete 2 3 > 3 > 1 > 1-0,4 0,6 0,7 1,2 0,7 1,0 1,0 2, ,9 klein mittel groß klein mittel groß klein mittel groß klein mittel groß ) Die Löschwassermengen sollten für eine Löschzeit von zwei Stunden bei mindestens 1,5 bar zur Verfügung stehen überwiegende Bauart klein - feuerbeständige, hochfeuerhemmende oder feuerhemmende Umfassungen, harte Bedachung mittel - Umfassung nicht feuerbeständig oder nicht feuerhemmend, harte Bedachung oder Umfassung feuerbeständig oder feuerhemmend, weiche Bedachung - groß - Umfassung nicht feuerbeständig oder nicht feuerhemmend, weiche Bedachung Umfassung aus Holzfachwerk (ausgemauert) stark behinderte Zugänglichkeit Häufung von Feuerbrücken usw. Die Anforderung von 96m³/h über 2 Stunden an die Löschwasserversorgung entspricht dem erforderlichen Grundschutz

6 4.3 Löschwasserrückhaltung (LöRüRL) Nach der LöRüRL sind Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung erforderlich, wenn folgende Menge wassergefährdender Stoffe überschritten werden: Menge je Wassergefährdungsklasse: Stoffe der WGK 1 > 100 t je Lagerabschnitt Stoffe der WGK 2 > 10 t je Lagerabschnitt Stoffe der WGK 3 > 1 t je Lagerabschnitt. Die Richtlinie findet keine Anwendung auf die Bereitstellung zur Beförderung, wenn diese binnen 24 Stunden oder am darauffolgenden Werktag erfolgt; ist dieser Werktag ein Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages, auf transportbedingtes Zwischenlagern auf Stoffe, die sich im Produktionsgang oder im Arbeitsgang befinden. Werden Stoffe unterschiedlicher Gefährdungsklassen zusammengelegt, müssen diese addiert werden. Für die Addition gilt folgendes: 1 t WGK 3-Stoff entspricht 10 t WGK 2-Stoff und 1 t WGK 2-Stoff entspricht 10 t WGK 1-Stoff. In den Transformatoren der geplanten Anlage befinden sich jeweils 725 Liter eines Glykol-Wasser- Gemischs welches zur Kühlung eingesetzt wird und in die Wassergefährdungsklasse WGK 1 eingestuft wird. Dies ergibt eine Summe von 1,5 t WGK 1 Stoff (< 100 t), weitere wassergefährdende Stoffe werden im geplanten Gebäude nicht gelagert bzw. verwendet. Eine Löschwasserrückhaltung entsprechend der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRl) ist somit nicht erforderlich. 5 Umsetzung des Brandschutzes in der Bauphase 5.1 Brandverhütung Um während der Bauphase das Risiko einer Brandentstehung zu minimieren sind entsprechend dem Baufortschritt besondere Brandschutzmaßnahmen zu treffen Unter Umsetzung des Leitfadens VdS 2021 "Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept auf Baustellen" kann dieses Risiko auf ein Minimum reduziert werden

7 6 Baurechtliche Beurteilung Die uns zur Verfügung stehenden Unterlagen für das Objekt: Neubau eines Blockheizkraftwerks für die Unisversität in Homburg, Kirrberger Straße vom Universitätsklinikum des Saarlandes Kirrberger Straße Homburg wurden unter Berücksichtigung der genannten rechtlichen Grundlagen geprüft, womit nach heute gültigem Erkenntnisstand aus brandschutztechnischer Sicht eine gefahrlose Nutzung möglich ist. Wenn die geforderten Maßnahmen beachtet und umgesetzt werden, bestehen keine Bedenken wegen des Brandschutzes für das hier beschriebene Bauvorhaben in der dargelegten, geplanten Nutzung. Jegliche spätere Änderung gegenüber dem in diesem Brandschutznachweis zugrunde gelegten Stand sind der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Weitere Brandschutzanforderungen können sich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bzw. bei späteren Brandverhütungsschauen ergeben _ Datum Dipl.-Ing. (FH) Erich Schuster Das Brandschutzkonzept wurde mit dem Planverfasser besprochen und erläutert. Der Bauherr wurde darauf hingewiesen, dass der Brandschutznachweis bei allen Planungen, Fachplanungen und Berechnungen eingearbeitet bzw. berücksichtigt und bei der Detailplanung, Bauüberwachung und Abnahme entsprechend umgesetzt werden muss. Außerdem ist der Bauherr bzw. der Betreiber dafür verantwortlich, dass das Brandschutzkonzept auch während des Gebäudebetriebs eingehalten wird. Datum Bauherr Entwurfsverfasser

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