NEUBAU STRASSENBAHN JENA- NORD MIT UMBAU DER NAUMBURGER STRASSE
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- Günther Fiedler
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1 NEUBAU STRASSENBAHN JENA- NORD MIT UMBAU DER NAUMBURGER STRASSE - - Auftraggeber Stadt Jena - Stadtumbau Am Anger Jena Bearbeitung Breite Gasse 4/ Erfurt Stand:
2 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 1 Inhalt 1 Einführung Anlass und Aufgabenstellung Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Abgrenzung des Betrachtungsraumes und Datengrundlagen Wirkung des Vorhabens Baubedingte Wirkprozesse Anlagenbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Maßnahmen zur Vermeidung Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz- Richtlinie Gutachterliches Fazit Anhang 1: Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums
3 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 2 Abkürzungsverzeichnis BArtSchV Bundesartenschutzverordnung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz B-Plan Bebauungsplan EG-ArtSchV Artenschutzverordnung der Europäischen Gemeinschaft EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft FFH-RL Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie GLB Geschützter Landschaftsbestandteil LAG-VSW Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LINFOS Landschaftsinformationssystem RLD Rote Liste Deutschland RLT Rote Liste Thüringen ThürNatG Thüringer Naturschutzgesetz UNB Untere Naturschutzbehörde VS-RL Vogelschutzrichtlinie Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Relevante Tierarten (außer Vögel) Tabelle 2: relevante Vogelarten Tabelle 3: Zusammenfassung der Verbotstatbestände der relevanten Tierarten Tabelle 4: Zusammenfassung der Verbotstatbestände der relevanten Vogelarten... 38
4 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 3 1 Einführung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Für die Planunterlagen zum Vorhaben Verlängerung der Straßenbahnstrecke in Jena Zwätzen- Himmelreich ist die Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung beauftragt. Das Bauvorhaben umfasst den grundhaften Ausbau der Naumburger Straße, von der Camburger Straße bis zur nördlichen Anbindung der Carl-Orff-Straße an die Naumburger Straße. Die Gleisanlagen werden straßenbündig als zweigleisige Anlage innerhalb der Fahrbahn eingeordnet. In den Randbereichen sind Geh- und Radwege sowie je nach Flächenverfügbarkeit Grünstreifen inkl. Baumpflanzungen vorgesehen. Im südlichen Bereich, Camburger Straße bis Knoten Naumburger Straße/Rautal/Am Steinbach verbleibt die Straßenbahnanlage separat in Seitenlage. In der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden die in Art. 12 FFH-RL und Art. 5 VS-RL in Verbindung mit 44 BNatSchG festgesetzten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände bezüglich der Betroffenheit der artenschutzrechtlich relevanten Tier- und Pflanzenarten durch das Vorhaben ermittelt und dargestellt. Gegenstand der Betrachtung sind dabei die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten. Dazu gehören die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und europäische Vogelarten nach Art. 1 VS-RL. Darüber hinaus werden die Auswirkungen auf national streng geschützten Arten geprüft. 1.2 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen sind auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene umfängliche Rechtsvorschriften erlassen worden. Europarechtlich ist der Artenschutz in der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom (FFH-RL) sowie in der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten vom (VS-RL, kodifizierte Fassung) festgelegt. Im nationalen Naturschutzrecht finden sich die Regelungen zum Artenschutz insbesondere in den 44 und 45 BNatSchG (vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert durch den Artikel 421 V.v. 31. August 2015). Die nach 44 Abs. 1 BNatSchG definierten artenschutzrechtliche Zugriffsverbote lassen sich wie folgt zusammenfassen: Tötungsverbot ( 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG): Es ist verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Weiterhin ist verboten Fortpflanzungs- und Ruhestätten von wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verbot liegt dagegen nicht vor, wenn die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.
5 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 4 Störungsverbot ( 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG): Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören, d.h. wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art durch die Störung verschlechtert. Ein Verbot liegt jedoch nicht vor, wenn die Störung keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zur Folge hat. Schädigungsverbot ( 44 Abs. 1 Nr. 4 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG): Es ist verboten, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verbot liegt dagegen nicht vor, wenn die ökologische Funktion des vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Die Zugriffsverbote des 44 BNatSchG gelten für die in Anhang IV FFH-RL aufgeführten Tierund Pflanzenarten, europäische Vogelarten sowie für Arten, die durch eine Rechtsverordnung, nach 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgrund ihrer Bestandsgefährdung und der hohen Verantwortung Deutschlands gegenüber diesen, unter besonderen Schutz gestellt sind. Werden die Verbotstatbestände i.s.v. 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt, können die artenschutzrechtlichen Verbote im Falle des Vorliegens von Ausnahmevoraussetzungen gem. 45 Abs. 7 BNatSchG überwunden werden. Ausnahmen können nur unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden: 1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden, 2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt, 3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung, 4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder 5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art. Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert.
6 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße Abgrenzung des Betrachtungsraumes und Datengrundlagen Der Betrachtungsraum erstreckt sich ca m beidseits des Bauvorhabens Straßenbahnverlängerung mit Ausbaustrecke Naumburger Straße in Jena Zwätzen und Erweiterung der Straßenbahn entlang der B 88 bis Jena Himmelreich. Die Abgrenzung liegt dem abgefragten Radius der gelieferten Artdaten zugrunde 1. Als Wirkraum wird der Eingriffsbereich beidseits des Vorhabens bezeichnet. Der Wirkraum wurde auf die eingriffsnahen, aus naturschutzfachlicher Sicht sensiblen, Bereiche des GLB Im Ölste und deren bestehenden Ausgleichsflächen, südlich anschließend an den GLB, entsprechend erweitert. Arbeitsgrundlage BÖSCHA GmbH (2013): Artenerfassung Vögel zum Vorhaben: B-Plan,,Zwätzen Nord, Geltungsbereich 2" BÖSCHA GmbH (2014): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben Bebauungsplan B-Zw 06,,Wohngebiet Am Oelste" im Ortsteil Zwätzen BÖSCHA GmbH 2016: Aussage zu aktuellen Nachweisen von Knoblauchkröte und Europäischen Laubfrosch, an UNB vom IUS 2015: IUS Weibel & Ness (Entwurf ): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan B-Zw 06,,Neues Wohnen Jena Zwätzen" KRÜGER 2011: Avifaunistische Artenerfassungen der Fachgruppe Ornithologie Jena/ H. Krüger PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013a: Fledermausuntersuchungen B-88 Nord / nördliche Verlängerung der Wiesenstraße in Jena PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013b: Avifaunistische Untersuchungen B 88 Nord /nördliche Verlängerung der Wiesenstraße in Jena STOCK LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2016: Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan, Stand UNB Jena 2016: Zuarbeit der Artdaten im Betrachtungsraum, vom Literatur BAUER, H.-G., P. BERTHOLD (1997): Die Brutvögel Mitteleuropas, 2. Auflage, Wiesbaden FRITZLAR, F., NÖLLERTZ, A., WESTHUS, W. (2011): Rote Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften und Biotope Thüringens, Naturschutzreport Heft 26 INSTITUT FÜR TIERÖKOLOGIE UND NATURBILDUNG (ITN 2015): Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Fledermausschutzes bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) in Thüringen. i.a. der TLUG und TMUEN, Seebach, Gonterskirchen, 2015 KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (KIFL 2007): Vögel und Verkehrslärm, Kiel, Stand November Zuarbeit der UNB Jena; vom
7 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 6 KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (KIFL 2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr, Kiel, Stand Juli 2010 LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN- WESTFALEN (LANUV NRW 2010): Planungsrelevante Arten. Stand (letzter Zugriff am ) LUX, A., H. U. BAIERLE, J. BODDENBERG, F. FRITZLAR, A. ROTHGÄNGER, H. UTHLIEB & W. WESTHUS (2014): Der Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Thüringen 2007 bis Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen, 51: 51-56, Heft 2 THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (TLUG; 2009): Zusammenstellung der europarechtlich geschützten Tier- u. Pflanzenarten in Thüringen (ohne Vögel), content/tlug/abt3/artenliste_1_ europarechtlich geschuetzten_tier_pflanzenarten_thueringen_ohne_voegel_ pdf. 6 S. und artenlite_2_national_geschuetzten_tier_pflanzenarten_thueringen_ohne_voegel_ pdf. Stand: S. bzw. Artensteckbriefe Thüringen 2009, jena.de/de/tlug/umweltthemen/natur_und_landschaft/artenschutz/artengruppen Stand: THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (TLUG; 2013): Zusammenstellung planungsrelevante Vogelarten von Thüringen, URL: imperia/md/content/tlug/abt3/artensteckbriefe/voegel/2013_planungsrel_vogelarten.pdf TRESS, J. M. BIEDERMANN, H. GEIGER, J. PRÜGER, W. SCHORCHT, C. TRESS & K.-P. WELSCH (2012): Fledermäuse in Thüringen. 2. Auflage. Naturschutzreport Heft 27, 656 S.
8 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 7 2 Wirkung des Vorhabens Die umweltrelevanten Projektwirkungen bzw. Wirkfaktoren wurden nach Art, Intensität, räumlicher Reichweite und zeitlicher Dauer des Auftretens aus der technischen Planung und des vorläufigen Bestands- und Konfliktplan 2 identifiziert. Nach ihren Ursachen lassen sie sich zuordnen zu - baubedingten Wirkungen, die während dem Bau der Straße bzw. Straßenbahn verbunden sind, - anlagebedingten Wirkungen, die ursächlich durch den Baukörper der Straße bzw. der Gleise hervorgehen und - betriebsbedingten Wirkungen, die durch den Straßen- bzw. Straßenbahnverkehr und das Unterhalten der Straße bzw. Gleise verursacht werden. Im Folgenden werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Vorhabens unter Berücksichtigung der vorgesehenen planerischen Vermeidungsmaßnahmen beschrieben. 2.1 Baubedingte Wirkprozesse Die Inanspruchnahme von unversiegelten Flächen für die Baustellerichtung wird vermieden, indem sich der Baustellenbetrieb auf den bereits vorhandenen Trassenkörper bzw. auf bereits versiegelte Flächen beschränkt. Unter Beachtung der Baufeldbeschränkung zum Schutz von Biotopen und Tierlebensräumen mit besonderer Bedeutung (vgl. Maßnahme V4) wird davon ausgegangen, dass baubedingte Wirkungen keine erhebliche Projektwirkung entfalten und daher in der Konfliktanalyse vernachlässigt werden können. Die baubedingten Beeinträchtigungen, wie Lärm, Luftschadstoffe und Stäube beschränken sich i.d.r. auf einen eng begrenzten Zeitraum und können deshalb vernachlässigt werden. 2.2 Anlagenbedingte Wirkungen Anlagenbedingte Wirkungen entstehen insbesondere durch Bodenversiegelung bzw. -teilversiegelung als Verlust von Biotopen und faunistischen Lebensräumen. Hinzu kommen neue bauliche Anlagen, die zur Zerschneidung bzw. Trennung von Lebensräumen führen können. Folgende Baumaßnahmen sind im Rahmen des Vorhabens vorgesehen: Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Straßenbahnstrecke Zwätzen-Himmelreich ist ein grundhafter Ausbau der Naumburger Straße zwischen Camburger Straße und Carl-Orff-Straße erforderlich. Die Gleisanlagen werden straßenbündig als zweigleisige Anlage innerhalb der Fahrbahn eingeordnet. Es erfolgt der Bau von Oberleitungen zur Energieversorgung der Straßenbahn. Es werden straßenparallel Geh- bzw. Radwege ausgebaut bzw. angelegt. Am nördlichen Streckenende erfolgt der Bau einer Endhaltestelle. 2 Stock Landschaftsarchitekten 2016: Zuarbeit Bestands- und Konfliktplan zur Information, Stand
9 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 8 Daraus ergeben sich folgende anlagebedingte Wirkungen aufgrund von: Flächeninanspruchnahme Aufgrund der dichten Randbebauung im südlichen Teil der Trasse bis zur jetzigen Haltestelle Zwätzen, Schleife (Bau-km 1+136) ist von vernachlässigbaren anlagebedingten Wirkungen auszugehen. Hier werden die bestehende Straße bzw. die bestehenden Gleise, Geh- und Radwege im derzeitigen Umfang ausgebaut. Zusätzlich kommt es zur Pflanzung von neuen straßenbegleitenden Bäumen. Auf dem nördlichen Abschnitt von Zwätzen, Schleife (Bau-km 1+136) bis Trassenende (Bau-km 2+327) werden durch den Einbau der Gleise bzw. Geh- und Radweg neue Flächen versiegelt, die damit vollständig für Natur und Landschaft (alle Schutzgüter) verloren gehen. Es kommt zum Verlust von Biotopen durch die Anlage von Fahrbahn, Geh- bzw. Radweg, Bankett und Böschung. Dabei handelt es sich um Biotope von geringer Bedeutung, wie Acker und Straßenbegleitgrün, und um Biotope höherer Bedeutung, wie straßenbegleitende Gebüsche und Bäume. Die Anlage von Bankett und Böschung hat den Teilverlust von Bodenfunktionen zur Folge. Die vom Vorhaben betroffenen Biotope befinden sich teilwiese in naturschutzrelevanten Bereichen, wie dem GLB Im Ölste und deren Ausgleichsflächen. In diesem Zusammenhang geht eine Fläche von insgesamt m² verloren. Die Überprägung dieser Flächen führt zum Habitatverlust insbesondere für Boden-, Gehölz-, und Schilfbrüter, aber auch für Nahrungsgäste und Durchzügler. Unter Berücksichtigung der Maßnahme CEF1 führt der Flächenverlust zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Schutzgüter im GLB Im Ölste und deren Ausgleichsflächen. Nördlich, an den GLB angrenzend, werden Extensivgrünland und Gehölzstrukturen neu angelegt. Der Eingriff in den GLB Im Ölste selbst ist mit 332 m², bezogen auf dessen Gesamtfläche von insgesamt m², relativ gering. Neben der Inanspruchnahme von Grünland im Zuge der Neugestaltung der Böschung kommt es zum Verlust zweier Kopfweiden. Ein potenzielles Vorkommen des Eremiten kann aber aufgrund von fehlenden Höhlungen in den Weiden aufgeschlossen und deshalb in der Konfliktanalsye vernachlässigt werden. Die ebenfalls in diesem Bereich zu rodenden Straßenbäume stellen aufgrund ihres Alters keine Quartierbäume oder bedeutende Leitlinien z.b. für Fledermäuse dar. Trennwirkungen und Zerschneidungen Eine Zerschneidung von Lebensräumen kann negative Auswirkungen für die Erhaltung von lokalen Populationen haben. Bedeutende Lebensräume für verschiedene Populationen kommen vor allem östlich der Trasse vor (GLB Im Ölste und Ausgleichsflächen). Westlich davon befindet sich dagegen ein dicht bebautes Wohngebiet. Bedeutende Lebensräume werden demnach schon gegenwärtig nicht von der B 88 getrennt. Auch mit dem Bau der Oberleitungen im Bereich der Trasse sind keine erheblichen zusätzlichen Trennwirkungen zu erwarten, da ein Meidungseffekt ausgehend vom gegenwärtig bestehenden Straßenverkehr anzunehmen ist. Eine Trenn- bzw. Zerschneidungswirkung von bedeutenden Lebensräumen ausgehend vom Ausbau der Straße bzw. der Straßenbahnverlängerung zur bestehenden Straße ist daher nicht gegeben.
10 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße Betriebsbedingte Wirkungen Maßgeblich für die betriebsbedingten Projektwirkungen, wie Lärm und Schadstoffemissionen, sind Verkehrsbelegung und Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Dabei sind die vorhandenen Verkehrszahlen und der zukünftige Takt der Straßenbahn zu berücksichtigen. Außerdem kann es zu betriebsbedingten Kollisionen zwischen Vögeln und Fahrzeugen kommen. Lärm- und Schadstoffemissionen Die Verkehrsbelegung (Kfz-Verkehr) wird sich auch nach der Baumaßnahme Straßenbahnbahnverlängerung mit grundhaften Ausbau der Naumburger Straße nicht wesentlich ändern 3. Dies bedeutet, dass sich Lärm- und Schadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr zur bestehenden Straße nicht wesentlich erhöhen werden. Mit der Inbetriebnahme der Straßenbahn geht man eher von einem Entlastungseffekt aus. Pendler, z.b. aus dem Wohngebiet Himmelreich, benutze eher die Straßenbahn anstatt das Auto. Aufgrund dessen verringert sich Kfz-Verkehr und damit die Lärm- und Schadstoffbelastung. Im Unterschied zum Straßenverkehr zeichnen sich die Schallemissionen des Schienenverkehrs durch eine Abfolge von zwar intensiven, aber sehr kurzen Intervallen aus. Dieser diskontinuierliche Lärm erfolgt in Zeiten des Spitzenverkehrs ( Uhr und Uhr) im 15- Minuten-Takt (vier Fahrten pro Stunde). Zur Haupt-, Neben- und Spätverkehrszeit, sowie am Wochenende verringert sich die Taktung auf 20 Min. bzw. 30 Min (zwei bis drei Fahrten pro Stunde). Nachts verkehrt die Straßenbahn einmal in der Stunde 4. In diesen Zeiten ist ein Maskierungseffekt der Gesangsaktivitäten von Vögeln festzustellen. Allerdings ist dieser Effekt nur von sehr kurzer Dauer. Zwischen den vereinzelten Vorbeifahrten kann die akustische Kommunikation relativ ungestört sattfinden. Arten, die keine oder geringe Reaktion auf kontinuierlichen Lärm zeigen, werden demnach auch von diskontinuierlichem Lärm kaum gestört 5. Kollision und Überfahren Der Straßenverkehr bzw. die Oberleitung kann potenziell zur Tötung von Tieren infolge von Kollisionen oder Überfahren bei Querung der Straße führen. Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass Tiere überfahren werden oder mit Fahrzeugen kollidieren, ist im Vergleich zur bestehenden Straßen nicht anzunehmen. Das Verkehrsaufkommen wird sich auch nach der Umsetzung des Vorhabens nicht wesentlich ändern. Durch eine vermehrte Nutzung der Straßenbahn geht man sogar von weniger Kfz-Verkehr aus. Die Gefahr mit einer Straßenbahn zu kollidieren ist im Gegensatz zum kontinuierlichen Straßenverkehr geringer, da diese nur kurzzeitig und in gewissen Abständen verkehrt (s.o.). Es ist weiterhin anzunehmen, dass die Tiere den straßennahen Bereich nicht regelmäßig als Lebensraum nutzen bzw. zur Nahrungssuche anfliegen. Essenzielle Nahrungshabitate bzw. bedeutende Lebensräume befinden sich vor allem östlich des Vorhabens. Bedeutende Tierwanderrouten, die das Überqueren der Straße bedingen, sind nicht bekannt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die Trasse aufgrund der bestehenden Störung durch den Straßenverkehr und dem dicht bebauten Wohngebiet westlich der Trasse eher gemieden oder in größeren Höhen überflogen. 3 Zuarbeit Stadt Jena, vom Nahverkehrsplan der Stadt Jena 2014 bis KIFL 2007
11 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 10 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung Bei den Vermeidungsmaßnahmen handelt es sich um solche Maßnahmen, die während der Projektdurchführung notwendig sind, um konkrete Beeinträchtigungen von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen zu vermeiden. Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind im Rahmen des Projektes vorgesehen. Maßnahme V1: Baufeldfreimachung gehölzbrütende Vogelarten Das Baufeld ist rechtzeitig vor Baubeginn von Habitatstrukturen zu befreien. - Gehölzrodung bzw. Baumfällung vom 1. Oktober bis 28. Februar Begründung Bei der Baufeldfreimachung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Die Baufeldfreimachung hat zum Schutz der gehölzbrütenden Vögel außerhalb der Brutzeit zwischen 1. Oktober bis 28. Februar zu erfolgen. Maßnahme V2: Baufeldfreimachung bodenbrütende Vogelarten Das Baufeld ist rechtzeitig vor Baubeginn von Habitatstrukturen zu befreien. - Offenlandberäumung (Staudenflure) vom 1. August bis 28. Februar Begründung Bei der Baufeldfreimachung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Die Baufeldfreimachung hat zum Schutz der bodenbrütenden Vögel außerhalb der Brutzeit zwischen 1. August bis 28. Februar zu erfolgen. Beachte: Sollte außerhalb dieses Zeitraumes die Bautätigkeit auf der Fläche über vier Wochen ruhen, ist vor erneuter Aufnahme der Bautätigkeit eine Kontrolle des Baustellenbereiches auf ggf. erfolgte Brutvogelansiedlungen (Niststätten) durchzuführen und ggf. gesonderte Maßnahmen zum Schutz von Niststätten festzulegen. Maßnahme V3: Baufeldfreimachung Zauneidechse Die Arbeiten an Wegrändern und Böschungen hat zum Schutz der Zauneidechse in der Zeit vom 1. August bis zum 30. September zu beginnen. Begründung - Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der Biologie der Zauneidechse innerhalb des Zeitfensters 1. August bis 30. September zu beginnen, da in dieser Zeit die Jungtiere selbständig sind, sich keine Eigelege mehr im Boden und die Tiere noch nicht im Winterschlaf befinden. - Diese Regelung gewährleistet, dass die Tiere aufgrund der baubedingten Bodenerschütterungen den Gefährdungsbereich selbsttätig verlassen können.
12 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 11 Maßnahme V4: Baufeldbeschränkung im Bereich GLB Im Ölste und deren Ausgleichsflächen Ökologisch wertvolle Bereiche, insbesondere das GLB Im Ölste und deren Ausgleichsflächen, sind von Baustraßen, Baustellerichtungen und sonstiger Nutzung im Zuge der Bauphase völlig freizuhalten. - Errichtung von festinstallierten Schutzzäunen, max. 3 m vom Böschungsfuß entfernt, im Bereich von Tabuflächen (siehe Abbildung 1) Begründung - Die Vermeidungsmaßnahme dient dem Schutz von Biotopen und Tierlebensräumen mit besonderer Bedeutung. - Während der Bautätigkeit in bzw. am Rand von sensiblen Bereichen sind die Flächen durch fest installierte Zäune vor dem Befahren, Abstellen, Lagern o. ä. Inanspruchnahme zu schützen. 3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) Um Beeinträchtigungen lokaler Populationen insbesondere aufgrund von Habitatverlust zu vermeiden, ist folgende Maßnahme zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) durchzuführen. Maßnahme CEF 1: Anlage von extensivem Grünland und Gehölzstrukturen als Ersatzhabitat für Boden- und Gehölzbrüter Im Bereich der geplanten Ausgleichsfläche für das B-Plan-Gebiet Im Ölste, nördlich anschließend an das GLB im Ölste, werden Ersatzhabitate insbesondere für Boden- und Gehölzbrüter geschaffen. Der Habitatverlust durch das Vorhaben wird damit ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahme ist mit Inbetriebnahme der neuen Straßenbahn abzuschließen. Begründung - Die Fläche des GLB Im Ölste und deren Ausgleichsflächen verringern sich durch das Vorhaben um ca m². Davon gehen im Bereich des GLB Im Ölste ca. 332 m² verloren 6. Mit der Rodung von Gehölzen bzw. der Überprägung im Bereich von Bankett und Böschung entlang der B 88 geht Lebensraum für Boden- und Gehölzbrüter bzw. eine gewisse Pufferwirkung zwischen den geschützten Bereichen und der Straße verloren. - Nördlich des Vorhabens wird zum Ausgleich von Wohnbebauung (B-Plan Gebiet Im Ölste ) die Umwandlung von Acker angestrebt. In Abstimmung mit der zuständigen UNB sollen in diesem Bereich extensives Grünland und Gehölzstrukturen als Ersatzhabitat für angelegt werden. - Die Wiederherstellung der Pufferwirkung gegenüber der Straße wird mit einer geplanten Heckenpflanzung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen zur Bebauung Neues Wohnen Jena Zwätzen realisiert. 6 Zuarbeit Stock Landschaftsarchitekten, vom
13 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 12 Abbildung 1: unmaßstäblicher Auszug aus dem Landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan zum Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße (Stock Landschaftsarchitekten 2016, Stand ) mit roter Linienkennzeichnung der Baufeldbeschränkung (Maßnahme V4) zum Schutz des GLB Im Ölste und deren Ausgleichsflächen
14 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 13 4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten 4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Im Folgenden werden die planungsrelevanten Arten nach Anhang IV der FFH-RL aufgeführt, die im Zuge bestehender Kartierungen nachgewiesen wurden und hinsichtlich möglicher Verbotstatbestände des 44 BNatSchG geprüft werden. Für die verbleibenden Arten existieren weder Nachweise bzw. Hinweise noch sind sie im Betrachtungsraum potentiell verbreitet (vgl. Anhang 1) Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie Im Wirkraum des Vorhabens ist das Vorkommen von Pflanzenarten des Anhanges IV ausgeschlossen, da entweder geeignete Lebensräume fehlen oder die Arten im Verbreitungsraum natürlicherweise nicht vorkommen. Deswegen muss keine artenschutzrechtliche Prüfung von betroffenen Pflanzenarten durchgeführt werden Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie Nachfolgend werden die relevanten Tierarten (vgl. Anhang 1) betrachtet. Die Einschätzung des Erhaltungszustandes in Thüringen erfolgt nach LUX et al Als Datengrundlage dienen die Ausführungen von PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013b, BÖSCHA GmbH 2013 und IUS Tabelle 1: Relevante Tierarten (außer Vögel) wissenschaftlicher Name Amphibien deutscher Name RLT RLD FFH-RL BNatSchG Bombina variegata Gelbbauch-Unke 1 2 IV,II Hyla arborea Europäischer Laubfrosch 3 2 IV Pelobates fuscus Knoblauchköte 3 2 IV Triturus cristatus Nördlicher Kammmolch 3 3 IV,II Säugetiere Plecotus auritus Braunes Langohr 3 V IV Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 2 G IV Myotis nattereri Fransenfledermaus 3 * IV Plecotus austriacus Graues Langohr 1 2 IV Myotis brandtii Große Bartfledermaus 2 2 IV Nyctalus noctula Großer Abendsegler 3 V IV Myotis brandti Große Bartfledermaus 2 D IV Myotis myotis Großes Mausohr 3 V II, IV Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler 2 D IV Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus 2 V IV Rhinolophus hipposideros Kleine Hufeisennase 1 1 IV,II Barbastella barbastellus Mopsfledermaus 2 2 II, IV
15 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 14 wissenschaftlicher Name deutscher Name RLT RLD FFH-RL BNatSchG Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus - D IV Eptesicus nilssonii Nordfledermaus 2 G IV Myotis alcathoe Nymphenfledermaus k.e. D IV Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus G G IV Myotis daubentonii Wasserfledermaus * * IV Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus * G IV Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 3 * IV Reptilien Lacerta agilis Zauneidechse - 3 IV BNatSchG: - streng geschützte Art; FFH-RL: Art des Anhangs IV und II Amphibien Amphibien Amphibia 4 Arten im UG nachgewiesen potenziell möglich Grundlagen Erhaltungszustand in Thüringen: günstig ungünstig schlecht Gelbbauch-Unke Bombina variegata ungünstig - schlecht Europäischer Laubfrosch Hyla arborea ungünstig - unzureichend Knoblauchköte Pelobates fuscus ungünstig - schlecht Nördlicher Kammmolch Triturus cristatus UNGÜNSTIG - UNZUREICHEND ungünstig unzureichend unbekannt Lebensweise: Von der Gelbbauchunke werden naturnahe Flussauen, Sand- und Kiesabgrabungen sowie Steinbrüche besiedelt. Als Laichgewässer werden sonnenexponierte Klein- und Kleinstgewässer genutzt, die oft nur temporär Wasser führen. Die Gewässer sind meist vegetationslos, fischfrei und von lehmigen Sedimenten getrübt (z. B. Wasserlachen, Pfützen oder mit Wasser gefüllte Wagenspuren). Als Landlebensraum dienen lichte Feuchtwälder, Röhrichte, Wiesen, Weiden und Felder. Gelbbauchunken sind auf geeignete Spalten und Hohlräume angewiesen, sie können sich nicht selbst in das Substrat eingraben. Während der trocken-warmen Sommermonate werden innerhalb des Landlebensraumes liegende Gewässer als Aufenthaltsgewässer genutzt. Die Besiedlung neuer Gewässer erfolgt meist über die Jungtiere, wobei ausgewachsene Tiere dagegen sehr standorttreu sind. Bei adulten Tieren konnte ein Wanderverhalten von max. 4,5 km nachgewiesen wurden. Der Zeitraum der Laichzeit reicht von Mai bis Juli. Die gesamte Fortpflanzungsphase der vor allem tagaktiven Tiere reicht von April bis August. Ab August suchen die Gelbbauchunken frostfreie Lückensysteme im Boden zur Überwinterung auf. Der Europäische Laubfrosch besiedelt sonnenexponierte und fischfreie Weiher, Teiche, Tümpel, temporäre Kleingewässer und Altwässer. Außerhalb der Fortpflanzungszeit halten sich die wanderfreudigen Laubfrösche in höherer Vegetation auf (z.b. Brombeerhecken, Röhrichte, vernässte Ödlandflächen, Weidegebüsche, Kronendach der Bäume). Die Überwinterung erfolgt an Land, wo sich die Tiere in Waldbereichen, Feldgehölzen oder Säumen in Wurzelhöhlen oder Erdlöchern verstecken. Die Alttiere weisen einen durchschnittlichen Aktionsradius von 500 m um die Laichgewässer auf und können Wanderstrecken von 4 km zurücklegen. Die max. Ausbreitungsdistanzen adulter Tiere können bis zu 12 km betragen. Die Besiedlung neuer Gewässer erfolgt vor allem über die Jungtiere. Die Gewässer sucht der Laubfrosch bereits Ende Februar auf. Ab Ende April beginnt die Fortpflanzungsphase mit einer Hauptlaichzeit im Mai und Juni. Dabei werden die Laichballen meist an den Uferzonen der Laichgewässer abgesetzt. Je nach Wassertemperatur verlassen die Jungtiere zwischen Juli und August das Gewässer. Die Winterquartiere werden ab Ende Oktober/Anfang November aufgesucht.
16 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 15 Amphibien Amphibia 4 Arten im UG nachgewiesen potenziell möglich Lebensraum der Knoblauchkröte sind steppenartige Landschaften sowie Sandgebiete in größeren Flussauen. Als Kulturfolger besiedelt sie extensiv genutzte Äcker, Wiesen, Weiden, Parkanlagen und Gärten. Sekundär kommt die Art in Abgrabungsgebieten vor. Als Laichgewässer werden offene Gewässer mit größeren Tiefenbereichen, Röhrichtzonen und einer reichhaltigen Unterwasservegetation aufgesucht. Durch häufige Niederschläge im Frühhr kann es zu Massenwanderungen in den Laichgewässern kommen. Geeignete Gewässer sind Weiher, Teiche, Altwässer der offenen Feldflur, Niederungsbäche und Gräben, alte Dorfteiche sowie extensiv genutzte Fischteiche. Im Sommer graben sich die Tiere tagsüber 10 cm-60 cm tief in den Boden ein. Im Winter graben sich die Tiere in gut drainierten, sandigen Böden bis in eine Tiefe von 60 (max. 100) cm ein. Es werden Wanderstrecken vom Laichplatz hin zum Winterquartier von meist 200 m (Ausnahme: bis 2 km) zurückgelegt. Die Fortpflanzungsperiode der nachtaktiven Knoblauchkröte erstreckt sich von Ende März bis Mitte Mai. Durch ausgiebige Niederschläge im Hochsommer kann es zu einer zweiten Balz- und Laichphase kommen. Die Laichschnüre werden an Pflanzenstängel gewickelt. Die Jungkröten verlassen zwischen Ende Juni und Mitte September das Gewässer und suchen im Herbst ihre Winterquartiere auf. Die Tiere wandern ab Oktober in ihre Winterquartiere. Spät schlüpfende Larven überwintern im Gewässer. Der Nördliche Kammmolch kommt in Fluss- und Bachauen an offenen Augewässern (z.b. an Altarmen) vor. Sekundär kommt die Art in Kies-, Sand- und Tonabgrabungen in Flussauen sowie in Steinbrüchen vor. Die meisten Laichgewässer weisen eine ausgeprägte Ufer- und Unterwasservegetation (ohne größere Faulschlammauflagen) auf, sind gering beschattet und in der Regel fischfrei. Als Landlebensräume nutzt der Kammmolch feuchte Laub- und Mischwälder, Gebüsche, Hecken und Gärten in der Nähe der Laichgewässer. Winterquartiere können u. a. sein: morsche Baumstämme, unter Steinen, Steinhaufen und Erdhöhlen, die bis in tiefere Bodenschichten reichen. Dabei werden maximale Wanderstrecken von über 1 km zurückgelegt. Die Tiere verlassen im Februar bis März ihre Winterquartiere. Balz und Paarung finden von Ende März bis Juli statt. Die ersten Larven schlüpfen ab Mai. Nach der Fortpflanzungsphase wandern die Kammmolche ab und suchen ab August bis November ihre Winterlebensräume an Land auf. Einzelne Tiere verbleiben ganzjährig im Wasser. Diese graben sich während des Winters im Schlamm der Gewässer ein. (LANUV NRW 2010, TLUG 2009b) Verbreitung im Betrachtungsraum (lokale Population) / Vorkommen geeigneter Habitatstrukturen: Ein Vorkommen von Gelbbauchunke und Nördlicher Kammmolch ist aufgrund der geeigneten Lebensräume, sonnenexponierte Klein- und Kleinstgewässer zum Laichen mit teils ausgeprägter Ufervegetation, potenziell möglich. Europäischer Laubfrosch und Knoblauchunke konnten im Rahmen einer weiteren Kartierung aktuell mittels Rufnachweis bzw. als Laichschnur im Kleinstgewässer im GLB Im Ölste nachgewiesen werden (BÖSCHA GmbH). Die Kleinstgewässer liegen 100 bis 200 m östlich vom Wirkbereich des Vorhabens. Erhaltungszustand der lokalen Population: keine Einschätzung Tötungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Fangen, Töten, Verletzen) Konfliktvermeidende Maßnahmen: Maßnahme V4: Baufeldbeschränkung CEF-Maßnahmen: Während der Baumaßnahmen kommt es nicht zur Tötung von Amphibien, da nicht direkt in die Kleinstgewässer, die als Laichgewässer dienen, eingegriffen wird. Die geeigneten Lebensräume im GLB Im Ölste werden zusätzlich durch einen festinstallierten Zaun (Maßnahme V4) vor dem Befahren geschützt und damit eine mögliche Tötung von Tieren vermieden. Eine mögliche betriebsbedingte Tötung von Individuen bei der Überquerung der B 88 ist wenig wahrscheinlich, da sich Richtung Westen keine geeigneten Land- bzw. Winterlebensräume, sondern enge Wohnbebauung befindet. Geeignete Landlebensräume kommen eher Richtung Osten zur Saale hin vor. Eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos durch den Ausbau der Straße
17 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 16 Amphibien Amphibia 4 Arten im UG nachgewiesen potenziell möglich bzw. Verlängerung der Straßenbahn ist deshalb nicht zu erwarten. Tötungsverbot erfüllt: Schädigungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Konfliktvermeidende Maßnahmen: CEF-Maßnahmen: Die bekannten Laichgewässer im GLB Im Ölste befinden sich in einer Entfernung von mind. 100 m und sind vom Vorhaben nicht betroffen. Schädigungsverbot erfüllt: Störungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten) Konfliktvermeidende Maßnahmen: V4: Baufeldbeschränkung CEF-Maßnahmen: Während der Fortpflanzungszeiten kommt es zu keiner Störung der Tiere, da die nächsten bekannten Laichgewässer mind. 100 m vom Vorhaben entfernt sind. Die geeigneten Lebensräume im GLB Im Ölste werden zusätzlich durch einen festinstallierten Zaun (Maßnahme V4) vor dem Befahren geschützt und damit eine mögliche Störung von Tieren vermieden. Ein signifikant erhöhtes Störpotenzial durch den Ausbau der Straße mit Verlängerung der Straßenbahn gegenüber der bestehenden Straße ist nicht zu erwarten. Störungsverbot erfüllt: Zusammenfassung Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Konfliktvermeidende Maßnahmen: V4: Baufeldbeschränkung CEF-Maßnahmen: Es treten keine Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG ein.
18 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße Säugetiere Fledermäuse Chiroptera 19 Arten im UG nachgewiesen potenziell möglich Grundlagen Erhaltungszustand in Thüringen: günstig ungünstig schlecht Braunes Langohr Plecotus auritus ungünstig - unzureichend Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus ungünstig - unzureichend Fransenfledermaus Myotis nattereri ungünstig - unzureichend Graues Langohr Plecotus austriacus ungünstig - schlecht Große Bartfledermaus Myotis brandtii ungünstig - unzureichend Großer Abendsegler Nyctalus noctula ungünstig - schlecht Große Bartfledermaus Myotis brandti, ungünstig - unzureichend Großes Mausohr Myotis myotis günstig Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri ungünstig - schlecht Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus ungünstig - schlecht Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros ungünstig - schlecht Mopsfledermaus Barbastella barbastellus ungünstig - unzureichend Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus unbekannt Nordfledermaus Eptesicus nilssonii ungünstig - unzureichend Nymphenfledermaus Myotis alcathoe ungünstig - schlecht Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii ungünstig - schlecht Wasserfledermaus Myotis daubentonii ungünstig - unzureichend Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus unbekannt Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus günstig ungünstig unzureichend unbekannt Lebensweise: Fledermäuse sind nachaktive Säugetiere. Sie orientieren sich anhand der Echos von ausgesendeten Lauten. Fledermäuse verfügen über ein Raumgedächtnis und fliegen ihren Lebensraum über bekannte Flugwege, meist linienhafte Strukturen in der Landschaft, an. Je nach Art werden waldreiche, halboffene oder offene Landschaften bis hin zu Siedlungen oder Gewässerlebensräumen bevorzugt. Sie leben in Kolonien. Im Sommer bilden die Weibchen Wochenstuben, in denen sie die Jungen zur Weltbringen und bis zum Flügge werden säugen. Jagd- und Migrationsverhalten: Das Flugverhalten der meisten Fledermausarten ist strukturgebunden (Ausnahme Rauhautfledermaus, Abendsegler-Arten) entlang von Waldkanten, Gehölzreihen etc., die sowohl Leitstrukturen für den Transferflug als auch Jagdgebiet darstellen. Der Aktionsradius ist artspezifisch und richtet sich auch nach der landschaftlichen Situation im Lebensraum. Der saisonale Fledermauszug zwischen den Sommerquartieren / Wochenstuben und den Winterquartieren kann bis zu mehrere 100 km betragen. Eine Unterteilung erfolgt in: - Kurzstreckenzieher, wie Hufeisennasen, Langohren, Fransenfledermäuse - Mittelstreckenzieher ( km): Breitflügel-, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus, Mopsfledermaus, Nordfledermaus, Großes Mausohr, Große Bartfledermaus und die Langohren. - Langstreckenzieher, die 1000 km und mehr zurücklegen können: Große und Kleine Abendsegler, Zweifarbfledermaus, Rauhautfledermaus (LANUV NRW 2010, TLUG 2009b, ITN 2015) Verbreitung im Betrachtungsraum (lokale Population) / Vorkommen geeigneter Habitatstrukturen: Die Fledermäuse orientieren sich im Betrachtungsraum bevorzugt an Fließgewässern, wie der Saale östlich des Vorhabens und Waldgebieten/Waldrändern westlich des Vorhabens. Vor allem das Gebiet
19 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 18 Fledermäuse Chiroptera 19 Arten im UG nachgewiesen potenziell möglich zwischen B 88 und Saale ist aufgrund der Verbindung zwischen Siedlung/Gehölze/Gewässer als Nahrungshabitat für Fledermäuse geeignet. Strukturen wie Hecken, Baumreihen und die Bahnlinie dienen als potenzielle Leitlinien (PLANUNGSBÜRO DR: WEISE 2013a). Eine wichtige Verbindung zwischen Gewässer östlich der B88 und Waldgebiet westlich der B88, wozu eine Querung der Straße nötig ist, liegt nördlich des Vorhabens und wird nicht vom Vorhaben berührt. Die Strukturen im Wirkraum gehören damit primär nicht zu den bevorzugten Jagd- und Leitstrukturen. Auch potenzielle Ruhestätten liegen überwiegend im Umland, d.h. im Siedlungsbereich bzw. im Wald und nicht im Wirkraum des Vorhabens. Im Wirkraum sind keine Quartiere bekannt. Auch dienen die zu fällenden bzw. umzupflanzenden Bäume aufgrund ihres Alters nicht als Quartierbäume. Nachgewiesene Quartiere bestehen an folgenden Standorten (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013b): Quartierbäume befinden sich entlang der Saale. Im Ortsteil Kunitz befindet sich ein Wochenstubenquartier des Großen Mausohres mit ca. 800 Tieren im FFH-Objekt, Nr. F 30. Ein Vorkommen der Wasserfledermaus existiert an der Saalebrücke, Ortseingang Kunitz. Bekannte Winterquartiere existieren am Jägerberg (650 m westl.), im Schloss Thalstein (1.000 m östl.) und im Gutkeller in Zwätzen (100 m westl.). Eine weitere Wochenstube befindet sich an der Grundschule Zwätzen (100 m westl.). Erhaltungszustand der lokalen Population: keine Einschätzung Tötungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Fangen, Töten, Verletzen) Konfliktvermeidende Maßnahmen: CEF-Maßnahmen: Bei der Baufeldfreimachung kann es potenziell zur Tötung von Fledermäusen kommen indem Quartiere zerstört werden. Die nächsten bekannten Quartiere befinden allerdings sich in einem Mindestabstand von 100 m zum Vorhaben, sodass das Tötungsverbot nicht erfüllt wird. Potenzielle Quartiere werden vom Vorhaben ebenso nicht beeinträchtigt. Bei der Baufeldfreimachung werden keine Gehölze gerodet, die als potenzielle Quartiere für Fledermäuse dienen könnten. Betriebsbedingt sind gende Fledermäuse potenziell bei der Querung der Bundesstraße gefährdet, mit Fahrzeugen zu kollidieren. Bevorzugte Jagdgebiete befinden sich allerdings außerhalb des Wirkraumes der Straße, sodass sich das Kollisionsrisiko zur bestehenden Straße nicht signifikant erhöht. Hinzu kommt, dass Fledermäuse nachts gen und in dieser Zeit das Verkehrsaufkommen sowie der Straßenbahntakt deutlich vermindert ist. Wichtige Verbindungsrouten zwischen Jagd- und Ruhelebensräumen, wozu die Straße überquert werden muss und es zu Kollisionen kommen kann, liegen nicht im Eingriffsbereich. Eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ist durch den Ausbau der Straße bzw. Verlängerung der Straßenbahn nicht zu erwarten. Tötungsverbot erfüllt: Schädigungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Konfliktvermeidende Maßnahmen: CEF-Maßnahmen: Die nächsten bekannten Quartiere befinden sich in einer Entfernung von mind. 100 m und sind vom Vorhaben nicht betroffen. Bei der Baufeldfreimachung werden keine Gehölze gerodet, die als potenzielle Quartiere für Fledermäuse dienen könnten. Schädigungsverbot erfüllt:
20 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 19 Fledermäuse Chiroptera 19 Arten im UG nachgewiesen potenziell möglich Störungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten) Konfliktvermeidende Maßnahmen: CEF-Maßnahmen: Während der Fortpflanzungs- und Ruhezeiten kommt es zu keiner Störung der Fledermäuse, da die nächsten bekannten Quartiere mind. 100 m vom Vorhaben entfernt sind. Während der Aufzucht- und Zugzeiten können Straßen Barrieren darstellen, indem sie Lebensräume voander trennen. Diese Barrierewirkung existiert bereits durch die bestehende Bundesstraße und vergrößert sich nicht wesentlich, da die Straßenbahngleise in die bestehende Straße eingebaut werden. Außerdem gehört der Vorhabenbereich nicht zu den bevorzugten Flugrouten zwischen Jagdlebensraum und möglichen Fortpflanzungsstätten, sodass ein signifikant erhöhtes Störpotenzial durch den Ausbau der Straße mit Verlängerung der Straßenbahn gegenüber der bestehenden Straße nicht zu erwarten ist. Störungsverbot erfüllt: Zusammenfassung Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Konfliktvermeidende Maßnahmen: CEF-Maßnahmen: Es treten keine Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG ein.
21 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße Reptilien Zauneidechse Lacerta agilis im UG nachgewiesen potenziell möglich Grundlagen Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biografischen Region: günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Erhaltungszustand in Thüringen: günstig unbekannt Lebensweise: Habitatansprüche: Die Zauneidechse bewohnt reich strukturierte, offene Lebensräume aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren. Dabei werden Standorte mit lockeren, sandigen Substraten und einer ausreichenden Bodenfeuchte bevorzugt. Sekundär nutzt die Zauneidechse Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben oder Industriebrachen. Im Winter verstecken sich die Tiere in frostfreien Verstecken (z.b. Kleinsäugerbaue, natürliche Hohlräume), aber auch in selbst gegrabenen Quartieren. Die Art ist relativ ortstreu und nutzt meist nur kleine Reviere mit einer Flächengröße bis zu 100 m². Jahreszyklus: Nach Beendigung der Winterruhe verlassen die tagaktiven Tiere ab März bis Anfang April ihre Winterquartiere. Die Paarungszeit beginnt Ende April und erstreckt sich bis Mitte Juni. Ab Ende Mai werden die Eier, in selbst gegrabene Röhren unter Steinen, Brettern oder ähnlichem, an sonnenexponierten, vegetationsfreien Stellen abgelegt. Die jungen Eidechsen schlüpfen von August bis September. Während die Jungeidechsen bis Mitte Oktober aktiv sind, ziehen sich die adulten Tiere bereits nach der Häutung ab Anfang September bis Anfang Oktober zurück. Die Jungen folgen ab Mitte Oktober. Nahrung: Als Nahrung dienen hauptsächlich Insekten und andere Gliedertiere. (LANUV NRW 2010, TLUG 2009b) Verbreitung im Betrachtungsraum (lokale Population) / Vorkommen geeigneter Habitatstrukturen: Die Zauneidechse ist in Thüringen außer in den Hochlagen der Mittelgebirge allgemein verbreitet. Die vorhandene Datenlage gibt keine Hinweise auf ein Vorkommen im direkten Wirkraum. Von der Zauneidechse liegen aktuelle Nachweise (2015) im GLB Im Ölste im Bereich der Bahntrasse (ca. 300 m entfernt) und im Grünland der Ausgleichsfläche südlich davon vor. Weiterhin liegen vom Großen Gleisberg (2.400 m entfernt) Nachweise vor. Grundsätzlich ist aber ein Vorkommen der Art aufgrund der geeigneten Strukturen (grasige offene, exponierte Flächen an Wegrändern und Böschung mit geeignetem Substrat und Gehölzen als Deckung) nicht auszuschließen. Auf in Anspruch genommene Ackerflächen sind die Arten weniger zu erwarten, da diese Flächen als Lebensraum ungeeignet sind. Erhaltungszustand der lokalen Population: keine Einschätzung
22 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 21 Zauneidechse Lacerta agilis im UG nachgewiesen potenziell möglich Tötungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Fangen, Töten, Verletzen) Konfliktvermeidende Maßnahmen: V3: Baufeldfreimachung - Zauneidechse CEF-Maßnahmen: Ein Vorkommen der Zauneidechse ist aufgrund von geeigneten Lebensräumen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen. Es kann demnach zur Tötung von Individuen der Zauneidechse kommen. Zum Schutz der Reptilien haben die Bauarbeiten in der Zeit vom 1. August bis zum 30. September zu beginnen (Maßnahme V3), da in dieser Zeit die Jungtiere selbständig sind, sich keine Eigelege der Zauneidechse mehr im Boden und sich die Tiere noch nicht im Winterschlaf befinden. Mit dieser Regelung wird eine Tötung der Zauneidechse während der Baumaßnahme vermieden, da die Tiere aufgrund der baubedingten Bodenerschütterungen den Gefährdungsbereich selbstständig verlassen können. Tötungsverbot erfüllt: Schädigungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Konfliktvermeidende Maßnahmen: V3: Baufeldfreimachung - Zauneidechse CEF-Maßnahmen: Im Eingriffsbereich können Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Reptilien vorkommen und durch das Vorhaben beschädigt oder zerstört werden. Mit der zeitlichen Beschränkung der Baufeldfreimachung auf die Zeit vom 1. August bis 30. September (Maßnahme V3) wird der Verbotstatbestand vermieden, da sich in dieser Zeit keine Eigelege mehr am Boden befinden und keine Winterquartiere besetzt sind. Schädigungsverbot erfüllt: Störungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten) Konfliktvermeidende Maßnahmen: V3: Baufeldfreimachung Zauneidechse CEF-Maßnahmen: CEF1: Schaffung von Ersatzhabitaten Mit der zeitlichen Beschränkung der Baufeldfreimachung auf die Zeit vom 1. August bis 30. September (Maßnahme V3) wird der Störungsverbotstatbestand vermieden, da sich in dieser Zeit keine Eigelege mehr am Boden befinden und keine Winterquartiere besetzt sind. Im Zuge des Vorhabens werden für die Zauneidechse geeignete Biotope entlang der Bautrasse in Anspruch genommen, die zum Habitatverlust führen. Mit der vorgezogenen Maßnahme CEF1 werden u.a. Ersatzhabitate geschaffen, sodass die kontinuierliche ökologische Funktionalität des Lebensraums für die Zauneidechse gewährleistet werden kann. Eine erhebliche Störung und eine damit Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ist damit nicht zu erwarten. Störungsverbot erfüllt:
23 Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße 22 Zauneidechse Lacerta agilis im UG nachgewiesen potenziell möglich Zusammenfassung Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Konfliktvermeidende Maßnahmen: V3: Baufeldfreimachung - Zauneidechse CEF-Maßnahmen: Es treten keine Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG ein.
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