Spielvorbereitung. 1. Stapel 2. Stapel 3. Stapel. Eisenbahn Karwin-Teschen Eisenbahn Pilsen - Priesen Bosna-Bahn Eisenbahn Oderberg- Dombran

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1 1837 Dieses Spiel ist eine Weiterentwicklung von Es ist etwas komplexer aufgebaut. Diese Spielregel wurde der von 1835 nachentwickelt. Für alle diejenigen, die bereits mit den Spielregeln von 1835 vertraut sind, genügt es, wenn sie die kursivgedruckten Regeln lesen. Kursiv gedruckt sind alle Regeln, die sich von denen von 1835 unterscheiden. Fürs erste reicht es, wenn Sie die besonderen Hinweise auf dem Beiblatt lesen. Dabei sind die wesentlichen Unterschiede zu 1835 aufgelistet! Spielvorbereitung Die Sitzreihenfolge wird ausgelost. Der Startspieler erhält die Erstkaufsrechtskarte. Ein Spieler wird zum Bankhalter bestimmt. Er sollte neben sich noch genügend Platz haben, um das Geld der Bank und Spielmaterial auszulegen. Das Startkapital wird entsprechend der Mitspielerzahl verteilt, wie auf der Tabelle unterhalb der Aktienkurstafel angegeben ist. Dann wird das Startpaket in drei Stapel aufgeteilt, wie aus dem Beiblatt ersichtlich ist. 1. Stapel 2. Stapel 3. Stapel Karawankenbahn mit der daruntergeschobenen Kärntner Bahn Arlbergbahn mit der daruntergeschobenen Nordtiroler Staatsbahn Eisenbahn Karwin-Teschen Eisenbahn Pilsen - Priesen Bosna-Bahn Eisenbahn Oderberg- Dombran Reichenberg-Gablonz- Tannwalder Eisenbahn Semmeringbahn mit der darun-tergeschobenen Wien- Gloggnitzer Eisenbahngesellschaft Simeria - Petroseni Bahn Mosty - Lemberg Bahn Eisenbahn Hatvan - Zamesti - Kronstadt Bahn Salgotarjan Brennerbahn mit der daruntergeschobenen Südtiroler Staatsbahn Lugoj - Resita Bahn Tauernbahn Wocheinerbahn Karstbahn mit der daruntergeschobenen Lombardo-Venetianischen Eisenbahn Die Aktien der privaten k.k-bahn und ungarischen Staatsbahn sowie die Aktien der großen Gesellschaften werden auf die für sie vorgesehenen Felder gelegt. Grundsätzlich müssen während des Spiels neue (bisher noch nicht verkaufte) Aktien deutlich von den alten (die sich schon einmal im Besitz eines Spielers befunden haben) getrennt bleiben. Verkaufte Aktien gehören in den BANKPOOL, der bei Spielstart leer ist. Die Lokkärtchen werden in Güterzüge (diejenigen mit einem G nach der Ziffer) und in Personenzüge getrennt. Die Personenzüge werden folgendermaßen sortiert: Zuerst 2, drunter 3, dann 3+1,... Die Güterzüge werden folgendermaßen sortiert: Obenauf die 1G, darunter 2G, dann 3G, zuletzt 4G. 1

2 Die großen Besitzbögen für die Aktiengesellschaft werden bereit gelegt. Auf diesen Bögen befindet sich während des Spiels der gesamte Besitz einer Gesellschaft: Loks, Betriebskapital und restliche Bahnhofsmarker. Das gilt auch für die etwas kleineren Besitzbögen der Kohlebahnen, privaten Südbahnen, k.k-bahnen und ungarischen Bahnen. Das Betriebskapital der Gesellschaften muß immer streng von jeglichem Geld, das die Spieler besitzen, getrennt bleiben. Gegen Ende des Spieles in 7-9 Stunden schadet es nicht, wenn man Papier, Stift und einen Taschenrechner griffbereit hat. I. Erste Aktienrunde 1. Startspieler ist der Spieler mit der Erstkaufsrechtskarte. 2. Grundsätzlich kann man jeweils nur e i n Papier kaufen oder passen. Hat man das getan, ist der Zug beendet und der nächste Spieler in Sitzreihenfolge im Uhrzeigersinn ist an der Reihe. 3. In der ersten Aktienrunde sind zunächst nur die Papiere des Startpakets erhältlich. Kaufen kann man immer nur das oberste Papier eines Stapels. Das sind anfangs immer drei. Wurden alle Papiere eines Stapels bereits gekauft, hat man nur mehr die Wahl zwischen zwei Papieren, später steht dann nur noch eines zur Auswahl. 4. Der Kaufpreis wird sofort an die Bank entrichtet. 5. Verkäufe sind in der ersten Aktienrunde nicht möglich 6. Sind alle Papiere des Startpakets verkauft, stehen die drei braunen Privatbahnen der k.k- Staatsbahn zum Verkauf frei. Sobald diese drei verkauft sind, stehen die fünf Aktien der drei Privatbahnen der ungarischen Staatsbahn zum Verkauf frei. Erst wenn diese fünf Aktien verkauft sind, kann man beliebige Aktien der großen Eisenbahngesellschaften kaufen. 7. Wenn alle Spieler in Folge einmal gepaßt haben, und es sind noch Aktien des Startpakets übrig, werden dem folgenden Spieler alle Papiere, die ihm zum Kauf zur Verfügung stehen (also die obersten Papiere eines jeden Stapels) um 10 K billiger angeboten. Kauft er eines, so muß der folgende Spieler wieder den vollen Kaufpreis entrichten. Paßt er, so hat der folgende Spieler die Möglichkeit, ein Papier um 10 K billiger zu kaufen. Passen wiederum alle Spieler, so wird dem ersten wieder ein um 10 K niedrigeres Angebot gemacht.. Beispiel: Es spielen A, B, C und D. A kauft die EKT um 100,- B kauft die EOD um 100,- C paßt. D kauft die BB um 100,- A, B, C, D passen. A kann jetzt die Karawankenbahn, die EPP oder die Semmeringbahn um 10,- billiger erwerben. Er kauft die EPP um 90,- B muß wieder den vollen Kaufpreis entrichten. Er kauft die Karawankenbahn um 170,- C, D, A, B passen. C könnte jetzt die MLB, die RGTE oder die Semmeringbahn um 10,- billiger kaufen. Er paßt aber. D, A, B passen auch. C kann jetzt eine der drei Bahnen um 20,- billiger kaufen. Er kauft die MLB um 80,- Es könnte theoretisch vorkommen, daß alle Spieler immer und immer wieder passen, bis ein Papier umsonst angeboten wird. In diesem Fall muß der erste Spieler, dem ein Papier umsonst angeboten wird, dieses auch nehmen. Diese Regelung ist solange in Kraft, bis alle Papiere des Startpakets verkauft sind. Sollten dann alle Spieler einmal in Folge passen, ist die Aktienrunde zu Ende. Dies gilt auch für alle folgenden Aktienrunden. Der nächstfolgende Spieler von dem, der das letzte Papier gekauft hat, erhält die Erstkaufsrechtskarte. 2

3 8. Alle gekauften Kohlebahnen sind in Betrieb. Jede Kohlebahn erhält 100 Kronen als Betriebskapital von der Bank ausbezahlt. Alle privaten Südbahnen, die mit einer Gebirgsbahn erworben wurden, sind in Betrieb. Ein oranger Marker wird auf dem Spielplan auf den ensprechend markierten Heimatbahnhof gelegt. Jede private Südbahn erhält 90 Kronen als Betriebskapital ausbezahlt. Der Besitzer der Venetisch-Lombardischen Bahn (Nummer 5) kann sich entscheiden, welchen der beiden Bahnhöfe Mailand oder Venedig er als Heimatbahnhof betreiben möchte. Diese Entscheidung ist nach Legen des ersten Gleisteiles nicht mehr rückgängig zu machen. 9. Es folgt eine Betriebsrunde. Das Spiel befindet sich in Phase eins. Doch schauen wir uns zuerst einmal an, was man sich eigentlich alles kaufen kann: II. Privatbahnen Alle Privatbahnen sind unverkäuflich. 1. Gebirgsbahnen Es gibt sieben Gebirgsbahnen. Diese legen weder Gleisplättchen noch besitzen oder betreiben sie Züge. Gebirgsbahnen bringen dem Besitzer zu Beginn jeder Betriebsrunde ein festes Einkommen, das von der Bank ausbezahlt wird. Name Preis Einkomme n Semmeringbahn 150,- 5,- Karstbahn 120,- 10,- Brennerbahn 140,- 15,- Arlbergbahn 185,- 20,- Karawankenbahn 170,- 25,- Wocheinerbahn 130,- 30,- Tauernbahn 150,- 35,- Die Gebirgsbahnen werden mit Beginn der dritten Phase geschlossen. 2. Kohlebahnen Kohlebahnen sind im Besitz eines einzigen Spielers. Sie agieren in Betriebsrunden wie große Aktiengesellschaften. Kohlebahnen dürfen nur Güterzüge besitzen. Lokbesitz ist möglich, aber nicht vorgeschrieben. Jede Kohlebahn hat eine Option auf eine 10%-Aktie einer großen Aktiengesellschaft. Das Zeichen der jeweiligen Gesellschaft ist auf der Aktie draufgedruckt. Sobald von der entsprechenden Aktiengesellschaft 50% gekauft wurden, kann man die Kohlebahn in eine Aktie umwandeln, und zwar nur zu Beginn einer Betriebsrunde oder einer Aktienrunde. Die Kohlebahn muß umgewechselt werden, sobald alle verfügbaren Aktien der entsprechenden Gesellschaft gekauft wurden oder wenn der erste 5er-Zug gekauft wurde. Jede Kohlebahn erhält zu Beginn 100 Kronen ins Betriebskapital. Der Besitzer erhält in jeder Betriebsrunde 50% vom Einfahregebnis ausbezahlt, die anderen 50% wandern ins Betriebskapital. Der Wert eines jeden Kohlebergwerks, von dem aus gefahren wird, wird zusätzlich bei jeder Zugfahrt ins Betriebskapital gezahlt. 3. Kleine Gesellschaften 3

4 Diese kleinen Gesellschaften gehen vor den großen Gesellschaften in Betrieb. Sie handeln wie die großen, das heißt, sie legen Gleisteilchen und kaufen und betreiben Züge. Die kleinen Gesellschaften werden zu einem bestimmten Zeitpunkt des Spieles in Aktien von großen Gesellschaften umgewandelt. Sie sind in Privatbesitz, d.h. im Besitz eines (manchmal auch zweier) Spielers. Sie haben keinen Aktienkurs und sind unverkäuflich. 50% ihres Einfahrergebnisses werden immer ins Betriebskapital gelegt, der Rest wird an den (die) Besitzer ausgeschüttet. Kleine Gesellschaften können keine zusätzlichen Bahnhöfe errichten. Lokbesitz ist möglich, aber nicht vorgeschrieben. Es gibt drei Arten von kleinen Gesellschaften: 3.1 Private Südbahnen Nummer Name Startpunkt 1 Wien-Gloggnitzer Eisenbahngesellschaft Wien 2 Kärntner Bahn Marburg 3 Nordtiroler Staatsbahn Innsbruck 4 Südtiroler Staatsbahn Bozen 5 Lombardo-Venetianische Eisenbahn Mailand oder Venedig Die privaten Südbahnen werden mit den Gebirgsbahnen erworben. Sie erhalten zu Beginn 90,- K ins Betriebskapital ausbezahlt. Jede Aktie wird in eine Aktie der Südbahn umgewandelt. 3.2 Private k.k-bahnen Nummer Name Kosten 1 Kaiser Ferdinand-Nordbahn 90,- 2 Kaiserin Elisabeth-Bahn 140,- 3 Kaiser Franz Joseph-Bahn 90,- Alle privaten k.k-bahnen starten in Wien. Der Kaufpreis ist aufgedruckt. Jede Aktie wird in eine Aktie der k.k-staatsbahn umgewandelt. 3.3 Private ungarische Bahnen. Nummer Name Startpunkt 1 Eisenbahn Pest - Waitzen Budapest 2 Mohacs-Fünfkirchner Bahn Fünfkirchen 3 Eisenbahn Pest - Czegléd Budapest Der Kaufpreis einer jeder Aktie beträgt 90,- K. Von der 1er und der 3er gibt es zwei 25%-Aktien zu kaufen. Das heißt, es können zwei Spieler an diesen kleinen Gesellschaften beteiligt sein. Vom Einfahrtergebnis erhält man pro Aktie also nur 25% ausbezahlt. (50% bleiben ja im Betriebskapital). Die 2er ist eine ganz normale 50%-Aktie. Jede Aktie wird in eine Aktie der ungarischen Staatsbahn umgewandelt. Sobald von der 1er und der 3er eine 25%-Aktie gekauft wurde, gehen diese in Betrieb. Sie erhalten auch gleich 180 K ins Betriebskapital. (Die 2er erhält nur 90 K ins Betriebskapital) III. Große Aktiengesellschaften 4

5 Mit einer Aktie erwirbt ein Spieler prozentuale Anteile an einer Aktiengesellschaft. Am Spiel beteiligen sich folgende Aktiengesellschaften, die nach und nach ins Spiel kommen: Name Aktien zum Verkauf Heimatbahnhof Bahnhofsmarker insgesamt k.k-staatsbahn Wien 70% 3 Ungarische Staatsbahn Budapest 50% 3 Südbahn Wien 50% 5 Böhmische Kommerzbahn Prag 80% 3 Mährisch-Schlesische Bahn Brünn 80% 3 Galizische Transversalbahn Tarnopol 100% 3 Carl Ludwigs-Bahn Lemberg 90% 3 Theißbahn Kaschau 80% 3 Siebenbürgische Bahn Kronstadt 80% 3 Bosnisch-Herzegowinische Landesbahn Sarajewo 90% 3 Der Inhaber einer Aktie erhält während der Betriebsrunden Dividende ausbezahlt, soweit der Direktor nicht einspart. Aktien der großen Gesellschaften können verkauft werden. 2. Jede Aktiengesellschaft hat einen Direktor. Der Käufer der 20%-Direktorsaktie ist der Direktor (bei der k.k-staatsbahn, der ungarischen Staatsbahn und der Südbahn ist die Direktorsaktie nur eine 10%-Aktie). Er ist es solange, bis ein anderer Spieler mehr prozentuale Anteile dieser Gesellschaft besitzt als er selbst. Allein der Direktor entscheidet darüber, was eine Gesellschaft macht und was nicht. 3. Besitzt ein Spieler mehr prozentuale Aktienanteile an einer Aktiengesellschaft (durch Kauf oder Verkauf) als der Direktor, so findet ein Direktorwechsel statt. Bei Gleichheit gibt es keinen Wechsel. Der Spieler mit dem größten prozentualen Anteil an Aktien ist der neue Direktor der Gesellschaft. Haben mehrere Spieler gleichviele Aktienanteile, übernimmt der Spieler links vom alten direktor mit den entsprechenden Anteilen den Direktorsposten. Ein Direktor kann sein Amt nur dann freiwillig weitergeben, wenn er Aktien in den Bankpool verkauft. Dazu muß irgendein Mitspieler mindestens 20% einer Gesellschaft besitzen (bei den drei oben erwähnten Geselllschaften nur 10%) und der alte Direktor muß an die Bank verkaufen dürfen. Höchstens wenn ein Spieler aus dem Spiel ausscheiden muß, könnte eine Direktorsaktie im Bankpool liegen. Bei einem Direktorwechsel übergibt der alte Direktor seine Direktorsaktie dem neuen Direktor und erhält dafür gleichviele prozentuale Anteile dieser Gesellschaft zurück. Der neue Direktor erhält den Besitzbogen mit allen Loks und dem gesamten Betriebskapital, über das die Gesellschaft noch verfügt. IV. Betriebsrunden 1. Während einer Betriebsrunde handeln nicht die Spieler, sondern die Gesellschaften, die privaten wie die großen Aktiengesellschaften. Für die Privatbahnen agiert der Besitzer, für die Aktiengesellschaften der Direktor. 2. Reihenfolge innerhalb der Betriebsrunden: 5

6 2.1 Die Bank zahlt an die Besitzer der Gebirgsbahnen die jeweiligen festen Einkommen aus. 2.2 Zuerst agieren die Kohlebahnen, sofern sie noch in Betrieb sind, in folgender Reihenfolge: 1. EPP 6. ZKB 2. RGTE 7. SPB 3. EOD 8. LRB 4. EKT 9. BB 5. MLB 10. EHS 2.3 Dann die privaten Südbahnen Es folgen die privaten k.k Staatsbahnen Hierauf die privaten ungarischen Bahnen Zuletzt folgen die Aktiengesellschaften, die in Betrieb sind in der Reihenfolge ihrer Kurswerte (höchster zuerst). Befinden sich dabei mehrere Kursmarker auf dem selben Feld, beginnt die Gesellschaft, deren Marker oben liegt. Bei gleichen Kurswerten auf unterschiedlichen Feldern der Kurswerttabelle kommt die Gesellschaft zuerst an die Reihe, deren Marker weiter rechts liegt. 3. Ablauf des Spielzuges der Gesellschaften in der Betriebsrunde: Der Spielzug der Privatbahnen sowie der Aktiengesellschaften besteht aus folgenden Aktivitäten, die in genau dieser Reihenfolge durchgeführt werden müssen. 1) Legen eines gelben Gleisplättchens (Regel V) oder Austausch eines Gleisplättchens in Phase zwei und drei des Spiels (Regel VI). Diese Aktivität kann durchgeführt werden. 2) Kauf eines Bahnhofmarkers und seine Plazierung auf dem Spielplan (Regel VII). Diese Aktivität können nur große Aktiengesellschaften durchführen. 3) Betrieb der in Besitz befindlichen Loks (Regel VIII). 5) Einfahrergebnis berechnen und auszahlen/einbehalten (Regel IX). 6) Aktienkursveränderungen bei Aktiengesellschaften (Regel X). 7) Kauf und freiwilliges Verschrotten von Loks (Regel XI) 8) Auswirkungen, die durch den Kauf neuer Loks entstanden sind, durchführen (Regel XII). 9) Die Betriebsrunde ist beendet, wenn alle Gesellschaften (in Betrieb) an der Reihe waren. Es folgt eine Aktienrunde oder eine weitere Betriebsrunde (vgl. Regel XIII.5) V. Legen von Gleisplättchen 1. Entsprechend dem auf dem Spielfeld eingezeichneten Sechseckraster können gelbe Gleisplättchen gelegt werden, die Gleise darstellen. Braune Felder gelten als bereits bestehende Gleise und können nicht bebaut werden. Gelbe Felder können erst in Phase zwei des Spieles bebaut werden, wenn grüne Plättchen vorhanden sind. Grüne Felder können erst in Phase drei des Spieles bebaut werden, wenn braune Plättchen vorhanden sind. 2. Jede Privatbahn und jede Aktiengesellschaft darf in jeder Phase ein Gleisplättchen legen. 3. Anfangs gibt es nur gelbe Plättchen, die auf den Feldern des Spielplans plaziert werden dürfen. Art und Lage des Plättchens müssen eine Verlängerung eines bereits existierenden, von der bauenden Gesellschaft theoretisch befahrbaren Gleises darstellen. Das neue Gleis muß von einem Bahnhofsmarker dieser Gesellschaft ausgehen und darf nicht durch Marker anderer Gesellschaften blockiert sein. 4. In ihrem ersten Spielzug legt eine Gesellschaft ein Plättchen auf ihren Heimatbahnhof, außer sie startet von einem der bereits vorbebauten Felder oder das entsprechende Bahnhofsplättchen wurde bereits anderweitig gelegt. 5. Im offenen Gelände dürfen nur Plättchen ohne Bahnhöfe gelegt werden. 6

7 6. Auf eine Kleinstadt (kleiner schwarzer Punkt) wird ein Bahnhof mit einem großen schwarzen Querbalken gelegt. 7. Auf eine Stadt (weißer Kreis) wird ein großer Bahnhof (Kreis) gelegt. 8. Auf Städte mit besonderer Kennzeichnung (Kreis mit X, T oder Y daneben) darf nur ein Teilchen mit der entsprechenden Kennzeichnung gelegt werden. 9. Bei Feldern mit zwei schwarzen Punkten handelt es sich um zwei Kleinstädte. Darauf legt man ein Plättchen mit zwei Gleisen und zwei Bahnhöfen mit schwarzen Querbalken; dabei muß nur eines eine legale Erweiterung des bestehenden Gleisnetzes der Gesellschaft sein. 10. Bei Feldern mit zwei großen weißen Kreisen handelt es sich um zwei Städte. Darauf legt man die Plättchen mit zwei großen weißen Kreisen. 11. Kein Plättchen darf so gelegt werden, daß ein oder mehrere Gleise im Wasser enden oder in den Spielfeldrand (keine Sechseckfelder mehr) führen. Gleise dürfen nur in braune Felder hineingebaut werden, wenn sich an der anzuschließenden Seite ein Gleiszugang befindet. 12. Ein Gleisplättchen darf so weitergebaut werden, daß es nicht am Gleise auf einem benachbarten Plättchen anschließt. 13. Das Bauen auf Feldern mit Bergen und Flüssen verursacht Kosten, die bei der allerersten Bebauung des jeweiligen Feldes anfallen. Die Preise sind auf dem Spielplan aufgedruckt. Die Zahlung an die Bank erfolgt aus dem Betriebskapital der bauenden Gesellschaft vor dem Legen des Plättchens. 14. Felder, die Gebirgsbahnen enthalten, können gegen Bezahlung des aufgedruckten Preises (110,- K) verbaut werden. Dies ist aber erst ab der grünen Phase des Spiels möglich. Spieler, die eine Gebirgsbahn besitzen, dürfen das entsprechende Feld jederzeit gratis verbauen. 15. Auf die gelblich gefärbten Felder von Bosnien-Herzegowina müssenzuerst gelbe Gleisteile gelegt werden (erst ab der grünen Phase möglich). VI. Austausch von Gleisplättchen 1. Statt ein Plättchen zu legen, kann eine Gesellschaft einen Austausch vornehmen: gelb in grün, grün in braun. Grüne Plättchen gibt es mit Beginn der zweiten Phase, braune mit Beginn der dritten Phase. Ab ihrer Einführung bleiben Plättchen für die Dauer des Spiels im Angebot. Es gibt Plättchen, die nicht ausgetauscht werden können (siehe Gleisaustauschtabelle). Eine Gesellschaft darf nur Gleisplättchen austauschen, wenn sie die neue Strecke auch bauen dürfte. Man darf also nur dann ein Plättchen austauschen, wenn man die neue Strecke auch befahren kann. 2. Bestehende Gleisverläufe dürfen bei einem Austausch nicht unterbrochen werden oder verloren gehen. 3. Plättchen ohne Städte dürfen nach dem Austausch keine Städte enthalten. Ebensowenig dürfen Klein- und Großstädte untereinander vertauscht werden. Auf Felder, die mit einem T, X oder Y gekennzeichnet sind, dürfen weiterhin nur entsprechende Plättchen liegen. Auf Doppelstädten dürfen nur Plättchen mit Doppelstädten liegen. 7

8 4. Grüne Plättchen, die eine Verbindung durch eine Kleinstadt (schwarzer Querbalken) und eine Abzweigung aufweisen, dürfen nur so plaziert werden, daß die ursprüngliche Strecke durch die Kleinstadt erhalten bleibt. 5. Durch Austausch kann zusätzlicher Platz für Bahnhofsmarker entstehen. Sofern auf einem Plättchen mindestens ein freier Platz für einen Bahnhof ist, können beliebige Gesellschaften Strecken durch diesen Bahnhof führen und jenseits regelgemäß weiterbauen. 6. Ausgetauschte Plättchen stehen wieder zur Verfügung. 7. Auf vorgedruckte gelbe (grüne) Felder können grüne (braune) Plättchen gelegt werden. Dies gilt als Austausch. VII. Bahnhöfe errichten Jede Gesellschaft startet auf ihrem Heimatbahnhof. Die großen Aktiengesellschaften können zudem noch bis zu zwei weiteren Bahnhöfe errichten. Bahnhöfe dienen folgenden Zwecken: 1. An jeder von einer Gesellschaft befahrenen Strecke muß sich irgendwo einer ihrer Bahnhofsmarker befinden. 2. Sollte eine Stadt vollkommen von fremden Bahnhofsmarkern besetzt sein, so können andere Gesellschaften diese Stadt zwar anfahren, aber nicht hindurchfahren. 3. An jeder Strecke, die eine Gesellschaft bauen will, muß sich irgendwo einer ihrer Bahnhofsmarker befinden. 4. Die Heimatbahnhöfe können gratis errichtet werden. Der nächste Bahnhofsmarker kostet 20 Kronen mal die Entfernung zwischen Heimatbahnhof und neuem Bahnhof. Der dritte Bahnhofsmarker kostet 40 Kronen mal die Entfernung zwischen Heimatbahnhof und neuem Bahnhof. Die Kosten sind sofort aus dem Betriebskapital an die Bank zu zahlen. Beispiel: Die Südbahn will in Krakau einen Bahnhof errichten. Es ist dies ihr erster Bahnhof, den sie zusätzlich zu den bisher vorhandenen errichtet. Krakau ist fünf Felder von Wien entfernt. Der Bahnhof kostet also 100,- K. 5. Pro Runde darf eine Aktiengesellschaft nur einen Bahnhof errichten. Der Heimatbahnhof zählt hierbei nicht mit. 6. Bahnhöfe werden durch Setzen von Markern auf freie Plätze der Bahnhofsplättchen errichtet. Jede Gesellschaft darf nicht mehr als einen Bahnhof pro Feld oder Plättchen besitzen, auch wenn das Feld mehrere getrennte Städte zeigt oder eine Stadt Platz für mehrere Bahnhöfe hat. 7. Ein Bahnhof darf nur errichtet werden, wenn eine Verbindung beliebiger Länge zu einem Bahnhof derselben Gesellschaft besteht. Die Verbindung mußm durchgehend befahrbar sein und darf nicht durch fremde Bahnhöfe blockiert sein. Ein Fahrtrichtungswechsel ist hierbei erlaubt. 8. In einer Stadt, in der eine noch nicht in Betrieb befindliche Gesellschaft ihren Heimatbahnhof hat, darf ein fremder Bahnhof nur errichtet werden, wenn noch mindestens ein freier Platz für den Marker der noch nicht in Betrieb befindlichen Gesellschaft bleibt. 9. Die privaten Südbahnen, k.k-bahnen und ungarischen Bahnen verfügen nur über ihren Heimatbahnhof. Diese Bahnhöfe gehen jeweils bei der Umwandlung der Gesellschaften in Aktiengesellschaften in Besitz dieser AG über. Eventuell danach vorhandene zweite Bahnhöfe in 8

9 einer Stadt müssen ersatzlos entfernt werden. Der Platz steht danach wieder anderen Gesellschaften zur Verfügung. Beim braunen Wien-Plättchen werden die drei k.k.-marker durch einen einzigen ersetzt, der auf den Kreis zu liegen kommt, von dem drei Gleise wegführen. Die k.k.- Bahn ist die einzige, die durch Wien hindurchfahren darf. Die Südbahn verfügt demnach über einen weiteren Marker, den sie beliebig setzen darf (vier ihrer fünf Marker wurden für den Austausch verwendet.) Die k.k. Staatsbahn hat in der braunen Phase zwei Marker, die sie beliebig setzen darf, da die drei Marker in Wien zu einem verschmolzen sind. Die ungarische Staatsbahn hat in der braunen Phase einen Marker zur Verfügung, den sie beliebig setzen darf, da die zwei Marker in Budapest zu einem verschmolzen sind. Alle anderen Gesellschaften verfügen neben ihrem Heimatbahnhof über zwei weitere Marker, die sie beliebig setzen können. VIII. Betrieb der Loks 1. Eine Gesellschaft kann jede ihrer Loks einmal pro Runde eine Strecke befahren lassen. Da der Kauf von Loks die letzte Aktion einer Gesellschaft ist, kann eine Lok nie bereits in dem Spielzug benutzt werden, in dem sie gekauft wird. 2. Eine Strecke besteht aus mindestens zwei verschiedenen Bahnhöfen (Start- und Endpunkt), die durch Gleise miteinander verbunden sind. 3. Jede befahrene Strecke muß irgendwo einen Bahnhofsmarker der Betreibergesellschaft aufweisen. 4. Die Fahrt kann kleine und größere Bahnhöfe einschließen. Die Anzahl der Bahnhöfe darf allerdings die Reichweite der Lok (aufgedruckte Zahlen) nicht überschreiten. Die verschiedenen Züge haben folgende Reichweiten: Es gibt Güterzüge (mit einem G hinter der Zahl) und Personenzüge. Personenzüge: Die Zahl gibt die Anzahl der Bahnhöfe an, die ein Zug anfahren darf. Eine 3er Lok kann beispielsweise von Wien über Preßburg nach Budapest, nicht aber noch irgendeinen anderen vierten Bahnhof anfahren. Ein 4+2 Zug kann vier große und zwei kleine Bahnhöfe anfahren. Anstelle von großen Bahnhöfen können kleine Bahnhöfe angefahren werden, aber nicht umgekehrt. Große und kleine Bahnhöfe können Start- und Endpunkte einer Strecke sein. Ein E hinter der Zahl bedeutet Expreß. Dieser Zug fährt nur große Bahnhöfe an und durch kleine Bahnhöfe hindurch, die zum Einfahrtergebnis nicht dazugezählt werden (siehe IX.) Güterzüge: Diese müssen von einem Kohlebergwerk wegfahren. (Andererseits dürfen von einem Kohlebergwerk nur Güterzüge wegfahren.) Das Kohlebergwerk zählt nicht als Bahnhof. Die Zahl vor dem G gibt die Anzahl der großen Bahnhöfe an, die ein Güterzug anfahren darf. Kleine Bahnhöfe darf ein Güterzug soviele er will anfahren. Diese zählen auch zum Einfahrtergebnis dazu. Ein Güterzug darf kein zweites Bergwerk anfahren. Übersicht über die Anzahl und die Kosten der Züge: Zug (Reichweite) Kosten Anzahl Güterzug Kosten Anzahl 2 90,- 14 1G 100, ,- 5 2G 230, ,- 2 3G 590, ,- 4 4G 1000,- 3 4E 500, , , ,- 2 5E 830, , ,- 1 9

10 , Eine Strecke muß durchgehend befahren werden. Sie darf dieselbe Stadt nicht mehrfach beinhalten, auch nicht Wien, obwohl es verschiedene Bahnhöfe hat. Buda und Pest dürfen in der grünen Phase angefahren werden. Dies ist nur für die kleinen ungarischen 1er- und 3er-Bahnen möglich. diese können also mit einem 2er-Zug ein Einfahrergebnis von 100 Kronen erreichen. Kleine und große Doppelstädte können zweimal angefahren werden, solange sie nicht durch Austausch von Plättchen zu einer Stadt (geht nur bei Kleinstädten) zusammenwachsen. 6. Eine Strecke kann ihren Anfangs- oder Endpunkt in einem Bahnhof haben, der keinen freien Platz mehr für einen Marker besitzt. Sie kann aber nicht über diesen blockierten Bahnhof hinausgeführt werden. 7. Ein Bahnhof, der nicht völlig von fremden Markern besetzt ist, kann durchfahren werden. 8. Keine Strecke darf dasselbe Stück Gleis, sei es noch so klein, mehrfach einschließen. Getrennte Gleise auf demselben Plättchen dürfen jedoch bei derselben Fahrt benutzt werden. 9. Eine Strecke, die in einen Bahnhof hineinführt, darf diesen auf einer beliebigen Strecke wieder verlassen. 10. Sollte eine Gesellschaft mehr als eine Lok besitzen, muß jede auf einer vollkommen separaten Strecke fahren. Auf Bahnhöfen können die Strecken einander treffen oder überkreuzen, sofern jeweils getrennte Gleise benutzt werden. Abzweigungen z. B. auf grünen Plättchen dürfen deshalb pro Spielzug nur von jeweils einer Lok benutzt werden, da auf ihnen zwei Gleise zu einem verschmelzen. IX. Einfahrergebnis berechnen und auszahlen/einsparen 1. Das Einfahrergebnis jeder Gesellschaft wird von der Bank ausbezahlt. 2. Das Einfahrergebnis einer Gesellschaft ist die Summe der Ergebnisse aller Loks. 3. Das Einfahrergebnis einer Lok ist die Summe der Werte aller angefahrenen Bahnhöfe. 4. Bei den Kohlebahnen kommen 50% des Einfahrergebnisses ins Betriebskapital, die anderen 50% erhält der Besitzer. 5. Bei den privaten Südbahnen und k.k-bahnen kommen 50% des Einfahrergebnisses ins Betriebskapital, die anderen 50% erhält der Besitzer. Eine andere Aufteilung ist nicht möglich. 6. Bei den privaten ungarischen Bahnen kommen 50% des Einfahrergebnisses ins Betriebskapital. Der Rest wird anteilsmäßig an die Besitzer ausbezahlt. Bei der 1er und der 3er erhält jeder der beiden Mitbesitzer ein Viertel des Einfahrergebnisses, bei der 2er die Hälfte. 7. Bei Aktiengesellschaften entscheidet allein der Direktor, ob das Geld bar an die Aktionäre ausbezahlt wird, ob nur 50% ausbezahlt werden oder ob es komplett einbehalten wird. Eine andere prozentuale Ausschüttung des Einfahrergebnisses als die erwähnte (0%, 50% oder 100%) ist nicht möglich. 8. Wenn eine Aktiengesellschaft eine Dividende ausbezahlt, erhält jeder Spieler den prozentualen Anteil vom Einfahrergebnis, den er in Aktienprozenten besitzt. 10

11 9. Zahlt eine Aktiengesellschaft Dividende aus und befinden sich Aktien der Gesellschaft im Bankpool, so wird der entsprechende Betrag für diese Aktien ins Betriebskapital der Gesellschaft gezahlt. 10. Jede Gesellschaft darf einen (oder mehrere) Güterzüge besitzen, der aber von einem Kohlebergwerk wegfahren muß. Der Wert eines jeden Kohlebergwerks wird nicht zum Einfahrergebnis dazugerechnet, sondern dieses Geld wird von der Bank ausbezahlt. Dieses Geld wird zum Betriebskapital dazugelegt. Es ist eine zusätzliche Zahlung zu den 50% des Einfahrergebnisses. Die erste der beiden Werte eines Kohlebergwerks gilt für die erste und zweite Phase, der zweite Wert gilt für die dritte Phase. X. Aktienkursveränderungen bei Aktiengesellschaften 1. Hat eine Aktiengesellschaft das gesamte Einfahrergebnis ausbezahlt, so steigt der Kurs. Dazu wird der Marker auf der Aktienkurstafel um ein Feld nach rechts gerückt oder, wenn er rechts ansteht, um ein Feld schräg rechts hinauf (in Pfeilrichtung). Steht ein Kurs ganz rechts oben an, so muß er stehenbleiben. 2. Hat eine Aktiengesellschaft nur 50% des Einfahrergebnisses ausbezahlt, so wird der Marker auf der Aktienkurstafel wird um ein Feld schräg rechts herunter gesetzt. Steht er an, so muß er stehenbleiben. 3. Hat eine Aktiengesellschaft das gesamte Einfahrergebnis einbehalten, so sinkt der Kurs. Der Marker auf der Aktienkurstafel wird um ein Feld nach links gesetzt. Steht der Kursmarker seitlich an, so wird er um ein Feld nach links unten gerückt (in Pfeilrichtung). Steht er ganz unten links an, so muß er stehen bleiben. 4. Wird ein Marker bei einer Kursveränderung in ein besetztes Feld gerückt, wird der gerade bewegte Marker unter den (oder die) bereits dort liegenden Marker geschoben. XI. Kauf von Loks 1. Loks werden am Ende des Spielzuges jeder Gesellschaft gekauft und stehen somit erst ab dem nächsten Spielzug zur Verfügung. 2. Neue Loks werden von der Bank gekauft. Der Kaufpreis ist auf der Lokkarte aufgedruckt. Es können gleichzeitig mehrere Loks gekauft werden. 3. Ab Phase zwei des Spiels können Loks auch bei anderen Gesellschaften gekauft werden. Der Kaufpreis ist frei verhandelbar, muß aber allgemein bekannt gegeben werden. Dieser Handel kann nur stattfinden, wenn die kaufende Gesellschaft an der Reihe ist. 4. Jede Bergwerkgesellschaft, die sich in Betrieb befindet, muß während ihres Zuges in einer Betriebsrunde eine Lok besitzen. Sollte eine Aktiengesellschaft ihren Spielzug ohne eine Lok beginnen, muß sie am Ende dieses Spielzugs eine Lok kaufen. Privatbahnen können Loks besitzen, müssen aber nicht. 5. Die neuen Loks müssen in aufsteigender Reihenfolge gekauft werden. Zuerst die 2er Loks, dann die 3er, die 3+1 usw. Güterzüge gibt es erst, wenn ein bestimmter Typ von Personenzug gekauft wurde (siehe beiliegende Phasenübersichtstabelle). 6. Loks, die wegen eines Phasenwechsels verschrottet werden, gehen entschädigungslos an die Bank zurück und nehmen am weiteren Spielverlauf nicht mehr teil. 11

12 7. Von der aktuellen Phase ist abhängig, wieviele Loks jede Gesellschaft besitzen darf. Die genaue Anzahl entnimmt man der Tabelle auf dem Blatt mit den Phasen des Spiels. Eine Gesellschaft, die bereits ihr Maximum besitzt, darf Loks freiwillig verschrotten, um neue Loks kaufen zu können. Für dieses freiwillige Verschrotten ist die Hälfte des Kaufpreises der Lok zu bezahlen. Dieser Betrag ist auch dann zu entrichten, wenn die freiwillig verschrottete Lok aufgrund eines Phasenwechsels der neu gekauften Lok sowieso verschrottet hätte werden müssen. Die freiwillig verschrotteten Loks kommen in den Bankpool. 8. Loks, die aufgrund eines Phasenwechsels überzählig werden, müssen entschädigungslos in den Bankpool zurückgegeben werden. Für sie muß auch kein Preis zum Verschrotten gezahlt werden. Sie stehen dann zum vollen Preis als Alternative zu den sonstigen Loks zum Kauf zur Verfügung. 9. Loks können nicht an die Bank zurückverkauft werden. 10. Die Gesellschaft zahlt den vollen Kaufpreis aus dem Betriebskapital. Sollte sie dort nicht genügend Geld besitzen, so darf eine Privatbahn keine Lok kaufen. 11. Sollte eine Aktiengesellschaft nicht genügend Betriebskapital besitzen und eine Lok kaufen müssen, so muß der Direktor den Fehlbetrag aus seinem Privatvermögen zuschießen. Sollten verschiedene Loks zur Auswahl stehen (Bankpool oder Angebote anderer Gesellschaften), kann der Direktor frei auswählen. Er darf mit seinem privaten Geld keine weitere Lok für die Gesellschaft kaufen oder sie sonst in irgendeiner Art unterstützen. Das bedeutet, daß die Aktiengesellschaft beim Kauf einer vom Direktor mitfinanzierten Lok keine einzige Krone übrigbehalten darf. Reicht das Privatvermögen des Direktors nicht aus, den Fehlbetrag zu finanzieren, so muß er Aktien sofort und außer der Reihe verkaufen. Dabei müssen die üblichen Regeln für Verkäufe befolgt werden. Aktien der betroffenen Gesellschaft kann der Direktor dabei nur verkaufen, soweit er dabei den Direktorposten behält. Kann der Direktor nicht genügend Aktien verkaufen, um den noch immer fehlenden Betrag abzudecken, so muß er wegen Bankrotts aus dem Spiel ausscheiden. Seine verbliebenen Aktien (max. 50% der Gesellschaft, die gerade verzweifelt versucht, einen Zug zu kaufen) werden von der Bank übernommen. Die Bank finanziert die Restsumme. Der Spieler, der jetzt noch die meisten Aktien der Gesellschaft besitzt, übernimmt die Gesellschaft. Bei Gleichstand ist es derjenige, der beginnend beim Inhaber der Erstkaufsrechtskarte im Uhrzeigersinn gehend eine Aktie besitzt. Hat niemand eine Aktie der Gesellschaft, so übernimmt der Inhaber der Erstkaufsrechtskarte die Geschäfte. Die Direktorakite ist in der nächsten Aktienrunde ebenfalls zu kaufen, da sie im Bankpool liegt. Ein Direktor, der mehrere Gesellschaften besitzt, kann einen Kauf bei einer anderen Gesellschaft arrangieren, muß aber nicht. Mußte die Bank einen Teil der Kaufsumme finanzieren, so behält sie das Einfahrergebnis solange ein, bis sie diesen Betrag zurückerhalten hat. Der Kurs der Gesellschaft verändert sich dabei wie bei einer Einsparung. XII. Auswirkungen durch Kauf neuer Loks Mit dem Kauf der ersten 3er-Lok beginnt Phase zwei des Spiels, d.h. grüne Gleisplättchen sind verfügbar und gelbe Plättchen können ausgetauscht werden. Zugkauf bei anderen Gesellschaften ist möglich. Nach dem Ende der Aktienrunde finden jeweils zwei Betriebsrunden statt. Bosnien- Herzegowina darf verbaut werden. Das Loklimit der großen Aktiengesellschaften sinkt auf 3. Beim Kauf vom ersten 3+1 Zug sinkt das Loklimit der kleinen Gesellschaften auf eins. Beim Kauf vom ersten 4er-Zug werden alle 2er Züge verschrottet. Die 3G Züge sind erhältlich. Beim Kauf vom ersten 3G Zug werden alle 1G verschrottet. Italien wird gesperrt. Alle Gleisplättchen, die auf italienischem Grund liegen, werden entfernt. Auf die Stadt Bozen wird das grüne Bozen-Plättchen (mit einem B drauf) gelegt. In Italien darf nicht mehr gebaut werden. 12

13 Die privaten Südbahnen werden geschlossen. Die Südbahn wird eröffnet. Jeder Spieler erhält für seine private Südbahn eine 10%-Tauschaktie ausgehändigt. Wer am meisten Südbahn-Aktien besitzt, erhält die Direktorsaktie. Bei Gleichstand erhält derjenige, der die niedrigere Nummer der pivaten Südbahnen besessen hatte, die Direktorsaktie. Der Kursmarker der Südbahn wird auf das vorgedruckte Feld gelegt. Die Südbahn erhält als Betriebskapital 710,- K ausbezhalt. Weiters übernimmt es die Loks und das Betriebskapital der privaten Südbahnen. Die Bahnhofsmarker werden druch Marker der Südbahnen ersetzt. Grundsätzlich ausgeschlossen ist, daß ein Spieler durch die Umwandlung in einer Betriebsrunde doppelt Nutzen oder doppeltes Einkommen aus einer Aktie erhält. Gleichzeitig kann die k.k-staatsbahn eröffnet werden. Dazu hat der Besitzer der 1er k.k-bahn die Möglichkeit. Wenn er seine private k.k-bahn gegen die Direktorsaktie der k.k.-staatsbahn umtauscht, werden die beiden anderen Besitzer von privaten k.k-bahnen gefragt, ob sie sich dem Tausch anschließen wollen. Soweit dies gewünscht wird, gibt jeder sein entsprechendes Papier ab und erhält eine 10% k.k-staatsbahn-austauschaktie. Dann wird ebenso wie bei der Umwandlung der Südbahn vorgegangen. Die k.k.bahn kann auch in Betrieb gehen, wenn noch keine Aktien von ihr verkauft worden sind. Wenn der Besitzer zu diesem Zeitpunkt noch nicht umwandeln möchte, kann er dies zu Beginn einer Betriebs- oder Aktienrunde tun. Das Loklimit für die beiden Gesellschaften beträgt 4. Mit dem Kauf der ersten 4E-Lok kann die ungarische Staatsbahn vom Besitzer der Direktorsakite der Eisenbahn Pest - Waitzen umgewandelt werden (siehe oben bei der Umwandlung der k.k.- Staatsbahn). Mit dem Kauf der ersten 4+1 Lok muß die k.k-staatsbahn eröffnet werden, sofern dies nicht schon geschehen ist. Mit dem Kauf der ersten 5er-Lok sind braune Teilchen erhältlich. Auch grüne Teilchen können nun ausgewechselt werden. Damit beginnt Phase drei des Spiels. Nach dem Ende der nächsten Aktienrunde finden jeweils drei Betriebsrunden statt. Alle 3er-Züge werden verschrottet. 4G-Züge sind erhältlich. Beim Kauf des ersten 4G werden alle 2G verschrottet. Die ungarische Staatsbahn muß eröffnet werden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Alle Kohlebahnen und Gebirgsbahnen werden geschlossen. Es gelten neue Loklimits: Für k.k.staatsbahn, die ungar. Staatsbahn und die Südbahn: 3, für andere Gesellschaften: 2. Mit dem Kauf der ersten 5+2 Lok werden alle 3+1 Züge verschrottet. XIII. Aktienrunden 1. Aktienrunden allgemein Während der Aktienrunden handeln die Spieler. Sie können Aktien kaufen und/oder verkaufen. Jeglicher Aktienhandel findet grundsätzlich zwischen einem Spieler und der Bank statt. Neue Aktien sind nur von der Bank zum Ausgabepreis zu haben. Der Preis alter Aktien ist stets aus der Aktienkurstafel zu entnehmen. Jeder Handel mit alten Aktien findet zu diesem Preis statt. 2. Reihenfolge während der Aktienrunde Startspieler ist derjenige, der gerade im Besitz der Erstkaufsrechtskarte ist. Hat ein Spieler seinen Spielzug beendet, ist der links neben ihm sitzende Spieler an der Reihe. Wenn alle Spieler reihum einmal in Folge nicht gekauft haben, endet die Aktienrunde. Der Spieler links vom letzten Käufer bekommt die Erstkaufsrechtskarte. 3. Passiert in einer Aktienrunde überhaupt nichts, bleibt die Erstkaufsrechtskarte beim gegenwärtigen Besitzer liegen. 4. Aktienwertänderungen am Ende einer Aktienrunde 13

14 Befinden sich am Ende einer Aktienrunde alle Aktien einer Gesellschaft, die in Betrieb ist, in Spielerhänden, dann erhöht sich der Kurs dieser Aktiengesellschaft. Befinden sich dabei 50% oder 60% einer Gesellschaft in einer Hand (der des Direktors), so wird der Marker um ein Feld nach links oben gerückt. Befinden sich weniger als 50% in einer Hand, so wird der Marker um ein Feld nach rechts oben gerückt. Steht der Marker an, so wird er nicht weitergerückt. 5. Es folgt mindestens eine Betriebsrunde. Befindet sich das Spiel in der gelben Phase, folgt eine Betriebsrunde bis zur nächsten Aktienrunde, in der grünen zwei, in der braunen Phase drei Betriebsrunden. XIV. Der Spielzug eines Spielers in der Aktienrunde 1. Während seines Spielzuges in der Aktienrunde kann ein Spieler ein Papier (Aktie) kaufen und eine beliebige Anzahl an Aktien verkaufen. Eine oder beide Aktionen können in beliebiger Reihenfolge durchgeführt werden. Wenn ein Spieler weder kaufen noch verkaufen möchte oder kann, paßt er. Im Verlauf einer Aktienrunde aknn ein Spieler durchaus mehrere Spielzüge zum Kaufen und/oder Verkaufen haben. 2. Kauf 2.1 Ein Spieler kann entweder ein neues Papier oder, soweit vorhanden, eine alte Aktie aus dem Bankpool kaufen. 2.2 Aktien einer Gesellschaft, die man selbst bereits in derselben Aktienrunde verkauft hat, dürfen in dieser Aktienrunde nicht mehr gekauft werden. Erst die nächste Aktienrunde bietet wieder Gelegenheit, solche Aktien zu kaufen. 2.3 Die Tatsache, daß ein Spieler eine Aktie kauft, garantiert ihm, daß er zumindest noch einmal die Möglichkeit zum Kauf oder Verkauf bekommt. 2.4 Solange noch Teile des Startpakets ausliegen, kann man nur daraus kaufen. 2.5 Aktien im Bankpool stehen alternativ zu neuen Aktien zur Verfügung. 2.6 Ist das Startpaket verkauft, stehen Aktien von Privatbahnen zum Kauf zur Verfügung. Zuerst die drei k.k-privatbahnen alternativ. Wenn diese drei verkauft sind, stehen die fünf Aktien der ungarischen Privatbahnen zum Kauf zur Verfügung. Bei der... und der... ist zuerst die Direktorsaktie zu erwerben, bevor man die zweite 25%-Aktie kaufen kann. 2.7 Sind alle Aktien von Privatbahnen verkauft, stehen Aktien zum Kauf zur Verfügung. Es können Aktien jeder Gesellschaft gekauft werden. 2.8 Der Spieler, der die Direktorsaktie einer Gesellschaft kauft (der Erstkäufer), legt den Kurs der Aktie nach eigenem Gutdünken fest. Es stehen ihm dafür sieben verschiedene Werte zur Auswahl. Jeder Wert steht zweimal zur Verfügung. 2.9 Die Aktiengesellschaften teilen sich in zwei Gruppen: 1) K.K-Staatsbahn, Südbahn und ungarische Staatsbahn 2) Alle übrigen Gesellschaften 2.10 Für die zweite Gruppe geltzen folgende Bedingungen: Die erste Aktie ist jeweils eine 20%-Direktors-Aktie Sind von einer Gesellschaft mindestens 50% erstmalig verkauft worden, geht die Gesellschaft in Betrieb Für die erste Gruppe gelten folgende Bedingungen: Die Aktien stehen jederzeit zum Kauf zur Verfügung Die Gesellschaft geht dann in Betrieb, wenn der Besitzer der jeweiligen 1er-Privatbahn seine Aktie umtauscht. (siehe später) 2.12 Kein Spieler darf während einer Aktienrunde mehr als 60% einer Gesellschaft besitzen. 3. Aktienlimit Kein Spieler darf mehr Papiere besitzen als in der Tabelle auf dem Spielplan in Abhängigkeit von der Mitspielerzahl angegeben ist. 14

15 Aktien einer Gesellschaft, deren Kursmarker sich auf einem der dunkel schraffierten Felder in der linken unteren Ecke der Aktienkurstafel befindet, zählen nicht zum Aktienlimit dazu. 4. Inbetriebnahme einer Aktiengesellschaft Für die Inbetriebnahme der k.k. Staatsbahn, der ungarischen Staatsbahn und der Südbahn siehe Kapitel XIII. Für alle übrigen Aktiengesellschaften gilt folgendes: 4.1 Sobald erstmalig 50% einer Aktiengesellschaft gekauft wurden, geht diese zu Beginn der nächsten Betriebsrunde in Betrieb. Der Direktor erhält den entsprechenden Besitzbogen und alle Marker der Gesellschaft. 4.2 Ein Marker wird auf die dem Startwert der Aktien entsprechenden Position auf der Aktienkurstafel gelegt. Ist das Feld schon von anderen Markern belegt, wird er unter diese geschoben. 4.3 Ein weiterer Marker wird auf den Heimatbahnhof gelegt. 4.4 Das Betriebskapital wird auf das Besitzblatt gelegt. Das Betriebskapital ist gleich der Summe der zum Verkauf stehenden Aktien. Ein Beispiel: Der Aktienwert der Siebenbürgischen Bahn wurde vom Erstkäufer auf 85 Kronen festgesetzt. Von der Siebenbürgischen Bahn stehen 80% der Aktien zum Verkauf zur Verfügung (Zwei 10%-Aktien sind Tauschaktien). Das Betriebskapital der Siebenbürgischen Bahn beträgt daher 8 x 85 = 680 Kronen. 5. Umtausch von Kohlebahnen in Aktien von großen Gesellschaften 5.1 Nachdem eine Aktienrunde abgeschlossen ist, d.h. alle Spieler reihum einmal gepaßt haben, und eine neue Aktiengesellschaft in Betrieb geht, können die Besitzer der Kohlebahnen, die eine Tauschoption für Aktien der Gesellschaft besitzen, entscheiden, ob sie ihr Papier umtauschen wollen oder nicht. 5.2 Wenn der Spieler die Kohlebahn in eine Aktie der Gesellschaft umtauschen, geschieht folgendes: Das Betriebskapital der Kohlebahn wird gänzlich dem Betriebskapital der Gesellschaft zugefügt. Alle Züge der Kohlebahn übernimmt die Gesellschaft. Sollte dabei das Loklimit überschritten werden, sucht sich die Gesellschaft aus, welche Züge sie übernimmt. Die anderen werden in den Bankpoll gelegt und stehen allen Gesellschaften zum Verkauf zur Verfügung. Die Kohlebahn wird gegen eine Tauschaktie der entsprechenden Gesellschaft umgetauscht. 5.3 Da dieser Tausch erst zu Beginn einer Betriebsrunde geschehen ist, zählt diese Tauschaktie nicht zu den maximal 60% einer Gesellschaft, die ein Spieler besitzen darf. 5.4 Entscheidet sich der Spieler nicht für einen Tausch, so kann er später zu Beginn einer Betriebsrunde oder Aktienrunde die Aktie umtauschen. 5.5 Sind alle Aktien einer Gesellschaft verkauft, so muß die Kohlebahn gegen eine Aktie der Gesellschaft umgewechselt werden. 6. Verkauf 6.1 Nur Aktien von großen Gesellschaften können verkauft werden. Privatbahnen, Kohlebahnen und Gebirgsbahnen sind unverkäuflich. 6.2 Eine verkaufte Aktie kommt in den Bankpool und kann von anderen Spielern in ihrem Spielzug wieder gekauft werden. Der Verkäufer erhält für alle verkauften Aktien den Kurs, der vor dem Verkauf gültig war, von der Bank ausbezahlt. 6.3 Während seines Spielzugs in einer Aktienrunde kann ein Spieler beliebig viele Anzahl von Aktien verkaufen. Ausgenommen wenn: sich bereits 50% einer Gesellschaft im Bankpool befinden eine Gesellschaft noch nicht in Betrieb ist. eine Direktorsaktie an die Bank verkauft werden soll. Die Direktorsaktie kann nur wie unter IV.3 sowie XII.11 beschreiben abgegeben werden. 6.4 Sollte ein Spieler z.b. durch Verlust der Direktorsaktie sein Aktienlimit überschritten haben, so muß er, sobald er an der Reihe ist, entsprechend verkaufen. 15

16 7. Aktienwertänderungen als Folge eines Verkaufs 7.1 Pro Verkauf von Aktien einer Gesellschaft wird der Kursmarker um eine Zeile schräg nach links unten gerückt, unabhängig davon, ob ein Spieler eine oder mehrere Aktien verkauft. Diese Aktienkursänderung wird nach dem Verkauf vorgenommen. 7.2 Sollten mehrere Spieler oder ein Spieler mehrmals Aktien einer Gesellschaft verkaufen, so wird der Marker jedesmal nach unten bewegt. 7.3 Sollte der Kursmarker einer Gesellschaft den Rand der Aktienkurswerttabelle erreichen, so wird er nicht weiter bewegt. XV. Spielende 1. Wenn die Bank kein Geld mehr hat, wird die laufende Betriebsrunde zu Ende gespielt. Beträge, die nicht mehr ausgezahlt werden können, werden notiert und bei der Abrechnung zu den übrigen Werten addiert. 2. Abrechnung 2.1 Alle Spieler zählen ihr Bargeld addieren eventuelle Beträge wie vorher beschrieben und rechnen den aktuellen Marktwert ihrer Aktien dazu. 2.2 Gesellschaftsvermögen in Form von Loks oder Gesellschaftskapital zählt nicht mit. 2.3 Der reichste Spieler gewinnt. Das Spiel wurde innerhalb von zwei Jahren von mir entwickelt. Mein besonderer Dank gilt dabei Bernhard Petschina und Thomas Rosenmayr, weiters danke ich Irene Sauer, Lukas Broer, Nikolaus Rosenmayr und Rupert Petschina. Sie alle haben mir in zahlreichen Testpartien geholfen, ein funktionierendes Spiel zu entwickeln. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Leonhard Orgler Donaustraße 4 A-2344 Südstadt Austria 16

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