Merkblatt/Checkliste Baugesuch

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1 Einwohnergemeinde Golaten Schulhausstrasse 11 Telefon Postcheckkonto 3207 Golaten Telefax Merkblatt/Checkliste Baugesuch Sie wollen Bauen und haben sich darüber bestimmt schon viele Gedanken gemacht. Nun benötigen Sie von der Gemeinde noch eine Baubewilligung und schon kann es losgehen. Mitenang rede. Um einen reibungslosen und raschen Ablauf des Baubewilligungsverfahrens zu gewährleisten, ist eine allseitige und offene Kommunikation unumgänglich. Nehmen Sie bitte frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf, um bereits bei der Projektierung allfällige Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Bei grösseren Vorhaben lohnt es sich, mit den zuständigen kantonalen Stellen rechtzeitig das Gespräch zu suchen. Dadurch fliessen spätere Auflagen und Nebenbestimmungen bereits in die Projektierung ein und allfällige Konfliktsituationen können frühzeitig erkannt und vermieden werden. Baugesuch / Bauakten Je nach Gegenstand des Bauvorhabens müssen unterschiedliche Gesetze und Vorschriften der Gemeinde, des Kantons und des Bundes beachtet werden. Oft fällt der Vollzug dieser Bestimmungen in unterschiedliche Zuständigkeiten. Dadurch können Bewilligungen oder Mitberichte mehrerer Amtsstellen nötig werden. Ist dies der Fall, sind unterschiedliche Sondergesuche erforderlich und das Baubewilligungsverfahren muss von der Gemeinde oder dem Regierungsstatthalteramt koordiniert werden. Damit das Baubewilligungsverfahren gelingt und zügig durchgeführt werden kann, sind wir auf vollständige Bauakten angewiesen. Ein vollständiges Baugesuch ist auch für die Wahrung der Nachbarrechte wichtig. Unvollständige, unklare und lückenhafte Baugesuchsakten können zu unliebsamen Streitereien führen. Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit sind sehr wichtige Aspekte im Baubewilligungsverfahren. Aus diesem Grunde sind die Vorschriften im Bauwesen auch umfangreich und detailliert. Was gebaut wird, steht i.d.r. dann auch für eine lange Zeit. Die Bauakten bestehen i.d.r. aus dem Baugesuch, den Sondergesuchen, allfälligen Ausnahmegesuchen, dem Situationsplan und den Projektplänen. Die Gemeinde kann zusätzliche Angaben und Unterlagen verlangen. Die Bauakten sind bei der zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen. Weisen die Bauakten Mängel auf, wird das gesamte Baugesuch zur Verbesserung zurückgewiesen. Die Baugesuchsformulare können im Internet oder bei der Bauverwaltung bezogen werden. Auf der Rückseite der Formulare finden Sie die benötigten Angaben zu den erforderlichen Beilagen oder Anzahl Plänen, die eingereicht werden müssen. Es ist wichtig, dass auf den Formularen alle Angaben gemacht werden. Bitte füllen Sie die Formulare sorgfältig aus und vergessen Sie nicht, diese zu unterschreiben. Die Gemeindeverwaltung berät Sie gerne, welche Sondergesuche bei Ihrem Bauvorhaben nötig sind. Bauvoranfrage Falls Ihr Bauvorhaben ein schützenswertes oder erhaltenswertes Gebäude, eine Landschaftsschutzzone betrifft oder in der Bauzone nicht vorgesehen ist und eine Ausnahmebewilligung erfordert, empfehlen wir, vor Einreichen eines Baugesuches eine Bauvoranfrage einzureichen.

2 Zustimmung der betroffenen Nachbarn bei kleineren Bauvorhaben Für kleinere und wenig beeinträchtigende Bauvorhaben kann auf eine Publikation verzichtet werden, wenn der Kreis der Betroffenen bestimmt werden kann. Als klein und wenig beeinträchtigendes Bauvorhaben gelten u.a. Kleinbauten, Nebenbauten und Nebenanlagen, Einfriedungen, Stützmauern, Schrägrampen/Terrainveränderungen, Fahrnisbauten, oberirdische Anlagen der Baulanderschliessung und Strassenreklamen. Die Orientierung der betroffenen Nachbarschaft ist zwingend. Lassen Sie die Nachbarn auf den Bauplänen unterschreiben. Ansonsten orientiert die Bauverwaltung die betroffenen Parteien schriftlich über das Bauvorhaben. Profile Die Hauptabmessungen des Bauvorhabens müssen spätestens beim Einreichen des Baugesuches profiliert sein. Das Ausstecken und Profilieren von Bauvorhaben bezweckt, dieses zu veranschaulichen und allfällige betroffene Personen auf das Projekt aufmerksam zu machen. Die Profilierung muss bis zum Abschluss des Baubewilligungsverfahrens stehen gelassen werden. Näherbau- / Grenzbaurecht Werden Grenzabstände gegenüber nachbarlichem Grund unterschritten, ist die Zustimmung des betroffenen Nachbarn erforderlich. Eine einfache Vereinbarung reicht aus. Wir empfehlen jedoch, das Näherbaurecht- / Grenzbaurecht bei einem Notar als Dienstbarkeit beurkunden und im Grundbuch eintragen zu lassen. In den Bauakten muss explizit auf das Näherbaurecht oder das Grenzbaurecht hingewiesen werden. Ausnahmegesuche Weicht ein Bauvorhaben von öffentlich-rechtlichen Vorschriften ab, muss zusammen mit dem Baugesuch ein begründetes Ausnahmegesuch eingereicht werden. Folgenden Punkte müssen für eine Bewilligung erfüllt sein (alle miteinander): a) Es müssen besondere Verhältnisse vorliegen. Besondere Verhältnisse liegen zum Beispiel bei einer ungewöhnlichen Parzellenform oder bei speziellen topografischen Gegebenheiten vor. Hingegen können der Wunsch nach einer Ideallösung oder intensives Ausnützungsstreben nicht als besondere Verhältnisse gelten. Es gibt kein Anrecht auf Ausnahmebewilligung. b) Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung darf sich nicht negativ auf andere öffentliche Interessen (z.b. Verkehrssicherheit) auswirken. c) Es dürfen keine wesentlichen nachbarlichen Interessen verletzt werden. Sofern während der Bekanntmachung keine Einsprachen eingehen, wird davon ausgegangen, dass keine wesentlichen nachbarlichen Interessen verletzt werden. Ausgenommen davon sind unterschrittene Grenzabstände. In solchen Fällen muss die Zustimmung der Nachbarn explizit gewährt werden. Kosten Die Kosten für die Voranfragen und die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens der Gemeinde Golaten richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde (Prüfung, Bekanntmachung, Einsprachen, Bauentscheid, Baukontrolle, Auslagen). Das Reglement kann im Onlineschalter der Gemeinde heruntergeladen werden Hinzu können Kosten für Berichte, Entscheide oder Abgaben der am Verfahren beteiligten Amtsstellen des Kantons und des Bundes kommen (z.b. Gewässerschutzbewilligung, Ausnahmebewilligung, Ersatzabgabe Zivilschutz, etc.). Bei Neubauten mit Abwasser- und Meteorwasseranschluss werden einmalige Gebühren in beträchtlicher Höhe fällig. Die Gemeindeverwaltung informiert sie gerne und erstellt auf Wunsch eine provisorische Berechnung. 2

3 Checkliste für die Einreichung eines Baugesuches Vor der Einreichung des Baugesuches bitten wir Sie, folgende Punkte zu überprüfen: Sind die Profile aufgestellt? Sind die Unterlagen vollständig und unterschrieben? alle notwendigen Formulare ausgefüllt? Situationsplan vom Nachführungsgeometer? Alle zum Verständnis notwendigen Baupläne? Situationsplan (vgl. auch Art. 10, 12 und 13 BewD) Ist der Plan im Massstab 1:500 oder 1:1 000 ausgestellt? Ist ein aktueller Situationsplan, der vom Nachführungsgeometer unterzeichnet ist, vorhanden? Liegt diesem Plan auch eine Grundeigentümerliste bei? Sind die baupolizeilichen Angaben mit den entsprechenden Farben eingetragen (rot: neu, gelb: Abbruch, schwarz: bestehend, blau: Baulinien)? Sind die Grenzen, Parzellennummern und Eigentümer eingetragen? Sind der Massstab und die Nordrichtung sowie Strassen- und Lokalnamen eingetragen? Sind die Abstände zu den Strassen, Grenzen und Gebäuden eingetragen? Sind die Waldbaulinien und Waldränder eingetragen? Sind vorhandene besonders schutzwürdige Objekte eingezeichnet? Sind die Aussenmasse des Gebäudegrundrisses eingetragen? Sind die Abstandslinien zu Gewässern (Uferschutzbereich) eingezeichnet? Sind die Zufahrten und Abstellplätze eingezeichnet? Sind Bau- und Strassenlinien, Höhenkoten und öffentliche Leitungen eingetragen? Ist ein Fixpunkt eingetragen? Projektpläne (vgl. auch Art. 10, 14 und 15 BewD) Liegen sämtliche Geschossgrundrisse vor? Sind die Angaben der Zweckbestimmung und die Masse der Räume eingetragen? Ist die Stärke der Aussenwände und ihrer Isolationen angegeben? Sind die Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen sowie die Boden- und Fensterflächen in m 2 eingetragen? Bauteile (gelb). Liegen sämtliche nötigen Schnittpläne vor? Sind die lichte Geschosshöhe, die Deckenmasse, die Kniewandhöhe und Oberkante Erdgeschoss bezüglich Fixpunkt eingetragen? Sind die Hauptdimensionen und die Dachkonstruktion (Wärmedämmung) eingetragen? Sind das gewachsene Terrain mit einer gestrichelten und das fertige Terrain mit einer durchgezogenen Linie eingetragen und beschriftet? Bauteile (gelb). Liegen sämtliche nötigen Fassadenpläne vor? Ist die Gebäudehöhe in jeder Fassadenmitte eingetragen und die Höhenlage von Oberkante Erdgeschossboden markiert? Sind das gewachsene Terrain mit einer gestrichelten und das fertige Terrain mit einer durchgezogenen Linie eingetragen und beschriftet? (gelb) Bauteile. Liegt ein Umgebungsgestaltungsplan vor? Angabe und Vermassung der Böschung und Stützmauern? Angabe der vorgesehenen Materialien? Bepflanzung Liegen die zum Verständnis notwendigen Schnitte vor? (gelb) Bauteile. 3

4 Formulare/Pläne Bezugsquellen Baugesuchsformulare: Zonenplan, Gefahrenkarte: Gewässerschutzkarte: Kataster der belasteten Standorte: Rechtliche Bestimmungen Bundeserlasse: (insbesondere Raumplanungsgesetz) Kantonale Erlasse: (u.a. Baugesetz, Bauverordnung, Bewilligungsdekret) Gemeindeerlasse: (u.a. Baureglement, Abwasserentsorgungsreglement, Wasserversorgungsreglement, etc.) Kontaktstellen Bauverwaltung Golaten: Fritz Baumgartner, Gemeindeschreiber (Baugesuche, Planung, Abwasser- Tel / Fax entsorgung, Gewässerschutz, fritz.baumgartner@golaten.ch Abfallwesen, Strassenwesen) Ab Feueraufseher / Brandschutz: Geometer: Energieberatungsstelle Bern-Mittelland Gemeindeverwaltung Kallnach Tel / Fax gemeindeschreiberei@kallnach.ch Kurt Schwab, Schwalbenweg Seedorf BE Tel / Fax bbp geomatik ag Murtenstrasse Laupen Tel Energieberatung Höheweg Bern Tel

5 Kantonale Stellen Regierungsstatthalteramt Poststrasse 25 Bern-Mittelland: 3071 Ostermundigen Amt für Gemeinden und Nydegggasse 11/13, 3011 Bern Raumordnung: Tel Amt für Wasser und Abfall: Reiterstrasse 11, 3011 Bern Tel beco Berner Wirtschaft: Münsterplatz 3, 3011 Bern Tel Denkmalpflege: Amt für Kultur, Denkmalpflege, Münstergasse 32, 3011 Bern Tel Oberingenieurkreis II: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II, Schermenweg 11 / Postfach, 3001 Bern Tel Gebäudeversicherung Bern: Papiermühlestrasse 130, 3063 Ittigen Tel (Gratis-Nummer) info@gvb.ch Einwohnergemeinde Golaten Bauverwaltung 1 August In Anlehnung an ein Merkblatt der Bauverwaltung Bätterkinden, mit Überarbeitung/Ergänzung der Bauverwaltung Golaten 5

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