Übergangsmöglichkeiten bei Weitergabe der Praxis
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- Linda Diefenbach
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Übergangsmöglichkeiten bei Weitergabe der Praxis Rechtsanwalt Dr. Ralf Großbölting Fachanwalt für Medizinrecht kwm kanzlei für wirtschaft und medizin Berlin, Münster, Hamburg 030/
2 Positionierung der Praxis
3 Die sechs Schritte zum Misserfolg! 1. Ich bin 105 fünf Jahre gehen noch! 2. Steuern sparen um jeden Preis 3. Ich habe meine Praxis ohne Hilfe aufgebaut so mach ich auch weiter 4. Investieren lohnt nicht mehr 5. In die Karten schauen lass ich mir ohnehin nicht 6. Und überhaupt: Keiner kann s so gut wie ich!
4
5 Wandel der Zeit
6 Phase 1: Zielsetzung & Vorbereitung - Wann? - Mit welchem Konzept? - Mit welchen Beratern? - Zu welchem Preis? Gegner: Innere Schweinehund Marktsituation unklare Nachfolge Fehlberatungen
7 Phase 2: Verkauf & Übertragung ausgehend von der konkreten Praxissituation gibt es lediglich das praxisindividuelle Übertragungskonzept Verkauf an einen Verwandten oder Fremden? Verkauf an einer Praxis oder eines Anteils? Verkauf unter Aufgabe des Berufes oder Weiterarbeit? Investitionen im Vorfeld des Verkaufs?
8 Phase 3: die Zeit danach - Ruhestand? - Weiterarbeit als Freiberufler? - als angestellter Arzt? - als medizinischer Berater?
9 Strategie und Vorbereitung - Schein oder Sein?
10 Aufbau der Praxis und (auch) Übergangsmöglichkeiten 1. Anstellung und Verkauf - Klassiker: unmittelbarer Verkauf an Nachfolger - Verkauf an Klinik, andere Praxen (Zulassung) 2. Übergangskooperation mit Nachfolger 3. Umwandlung in Kapitalgesellschaften - MVZ-GmbH - eigene Anstellung - Das Wichtigste: Der passende Arzt/Käufer
11 - Vorteile: zeitnaher Verkauf der Praxis an MVZ/Klinik/andere Praxis - i. d. R. solventer Käufer, höherer Preis? - einfache Übertragung - weitere angestellte Tätigkeit möglich/nötig - Nachteile: - und die Operateure? - was ist mit meinen Helferinnen? - Mietvertrag
12 Verkauf der Praxis an wachsende Praxis - Modell: Einbindung in bestehende Konstruktion - Standort bleibt bestehen, Weiterarbeit des Abgebers (Anstellung oder freiberuflich) - Vorteile: - i. d. R. solventer Käufer - einfache Übertragung - weitere abgestellte oder partnerschaftliche Tätigkeit möglich/nötig - Praxis wird fortgesetzt: Operateure/Helferinnen/Mietvertrag - Nachteile:? - Abwandlung: Verkauf an (zukünftigen) Partner
13 3-Jahres-Regel BSG 5/16 Verkauf der Praxis an (zukünftigen) Partner Verkauf der Praxis an wachsende Praxis - Weiterbildung 3-Jahres-Regel des VSG
14 Kooperation ist (auch) Marketing
15 Kooperation ist (auch) Marketing
16 Probezeit - Scheidet Partner 2 bis zum aus der Gesellschaft aus, erhält er - keine Abfindung (da keine Einlage und Probezeit ) - eine Abfindung für seine ideelle und materielle Beteiligung in Höhe seiner bis dahin im Sinne des ABC getätigten Einlage (Investition). Scheidet Partner 2 durch Hinauskündigung im Sinne des XYZ aus, erhält er - ohne weitere Bewertung durch einen Sachverständigen - den investierten Betrag als Abfindung. Scheidet sie durch eigene Kündigung aus, ist eine Bewertung des Praxisanteils nach den ABC durchzuführen. - Scheidet Partner 1 (unabhängig vom Zeitpunkt des Ereignisses) bzw. scheidet Partner 2 aufgrund eines Ereignisses ab dem aus der Gesellschaft aus, gilt folgendes: (Abfindung/Kaufpreis)
17 schwankende Abfindung (Kaufpreis) - Der vorstehende Betrag beruht auf der auf Basis der Geschäftszahlen vor Beginn der Gesellschaft fußenden Annahme, dass die Berufsausübungsgemeinschaft einen Gewinn von Euro erreicht. - Sollte der in den beiden Geschäftsjahren vor dem Ausscheiden von Partner 1 tatsächlich erreichte - durchschnittliche - Gewinn höher ausfallen, erhöht sich der vorstehende (Ziffer 3 Satz 1) Teilbetrag um % des Prozentsatzes, um den dieser durchschnittliche Gewinn den Betrag in Höhe von Euro übersteigt. - Grundlage für die Bemessung der erzielten Gewinne im Sinne lit. b) sind die Durchschnitte der Einnahmen- und Überschussrechnungen im Verhältnis des Durchschnitts der beiden vor dem Ausscheiden von Partner 1 abgeschlossenen, vollständigen Geschäftsjahre.
18 MVZ-Gründung - Streichung fachübergreifend = künftig auch arztgruppengleiche MVZ = auch ZA - kein Verlust der Gründereigenschaft bei Verzicht gegen Anstellung (im eigenen MVZ), solange dort gearbeitet und Gesellschafterposition beibehalten wird
19 Betreiber/Klinik 30 GewO Nutzer, die investieren und praktizieren x% Besitz-Gesellschaft (GmbH & Co. KG) Mietvertrag Dritt-Investoren 100% y% organisiert + besitzt Praxis Ärztehaus Praxis nutzt Praxis 1 Praxis 7... Praxis 2 Betriebsgesellschaft(en) optional Praxis 6 Praxis 3 Praxis 5 Praxis 4 Praxis Praxis Labor
20 neu seit 8/15: fachgleiches MVZ Lieferant KV Patient Trägergesellschaft mit LE als Gesellschafter im MVZ tätige Gesellschafter ( vinkulierte Zulassung ) - im MVZ tätige Angestellte - im MVZ tätige Angestellte mit Gesellschafterstatus MVZ 1 muss nicht in 2 sein, 2 aber in 1
21 Die einfache Form des MVZ - angestellter Arzt Dr. Meier Dr. Müller 1 hat genug von Füllungen und geht lieber Golf spielen ist Gründer und bringt ein MVZ GmbH verkauft, verzichtet auf seine Zulassung, um im MVZ tätig zu werden Teilzeitbeschäftigung möglich bis 10 WStd. 0,25 bis 20 WStd. 0,5 bis 30 WStd. 0,75 bis 40 WStd. 1 Dr. Müller 2 VB-Zeit absolviert Dr. Müller 3 hat genug von Juniorpartnerschaft will keine selbstständige Tätigkeit verzichtet auf seine Zulassung, um im MVZ tätig zu werden
22 Vor- und Nachteile KAPITALGESELLSCHAFT VORTEIL Eigenständige juristische Person Haftungsbeschränkung für G`ter Einmann-GmbH möglich Alleinentscheidungsbefugnis Kfm. Fremdgeschäftsführung Freie Übertragbarkeit des Anteils Flexible Beteiligungsstrukturen Betriebliche Altersversorgung NACHTEIL Stammkapital mind. 25 TEUR Gewerbesteuerpflicht Kapitalerhaltungsvorschriften Publizitätspflicht u.u. SOLL-Versteuerung USt Gründungskosten Formalismus/Bürokratisch Keine AfA auf AK + Bilanzierungspflicht -
23 Arithmetisches Mittel des ideellen Wertes - neue Ärztekammermethode: ,37 - Praktikermethode: ,19 - Gewinnmethode: ,31 - Modif. Ertragswertverfahren: ,92 - Um Ungenauigkeiten auszugleichen, sollte zwischen den Methoden ein arithmetischer Mittelwert gebildet werden - ideelle Wert der Praxis: ,45.
24 Fazit - eigene Praxis aufstellen - IST-Analyse und Perspektive/Ausrichtung - Einbindung in Netzwerke, Anstellung, Filiale, ü- und öbag, etc.)? - Einbindung von Personen - Verbund/Vernetzung professionalisieren (Struktur folgt der Funktion, nicht umgekehrt) - interne Evaluation, Interessenlagen, Potenzialanalyse - interne Verbindlichkeit contra interne Politik - Qualitätsausbau und -sicherung - elektr. Vernetzung - etc., etc.
25 Diskussion
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