Referat für Gesundheit und Umwelt Gesundheitliche Versorgung und Prävention Versorgung und Pflege RGU-GVP-KVP

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1 Telefon: Seite von 10 Telefax: Referat für Gesundheit und Umwelt Gesundheitliche Versorgung und Prävention Versorgung und Pflege RGU-GVP-KVP Inklusion auch bei den Dolmetscherdiensten Produkt Strukturelle Angebote zur Prävention und gesundheitlichen Versorgung Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom Anlagen Beschluss des Gesundheitsausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 1. Gehörlos in München 1 2. Kostenübernahme durch die Kostenträger 2 3. Erbringung von Dolmetschleistungen 3 4. Kooperation mit dem Gehörlosenverband München 4 und Umland e.v. 5. Kostenübersicht und Zuschussbedarf 5 6. Finanzierung und Mehrbedarf 6 II. Antrag des Referenten 8 III. Beschluss 8 I. Vortrag des Referenten Mit dem Antrag Inklusion auch bei den Dolmetscherdiensten der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom (Anlage 1) wird das Referat für Gesundheit und Umwelt beauftragt, Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher für schwangere und gehörlose Frauen bzw. junge Mütter zur Verfügung zu stellen, damit diese im Sinne der Inklusion Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können, die nicht anderweitig finanziert werden. 1. Gehörlos in München Bei dem o. g. Stadtratsantrag stehen die Bedürfnisse der Menschen mit Gehörlosigkeit im Mittelpunkt. Um am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können, müssen sie die

2 Seite 2 von 10 Möglichkeit haben, über eine Gebärdendolmetscherin / einen Gebärdendolmetscher mit hörenden Menschen zu kommunizieren. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert. Der Gehörlosenverband München und Umland e. V. und das Sozialreferat der LH München gehen von ca Menschen mit Gehörlosigkeit in München aus. Der Einsatz einer Gebärdendolmetscherin / eines Gebärdendolmetschers ist zwar gesetzlich geregelt, aber nicht für alle Lebenslagen wird von den Kostenträgern der Einsatz finanziert. Besonders bei Gesprächssituationen komplexeren Inhalts ist der Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher unverzichtbar und muss zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen mit Gehörlosigkeit sichergestellt werden. 2. Kostenübernahme durch die Kostenträger Gesetzliche Krankenkassen Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Gebärdendolmetscherin / einen Gebärdendolmetscher, wenn der Einsatz aus medizinischen Gründen notwendig ist ( 17 Abs. 2 SGB I; 19 Abs. 2, Satz 4 SGB X). Einsatzbereiche dabei sind z. B.: Besuche von Ärztin / Arzt, Kinderärztin / Kinderarzt und Zahnärztin / Zahnarzt, Schwangerschaftsgymnastik, ärztliche Therapieformen wie z. B. Psychotherapie und Gesundheitskuren. Dabei müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: die Person mit Gehörlosigkeit muss Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Die untersuchende Ärztin / der untersuchende Arzt muss auf einem Formular bestätigen, dass der Einsatz einer Gebärdendolmetscherin / eines Gebärdendolmetschers aus medizinischen Gründen notwendig ist. Die Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für anspruchsberechtigte Familienmitglieder und die Begleitperson mit Gehörlosigkeit einer hörenden Patientin/ eines hörenden Patienten, falls die Anwesenheit der Person mit Gehörlosigkeit zwingend notwendig ist (z. B. Eltern mit Gehörlosigkeit von hörenden Kindern). Nicht übernommen werden die entstehenden Kosten bei nicht ärztlich verordneten therapeutischen, psychologischen, heilpädagogischen, sonderpädagogischen oder psychosozialen Leistungen. Bei stationären Krankenhausaufenthalten sind die Kosten für die Dolmetschereinsätze in den Pflegesätzen bzw. den Fallpauschalen enthalten. Die Gebärdendolmetscherin / der Gebärdendolmetscher rechnet mit dem Krankenhaus ab.

3 Seite 3 von 10 Private Krankenkassen Für die meisten privaten Krankenkassen gilt, dass die Finanzierung von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher aktuell nicht einheitlich geregelt ist. Den Menschen mit Gehörlosigkeit wird vor einer Mitgliedschaft empfohlen abzuklären, ob und in welchem Umfang der Einsatz einer Gebärdendolmetscherin / eines Gebärdendolmetschers von der Kasse ihrer Wahl finanziert wird. Rentenversicherung Bei Kur- und Rehabilitationsmaßnehmen zur Vorbeugung einer Erwerbsminderung ist der zuständige Kostenträger die Rentenversicherung. Gesundheitskuren führen in der Regel Kliniken durch, die auf die Bedürfnisse der Menschen mit Gehörlosigkeit spezialisiert sind. Bayerische Beihilfenverordnung Bei Beamtinnen und Beamten mit Gehörlosigkeit sind notwendige Einsätze von Gebärdendolmetscherinnen / Gebärdendolmetscher beihilfefähig ( 19a Bayerische Beihilfeverordnung). Für die Höhe der Vergütung ist das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) anzuwenden. 3. Erbringung von Dolmetschleistungen Die unter Punkt 2 aufgelisteten Leistungen, bei denen im Gesundheitsbereich eine Dolmetscherin / ein Dolmetscher durch verschiedene Kostenträger finanziert wird, beschränken sich auf medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Leistungen. Nicht finanziert werden Leistungen, die die verschiedenen Münchner Beratungsstellen zur Verfügung stellen. Darunter fallen wie im Antrag dargestellt - die Angebote der Schwangerenberatungsstellen (außer Konfliktberatung und Schwangerengymnastik) aber auch Angebote der Sucht- und Psychiatrieberatung, der psychosozialen Beratungsstellen, der Selbsthilfe, Beratungen im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung und viele mehr. Um die Inklusion von Menschen mit Gehörlosigkeit auch im Bereich der Beratungsstellen sicherzustellen, schlägt das Referat für Gesundheit und Umwelt ein Verfahren vor, dass den vom RGU bezuschussten Einrichtungen ermöglicht (analog zum bereits bestehenden Angebot von Fremdsprachendolmetscherinnen und -dolmetschern), die Leistungen von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern für ihre Arbeit kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Damit ein solches Angebot möglichst bedarfsgerecht und unbürokratisch abgerufen werden kann, muss die Vermittlung der Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher über eine Einrichtung erfolgen, die qualifiziertes Personal auf Anforderung zeitnah zur Verfügung stellen kann. Eine solche Einrichtung kann mit Zustimmung des Stadtrates vom RGU für die Vermittlung der Dolmetscherinnen und

4 Seite 4 von 10 Dolmetscher bezuschusst werden. Über die Finanzierung entscheidet abschließend die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen einer Moratoriumsentscheidung (voraussichtlich Frühjahr 2013). 4. Kooperation mit dem Gehörlosenverband München und Umland e.v. Ein bereits im Jahr 2010 erfolgtes Gespräch mit dem Sozialdienst für Gehörlose im Sozialreferat ergab, dass für die Vermittlung von Gebärdendolmetscherinnen / Gebärdendolmetschern in München der Gehörlosenverband München und Umland e.v. (GMU) die entsprechenden Leistungen anbietet. Nach Auskunft des GMU (Gehörlosenverband München und Umland e.v.) bietet das Regionalcenter zur Dolmetschervermittlung diesen Service seit 2001 für den Stadtbereich München an. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 1180 Vermittlungen durchgeführt, das entspricht einer durchschnittlichen Rate pro Arbeitstag von 6 Vermittlungen. Die Vermittlung der Gebärdendolmetscherinnen / Gebärdendolmetscher erfolgt nach Standards, die vom Gehörlosen-Institut Bayern festgelegt wurden. Nach eigener Auskunft des GMU werden der Ablauf der Dolmetschervermittlung derzeit optimiert. Dazu entwickelt das Regionalcenter in Kooperation mit Dolmetscherinnen / Dolmetschern und Kundinnen / Kunden gemeinsam mit fachlicher Unterstützung eine Vermittlungssoftware, die nach o.g. Standards arbeitet. Dolmetschaufträge und Kostenklärungen sollen damit schnell und unbürokratisch durchgeführt werden. Ein vorklärendes Gespräch des RGU mit dem GMU im August 2012 erbrachte folgende Ergebnisse: Die Vermittlung von Gebärdendolmetscherinnen / Gebärdendolmetscher an die vom RGU bezuschussten Einrichtungen kann vom GMU / Regionalcenter erbracht werden. Die Abrechnung gegenüber dem RGU kann monatlich erfolgen. Es wird von ca. 56 Einsätzen pro Jahr ausgegangen. Die Einsätze von Gebärderndolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern erfolgen in den vom RGU bezuschussten Einrichtungen. Dort können sie sowohl für Einzel-Beratungen als auch für Vorträge angefordert werden. Bei mehr als 1,5 Stunden Dolmetschzeit müssen zwei Gebärdendolmetscherinnen bzw. Gebärdendolmetscher eingesetzt werden. Eine Stunde Einsatzzeit einer Gebärdendolmetscherin / eines Gebärdendolmetschers kostet 55, zuzüglich der Mehrwertsteuer von19 % (insgesamt 65,45 ). Zusätzlich wird die Fahrzeit pro Stunde mit 55, zuzüglich der Mehrwertsteuer von 19 % (65,45 ), vergütet.

5 Seite 5 von 10 Außerdem werden die Fahrtkosten, je nach Transportmittel, berechnet. Für die Kostenkalkulation wurden 5 pro Einsatz angesetzt. Für die Vermittlungstätigkeit wird dem GMU pauschal ein Zuschuss für die Vermittlung und Infrastruktur in Höhe von 557 jährlich gewährt. 5. Kostenübersicht und Zuschussbedarf Die Preise für Dolmetschleistungen sind laut Antrag vom GMU e.v. vom im Behindertengleichstellungsgesetz i.v.m. der Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz geregelt (vgl. dazu 5, 8 und 9 JVEG). Preise Kosten Einsätze im Jahr Summe 1,5 Stunden pro Einsatz für Dolmetschen brutto mit 19 % MwSt. (1,5h*55 +19%) für die Anfahrt 1 Stunde brutto mit 19 % MwSt. (65,45 /h*1,5 h) 98, ,45 /h Fahrtkosten 5, Pauschale für die Infrastruktur 557,00 jährlich 557 Gesamtkosten Bei den Einsätzen sind die Kosten für die Einzeleinsätze und die Einsätze bei Veranstaltungen mit zwei Dolmetscher mit berücksichtigt. Die Übersicht stellt die durch die Landeshauptstadt München zu fördernden Kosten für das Gebärdendolmetschen dar. Das Referat für Gesundheit und Umwelt schlägt vor, den Gehörlosenverband München und Umland e. V. mit der Umsetzung dieses Pilotprojekts zu betrauen. Das Pilotprojekt des Referats für Gesundheit und Umwelt Gehörlosendolmetscher dient der barrierefreien Kommunikation für gehörlose Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dieses ist bestrebt Münchner Bürgerinnen und Bürgern mit Gehörlosigkeit zu ermöglichen,

6 Seite 6 von 10 Beratungsangebote im Gesundheitsbereich in allen bezuschussten Gesundheitsberatungseinrichtungen der Landeshauptstadt München wahr zu nehmen, auch wenn die dazu nötigen Dolmetschkosten nicht durch die Krankenkassen oder aufgrund anderer gesetzlicher Leistungen erstattet werden. 6. Finanzierung und Mehrbedarf Für die Umsetzung des Beschlusses entstehen die im Folgenden dargestellten Kosten. Diese können aus dem derzeitigen Budget des RGU nicht finanziert werden. Der Mittelbedarf entsteht ab Für die Übernahme in die Regelförderung ist die Einstellung der Finanzmittel in den Haushalt für Gebärdendolmetscher beim Auftrag (Förderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen) in Höhe von ab erforderlich. Personalkosten Jahresmittelbetrag* Rückstellungen** Sachkosten* dauerhaft einmalig/befristet Transferkosten* Abschreibungen = Summe Kosten Erlöse Saldo Kosten und Erlöse * sofort zahlungswirksam ** voraussichtlich später zahlungswirksam Änderungen ergeben sich beim Produkt Strukturelle und individuelle Angebote gesundheitlicher Versorgung und Prävention bei Produktleistung Förderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen. Es entstehen im Produktdatenblatt Auswirkungen auf Kosten der Produktleistung in Höhe von dauerhaft ab Das geänderte Produktdatenblatt liegt dem Beschluss als Anlage 2 bei.

7 Seite 7 von 10 Es entstehen im Produktdatenblatt Auswirkungen auf Kosten, Leistungen und Wirkungen der folgenden Produktleistung: Produktleistung Kosten Leistungsmenge/ Qualitäts-/ Wirkungskennzahl Förderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen Steigerung des Fördervolumens (L) Förderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen Steigerung des Förderumfangs (W) Eine Änderung der Produktleistung ist mit dieser Maßnahme nicht verbunden. Eine Änderung der Ziele ist mit dieser Maßnahme nicht verbunden. Über die Finanzierung entscheidet abschließend die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen einer Moratoriumsentscheidung (voraussichtlich im Frühjahr 2013) Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Die Beschlussvorlage ist mit dem Behindertenbeirat abgestimmt. Die Beschlussvorlage wurde der Stadtkämmerei zur Stellungnahme zugeleitet. Die Stellungnahme lautet wie folgt: Die Stadtkämmerei stimmt der oben genannten Beschlussvorlage und der damit verbundenen zentralen Finanzierung (dauerhaft jährlich ab 2013) nicht zu. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Bankenkrise und der damit verbundenen Unsicherheit und Unwägbarkeit bezüglich finanzwirtschaftlicher Prognosen, vertritt die Stadtkämmerei die Auffassung, dass vor Bereitstellung zusätzlicher Mittel zunächst die im Rahmen der Referatsbudgets vorhandenen Ressourcen eingesetzt werden sollten.

8 Seite 8 von 10 Aus Sicht der Stadtkämmerei sind im Budget des Referates für Gesundheit und Umwelt (einschließlich der verfügbaren Mittel der Restefonds) diese Ressourcen tatsächlich vorhanden. Dem Restefonds X150.RGU.AllG wurden im Jahresabschluss 2011 aus dem Buchungskreis 0150 insgesamt 3.597T zugeführt. Der aktuelle Bestand dieses Restefonds liegt bei T. Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, Herr Stadtrat Ingo Mittermaier, die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Dr. Manuela Olhausen, der Behindertenbeirat, der Sozialdienst für Gehörlose im Sozialreferat, die Frauengleichstellungsstelle sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.

9 Seite 9 von 10 II. Antrag des Referenten 1. Der Vortrag des Referenten über den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern im Gesundheitsbereich wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, zur Sicherstellung der kostenfreien Inanspruchnahme von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern für die vom RGU bezuschussten Einrichtungen die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2013 bei Auftrag , (Förderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen) zusätzlich anzumelden. 3. Das Produktkostenbudget beim Produkt Strukturelle und individuelle Angebote gesundheitlicher Versorgung und Prävention erhöht sich ab dem Haushaltsjahr 2013 dauerhaft um Veränderungen ergeben sich bei der Produktleistung Förderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen. Die Mittel sind zahlungswirksam. 4. Die für das RGU beschlossenen Stadtratsziele für das Jahr 2013 werden nicht verändert. 5. Über die Finanzierung entscheidet abschließend die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen einer Moratoriumsentscheidung (voraussichtlich im Frühjahr 2013). 6. Der Antrag Nr / A ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bleibt der Vollversammlung des Stadtrates vorbehalten. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat

10 Seite 10 von 10 IV. Abdruck von I. mit III. (Beglaubigungen) über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB zur weiteren Veranlassung (Archivierung, Hinweis-Mail).

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