Brand- und Havarieordnung
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- Karin Alma Hauer
- vor 6 Jahren
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1 Brand- und Havarieordnung HWK ERFURT Berufsbildungszentrum Erfurt Gebäude A - G
2 Diese Ordnung regelt das grundsätzliche Verhalten bei der Auslösung eines Hausalarmes im Brand- und Havariefall. Objektverantwortlicher Hauptgeschäftsführer 0361 / in Vertretung: Geschäftsführer I 0361 / Abteilungsleiter Verwaltung 0361 / / Leiter Berufsbildungszentrum 0361 / Zuständigkeit Information und Koordinierung der Maßnahmen im Alarmfall: Erstinformation Telefon Mitarbeiter Informationscenter 0361 / Koordinator Mobiltelefon Techn. Mitarbeiter 0361 / / / Brandalarm Die Auslösung von Brandalarm in der Brandmeldezentrale (BMZ) kann erfolgen durch: - autom. Auslösen eines Rauchmelders / Wärmemelders - Betätigen eines Druckknopfmelders - direkten Anruf zur Feuerwehr (112) Alle Druckknopfmelder, Feuerlöscher & Wandhydranten für den jeweiligen Standort sind in den Flucht- u. Rettungswegeplänen in jedem Flur auf Plänen erkenntlich. Bei Auslösung eines Brandalarms erfolgt automatisch die Weiterleitung des Alarms zur Feuerwehr. Bei dem Ertönen des Dauertonsignals muss unmittelbar die Räumung des Objektes erfolgen. Außerdem hat der Mitarbeiter des Informationscenters einen der o.g. Objektverantwortlichen / Koordinator zu informieren und folgende Durchsage über die Ausrufanlage durchzugeben: Herr Samuel bitte Kontrollgang zur I- Meldeanlage! Ich wiederhole: Herr Samuel bitte Kontrollgang zur I- Meldeanlage! Aufgrund der Durchsage hat sich das technische Personal an der Brandmeldezentrale einzufinden. Zwischenzeitlich lokalisiert der Mitarbeiter des Informationscenters den mutmaßlichen Brandort an der Anzeige der Brandmeldeanlage.
3 Im Brandfall veranlasst einer der Objektverantwortlichen / Koordinator Folgendes: - ein Mitarbeiter ist an der Einfahrt zum Objekt Kreuzung Alacher Chaussee / Ulmenweg - als Kontaktperson für die Feuerwehr zu positionieren Evakuierung aller Personen Nach dem Tonsignal werden die Zugänge zu den Fluchtwegen durch den zuerst eintreffenden Mitarbeiter geöffnet und auf Begehbarkeit (Verqualmung) visuell geprüft. Ist der Fluchtweg begehbar, muss das Objekt über diesen Fluchtweg verlassen werden. Keine Aufzüge benutzen! Abschaltung aller gefährlichen Medien! Bei Bränden an E-Anlagen ist der Strom möglichst sofort abzuschalten! Sämtliche sich zur Zeit im Haus befindlichen Mitarbeiter, Dozenten etc. haben darauf zu achten, dass keine Personen (Lehrgangsteilnehmer, Auszubildende, Gäste etc.) zurückbleiben. Die Räumung erfolgt zügig und diszipliniert. Die Türen der Büros sowie der Flucht- und Rettungswege sind nach dem Verlassen zu schließen nicht verschließen! Dabei sind sämtliche Flucht- und Rettungswege freizuhalten und den Anweisungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten. Alle Besucher und Mitarbeiter begeben sich umgehend zum Sammelplatz des jeweiligen Objektes. Sammelplatz: siehe [Anlage1] Durch den zuständigen Ausbilder / Leiter ist eine Anwesenheitskontrolle am Sammelplatz aller Personen des Bereiches vorzunehmen. Fehlende Personen sind dem Objektverantwortlichen / Koordinator zur Weiterleitung an den Einsatzleiter der Feuerwehr unverzüglich zu melden.
4 Brand- und Havariefeststellung außerhalb der Geschäftszeiten Außerhalb der Geschäftszeit ist zu benachrichtigen: Feuerwehr Telefon 112 Der Benachrichtigende muss bis zum Eintreffen der Sicherheitskräfte vor Ort bleiben. Die Brand- und Havarieordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dr. Artymiak Hauptgeschäftsführer Verteiler: HGF-Bereich Geschäftsbereich I Geschäftsbereich II Geschäftsbereich III Abt. Recht u. Org. BBZ
5 Anlage 1
6 Anlage 2 Ersthelfer: Amling, Peter Bayer, Heinz Geyer, Helmut Göpfert, Enrico Hopp, Gerhard Jonda, Dieter Kemke, Manfred Kirchberg, Timo Kittel, Dirk Krehan, Andreas Laue, Kristin Leister, Wolfgang Lindemann, Silvio Mönchgesang, Jürgen Morawietz, Christa Oelze, Frank Passlack, Gunter Prenzel, Peter Prinz, Carsten Recknagel, Thomas Reindanz, Jochen Rinke, Karla Rosenkranz, Petra Schell, Kerstin Schirmer, Dieter Sommer, Manfred Stichling, Jürgen Tews, Jürgen Warmuth, Bernd Weber, Michael Weikert, Michael Wellendorf, Herbert Zeitsch, Bernhard
7 Anlage 3 Brände verhüten Beachte! Feuer, offenes Licht Ruhe bewahren! und Rauchen verboten Verhalten im Brand- und Havariefall Brand melden 1. Brandmelder betätigen und 2. Informationscenter 530 (intern) informieren In Sicherheit bringen 3. Objektverantwortlichen / Koordinator informieren - auf Ausrufanlage und Anweisungen achten! - gefährdete Personen warnen - hilflose Personen mitnehmen - Türen schließen - gekennzeichneten Fluchtwegen folgen - keinen Aufzug benutzen Löschversuche unternehmen - Feuerlöscher oder Wandhydrant benutzen
8 Anlage 4 Logistik zur Brand- u. Havarieordnung Berufsbildungszentrum Erfurt Unfall Feuer Überfall Einbruch WO ist WAS passiert, WER meldet 0361 / WO ist WAS passiert, WER meldet weitermelden an BBZ- Leiter 501 / 502 Technik 532 / 632 Sofortmaßnahmen Abteilungsleiter Verwaltung / Erste Hilfe: siehe Liste Informationscenter Tel. 530 (intern) Verbandskasten: EG A / B / C / D jede Ausbildungswerkstatt EG E Informationscenter EG E Friseure 2.OG E Zahntechnik, Goldschmiede UG E Gebäudereiniger UG E Haustechnik EG G Büro Restaurantleiter F + U Krankentrage: EG E Informationscenter Nächster Arzt: Telefon 112 oder 0361 / über Rettungsleitstelle Krankenhaus: Klinikum Erfurt 0361/ Kath. Krankenhaus 0361/ Feuerlöschgeräte: Wandhydrant Handfeuerlöscher Löschdecken
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