Prüfung, Zulassung und Anwendung von Gefahrgutumschliessungen
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- Hedwig Fleischer
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1 Prüfung, Zulassung und Anwendung von Gefahrgutumschliessungen Alles einfach? Alles klar? Mögliche Stolperfallen? Dr. Silke Holzinger, Swiss TS Technical Services AG, CH 8304 Wallisellen
2 Quellen: Model AG, Müller Group 2
3 Anforderungen an die Verpackung RID/ADR Allgemeine Vorschriften für das Verpacken» gute Qualität» ausreichend stark gegen Stösse und Belastungen» manuell oder mechanisch handhabbar» kein Austritt von Gefahrgut unter normalen Beförderungsbedingungen Vibration, Temperaturwechsel, Feuchtigkeits- und Druckänderung berücksichtigen» verträglich mit Gefahrgut keine Schwächung» keine Auslösung gefährlicher Effekte» keine Permeation» verschlossen wie vorgeschrieben / vom Hersteller geprüft 3
4 Die häufigsten Fehler Falsche Verpackung Wahl der richtigen Verpackung» Flüssige oder feste Stoffe?» Wie sollen sie transportiert werden?» Neue, wiederaufgearbeitete oder rekonditionierte Verpackung?» Verträglichkeit der Verpackung mit dem Füllgut?» UN-Nummer? SDB» Verpackungsanweisung? Lieferanten / Hersteller konsultieren! Falsche Sicherung Transport: Verpackung ist äußeren Einflüssen ausgesetzt» Erschütterungen» horizontale Kräfte durch plötzliches Bremsen» zusätzliche Belastung durch Stapeln» Unterdruck Robuste Verpackung mit korrekter UN-Kennzeichnung Richtige Ladungssicherung, damit sich das Produkt nicht verschieben oder umkippen kann. vertikale Position Ausrichtungspfeile Falscher Verschluss Gefahrgutverpackungen dürfen nicht undicht werden! Problematik: Verpackung entspricht zwar den gesetzlichen Vorschriften, ist allerdings nicht korrekt verschlossen Verwendung angemessener Verschluss, der gemäss Vorgaben geschlossen wird Korrektes Einfüllen und Schließen ist Teil der Zulassung für Gefahrgutverpackungen. Relevante Angaben des Prüfberichts oder Verschlussanweisung können beim Hersteller angefordert werden Vermeidung gefährlicher Situationen durch undichte Verpackungen und unnötige Kosten durch Kontamination Wiederverwendung Aus Umweltschutz- und Kostengründen sinnvoll Nicht jede Gefahrgutverpackung kann ohne weiteres wiederverwendet werden» Müssen in jeder Hinsicht den Vorschriften entsprechen Sichtbare Beschädigungen? Verunreinigt? Strukturelle Integrität Haltbarkeitsdatum? (5 Jahre Kunststoff) 4
5 Pflichten der Beteiligten RID/ADR a) Der Absender gefährlicher Güter hat insbesondere sich zu vergewissern, dass die gefährlichen Güter gemäss ADR klassifiziert und zur Beförderung zugelassen sind. 5
6 Pflichten der Beteiligten RID/ADR c) Der Absender gefährlicher Güter darf insbesondere nur Verpackungen, Grossverpackungen und Grosspackmittel (IBC) verwenden, die für die Beförderung der betreffenden Güter zugelassen und geeignet sowie mit den im ADR vorgeschriebenen Kennzeichen versehen sind. 6
7 Pflichten der Beteiligten RID/ADR Neue, wiederaufgearbeitete oder wiederverwendete Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, oder rekonditionierte Verpackungen, reparierte oder regelmässig gewartete Grosspackmittel (IBC) müssen, je nach Fall, den in Abschnitt 6.1.5, 6.3.5, oder vorgeschriebenen Prüfungen standhalten können. Vor der Befüllung und der Übergabe zur Beförderung muss jede Verpackung, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie frei von Korrosion, Verunreinigung oder anderen Schäden ist, und jedes Grosspackmittel (IBC) muss bezüglich der ordnungsgemässen Funktion der Bedienungsausrüstung überprüft werden. Jede Verpackung, die Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber der zugelassenen Bauart aufweist, darf nicht mehr verwendet oder sie muss so rekonditioniert werden, dass sie den Bauartprüfungen standhalten kann. Jedes Grosspackmittel (IBC), das Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber der geprüften Bauart aufweist, darf nicht mehr verwendet oder es muss so repariert oder regelmässig gewartet werden, dass es den Bauartprüfungen standhalten kann. 7
8 Gesetzliche Grundlagen SDR / RSD, ADR / RID GGUV» Sie gilt für in der Schweiz ansässige natürliche und juristische Personen, die Gefahrgutumschliessungen oder Teile davon herstellen oder herstellen lassen und sich als Hersteller ausgeben (Hersteller) Gefahrgutumschliessungen oder Teile davon in die Schweiz einführen (Importeure) Gefahrgutumschliessungen oder Teile davon anbieten (Vertreiber) Eigentümer von Gefahrgutumschliessungen sind Gefahrgutumschliessungen verwenden (Betreiber) Richtlinie zur Umsetzung der GGUV» Anhang 3: Verfahren für die Durchführung der Prüfung, die Zulassung und die Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter 8
9 Bauart- / Baumusterzulassung Verpackungen / IBC Bauartzulassung Tanks / Druckgefässe Baumusterzulassung Wer kann Zulassungen beantragen? Hersteller oder Verwender/Betreiber Wer erteilt Zulassungen? KBS Voraussetzung: Xa-Stelle RID/ADR Gültigkeit maximal 10 Jahre» Nach Überprüfung der Voraussetzungen Verlängerung möglich» Neue, geänderte und verlängerte Bauart- und Baumusterzulassungen werden der zuständigen Behörde (BAV) gemeldet. 9
10 Bauartprüfung und Zulassung Behörden (BAV, ASTRA) Konformitätsbewertungsstellen (KBS) Prüfstellen (EN ISO 17025) Betriebseigene Prüfdienste Unterhaltsbetriebe Eigentümer, die Zwischenprüfungen an IBC durchführen Unterauftragnehmer 10
11 Konformitätsbewertungsstellen 11
12 Konformitätsbewertung Beispiel USA Zulassung von Gefahrgutverpackungen basiert auf Hersteller-Selbsterklärung Staatliche Marktüberwachung: Überprüfung von ca. 500 Bauarten seit 1996: Versagen Ø 82% Pro Jahr» ca Bauartprüfungen von Herstellern selbst durchgeführt» ca Bauartprüfungen bei externen Prüfstellen Drittparteiprüfung nur auf freiwilliger Basis oder bei Nachprüfungen nach Versagen bei der Stichprobenprüfung Beispiel Deutschland oder Schweiz Zulassung von Gefahrgutverpackungen durch zuständige Behörde (DE) bzw. Konformitätsbewertungsstelle (CH) Prüfung: gemäss RID/ADR + Anwendung BAM-GGR (CH: + RL-GGUV) Zulassung: gemäss RID/ADR Stichproben bei Verpackungen:» DE: Versagen Ø 10-30% (abhängig von Bauart)» CH: bislang keine detaillierten Daten erhoben 12
13 Bauartprüfung und Zulassung Anerkennung GG- Verpackungshersteller Qualitätssicherung Herstellerüberwachung Produktion Prüfmuster QSP Produktion GG-Verpackungen Prüfbericht Bauartzulassung Verpackung Bauartprüfung Serienproduktion Hersteller Hersteller oder Anwender 13
14 Bauartprüfung und Zulassung Zwei Ansätze» Verpackungsentwicklung basierend auf spezifischen Vorgaben des Anwenders oder» Suche nach bestehender, für viele Anwendungen geeignete Verpackung 14
15 Bauartprüfung und Zulassung Beispiel:» Kiste aus Pappe (4G) mit 4 HDPE- Flaschen für Flüssigkeiten» Kanister 3H1 für Flüssigkeit X mit Dichte 1,2 oder» Kiste aus Pappe (4GV) mit beliebigen Innenverpackungen» Kanister 3H1 geprüft mit diversen Standardflüssigkeiten und diversen Dichten 15
16 Bauartprüfung und Zulassung Kennzeichnung: UN 4G / Y20 / S /.. / CH /. UN 3H1 / Y1.4 / 200 / CH /. UN 4GV / X15 / S / CH /. UN 3H1 / X1.9 / 250 / CH /. 16
17 Bauartprüfung und Zulassung RID/ADR: Hersteller und nachfolgende Verteiler von Verpackungen müssen Informationen über die zu befolgenden Verfahren sowie eine Beschreibung der Arten und Abmessungen der Verschlüsse (einschliesslich der erforderlichen Dichtungen) und aller anderen Bestandteile liefern, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass die versandfertigen Versandstücke in der Lage sind, die anwendbaren Leistungsprüfungen dieses Kapitels zu erfüllen. 17
18 Beispiel Kunststoffverpackung Material definiert Füllgut Prüfung Anwendung Mit Originalfüllgut (Produkt X) RID/ADR Produkt X Flüssiger Stoff Mit Standardflüssigkeiten (nur HDPE) RID/ADR Laborversuche mit Produkt X und Vergleich mit Std-fl RID/ADR Gemäss Assimilierungsliste Gemäss Assimilerungsliste + Produkt X 18
19 Beispiel Kunststoffverpackung UN 3H1 / Y1.9 / 250 / CH /... Standardflüssigkeiten Originalfüllgüter 19
20 Nachweis der Chem. Verträglichkeit für Verpackungen / IBC aus HDPE Präzisierung in BAM-GGR 004 und/oder Norm EN ISO Vorgehen bei Prüfung mit Standardflüssigkeiten ( RID/ADR)» Klassifizierung» Assimilierung» Ablaufschema» Regel für Sammeleintragungen Assimilierungsliste ( RID/ADR) Erweiterung Labormethoden ( RID/ADR)» Schädigungsmechanismen Absorption/Quellung, Spannungsrissauslösung, oxidativer Abbau 20
21 Assimilierung Klassifizierung gemäss Teil 2 RID/ADR UN-Nummer + Verpackungsgruppe UN- Nummer in Assimilierungsliste enthalten? ja Stoff in Assimilierungsliste namentlich genannt? nein ja nein Weiter mit Regel für Sammeleintragungen weitere Prüfungen notwendig Mit Originalfüllgut ( ) Vergleichende Laborprüfungen ( ) Standardflüssigkeit oder Kombination von Std.fl. aufgeführt? nein ja Verträglichkeit nachgewiesen, wenn Bauartprüfung mit aufgeführten oder abdeckenden Standardflüssigkeiten durchgeführt wurde (gilt auch für Lösungen) 21
22 Assimilierung Einzel- und Sammeleintragungen, Mischungen oder Lösungen mit Angabe Regel für Sammeleintragungen in Assimilierungsliste Eintragungen aller gefährlichen Bestandteile in Assimilierungsliste enthalten? nein ja Weitere Bestandteile berücksichtigt / abgedeckt? Haben alle gefährlichen Bestandteile den gleichen Klassifizierungscode? ja nein nein ja Alle gefährlichen Bestandteile der gleichen Standardflüssigkeit oder Kombination zugeordnet? ja Verträglichkeit nachgewiesen, wenn Bauartprüfung mit relevanten Standardflüssigkeiten durchgeführt wurde nein weitere Prüfungen notwendig Mit Originalfüllgut Vergleichende Laborprüfungen 22
23 Assimilierung Beispiele: 23
24 Labormethoden Vergleich der Schädigung von Standardflüssigkeiten mit der von anderen Füllgütern» auf die Kunststoffverpackung bzw.» einem Probekörper Schädigungsmechanismen» Absorption/Quellung Massezunahme» Spannungsrissauslösung Stifteindrückprüfung Streifenbiegeprüfung Kriechversuch an Probekörpern mit umlaufender Kerbe» oxidativer Abbau Schmelze-Massefließrate Effekte chemischer Alterung von Kunststoffen durch Wärme und Sauerstoff 24
25 Labormethoden Alternatives Material (Kunststoff - HDPE) BAM-GGR 003 und/oder Norm EN ISO Details zum Eignungsnachweis von Kunststoffen» Geltungsbereich HDPE Schmelzindex, Dichte Mindestwerte» Kriterien Schmelzindex 70% MFR A < MFR B < 130% MFR A Dichte D B > D A Kerbschlagzähigkeit NIS B > NIS A Spannungsrissempfindlichkeit FNCT B > FNCT A Oxidativer Abbau Ox B < Ox A Bauartprüfung mit Standardflüssigkeit Wasser 25
26 Verträglichkeit mit Füllgütern Alternatives Material (Kunststoff - HDPE) 1 Gegengewicht 2 reibungsarme Laufrolle oder Schneide 3 Ausgleichshebelarm 4 Beispiel einer Kammer für das Prüfmedium 5 Prüfmedium 6 Gewichte 7 Gewichtsaufhängevorrichtung Kerbschlagzähigkeit Bestimmung MFR 6 Probekörper 3 Proben 42 Tage bei 40 C in 55%ige HNO 3,3 zum Vergleich Bestimmung MFR Oxidativer Abbau Spannungsrissempfindlichkeit 26
27 Verträglichkeit mit Füllgütern 27
28 Verträglichkeit mit Füllgütern Bauartprüfung deckt Mindestanforderung an die Verpackung für den Transport ab» Bestandene Prüfung von Kunststoffverpackungen verschiedener Materialien macht nur Aussagen über jeweilige Erfüllung dieser Anforderungen» Keine Aussage über Gleichheit der Materialien Materialwechsel ist immer mit Prüfungen verbunden! 28
29 Verträglichkeit mit Füllgütern Frage: Welche Kunststoffe decken welche Chemikalien ab? Antwort:.? Ansatz 1» Kunststoff definiert, diverse Füllgüter Prüfung mit Originalfüllgut und/oder Prüfung mit Standardflüssigkeiten Assimilierung oder Füllgutvergleich mit Labormethoden (Norm EN ISO 13274) Ansatz 2» Füllgut definiert, neuer Kunststoff Erneute Prüfung mit Originalfüllgut und/oder Prüfung mit Standardflüssigkeiten oder Materialvergleich mit Labormethoden (Norm EN ISO 15507) 29
30 Fragen? Sachverständige Gefahrgutumschliessungen Bereich Druckgefässe» Wolfgang Helbling» Bereich Tanks» Bernd Waschelewski» Bereich Verpackungen / Transportklassifizierung» Dr. Silke Holzinger» silke.holzinger@swissts.ch»
31 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gefahrguttag Luzern 2017 / Dr. Silke Holzinger 31
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