Prüfung, Zulassung und Anwendung von Gefahrgutumschliessungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Prüfung, Zulassung und Anwendung von Gefahrgutumschliessungen"

Transkript

1 Prüfung, Zulassung und Anwendung von Gefahrgutumschliessungen Alles einfach? Alles klar? Mögliche Stolperfallen? Dr. Silke Holzinger, Swiss TS Technical Services AG, CH 8304 Wallisellen

2 Quellen: Model AG, Müller Group 2

3 Anforderungen an die Verpackung RID/ADR Allgemeine Vorschriften für das Verpacken» gute Qualität» ausreichend stark gegen Stösse und Belastungen» manuell oder mechanisch handhabbar» kein Austritt von Gefahrgut unter normalen Beförderungsbedingungen Vibration, Temperaturwechsel, Feuchtigkeits- und Druckänderung berücksichtigen» verträglich mit Gefahrgut keine Schwächung» keine Auslösung gefährlicher Effekte» keine Permeation» verschlossen wie vorgeschrieben / vom Hersteller geprüft 3

4 Die häufigsten Fehler Falsche Verpackung Wahl der richtigen Verpackung» Flüssige oder feste Stoffe?» Wie sollen sie transportiert werden?» Neue, wiederaufgearbeitete oder rekonditionierte Verpackung?» Verträglichkeit der Verpackung mit dem Füllgut?» UN-Nummer? SDB» Verpackungsanweisung? Lieferanten / Hersteller konsultieren! Falsche Sicherung Transport: Verpackung ist äußeren Einflüssen ausgesetzt» Erschütterungen» horizontale Kräfte durch plötzliches Bremsen» zusätzliche Belastung durch Stapeln» Unterdruck Robuste Verpackung mit korrekter UN-Kennzeichnung Richtige Ladungssicherung, damit sich das Produkt nicht verschieben oder umkippen kann. vertikale Position Ausrichtungspfeile Falscher Verschluss Gefahrgutverpackungen dürfen nicht undicht werden! Problematik: Verpackung entspricht zwar den gesetzlichen Vorschriften, ist allerdings nicht korrekt verschlossen Verwendung angemessener Verschluss, der gemäss Vorgaben geschlossen wird Korrektes Einfüllen und Schließen ist Teil der Zulassung für Gefahrgutverpackungen. Relevante Angaben des Prüfberichts oder Verschlussanweisung können beim Hersteller angefordert werden Vermeidung gefährlicher Situationen durch undichte Verpackungen und unnötige Kosten durch Kontamination Wiederverwendung Aus Umweltschutz- und Kostengründen sinnvoll Nicht jede Gefahrgutverpackung kann ohne weiteres wiederverwendet werden» Müssen in jeder Hinsicht den Vorschriften entsprechen Sichtbare Beschädigungen? Verunreinigt? Strukturelle Integrität Haltbarkeitsdatum? (5 Jahre Kunststoff) 4

5 Pflichten der Beteiligten RID/ADR a) Der Absender gefährlicher Güter hat insbesondere sich zu vergewissern, dass die gefährlichen Güter gemäss ADR klassifiziert und zur Beförderung zugelassen sind. 5

6 Pflichten der Beteiligten RID/ADR c) Der Absender gefährlicher Güter darf insbesondere nur Verpackungen, Grossverpackungen und Grosspackmittel (IBC) verwenden, die für die Beförderung der betreffenden Güter zugelassen und geeignet sowie mit den im ADR vorgeschriebenen Kennzeichen versehen sind. 6

7 Pflichten der Beteiligten RID/ADR Neue, wiederaufgearbeitete oder wiederverwendete Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, oder rekonditionierte Verpackungen, reparierte oder regelmässig gewartete Grosspackmittel (IBC) müssen, je nach Fall, den in Abschnitt 6.1.5, 6.3.5, oder vorgeschriebenen Prüfungen standhalten können. Vor der Befüllung und der Übergabe zur Beförderung muss jede Verpackung, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie frei von Korrosion, Verunreinigung oder anderen Schäden ist, und jedes Grosspackmittel (IBC) muss bezüglich der ordnungsgemässen Funktion der Bedienungsausrüstung überprüft werden. Jede Verpackung, die Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber der zugelassenen Bauart aufweist, darf nicht mehr verwendet oder sie muss so rekonditioniert werden, dass sie den Bauartprüfungen standhalten kann. Jedes Grosspackmittel (IBC), das Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber der geprüften Bauart aufweist, darf nicht mehr verwendet oder es muss so repariert oder regelmässig gewartet werden, dass es den Bauartprüfungen standhalten kann. 7

8 Gesetzliche Grundlagen SDR / RSD, ADR / RID GGUV» Sie gilt für in der Schweiz ansässige natürliche und juristische Personen, die Gefahrgutumschliessungen oder Teile davon herstellen oder herstellen lassen und sich als Hersteller ausgeben (Hersteller) Gefahrgutumschliessungen oder Teile davon in die Schweiz einführen (Importeure) Gefahrgutumschliessungen oder Teile davon anbieten (Vertreiber) Eigentümer von Gefahrgutumschliessungen sind Gefahrgutumschliessungen verwenden (Betreiber) Richtlinie zur Umsetzung der GGUV» Anhang 3: Verfahren für die Durchführung der Prüfung, die Zulassung und die Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter 8

9 Bauart- / Baumusterzulassung Verpackungen / IBC Bauartzulassung Tanks / Druckgefässe Baumusterzulassung Wer kann Zulassungen beantragen? Hersteller oder Verwender/Betreiber Wer erteilt Zulassungen? KBS Voraussetzung: Xa-Stelle RID/ADR Gültigkeit maximal 10 Jahre» Nach Überprüfung der Voraussetzungen Verlängerung möglich» Neue, geänderte und verlängerte Bauart- und Baumusterzulassungen werden der zuständigen Behörde (BAV) gemeldet. 9

10 Bauartprüfung und Zulassung Behörden (BAV, ASTRA) Konformitätsbewertungsstellen (KBS) Prüfstellen (EN ISO 17025) Betriebseigene Prüfdienste Unterhaltsbetriebe Eigentümer, die Zwischenprüfungen an IBC durchführen Unterauftragnehmer 10

11 Konformitätsbewertungsstellen 11

12 Konformitätsbewertung Beispiel USA Zulassung von Gefahrgutverpackungen basiert auf Hersteller-Selbsterklärung Staatliche Marktüberwachung: Überprüfung von ca. 500 Bauarten seit 1996: Versagen Ø 82% Pro Jahr» ca Bauartprüfungen von Herstellern selbst durchgeführt» ca Bauartprüfungen bei externen Prüfstellen Drittparteiprüfung nur auf freiwilliger Basis oder bei Nachprüfungen nach Versagen bei der Stichprobenprüfung Beispiel Deutschland oder Schweiz Zulassung von Gefahrgutverpackungen durch zuständige Behörde (DE) bzw. Konformitätsbewertungsstelle (CH) Prüfung: gemäss RID/ADR + Anwendung BAM-GGR (CH: + RL-GGUV) Zulassung: gemäss RID/ADR Stichproben bei Verpackungen:» DE: Versagen Ø 10-30% (abhängig von Bauart)» CH: bislang keine detaillierten Daten erhoben 12

13 Bauartprüfung und Zulassung Anerkennung GG- Verpackungshersteller Qualitätssicherung Herstellerüberwachung Produktion Prüfmuster QSP Produktion GG-Verpackungen Prüfbericht Bauartzulassung Verpackung Bauartprüfung Serienproduktion Hersteller Hersteller oder Anwender 13

14 Bauartprüfung und Zulassung Zwei Ansätze» Verpackungsentwicklung basierend auf spezifischen Vorgaben des Anwenders oder» Suche nach bestehender, für viele Anwendungen geeignete Verpackung 14

15 Bauartprüfung und Zulassung Beispiel:» Kiste aus Pappe (4G) mit 4 HDPE- Flaschen für Flüssigkeiten» Kanister 3H1 für Flüssigkeit X mit Dichte 1,2 oder» Kiste aus Pappe (4GV) mit beliebigen Innenverpackungen» Kanister 3H1 geprüft mit diversen Standardflüssigkeiten und diversen Dichten 15

16 Bauartprüfung und Zulassung Kennzeichnung: UN 4G / Y20 / S /.. / CH /. UN 3H1 / Y1.4 / 200 / CH /. UN 4GV / X15 / S / CH /. UN 3H1 / X1.9 / 250 / CH /. 16

17 Bauartprüfung und Zulassung RID/ADR: Hersteller und nachfolgende Verteiler von Verpackungen müssen Informationen über die zu befolgenden Verfahren sowie eine Beschreibung der Arten und Abmessungen der Verschlüsse (einschliesslich der erforderlichen Dichtungen) und aller anderen Bestandteile liefern, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass die versandfertigen Versandstücke in der Lage sind, die anwendbaren Leistungsprüfungen dieses Kapitels zu erfüllen. 17

18 Beispiel Kunststoffverpackung Material definiert Füllgut Prüfung Anwendung Mit Originalfüllgut (Produkt X) RID/ADR Produkt X Flüssiger Stoff Mit Standardflüssigkeiten (nur HDPE) RID/ADR Laborversuche mit Produkt X und Vergleich mit Std-fl RID/ADR Gemäss Assimilierungsliste Gemäss Assimilerungsliste + Produkt X 18

19 Beispiel Kunststoffverpackung UN 3H1 / Y1.9 / 250 / CH /... Standardflüssigkeiten Originalfüllgüter 19

20 Nachweis der Chem. Verträglichkeit für Verpackungen / IBC aus HDPE Präzisierung in BAM-GGR 004 und/oder Norm EN ISO Vorgehen bei Prüfung mit Standardflüssigkeiten ( RID/ADR)» Klassifizierung» Assimilierung» Ablaufschema» Regel für Sammeleintragungen Assimilierungsliste ( RID/ADR) Erweiterung Labormethoden ( RID/ADR)» Schädigungsmechanismen Absorption/Quellung, Spannungsrissauslösung, oxidativer Abbau 20

21 Assimilierung Klassifizierung gemäss Teil 2 RID/ADR UN-Nummer + Verpackungsgruppe UN- Nummer in Assimilierungsliste enthalten? ja Stoff in Assimilierungsliste namentlich genannt? nein ja nein Weiter mit Regel für Sammeleintragungen weitere Prüfungen notwendig Mit Originalfüllgut ( ) Vergleichende Laborprüfungen ( ) Standardflüssigkeit oder Kombination von Std.fl. aufgeführt? nein ja Verträglichkeit nachgewiesen, wenn Bauartprüfung mit aufgeführten oder abdeckenden Standardflüssigkeiten durchgeführt wurde (gilt auch für Lösungen) 21

22 Assimilierung Einzel- und Sammeleintragungen, Mischungen oder Lösungen mit Angabe Regel für Sammeleintragungen in Assimilierungsliste Eintragungen aller gefährlichen Bestandteile in Assimilierungsliste enthalten? nein ja Weitere Bestandteile berücksichtigt / abgedeckt? Haben alle gefährlichen Bestandteile den gleichen Klassifizierungscode? ja nein nein ja Alle gefährlichen Bestandteile der gleichen Standardflüssigkeit oder Kombination zugeordnet? ja Verträglichkeit nachgewiesen, wenn Bauartprüfung mit relevanten Standardflüssigkeiten durchgeführt wurde nein weitere Prüfungen notwendig Mit Originalfüllgut Vergleichende Laborprüfungen 22

23 Assimilierung Beispiele: 23

24 Labormethoden Vergleich der Schädigung von Standardflüssigkeiten mit der von anderen Füllgütern» auf die Kunststoffverpackung bzw.» einem Probekörper Schädigungsmechanismen» Absorption/Quellung Massezunahme» Spannungsrissauslösung Stifteindrückprüfung Streifenbiegeprüfung Kriechversuch an Probekörpern mit umlaufender Kerbe» oxidativer Abbau Schmelze-Massefließrate Effekte chemischer Alterung von Kunststoffen durch Wärme und Sauerstoff 24

25 Labormethoden Alternatives Material (Kunststoff - HDPE) BAM-GGR 003 und/oder Norm EN ISO Details zum Eignungsnachweis von Kunststoffen» Geltungsbereich HDPE Schmelzindex, Dichte Mindestwerte» Kriterien Schmelzindex 70% MFR A < MFR B < 130% MFR A Dichte D B > D A Kerbschlagzähigkeit NIS B > NIS A Spannungsrissempfindlichkeit FNCT B > FNCT A Oxidativer Abbau Ox B < Ox A Bauartprüfung mit Standardflüssigkeit Wasser 25

26 Verträglichkeit mit Füllgütern Alternatives Material (Kunststoff - HDPE) 1 Gegengewicht 2 reibungsarme Laufrolle oder Schneide 3 Ausgleichshebelarm 4 Beispiel einer Kammer für das Prüfmedium 5 Prüfmedium 6 Gewichte 7 Gewichtsaufhängevorrichtung Kerbschlagzähigkeit Bestimmung MFR 6 Probekörper 3 Proben 42 Tage bei 40 C in 55%ige HNO 3,3 zum Vergleich Bestimmung MFR Oxidativer Abbau Spannungsrissempfindlichkeit 26

27 Verträglichkeit mit Füllgütern 27

28 Verträglichkeit mit Füllgütern Bauartprüfung deckt Mindestanforderung an die Verpackung für den Transport ab» Bestandene Prüfung von Kunststoffverpackungen verschiedener Materialien macht nur Aussagen über jeweilige Erfüllung dieser Anforderungen» Keine Aussage über Gleichheit der Materialien Materialwechsel ist immer mit Prüfungen verbunden! 28

29 Verträglichkeit mit Füllgütern Frage: Welche Kunststoffe decken welche Chemikalien ab? Antwort:.? Ansatz 1» Kunststoff definiert, diverse Füllgüter Prüfung mit Originalfüllgut und/oder Prüfung mit Standardflüssigkeiten Assimilierung oder Füllgutvergleich mit Labormethoden (Norm EN ISO 13274) Ansatz 2» Füllgut definiert, neuer Kunststoff Erneute Prüfung mit Originalfüllgut und/oder Prüfung mit Standardflüssigkeiten oder Materialvergleich mit Labormethoden (Norm EN ISO 15507) 29

30 Fragen? Sachverständige Gefahrgutumschliessungen Bereich Druckgefässe» Wolfgang Helbling» Bereich Tanks» Bernd Waschelewski» Bereich Verpackungen / Transportklassifizierung» Dr. Silke Holzinger» silke.holzinger@swissts.ch»

31 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gefahrguttag Luzern 2017 / Dr. Silke Holzinger 31

Bauartprüfung und -zulassung von Verpackungen, Grossverpackungen, IBC

Bauartprüfung und -zulassung von Verpackungen, Grossverpackungen, IBC Bauartprüfung und -zulassung von Verpackungen, Grossverpackungen, IBC Die Knackpunkte, Swiss TS Technical Services AG, CH 8304 Wallisellen Der Weg der Verpackung zur Gefahrgutumschliessung Klassifizierung

Mehr

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Mehr

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen

Mehr

- 1 - Anlage 3 Verfahren für die Durchführung der Prüfung, die Zulassung und Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter

- 1 - Anlage 3 Verfahren für die Durchführung der Prüfung, die Zulassung und Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter - 1 - Anlage 3 Verfahren für die Durchführung der Prüfung, die Zulassung und Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter 1. Geltungsbereich Diese Hinweise gelten für Verpackungen,

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in

Mehr

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit Ihr Referent Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit 1 2 1 Probleme beim Gefahrguttransport Verwendung nicht zugelassener Verpackungen Transport von Gasflaschen Ladungssicherung Transporte

Mehr

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Notifikation Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der

Mehr

Revision der BAM-GGR002

Revision der BAM-GGR002 Revision der BAM-GGR002 ERFA-Verpackungen 12. September 2012 John Bethke BAM Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen Agenda Ziele der Revision Gesetzliche

Mehr

Wiederkehrende Inspektionen an Großpackmitteln (IBC)

Wiederkehrende Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) Wiederkehrende Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) INHALT Rechtliche Grundlagen Welche Großpackmittel müssen geprüft werden? Wann und wie oft muss geprüft werden? Wer darf prüfen? Wie wird was geprüft?

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis 1 Stand: Februar 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2011 - gültig bis 30.06.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise:

Mehr

Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Kapitel 3.4

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen

Multilaterale Vereinbarungen Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Multilaterale Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens

Mehr

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009 LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung

Mehr

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab 1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 -

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 - Stand: März 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle

Mehr

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) 742.412 vom 31. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz

Mehr

EN ISO Verpackung Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter

EN ISO Verpackung Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter ÖNORM EN ISO 23667 Ausgabe: 2007-10-01 Verpackung Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter Starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoffinnenbehälter Verträglichkeitsprüfung (ISO 23667:2007)

Mehr

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1 Praxiswissen Gefahrgut Gefahrgutrecht Band 1 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster TÜV Media ADR 2013 Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet

Mehr

Kraftstoff-Kanister made by hünersdorff

Kraftstoff-Kanister made by hünersdorff hünersdorff GmbH Postfach 569 D - 71605 Ludwigsburg KUNDENINFORMATION Qualitätssicherung Datum: 28.02.2013 Zeichen: QS/GC Telefon: +49 7141 / 147-232 Telefax: +49 7141 / 147 14 232 E-Mail: schacher@huenersdorff.de

Mehr

Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren

Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren Dipl.-Ing. Christoph Haase TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Transport gefährlicher Güter mit Kesselwagen Inhalt Übersicht Vorschriften Anforderungen

Mehr

Gut' Ding will Weile haben

Gut' Ding will Weile haben Stand der Entwicklung bei den Normen DIN EN 13094 Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter Niedrigdruck-Metalltanks Auslegung und Bau und DIN EN 14025 Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter Drucktanks

Mehr

Anerkanntes Technisches Regelwerk (ATR)

Anerkanntes Technisches Regelwerk (ATR) Anerkanntes Technisches Regelwerk (ATR) Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von nahtlosen Probenahmedruckgefäßen aus metallischen Werkstoffen als ortsbewegliche Druckgeräte

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Grundsätzlich gilt: Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Tankpatronen. SFC darf keine Rechtsberatung anbieten -

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue : Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a), die

Mehr

Genügt das Vorliegen einer IMDG-Zulassung in jedem Fall (Ausnahme USA) für den sich anschließenden Landverkehr vom Seehafen zum Empfänger?

Genügt das Vorliegen einer IMDG-Zulassung in jedem Fall (Ausnahme USA) für den sich anschließenden Landverkehr vom Seehafen zum Empfänger? 3. Fachgespräch Druckgeräte 2007 Von den Teilnehmern eingereichte Fragen zum Fachgespräch Druckgeräte am 26. Juni 2007 Zulassung/Zertifizierung Ab Mitte 2002 sind die Atemluftflaschen nicht mehr dem ADR

Mehr

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31

Mehr

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung Die folgenden Checklisten sind Bestandteil der Überprüfung dieser : * Nr. Titel 1 Vorbereitung der Beförderung 2 Verpacken, Abfüllen, Kennzeichnen 3 Begleitpapiere 4 Beförderungsmittel, Ausrüstung 5 Beförderung

Mehr

Akkreditierungsanforderungen zum Bereich Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt 12 (GGVSEB)

Akkreditierungsanforderungen zum Bereich Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt 12 (GGVSEB) Akkreditierungsanforderungen zum Bereich Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt 12 (GGVSEB) 71 SD 2 010 Revision: 1.0 25. Juli 2016 Geltungsbereich: Diese Anforderungen gelten verbindlich

Mehr

23. Februar 2015, Berlin

23. Februar 2015, Berlin 23. Februar 2015, Berlin Vorschriften und Empfehlungen Internationaler Transport von gefährlichen Gütern Recommendations on the TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS Airtransport ICAO TI ICAO DG Panel Seatransport

Mehr

Nachweis der chemischen Beständigkeit von Werkstoffen für Verpackungen zum Transport von Bioziden und Biozid-Produkten

Nachweis der chemischen Beständigkeit von Werkstoffen für Verpackungen zum Transport von Bioziden und Biozid-Produkten Nachweis der chemischen Beständigkeit von Werkstoffen für Verpackungen zum Transport von Bioziden und Biozid-Produkten Dr.- Ing. Margit Weltschev Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung (BAM) Folie

Mehr

ZULASSUNGSSCHEIN. 1.1 Gefahrgutverordnung Straße - GGVS vom 12. Dezember 1996 (BGBl. I, S. 1886)

ZULASSUNGSSCHEIN. 1.1 Gefahrgutverordnung Straße - GGVS vom 12. Dezember 1996 (BGBl. I, S. 1886) ZULASSUNGSSCHEIN Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Zulassung nach Abschnitt 22 der Allgemeinen Einleitung des Internationalen Codes für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm IBS Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung GmbH Akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle Petzoldstraße 45, 4021 Linz Österreich für Türen, Fenster,

Mehr

Checkliste Verpacker nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Verpacker nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Verpacker nach GGVSEB / ADR 2011 für

Mehr

Umsetzung der Verordnung über das Inverkehrbringen. von Gefahrgutumschliessungen (GGUV; SR )

Umsetzung der Verordnung über das Inverkehrbringen. von Gefahrgutumschliessungen (GGUV; SR ) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Sicherheit, Aktenzeichen: BAV-510.45-00003/00002/00007/00015 Richtlinie Umsetzung der

Mehr

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von

Mehr

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015 Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: Februar 2016 - Hinweis: Die Neufassung der GGVSee wurde mit der achten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 9.2.2016 BGBl. Teil I Seite 182

Mehr

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr Schriftenreihe: Sicherheit im Umgang mit Industriegasen Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr Die sichere und vorschriftenkonforme Beförderung von Gasen in kleinen Druckgefäßen

Mehr

Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln

Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln Ackerbautag 2016 Bezirksbauernkammer Bruck/L.-Schwechat rechtliche Grundlagen Gefahrgutbeförderungsgesetz 1998 - GGBG Europäisches Übereinkommen über

Mehr

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni Stand: Januar 2012 Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni 2013 - Definition Auftraggeber des Absenders: Derjenige, der einen Absender

Mehr

Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015

Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015 Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015 Die Änderungsvorschläge für das ADR umfassen über 150 Seiten (vgl. Dokument 1.1 «Änderungen ADR 2015»). Die vorliegenden Erläuterungen beschränken sich auf die

Mehr

GEFAHRGUT-VERPACKUNGEN AUS WELLPAPPE NACH DEM VERSAND Was bei uns so ankommt. Dr. Anita Schmidt

GEFAHRGUT-VERPACKUNGEN AUS WELLPAPPE NACH DEM VERSAND Was bei uns so ankommt. Dr. Anita Schmidt 20.09.2016 GEFAHRGUT-VERPACKUNGEN AUS WELLPAPPE NACH DEM VERSAND Was bei uns so ankommt Dr. Anita Schmidt Was bei uns so ankommt Über das letzte Jahr von Kollegen aus der BAM gesammelte Verpackungen Etwa

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue ng: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a),

Mehr

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren Baustellentanks Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff befördern, welcher als Gefahrgut

Mehr

MUSTERSICHERUNGSPLAN für UN Anwendung für Isolierstationen

MUSTERSICHERUNGSPLAN für UN Anwendung für Isolierstationen MUSTERSICHERUNGSPLAN für UN 2814 Maßnahmen zur Sicherung / Vermeidung von Risiken Gemäß Unterabschnitt 1.10.3.2 ADR / RID Anwendung für Isolierstationen Dieser Sicherungsplan ist gegen Einsicht und Zugriff

Mehr

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D)

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) 2 3 UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Notwendigkeit der Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt auf der Donau und der Annahme der

Mehr

ZULASSUNGSSCHEIN. Nr. D/BAM/ 5628/31A für die Bauart eines Großpackmittels (IBC) zur Beförderung gefährlicher Güter Aktenzeichen III.

ZULASSUNGSSCHEIN. Nr. D/BAM/ 5628/31A für die Bauart eines Großpackmittels (IBC) zur Beförderung gefährlicher Güter Aktenzeichen III. ZULASSUNGSSCHEIN Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Zulassung nach Abschnitt 22 der Allgemeinen Einleitung des Internationalen Codes für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-11075-04-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-11075-04-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-11075-04-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 15.06.2015 bis 10.11.2018 Ausstellungsdatum: 15.06.2015 Urkundeninhaber:

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................

Mehr

Forum Gefahrgut Rhein-Mosel 14. September 2016

Forum Gefahrgut Rhein-Mosel 14. September 2016 Forum Gefahrgut Rhein-Mosel 14. September 2016 Gefahrgutkontrollen auf der Straße durch das (BAG) 1 Das BAG im Ressort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Selbstständige Bundesoberbehörde

Mehr

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert!

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert! Für einen sicheren und gesetzeskonformen Gefahrguttransport müssen neben der korrekten Verpackung, Klassifizierung und Bezettelung der Versandstücke die Dokumente und das Fahrzeug die Kriterien des ADR

Mehr

BAM-GGR 015. Berlin, den 21. Mai 2013

BAM-GGR 015. Berlin, den 21. Mai 2013 Nachweis der ausreichenden chemischen Verträglichkeit von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter aus Polyethylen (PE) und aus koextrudiertem Kunststoff (Coex-PE/PA bzw. Coex-PE/EVOH) gegenüber

Mehr

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter erhöhen die Sicherheit und liefern den Einsatzkräften bei einem Unfall wertvolle Hinweise zur Schadensbegrenzung. Die Regelwerke für den Transport gefährlicher

Mehr

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA 3003 Bern Brugg, 30. Mai 2016 Zuständig: Looser Florence, Jäggi Thomas Sekretariat: Messer Sarah

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer

Mehr

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr Die sichere und vorschriftenkonforme Beförderung von kleinen Gasgefäßen stellt Beförderer gelegentlich vor große Schwierigkeiten.

Mehr

ZULASSUNGSSCHEIN/ CERTIFICATE OF APPROVAL NR./ NO. D/BAM 11799/3H1 2. NEUFASSUNG/ REVISED VERSION NO. 2

ZULASSUNGSSCHEIN/ CERTIFICATE OF APPROVAL NR./ NO. D/BAM 11799/3H1 2. NEUFASSUNG/ REVISED VERSION NO. 2 ZULASSUNGSSCHEIN/ CERTIFICATE OF APPROVAL NR./ NO. D/BAM 11799/3H1 2. NEUFASSUNG/ REVISED VERSION NO. 2 für die Bauart einer Verpackung zur Beförderung gefährlicher Güter for the design type of a packaging

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November 2016 - Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht. Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR- Übereinkommen

Mehr

Unterschiedliche Regelwerke

Unterschiedliche Regelwerke Unterschiedliche Regelwerke Referent: Dipl.-Ing. Gerd Kölb Sachverständigenbüro D-65549 Limburg/Lahn, Diezer Straße 41, Tel. (0049)6431/26356 E-Mail: gefahrgut-koelb@t-online.de 1 Gefahrgutvorschriften

Mehr

Das neue Mess- und Eichgesetz Alter Wein in neuen Schläuchen

Das neue Mess- und Eichgesetz Alter Wein in neuen Schläuchen Das neue Mess- und Eichgesetz Alter Wein in neuen Schläuchen oder Alles ganz anders? Vollversammlung für das Eichwesen 27. November 2013 Dr. Norbert Leffler Referat Akkreditierung, Messwesen, Fachaufsicht

Mehr

Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern

Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Sie wollen gefährliche Chemikalien transportieren? Was ist vorerst zu tun? Konsultieren Sie bitte die Sicherheitsdatenblätter (MSDS) Ihrer

Mehr

Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten

Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten Stand: Juli 2013 Alle seit dem 1. April 2007 von Ricoh in Deutschland in Verkehr gebrachten bildgebenden Systeme, deren Ersatzteile sowie die dazugehörigen

Mehr

Einbruchhemmende Verglasungen

Einbruchhemmende Verglasungen VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen VdS 2163 Anforderungen und Prüfmethoden VdS 2163 : 2016-03 (02) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735

Mehr

HÖHERE TECHNISCHE BUNDES-LEHR-UND VERSUCHSANSTALT WIEN XX Technologisches Gewerbemuseum A-1200 Wien, Wexstraße 19-23 STAATLICHE VERSUCHSANSTALT TGM

HÖHERE TECHNISCHE BUNDES-LEHR-UND VERSUCHSANSTALT WIEN XX Technologisches Gewerbemuseum A-1200 Wien, Wexstraße 19-23 STAATLICHE VERSUCHSANSTALT TGM HÖHERE TECHNISCHE BUNDES-LEHR-UND VERSUCHSANSTALT WIEN XX Technologisches Gewerbemuseum A-1200 Wien, Wexstraße 19-23 STAATLICHE VERSUCHSANSTALT TGM KUNSTSTOFF- UND UMWELTTECHNIK ZULASSUNGSSCHEIN Baumusterprüfung

Mehr

Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten

Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt die Bestellung und berufliche Befähigung von Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher

Mehr

Hinweise. BAM-GGR 001 Anhang 1 Prüfhäufigkeiten für die Serienkontrolle Rev. 3 vom

Hinweise. BAM-GGR 001 Anhang 1 Prüfhäufigkeiten für die Serienkontrolle Rev. 3 vom Hinweise 1) Die Angaben sind Mindest-Prüfhäufigkeiten für die herstellereigene Serienkontrolle bei der Produktion von Gefahrgutverpackungen; wird nicht produziert, ist keine Prüfung nötig. 2) Die Zeitangaben

Mehr

Besondere Festlegungen für die Flexibilisierung des Geltungs- bereiches der Akkreditierung im Sachbereich Maschinenbau

Besondere Festlegungen für die Flexibilisierung des Geltungs- bereiches der Akkreditierung im Sachbereich Maschinenbau Besondere Festlegungen für die Flexibilisierung des Geltungs- bereiches der Akkreditierung im Sachbereich Maschinenbau 71 SD 2 011 Revision: 1.0 13. Februar 2017 Geltungsbereich: Diese Regel legt für den

Mehr

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den

Mehr

Die Verpackungsgruppe(n), der (denen) ein Stoff zugeordnet ist, ist (sind) in Kapitel 3.2 Tabelle A angegeben.

Die Verpackungsgruppe(n), der (denen) ein Stoff zugeordnet ist, ist (sind) in Kapitel 3.2 Tabelle A angegeben. Teil 2 Klassifizierung Kapitel 2.1 2.1.1 Einleitung Allgemeine Vorschriften 2.1.1.1 Im ADR gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter: Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4.1 Klasse 4.2 Klasse 4.3 Klasse

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

Teil 4 Verwendung von Verpackungen, Grosspackmitteln (IBC), Grossverpackungen und Tanks

Teil 4 Verwendung von Verpackungen, Grosspackmitteln (IBC), Grossverpackungen und Tanks Teil 4 Verwendung von Verpackungen, Grosspackmitteln (IBC), Grossverpackungen und Tanks Kapitel 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen 4.1.1 Allgemeine

Mehr

Gutachtliche Stellungnahme vom 20. Juli 2010

Gutachtliche Stellungnahme vom 20. Juli 2010 Gutachtliche Stellungnahme 255 42318 vom 20. Juli 2010 zum Nachweis: Widerstandsfähigkeit bei Windlast Schlagregendichtheit Luftdurchlässigkeit Auftraggeber heroal-johann Henkenjohann GmbH & Co. KG Österwieher

Mehr

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für UMG. Merkblatt

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für UMG. Merkblatt Geltungsbereich: Dieses gilt für alle Einrichtungen der Universität und UMG, welche Trockeneis oder Stickstoff (auch zur Kühlung von medizinischen oder biologischen Proben) versenden wollen. Dies betrifft

Mehr

Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Verpackungen für gefährliche Güter ERFA- Verpackungen am 07. November 2002 in Berlin

Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Verpackungen für gefährliche Güter ERFA- Verpackungen am 07. November 2002 in Berlin Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Verpackungen für gefährliche Güter ERFA- Verpackungen am 07. November 2002 in Berlin TOP 8 (Ausgewählte) Änderungen der Rechtsvorschriften für den Bereich der Verpackungen

Mehr

Richtlinie für Gefahrguttransporte.

Richtlinie für Gefahrguttransporte. Richtlinie für Gefahrguttransporte. Gefahrguttransporte sicher ans Ziel. Inhaltsverzeichnis. Richtlinie für Gefahrguttransporte. 2 1. Vorbemerkung 3 1. Vorbemerkung 3 2. Geltungsbereich 3 Diese Richtlinie

Mehr

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE)

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE) BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNG ADR 1.1.3.6 (1'000PUNKTE) AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP

Mehr

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße INFOSERVICE Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Anerkennung der Schulungen und Prüfungen der Gefahrgutfahrer, Ausstellen von ADR-Bescheinigungen Stand: Januar

Mehr

Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie?

Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie? Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie? Les transports de marchandises dangereuses sur les routes suisses Sont-ils vraiment dangereux? Peter Hari Bereichsleiter Gefahrgut/Sicherheit,

Mehr

Gutachtliche Stellungnahme

Gutachtliche Stellungnahme Gutachtliche Stellungnahme Nr.: 175 41510 Erstelldatum 06. August 2009 Auftraggeber aluplast GmbH Kunststoffprofile Auf der Breit 2 76227 Karlsruhe Auftrag Gutachtliche Stellungnahme zur Schalldämmung

Mehr

Fragen & Antworten. zum Gebrauch von Großpackmitteln, Kombinations-IBC

Fragen & Antworten. zum Gebrauch von Großpackmitteln, Kombinations-IBC Fragen & Antworten zum Gebrauch von Großpackmitteln, Kombinations-IBC Fragen und Antworten zum Gebrauch von Großpackmitteln, Kombinations-IBC Auswahl des Kombinations-IBC 1. Was ist ein Kombinations-IBC?

Mehr

Änderungen im ADR 2011 Schwerpunkt: Verpackungen

Änderungen im ADR 2011 Schwerpunkt: Verpackungen Änderungen im ADR 2011 Schwerpunkt: Verpackungen Dr. Anita Schmidt Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Fachgruppe III.1: Gefahrgutverpackungen Aktueller Stand UN UN Modellvorschriften 16.

Mehr

Gefahrgut-Versandstücke

Gefahrgut-Versandstücke Gefahrgut-Versandstücke Die Kurz-Info berücksichtigt nur oberflächlich die wichtigsten Vorschriften. Zur exakten Feststellung der Eignung einer bestimmten Verpackung für einen bestimmten Stoff sind jedenfalls

Mehr

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein? Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland

Mehr

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1 Praxiswissen Gefahrgut Gefahrgutrecht Band 1 ADR 2011 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und

Mehr

Auswahl und sicherer Einsatz von Atemschutzgeräten Infoblatt 6: Einsatzgrenzen bei thermischer Belastung

Auswahl und sicherer Einsatz von Atemschutzgeräten Infoblatt 6: Einsatzgrenzen bei thermischer Belastung Auswahl und sicherer Einsatz von Atemschutzgeräten Infoblatt 6: Atemschutzgeräte sind für Umgebungstemperaturen von - 30 C bis + 60 C geprüft und zugelassen. Atemschutzgeräte, die speziell für Temperaturen

Mehr

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff Der Gefahrgutbeauftragte Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff 1. Stickstoff, tiefkalt, flüssig ist Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und

Mehr

TEILEGUTACHTEN. Nr

TEILEGUTACHTEN. Nr WBK Seite: 1/6 TEILEGUTACHTEN Nr.374-0011-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang

Mehr

Transportvorschriften für Stoffe der UN-Nummer 2814: Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen (Kategorie A)

Transportvorschriften für Stoffe der UN-Nummer 2814: Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen (Kategorie A) Stand: Dezember 2014 Transportvorschriften für Stoffe der UN-Nummer 2814: Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen (Kategorie A) In schwarzer Farbe: allgemeine Transportvorschriften In grüner

Mehr

Dr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

Dr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Dr. Klaus Kersting Was sind gefährliche Güter? Gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNGEN FÜR HANDWERKER, AUSSENDIENSTMITARBEITER etc.

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNGEN FÜR HANDWERKER, AUSSENDIENSTMITARBEITER etc. MERKBLATT FREISTELLUNGEN FÜR HANDWERKER, AUSSENDIENSTMITARBEITER etc. AUSGABE 01.2015 AUSGABE 1.2015 SEITE 2 ALLGEMEINES EINLEITUNG Die Beförderung gefährlicher Güter wird durch die SDR und das ADR geregelt.

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport Dr. Friedrich Kirchnawy Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 04.11.2014-05.11.2014

Mehr

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit

Mehr

Ladungssicherung Gefahrgut

Ladungssicherung Gefahrgut Ladungssicherung Gefahrgut Ladungssicherung warum? Praktische Ergebnisse aus der Kontrolle Beim Transport auf der Straße treten aufgrund von Anfahr- und Bremsvorgängen sowie beim Durchfahren von Kurven

Mehr

Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte

Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare

Mehr

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2007 gültig voraussichtlich bis 30.06.2009 Dieses Merkblatt der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich gilt für die

Mehr

ZULASSUNGSSCHEIN CERTIFICATE OF APPROVAL

ZULASSUNGSSCHEIN CERTIFICATE OF APPROVAL ZULASSUNGSSCHEIN CERTIFICATE OF APPROVAL 3. Neufassung / Revision Nr. D/BAM 4534/3H1 für die Bauart einer Verpackung zur Beförderung gefährlicher Güter for the design type of a packaging for the transport

Mehr

ÖSTERREICHISCHER BUNDESFEUERWEHRVERBAND Referat 3 Feuerwehrtechnik Sachgebiet 3.8 "Einsatzfahrzeuge" Sachgebiet 3.3 "Atemschutz" Info-Blatt

ÖSTERREICHISCHER BUNDESFEUERWEHRVERBAND Referat 3 Feuerwehrtechnik Sachgebiet 3.8 Einsatzfahrzeuge Sachgebiet 3.3 Atemschutz Info-Blatt ÖSTERREICHISCHER BUNDESFEUERWEHRVERBAND Referat 3 Feuerwehrtechnik Sachgebiet 3.8 "Einsatzfahrzeuge" Sachgebiet 3.3 "Atemschutz" INFO 1/2009 Info-Blatt Transportsicherung für die Beförderung von Atemluft-

Mehr