Tag der Neuapprobierten

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1 Tag der Neuapprobierten 13. Juli Uhr Folie 1

2 Mein Beruf als Psychotherapeut/in-wie geht es weiter? 1. Was bedeutet Kammerangehörigkeit für Sie konkret? (von B wie Beitrag bis W wie Weiterbildung) 2. Aktuelle Themen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit: Bedarfsplanung und Niederlassung Neues Entgeltsystem in der Psychiatrie Krankenhausplanung in NRW 3. Perspektiven der Reform der Psychotherapeutenausbildung Folie 2

3 Meine Rechte Mein Beruf und Pflichten als Psychotherapeut/in als Angehörige/r Wie eines geht verkammerten es weiter? lberufs Meldepflicht PTK muss Verzeichnisse ihrer PP und KJP führen, damit sie ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann fundierte Politikberatung Darstellung der Leistungsfähigkeit des Berufs Landesgesundheitsberichtserstattung Vermittlung in Notfällen (z. B: Loveparade-Unglück) Durchführung der Berufsaufsicht Bescheinigungen erteilen Beitragserhebung Folie 3

4 Meine Rechte Mein Beruf und Pflichten als Psychotherapeut/in als Angehörige/r Wie eines geht verkammerten es weiter? lberufs Meldepflicht PP / KJP müssen der Kammer die hierzu erforderlichen Angaben machen insbesondere persönliche Daten, berufliche und private Anschriften; Erwerb in- und ausländischer akademischer Grade; Fachkunde; Staatsexamen, Approbation bzw. Berufsausübungserlaubnis; Art der Berufsausübung (niedergelassen mit oder ohne sozialrechtliche Zulassung, angestellt in welchem Bereich?); bei selbständiger Tätigkeit die Zahl der berufsspezifischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Erklärung über einen ausreichenden Deckungsschutz über eine Berufshaftpflichtversicherung Folie 4

5 Meine Rechte Mein Beruf und Pflichten als Psychotherapeut/in als Angehörige/r Wie eines geht verkammerten es weiter? lberufs Meldepflicht bitte beachten: Meldung nicht nur zu Beginn der Kammerangehörigkeit, sondern lebenslang bei jeder Änderung Meldebogen findet sich auf der Homepage unter Neue Mitglieder Folie 5

6 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Berufsrecht (Exkurs Freier Beruf) Charakteristische Merkmale: Unabhängigkeit bei der Berufsausübung Besonderes Vertrauensverhältnis zwischen PP/KJP und Patient Persönliche Leistungserbringung qualifizierte Ausbildung erforderlich Auch der angestellte PP/KJP ist freiberuflich tätig, er bleibt auch bei weisungsgebundener Erbringung der psychotherapeutischen Tätigkeit für die Durchführung seiner psychotherapeutischen Arbeit persönlich verantwortlich! Folie 6

7 Mein Beruf als Psychotherapeut/in PsychotherapeutIn Wie geht es weiter? Berufsrecht Berufsbezeichnung Zulässige Berufsbezeichnungen nach 1 Abs. 1 PsychThG: Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in Psychotherapeut/in Die genannten Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt. Vertiefungsverfahren kann angegeben werden Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte dürfen angegeben werden Folie 7

8 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Berufsrecht Ausübung der Berufstätigkeit Wo ist die psychotherapeutische Berufsausübung möglich? 29 Abs. 2 Heilberufsgesetz: 1. in Krankenhäusern 2. in Privatkrankenanstalten nach 30 Gewerbeordnung 3. weisungsgebundene psychotherapeutische Tätigkeit in der Praxis niedergelassener Psychotherapeuten 4. bei Trägern, die nicht gewerbs- oder berufsmäßig psychotherapeutische Leistungen anbieten oder erbringen wenn nicht vorliegen => psychotherapeutische Tätigkeit ist an Niederlassung in einer Praxis gebunden dabei muss die Praxis immer getrennt sein von der Wohnung und über ein Praxisschild verfügen! Folie 8

9 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Beitrag Regelbeitrag z.zt. 350 (davon gehen 55 an die BPtK) Ermäßigungsgründe: Für angestellte oder beamtete Teilzeitbeschäftigte bis zu 20 Stunden/Woche = 250 Bei Unterbrechung der Berufstätigkeit von mehr als 6 Monaten im Beitragsjahr = 190 Bei vollständiger Aufgabe der Berufstätigkeit = 80 Nachgewiesene materielle Notlage individuell Beitragserhebung mit Einkommensbezug wird diskutiert Folie 9

10 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Beitrag Vorschlag des Vorstands: Beitragsordnung mit Einkommensbezug Basierend auf dem Einkommen des Mitglieds als Psychotherapeut Beitragshöhe wird prozentual vom Einkommen erhoben Erste Beitragszahlung erst im Jahr nach der Approbation Kammerversammlung muss entscheiden! Folie 10

11 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Fortbildung Die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten müssen für das gesamte Berufsleben dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis entsprechen Alle PP/KJP, die ihren Beruf ausüben, sind verpflichtet, ihre beruflichen Fähigkeiten entsprechend der Fortbildungsordnung zu erhalten und weiterzuentwickeln Nachweis darüber wird über ein Fortbildungszertifikat der Kammer geführt, dass unter bestimmten Bedingungen zwingend erforderlich ist: alle mit Kassenzulassung oder -ermächtigung alle Angestellten bei Vertragsärzten/-psychotherapeuten, Medizinischen Versorgungseinrichtungen u.a.m. alle Angestellten in nach 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern bereits zu Beginn der Tätigkeit! Folie 11

12 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Fortbildungszertifikat Wer innerhalb von 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte gesammelt hat, kann ein Fortbildungszertifikat der Kammer bekommen Fortbildungsmöglichkeiten: o rezeptiv (Symposien, Hospitationen), aktiv teilnehmend ( Fallseminar, Workshop) o reflexiv (Intervision, Supervision) o in der Regel: 1 Punkt pro 45 Min. Fortbildung o Selbststudium max. 50 Punkte in 5 Jahren Ankündigung aller von der PTK NRW akkreditierten Veranstaltungen auf der Homepage Folie 12

13 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Wahlrecht Listenwahl und Einzelbewerber getrennt nach: - Regierungsbezirken - PP und KJP Pro 100 Kammermitglieder ein Sitz 1. Öffentliche Bekanntmachung Mitte Januar 2014 Einreichen von Wahlvorschlägen bis Mitte März 2014 Versand der Wahlunterlagen Anfang Mai 2014 Wahltag der nächsten Kammerwahl ist Montag, 16. Juni 2014 Folie 13

14 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Eine Perspektive der Berufstätigkeit: Niederlassung in freier Praxis Kassenpraxis Privatpraxis Folie 14

15 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Eine Perspektive der Berufstätigkeit: Niederlassung in freier Praxis Kassenpraxis Privatpraxis Folie 15

16 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Grundlage der Erteilung von Zulassungen: Bedarfsplanung nach SGB V Bundesebene: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) beschließt Bedarfsplanungs-Richtlinie Landesebene: KVen und Landesverbände der KK setzen um in Bedarfsplan Landesausschuss der Ärzte und KK stellt Unterversorgung oder Überversorgung fest Überversorgung: Zulassungsbeschränkungen Folie 16

17 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Statistische Überversorgung: Zulassungsbeschränkungen PP und KJP, die eine Kassenzulassung erhalten PP und KJP mit Wunsch nach Kassenzulassung Folie 17

18 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Paradox: Wartezeiten auf den Beginn einer Psychotherapie Psychisch kranke Menschen, die einen Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis suchen Psychisch kranke Menschen, die einen Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Kassenpraxis erhalten Folie 18

19 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? BPtK-Studie zu Wartezeiten Wartezeit auf ein psychoth. Erstgespräch (in Wochen) 12,5 13,8 12,2 15,9 17 BRD Nordrhein- Westfalen Nordrhein Westfalen-Lippe Ruhrgebiet (gesamt) Folie 19

20 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Tatsächliche Unterversorgung Folie 20

21 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Zumutbare Wartezeiten PTK NRW: Drei Wochen im Regelfall Drei Monate im Ausnahmefall Folie 21

22 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? PTK NRW: Pressemeldung zum 10-jährigen Kammerjubiläum am Monika Konitzer, Präsidentin der PTK NRW: Wir fordern deshalb für Nordrhein-Westfalen psychotherapeutische Praxen zusätzlich. Folie 22

23 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Was hat die PTK NRW getan? Anhaltender und intensiver Einsatz für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung im Land und (gemeinsam mit der BPtK) im Bund. Ziel: Mehr Psychotherapeuten durch Korrektur historischer Fehler der Bedarfsplanung Stichtagsregelung: IST = SOLL Bundesweite statt westdeutsche Durchschnittswerte Schlechtere Versorgung auf dem Land Sonderregion Ruhrgebiet Folie 23

24 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Sachgerechte Bedarfsplanung? Der G-BA hat am die Bedarfsplanungs-Richtlinie reformiert. Es sollten zukünftig bundesweit neue Sitze für Psychotherapeuten entstehen, vor allem in ländlichen Bereichen. Die Sonderregion Ruhrgebiet bleibt unverändert bestehen. Ein Demografie-Faktor kommt hinzu. Regionale Anpassung sollte ermöglicht werden. Die Richtlinie ist zum 1.7. in Kraft getreten, seit Anfang des Jahres wurde in den KVen an der Umsetzung gearbeitet. Ergebnis: es wird mehrere Hundert neue Hausarztsitze in NRW geben, aber nur ca. 40 neue Sitze für Psychotherapeuten. Mehr als 1500 der bisher bestehenden Sitze werden als überversorgt ausgewiesen, der Grad der (statistischen) Überversorgung steigt in manchen Regionen erheblich. Folie 24

25 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Wie wurde die neue Planung gemacht? Festlegung der Versorgungszonen Die 372 Planungsbereiche entsprechen im wesentlichen den Landkreisen und kreisfreien Städten Ursprünglich gab es 10 Typen, 9 reguläre und die Sonderregion Ruhrgebiet. Nach der Reform: Einteilung der 372 Planungsbereiche in 5 Typen anhand der Großstadtregionen nach dem Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung und eine Sonderregion Ruhrgebiet Folie 25

26 Großstadtregionen nach BBSR Folie 26

27 Ermittlung der Verhältniszahlen (Psychotherapeuten/Einwohner) für die Versorgungszonen Idee: Spiegelung von Mitversorgung von Großstädten für das Umland Aber: keine Ermittlung von Mitversorgungseffekten, rein theoretische Überlegung Wie viele Psychotherapeuten sich in den Planungsbereichen niederlassen dürfen ergibt sich nach wie vor daraus, wie viele Psychotherapeuten im Durchschnitt 1999 in den damals zehn Planungsbereichstypen vorhanden waren (Allgemeine Verhältniszahl). Das IST wurde zum SOLL erklärt. Jetzt: Übernahme der Verhältniszahlen von 1999, Verbesserte Verhältniszahl nur für ländliche Regionen (Typ 5). Durch die neue Systematik ergeben sich neue Verhältniszahlen für die 5 neuen Typen als für die alten Kreistypen, die aber auf der Gesamtzahl von 1999 basieren. Die Verhältniszahl für das Ruhrgebiet wurde unverändert übernommen Folie 27

28 Allgemeine Verhältniszahlen Versorgungszonen AVZ PT / Einwohner Typ ,5 Typ ,3 Typ ,0 Typ ,6 Typ ,8 Sonderregion Ruhr ,4 Folie 28

29 Versorgungzonen 5 Typen + Ruhrgebiet (6) Folie 29

30 Versorgungzonen in NRW: 5 Typen + Ruhrgebiet (6) Folie 30

31 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Tatsächliche Unterversorgung Folie 31

32 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Keine sachgerechte Bedarfsplanung! Die historischen Fehler der Bedarfsplanung wurden nicht korrigiert. Mit einer Verbesserung der Versorgung in NRW und besonders im Ruhrgebiet ist kaum zu rechnen. Die PTK NRW setzt sich weiter für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung ein! Folie 32

33 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Perspektiven der Berufstätigkeit: Niederlassung in freier Praxis Kassenpraxis Privatpraxis Folie 33

34 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Privatpraxis erfordert keine Zulassung Dennoch bitte (wie bei Kassenpraxis!) nicht vergessen: Meldung bei PTK, Gesundheitsamt und Finanzamt, Berufshaftpflichtversicherung! Folie 34

35 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Privatpraxis: Tätigkeit außerhalb der GKV Abrechnung über GOP! Beihilfe, Privatzahler, Private Krankenkassen, BG, DGUV, OEG, Weißer Ring z. T. eigene Gebührenordnungen und Regeln Kostenerstattung nach 13 Abs. 3 SGB V Arztregister-Eintrag notwendig bzw. dringend empfohlen Weitere Standbeine: Supervision, Coaching, betriebliche Prävention, Unterricht etc. Umsatzsteuer! Verdienstmöglichkeiten: sehr unterschiedlich, sehr abhängig von eigener Initiative, Flexibilität, Rahmenbedingungen Folie 35

36 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Kostenerstattung nach 13 Abs. 3 SGB V 13 Abs. 3 SGB V: Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen [ ] und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Patienten haben einen Rechtsanspruch Keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben, wann und unter welchen Bedingungen die Krankenkassen dem Antrag auf Kostenerstattung stattgeben müssen. Stets Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse Erfordert plausible individuellen Begründung des Versicherten, sowie entsprechende Hartnäckigkeit FAQ auf der Homepage! Folie 36

37 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? BPtK- Ratgeber Kostenerstattung Download: Lassen Sie sich in die Psychotherapeutensuche der PTK NRW eintragen! Folie 37

38 Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Kassen, Privatpraxis oder angestellt tätig: Die Berufsordnung gilt immer Ethische Prinzipien: die Autonomie der Patientinnen und Patienten zu respektieren, Schaden zu vermeiden, Nutzen zu mehren und Gerechtigkeit anzustreben. Pflichten und Anforderungen: Meldepflicht, Sorgfalt, Abstinenz, Aufklärung, Schweigepflicht, Dokumentation und Aufbewahrung, Datensicherheit, Einsichtsrecht der Patienten, Fortbildung, kollegialer Respekt, Ankündigung, als Arbeitgeber, an die Praxis Hier finden Sie die Berufsordnung: Folie 38

39 Pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) Folie 39

40 21. Juli Sept Okt Nov 2012 Entscheidung zur Einführung und Weiterentwicklung eines Psych- Entgeltsystems (BGBl. I S. 1613) InEK stellt den PEPP-Katalog 2013 vor DKG erklärt das Scheitern des Versuchs einer Einigung mit GKV- Spitzenverband Ersatzvornahme Vorgabe des PEPP Entgeltkatalogs und abgestimmter Abrechnungsbestimmungen, Start Folie 40

41 Zeitplan PEPP 2013 Optionsjahr Optionsjahr budgetneutral obligatorisch budgetneutral obligatorisch Konvergenz 1 (10 %) 2018 Konvergenz 2 (15 %) 2019 Konvergenz 3 (15 %) 2020 Konvergenz 4 (20 %) 2021 Konvergenz 5 (20 %) 2022 Vergütung nach Landesbasisentgeltwerten Folie 41

42 Kurzübersicht InEK - PEPP-Systematik Zuordnung zu PEPPs über Haupt- und Nebendiagnosen Leistungen spielen kaum eine Rolle für die Eingruppierung Degressive Vergütung d. h. Pauschalen sinken je länger die Verweildauer aber keine normative Setzung, sondern Empirie auf der Basis der Daten der Kalkulationshäuser Folie 42

43 Kritik am PEPP Folie 43

44 Bewertung PTK NRW Ablösung der Psych-PV Chance zur Weiterentwicklung (Psych-OPS, Kalkulation, etc.) ist gegeben Orientierung an Leitlinien möglich angemessene Vergütung aufwändiger Behandlungen => Notwendigkeit für Stellen von approbierten Folie 44 PP/KJP im KH wird darstellbar

45 Einschätzung der BPtK Moratorium verzichtbar kein Stillstand! nur ein lernendes System entwickelt sich! Dokumentation verbessern Bedingung: Weiterentwicklung des OPS Personal- und therapieintensive Leistungen müssen adäquat abgebildet werden Folie 45

46 Krankenhausrahmenplanung NRW Folie 46

47 Folie 47

48 Folie 48

49 Bettenausbau in der Psychiatrie/Psychosomatik Folie 49

50 P-Konzept des MGEPA Folie 50

51 Stellungnahme der PTK NRW zu finden unter Stichwort Krankenhausplanung Folie 51

52 KH-Rahmenplan: Forderungen der PTK NRW Psychische Gesundheit im Krankenhaus stärker berücksichtigen! Psychotherapeuten sind für bedarfs- und leitliniengerechte Versorgung unverzichtbar! Aus- und Weiterbildung absichern! Versorgungszukunft muss sektorenübergreifend und multiprofessionell ausgerichtet sein! Auch die ambulante Versorgung ausbauen! & PTK NRW sollte wie z.b. die Ärztekammern an dem Prozess der KH-Rahmenplanung beteiligt werden (Rechtsgrundlage: KHGG NRW)! Folie 52

53 , 13:30 18 Uhr Veranstaltung Psychiatrie im Wandel, Pullman Hotel, Dortmund , 9:30 16:30 Uhr Fachtag Psychotherapie trifft Sucht, KV Nordrhein, Köln Folie 53

54 Reform der Psychotherapeutenausbildung

55 Folie 55

56 Reform der Psychotherapeutenausbildung Wenn das PsychThG reformiert werden soll (diese Notwendigkeit wird von keinem der relevanten Akteure mehr in Frage gestellt), stellt sich die Frage, ob mit dieser Reform a) am derzeitigen Berufsbild so wenig wie möglich und so viel wie nötig verändert werden soll, um die aktuellen Mängel zu beheben oder b) ob die Reform ein Berufsbild des Psychotherapeuten zum Ziel hat, dass sich an der zukünftigen Rolle von Psychotherapeuten in der Versorgung orientiert Folie 56

57 Berufsbild des Psychotherapeuten Wie sieht das derzeitige und zukünftige Berufsbild des Psychotherapeuten aus? Die sinnvolle Reihenfolge der zu lösenden Probleme lautet: Klärung des Berufsbildes Beschreibung der dazu erforderlichen Kompetenzen Festlegung der zum Kompetenzerwerb geeigneten Ausbildungsinhalte und -strukturen Folie 57

58 Thesen: Berufsbild des Psychotherapeuten gem. PsychThG Die derzeitigen Berufsbilder des Psychologischen Psychotherapeuten bzw. des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind nie explizit formuliert oder gar konsentiert worden. Dem PsychThG von 1998 liegt ein implizites Berufsbild zugrunde, das maßgeblich durch das Tätigkeitsfeld der am damaligen Delegationsverfahren teilnehmenden Diplom-Psychologen, Diplom-Pädagogen und Diplom-Sozialpädagogen und damit durch die Psychotherapie-Richtlinie und Vereinbarung bestimmt wurde. Auch dem BPtK-Entwurf für eine Reform des PsychThG (2010) liegt dieses Berufsbild weitgehend unhinterfragt und unverändert zugrunde (abgesehen von der Neuheit ein Beruf und geringfügiger Befugniserweiterungen) Folie 58

59 Berufsbild des Psychotherapeuten aber: Die zentrale Frage nach dem Aufgabenfeld und damit nach dem Berufsbild eines Gesundheitsberufes kann nur vor dem Hintergrund der von der Gesellschaft gewünschten Gesundheitsversorgung beantwortet werden. Frage: Welche Rolle sollen / können Psychotherapeutinnen & Psychotherapeuten 2030 und danach in der Gesundheitsversorgung spielen? Folie 59

60 Berufsbild des Psychotherapeuten 1998 kamen die neuen Berufe in das deutsche Gesundheitswesen, ohne dass die Berufsbilder der beiden neuen Heilberufe explizit beschrieben wurden. Dieser Geburtsfehler hat Folgen, z. B. ungeklärter Status von PP + KJP im Krankenhaus, unklarer Status und Befugnisse im Verhältnis zu Ärzten, Sonderstatus in den kassenärztlichen Vereinigungen Das Anliegen der Gesundheitspolitik ist es, vor der Diskussion einer Reform der Ausbildung das Berufsbild des zukünftigen, eines neuen (?) Psychotherapeuten zu klären ( Bund-Länder AG der Gesundheitsministerien). Die Profession sollte das Berufsbild intensiv mitgestalten! Folie 60

61 Berufsbild des Psychotherapeuten Der DPT-Beschluss von 2010 sah vor, das derzeitige, dem PsychThG von 1998 implizite Berufsbild weitgehend beizubehalten und da, wo nötig und sinnvoll anzupassen oder fortzuschreiben. Kurzfassung: Der Psychotherapeut ist neben dem ärztlichen Psychotherapeuten zuständig für die psychotherapeutische Versorgung Die Gesundheitspolitik verbindet mit dem Vorschlag einer Direktausbildung ein neues Berufsbild, das gegenüber dem jetzigen Berufsbild durch erheblich erweiterte Aufgabenbereiche gekennzeichnet ist Kurzfassung: Der Psychotherapeut nutzt psychotherapeutisches Wissen (und medizinische Kompetenzen?), klinische Fähigkeiten und professionelle Haltungen, um eine patientenzentrierte Versorgung umzusetzen Folie 61

62 Neue Perspektiven für die Psychotherapeutenausbildung Die Profession will das Berufsbild prägen und gestalten! Frage: welche der derzeitigen Arbeitsfelder werden beibehalten werden und um welche soll das neue Berufsbild erweitert werden? Folie 62

63 Daten zu den Psychotherapeuten in NRW Tätigkeitsfelder abhängig Beschäftigter Folie 63

64 Neue Perspektiven für die Psychotherapeutenausbildung BPtK-Vorstand und Vertreter der Landespsychotherapeutenkammern haben einen ersten Entwurf mit Beschreibung von Arbeitsfeldern und Rollen entwickelt 22. Deutscher Psychotherapeutentag am 20. April 2013: Beschluss zum weiteren Vorgehen Folie 64

65 Folie 65

66 Beschluss des DPT vom 20. April 2013 Der DPT bittet Vorstand und Länderrat, auf der Basis des vorgelegten Entwurfs eines Berufsbildes und auf der Basis der bisherigen Beschlüsse des DPT zur Ausbildung ein Kompetenzprofil der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu entwickeln, über das diese nach Abschluss der Aus- bzw. Weiterbildung verfügen sollten. Der DPT schlägt vor, hierzu einen strukturierten Dialog unter Einbeziehung von externer Expertise zu führen. Der DPT befürwortet auch, im Dialog mit Ausbildungsinstitutionen und politischen Gremien zu prüfen, ob und wie diese Kompetenzen sowohl im Rahmen einer postgradualen Ausbildung als auch im Rahmen einer Direktausbildung erworben werden können. In diesem Kontext sollten in Gesprächen u.a. mit BMG, GMK, KMK, KBV, DKG und GKV-Spitzenverband Lösungsvorschläge u. a. für die Finanzierung der sich einer Direktausbildung anschließenden Weiterbildung entwickelt werden. Der Stand der Diskussion soll auf dem 23. DPT präsentiert werden. Folie 66

67 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 67

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