Umsetzung der Lärmkartierung 2017 in Sachsen. Andreas Rink LfULG, Referat Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm

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1 Umsetzung der Lärmkartierung 2017 in Sachsen Andreas Rink LfULG, Referat Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm

2 Themenpunkte Einführung Grundlagen der Lärmkartierung Aufgabenstellung für die Lärmkartierung 2017 Landeszentrale Lärmkartierung Eigenverantwortliche Lärmkartierung Anforderungen für die Berichterstattung Lärmkartierung Ballungsräume, Eisenbahn und Flughäfen Zusammenfassung und Ausblick 2

3 Grundlagen der Lärmkartierung Rechtliche Verankerung bzw. Vorgaben Pflicht zur Lärmkartierung geregelt in 47 c Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie in der 34. BImSchV (VO über die Lärmkartierung) 3 Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2002/49 EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm aus dem Jahr 2002 Zu kartieren sind Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Gemeinden (Ausnahme Haupteisenbahnstrecken) Auslösekriterium: Überschreitung bestimmter Mengenschwellen unabhängig von Gebietseinstufung! Pflicht zur Information der Öffentlichkeit über das Ergebnis der Lärmkartierung (bevorzugt mittels elektronischer Kommunikationsmittel, d.h. per Internet) Pflicht zur Übermittlung der Lärmkarten durch die Kommunen an eine vom Land benannte Stelle (in Sachsen: LfULG) bzw. Berichterstattung vom Land an den Bund (Umweltbundesamt)

4 Grundlagen der Lärmkartierung Inhalt einer Lärmkarte graphische Darstellung der Lärmsituation in Abstufungen von 5 db(a) Darstellung der Lärmbelastung für die Nacht (L Night ) und für einen 24- Stunden-Zeitraum (L DEN ) unter besonderer Gewichtung des Abendund Nachtzeitraums 4 Lärmkarte bezieht sich immer nur auf eine Lärmart (z.b. Straßenverkehr)

5 Grundlagen der Lärmkartierung Inhalt einer Lärmkarte tabellarische Angabe betroffener Einwohner je Pegelklasse beschreibende bzw. statistische Angaben Exakte Vorgabe von Inhalt und Aussehen einer Lärmkarte. Fünfjähriger Kartierungsturnus, nächster Termin: 30. Juni 2017 Lärmkarten sollen sich auf das der Kartierung vorangegangene Kalenderjahr beziehen 5

6 Grundlagen der Lärmkartierung Kriterien für die Erstellung einer Lärmkarte Für die Lärmkartierung ist kein detailliertes schalltechnisches Fachwissen bei den Gemeinden notwendig - ein gewisser Informationsstand ist jedoch unerlässlich Im Rahmen der Lärmkartierung erfolgen KEINE(!) Messungen. Zur Ermittlung von Straßenverkehrslärm sind diese weder zulässig noch zielführend (und nicht bezahlbar) Lärmkarten werden stattdessen berechnet Berechnungsverfahren sind vorgegeben (derzeit Vorläufige Berechnungsmethoden für Umgebungslärm an Straßen VBUS, ab CNOSSOS-EU) Basis für die Berechnung sind eine Vielzahl von Eingangsgrößen. Benötigt wird ein Datenmodell, das Realität möglichst genau abbildet und konservative Abschätzung ermöglicht 6

7 Grundlagen der Lärmkartierung Eingangsgrößen für die Berechnung der Lärmkarten Daten zur Berechnung der Schallemission (straßenbezogene Daten) geograph. Lage der Straße Verkehrsbelegung PKW/LKW Höchstgeschwindigkeiten Lärmschutzbauwerke: Lage/Höhe Brücken/Tunnel/Troglagen Straßenbelag 7

8 Grundlagen der Lärmkartierung Eingangsgrößen für die Berechnung der Lärmkarten Daten zur Abbildung des Geländes und der Bebauung natürliches Gelände künstliches Gelände Bebauung Gebäudehöhen Informationen zur Ermittlung der Betroffenheit und für statistische Angaben Einwohner je Gebäude Verwaltungsgrenzen Anzahl Schulen/Krankenhäuser 8

9 Aufgabenstellung für die Lärmkartierung 2017 Untersuchungsumfang im Freistaat Sachsen 9

10 Aufgabenstellung für die Lärmkartierung 2017 Kartierung Straßenverkehr (Hauptverkehrsstraßen) im Fokus der heutigen Veranstaltung Kartierungsschwelle für Straße: ab 3 Millionen Kfz/Jahr zuständig: Gemeinden Kartierungsumfang Sachsen: km (außerhalb BR) betroffen sind 215 Städte und Gemeinden im Freistaat Quelle: Friedrich Karas 10

11 Aufgabenstellung für die Lärmkartierung 2017 Rahmenbedingungen für Kartierung Hauptverkehrsstraßen Erheblicher Untersuchungsumfang (1.580 km) in etwa vergleichbar mit Kartierung 2012 (rund 20% erstmals kartierungspflichtig) Kommunale Zuständigkeit bei einer Vielzahl betroffener Städte und Gemeinden sowie gemeindeübergreifenden Lärmquellen fehlende bzw. begrenzte fachliche, personelle und finanzielle Ressourcen in den Gemeinden, sehr unterschiedliche Gegebenheiten und Handlungsspielräume Eigeninteresse des Freistaates an einer richtlinienkonformen Kartierung, zudem Zusage einer fachlichen Unterstützung für die Gemeinden begrenzte Ressourcen beim LfULG, so dass fundierte Unterstützung nur bei durchdachter und abgestimmter Vorgehensweise realisierbar ist trotz bekannter Schwächen und Optimierungspotenzial: gute Erfahrung mit der Herangehensweise an die Lärmkartierung

12 Aufgabenstellung für die Lärmkartierung 2017 Lösungsansatz sinnvolle Unterstützung und Anleitung der Gemeinden nur bei einer Bündelung der Aufgabe realisierbar 12 erhebliches Synergiepotenzial hinsichtlich Kosten und Aufwand durch größere Untersuchungseinheiten und einheitliche Herangehensweise Abschluss eines Rahmenvertrags über eine landeszentrale Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen zwischen LfULG und Sächsischem Städte- und Gemeindetag Möglichkeit zum Beitritt interessierter Gemeinden. Mit Beitritt übernimmt das LfULG gegen Zahlung einer streckenbezogenen Umlage die Lärmkartierung grundsätzliche Zuständigkeit für die Aufgabe verbleibt bei der Gemeinde, punktuelle Mitwirkung erforderlich! termingerechte und richtlinienkonforme Kartierung wird zugesichert

13 Landeszentrale Lärmkartierung Untersuchungsumfang Rahmenvertrag zwischen LfULG und SSG im Oktober 2015 unterzeichnet 186 teilnehmende Städte und Gemeinden (86 %) Kartierungsumfang: km Hauptverkehrsstraße zusätzliche Kartierung weiterer 30 km auf Wunsch einzelner Städte 13

14 Landeszentrale Lärmkartierung Zielsetzung einer landeszentralen Lärmkartierung Unterstützung der Gemeinden Kostenersparnis und Effizienzsteigerung durch Bearbeitung größerer Gebiete (Kosten für Datenaufbereitung und Kartierung je km in 2012 ca. 330 ) einheitliche Herangehensweise bei der Datenaufbereitung und Kartierung Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der Eingangsdaten sowie Qualitätssicherung der Kartierungsergebnisse effiziente Nutzung der Bearbeiter-Kapazitäten im LfULG zur Fachbegleitung direkter Kontakt zu den bearbeitenden Ingenieurbüros Sicherstellung einheitlicher Datenformate sowie einer langfristigen Nutzbarkeit der Eingangs- und Ergebnisdaten Umlagegelder der an der landeszentralen Kartierung teilnehmenden Gemeinden werden ausschließlich zur Finanzierung der Projektstelle Lärmkartierung im LfULG sowie für extern zu vergebende Ingenieurleistungen eingesetzt 14

15 Landeszentrale Lärmkartierung Kartierungskonzept/Arbeitsschritte Vorstudie 2014 über sinnvolle Herangehensweise für die Kartierung 2017 komplette Neukartierung? Aktualisierung der Lärmkarten 2012 Lösung: Hybride Herangehensweise durch Kombination beider Methoden Komplette Neuberechnung aller Lärmkarten für die landeszentrale Kartierung Dabei gezielte Nutzung, Aktualisierung und Ergänzung einzelner Datenbestände aus der Kartierung

16 Landeszentrale Lärmkartierung Kartierungskonzept/Arbeitsschritte Beispiel: Ergänzung dreidimensionales ALK-basiertes Gebäudemodell 16

17 Landeszentrale Lärmkartierung Kartierungskonzept/Arbeitsschritte Gezielte Datenergänzung, dort wo neue Rohdaten verfügbar sind bzw. der erstmals kartierungspflichtigen Straßen Beispiel: Laserscanbefliegung 2012 und 2015 mit Neuerstellung DGM/DOM 17

18 Landeszentrale Lärmkartierung Kartierungskonzept/Arbeitsschritte Schaffung einer entsprechenden Projektstelle im LfULG für die Dauer der Kartierung mit GIS- und DV-Kompetenz Grundsatz: Trennung von Datenaufbereitung und eigentlicher Lärmkartierung Zentrale Recherche und Beschaffung benötigter Eingangsdaten für die Untersuchungsbereiche der Lärmkartierung durch LfULG Weitestgehender Zugriff auf vorhandene, landesweite Datenbestände öffentl. Einrichtungen (DGM2, DOM, ALK, 3D-Stadtmodell, DOP, SVZ, Straßendatenbank, Routingnetze u.a.) Gezielte Ergänzung nur dort, wo Aktualität nicht mehr gegeben ist bzw. Daten nicht verfügbar sind (ggf. z.b. dezentrale Abfrage von Einwohnerdaten möglich derzeit zentraler Zugriff in Prüfung) Übernahme der nutzbaren Datenbestände aus der Lärmkartierung 2012 ins seit 2014 gültige Referenzkoordinatensystem ETRS_89_UTM33 18

19 Landeszentrale Lärmkartierung Kartierungskonzept/Arbeitsschritte Gezielte Aufbereitung der Datenbestände für die Verwendung im Rahmen der Lärmkartierung (Fremdvergaben sowie Eigenleistung LfULG), Ableitung fehlender Informationen durch einheitliche Verfahren (bis Ende 2016) Beispiele: Ausdünnung DGM zur Nutzung für die Schallberechnung (Reduktion um 90%) ALK zu 3D-Gebäude 19

20 Landeszentrale Lärmkartierung Kartierungskonzept/Arbeitsschritte Einbeziehung der lokalen Ortskenntnis nach Abschluss der Datenaufbereitung, Ergänzung und Freigabe des Datenmodells durch Gemeinde (Web-basiert) insbesondere mit lokaler Ortskenntnis nochmals zu prüfen: straßennahe Gebäude, Lärmschutzeinrichtungen, Höchstgeschwindigkeiten, Beläge Plausibilitätsprüfung und Übernahme der Änderungswünsche in die Modelldaten durch LfULG Ausschreibung und Vergabe der Lärmkartierung in 4 Teilgebieten bei paralleler Bearbeitung (jedes Los ca. 300 Streckenkilometer) (I/II. Quartal 2017) 20

21 Landeszentrale Lärmkartierung Kartierungsgebiete 21

22 Landeszentrale Lärmkartierung Kartierungskonzept/Arbeitsschritte Prüfung der Kartierungsergebnisse auf fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit durch LfULG, Weiterleitung an die Gemeinden zur abschließenden Begutachtung (Ortskenntnis!) Endgültige Fertigstellung und Abnahme der Lärmkarten (Ziel: ) Parallel dazu: Abforderung der ergänzenden Informationen für die Berichterstattung von den Gemeinden per Meldebogen (Übernahme der Ergebnisse aus der landeszentralen Kartierung direkt durch LfULG) Aufbereitung und Zusammenfassung der Kartierungsergebnisse und Meldebögen für die Berichterstattung des FS Sachsen an den Bund (III. Quartal 2017) Bereitstellung aller Eingangs- und Ergebnisdaten nach Abschluss der Kartierung für die Gemeinden (Web-basiert per Download) 22

23 Landeszentrale Lärmkartierung Ergebnisdaten aus der Kartierung (Übergabe an Gemeinden) Lärmkarten tabellarische Betroffenheitsangaben exakte Pegelwerte im 10m-Raster für Tag, Abend und Nacht Fassadenpegel bewohnter Gebäude für Tag, Abend und Nacht zusätzlich Modelldaten wie 3D-Gebäude, Straßennetz, Geländemodell o.ä. 23

24 Landeszentrale Lärmkartierung Kartierungskonzept/Arbeitsschritte Zentrale Veröffentlichung der Lärmkarten auf LfULG-Server und per Geoportal Sachsenatlas (Pflicht zur Information der Öffentlichkeit!) Abrechnung gegenüber SSG/Gemeinden sowie Rückerstattung verbleibender Umlagegelder an die Gemeinden (bis Jahresende 2017) 24

25 Landeszentrale Lärmkartierung Ergebnisdaten aus der Kartierung (zur Übergabe) Hinweis: Keine Erstellung und Übergabe von Lärmkarten als Karte oder pdf-blattschnitt! Stattdessen dynamische Lösung per Web-Kartenserver (eigene Generierung von Lärmkarten im gewünschtem Maßstab und Ausschnitt) Übersichtslärmkarte wird je Gemeinde mit übergeben (PDF) 25

26 Landeszentrale Lärmkartierung Mitwirkung der Kommunen Auch bei landeszentraler Kartierung Mitwirkung der Kommunen unerlässlich Mitwirkung lt. Rahmenvertrag benötigt: => bei der Zusammenstellung fehlender Eingangsdaten (ggf. Einwohnerdaten) (II./III. Quartal 2016) => zur Überprüfung, Korrektur und Abnahme des Datenmodells vor der eigentlichen Lärmkartierung (IV. Quartal 2016) => bei der abschließenden Prüfung und Freigabe der Kartierungsergebnisse (II. Quartal 2017) => kommunale Berichterstattung über die Ergebnisse der Lärmkartierung (zum 30. Juni 2017) dringender Appell zur Mitwirkung und zur Reaktion auf Anfragen LfULG!!! Erfahrungen aus Kartierung 2012: immenser Zeitaufwand und Aufwand für Erinnerungen und Nachfragen (fehlende Kapazität für fachliche Bearbeitung geht zu Lasten aller Beteiligten) 26

27 Landeszentrale Lärmkartierung Kommunikation mit den Kommunen ausschließlich elektronisch Kommunikation mittels über benannten Ansprechpartner (bitte Kontaktdaten aktuell halten und LfULG über Änderungen informieren!) Einsatz web basierter Verfahren für Datenaustausch bzw. Prüfung und Freigabe des Datenmodells Datenaustausch mittels SiDaS (Download und Upload) 27 Geeignete Lösung für Prüfung Datenmodell derzeit in Planung (Info folgt)

28 Eigenverantwortliche Lärmkartierung Grundsätzliches Grundsatz: Kartierungspflicht besteht für alle betroffenen Gemeinden, d.h. jede Gemeinde muss zum Lärmkarten vorlegen und Bericht erstatten Bereits existente Lärmkarten aus 2012 können als Arbeitsbasis für eine Aktualisierung Verwendung finden (insbes. die vorhandenen Datenmodelle) 29 Gemeinden sowie die Ballungsräume als Selbstkartierer Konsequenz: richtlinienkonforme Lärmkartierung in eigener Verantwortlichkeit Streckennetz: 470 km Hinweis: ab werden von der EU nur noch Lärmkarten akzeptiert, die auf der Berechnungsvorschrift CNOSSOS basieren 28

29 Eigenverantwortliche Lärmkartierung Hinweise für die Kartierung Einbeziehung Ingenieurbüro - Einholung mehrerer Angebote empfohlen! (Ausnahme ggf. bei nur geringfügigem Aktualisierungsbedarf und eigener GIS-Kompetenz) rechtzeitige Vorbereitung empfohlen da Fertigstellungstermin verbindlich! Vorgaben für Mindestinhalte bzw. Darstellung der Lärmkarten beachten => Prüfung auf Vollständigkeit und Richtlinienkonformität im Rahmen der Berichterstattung durch LfULG Bereits bei Vorbereitung der Kartierung Synergieeffekte berücksichtigen, ggf. sinnvolle Erweiterung Kartierungsnetz (z.b. für LAP, FNP, VEP), dabei auch Weiternutzbarkeit der Eingangsdaten mit einbeziehen. Nach Abschluss der Arbeiten digitale Übergabe aller Eingangs-, Modell- und Ergebnisdaten sicherstellen (=> fünfjähriger Kartierungsturnus bzw. anderweitige Datenverwendung) 29

30 Eigenverantwortliche Lärmkartierung Hinweise für die Kartierung unbedingt immissionsseitiger Kartierungsansatz beachten! Gemeinde ist verantwortlich für die Kartierung aller von ihrem Gebiet ausgehenden Immissionen (auch wenn diese auf Nachbargemeinde einwirken) falsch! richtig! Kartierung ausschließlich der Einwirkungen auf das eigene Gemeindegebiet vollständige Kartierung der Lärmbelastung (unabhängig vom Gemeindegrenze) 30

31 Eigenverantwortliche Lärmkartierung Weiterverwendung bestehender Lärmkarten Vorgabe: Lärmkarten sollen sich auf das der Kartierung vorangegangene Kalenderjahr beziehen Verzicht auf Lärmkartierung mit Verweis auf die vorhandenen Lärmkarten aus 2012 ohne weitere Begründung ist nicht richtlinienkonform Weiternutzung bestehender Lärmkarten ist dann möglich, wenn seit der letzten Kartierung keine relevanten Änderungen zu verzeichnen sind Relevante Änderungen betreffen Straße (bauliche Veränderung), Verkehrsaufkommen, umliegende Bebauung, Zahl betroffene Anwohner Mindestvoraussetzung: qualifizierte Auseinandersetzung mit der örtlichen Situation (und damit der Datengrundlage der letzten Kartierung). Verpflichtende Dokumentation im Rahmen der Berichterstattung! Endgültige Bewertung erst möglich, wenn Verkehrsmengen der SVZ 2015 freigegeben sind (Ausnahme: vorhandene Dauerzählstelle) 31 letztendliches Korrektiv: Anwohner (Lärmkarten sind erneut zu veröffentlichen)

32 Eigenverantwortliche Lärmkartierung Unterstützungsmöglichkeiten Anleitungen und Hilfestellungen im Internet verfügbar, z.b. auf der LfULG- Website unter zu erwähnen: Hinweise für die Lärmkartierung des Länderausschusses Immissionsschutz sowie Good Practice Guide for noise mapping der EU Unterstützung bei der Kartierung insbesondere durch kompetente Ingenieurbüros Abstimmung über grundlegende Belange mit LfULG empfohlen (ggf. direkt mit Ingenieurbüro) zentrale Bereitstellung verfügbarer Eingangsdaten von Landesbehörden durch LfULG (insbes. Daten von GeoSN, Straßenbauverwaltung) 32

33 Eigenverantwortliche Lärmkartierung Datenbereitstellung Geodaten: Geländemodell DGM 2 (original + ausgedünnt), Oberflächenmodell, ALK-Gebäude (2D), ggf. 3D-Stadtmodell, Verwaltungsgrenzen, Hauskoordinaten (Aktualitätsstand beachten!) Straßendaten: Streckenverläufe, Verkehrsmengen, Bauwerke (soweit bekannt) Einbindung von Orthofotos bzw. TK-Karten per wms-dienst möglich Daten werden bereitgestellt für Gemeindegebiet incl. Puffer Web basierte Abgabe per SiDaS geplant, voraussichtlich Herbst 2016 (wenn SVZ-Daten verfügbar) zu beachten bereitgestellte Informationen sind Rohdaten und müssen für die Kartierung aufbereitet werden bei unzureichenden bzw. fehlenden Daten ist die Gemeinde selbst für die Nachbesserung verantwortlich 33

34 Anforderungen an die Berichterstattung Berichterstattungspflicht besteht für alle kartierungspflichtigen Gemeinden Berichterstattung setzt sich zusammen aus Meldebogen und georeferenzierten Lärmkarten (Übergabe per Shape) Vorgabe der ULR! Für Teilnehmer der landeszentralen Kartierung erfolgt die Erstellung der Lärmkarten und Ermittlung der Betroffenheitszahlen durch LfULG, allgemeine Angaben sind durch Gemeinden im Meldebogen zu ergänzen Termin: 30. Juni 2017 Alle Lärmkarten sind zu übergeben im Koordinatensystem ETRS89_UTM33! (seit 2014 amtliches Lagereferenzsystem im Freistaat Sachsen) Meldung ausschließlich auf elektronischem Weg (derzeit Test verschiedener Möglichkeiten) in vorgegebenen Formaten Orientierung an den Vorgaben der EU für die Berichterstattung 34

35 Anforderungen an die Berichterstattung LfULG kontaktiert vorab die Gemeinden und übermittelt die Meldeunterlagen samt Kriterien Bitte an die Selbstkartierer: Übergabe nicht nur der Lärmkarten (Isophonen- Darstellung) sondern auch der zu Grunde liegenden Rasterdaten 35 auf diesem Weg problemlose Weiterverarbeitung der Lärmkarten für die Berichterstattung möglich, zudem Vermeidung von Darstellungslücken an Gemeindegrenzen

36 Lärmkartierung Ballungsräume, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen Kartierung Ballungsräume Ballungsraum: > Einwohner, Einwohnerdichte je km² > (Gebiet kann beliebig erweitert werden) In Sachsen: Dresden, Leipzig, Chemnitz zu kartieren: Hauptlärmquellen (Straße, Schiene, Flug), zusätzlich sonstige Hauptverkehrsstraßen, sonstige Eisenbahnstrecken, Straßenbahnen sowie relevante Industrieanlagen Zuständig: Kommune Quelle: GeoSN - DOP 36

37 Lärmkartierung Ballungsräume, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen Kartierung Flugverkehr kartierungspflichtiger Großflughafen in Sachsen: Leipzig-Halle Kartierungsschwelle: ab Flugbewegungen/Jahr zuständig: Schkeuditz, Kartierung in Zusammenarbeit mit Flughafen und LfULG Kartierung Flughafen Dresden zusammen mit Ballungsraum durch Kommune Quelle: Uwe Wollmann, LfULG 37

38 Lärmkartierung Ballungsräume, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen Kartierung Schienenverkehr kartierungspflichtige Haupteisenbahnstrecken in Sachsen: ~ 550 km in 61 Gemeinden Kartierungsschwelle: ab Zugbewegungen/Jahr bundesweit zuständig für Kartierung: Eisenbahn-Bundesamt in Ballungsräumen zusätzlich Kartierung: - Straßenbahnverkehr => durch Kommune, - sonstige Schienenstrecken => durch EBA Quelle: H.S.P.-Plan 38

39 Zusammenfassung und Ausblick Lärmkartierung ist eine kommunale Pflichtaufgabe mit Fixdatum , die alle Beteiligten herausfordert Angebot einer landeszentralen Kartierung als Instrument zur effektiven Bewältigung der Aufgabe und zur Unterstützung wahlweise eigenverantwortliche Kartierung nötig Kommunikation zwischen Gemeinden und LfULG elementar Zielsetzung: langfristige Absenkung des Belastungsniveaus, daher ist Lärmkartierung kein Selbstzweck sondern Grundlage weiterer Aktivitäten (LAP) Information der Öffentlichkeit als Herausforderung für die Gemeinden aber auch als Garant für wachsenden Handlungsdruck (lokal, landes-, bundesweit) Ab sind Lärmkarten ausschließlich nach CNOSSOS-EU zu berechnen (neue Kartierung nötig, aber nachhaltige Datengrundlage weiterhin einsetzbar!) 39

40 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Andreas Rink Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm 0351/

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