Richtlinien für die Trainer
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- Rainer Meissner
- vor 6 Jahren
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1 Richtlinien für die Trainer Aus Gründen der besseren Lesbarkeit benutzen wir nachfolgend nur die männliche Schreibweise und schliessen damit auch die weibliche Form ein. 1. Allgemeines a) Die Trainerrichtlinien sind ein integrierter Bestandteil des zwischen dem Trainer und dem Fussballclub Egg abgeschlossenen schriftlichen Vertrages und regeln die Aufgaben, Pflichten und Rechte des Trainers. b) Sämtliche im Anstellungsvertrag und in diesen Richtlinien nicht speziell erwähnten Sachverhalte werden im konkreten Fall gemeinsam zwischen dem Vorstand und dem Trainer gemeinsam geregelt. 2. Struktur Die Junioren- und Mädchentrainer sind dem Leiter Junioren bzw. dem Leiter Juniorinnen und die Aktivtrainer dem Leiter Spielbetrieb unterstellt welche dementsprechend auch ihre Ansprechpartner sind. 3.1 Anstellungsverträge a) Mit jedem Trainer wird ein Anstellungsvertrag für die Dauer einer Saison abgeschlossen. b) Sofern der Vertrag nicht von einer oder beiden Parteien bis spätestens am 30. März schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um eine weitere Saison. c) Weitere Details sind in den jeweiligen Verträgen geregelt. 3.2 Co-Trainer a) Die Verpflichtung eines Co-Trainers wird seitens des Fussballclub Egg unterstützt, muss aber immer vorgängig dem Ressortverantwortlichen abgesprochen b) Mit dem Co-Trainer wird kein separater Vertrag abgeschlossen, d. h., der Co-Trainer wird im jeweiligen Vertrag mit dem Haupttrainer erwähnt. c) Die Höhe der Entschädigung für den Co-Trainer wird im Vertrag des Haupttrainers geregelt. d) Wird der Trainer von einer weiteren Person in seiner Tätigkeit unterstützt, hat er diese von seinem Gehalt zu entschädigen. Version
2 4. Finanzielles 4.1 Salär / Entschädigungen a) Salär / Entschädigungen sind im jeweiligen Anstellungsvertrag geregelt. b) Es werden keine Barauszahlungen vorgenommen. Saläre / Entschädigungen werden ausschliesslich auf ein Bank- oder PC-Konto des Trainers ausbezahlt. 4.2 Spesen a) Der Trainer hat in der Regel Anrecht auf die Entschädigung seiner Spesen. Diese sind im Spesenreglement definiert. b) Für die entstanden Auslagen müssen die Originalbelege mit dem vorgeschriebenen Formular (Spesenabrechnung) dem Leiter Finanzen eingereicht Die Auszahlung erfolgt halbjährlich auf das Konto des Anspruchstellers. 5. Aufgaben des Trainers 5.1 Allgemeines a) Der Trainer übt seine Funktion gewissenhaft, korrekt und nach bestem Können aus. Wir wollen gut ausgebildete Trainer. Dies bedingt, dass obligatorisch der Kinderfussballkurs besucht werden muss und danach nach Möglichkeit noch mindestens das C-Diplom erworben werden sollte. b) Menschliche und einwandfreie Führung und Betreuung der Mannschaft ist Grundvoraussetzung für jeden Trainer. Er ist ein Vorbild für Junioren und Aktive und verhält sich gegenüber Schiedsrichtern und Funktionären jederzeit korrekt. c) Er sorgt für eine optimale und zeitgemässe Ausbildung der Spieler. Juniorentrainer pflegen ständigen Kontakt zu den Eltern. d) Der Trainer trägt die Verantwortung für seine Mannschaft. Spieler, die sich nicht an die Weisungen der Trainer und Funktionäre halten, können unter Beizug des Vorstandsverantwortlichen sanktioniert oder ausgeschlossen e) Der Trainer unterstützt die Entscheide und Vorgaben des Vorstandes. 5.2 Administratives a) Jeder Trainer besitzt im Raum gegenüber der alten Gemeindeverwaltung ein eigenes Postfach. Dieses muss mindestens einmal wöchentlich geleert Version
3 5.3 Jahresbeitrag Die Rechnung für den Jahresbeitrag der Spieler wird im Mai/Juni an die Mitglieder verschickt. Wird der Beitrag bis zum angegeben Zahlungsdatum nicht einbezahlt, wird der betreffende Spieler einmal gemahnt. Nach Ablauf der Mahnfrist wird der Trainer informiert und der Spielerpass eingezogen und dem Leiter Finanzen abgegeben. Der Spieler ist dann ab sofort für den gesamten Trainings- und Spielbetrieb gesperrt. 5.4 Trainingsspiele Vorbereitungsspiele bei Saisonbeginn und Rückrunde sind wenn immer möglich auf den Trainingstag anzusetzen. 5.5 Bussenregelung Ende Saison erhält jeder Trainer vom Leiter Finanzen eine Aufstellung der von den Spielern seiner Mannschaft zu zahlenden Bussen. Der Trainer hat diese Bussen bei den fehlbaren Spielern einzuziehen und mittels Einzahlungsschein auf das bezeichnete Konto einzubezahlen. 5.6 Sponsoring Eigene Aktivitäten für die Suche nach Sponsorengeldern für Trainingslager usw. werden unterstützt. Bestehende Sponsoren dürfen jedoch nur nach vorgängiger Absprache mit dem Vorstand angefragt 5.7 Mutationen / Adressänderungen Mutationen, Adressänderungen neue Telefonnummer, adressen etc., welche Spieler seiner Mannschaft betreffen, müssen vom Trainer unverzüglich dem Leiter Finanzen mitgeteilt 5.8 Kontrolle Spielerliste Per Saisonbeginn erhält jeder Trainer eine List mit seinen aktuellen Spielern. Er kontrolliert er ob Spieler aufgeführt sind, die nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen oder in seiner Mannschaft spielen, aber nicht in der Liste aufgeführt sind. 5.9 Neue Spieler a) Interessenten haben die Möglichkeit unverbindlich an drei Trainings teilzunehmen. b) Es darf kein neuer Spieler ohne vorherige Absprache mit dem Ressortleiter in die Mannschaft aufgenommen c) Die korrekte Vorgehensweise bei einem Vereinseintritt ist im Leitfaden Vereinseintritt definiert Spielerpässe a) Ab dem Junioren E-Alter verlangt der Schweizer Fussballverband (SFV) Spielpässe. Die Spielerpässe werden vom Leiter Finanzen beantragt. Version
4 b) Der Trainer informiert den Ressortleiter über Spieler, welche nicht mehr zu Trainings bzw. zu Spielen erscheinen. Die Spielerpässe dieser Spieler müssen halbjährlich dem Leiter Finanzen übergeben Jeweils im Dezember werden die retournierten Spielerpässe an den Schweizer Fussballverband zurückgesandt. c) Bei Saisonende übergibt der Juniorentrainer sämtliche Spielerpässe dem Leiter Junioren. Vor Saisonbeginn erhält er sie von diesem wieder zurück Material a) Trainingsmaterial wird vom FC Egg zur Verfügung gestellt. b) Der Trainer ist besorgt, dass mit dem Material sorgsam umgegangen wird. c) Nach jedem Training wird das gesamte Material auf Vollständigkeit kontrolliert. Verlorene Bälle sind sofort zu suchen. d) Der Trainer ist besorgt, dass der Fussballplatz, die Garderoben sowie der Gang in aufgeräumten und sauberen Zustand hinterlassen e) Der Trainer kontrolliert, dass nach Trainingsschluss die Tore abgeschlossen sind. f) Der Trainer meldet seinen Materialbedarf halbjährlich (jeweils nach Saisonende / vor der Rückrunde) dem Materialverantwortlichen in schriftlicher Form. g) Am Saisonende übergibt der Trainer sein gesamtes Trainingsmaterial dem Materialverantwortlichen. Dieser prüft den Zustand und ersetzt defektes Material. h) Vor Trainings-/Saisonbeginn erhält der Trainer das komplettierte Trainingsmaterial zurück. Das übergebene Material wird in einer Inventarliste aufgeführt, welche vom Trainer zu unterschreiben ist Sanitätskoffer a) Sowohl auf der Schürwies als auch auf der Kirchwies ist jeweils ein Sanitätskoffer vorhanden. b) Mannschaften die einen eigenen Sanitätskoffer unterhalten, dies sind in der Regel Aktivmannschaften, steht ein Betrag von CHF pro Saison zur Verfügung. c) Entschädigt werden nur solche Produkte, die effektiv zur Pflege/Verarztung des Spielers notwendig sind. Version
5 d) Im Wesentlichen sind dies: Kühlungsspray Pflaster Verbände Notfallset e) Nicht vergütet werden: Sonnencreme Mückenspray Hygieneartikel 5.13 Schlüssel a) Trainer und der Co-Trainer erhalten je einen Hauptschlüssel sowie einen KABA 8-Schlüssel für die Tore. b) Zusätzlich erhalten Trainer und Co-Trainer, welche auf der Schürwies trainieren und spielen, einen Schlüssel zu diesen Räumlichkeiten. c) Schlüssel dürfen nicht kopiert d) Bei einem Austritt muss der vollständige Schlüsselsatz beim zuständigen Ressortleiter abgegeben e) Verlorene Schlüssel müssen unverzüglich dem Leiter Spielbetrieb gemeldet 6. Gültigkeit Dieser Leitfaden tritt am 1. August 2010 in Kraft. Fussballclub Egg Der Vorstand Version
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