Aktuelles zum Honorarrahmen für MVZ & BAGs

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1 Aktuelles zum Honorarrahmen für MVZ & BAGs 5. BMVZ Jahreskongress Kerninhalte Relevante Neuerungen ab dem dritten Quartal Konvergenzphase. Fallzahlenzuwachsbegrenzung. Kooperationszuschlag. Erfahrungen und Analysen zum neuen Kooperationsaufschlag. Ermittlung. Erwartungen und tatsächliche Verschiebungen zwischen den Trägern. 2 Seite 1

2 Neuerungen ab Q3 / 2011 Konvergenzphase. Fallzahlenzuwachsbegrenzung. Kooperationszuschlag. 3 Neuerungen ab Q3 / 2011 Ende der Konvergenzphase zum Jan Vermeidung von überproportionalen Honorarverlusten zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung können die Partner der Gesamtverträge Verfahren zur schrittweisen Anpassung der Steuerung der vertragsärztlichen Leistungen beschließen (RLV&QZV) Sitzung des Bewertungsausschusses am 26. März Seite 2

3 Neuerungen ab Q3 / 2011 Ausgleich von arztgruppenspezifischen überproportionalen Honorarverlusten Fachärzte für Augenheilkunde, Orthopädie, Hals-Nasen- und Ohrenheilkunde, Phoniatrie und Pädaudiologie, Schmerztherapeuten sowie aufgrund der Nichtberücksichtigung der qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen bei der Bemessung des Aufschlages für BAGs Sitzung des Bewertungsausschusses am 26. März Neuerungen ab Q3 / 2011 Konvergenzphase. Fallzahlenzuwachsbegrenzung. Kooperationszuschlag. 6 Seite 3

4 Neuerungen ab Q3 / 2011 Fallzahlenzuwachsbegrenzung Uneinheitliche Regelungen innerhalb der regionalen HVVen. Fallzahlzuwachsbegrenzung zwischen 2% und 20% mit Bezug zum Vor- oder Vorvorjahresquartal. 7 Neuerungen ab Q3 / 2011 Fallzahlenzuwachsbegrenzung Bundesland Zuwachsbegrenzung ab Bezug auf Sachsen-Anhalt nein Sachsen ja Q3/2011 Vorjahresquartal (Steigung um 20% ø RLV-Fallzahl). Brandenburg ja Q3/2011 Vorvorjahresquartal (um 5% erhöht). Berlin nein - - Thüringen ja Q3/2010 Vorvorjahresquartal (um 5% erhöht). Mecklenburg-Vorpommern ja Q1/2010 Vorvorjahresquartal (um 5% erhöht). Nordrhein nein - - Westfalen-Lippe nein - - Hessen nein - - Hamburg nein - - Baden-Württemberg nein - - Niedersachsen ja Q3/2011 Vorvorjahresquartal (um 5% erhöht). Bayern nein - - Rheinland-Pfalz nein - - Saarland nein - - Bremen ja Q Vorvorjahresquartal (um 2% erhöht). Schleswig-Holstein nein Seite 4

5 Neuerungen ab Q3 / 2011 Konvergenzphase. Fallzahlenzuwachsbegrenzung. Kooperationszuschlag. 9 Kooperationszuschlag Bundesland d Kooperationszuschlag auf ab Sachsen-Anhalt RLV und QZV Q Sachsen RLV und QZV Q Brandenburg RLV Q Berlin RLV Q Thüringen RLV Q Mecklenburg-Vorpommern RLV Q Nordrhein RLV Q Westfalen-Lippe RLV Q Hessen RLV Q Hamburg RLV Q Baden-Württemberg RLV Q Niedersachsen RLV Q Bayern RLV Q Rheinland-Pfalz RLV Q Saarland RLV Q Bremen RLV Q Schleswig-Holstein RLV Q Seite 5

6 Kooperationszuschlag fach- und schwerpunktgleiche BAGs ALT: Fach- und schwerpunktgleiche BAGs und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe erhalten 10% Zuschlag. NEU: Nicht standortübergreifende fach- und schwerpunktgleiche BAGs und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe erhalten 10 % Zuschlag. NEU: Standortübergreifende fach- und schwerpunktgleiche BAGs und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe erhalten 10 % Zuschlag, soweit ein Kooperationsgrad von mindestens 10% erreicht wird. 11 Kooperationszuschlag MVZ & fach- und schwerpunktübergreifende BAGs ALT: Strukturzuschlag- RLV MVZ je Arztgruppe bzw. Schwerpunkt 5% Aufschlag bis max. 6 Arztgruppen bzw. Schwerpunkten. Dann jeweils 2,5 bis zu einem maximalen Gesamtaufschlag i.h.v. 40%. NEU: Aufschlag unter Berücksichtigung des Kooperationsgrades der Einrichtung und vorgegebener Staffelung Sitzung des Bewertungsausschusses am 22. Dez Sitzung des Bewertungsausschusses am 25. Jan Seite 6

7 Neuerungen ab Q3 / 2011 Kooperationsgrad RLV relevante Arztfallzahl Vorjahresquartal 1 Behandlungsfallzahl 100 Vorjahresquartal Anpassungsfaktoren in Prozent Kooperationsgrad in % Aufschlag in% 0 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und größer Neuerungen ab Q3 / 2011 Kooperationszuschlag Kann-Regelung NEU II: Förderungswürdige fach- und schwerpunktübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten mit weit überwiegend fach- bzw. schwerpunktgleicher ärztlicher Besetzung können einen Anpassungsfaktor in Höhe von 10% für deren fach- bzw. schwerpunktgleiche Tätigkeit erhalten auch wenn der Kooperationsgrad den Wert von 10% unterschreitet Sitzung des Bewertungsausschusses (schriftlich) 14 Seite 7

8 Ergebnisse Umfrage BMVZ e.v. Bitte um Einschätzung, wie hoch der Anteil an Patienten im MVZ ist, die regelmäßig mindestens zwei Ärzte des MVZs aufsuchen, Jahr 2010 Datenquelle und Grafik: Stat. Erhebung BMVZ e.v. 15 Ergebnisse Umfrage BMVZ e.v. Bitte um Einschätzung, wie hoch der Anteil an Patienten im MVZ ist, die regelmäßig mindestens zwei Ärzte des MVZs aufsuchen, Jahr 2011 Datenquelle und Grafik: Stat. Erhebung BMVZ e.v. 16 Seite 8

9 Analysen zum Kooperationsgrad. Ermittlung. Erwartungen und tatsächliche Verschiebungen zwischen den Trägern. 17 Ermittlung Kooperationsgrad RLV relevante Arztfallzahl Vorjahresquartal 1 Behandlungsfallzahl 100 Vorjahresquartal Abbildung der Arztfälle. Abbildung von Jungärzten und Jungpraxen. 18 Seite 9

10 Ergebnisse Umfrage BMVZ e.v. Antworten auf die Frage, ob die MVZ bei der Abbildung der honorarrelevanten Fälle (zur Berechnung des Kooperationsgrades) Probleme sehen. 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% ja nein keine Meinung 20,0% 10,0% 0,0% 2 und 3 Ärzte 4 bis 7 Ärzte 8 bis 12 Ärzte 13 und mehr Ärzte Durchschnitt Datenquelle: Stat. Erhebung BMVZ e.v. 19 Abbildung der Arztfälle Grafik: BMVZ e.v. / Datenquelle: KBV / Stand 30. Juni Seite 10

11 Abbildung der Arztfälle Seit Januar 2011 Arztfälle konkretisiert auf RLV- relevante Arztfälle. Grundpauschale ist nur einmal im Behandlungsfall abrechenbar, umfasst aber eine Vielzahl an Leistungen. Regional unterschiedliche Lösungsansätze. 21 Abbildung der Arztfälle Beispiel: Hausärzte 22 Bundesland d Hausärzte Sachsen-Anhalt Arztfall nur bei weiterer Leistung (EKG,Sono,etc.) Sachsen Pseudoziffer Brandenburg Arztfall nur bei weiterer Leistung (EKG,Sono,etc.) Berlin keine Angabe Thüringen zweite Ziffer für weiteren Arztfall (wahrscheinlich 32001) Mecklenburg-Vorpommern Wirtschaftlichkeitspauschale Nordrhein Konsultationspauschale Westfalen-Lippe Arztfall nur bei weiterer Leistung (EKG,Sono,etc.) Eigene Erfahrung Pseudokennziffer Hessen Hessenkennziffer Hamburg keine Angabe Baden-Württemberg Arztfall nur bei weiterer Leistung (EKG,Sono,etc.) Niedersachsen Wirtschaftlichkeitspauschale Bayern keine Angabe Rheinland-Pfalz Wirtschaftlichkeitspauschale Saarland Wirtschaftlichkeitspauschale Bremen Pseudokennziffer Schleswig-Holstein Pseudokennziffer Es bedarf einer einheitlichen Regelung. Seite 11

12 Ausgewählte GOP Ziffer Bezeichnung Wert in Punkten Wert in Abrechnung Verwaltungskomplex 35 1,23 1x im Arztfall wenn nicht Vers.pausch Konsultationspauschale 50 1,75 Je weiterer Kosultation, nicht bei erster Versichertenpauschale ,65 1x im Behandlungsfall Versichertenpauschale ,80 1x im Behandlungsfall Versichertenpauschale ,70 1x im Behandlungsfall Vers.pausch. im Vertretungsfall ,83 1x im Behandlungsfall Vers.pausch. im Vertretungsfall ,40 1x im Behandlungsfall Vers.pausch. im Vertretungsfall ,73 1x im Behandlungsfall Wirtschaftlichkeitspauschale 48 1,68 1x im Arztfall Kleinchirurgischer Eingriff und oder primäre Wundversorgung 160 5,60 1x am Behandlungstag 23 Abbildung der Arztfälle Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Förderung der vertragsärztlichen Versorgung in Berufsausübungsgemeinschaften nach Abschnitt I., Nr können die Partner der Gesamtverträge ergänzende Vereinbarungen zur Erleichterung der Ermittlung des Kooperationsgrades, zum Beispiel durch Kennzeichnung der Arztfälle, treffen Sitzung des Bewertungsausschusses (schriftlich) 24 Seite 12

13 Jungärzte und Jungpraxen. Aufgrund des Vorjahresbezuges unklare Basis für Kooperationsgrad. Regional unterschiedliche Lösungsansätze. 25 Jungärzte und Jungpraxen. Bundesland RLV QZV Zuschlag Sachsen-Anhalt FG-Durchschnitt FG-Durchschnitt wird bei der Berechnung (Basis VJQ) des Kooperationsgrades nicht berücksichtigt, bekommt Zuschlag aber zugewiesen; AUSNAHME: Arztgruppe des Jungarztes im MVZ ist neu, dann ex-post. Sachsen ex-post ex-post wird bei der Berechnung (Basis VJQ) des Kooperationsgrades nicht berücksichtigt, bekommt Zuschlag aber zugewiesen. Brandenburg ex-post ex-post kein Zuschlag. Berlin keine Angabe keine Angabe keine Angabe. Thüringen FG-Durchschnitt ex-post ex-post. Mecklenburg- Vorpommern FG-Durchschnitt FG-Durchschnitt, aber bei Leistungsfall: ex- post ex-post. 26 Seite 13

14 Jungärzte und Jungpraxen. Bundesland RLV QZV Zuschlag Nordrhein ex-post ex-post ex-post. Westfalen-Lippe ex-post ex-post ex-post. Hessen FG-Durchschnitt FG-Durchschnitt auf Fälle Jungarzt fließen in Berechnung mit ein, noch nicht abgestimmt, Antrag nach welcher Berechnung. Hamburg ex-post ex-post Keine Angabe Baden-Württemberg ex-post (gilt dann für ex-post (gilt dann ex-post (gilt dann für alle Ärzte des MVZ). alle Ärzte des MVZ) für alle Ärzte des MVZ) Niedersachsen keine Angabe keine Angabe keine Angabe. Bayern ex-post ex-post keine Angabe. Rheinland-Pfalz FG-Durchschnitt ex-post ex-post Saarland ex-post ex-post ex-post Bremen FG-Durchschnitt ex-post ex-post Schleswig-Holstein ex-post ex-post keine Angabe. 27 Analysen zu den Neuerungen. Ermittlung. Erwartungen und tatsächliche Verschiebungen zwischen den Trägern. 28 Seite 14

15 Ergebnisse Umfrage BMVZ e.v. Wie schätzen Sie die Auswirkungen der Honoraränderungen für Ihr MVZ ein? Umfrage 2010: Umstellung von der Arztfallzählung auf die Behandlungsfallzählung Grafik: BMVZ e.v. / Datenquelle: Stat. Erhebung BMVZ e.v. 29 Ergebnisse Umfrage BMVZ e.v. Wie schätzen Sie die Auswirkungen der Honoraränderungen für Ihr MVZ ein? Darstellung nach Trägern. Grafik: BMVZ e.v. / Datenquelle: Stat. Erhebung BMVZ e.v. 30 Seite 15

16 Ergebnisse Umfrage BMVZ e.v. Durchschnittlicher Zuschlag (statistische Berechnung) bis 2/2011: 18 Prozent 45,0% 40,0% 35,0% 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% Vertragsärzte Krankenhaus Dritte Durchschnitt h 10,0% 5,0% 0,0% 10% 15-20% 25-37,5% 40% Datenquelle: Stat. Erhebung BMVZ e.v. 31 Ergebnisse Umfrage BMVZ e.v. Höhe des Kooperationszugschlages ab 3/2011: 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% Vertragsärzte Krankenhaus Dritte Durchschnitt 10,0% 0,0% kein Zuschlag 10,0% 15-20% 25-35% 40,0% Datenquelle: Stat. Erhebung BMVZ e.v. 32 Seite 16

17 Ergebnisse Umfrage BMVZ e.v. Verwerfungen durch die Änderung der Zuschlagssystematik in Zahlen (ohne Unwissende) Strukturpauschale (Systematik 3/2009 bis 2/2011) Kooperationspauschale (Systematik ab 3/2011) alle MVZ Ø 18% Aufschlag garantierter Mindestaufschlag 10% 11% Aufschlag (18% bei ausschließlicher Betrachtung der MVZ, die einen Aufschlag erhalten) 41% aller MVZ erhalten keinen Aufschlag Vertragsarzt MVZ Ø 16% 17 % (23%) MVZ dritter Träger Ø 19% 9,3% (14%) Krankenhaus MVZ Ø 19% 5,5% (13%) Grafik: BMVZ e.v. / Datenquelle: Stat. Erhebung BMVZ e.v. 33 Ergebnis Regelungen zu den Kooperationszuschlägen uneinheitlich. Verbesserung für kleinere MVZ deren Ärzte einen hohen Kooperationsgrad erreichen. Verschlechterung gegenüber der Strukturpauschale für die großen MVZ. Insgesamt ist der durchschnittlich gewährte Zuschlag abgesenkt worden um 7%!. Grafik: BMVZ e.v. / Datenquelle: Stat. Erhebung BMVZ e.v. 34 Seite 17

18 Unsere Leistungen in der Übersicht Kooperationen, Fusionen Innovative Strategien und Konzepte Abrechnungsberatung RLV, EBM, GOÄ, DKGNT Analyse von Leistungsabrechnungen Konzeptberatung Neuausrichtungen, Praxiserwerb, neue Versorgungsformen, Kalkulation von Betriebs- und Kapitalgesellschaften Praxisbewertung Praxiseinstieg und -verkauf Wir verstehen uns als Dienstleister im Gesundheitswesen und als erster Ansprechpartner bei wirtschaftlichen Fragen zur Unternehmensführung und Neuausrichtung. Personalsuche Praxisnachfolge, Entwicklung von Einbindungskonzepten Technologieberatung Angebotsvergleich, Gruppeneinkauf Analyse von Service- und Wartungsverträgen Liquiditätsanalyse Finanzierungsmodelle (Kredit, Leasing, Miete) EDV-Management Produktvergleich, überregionale Netzwerke mit Datenaustausch, Datenschutz, Teleradiologie, u.a. Seite 18

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