10.3 Bundestag und Bundesrat

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1 10.3 Bundestag und Bundesrat Stand: Das Kapitel enthält folgende Tabellen und Übersichten: Anteil der Zustimmungs- und Einspruchsgesetze, Zustimmungsversagungen und Einsprüche des Bundesrates, Übersicht über die Zustimmungsklauseln, nach Versagung der Zustimmung bzw. nach Einspruch des Bundesrates nicht verkündete e, Vergleich der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bundesrat. Der Bundesrat verfügt über zwei Möglichkeiten, ein vom Bundestag verabschiedetes scheitern zu lassen je nachdem, ob es sich um ein zustimmungsbedürftiges (kurz auch Zustimmungsgesetz genannt) oder um ein nicht zustimmungsbedürftiges (kurz auch einfaches ) handelt 1 : 1. Bei zustimmungsbedürftigen en ist der Bundesrat gleich stark wie der Bundestag; soll das zustande kommen, so bedarf es dazu eines übereinstimmenden Willens in beiden Häusern. 2. Bei einem nicht zustimmungsbedürftigen kann der Bundesrat nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen (Art. 77 Abs. 3 GG). Das bedeutet, dass sich der Bundestag noch einmal mit diesem befassen muss. Hat der Bundesrat den Einspruch mit der Mehrheit seiner Stimmen beschlossen, so kann er vom Bundestag mit absoluter Mehrheit zurückgewiesen werden. Ist der Einspruch vom Bundesrat mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Stimmen beschlossen worden, benötigt der Bundestag für die Zurückweisung ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, die aber mindestens die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl ausmachen muss (Art. 77 Abs. 4 GG). Da der Einspruch des Bundesrates vom Bundestag zurückgewiesen werden kann, ist die Stellung des Bundesrates bei nicht zustimmungsbedürftigen en vor allem dann nicht besonders stark, wenn diese im Bundestag eine breite Mehrheit finden. Anteil der Zustimmungs- und Einspruchsgesetze an der Gesamtzahl der verkündeten e Anteil der 12. WP WP WP WP WP WP Zustimmungsgesetze (in %) 56,6 59,2 54,8 50,6 41,8 38,3 Einspruchsgesetze (in %) 43,4 40,8 45,2 49,4 58,2 61,7 1 Vgl. Gebhard Ziller und Georg-Berndt Oschatz, Der Bundesrat, Bd. 6, Düsseldorf, 9. Auflage 1993, S. 35ff. Seite 1 von 12

2 Zustimmungsversagungen und Einsprüche des Bundesrates Versagungen der Zustimmung 12. WP WP WP WP WP WP Gesamt davon nach anschließendem Vermittlungsverfahren verkündet davon nicht verkündet Einsprüche des Bundesrates davon vom Bundestag zurückgewiesen davon nicht zurückgewiesen oder nicht behandelt davon nicht verkündete e Anzahl davon nicht verkündete e in % der vom Bundestag verabschiedeten e ,0 1,9 1,8 1,3 0 0 Seite 2 von 12

3 Nach Versagung der Zustimmung oder nach Einspruch des Bundesrates nicht verkündete e 12. Wahlperiode ( ) Zustimmung BR versagt 1 zur weiteren Verlängerung der Kündigungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung nach dem Einigungsvertrag Vom BT nicht zurückgewiesene Einsprüche des BR 13. Wahlperiode ( ) 2 zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung 3 zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer e 4 zur Änderung des Tierschutzgesetzes 5 Beschäftigungsförderungsgesetz Siebzehntes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes 7 über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 8 zur Anpassung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften (GKV-Anpassungsgesetz) 9 Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz Zustimmung BR versagt 1 zur Änderung des Grundgesetzes 2 zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit 3 Steuerreformgesetz 1998 (StRG) 4 Steuerreformgesetz zur Ergänzung des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (Wachstums- und Beschäftigungsförderungs- Ergänzungsgesetz WFEG) 6 zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs- Reformgesetz AFRG) 7 zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes 8 zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung 1997 (Krankenhaus- Neuordnungsgesetz 1997 KHNG 1997) 9 zur Weiterentwicklung der Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Weiterentwicklungsgesetz GKVWG) Seite 3 von 12

4 Vom BT nicht zurückgewiesene Einsprüche des BR 10 zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG) 1 Strafrechtsänderungsgesetz 177 bis 179 StGB 14. Wahlperiode ( ) Zustimmung BR versagt 1 zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge Vom BT nicht zurückgewiesene Einsprüche des BR 15. Wahlperiode ( ) 2 zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes 3 zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer e (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz LPartGErgG) 4 Erstes zur Änderung des es zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts 5 zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen 6 zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen 7 Verbraucherinformationsgesetz und zur Nutzung von Daten zum Verbraucherschutz 1 zur Ausführung des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen 2 zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zur Finanzierung von Bundesverkehrswegen (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz VIFGG) 3 zu dem Vertrag vom 18. Oktober 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung der Flugverkehrskontrolle durch die Schweizerische Eidgenossenschaft über deutschem Hoheitsgebiet und über Auswirkungen des Betriebes des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ( zu dem deutschschweizerischen Vertrag vom 18. Oktober 2001) Zustimmung BR versagt 1 zum Abbau von Statistiken (Statistikabbaugesetz) 2 zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage Seite 4 von 12

5 Vom BT nicht zurückgewiesene Einsprüche des BR 3 Zwanzigstes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes 4 Erstes zur Änderung des Verfütterungsverbotsgesetzes 5 zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsbildungschancen der jungen Generation (Berufsausbildungssicherungsgesetz - BerASichG) 16. Wahlperiode ( ) Zustimmung BR versagt Vom BT nicht zurückgewiesene Einsprüche des BR 17. Wahlperiode ( ) Zustimmung BR versagt 1 zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 Vom BT nicht zurückgewiesene Einsprüche des BR 2 zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags 3 zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich 4 Jahressteuergesetz 2013 Seite 5 von 12

6 Vergleich der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bundesrat Angesichts der verfassungsrechtlichen Möglichkeit des Bundesrates, Bundesgesetze durch Zustimmungsversagung scheitern zu lassen, haben sich die Bundesregierungen nicht nur um ausreichende Mehrheiten im Deutschen Bundestag gesorgt, sondern auch um für sie günstige Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat. Insbesondere vor anstehenden Landtagswahlen ist deshalb die Frage von Interesse, inwieweit ein Regierungswechsel in einem Bundesland zugleich den Verlust der Bundesratsmehrheit für die auf Bundesebene regierenden Parteien bedeuten könnte. Für den Vergleich der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bundesrat werden drei Kategorien von Bundesländern gebildet 2. Bundesländer, in denen die Regierung bzw. die Regierungskoalition mit der Koalition im Bundestag ist (R[egierungsländer] Die Landesregierung wird ausschließlich von einer Partei oder von Parteien gebildet, aus denen sich auch die jeweilige Bundesregierung zusammensetzt). nicht ist (O[ppositionsländer] Die Landesregierung wird ausschließlich von einer Partei oder von Parteien gebildet, die auf Bundesebene in Opposition zur Bundesregierung stehen). teilweise ist (M[ischländer] Die Landesregierung setzt sich aus Parteien zusammen, die auf Bundesebene sowohl der Regierungskoalition als auch der Opposition angehören). In diesem Kapitel verwendete Abkürzungen der Bundesländer: BB Brandenburg NI Niedersachsen BE Berlin NW Nordrhein-Westfalen BW Baden-Württemberg RP Rheinland-Pfalz BY Bayern SH Schleswig-Holstein HB Bremen SL Saarland HE Hessen SN Sachsen HH Hamburg ST Sachsen-Anhalt MV Mecklenburg-Vorpommern Thüringen 2 Vgl. dazu auch Sven Leunig, AB(C) oder ROM? Zur Operationalisierung von Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 37. Jg. (2006), H. 2, S Seite 6 von 12

7 Wahlperiode 12. WP WP Stand Jan April 1991 Mai 1991 Regierungskoalition im Bundestag CDU/CSU und FDP Regierungs(koalition) in folgenden Bundesländern damit BW, BY, HE, MV, RP, SN, ST, BW, BY, MV, RP, SN, ST, BW, BY, MV, ST,, SN nicht HB, SH, NI, NW, SL HB, HE, NI, NW, SH, SL Juni 1991 HB, HE, HH, NI, NW, SH, SL Dez HE, HH, NI, NW, SH, SL April 1992 BY, MV, SN, ST, teilweise Bundesrat insgesamt R-Länder (pro) Stimmenzahl davon O-Länder (contra) M-Länder (neutral) Bemerkungen BB, BE, HH RegW BE RegW HE BB, BE, HH, RP RegW RP Juli 1994 BY, MV, SN, HE, HH, NI, NW, SH, SL, ST Okt BB, HE, HH, NI, NW, SH, SL, ST Nov CDU/CSU und FDP BY, MV, SN BB, HE, HH, NI, NW, SH, SL, ST BB, BE, RP KoaW HH BB, BE, HB, RP KoaW HB BB, BE, BW, HB, RP KoaW BW KoaW ST BE, BW, HB, RP KoaW BB BE, BW, HB, RP, Dez BY, SN BE, BW, HB, MV, RP, KoaW KoaW MV Jan Mit Überschreiten der Einwohnerzahl in Hessen auf über sechs Millionen Erhöhung der Stimmenzahl von vier auf fünf und der Gesamtzahl von 68 auf 69. Seite 7 von 12

8 Wahlperiode 14. WP Stand Regierungskoalition im Bundestag Regierungs(koalition) in folgenden Bundesländern damit nicht teilweise Juni 1996 BW, BY, SN BE, HB, MV, RP, Bundesrat insgesamt R-Länder (pro) Stimmenzahl davon O-Länder (contra) M-Länder (neutral) Bemerkungen KoaW BW Dez Nov KoaW HH Mai KoaW ST 5 Nov April 1999 Sept Okt Juni 2001 Okt SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN BB, HE, HH, NI, NW, SH, SL, ST BB, HH, NI, NW, SL, SH, ST BB, HH, NI, NW, SH, ST HH, NI, NW, SH, ST BE, HH, NI, NW, SH, ST BE, NI, NW, SH, ST BW, BY, SN BE, HB, MV, RP, RegW Bund KoaW MV BW, BY, HE, SN RegW HE BW, BY, HE, SL, SN BW, BY, HE, SL, SN, BW, BY, HE, SL, SN, BW, BY, HH, HE, SL, SN, Jan NI, NW, SH, ST BW, BY, HH, HE, SL, SN, RegW SL BB, BE, HB, MV, RP KoaW BB u. BB, HB, MV, RP KoaW BE 6 BB, HB, MV, RP RegW HH BB, BE, HB, MV, RP KoaW BE 4 Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt SPD und B 90/GR. 5 Minderheitsregierung SPD. 6 Regierungswechsel ohne Neuwahl, Minderheitsregierung SPD und B 90/GR. Seite 8 von 12

9 Wahlperiode 15. WP WP Stand Regierungskoalition im Bundestag Regierungs(koalition) in folgenden Bundesländern damit nicht Mai 2002 NI, NW, SH BW, BY, HH, HE, SL, SN, ST, März 2003 SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN NW, SH BW, BY, HH, HE, NI, SL, SN, ST, teilweise BB, BE, HB, MV, RP BE, BB, HB, MV, RP Bundesrat insgesamt R-Länder (pro) Stimmenzahl davon O-Länder (contra) M-Länder (neutral) Bemerkungen RegW ST RegW NI April KoaW HE März KoaW HH Nov BW, BY, HH, HE, NI, SL, ST, BE, BB, HB, MV, RP, SN April 2005 NW BE, BB, HB, MV, RP, SH, SN Juni 2005 BW, BY, HH, HE, NI, NW, SL, ST, Nov April 2006 Mai 2006 Nov CDU/CSU und SPD BY, BB, HB, HH, HE, SL, SN, SH, BY, BB, HB, HH, HE, SL, SN, ST, SH, BY, BB, HB, HH, HE, RP, SL, SN, ST, SH, BY, BB, HB, HH, HE, MV, RP, SL, SN, ST, SH, BW, BE, MV, NI, NW, RP, ST BW, BE, MV, NI, NW, RP KoaW SN KoaW SH RegW NW BW, BE, MV, NI, NW RegW Bund KoaW ST KoaW RP BW, BE, NI, NW KoaW MV Seite 9 von 12

10 Wahlperiode 17. WP Stand Juli 2007 Mai 2008 Nov Feb Regierungskoalition im Bundestag Regierungs(koalition) in folgenden Bundesländern damit BY, BB, HH, HE, MV, RP, SL, SN, ST, SH, BY, BB, HE, MV, RP, SL, SN, ST, SH, BB, HE, MV, RP, SL, SN, ST, SH, BB, MV, RP, SL, SN, ST, SH, nicht teilweise BW, BE, HB, NI, NW BW, BE, HB, HH, NI, NW BW, BY, BE, HB, HH, NI, NW BW, BY, BE, HB, HH, HE, NI, NW Bundesrat insgesamt R-Länder (pro) Stimmenzahl davon O-Länder (contra) M-Länder (neutral) Bemerkungen KoaW HB KoaW HH KoaW BY KoaW HE Juli KoaW SH 7 Okt Okt Nov Juli 2010 CDU/CSU und FDP BB, MV, RP, SL, ST, BW, BY, HE, NI, NW, SL, SN, SH, BW, BY, HE, NI, NW, SN, SH BW, BY, HE, NI, SN, SH BW, BY, BE, HB, HH, HE, NI, NW, SN, SH KoaW SN, SH BE, HB, RP BB, HH, MV, ST KoaW Bund BE, BB, HB, RP BE, BB, HB, NW, RP HH, MV, SL, ST, KoaW BB, SL, RegW NW 8 7 Minderheitsregierung CDU. 8 Minderheitsregierung SPD und B90/GR. Seite 10 von 12

11 Wahlperiode 18. WP 2013 Stand Nov März 2011 Mai 2011 Regierungskoalition im Bundestag Regierungs(koalition) in folgenden Bundesländern damit BW, BY, HH, HE, NI, SN, SH BW, BY, HE, NI, SN, SH BY, HE, NI, SN, SH nicht teilweise Bundesrat insgesamt R-Länder (pro) Stimmenzahl davon O-Länder (contra) M-Länder (neutral) Bemerkungen MV, SL, ST, KoaW HH 9 BE, BB, HB, HH, NW, RP BW, BE, BB, HB, HH, NW, RP Dez BW, BB, HB, HH, NW, RP Jan Mai 2012 BY, HE, NI, SL, SN, SH BY, HE, NI, SN, SH RegW HH RegW BW, KoaW RP BE, MV, SL, ST, KoaW BE BE, MV, ST, KoaW SL 10 Juni 2012 BY, HE, NI, SN BW, BB, HB, HH, NW, RP, SH Feb BY, HE, SN BW, BB, HB, HH, NI, NW, RP, SH 10. Okt Dez 2013 CDU/CSU und SPD BE, MV, SL, ST, KoaW SL RegW SH RegW NI KoaW BY BY, BE, HH, MV, SL, ST, BW, BB, HB, HE, NI, NW, RP, SN, SH KoaW Bund Jan KoaW HE 9 Minderheitsregierung CDU. 10 Minderheitsregierung CDU. Seite 11 von 12

12 Wahlperiode Stand Regierungskoalition im Bundestag Regierungs(koalition) in folgenden Bundesländern damit nicht teilweise Bundesrat insgesamt R-Länder (pro) Stimmenzahl davon O-Länder (contra) M-Länder (neutral) Bemerkungen Nov BY, BE, HH, MV, SL, SN, ST, BW, BB, HB, HE, NI, NW, RP, SH KoaW SN Dez BY, BE, HH, MV, SL, SN, ST BW, BB, HB, HE, NI, NW, RP, SH, KoaW April 2015 BY, BE, MV, SL, SN, ST BW, BB, HB, HH HE, NI, NW, RP, SH, KoaW HH Mai 2016 BY, BE, MV, SL, SN BW, BB, HB, HH HE, NI, NW, RP, SH, ST, KoaW ST, KoaW BW, KoaW RP Quelle: Bundesrat, Arbeitsbereich Dokumentation; Deutscher Bundestag, Referat Parlamentsdokumentation Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch , Kapitel Seite 12 von 12

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