PKExklusiv PKE. 90 Jahre

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1 PKExklusiv 90 Jahre PKE PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft Juni 2012 Geschäftsjahr 2011/ 2012 Die PKE vor Herausforderungen Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte die PKE auf ihren Kapitalanlagen eine Rendite von 2,3 %. Der Deckungsgrad lag am 31. März 2012 mit 105,5 % (Vorjahr 108,1 %) zwar über 100 %, es besteht aber nach wie vor ein Reservedefizit. Das zurückliegende Jahr brachte für die Pensionskassen keine Verbesserung der finanziellen Lage. Konjunkturängste und die weiter- Gesamtperformance 3,5 % 3,0 % 2,9 % 2,5 % 2,3 % 2,0 % 1,5 % hin ungelöste europäische Schuldenkrise führten zu erneut tieferen langfristigen Zinsen und Kursrückgängen. 3,3 % 2,8 % Mit einer Rendite von 2,3 % konnte der Finanzmarkt als dritter Beitragszahler keinen genügenden Beitrag zur Verzinsung der Kapitalien der Rentner und aktiven Versicherten leisten. Das Ergebnis lag damit in diesem schwierigen Umfeld um 0,6 Prozentpunkte unter der PKE-eigenen Benchmark. Die Aktien wiesen eine leicht negative Rendite auf. Alle anderen Anlageklassen leisteten positive Renditebeiträge. Besonders erfreulich entwickelten sich die Schweizer Immobilien. Die notwendige Wertschwankungsreserve von 30 % wurde mit 5,5 % am 31. März 2012 weit verfehlt. Die finanzielle Situation der PKE ist damit weiterhin angespannt. 1,0 % 0,5 % 0 % 2011 / / 2011 Bei einer nach dem Leistungsprimat organisierten Pensionskasse können Minderrenditen nicht durch eine Anpassung der Verzinsung für die aktiven Versicherten aufgefangen werden. Minderrenditen gehen stets direkt zulasten der Pensionskasse. PKE Benchmark Das Wichtigste in Kürze 2011 / / 2011 Deckungsgrad 105,5 % 108,1 % Performance 2,3 % 3,3 % Anzahl Versicherte und Rentner davon Rentner in % ,3 % ,1 % Anzahl der angeschlossenen Unternehmen Vermögensanlagen in Mio. CHF 4504,8 4567,7

2 Fazit Deckungsgrad per 31. März 140 % Zieldeckungsgrad 130 % 120 % 110 % 100 % 116,6 109,3 108,1 105,5 90 % 93, Die Verzinsungen für die aktiven Versicherten mögen daher in der Genossenschaft in den vergangenen Jahren mit 4 % besser gewesen sein als in einer Beitragsprimatskasse. Die finanzielle Lage der Genossenschaft verschlechterte sich aber dadurch gegenüber vergleichbaren Beitragsprimatskassen bereits spürbar. Der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft waren am 31. März 2012 gesamthaft 154 Unternehmen (Vorjahr 159) mit (9 326) versicherten Personen sowie (5 495) Rentenbezügern angeschlossen. Sie verwaltet ein Vermögen von rund CHF 4,5 Mia. Geschäftsbericht 2011/ 2012 Der Geschäftsbericht 2011/2012 erscheint Anfang August Versicherte und Rentenbezüger der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft erhalten die Kurzfassung automatisch zugestellt. Die Pensionskasse PKE wurde am 1. Juli 1922 gegründet. Aus diesem Anlass haben wir die Gründungsmitglieder angefragt, ob sie über Bilder von ihren Elektrizitätswerken aus dem Jahre 1922 verfügen. Im Geschäftsbericht 2011/2012 werden wir eine Auswahl dieser Fotografien abbilden.

3 Fokus Wie wird die Altersrente festgelegt? Bei der Pensionierung haben die Versicherten Anspruch auf eine Altersrente. Die Bemessung der Rentenhöhe erfolgt nach einer Leistungsformel. Die Altersrente kann ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden. Die Vorsorgepläne der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft beruhen auf dem Leistungsprimat. Im Unterschied zum Beitragsprimat wird die Höhe der Rentenleistung nicht aufgrund des Sparguthabens berechnet, sondern als Leistungsziel im Voraus definiert. Dabei wird die Altersrente in Prozenten des versicherten Einkommens gemäss der sogenannten Leistungsformel festgelegt: Leistungsformel Altersrente = 1,596 % des versicherten Einkommens x Anzahl Versicherungsjahre Eintrittsalter Rentensatz 62: 1,596 % x 37 = 59,052 % Rentensatz 65: 59,052 % x 1,216 = 71,807 % Erworbener Rentensatz: 1,596 % x 20 = 31,92 % Aufwertung um 7,2 % pro Jahr Diese Leistungsformel gilt für alle Vorsorgepläne der PKE. Der Unterschied liegt lediglich in der Festlegung des versicherten Einkommens bzw. des vom Jahreslohn abgezogenen Koordinationsbetrages. Als Versicherungsjahre zählen die Jahre der Zugehörigkeit zur PKE inkl. der eingekauften Jahre. Diese werden frühestens ab dem 25. Altersjahr und nur bis Alter 62 gezählt. Die Altersrente wird somit auf das Pensionierungsalter 62 finanziert. Bei Weiterbeschäftigung nach Alter 62 werden bis Alter 65 weiter Beiträge bezahlt und die im Alter 62 versicherte Altersrente erhöht sich. Wichtige Informationen auf dem Versicherungsausweis Der erworbene Rentensatz und der Rentensatz im Alter 62 sind auf dem Versicherungsausweis ersichtlich. Der auf dem Ausweis angegebene technische Eintritt ( ) unterscheidet sich vom effektiven Eintritt ( ). Der technische Eintritt ist das Datum, das sich ergibt, wenn beim tatsächlichen Eintritt eine Freizügigkeitsleistung von der bisherigen Pensionskasse mitgebracht wird. Spätere freiwillige Einlagen verändern den technischen Eintritt ebenfalls, da mit einer Einlage weitere Versicherungsjahre eingekauft werden. In diesem Beispiel sind es 6 Jahre und 1 Monat (Differenz vom zum ). Der erworbene Rentensatz bildet die Grundlage zur Berechnung der Freizügigkeitsleistung. In Art. 16 des Freizügigkeitsgesetzes sind die Ansprüche im Leistungsprimat als «Barwert der erworbenen Leistungen» definiert. Die erworbene Leistung entspricht dabei dem erworbenen Rentensatz, multipliziert mit dem versicherten Einkommen. Die so berechnete erworbene Leistung bzw. erworbene Altersrente wird mit dem Tarifsatz (= Barwertsatz) multipliziert, was den Wert der Freizügigkeits-

4 Fokus leistung ergibt, auf die der Versicherte im Falle seines Austritts aus der PKE Anspruch hätte. Der Tarifsatz findet sich auf dem Ausweis und im Anhang zum Reglement über die Versicherungsleistungen der PKE. Die gleiche Berechnung erfolgt im Falle, dass der Versicherte die Altersrente in Kapitalform beziehen möchte. Das Alterskapital entspricht gemäss Reglement der Freizügigkeitsleistung. Auszug eines Versicherungsausweises (Zahlen fiktiv) Angaben zum Rentensatz

5 Hintergrund PKE wird 90 Jahre alt Die PKE feiert dieses Jahr ihr 90-jähriges Bestehen. Im Juni 1922 lud die «Kommission des V.S.E. für Versicherungsfragen» 38 interessierte Unternehmen zur 1. Delegiertenversammlung der «Pensionskasse Schweizerischer Elektrizitätswerke» ein. Dies war die Geburtsstunde der PKE. Der Gründung voraus gingen intensive Abklärungen über die Machbarkeit, die Finanzierung und die Risiken einer eigenen Vorsorgeeinrichtung. Der erste Versicherungsexperte, Prof. J. Reithmann, war unter anderem der Meinung, dass «wir bei rationeller Anlage der reichlich fliessenden Prämien auch für die nächsten 5 bis 10 Jahre noch mit einem hübschen Zins- und Kursgewinn zu rechnen berechtigt sein werden». Vor den Risiken einer eigenen Pensionskasse warnte hingegen die «Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt». Sie gestattete sich, «auf die Gefahren aufmerksam zu machen, welche die Errichtung einer gemeinsamen Pensionskasse mit sich bringt». Dies geschah aus nicht ganz uneigennützigen Gründen, schliesst das 6-seitige Schreiben der Rentenanstalt doch wie folgt: «Wir nehmen gerne an, dass Ihnen unsere heutigen Bemerkungen die Beurteilung des Projektes erleichtern werden und dass Sie den Vorzügen der Versicherung im Anschluss an unsere Anstalt gerecht werden können. [ ] Es ist nicht der Erwerbssinn, der uns veranlasst, zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen. Es ist vielmehr das Bestreben, unsere Einrichtung in den Dienst der Angestelltenfürsorge zu stellen.» Trotz diesen Bedenken wurde die PKE offiziell am 1. Juli 1922 gegründet. Einige bemerkenswerte Regelungen gemäss den ersten Statuten: Schon damals kannte man eine Obergrenze des versicherten Salärs. Es betrug ganze CHF und konnte durch die Unternehmen auf CHF reduziert werden. Der Anspruch auf Witwenpension fiel u. a. dahin, «wenn die Witwe nicht gehörig für ihre Kinder sorgt». Zudem wurde keine Pension ausgerichtet an Waisen, «die 300 Tage oder später nach Tod oder Pensionierung des Verstorbenen geboren werden». Komplex waren die Statuten schon damals. So lautete Artikel 22: «Stirbt der Versicherte bezw. der bereits gemäss 17 oder 21 Pensionierte, so erhält seine Witwe als Witwenpension 50 % der sich nach seinen Dienstjahren ( 18) gemäss der in 17 enthaltenen Skala ergebenden Rente, mindestens aber 25 % des versicherten Einkommens, jedes Kind als Waisenpension bis zur Vollendung des 18. Altersjahres 20 % der erwähnten Witwenrente, vier und mehr Kinder zusammen jedoch höchstens 80 % derselben.» Kommandoraum des Kraftwerks Gösgen. Das 1917 erbaute Kraftwerk Gösgen ist mit einer Jahresproduktion von rund 300 Mio. kwh heute eines der grössten Laufkraftwerke an der Aare. Die Personen auf dem Bild waren bereits bei der «Pensionskasse Schweizerischer Elektrizitätswerke» (heutige PKE) versichert. Bild: Alpiq Heute, 90 Jahre später, ist die Gründung der PKE als mutiger und weitsichtiger Schritt zu beurteilen, auch mit Blick auf das inzwischen landesweit ausgebaute soziale Netzwerk. Es liegt an uns, dieses Erbe mit der gleichen Weitsicht und dem gleichen Mut weiterzuführen.

6 News Information über die Teilliquidationen Zwischen dem 31. März 2011 und dem 31. März 2012 haben vier bisher bei der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft versicherte Unternehmen die Pensionskasse verlassen. Die für eine Teilliquidation erforderlichen Voraussetzungen wurden erfüllt. Am 1. April 2011 trat das Centre médicosocial de la région de Sierre (CMS) aus der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft aus und wechselte zur Vorsorgestiftung des Walliser Gesundheitssektors. Die Alpiq EnerTrans AG ist seit dem 1. Januar 2012 neu bei der Personalvorsorgestiftung der Alpiq InTec-Gruppe versichert. Zudem haben am 1. April 2012 die SENIOcare AG, Wohn- und Pflegezentrum Résidence Bern (Übertritt in die Profond Vorsorgeeinrichtung) und Ville de Sierre (Übertritt in die PKE Vorsorgestiftung Energie) die Genossenschaft verlassen. Kriterien für Teilliquidation erfüllt Die im Reglement über die Teilliquidation der PKE festgelegten Kriterien für eine Teilliquidation waren in allen vier Fällen erfüllt. Die PKE hat die von den Übertritten resp. Austritten betroffenen Versicherten und Rentenbezüger persönlich informiert. Die Teilliquidationen bzw. die Übertritte konnten inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden und die entsprechenden Vermögenswerte wurden übertragen. Die für den Wechsel massgebenden Geschäftsberichte 2010 / 2011 und 2011 / 2012 wurden von den Kontrollorganen vorbehaltlos genehmigt. Zu allen vier Teilliquidationen liegen versicherungstechnische Beurteilungen durch den Experten für berufliche Vorsorge, LCP Libera AG, vor. Alle Versicherten und Rentenbezüger der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft können innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Information beim Verwaltungsrat der PKE Einsprache gegen die Teilliquidation, das Verfahren und den Verteilplan erheben. Die Einsprache muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten. Können Einsprachen nicht bereinigt werden, haben die Versicherten das Recht, die Grundlagen für die Teilliquidation bei der Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. Reglement über die Teilliquidation Wenn gleichzeitig viele Versicherte eine Pensionskasse verlassen, muss eine Teilliquidation durchgeführt werden. Das Vermögen der Pensionskasse wird aufgeteilt und die Austretenden können ihren Anteil in die neue Vorsorgeeinrichtung mitnehmen. Je nach Situation der Kasse profitieren die Austretenden von der Überdeckung oder müssen allenfalls auch eine Unterdeckung anteilsmässig mittragen, das BVG-Altersguthaben darf jedoch nicht gekürzt werden. Pensionskassen müssen die Voraussetzungen und das Verfahren zur Teilliquidation reglementarisch festlegen. Das Reglement über die Teilliquidation hat der Verwaltungsrat der PKE am 9. Juni 2009 erlassen und die Aufsichtsbehörde hat es am 16. Juli 2009 genehmigt. Es kann unter in der Rubrik «Über uns» heruntergeladen werden. PKE CPE Pensionskasse Energie Vorsorgestiftung Energie PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft Telefon Freigutstrasse 16, 8027 Zürich vers@pke.ch,

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