Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben 2015

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1 Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben 2015 Gemeinschaftssitzung des Dienstleistungsausschusses und des Industrie- und Innovationsausschusses am Dr. Beate C. Ortlepp

2 Themen 1. Datenschutz Foto: Thorben Wengert / pixelio.de 2. Mindestlohngesetz Foto: M.Schuppich Fotolia.com 3. Entwicklungen im internationalen Steuerrecht Foto: Thorben Wengert / pixelio.de Dr. Beate C. Ortlepp 2

3 Datenschutz in der IHK Funktionsbereich Datenschutzbeauftragter Service - Rechtshinweise zum Datenschutz - Merkblätter - Aktuelle Informationen zum Datenschutz in IHK-Publikationen/ IHK-Homepage Interessenvertretung - Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben (EU-, Bundes-, Landes- Ebene) - Politikgespräche - DIHK-AG Datenschutz Fachveranstaltungen zu aktuellen Themen - Seminare* (Bereich Weiterbildung) *IHK-Seminare zu Datenschutz und Informationssicherheit: Rita Bottler, Dr. Beate C. Ortlepp 3

4 Interessenvertretung Datenschutz Aktuelle Themen Digitalisierung Rahmenbedingungen für Industrie 4.0 z. B. für die Chancen von Big Data und Cloud Computing nutzen einheitliche internationale Standards zum Datenschutz schaffen EU-Datenschutz-Grundverordnung Mehrwert: Modernisierung des EU-Datenschutzrechts aus 1995 Angemessenes Datenschutzniveau, z. B. Anpassung an das Internetzeitalter Angemessenes Datenschutzniveau, z. B. Keine überzogenen Informations-, Dokumentations- und Berichtspflichten Rechtsgrundlagen für Big Data, neue (smarte)technologien, Social Media und für Datenflüsse in Konzernen (EU-/weltweit) Keine überzogenen Strafrahmen Rita Bottler, Dr. Beate C. Ortlepp 4

5 Interessenvertretung Datenschutz Aktuelle Themen Beschäftigungsdatenschutz Einheitliche Mindeststandards EU-weit Dienstvereinbarung und Einwilligung Beibehaltung dieser Regelungsmöglichkeit Nutzung von Internet und am Arbeitsplatz praxiskonforme Regelung! Vorratsspeicherung Rechtssichere Regelung im Falle einer Verabschiedung z. B. Keine kostenintensiven nationalen Zwischenregelungen Insbesondere Klarheit über die Ausgestaltung der europäischen Vorgaben Rita Bottler, Dr. Beate C. Ortlepp 5

6 Service Datenschutz Fachveranstaltungen Fachveranstaltungen zum Datenschutz in 2015 Runder Tisch Datenschutz und Digitalisierung BIHK-Politikgespräch am mit dem BayStMIBV, BayStMWi, BayLfD und Wirtschaftsvertretern (nicht-öffentlich) IHK für München und Oberbayern, Balanstr , München IT-Sicherheit Gefahren und praktische Hilfestellungen IHK-Informationsveranstaltung am IHK-Akademie, Orleansstraße 10-12, München Industrie 4.0: rechtlich smart in die Zukunft überholt die Technik das Recht? IHK-Informationsveranstaltung am IHK-Akademie, Orleansstraße 10-12, München Ausblick: 2016 IHK-Fachveranstaltung in 2016 zur EU-Datenschutz- Grundverordnung (Voraussetzung: Verabschiedung in 2015, wohl 2-jährige Übergangsfrist Rita Bottler, Dr. Beate C. Ortlepp 6

7 Service - Datenschutz Beratung und Rechtshinweise IHK-Merkblätter Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Umgang mit Daten zu Werbezwecken Aktuelle Informationen zum Datenschutz, z. B. Apps im Fokus der Datenschutzaufsichtsbehörden Offene -Verteiler IHK Publikationen (IHK- Magazin Wirtschaft, IHK- Zeitung Wirtschaft) Darstellung aktueller Datenschutzthemen z. B. Homepage, Cloud- Computing, Auftragsdatenverarbeitung Rita Bottler, Dr. Beate C. Ortlepp 7

8 Interessenvertretung Datenschutz Beispiel: Reform des EU-Datenschutzrechts Resolution zur Reform des EU- Datenschutzrechts Verabschiedet durch die Vollversammlung der IHK München und Oberbayern Politikgespräche Podiumsdiskussion in der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU, Brüssel ( ) Politikgespräch: BIHK-WKÖ-UCV-Fachdiskussion Hearing of Experts on the topics of EU-DS-GVO ( ) Stellungnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene (vgl. Sitzungsunterlagen) DIHK-AG Datenschutz Mitglieder: IHK-Fachreferenten zum Datenschutz und Unternehmensvertreter Aufgabe: Vorbereitung der IHK-Positionspapiere/-Stellungnahmen zum Datenschutz IHK-Ansprechpartner: Rita Bottler Tel. 089/ rita.bottler@muenchen.ihk.de Rita Bottler, Dr. Beate C. Ortlepp 8

9 IHK-Ansprechpartner Datenschutz und Informationssicherheit Ansprechpartner in der IHK für München und Oberbayern Datenschutzrecht Rita Bottler Franziska Edlin Informationssicherheit Dr. Varvara Becatorou Bernhard Kux Seminare Thomas Kölbl Rita Bottler, Dr. Beate C. Ortlepp 9

10 Mindestlohngesetz persönlicher Anwendungsbereich Alle Arbeitnehmer (auch Minijobs) Ausnahmen Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung AN, die unmittelbar vor der Beschäftigung langzeitarbeitslos waren, innerhalb der ersten sechs Monate Übergangsvorschriften für TV nach 17. April AEntG 2015 und AÜG Übergangsvorschriften für Zeitungszusteller Keine Anwendung des MiLoG Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz Ehrenamtlich Tätige Ulrike Augustin 10

11 Mindestlohngesetz Anwendungsbereich Praktikanten MiLoG gilt auch für Praktikanten nach 26 BBiG es sei denn (Beweislast) Pflichtpraktika, Praktika von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder die Aufnahme eines Studiums, Praktika von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung, wenn nicht bereits zuvor ein solches Praktikum bei demselben Arbeitgeber Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung Ulrike Augustin 11

12 Mindestlohngesetz Dokumentationspflichten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit Alle geringfügig Beschäftigten (Ausnahme Privathaushalt) Alle AN bestimmter Wirtschaftsbereiche (Ausnahme verstetigtes regelmäßiges Arbeitsentgelt über ) - Baugewerbe - Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe - Personenbeförderungsgewerbe - Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe - Schaustellergewerbe - Unternehmen der Forstwirtschaft - Gebäudereinigungsgewerbe - Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen - Fleischwirtschaft in diesen Branchen auch Entleiher Aufzeichnung binnen 7 Kalendertagen, Aufbewahrung 2 Jahre Ulrike Augustin 12

13 Mindestlohngesetz Haftung des Auftraggebers Haftung des Auftraggebers von Werk- oder Dienstleistungen Bürgenhaftung 13 MiLoG i.v.m. 14 AEntG BMAS: Unternehmer eigene vertragliche Pflicht zur Erfüllung dieser Pflicht zusätzlichen Unternehmer beauftragt Verschuldensunabhängige Haftung für Nettolohn Owi nach 21 Abs. 2 MiLoG Zoll: weite Auslegung, jeder Auftrag erheblicher Umfang Vorsatz oder Fahrlässigkeit OWi bis Ausschluss öffentliche Auftragsvergabe Ulrike Augustin 13

14 Mindestlohngesetz Was tut die IHK? Frühjahr 2014: Warnung vor Problemen bei Aufzeichnungspflichten und Unternehmerhaftung, zuletzt unmittelbar vor der Abstimmung im Bundestag per Brief an die oberbayerischen Mitglieder des Bundestages Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Diverse Pressemeldungen, Bestandteil von Pressekonferenzen sowie Beiträge im IHK Newsletter, IHK Magazin bzw. IHK Zeitung und Internet Radiostreitgespräch mit dem DGB, Fernsehinterviews durch Ehrenamt IHK-Forderungen an alle oberbayerischen Bundestagsabgeordneten sowie Ministerpräsident Seehofer, Staatsministerin Aigner und Staatsministerin Müller Sammlung von Unternehmensbeispielen der bayerischen IHKs an Staatsministerin Müller Ulrike Augustin, Dr. Jochen Wiegmann 14

15 Ausgewählte steuerliche Herausforderungen 1. Überblick 2. (Tax) Compliance 3. Digitalisierung der Steuerwelt 4. Entwicklungen im internationalen Umfeld, insbesondere BEPS Martin Clemens 15

16 Ausgangslage Martin Clemens 16

17 (Tax) Compliance es wird enger Zunehmende Flut von Regulierungsvorschriften Verschärfte Prüfungsmöglichkeiten (z.b. E-Bilanz, digitale Betriebsprüfung) durch Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft Steigende steuerliche Transparenz und Angreifbarkeit der Unternehmen Hoher Finanzbedarf verschiedener Staaten (u.a. in Europa, aber auch USA), auch nach Finanz- und Wirtschaftskrise Verteilungskämpfe in und zwischen Staaten Härtere Durchsetzung von Steueransprüchen durch Finanzbehörden (auch in Europa) feststellbar bzw. zu erwarten IHK-Organisation: Verschiedene Initiativen zum Bürokratieabbau und für wettbewerbsfähiges Steuerrecht, auch im internationalen Umfeld (z.b. 20 Empfehlungen zum Unternehmenssteuerrecht, Bayerische Unternehmerumfrage zu Nachweispflichten bei EU-Export) Martin Clemens 17

18 (Tax) Compliance es wird enger Kriminalisierung von Unternehmen Öffentliche Berichterstattung zu prominenten Steuerstrafverfahren Oft keine ausreichende Differenzierung zwischen Steuerhinterziehung und rechtlich zulässigen, aber aggressiven Gestaltungen (hierzu unten mehr) Verschärfung Steuerstrafrecht ab 1. Januar 2015 Auch auf Betreiben der IHK-Organisation hin: Zumindest teilweise Entkriminalisierung der Korrektur von Steuererklärungen und Steueranmeldungen bei der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer Unternehmen: zunehmend Einführung von Tax Compliance -Systemen (Prozessmanagement) zur Risikominimierung und strafrechtlichen Enthaftung auch relevant für Mittelstand Legal versus legitim: Steigendes Reputationsrisiko Trend im internationalen Kontext: Diskussion zur gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility CSR), zunehmend auch im nationalen Umfeld Martin Clemens 18

19 Digitalisierung der Steuerwelt Besteuerung Welt im Wandel: Wertschöpfung mit Netzwerken, Computern, Software, elektronischen Daten durchdringt vielfältige Bereiche und Branchen. Mobilität der hieraus generierten Einkünfte nimmt zu. Insbesondere grenzüberschreitend: Ort der Wertschöpfung? Wo Besteuerung? Beim wem? Auswirkungen auf Standort Deutschland? Hinweis auf BEPS, hierzu gleich mehr. Steuervollzug Pläne der Bundesregierung: Digitalisierung der Verwaltung Im Steuerbereich: mehr Effizienz, modernes Risikomanagement Diskussionsentwurf Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Forderung IHK-Organisation: Beiderseitiger Nutzen notwendig! Siehe aber Praxiserfahrungen: z.b. E-Bilanz E-Rechnung Martin Clemens 19

20 Einkommenskürzung und verschiebung durch (multinationale) Unternehmen ( BEPS ) Politische Initiative (OECD, auch EU) gegen als aggressiv angesehene, rechtlich zulässige Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen BEPS: Base Erosion and Profit Shifting Ziele: insbes. Verhinderung steuerlicher Gestaltungen, effizientere Zusammenarbeit zwischen den Staaten, transparenterer Steuerwettbewerb Gefahr für Unternehmen: höhere Steuerlast, mehr bürokratischer Aufwand, Verletzung Steuergeheimnis Auswirkungen für Staaten (Verteilung Steuerkuchen) Auswirkungen von etwaigen Neuregelungen und Verschärfungen auch (oder gerade) für Mittelstand im Auge behalten! In Zeiten der Internationalisierung nimmt auch für kleine und mittlere Unternehmen die Bedeutung grenzüberschreitender Aktivitäten weiter zu. Martin Clemens 20

21 Einkommenskürzung und verschiebung durch (multinationale) Unternehmen ( BEPS ) Aktionsplan - Überblick: 1. Besteuerung Digitale Wirtschaft 2. Hybride Gesellschaften und Finanzinstrumente 3. Hinzurechnungsbesteuerung 4. Begrenzung Erosion Bemessungsgrundlage durch Abzug v. Zinsen/ähnl. Aufwand 5. Bekämpfung steuerschädlicher Praktiken (Präferenzregime) 6. Verhinderung Abkommensmissbrauch 7. Maßnahmen gegen künstliche Umgehung von Betriebsstätten 8. Transfer Pricing: Immaterielle Wirtschaftsgüter 9. Transfer Pricing: Risiken und Kapital 10. Transfer Pricing: Sonstige risikoreiche Transaktionen 11. Entwicklung von Methoden zur Erfassung und Analyse von BEPS-Daten und Gegenmaßnahmen 12. Verpflichtung von Steuerpflichtigen zur Offenlegung ihrer aggressiven Steuergestaltungen 13. Überprüfung der Verrechnungspreisdokumentation (einschl. Country-by-Country Reporting ) 14. Verbesserung Streitbeilegungsmechanismen zwischen verschiedenen Staaten 15. Entwicklung eines multilateralen Instruments zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans = Finale Berichte oder Entwürfe Martin Clemens 21

22 BEPS : Länderbezogene Steuer-Aufschlüsselung Betrifft länderbezogene Aufschlüsselung ( Country-by-Country Reporting ) bestimmter steuerlich relevanter Daten (u.a. Umsatz, Gewinn, Steuern) Laut OECD: Inkrafttreten ab 1. Jan. 2016, erstmalige Einreichung bis Ende 2017 (Daten 2016), multinationale Unternehmen > EUR 750 Mio. Umsatz Gefahren: Steuer- und Bürokratielasten, Verletzung Steuergeheimnis Auswirkung Standort Deutschland Martin Clemens 22

23 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit IHK für München und Oberbayern Dr. Beate C. Ortlepp Syndikus Rita Bottler Datenschutzbeauftragte Ulrike Augustin Referentin Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Martin Clemens Referatsleiter Steuern und Finanzen Dr. Beate C. Ortlepp 23

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