Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung

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1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung AUSBILDUNG ZUR//ZUM EINRICHTUNGSBERATERIIN

2 Arbeitsmarktservice INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER BILDUNGSMAßNAHME ZIELGRUPPE ZIEL DER BILDUNGSMAßNAHME VORGESEHENE TEILNEHMERINNEN-ANZAHL ZEITRAUM SCHULUNGSORT/VERKEHRSANBINDUNG/RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME Informationsveranstaltungen Qualifizierung KALKULATION PERSONAL TrainerInnentyp 1: TrainerInnen für die fachliche Ausbildung in der Qualifizierung Einrichtungsberatung und den Infotagen Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter TrainerInnentyp 2: TrainerInnen für die fachliche Ausbildung (allgemeinbildende und kaufmännische Bereiche) in der Qualifizierung Einrichtungsberatung und den Infotagen Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter TrainerInnentyp 3: TrainerInnen für die Schlüsselqualifikationen und die Aktirvierungsbereiche in der Qualifizierung Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter SONSTIGES...20

3 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme Ausbildung zur/zum EinrichtungsberaterIn 2 Zielgruppe Bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) als arbeitslos vorgemerkte Personen ab 21 Jahren. Einstiegsvoraussetzungen: Absolventinnen und Absolventen einer gewerblichen oder kaufmännischen Lehre (mit Lehrabschluss, z.b. Verkauf, Technisches Zeichnen, ) oder Absolventinnen und Absolventen einer AHS oder BHS (Maturaniveau) 2 Jahre Erfahrung in der Möbelbranche Personen mit der Fähigkeit zum kreativen Gestalten, logisch-analytischem Denkvermögen, einer zeichnerischen Begabung, einem sicheren Auftreten und mit Freude am Umgang mit Menschen (Kontakt mit Kundinnen und Kunden) Sehr gute EDV Kenntnisse (Windows) Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-Beraterin/des AMS-Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch den/die AMS-BeraterIn direkt wieder in die Bildungsmaßnahme einsteigen können. 3 Ziel der Bildungsmaßnahme Durch die praxisnahe und optimale Ausbildung, durch einen Lehrplan, der an den aktuellen und neuesten Anforderungen orientiert ist, und durch hoch qualifizierte Vortragende, die aus der Praxis kommen, sollen die Teilnehmenden zu Fachkräften für das Einrichten ausgebildet werden, damit sich deren Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt erhöhen und eine Anstellung auf demselben erreicht wird. Die Ausbildung soll neben dem Fachwissen eine solide Allgemeinbildung (Kunstgeschichte, Kenntnisse der Stilrichtungen, ) und kaufmännisch-rechtliches Verständnis vermitteln. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 3 von 20

4 Erfolgsmessung: Erfolgsvorgabe: 70 % Erfolgsmessung für Aktive Arbeitssuche und Aus- und Weiterbildung: Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der Bildungsmaßnahme am Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. 4 Vorgesehene TeilnehmerInnen-Anzahl Die Bildungsmaßnahme ist für maximal 25 TeilnehmerInnen vorgesehen. Eine Nachbesetzung der TeilnehmerInnen seitens des AMS Wien ist zumindest innerhalb der ersten 3 Tage der Qualifizierungsphase möglich. Gruppengröße: 25 TeilnehmerInnen pro Gruppe 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: von bis inklusive Infotagen Durchführungszeitraum: , d.h. 37 Wochen Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen Gesamt- Maßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. Schulungsfreie Zeit: Als schulungsfreie Zeit sind zwei Wochen (durchgehend), entweder im Juli oder im August 2011 von der Bieterin, dem Bieter, einzuplanen. Die Wahl des Zeitpunktes der zwei Wochen Sommerpause obliegt dem Bieter. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 4 von 20

5 Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums: Ostermontag Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Frohnleichnam Maria Himmelfahrt Nationalfeiertag Allerheiligen Maria Empfängnis Unterrichtszeiten: Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr. Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter. Informationstage: 8 Maßnahmenstunden (MS) täglich Qualifizierung (mit darin inkludierten Teilen: Aktive Arbeitssuche, Praktikum und Outplacement ): 39 MS pro Woche 6 Schulungsort/Verkehrsanbindung/Räumliche und Technische Ausstattung Schulungsort: Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien) Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation räumliche Ausstattung: Gesamt: MS entsprechend der unter Punkt 8 Kalkulation angeführten MS LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 5 von 20

6 Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4): Kalkulation technische Ausstattung: Gesamt: MS entsprechend der unter Punkt 8 Kalkulation angeführten MS 7 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme 7. 1 Informationsveranstaltungen Die 3 Informationsveranstaltungen finden eine Woche vor Beginn der Bildungsmaßnahme statt. Das Design der 3 Veranstaltungen ist vom Bieter zu gestalten. Es ist jedoch in jedem Fall sicherzustellen, dass zum einen die Teilnehmenden eingehend über die folgende Qualifizierung informiert sind, und zum anderen die geeigneten Teilnehmenden an der Qualifizierung ausgewählt werden können, damit u. a. die Drop Out Quote so niedrig als möglich gehalten wird. Kalkulation Informationsveranstaltung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 25:2 8 MS x 3 Gruppen =24 MS* 8 MS x 3 Gruppen x 2 TrainerIn = 48 MSP* *) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp Qualifizierung INHALTE: Die Ausbildung hat drei inhaltliche Schwerpunkte: die fachliche Ausbildung (Einrichtung), die kaufmännische Ausbildung und die Aneignung von Schlüsselqualifikationen und der aktiven Arbeitssuche. Für jeden Schwerpunkt steht eine eigene Trainerin, ein eigener Trainer (TrainerInnen Typen 1-3) zur Verfügung. Für die gesamte Dauer der Qualifizierung sind die jeweils benötigten Trainerinnen und Trainer einzusetzen. Entsprechend der inhaltlichen Schwerpunkte ergeben sich drei Abschnitte und im Anschluss daran ein Teil, der für die Projektarbeit, und die Prüfung (aus der keine Prüfungsgebühren entstehen) eingeplant ist. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 6 von 20

7 1. Abschnitt: mit dem Schwerpunkt auf der fachlichen Ausbildung zur Einrichtungsberaterin, zum Einrichtungsberater 2. Abschnitt: mit dem Schwerpunkt auf der kaufmännischen Ausbildung 3. Abschnitt: mit dem Schwerpunkt auf den Erwerb von Schlüsselqualifikationen, von Praktika und der Arbeitssuche Wichtig: Die Teile können sich durchaus vermischen (so ist z. B. während der gesamten Ausbildung die Stellensuche mitzudenken, bzw. sind wiederkehrende Sequenzen zur Festigung des Wissens einzuplanen). 1. Abschnitt: (ca. 20 Wochen) Grundlagen des kreativen Gestaltens Basiskenntnisse der Zeichen- und Darstellungstechnik Freihandzeichnen von Objekten Technische und graphische Skizze Dreidimensionales Darstellen - Perspektive Einführung in die Planungsdarstellung, Planlesen Raumgestaltung Körper und Raumstudien Baukonstruktion Gebäudeausbau und Installationstechnik Farb- und Materialtechnologie Lichttechnik Formgebung Einrichtungsplanung Designgeschichte Kunst- und Kulturgeschichte Warenkunde (Küche, Keramik, Bad, Textil, Bodenbeläge ) Produktschulungen Darstellende Geometrie EDV (CAD, CARAT, Programme der Möbelindustrie wie Easy ABF, Easy Plan) 2. Abschnitt: (ca. 8 Wochen) Betriebswirtschaftslehre/Schriftverkehr Englisch/Fachsprache Kaufmännisches Rechnen Rechnungswesen LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 7 von 20

8 Bestellwesen und Auftragsabwicklung Technische Kalkulation Rechtskunde und Volkswirtschaftslehre 3. Abschnitt: (ca. 4 Wochen) Darstellungstechnik und Projektpräsentation Zeitmanagement Verkaufstraining Rhetorik und Körpersprache Übungen: Selbstkompetenz Sozialkompetenz Schlüsselqualifikationen (erfolgreiche Verkäuferin, erfolgreicher Verkäufer) Praktikum (bis zu drei Wochen innerhalb dieses Abschnittes) Aktive Arbeitssuche mit Trainer- und Trainerinnenunterstützung Projektarbeit und Prüfung (ca. 3 Wochen) Bearbeitung einer komplexen Projektarbeit Erstellung eines vorzeigereifen Arbeitsmusters Präsentation der Projektarbeit Prüfungsvorbereitung (im Institut) Prüfung Für die Qualifizierungsmodule muss jeder Teilnehmerin, jedem Teilnehmer ein Zeugnis auf der Grundlage einer Prüfungsordnung, welche dem BMWJF zur Kenntnis gebracht worden ist, ausgestellt werden, aus dem klar ersichtlich ist, welche Inhalte in welchem zeitlichen Rahmen besucht wurden und welche Fähigkeiten erworben wurden (siehe dazu auch Verdingungsunterlage Punkt ). Ziel: Bearbeitung einer komplexen Projektarbeit, Ablegung der Prüfung und Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt bei hoher Zufriedenheit der Teilnehmenden. Dauer: 35 Wochen (netto = abzüglich 2 Wochen Sommerpause), 39 MS pro Woche Kalkulation: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 25:2 39 MS x 1 Gruppe x 35 Wochen = MS 39 MS x 1 Gruppe x 35 Wochen x 2 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 8 von 20

9 8 Kalkulation Veranstaltungen Maßnahmenstunden (MS): TrainerInnen- stunden (MSP): Informationsveranstaltungen Qualifizierung Summe gesamt MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen. 9 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der TrainerInnen-Typen 1 3 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger Punkt 6.1). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 9 von 20

10 9. 1 TrainerInnentyp 1: TrainerInnen für die fachliche Ausbildung in der Qualifizierung Einrichtungsberatung und den Infotagen Formale Qualifikation Muss - Kriterium: Abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw. Hochschule bzw. Akademie) in den Studienrichtungen Innenarchitektur oder Design oder Industriedesign. Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein, dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt. Bei Nicht-Erfüllung des Muss-Kriteriums: Ausschluss. Bewertung: Punkte: Definition: 10 Erfüllung des Muss-Kriteriums Erfahrung Muss-Kriterium: 3 Verbindliche Erklärungen (VE) worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang oder an einer Schule bzw. Kolleg als HaupttrainerIn bzw. LehrerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn bzw. LehrerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 10 von 20

11 Höherbewertung: Punkte: Definition: 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE) worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang oder an einer Schule bzw. Kolleg als HaupttrainerIn bzw. LehrerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn bw. LehrerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. mehr als 3 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE) worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang oder an einer Schule bzw. Kolleg als HaupttrainerIn bzw.lehrerin im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn bzw. LehrerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 11 von 20

12 9. 2 TrainerInnentyp 2: TrainerInnen für die fachliche Ausbildung (allgemeinbildende und kaufmännische Bereiche) in der Qualifizierung Einrichtungsberatung und den Infotagen Formale Qualifikation Muss-Kriterium: Abgeschlossene berufsbildende Schule (Maturaniveau) im kaufmännischen Bereich bzw. eine (Fach-)Hochschulausbildung im Bereich Büro, Wirtschaft und Recht (lt. AMS-Berufsdatenbank, zu finden auf der AMS Homepage unter Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein, dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt. Höherbewertung: Punkte Definition 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums Erfüllung des Muss-Kriteriums und 10 abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) Erfahrung Muss-Kriterium: 3 Verbindliche Erklärungen (VE) worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 12 von 20

13 als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Höherbewertung: Punkte: Definition: 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE) worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. mehr als 3 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE) worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 13 von 20

14 9.2.3 Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters TrainerInnentyp 3: TrainerInnen für die Schlüsselqualifikationen und die Aktivierungsbereiche in der Qualifizierung Formale Qualifikation Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) UND eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung [Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (z.b. HASCH) oder Matura (z.b. AHS-, HAK-, HTL-Matura) bzw. gleichwertige Ausbildungen (z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)] Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 14 von 20

15 Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung hervorgehen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen Erfüllung des Muss-Kriteriums und 5 Punkte: abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 15 von 20

16 abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossene Lehrgänge universitären Charakters des Rosa-Mayreder-Colleges (Feministisches Grundstudium bzw. Internationale Genderforschung & feministische Politik) bzw. Muss-Kriterium und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Expert 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw. Fachhochschule) in den Studienrichtungen Pädagogik oder Psychologie oder Publizistik und Kommunikationswissenschaft bzw. Muss-Kriterium und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert bzw. eine unter 5 Punkten aufgezählte Formalqualifikation und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Neue Regelung Expert und Senior Expert : Beispiel: Der/die TrainerIn verfügt über die erforderliche Formale Qualifikation (= Muss-Kriterium) UND über 2,5 Jahre (500 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 5 Punkte bei der Formalen Qualifikation; UND über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 16 von 20

17 Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( Expert und Senior Expert ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. Hinweis bezüglich der im Bewertungsschema gelisteten qualifizierten Gender-ausbildungen: Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Vorgelegte Nachweise dürfen nicht doppelt verwertet werden. Beispiel: Annahme: Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden und eine abgeschlossene (Berufs- )ausbildung (= Muss-Kriterium) und ein abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes Gendertraining (Zertifikat). Ergebnis: Muss-Kriterium hinsichtlich der Formalen Qualifikation wird erfüllt. 1) Studium wird zur Höherbewertung hinsichtlich der Formalen Qualifikation herangezogen = 10 Punkte. 2) Studium wird als Gendernachweis herangezogen (= Unterkriterium Teilnahmebestätigungen der TrainerInnen hinsichtlich des Besuchs eines Genderseminares ) = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter zu widmen, in Bezug auf den Bewertungsbereich, in dem die (Höher-)bewertung erfolgen soll. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 17 von 20

18 Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel: 5 Verbindliche Erklärungen können durch 10 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden) Erfahrung Bewertung: Punkte: Definition: 0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen 5 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 10 Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 18 von 20

19 als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. 10 mehr als 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 10 Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 19 von 20

20 10 Sonstiges Karriereplan je TeilnehmerIn, der für die zuständige AMS-Beraterin / den zuständigen AMS- Berater als Grundlage zur allfällig notwendigen Weiterbetreuung des/der Kunden/in dient, der binnen 1 Woche nach individuellem Abschluss der Bildungsmaßnahme an den zuständigen Berater /die zuständige Beraterin zu übermitteln ist. In diesem Abschlussbericht müssen unter anderem folgende Daten vermerkt sein: Name der/des TeilnehmerIn Sozialversicherungsnummer und Geburtsdaten Inhalte der besuchten Module in Kurzfassung Erarbeitetes Ziel nach Bildungsmaßnahmenende + ein weiteres Ziel, wenn die 1. Möglichkeit nicht durchführbar ist. Als Vorlage für die Erstellung der Karrierepläne gilt jene Version, welche seit verpflichtend zum Einsatz kommen muss (Ansichtsexemplar kann per bei Herrn Mag. Johannes Simetsberger MSc: johannes.simetsberger@ams.at angefordert werden). eams-kontos Der Träger hat sicherzustellen, dass ausnahmslos alle am Kurs teilnehmenden Personen über die Existenz, grundsätzlichen Funktionen und Vorteile des eams-kontos informiert werden. Es ist eine Liste zu erstellen, in der die informierten KursteilnehmerInnen mit Namen und SV-Nummer angeführt sind und aus der ersichtlich ist, ob die genannte Person interessiert oder nicht interessiert ist. Diese Liste ist bis spätestens Freitag der zweiten Kurswoche an die regionalen Geschäftstellen zu übermitteln. Verfügt der Träger über ein eams Konto für Träger, können die Interessensmeldungen alternativ zur genannten Liste auch über die eams-konto Funktion Berichte zu Personen bekundet werden. Unterstützung bei der Nutzung des eams-kontos als Instrument der Arbeitsuche ist als fixer Bestandteil in Kursinhalte zum Thema Bewerbungstraining o. Ä. zu integrieren und eine diesbezügliche Hilfestellung durch die TrainerInnen sicherzustellen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 20 von 20

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