Schallpegelmessungen bei Rückbauarbeiten

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1 über Schallpegelmessungen bei Rückbauarbeiten Messzeitraum : , ca. 08:55 11:00 Uhr Ziel der Messungen : Es galt, die Schallbelastung für einen definierten Immissionsort im Bereich der Rückbauarbeiten exemplarisch zu ermitteln, zu dokumentieren sowie an Hand der AVV-Baulärm zu beurteilen. Projekt Rückbau Eggerstedt-Kaserne Pinneberg hier: exemplarische Schallpegelmessungen während Abbrucharbeiten Messposition Heideweg vor Gebäude Taubenstraße 16 Auftraggeber Rückbauarbeiten ATR GmbH Sottrum ATR GmbH Sottrum Inhalt: Aufgabenstellung und Vorgehensweise Allgemeine Angaben sowie Umwelteinflüsse Messausrüstung und Messgeräteeinstellungen Grundlagen und Begriffsbestimmung Schallerreger Messorte und Ergebnisse Schlussbetrachtung DMT Büdelsdorf DMT Vaihingen (Enz) Tel. : 04331/ Tel..: 07042/7073 Fax : 04331/ Fax : 07042/7074

2 Aufgabenstellung und Vorgehensweise Im Zuge des Bauvorhabens Rückbau Eggerstedt-Kaserne in Pinneberg wird ein umfangreicher Abbruch mehrerer Gebäude durchgeführt. Im Rahmen dieser Baumaßnahme galt es, die im Bereich der angrenzenden Straße Heideweg auftretende Schallbelastung infolge der Rückbauarbeiten an ausgewählten Immissionsorten exemplarisch zu messen und zu dokumentieren. Ziel war es, die aktuelle Schallbelastung durch die Rückbauarbeiten an Hand der AVV-Baulärm zu beurteilen. Die Messwertaufnahme erfolgte nicht im Rahmen einer umfangreichen Schallbelastungsuntersuchung im Sinne der Aufzeichnung einer Gesamttagesdosis. Stattdessen wurde am an einem relevanten bzw. den Bautätigkeiten nahegelegenen Messort/Immissionsort exemplarisch die Schallimmission während typischer Rückbauarbeiten aufgezeichnet. grobe Übersicht Messort Taubenstraße 16 Messorte Bereich der Abbrucharbeiten am

3 Allgemeine Angaben sowie Umwelteinflüsse Ort : Pinneberg Datum : Messzeitraum : siehe Messdiagramm Schallausbreitungsbedingungen Witterungsverhältnisse : bewölkt, im Messverlauf aufkommender Nieselregen Windrichtung : west Windgeschwindigkeiten : im Mittel < 4,0 m/s Temperatur : ca. 16 C Luftdruck : ca hpa Verwendete technische Messausrüstung und Messgeräteeinstellungen Meßgerät: Hersteller : NTI Audio Typ : XL2 mit erweitertem Akustikpaket EAP Mikrofon : Messmikrofon MA 220 Klasse : Genauigkeitsklasse 1 nach IEC Zusatzeinrichtung : Windschirm Kalibrator: Hersteller : Brüel und Kjær Typ : Sound Level Kalibrator Typ 4231 Messeinstellungen: Zeitbewertung F Frequenzbewertung (Eff.) A Frequenzbewertung (Peak) C Pegelbereich (Dynamikbereich) ca db Verwendete Software zur Auswertung: Hersteller : NTI Audio Software : XL2 Data Explorer Kalibrierung: Vor sowie nach der Messung (Messtag) wurde jeweils eine Kalibrationsmessung durchgeführt

4 Grundlagen Grundlage für die Messungen sowie für die Auswertung der Messergebnisse ist die AVV-Baulärm vom August Ermittlung des maßgebenden Beurteilungspegels Lr: Der maßgebende Beurteilungspegel L r beschreibt den Schallpegel, welcher zur Beurteilung der Schallimmission herangezogen wird. Er wird auf Grundlage der aufgezeichneten Schallimmission unter Berücksichtigung der Hintergrundgeräusche, ggf. unter Berücksichtigung der Fremdgeräusche, ggf. unter Berücksichtigung der Entfernung sowie ggf. unter Berücksichtigung von Zeitkorrekturen in Abhängigkeit einer tatsächlichen Einwirkzeit der Schallbelastung ermittelt. Einfluss von Hintergrundgeräuschen: Allgemeine Hintergrundgeräusche, wie z.b. Straßenverkehrslärm o. ä., verstärken unter Umständen die Schallimmission der zu untersuchenden Einwirkung aus spezifischem Baulärm teilweise erheblich. Zur Bestimmung der Schallimmissionen, welche ausschließlich der maßgebenden Hauptgeräuschquelle zuzuordnen sind, müssen diese Immissionen um den Anteil der Hintergrundgeräusche rechnerisch bereinigt werden. Einfluss von Fremdgeräuschen: Fremdgeräusche sind Geräusche, welche nicht den allgemeinen Hintergrundgeräuschen zuzuordnen sind. Eine Berücksichtigung derartiger Fremdgeräusche erfolgt ggf. äquivalent zu den Hintergrundgeräuschen. Berücksichtigung der Entfernung: Die AVV-Baulärm sieht die Messung der Schallimmission an einer maßgebenden Position (Immissionsort) vor. Ist es vor Ort nicht möglich oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht sinnvoll, an einer solchen Position zu messen, kann gemäß AVV-Baulärm ersatzweise an einer anderen Position die Schallimmission aufgezeichnet werden. Unterscheidet sich die Entfernung dieser Messposition zur Schallquelle von der Entfernung der maßgebenden Messposition zur Schallquelle oder hat der Schallerreger nicht eine für das entsprechende Bauvorhaben minimale Entfernung zu einer maßgebenden Position erreicht, kann auf Grundlage der aufgezeichneten Messergebnisse über eine Entfernungsfunktion - unter Berücksichtigung der geometrischen Dämpfung des Halbraumes - die Schallimmission für eine maßgebende Position näherungsweise ermittelt bzw. abgeleitet werden. Zeitkorrekturen aus tatsächlicher Einwirkzeit: Die AVV-Baulärm formuliert Zeitkorrekturen aus Einwirkzeiten, um die der ermittelte Beurteilungspegel reduziert werden kann. Zur Berücksichtigung dieser Einwirkzeiten (tatsächliche Dauer der Schallimmissionen aus Baulärm) werden die in der AVV-Baulärm formulierten Zeitkorrekturen wie folgt angesetzt: Einwirkzeit während der Zeitkorrektur Tageszeit 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr Nachtzeit 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr [db] bis 2,5 Stunden bis 2 Stunden ,5 Stunden bis 8 Stunden 2 Stunden bis 6 Stunden - 5 über 8 Stunden über 6 Stunden 0-4 -

5 Protokollierte und für die Auswertung herangezogene Messgrößen: Als Messwert ist gemäß AVV-Baulärm der Taktmaximalmittelungspegel L AFTeq zur Ermittlung einer Beurteilungsgröße heranzuziehen. Dieser Pegel beinhaltet bereits die Impulshaltigkeit der immittierten Geräusche. L AFTeq : Taktmaximalmittelungspegel L Aeq : äquivalenter Dauerschallpegel L AFmax : Maximaler A-bewerteter Schallpegel während des jeweiligen Messzeitraums Die Berechnungen wurden mit Nachkommastellen mittels EDV durchgeführt. Die Endergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Begriffsbestimmung Immission: Immission im Sinne der AVV-Baulärm ist das auf den Menschen einwirkende Geräusch, das durch Baumaschinen bzw. Bautätigkeiten auf der Baustelle hervorgerufen wird. Maßgebender Immissionsort: Die Schallimmission ist für den Bereich des am stärksten betroffenen und zu öffnenden Fensters eines Gebäudes zu bestimmen, welches dem Aufenthalt von Menschen dient. Im ersten Ansatz wurde vorausgesetzt, dass sich der maßgebende Immissionsort in dem Gebäudebereich befindet, welcher die minimale Entfernung zu den Bautätigkeiten aufweist. Immissionsrichtwerte: Die AVV-Baulärm formuliert gebietsspezifische Immissionsrichtwerte, welche in der unten dargestellten Tabelle abgebildet sind. Gemäß der AVV-Baulärm sollen Maßnahmen zur Minderung der Schallimmission dann getroffen werden, wenn der ermittelte Beurteilungspegel den gebietsspezifischen Immissionsrichtwert um mehr als 5 db (Karenz) überschreitet. Gebietsspezifische Immissionsrichtwerte nach AVV-Baulärm: Bauliche Nutzung Gebiete, in denen nur gewerbliche Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe sowie des Aufsichts- und Bereitschaftsdienstes untergebracht sind (GI) Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlage untergebracht sind (GE) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (MI, MK) Tag (7 bis 20 Uhr) Immissionsrichtwerte Beurteilungspegel Beurteilungspegel [ db(a) ] Nacht (20 bis 7 Uhr) kurzzeitige Geräuschspitzen Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (WA) Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind (WR) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten

6 Gebietseinstufung Gemäß Information (B-Plan Nr. 83 der Stadt Pinneberg) handelt es sich bei dem betrachteten Bereich um ein Gebiet, in dem ausschließlich Wohnungen untergebracht sind (WR). Hier gilt der auf Seite 5 dargestellte gebietsspezifische Immissionsrichtwert von 50 db(a) während der definierten Tageszeiten. Eine definitive bzw. tatsächliche Gebietseinstufung wäre hier noch zu prüfen. Schallerreger Kettenbagger mit Anbaustemmmeißel sowie Gesteinsbrechanlage Im Messzeitraum wurden unter anderem Abbrucharbeiten an Fundamenten und Kellerräumen mittels baggergeführten hydraulisch betriebenen Stemmeißeln und Sieblöffeln ausgeführt. Des Weiteren wurde ein Teilbereich eines Kellergeschosses verfüllt und mit einer Vibrationswalze verdichtet. Ferner wurden Abbruchmaterialien mittels einer durch einen Dieselmotor angetriebenen Gesteinsbrech- und Sortieranlage zerkleinert und sortiert (siehe Lageplan auf Seite 2). Auch wurden Verladetätigkeiten sowie Transporte dieser Materialien mittels eines Radladers und Traktoren mit Muldenanhängern ausgeführt. Innerhalb des Messzeitraumes wurde die Schallimmission durch den typischen Einsatz erfasst. Ansicht der Abbrucharbeiten im Bereich südlich der Taubenstraße - 6 -

7 Ansicht der Gesteinsbrechanlage Hintergrundgeräusche: Im Messzeitraum ergaben sich Hintergrundgeräusche infolge von Straßenverkehrslärm von den nahe gelegenen Straßen

8 Messorte und Ergebnisse Messort: Heideweg vor Gebäude Taubenstraße 20 Zur Erfassung der Schallimmissionen im Bereich des nordwestlich angrenzenden Wohngebietes wurde das Richtmikrofon außen an der der Straße Heideweg zugewandten Grundstücksseite in einer Höhe von ca. 1,2 m und in einem Abstand von ca. 19 m zu dem Gebäude Taubenstraße 20 aufgestellt. Zum Messzeitpunkt befand sich ein sehr lichter Baumbestand zwischen der Messposition und den Rückbauarbeiten. Die horizontale Entfernung vom Messort zu den Rückbauarbeiten betrug im Messzeitraum im Mittel grob 100 m. Ansichten Messort Heideweg vor Gebäude Taubenstraße 20 Gebäude Taubenstraße 20 Messort Taubenstraße

9 Messdiagramm: Geräuschpegel während der Abbrucharbeiten am , Messort Heideweg vor Gebäude Taubenstraße 20 Abbrucharbeiten Fremdgeräusche (ausgeschlossen) Unter den zum Messzeitpunkt vorherrschenden Bedingungen ergab sich während der Rückbauarbeiten am an der Messposition ein Taktmaximalmittelungspegel L AFTeq von ca. 63 db(a) sowie ein äquivalenter Dauerschallpegel L Aeq von ca. 57 db(a) bei einer Entfernung zu den Rückbauarbeiten von ca. 100 m inklusive der Hintergrundgeräusche. Zum Messzeitpunkt konnten die mittleren Hintergrundgeräusche nicht separat erfasst werden. Die vorangegangenen Messungen ergaben hierfür allerdings einen äquivalenten Dauerschallpegel L Aeq von - im Mittel - ca. 46 db(a). Nach Abzug um den Anteil dieser typischen Hintergrundgeräusche ergibt sich ein Taktmaximalmittelungspegel L AFTeq von ca. 62 db(a) für die reinen Rückbauarbeiten. In dem Messzeitraum von ca. 09:00 Uhr bis ca. 10:55 Uhr traten Fremdgeräusche auf, die unter anderem durch Passanten verursacht wurden. Diese wurden in der Auswertung nicht ausgeschlossen, sodass hier von einer leichten Überbewertung der Baustellengräusche auszugehen ist. Unter Berücksichtigung der Entfernung vom Messort zu dem Gebäude Taubenstraße 20 von ca. 19 m ergibt sich ein Abschlag von ca. -1 db und damit ein Taktmaximalmittelungspegel L AFTeq von ca. 61 db(a) direkt am Gebäude Taubenstraße

10 Schlussbetrachtung Im Zuge des Bauvorhabens Rückbau Eggerstedt-Kaserne in Pinneberg wird ein umfangreicher Abbruch mehrerer Gebäude durchgeführt. Im Rahmen dieser Baumaßnahme galt es, die im Bereich der angrenzenden Straße Heideweg auftretende Schallbelastung infolge der Abbrucharbeiten an ausgewählten Immissionsorten exemplarisch zu messen und zu dokumentieren. Ziel war es, die aktuelle Schallbelastung durch die Abbrucharbeiten an Hand der AVV-Baulärm zu beurteilen. Die Messwertaufnahme erfolgte nicht im Rahmen einer umfangreichen Schallbelastungsuntersuchung im Sinne der Aufzeichnung einer Gesamttagesdosis. Stattdessen wurde am an einem relevanten bzw. den Bautätigkeiten nahegelegenen Messort/Immissionsort exemplarisch die Schallimmission während typischer Abbrucharbeiten aufgezeichnet. Die Messungen führen zu den auf den vorangegangenen Seiten dargestellten Ergebnissen, welche im Folgenden tabellarisch zusammengefasst wurden. Bewertung der Schallimmissionen im Bereich Taubenstraße 20: Taubenstraße 20 Beurteilungspegel L r in Abhängigkeit der tatsächlichen Einwirkzeit Einwirkzeit pro Tag > 8 Stunden 2,5 8 Stunden < 2,5 Stunden Abbrucharbeiten Beurteilungspegel L r ~ 61 db(a) ~ 56 db(a) ~ 51 db(a) Gemäß Information ist hier aktuell eine Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag vorgesehen (ohne Arbeitspausen). Unter den zum Messzeitpunkt vorherrschenden Bedingungen (Brecharbeiten und gleichzeitig ausgeführte Stemmarbeiten) wären die Kriterien der AVV-Baulärm im Bereich Taubenstraße 20 überwiegend nicht erfüllt. Hier sind somit Maßnahmen zur Schallreduzierung einzuleiten. Zur Reduzierung der Tagesbelastung der Personen im Bereich Taubenstraße 20 kann es zielführend sein, Brecharbeiten und Stemmarbeiten nicht gleichzeitig, sondern zeitlich getrennt voneinander auszuführen. Ferner kann es sinnvoll sein, Zeiträume abzustimmen, in denen die Rückbauarbeiten in der geringsten Entfernung zu diesem Gebäude durchgeführt werden können/sollen. Hier empfehlen sich Zeiträume, in denen sich keine Personen im bauseitigen Teil des Gebäudes aufhalten. Ggf. könnte weiterhin eine Absprache dahingehend erfolgen, dass in Zeiträumen mit der größten zu erwartenden Schallbelastung (Rückbauarbeiten im Nahbereich) die Fenster im Bereich der maßgebenden Immissionsorte geschlossen gehalten werden

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