Mitteilungen des Bildungsrates

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1 Mitteilungen des Bildungsrates Februar 2004 Die Mitteilungen des Bildungsrates erscheinen auch nach den Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes auf den 1. Januar 2004 weiterhin. Der Bildungsrat beschäftigt hat in dieser neuen Phase insbesondere mit zwei Aufgabenbereichen: 1) Er bearbeitet Themen, die gemäss dem neuen Berufsbildungsgesetz genuine Aufgabe der OdA wären, bis die Dach-OdA aufgebaut ist und die Interessen der sberufe in den verschiedenen Projektorganisationen vertreten kann. 2) Er trifft im Fachhochschulbereich, der bis zum Inkrafttreten des revidierten Fachhochschulgesetzes nach wie vor in der Zuständigkeit der ist, die politisch-strategischen Entscheide zuhanden des Vorstandes bzw. der Plenarversammlung der. Neuer Name 1. Die SDK hat auf den 1. Januar 2004 ihren Namen geändert. Sie heisst neu Schweizerische Konferenz der kantonalen sdirektorinnen und direktoren. Die französische Bezeichnung ist Conférence suisse des directrices et directeurs cantonaux de la santé CDS. Die neue -Adresse lautet bzw. Die Webseite finden Sie unter Neue Zuständigkeiten für sberufe Informationen beim BBT, Bereich GSK 2. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT informiert auf seiner Webseite über die neuen Modalitäten im Bereich der Berufsbildung. Insbesondere das Factsheet "Überführung interkantonalen Rechts in Bundesrecht: Was ändert für die sberufe?" gibt Auskunft über Änderungen, neue Ansprechpartner und die Modalitäten der Zusammenarbeit mit dem SRK. Die Dach-OdA Die Federführung in der Prozesssteuerung zur Gründung einer Dach-OdA G liegt bei der 3. Der Bildungsrat hat den Bericht zum Umsetzungskonzept der Organisation der Arbeitswelt (OdA G) zur Kenntnis genommen. Im Bericht werden unter anderem konkrete Aufgaben und eine mögliche Zuordnung dieser Aufgaben vorgeschlagen Die am Projekt Dach-OdA beteiligten Organisationen haben der die Federführung in der Prozesssteuerung zur Gründung einer Dach-OdA übergeben, mit dem Ziel, die Gründung bis im Sommer eingeleitet zu haben. Die Plenarversammlung der hat an ihrer Tagung vom 4. Dezember 2003 entschieden, bis zur Etablierung der Dach-OdA ihr Know-how weiterhin zur Verfügung zu stellen.

2 Besoldung der Lernenden an HF im swesen Die gibt Empfehlungen heraus 4. Die Auszubildenden der sberufe erhalten traditionellerweise einen Lohn während ihrer Ausbildungszeit, weil ein bedeutender Teil der Ausbildung in der Praxis stattfindet und die Auszubildenden Arbeitsleistungen erbringen. Dieser Praxisanteil wird auch im neuen System der Höheren Fachschulen nicht anders sein. Solche Arbeitsentschädigungen sind an den Höheren Fachschulen bislang nicht üblich. Bei der ist man aber der Meinung, dass solche Entschädigungen weiterhin möglich sein müssen, denn genügend Studierende sind für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit entscheidend. Zudem geht man vom Grundsatz aus, dass Arbeitsleistungen grundsätzlich entschädigt werden sollen. Nach einer entsprechenden Diskussion in der Arbeitsgruppe Berufsbildung AGBB und einer Umfrage bei den Kantonen haben sich Bildungsrat und Vorstand (mangels funktionsfähiger OdA ) dafür ausgesprochen, folgende Empfehlungen für die Besoldung herauszugeben, dies nicht zuletzt um den Lohntourismus zu verhindern: 1. Für die 3-jährige Ausbildung in Diplompflege auf Stufe HF bildet gemäss Berechnungen des Kantons Bern eine Lohnsumme von total CHF 40'000 die Grundlage. Diese Summe ist Bestandteil der Personalkosten der Betriebe. 2. Für die Aufteilung der Lohnsumme auf die drei Jahre sind verschiedene Varianten denkbar. Da die regionalen und kantonalen Ausgangslagen ziemlich unterschiedlich sind, wird auf eine gesamtschweizerische Empfehlung betreffend die Aufteilung der Lohnsumme auf die drei Ausbildungsjahre verzichtet. Diese erfolgt grundsätzlich durch die Kantone bzw. die Arbeitgeber, wobei regionale Absprachen sinnvoll sind, um einen Lohntourismus zu verhindern. Dabei sind die Ansätze der Lehrlingslöhne er FAGEs nicht ausser Acht zu lassen, insbesondere für diejenigen, die nach der Ausbildung zur FAGE noch eine Diplomausbildung absolvieren. Verordnung über die Mindestvorschriften HF und Anhang Vernehmlassung im Frühling Es besteht eine bereinigte Fassung der Mindestvorschriften für die Höheren Fachschulen und für den Anhang, die zur Zeit noch intern diskutiert wird. Bestimmte Punkte, die ursprünglich für den Anhang vorgesehen waren, sollen nun in den Rahmenlehrplan abdelegiert werden. Mindestvorschriften und Anhang sollen voraussichtlich am 1. April 2004 in die Vernehmlassung geschickt werden. Seite 2

3 Rahmencurriculum Pflege Letzte Anpassungen Schwerpunkt Alte Menschen / Chronischkranke / Behinderte 6. Der Bildungsrat hat in zustimmendem Sinn Kenntnis genommen vom aktuellen Stand der Arbeiten zum Rahmenlehrplan Pflege. Der Rahmenlehrplan muss nun noch auf die neusten Versionen der Mindestvorschriften für Höhere Fachschulen und des Anhangs abgestimmt werden. Gewisse Bestimmungen, die ursprünglich auf Stufe Anhang vorgesehen waren, sollen nun im Rahmenlehrplan festgelegt werden, so z.b. auch die Schwerpunkte im Rahmen der Pflegeausbildung. Der Bildungsrat hat zudem beschlossen, den Schwerpunkt Langzeitpflege gemäss Antrag des Kantons Bern umzubenennen in Alte Menschen / Chronischkranke / Behinderte. Für die Psychiatrie wird dieser Wechsel des Fokus auf die Benennung der Zielgruppe ebenfalls angestrebt. Das SRK nimmt die entsprechenden Abklärungen vor. Eidg. Berufsprüfung technicien ambulancier 7. Die hat am 30. Januar 2003 beschlossen, die eidg. Berufsprüfung technicien ambulancier einzuführen und das Projekt dem BBT zu übertragen. Die konkrete Projektarbeit wird in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil, für den das Departement Berufsbildung verantwortlich ist, umfasst die Gestaltung der eidg. Berufsprüfung, der zweite Teil, für den das BBT die Federführung hat, befasst sich mit der möglichen Trägerschaft (OdA) für eine solche Prüfung. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des SRK sollen bis zum 1. Mai 2004 vorliegen. Revision des Fachhochschulgesetzes und der Verordnung Hearings zum neusten Entwurf in der WBK des Ständerats Konsultation zur Änderung von Art. 22 der Fachhochschulverordnung 8. Der neuste Entwurf zur Revision des Fachhochschulgesetzes FHSG liegt vor. Am 12. Januar 2004 fanden in der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK des Ständerat Hearings zu diesem Entwurf statt. SR. Ruth Lüthi hat die im Rahmen der Hearings vertreten. und EDK waren sich einig, dass der Abs. 4 der Übergangsbestimmungen C, nach dem die Bundesversammlung die Frist für die reduzierte Finanzierung der Fachhochschulbereiche, die heute noch in kantonaler Kompetenz sind, aus finanzpolitischen Gründen über das Jahr 2007 hinaus verlängern kann, gestrichen werden soll. Nachdem das Parlament beschlossen hat, in der BFT-Periode den Fachhochschulstudiengängen in kantonaler Hoheit Finanzhilfen im Umfang von 20 Mio. Franken pro Jahr zu gewähren, müssen nun die gesetzlichen Grundlagen für eine möglichst einfache Zuteilung dieser Finanzhilfen geschaffen werden. Dazu ist eine Revision des Art. 22 der Fachhochschulverordnung (FHSV) notwendig. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT schlägt vor, mindestens 90% der Finanzhilfen an die Betriebsbeiträge in Lehre sowie in angewandter Forschung und Entwicklung auszurichten und 10% an Aufbau- und Kooperationsprojekte sowie an Qualifizierungsmassnahmen für den Aufbau von Forschungskompetenz. Der Bildungsrat hat diesem Vorschlag zugestimmt, zumal gerade letztere Beiträge es ermöglichen, junge Fachhochschulstudiengänge, wie es die Studiengänge sind, angemessen zu unterstützen und deren Aufbau gezielt voran zu treiben. Revision des Fachhoch- 9. Der Bildungsrat hat der mit EDK und BBT abgesprochenen Projektplanung zur Anpassung des Fachhochschulprofils zuge- Seite 3

4 schulprofils : Projektplanung Hearings zur Positionierung der Ausbildungen in der Bildungssystematik Das revidierte Fachhochschulprofil muss spätestens Ende August rechtsgültig sein. stimmt (vgl. dazu den unten abgebildeten Zeitplan). Die Projektplanung sieht einen Fahrplan zur Klärung der teilweise noch offenen Fragen vor (vgl. Mitteilungen vom Dezember 03). Für die Klärung der Positionierung der bisherigen Ausbildungen in der Bildungssystematik wird ein etappiertes Vorgehen vorgeschlagen. In einem ersten Paket soll mit den betroffenen Berufs- und Fachverbänden sowie mit den Arbeitgebern die Positionierung der Ausbildungen in Physiotherapie, Ergotherapie und Pflege diskutiert werden (Package 1). Dafür sind für den Februar Hearings geplant. In einem zweiten Paket soll voraussichtlich im Sommer und Herbst 2004 die Positionierung der übrigen Berufe diskutiert werden (Package 2). Weitere Klärungsarbeiten wie das Delta HF-FH und die Problematik der bereichsspezifischen Vorbildung sind in Erarbeitung. Die Frage der Abgrenzung zwischen Höherer Fachschule und Fachhochschule, ebenso wie die Thematik der Passerellen von Höheren Fachschulen zu Fachhochschulen werden in Koordination mit den laufenden Arbeiten bei BBT und EDK angegangen. An einer Verabschiedung des angepassten Fachhochschulprofils an der Plenarversammlung der im Mai sollte deshalb festgehalten werden, weil der neuste Entwurf zur Revision des Fachhochschulgesetzes (vgl. oben) in Bezug auf die Zulassungsbedingungen explizit auf die kantonalen Profile verweist. Ausschlaggebend werden die am 31. Aug gültigen kantonalen Profile sein. Weiterbildung 10. Die Steuergruppe GSK hat den Schlussbericht der Weiterbildungskommission zur Kenntnis genommen. Erst wenn die Mindestvorschriften für die Höheren Fachschulen, die auch Angaben zu den Nachdiplomstudien enthalten sollen, verabschiedet sind, kann das weitere Vorgehen bestimmt werden. Korrigenda 11. Auf dem Terminplan der laufenden Arbeiten, der der letzten Ausgabe der Mitteilungen des Bildungsrates beigefügt war, ist ein Fehler unterlaufen. Für die Klärung betreffend das Register für die sberufe ist die (bzw. OdA G) verantwortlich, und nicht das BBT. Wir bitten Sie um Entschuldigung. Seite 4

5 Projektplanung FH-Profil Zuordnung HF-FH: Erarbeitung von allg. Kriterien Abklärung Kostenfolgen Package 1 AG HF-FH (BBT/EDK/SDK) Grundsatzbeschluss Package 1 Klärung der Einstufungen mit Berufsgruppen / Arbeitgebern Stellungnahme zu Positionierung Package 1 FH- Rat EDK Stellungnahme zu Positionierung Package 1 Polit. Steuerausschuss SDK/EDK Beschluss Positionierung Package 1 z.h. Vorst./Plenum Beschluss Positionierung Package 1 Plenum Grundsatzbeschluss Package 2 Abklärung Kostenfolgen Package 2 Klärung der Einstufungen mit Berufsgruppen / Arbeitgebern Stellungnahme zu Positionierung Package 2 Stellungnahme zu Positionierung Package 2 Beschluss Positionierung Package 2 z.h. Vorstand Beschluss Positionierung Package 2 z.h. Plenum Beschluss Positionierung Package 2 Vorstand FH-Rat Plenum Delta HF-FH Pflege Präzisisieren des Deltas HF-FH Definition FH G Zusammenstellung klärendes Papier, mit Berufsgruppe Passerelle HF-FH Erarbeitung einer allgemeinen Lösung für alle Bereiche Ausarbeiten von Passerellen-Szenarien im G-Bereich BBT/EDK/SDK Bologna-Kompatibilität der ausl. FH G Abklären, wieviele ECTS andere FH-G umfassen Bereichsspezifische EFZ, zusammen mit Org. des G Verabschiedung Profil Plenum Seite 5

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