Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 10. September 2014 IV A O /2014 Tel. : 9(0)

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1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 10. September 2014 IV A O /2014 Tel. : 9(0) katja.kunze@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Stellenneubewertungen und vorhandene Stellen der BesGr. A 4 und A 5 rote Nummern: 1503, 1503 A Vorgang: 64. Sitzung des Hauptausschusses vom Ansätze (tabellarisch) und zwar für das abgelaufenes Haushaltsjahr: laufendes Haushaltsjahr Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Verfügungsbeschränkungen: entfällt entfällt entfällt entfällt Gesamtkosten: entfällt Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenFin wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Sitzung am 1. Oktober 2014 den Unterschied der Einordnung (Aufgabenbeschreibung) von Schulsekretärinnen gegenüber den Verwaltungsleitern zu erläutern. Weiter sollen für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf im Hinblick auf die in Charlottenburg- Wilmersdorf weiter bestehende unterschiedliche Einordnung für die Ordnungsdienstmitarbeiter (dort vorwiegend E 8) die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Informationen und die vorhandene individuelle Motivation für die Eingruppierung in E 8 näher erläutert werden. Hierzu wird berichtet: Es handelt sich um personalwirtschaftliche Fragen in der Zuständigkeit der jeweils betroffenen Dienststellen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat daher die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und das Bezirksamt Charlotten-

2 2 burg-wilmersdorf um entsprechende Erläuterungen gebeten, welche nachstehend wiedergegeben werden: I. Unterschiedliche Aufgabenbeschreibungen von Schulsekretärinnen und Verwaltungsleiterinnen/Verwaltungsleitern Die Aufgabenbeschreibung und damit auch die Eingruppierung einer Schulsekretärin bzw. eines Schulsekretärs beruht auf sachbearbeitenden Funktionen, die einerseits von selbständiger Arbeitsleistung gekennzeichnet sind und andererseits auch Aufgabenstellungen beinhalten, welche auf Weisung nicht eigenverantwortlich ausgeübt werden oder der Vorbereitung von Entscheidungen dienen. Diese Aufgabenbeschreibung und die nachfolgende Eingruppierung war das Resultat eines mehrmonatigen Prozesses der Zusammenarbeit in einer Arbeitsgruppe unter Berücksichtigung der verschiedenen Rollen in der Verwaltung einer Schule bzw. einer regelgerechten tariflichen Bewertung. Die Aufgabenbeschreibung für die Tätigkeit einer Verwaltungsleiterin bzw. eines Verwaltungsleiters ist aktuell abgeschlossen und beinhaltet sowohl Personalführungsaufgaben (für das Schulsekretariat), als auch eigenverantwortliche haushaltsrechtliche Befugnisse mit der entsprechenden Anordnungsbefugnis. Die Verwaltungsleitung übernimmt in den entsprechenden Einsatzschulen die Koordinierung sämtlicher Verwaltungsaufgaben und arbeitet hier eng mit dem Schulträger bzw. bezirklichen Bauträger zusammen. Darüber hinaus gehört zum Aufgabenspektrum auch die Unterstützung der Schulleitung bei hausverwaltenden Tätigkeiten bis hin zu arbeitsschutzrechtlich relevanten Mängelberichten. Die Bewertung dieser Funktion mit Besoldungsgruppe A 9 S sowie auch die Grundlagen der Aufgabenstruktur folgt den seinerzeit bewährten Anforderungsprofilen von Verwaltungsleitungen an Gesamtschulen und Verwaltungsbeauftragten an berufsfeldbezogenen Oberstufenzentren. Zur weiteren Verdeutlichung der Abgrenzung gegenüber den Aufgabengebiete der Schulsekretariate sind das Anforderungsprofil, die aktuelle Aufgabenkreisbeschreibung sowie die dem zu Grunde gelegte Beschreibung der Verwaltungsleiterstellen an Gesamtschulen aus den 1980er Jahren als Anlagen 1-3 beigefügt. II. Eingruppierung in Entgeltgruppen 8 und 9 im Allgemeinen Außendienstes des Ordnungsamtes (AOD) im Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat festgestellt, dass dort zwischenzeitlich keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen des AOD mehr in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert sind und hierzu folgendes mitgeteilt: Die bisherige Aussage in Anlage 2 zur roten Nummer 1503 A basierte auf den vorliegenden Anträgen nach 29 a TVÜ-Länder und der Tatsache, dass Bewährungsaufstiege nach 8 TVÜ-Länder noch nicht geprüft waren. Insbesondere Unterbrechungszeiten haben in vielen Fällen zu einem Hinausschieben des Höhergruppierungszeitpunktes geführt, letzten Endes die Höhergruppierung jedoch nicht verhindert. Nunmehr ist die Bearbeitung abgeschlossen und es ergibt sich folgendes Bild: Anzahl der Dienstkräfte im AOD gesamt: 51,42 VZÄ (wobei hiervon 3 VZÄ lediglich eine Zulage nach 14 TV-L erhalten). Davon E 9 Fallgruppe 3: 18,00 VZÄ (davon 3 VZÄ lediglich vorübergehend tätig mit Zulage gem. 14 TV-L)

3 3 Davon E 9 Besitzstand: 33,42 VZÄ (entweder mit E 9 übergeleitet oder Bewährungsaufstieg nach 8 TVÜ-Länder) Davon E 8: entfällt Losgelöst von der sich nunmehr abweichend darstellenden Situation hat der Bezirk mitgeteilt, dass im Zuge des Inkrafttretens der Entgeltordnung und des 29 a TVÜ- Länder auf Anfrage eine Information über die einzelnen Ansprüche durch die Personalstelle erfolgte (altes und neues Tabellenentgelt, Bemessungssatz für Jahressonderzahlung, Anspruch auf Strukturausgleich, Stufenregelungen etc.). Hierzu wurde ein Musteranschreiben verwendet, das als Anlage 4 beigefügt ist. Eine Empfehlung der Personalstelle wurde nicht ausgesprochen, da eine dauerhafte oder auch nur vorübergehende Schlechterstellung bei Höhergruppierung nicht ausgeschlossen werden konnte. Eine Prüfung und Information von Amts wegen, inwieweit die Entgeltordnung für einzelne Arbeitsgebiete eine höhere Eingruppierung vorsah, als die bisherige individuelle Eingruppierung der Beschäftigten, konnte aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen. Ferner war diese Feststellung in vielen Fällen nur durch erneute Bewertung möglich, die nicht bis zum abgeschlossen werden konnten. Über die persönliche Motivation der Beschäftigten zur Antragstellung liegen dem Bezirk keine Erkenntnisse vor. In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen

4 Anlage 1

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8 Anlage 2 Anforderungsprofil Stand: Ersteller/in: Herr Kaske BearbeiterZ) I B 1.3) Die grau unterlegten Felder markieren den verbindlichen Teil des Basisanforderungsprofils. Dienststelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Abt. I Referat B 1. Beschreibung des Arbeitsgebietes: (ggf. Aufgabenanalyse und Text GVPL) Verwaltungsleitung an allgemeinbildenden Schulen; Koordination des Einsatzes des Verwaltungspersonals der Schule, Haushaltsangelegenheiten der Schule, koordinierende Aufgaben der Hausverwaltung und der Inventarisierung, Unterstützung der Schulleitung in allen Aufgaben der Verwaltung, insbesondere im Bereich der Personalkostenbudgetierung 2. Formale Anforderungen Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (laufbahnrechtliche Befähigung für das Spitzenamt der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen, nichttechnischen Verwaltungsdienstes) oder Angestellte mit vergleichbaren Kenntnissen und Erfahrungen Gewichtungen entfallen hier 1

9 3. Leistungsmerkmale Gewichtungen * 3.1. Fachkompetenzen Fach- und Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsschutzrechts Fach- und Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des Dienst- und Tarifrechts (spez. Angestellten-, Beamten-, Schullaufbahnrechts, sowie daran angrenzende Rechtsgebiete) Kenntnisse über den Aufbau und die Aufgaben der Berliner Verwaltung Kenntnisse über den Aufbau und die Struktur sowie den Organisationsrahmen der öffentlichen Schulen im Land Berlin und der schulgesetzlichen Vorschriften Iuk- Kenntnisse, insbesondere Word, Excel, Bewerberdatenbanken mit Auswertungsmöglichkeiten, LiV Kenntnisse des Haushaltsrechts und der LHO, AV LHO und angrenzender Rechtsgebiete Kenntnisse des AGG, PersVG, LGG und SGB I Kenntnisse der GGO I und des Verwaltungsrechts Kenntnisse der Ziele und Inhalte von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting Kenntnisse der Zielsetzungen und Instrumente der betrieblichen Gesundheitsförderung (insbesondere der DV Gesundheit und VV Integration) *) 4 unabdingbar 3 sehr wichtig 2 wichtig 1 erforderlich 2

10 Erläuterung der Begriffe Gewichtungen Raum für stellenbezogene Operationalisierungen Leistungsverhalten Belastbarkeit Fähigkeit, auch unter schwierigen Bedingungen überlegt zu agieren. hält ein gleichbleibendes Leistungsniveau auch unter Druck behält in kritischen Situationen den Überblick und reagiert angemessen bewältigt auch große Arbeitsmengen in gleichbleibend guter Qualität Leistungsfähigkeit Fähigkeit, engagiert zu arbeiten und aktiv Wissen und Erfahrungen einzubringen sowie sich auf neue Aufgaben einzustellen. kann unter schwierigen Bedingungen Erfolg erzielen kann improvisieren nutzt Informationen und setzt Instrumente, die der Aufgabe dienlich sind, konsequent ein Wirtschaftliches Handeln Fähigkeit, mit Arbeitskraft- und mitteln sowie Kosten und Zeit ökonomisch umzugehen. plant realistisch legt Arbeitsergebnisse zu den vorgegebenen bzw. zweckmäßigen Terminen vor hat den Blick für das Wesentliche Organisationsfähigkeit Fähigkeit, vorausschauend zu planen und zu strukturieren und entsprechend zu agieren. überblickt Zusammenhänge und strukturiert komplexe Sachverhalte/Fragestellungen klar und übersichtlich erkennt frühzeitig Entwicklungen und schätzt Risiken realistisch ein richtet die Arbeitsorganisation auf die zu erreichenden Ziele aus Selbstständigkeit Fähigkeit, den zur Verfügung stehenden Handlungsrahmen aktiv auszufüllen. arbeitet eigenständig nach Zielvorgaben ist in der Lage, die zur Verfügung stehenden Informationen in eigener Arbeit zu berücksichtigen greift Probleme aus eigenem Antrieb auf strebt nach Verantwortung, zeigt Verantwortungsgefühl 3

11 Erläuterung der Begriffe Gewichtungen Raum für stellenbezogene Operationalisierungen Entscheidungsfähigkeit Fähigkeit, zeitnahe und nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen und dafür Verantwortung zu übernehmen. klärt offene Fragen erkennt und wägt die Konsequenzen verschiedener Entscheidungsalternativen ab entscheidet abschließend Lernbereitschaft und Lernfähigkeit Fähigkeit, eigene Entwicklungs- und Unterstützungsbedarfe zu erkennen und entsprechende Angebote zu nutzen hinterfragt eigenes Denken und Handeln stellt sich veränderten Anforderungen/Entwicklungen im eigenen Fachgebiet und passt sein/ihr Handeln den Anforderungen an strebt die persönliche Weiterbildung an 3.3 Sozialverhalten Kommunikationsfähigkeit Fähigkeit, sich personen- und situationsbezogen auszutauschen. geht auf andere ein äußert sich verständlich, flüssig und sachbezogen reagiert personen- und situationsangemessen Konfliktfähigkeit Fähigkeit, Probleme und Konflikte zu erkennen und tragfähige Lösungen anzustreben. erkennt Konflikte und ist bereit, nach Lösungen, Kompromissen zu suchen kann mit Kritik konstruktiv umgehen Team- und Kooperationsfähigkeit Fähigkeit, Teamfähigkeit in der Arbeitsgruppe zu unterstützen und zu fördern arbeitet konstruktiv und vertrauensvoll mit anderen zusammen verhält sich kollegial, hilfsbereit und gibt Informationen weiter vertritt das Ergebnis, auch das des Teams oder der Mitarbeiter/innen, uneingeschränkt 4

12 Erläuterung der Begriffe Gewichtungen Raum für stellenbezogene Operationalisierungen Kunden- und adressaten- (anwender-) orientiertes Handeln Dienstleistungsorientierung Fähigkeit, die Arbeit als Dienstleistung für den externen und internen Kunden zu begreifen. verhält sich im Publikumskontakt freundlich und aufgeschlossen erläutert Entscheidungsgründe/Hintergründe vermittelt dem Publikum, dass sein/ihr Anliegen erkannt ist und nach Lösungen gesucht wird Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen Fähigkeit, eigene Interessen zu definieren und zu artikulieren sowie eigene Standpunkte, Verhandlungsziele und grenzen abzuleiten. vertritt eigenen Standpunkt sachlich und konsequent, auch gegen Widerstände hat ein Verhandlungsziel und behält dieses im Auge sucht Lösungen/Alternativen, die allen Beteiligten dienen und zeigt bei überzeugenden Argumenten anderer Kompromissbereitschaft 3.5 Führungsverhalten (nur bei Führungskräften) Mitarbeiterführung Fähigkeit, Ziele vorzugeben und dabei die Potenziale der Mitarbeiter/- innen zu berücksichtigen und zu fördern sowie ihre Bedürfnisse einzubeziehen, auch unter Berücksichtigung des LGG und des SGB I. führt personen- und situationsgerecht beteiligt Mitarbeiter/-innen an Entscheidungsprozessen kontrolliert ergebnisorientiert und maßvoll informiert sich regelmäßig über den Stand der Arbeit und fragt nach Zwischenergebnissen erkennt Leistungspotentiale und Bedürfnisse fördert und unterstützt Motivation und Qualifikation der Mitarbeiter/innen gezielt wirkt aktiv bei der Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung mit wirkt aktiv auf die Implementierung und Umsetzung des Gender Mainstreaming/Gender Budgeting hin 5

13 Anlage 3 Dienststelle Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, I B 1.3 Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) Datum Telefon Juli 2014 Anlagen: Vordruck Inn 171a Blatt sonstige Anlagen (z. B. Kopien) Blatt 1. Organisatorische Einordnung des Aufgabenkreises (Arbeitsgebietes): Kapitel/Titel 1018/42201 Lfd. Nr. des GVPl./Stellenbezeichnung/Vgr.(BesGr.,Lgr.) Abteilung/Amt Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Abteilung I Letzte BAK vom ---- Bewertungsentscheidung vom 2. Beschreibung des Arbeitsgebietes nach dem gültigen GVPl.: Siehe beigefügte Kopie aus dem GVPl. und eines Organigramms, die auch die Stellung des Arbeitsgebietes im Organisationsgefüge des Amtes/Sachgebietes aufzeigt! Neues Arbeitsgebiet Gegenüber der letzten Stellenbewertung eingetretene Änderungen im Arbeitsgebiet Verwaltungsleitung an allgemeinbildenden Schulen; Koordination des Einsatzes des Verwaltungspersonals der Schule, Haushaltsangelegenheiten der Schule, koordinierende Aufgaben der Hausverwaltung und der Inventarisierung, Unterstützung der Schulleitung in allen Aufgaben der Verwaltung, insbesondere im Bereich der Personalkostenbudgetierung 3. Umfang der Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber folgenden Dienstkräften (Zahl und Gruppe) Schulsekretariat Entgeltgruppe E 6, Unterschrifts-/Feststellungsbefugnis Im Rahmen des Aufgabengebietes Funktionsbezeichnung und Bewertung der Stelle der/des unmittelbaren Vorgesetzten Rektor/in / Oberstudiendirektor/in, BesGr. A 13(AZ) bis A 16

14 4. Bemerkungen z. B. besondere Belastungen am Arbeitsplatz Das Aufgabengebiet umfasst aufgrund der weitgehenden Eigenverantwortung von Schulen alle maßgebenden Verwaltungsaufgaben der Berliner Schule. Benötigt werden Kenntnisse und Erfahrungen sowohl auf dem Gebiet des Haushaltsrechts, wie auch im Bereich der Personalführung, der Gebäudeverwaltung und der Berliner Schule. 5. Benötigte Fachkenntnisse und Fähigkeiten (Anforderungsprofil des Arbeitsgebietes) 1) Die im Aufgabenkreis zu erledigenden Arbeitsvorgänge sind mit den Arbeitsleistungen, den Arbeitsergebnissen und den hierfür jeweils benötigten Fachkenntnissen und Fähigkeiten der Anlage - Vordruck Inn 171 a - zu entnehmen! Zur Bewältigung des Aufgabenkreises erforderliche Aus- und Weiterbildung, Erfahrungswissen usw. Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (laufbahnrechtliche Befähigung für das Spitzenamt der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen, nichttechnischen Verwaltungsdienstes) oder Angestellte mit vergleichbaren Kenntnissen und Erfahrungen Im Übrigen wird auf das Anforderungsprofil und die Anlage verwiesen. 1) Bei der Besetzung dieses Arbeitsgebietes ist das Anforderungsprofil der Maßstab für die geforderte Befähigung d. jeweils ausgewählten Inhaber/in des Arbeitsgebietes (Befähigungsprofil d. Beschäftigten) Aufgestellt: Geprüft: Kenntnis genommen: Kaske

15 Anlage 3 Personalwirtschaftstelle Stelleninhaber

16 Lfd. Nr. des GVPl. Anlage zu Ziff. 5 BAK Lfd. Nr. a) Arbeitsvorgang 1 ) 2 ) gem. Protokollnotiz zu 22 Abs. 2 BAT mit Angabe des Arbeitsergebnisses (gleiche Arbeitsvorgänge, die gleiche Anforderungen stellen, sind zusammenzufassen) Zahl der Arbeitsvorgänge in der Zeit 3 ) von Prozentualer Anteil an der monatlichen Arbeitszeit 4 ) b) hierfür benötigte Fachkenntnisse 5 ) und Fähigkeiten 5 ) bis I a) Organisation und Verwaltung Personal Wahrnehmung von Personalführungsaufgaben für das Verwaltungs- und gebäudebetreuende Personal, Einsatz dieses Personals, Regelung von Vertretungseinsätzen, Wahrnehmung von Aufgaben nach dem VGG (Mitarbeiter- und Vorgesetztengespräche, Erstellung von qualifizierten Zeugnissen) für dieses Personal 20 v.h. Verwaltung der Schulausstattung Sicherstellung der Inventarisierung nach Maßgabe der Schulbehörde (Schulträger nach 109 SchulG). 5 v.h. Hausverwaltung Organisation des Gebäudemanagements in Bezug auf Schadensmeldungen, insbesondere in Bezug auf arbeitsschutzrelevante Problemstellungen, Verhandlungen mit den technischen Ämtern des Bezirks zur Schadensregulierung im Auftrag der Schulleitung, Verwaltungsmäßige Überwachung der Instandsetzungsarbeiten, Übersicht über die räumliche Nutzung in der Schule und verwaltungsmäßige Abwicklung der außerschulischen Nutzung, Mitwirkung bei der Planung von baulichen Veränderungen, verwaltungsmäßige Koordinierung aller Tätigkeiten im Rahmen der Essensversorgung 5 v.h. 1 ) Soweit Funktionen (s. Tz der AV zum 37. ÄTV zum BAT) insgesamt bewertet werden, entfällt die Unterteilung nach Arbeitsvorgängen; es ist lediglich die Funktion zu beschreiben und die Zahl der Mitarbeiter anzugeben, ggf. nach Besoldungsgruppen, Vergütungsgruppen, Lohngruppen. Arbeitsvorgänge sind jedoch aufzuführen, wenn der Antrag darauf stützt ist, daß nunmehr die Basisfunktion einer höherwertigen Berufstätigkeit erfüllt wird. 2 ) Beschreibung der Arbeitsleistungen eines Arbeitsvorgangs 3 ) Zu wählen ist ein einheitlicher repräsentativer Zeitraum (s. Tz der AV zum 37. ÄTV). 4 ) Bezogen auf das gesamte Arbeitsgebiet der/des Angestellten.

17 Anlage 3 5 ) Genaue Angaben von Bestimmungen aus Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Arbeitsanweisungen, von Fachliteratur, von Spezialkenntnissen, Erfahrungswissen usw. Soweit Fachkenntnisse oder Fähigkeiten sich auf mehrere Arbeitsvorgänge beziehen, genügen entsprechende Hinweise.

18 Lfd. Nr. a) Arbeitsvorgang 1 ) 2 ) gem. Protokollnotiz zu 22 Abs. 2 BAT mit Angabe des Arbeitsergebnisses (gleiche Arbeitsvorgänge, die gleiche Anforderungen stellen, sind zusammenzufassen) b) hierfür benötigte Fachkenntnisse 5 ) und Fähigkeiten 5 ) bis Zahl der Arbeitsvorgänge in der Zeit 3 ) von Prozentualer Anteil an der monatlichen Arbeitszeit 4 ) I b) Kenntnisse des Tarif- und Dienstrechts (TV-L, BeamtStG, LBG), Kenntnisse des VGG, Kenntnisse des Arbeitsschutzgesetzes, Kenntnisse der Arbeitssicherheitsgesetzes, der Alla-Raum, des SchulG, AZG bzw. DVO-AZG II a) Haushaltsangelegenheiten Etatplanung Mithilfe bei der Etatplanung, Sammlung der Bedarfsmeldungen aus den Konferenzen 40 v.h. Verwaltung von Haushaltsmitteln Mitwirkung bei der Verwaltung von Selbst- Bewirtschaftungsmitteln, den Mitteln für die Gebäudebewirtschaftung bzw. für Lehr- und Lernmittel, soweit Aufgabe der Schule, Haushaltstechnische Abwicklung von Einnahmen der Schule Beschaffungen Organisation und Umsetzung des Beschaffungswesens der Schule II b) LHO, AV LHO und angrenzende Rechtsgebiete III a) Sonstige Verwaltungsaufgaben Vorbereitung von Schulstatistiken im Auftrag der Schulleitung, Verwaltungstechnische Mitarbeit bei der Personalrekrutierung des pädagogischen und sonstigen Personals der Schule, soweit Personal des Landes Berlin (Einsicht in Bewerberdatenbanken, Einladungen zu Bewerbergesprächen, Fertigung von Zu- und Absagen, etc), 30 v.h.

19 Anlage 3 Erledigung sonstiger Verwaltungsaufgaben nach Bedarfslage bzw. auf Anordnung der Schulleitung III b PersVG, LGG Berlin, SGB I, Kenntnisse GGO I und GGO II, Kenntnisse des Aufbaus und der Aufgaben der Berliner Verwaltung sowie der Berliner Schule und der schulgesetzlichen Vorschriften, gute bis sehr gute Kenntnisse folgender Software: MS WORD, MS ECEL und MS OUTLOOK

20 Bezirksamt Charlottenburg Wilmersdorf von Berlin Abt. Personal und Finanzen Serviceeinheit Personal 3 Anlage 4 (Postanschrift) Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf - SEPers-, Berlin Dienstgebäude: Otto-Suhr-Allee Berlin Internet: GeschZ. (bei Antwort immer angeben) Pers Bearbeiter/in Zimmer Telefon (Durchwahl) Fernruf (030) intern 929 Datum Ihre Anfrage zu 29 a TVÜ-Länder Sehr geehrte, ergibt sich nach der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, als bisher nach dem Übergangsrecht gem. Anlage 2 bzw. 4 zum TVÜ-Länder, erfolgt eine Höhergruppierung nur auf Ihren Antrag. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen ( 17 Absatz 4 TV-L). Ein derartiger Antrag ist nur bis zum möglich (Ausschlussfrist) und wirkt auf den zurück. Die Entscheidung zur Antragstellung, obliegt ausschließlich Ihnen. Eine Beratung durch mich kann aus rechtlichen Gründen leider nicht erfolgen, da Höhergruppierungen im Einzelfall auch zu einer mittel- oder langfristigen finanziellen Schlechterstellung führen können. Um Ihnen jedoch die Entscheidung zu ermöglichen, gebe ich Ihnen folgende Informationen: Ihre Eingruppierung am : Eingruppierung: Stufe Stufenaufstieg: Vorgesehener Bewährungsaufstieg: Strukturausgleich: Jahressonderzahlung: Entgeltgruppe (Anlage TVÜ-Länder) nächster Stufenaufstieg voraussichtlich am (Stufe 3 nach Jahren in Stufe 2; Stufe 4 nach Jahren in Stufe 3 und Stufe 5 nach Jahren in Stufe 4 - Stufe 6) ja/nein/ entfällt (nur bei Überleitungen aus dem BAT relevant) % der Bemessungsgrundlage gem. 20 TV-L Verkehrsverbindungen: U-Bahn-Linie 7 Richard-Wagner-Platz Bus-Linie M 45 Telefax (0 30) Intern (9 29) oder Zahlungen bitte unbar nur an die Bezirkskasse Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin Geldinstitut Kontonummer Bankleitzahl IBAN BIC: Postbank Berlin DE PBNKDEFF100 Berliner Sparkasse DE BELADEBE -Adresse: personalamt@charlottenburg-wilmersdorf.de r Eingang Otto-Suhr-Allee 98 und Zufahrt Warburgzeile

21 Ihre Eingruppierung ab bei Antragstellung: Eingruppierung: Stufe Stufenaufstieg: Bewährungsaufstieg: Strukturausgleich: Jahressonderzahlung: Entgeltgruppe Fallgruppe Teil Abschnitt Anlage A TV-L nächster Stufenaufstieg voraussichtlich am (Stufe 3 nach Jahren in Stufe 2; Stufe 4 nach Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach Jahren in Stufe 4, Stufe 6) entfällt entfällt/ Anrechnung der Höhergruppierung auf den Strukturausgleich % der Bemessungsgrundlage gem. 20 TV-L Die am / geltende Entgelttabelle (Beträge gelten bei Vollbeschäftigung) sowie die Regelung des 20 Abs. 2 und 3 TV-L zur Höhe der Jahressonderzahlung habe ich diesem Schreiben zu Ihrer Information beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

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