Bündelung der Diagnostik neue Wege zur effektiveren Tierseuchenbekämpfung am Beispiel der ERL

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1 Bündelung der Diagnostik neue Wege zur effektiveren Tierseuchenbekämpfung am Beispiel der ERL Dagmar Beier und Renate Lohse 2 FLI Wusterhausen, 2 LUA Dresden Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt seit 999 die Anforderungen für die amtliche Anerkennung als leukosefreier Mitgliedsstaat nach EU-Recht gemäß Richtlinie 64/432 EWG und Kommissionsentscheidung 999/465/EG. Demzufolge müssen mindestens 99,8 % der Rinderbestände amtlich anerkannt frei von enzootischer Rinderleukose (ERL) sein. Dieser Status ist durch kontinuierliche diagnostische Untersuchungen aller Rinder über 24 Lebensmonate und durch pathologisch anatomische Abklärung aller Tumorverdachtsfälle aufrecht zu erhalten. Auf der Grundlage der Leukose-Verordnung von 3/997 und den Zuständigkeitsregelungen der Bundesländer erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland die Diagnostik der ERL durch staatliche Untersuchungseinrichtungen. Amtlich festgelegt ist zur Überwachung der Leukosefreiheit die BLV-Antikörperdiagnostik im Blutserum oder in der Milch mittels zugelassener kommerzieller Testsysteme. Bezüglich des Untersuchungsmodus gilt die Untersuchungspflicht aller Rinder > 24 LM entweder in 2-jährlichem Abstand durch zwei milchserologische Bestandsuntersuchungen oder in 3-jährlichen Abstand durch eine blutserologische Untersuchung dieser Altersgruppe Unter Verwendung der per TSN gemeldeten Leukosefälle (23 insgesamt 39) kann eingeschätzt werden, dass der Anteil von Neuinfektionen weiter rückläufig ist, aber eine Erregereradikation noch nicht erfolgt ist. Des Weiteren birgt der vorgegebene Untersuchungsrhythmus die Gefahr in sich, dass bei Neuinfektionen und/oder diagnostischen Lücken (Jungtiere unter 24 LM, Trockensteher u.a.) die Infektion sowohl im Bestand (unerkannt) persistieren als auch darüber hinaus sich ausbreiten kann. Ein Problem für die Untersuchungseinrichtungen, die zuständigen Veterinärämter und den Tierbesitzer stellen die bei den Routineuntersuchungen ermittelten nicht negativen Befunde dar, denn hinter der Befundung nicht negativ kann sich entweder ein test- oder laborbedingtes falsches oder ein infektionsbedingtes spezifisches Untersuchungsergebnis verbergen. Wird ein solcher (spezifischer) Befund ermittelt, zieht das aufwändige (serologische) Abklärungsuntersuchungen unter Einschaltung der zuständigen Veterinärbehörde nach sich. Letztere ist in der Pflicht, eine Bestandssperre und mehrmalige Nachuntersuchungen zu veranlassen. Nach der gültigen Rechtssetzung können diese Restriktionen frühestens Monate nach Entfernung des letzten Reagenten aufgehoben werden. Das Aufgabenspektrum des Nationalen und OIE-Referenzlabors für die ERL am FLI umfasst u.a.die Entwicklung neuer diagnostischer Methoden und Bekämpfungsmodelle sowie deren Wirksamkeitsprüfung mit dem Ziel der Etablierung effektiverer Bekämpfungsstrategien zur Tilgung der anzeigepflichtigen Rinderseuche. An diesem Punkt beginnen unsere Situationsbetrachtung und die Wirksamkeitsprüfung eines erweiterten Diagnoseregimes in einem Milchviehbestand mit ERL. In einem Milchviehbestand mit 89 Rindern wurden im Jahre 23 im Rahmen der Überwachung der Leukose-Freiheit gemäß Leukose-VO alle Tiere über 24 Monate (56% des Bestan-

2 des) blutserologisch auf BLV-Antikörper untersucht. Dabei wurden 5 Reagenten ermittelt. Zeitpunkt und Weg der Virus-Einschleppung waren durch die großen Untersuchungsintervalle und die Tierbewegungen im Bestand nicht zu ermitteln. 999 geborene Rinder wurden nach 4 Jahren das erste Mal untersucht. In Zusammenarbeit von LUA Dresden und dem Nationalen Referenzlabor für die ERL des FLI wurden alle zur Verfügung stehenden diagnostischen Möglichkeiten genutzt, um den Betrieb in kürzester Zeit zu sanieren. Zusätzlich zur blutserologischen Diagnostik (BLV-Antikörper-Nachweis) mittels verschiedener ELISA und des AGID wurden alle Tiere auf BLV-Provirus unter Einsatz der PCR untersucht. Abweichend von der Rinder-Leukose-VO wurden auch Tiere unter 6 Monate in die Untersuchungen einbezogen. Die anschließenden Bestandsuntersuchungen erfolgten erst nach 5 Monaten (2 Monate nach Entfernen des letzten Leukose-Reagenten) und nach weiteren 3 Monaten. Hierbei wurden wiederholt Nachtreter (oder Neuinfizierte?) ermittelt. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt darstellen: Untersuchung/ Altersgruppe ELISA-; PCR- ELISA; PCR ELISA; PCR- ELISA-; PCR Anzahl unters. Rinder 6-8/23 <6 Monate 5 3 * ** <24 Monate >24 Monate / 24 <6 Monate 3 von 6 3 <24 Monate *** >24 Monate /24 <6 Monate von 2 <24 Monate >24 Monate * Durch Einbeziehung der neugeborenen Kälber in die Diagnostik konnte ein intrauterin infiziertes Kalb frühzeitig erkannt und aus dem Bestand entfernt werden. ** Bei einem weiteren Kalb einer leukosepositiven Mutter wurden maternale AK nachgewiesen, ohne dass das Tier BLV infiziert ist, wie Verfolgsuntersuchungen zeigen. *** Das im Januar 24 mittels PCR als Virusträger erkannte Tier serokonvertierte erst 4 Wochen später und wäre bis zur nächsten blutserologischen Untersuchung nach weiteren 4 Monaten unerkannt als Virusreservoir im Bestand verblieben. Das Fallbeispiel unterstreicht die Forderungen nach flexiblerer Handhabung des diagnostischen Managements unter Berücksichtigung der heutigen epidemiologischen Bedingungen, gebündeltem Einsatz moderner Diagnoseverfahren, intensiver Zusammenarbeit der Veterinärbehörden bei Seuchenfeststellung, optimaler Gestaltung der flächendeckenden diagnostischen Überwachung, Vermeidung von Reinfektionen. Daraus resultieren notwendige Änderungen und/oder die flexiblere Anwendung der nationalen und internationalen Überwachungsvorschriften.

3 Bündelung der Diagnostik Neue Wege zur effektiveren TierseuchenbekämpfungT am Beispiel der Enzootischen Rinderleukose Der Fall G. Dagmar Beier, FLI, BIfT Renate Lohse, LUA Dresden Arthur Bothur, LÜVA Bautzen Gemeldete Ausbrüche an Enzootischer Rinderleukose (TSN) Jahr AVID Staffelstein 24 AVID Staffelstein 24 2 Gemeldete Ausbrüche an Enzootischer Rinderleukose (ERL) im Jahr 2 (TSN) Anzahl der gemeldeten Fälle: insgesamt Rechtsvorschriften Inhalt und Zielstellung Routinediagnostik und Konsequenzen Angaben zum (Problem-) ) Bestand Darstellung des diagnostischen Managements Ergebnisse und Diskussion Schlussfolgerungen AVID Staffelstein 24 3 AVID Staffelstein 24 4 Überwachungsvorschriften () Nationale Rechtsverordnung: Das Bekämpfungsverfahren bzw. die Überwachung der Bestände ist in i der Rinder-Leukose Leukose-Verordnung (Leukose-VO VO) vom , BGBl. I, S.6 geregelt. Zur Überwachung leukosefreier Bestände kann das Untersuchungsintervall nach 3a der Verordnung bis zu 3 Jahre betragen. Bestehende internationale Rechtsvorschriften: (..zu Handel, Einstufung, Diagnostik) - EG-Richtlinie 64/432, Anhang D, - Entscheidung der Kommission 98/46/EG; 23/467/EG, - (OIE.-Manual of Standards, 2, 24) Überwachungsvorschriften (2) Amtliche Feststellung: Wird bei einer blut- oder milchserologischen Überwachungs- Untersuchung ein positiver Antikörperbefund festgestellt oder klinisch die tumoröse Form der ERL, kommt es zur amtlichen Feststellung von ERL in dem betroffenen Bestand durch die zuständige Veterinärbehörde. Bekämpfungsmaßnahmen werden amtlich angewiesen und haben die Eradikation des Erregers zum Ziel. Amtliche Aufhebung: Aus dem betroffenen Bestand werden das leukosepositive Tier entfernt und (2 bis 3) serologische Abklärungs-Untersuchungen auf BLV-Ak angewiesen. In diesem Fall ist eine amtliche Aufhebung unter Einhaltung der kürzest möglichen Untersuchsintervalle (siehe Abs.2 Ziffer 2.b) frühestens nach Monaten möglich AVID Staffelstein 24 5 AVID Staffelstein 24 6

4 Diagnostik der ERL () Diagnostik der ERL (2) Art: klinisch (lebend, tot) Adspektion, path./anat.; path./hist. (tot) Zielstellung: Feststellung des Tumorstadiums Erfolg: bedingt, sehr hoch in Verbindung mit pos. AK-Befund Cave: Tumoren anderer Genese Art: Hämatologie Ermittlung der Lymphozytengesamtzahl Zielstellung: Feststellung der persistierenden Lymphozytose Erfolg: bedingt, sehr hoch in Verbindung mit pos. klinischem und/oder AK-Befund Cave: Entzündliche Erkrankungen anderer Genese AVID Staffelstein 24 7 AVID Staffelstein 24 8 Diagnostik der ERL (3) Art: Antikörpernachweis. AGID (Blutserum, Plasma, nur Kolostrum) 2. ELISA (Blutserum, Plasma, Einzel- und Sammelmilch) Zielstellung: Feststellung spezifischer Antikörper gegen BLV Erfolg: eingeschränkt (durch Untersuchungsmedium, geringer Infektionsdruck, u.a.) bis sehr hoch in Verbindung mit pos. klinischem Befund. Herden- und Einzeltierdiagnostik Cave: Abhängigkeiten vom Geschlecht (Milchunters.); Alter (matern. AK); Trächtigkeitsstadium; Sensitivität der diagnostischen Systeme AVID Staffelstein 24 9 Diagnostik der ERL (4) Art: Erregernachweis. Env-nested nested PCR, BLV Provirusnachweis aus Zielzellen 2. RT-PCR, BLV-Nachweis aus Lymphozytenkurzzeitkultur Zielstellung: Feststellung spezifischer Virus-DNA bzw. -RNA Erfolg: hoch (bei pos. Befund), bis sehr hoch in Verbindung mit pos. klin./serol. Befund. Einzeltierdiagnostik ohne Alters- und Geschlechtsbeschränkung, Frühdiagnostik Cave: Abhängigkeiten vom Speziallabor, Untersuchungsmaterial, (noch) kostenintensiv AVID Staffelstein 24 Angaben zum Bestand () Bestandsstruktur August 23 Milchviehbestand mit 89 Rindern 993 Anerkennung als leukosefreier Bestand 994 blutserologische Überwachung der Leukosefreiheit Überwachung der Leukosefreiheit mittels Milch-ELISA entspr. Leukose-VO (995 zusätzlich blutserologische Untersuchung der Färsen) 56% 6% 38% 23 blutserologische Überwachung der Leukose-Freiheit (Anmerkung: seit..22 werden in Sachsen BHV-Impfbestände nur noch blutserologisch entspr. Leukose-VO im Abstand von 3 Jahren untersucht) < 6Mon <24 Mon =24 Mon AVID Staffelstein 24 AVID Staffelstein 24 2

5 Lfd. Nr. Ergebnisse der Überwachungsuntersuchung Rinder >24Monate im Juni 23 OM 4752 Geb.Dat ELISA AGID PCR Ergebnisse der. Abklärungsuntersuchung (Rinder? 24Monate) Lfd. Nr. 2 OM Geb.Dat ELISA AGID PCR AVID Staffelstein 24 3 negativ n.u.. n.u maternale Ak AVID Staffelstein 24 4 maternale Ak negativ n.u. - negativ Ergebnisse der bisherigen Bestandsuntersuchungen () Ergebnisse der bisherigen Bestandsuntersuchungen (2) Juni - August < 6 Monate < 24 Monate = 24 Monate Leukose negativ Leukose maternale AK Leukose positiv Januar < 6 Monate < 24 Monate = 24 Monate nicht untersucht Leukose negativ Leukose Ak negativ/pcr positiv Leukose positiv 3 37 AVID Staffelstein 24 5 AVID Staffelstein 24 6 Ergebnisse der bisherigen Bestandsuntersuchungen (3) Epidemiologische Angaben zu einigen Reagenten April < 6 Monate < 24 Monate = 24 Monate Handel Handel 2 OM 7277 geb.?????? -/n.u.* / 7/ / 7/ /-4/4 nicht untersucht Leukose negativ Leukose positiv.-/n.u.* 23 serologisch negativ/pcr nicht untersucht AVID Staffelstein 24 8 AVID Staffelstein 24 7

6 Epidemiologische Angaben zu einigen Reagenten Diagnostisches Management () Diagnostische Überwachung Handel 2 Untersuchungsamt serologische Untersuchung (Milch, Serum) Untersuchungsergebnis: nicht negativ / 6/3. Abklärung aus gleicher Probe * negativ (Befund) * oder (weiterhin) nicht negativ, dann /- 7/3 / / /-4/ /- 7/3 -/-4/4 AVID Staffelstein 24 9 AVID Staffelstein 24 2 Diagnostisches Management (2) Abklärung des Seuchenverdachtes Diagnostisches Management (3) Bekämpfungsstrategie. 2. Abklärung aus neuer EDTA- Vollblutprobe und Blutserumprobe gebündelte Diagnostik Befund * negativ * positiv, dann Zusammenarbeit von Untersuchungsamt Veterinäramt mit Referenzlabor. 3. Entwicklung der diagnostischen und Bekämpfungs-Strategie Epidemiologische Analyse Analyse der verwandtschaftl. Beziehungen Einzeltierdiagnostik Minimierung der Unters.- Abstände Einsatz der PCR zum Erregernachweis Entfernung der Reagenten Zusammenarbeit von Untersuchungsamt Veterinäramt Betrieb Hoftierarzt mit Referenzlabor AVID Staffelstein 24 2 AVID Staffelstein Ergebnisse und Diskussion Ergebnisse und Diskussion Ausgangssituation : Feststellung der ERL Zusätzlich zur blutserologischen Diagnostik (BLV- Antikörper-Nachweis Nachweis) mittels verschiedener ELISA und des AGID wurden alle Tiere auf BLV-Provirus unter Einsatz der PCR untersucht. Abweichend von der Rinder-Leukose Leukose-VO wurden auch Tiere unter 6 Monate in die Untersuchungen einbezogen. Die anschließenden Bestandsuntersuchungen erfolgten erst nach 5 Monaten (2 Monate nach Entfernen des letzten Leukose-Reagenten) und nach weiteren 3 Monaten. Hierbei wurden wiederholt Nachtreter (oder Neuinfizierte?) ermittelt. AVID Staffelstein Durch Einbeziehung der neugeborenen Kälber in die Diagnostik konnte ein intrauterin infiziertes Kalb frühzeitig erkannt und aus dem Bestand entfernt werden. Bei einem weiteren Kalb einer leukosepositiven Mutter wurden maternale AK nachgewiesen, ohne dass das Tier BLV infiziert ist, wie weitere Verfolgsuntersuchungen zeigen. Das im Januar 24 mittels PCR als Virusträger erkannte Tier serokonvertierte erst 4 Wochen später und wäre bis zur nächsten blutserologischen Untersuchung nach weiteren 4 Monaten unerkannt als Virusreservoir im Bestand verblieben. Gefahr der iatrogenen Infektionen bei Bestandsblutungen beachten! AVID Staffelstein 24 24

7 Schlussfolgerungen Anpassung (oder Änderungen!) der nationalen Überwachungsvorschriften an die aktuelle Tierseuchenlage Flexiblere Handhabung der diagnostischen und Bekämpfungsmaßnahmen Flächendeckende diagnostische Überwachung garantieren (Probleme: Mutterkuhherden, diagnostisches Management) Zusammenarbeit mit Referenzlabor Zusätzlicher Einsatz moderner Diagnoseverfahren Schlussbemerkung... Das Alte, soweit es Anspruch darauf hat, sollen wir lieben, aber für das Neue sollen wir recht eigentlich leben... Th. Fontane, Der Stechlin AVID Staffelstein AVID Staffelstein Danksagung......an alle im Labor und an der Basis, die durch aktive Mitarbeit unsere Arbeit unterstütz(t)en bei 24 AVID Staffelstein 24 27

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