Stationäres, teilstationäres und ambulantes Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Graubünden

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1 Kantonales Sozialamt Graubünden Uffizi dal servetsch social chantunal dal Grischun Ufficio del servizio sociale cantonale dei Grigioni Angebotsplanung Stationäres, teilstationäres und ambulantes Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Graubünden Planungsperiode Bericht extern Chur, 22. Februar 2016 ǁ Version 3-0

2 : Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 Begriffe und Definitionen... 4 I. Angebotsplanung Zielsetzung Strategische Ausrichtung Angebot im Kanton Graubünden Stationäre Angebote Teilstationäre Angebote Ambulante Angebote Weiterentwicklung Angebot / Schätzung Anzahl zusätzlich benötigter Plätze Soziale Integration Berufliche Integration Strategie / Vorgehen Finanzielle Auswirkungen Soziale Integration Berufliche Integration Finanzielle Auswirkungen in Relation zum Budget und Finanzplan Interkantonale Angebotsplanung Aussicht auf die Angebotsplanung Dank II. Leistungen und Organisationen mit Beitragsanerkennung Leistungen und Organisationen mit Beitragsanerkennung: stationär Leistungen und Organisationen mit Beitragsanerkennung: teilstationär Leistungen und Organisationen mit Beitragsanerkennung: ambulant III. Quellenverzeichnis Rechtliche Grundlagen auf Bundesebene Rechtliche Grundlagen im Kanton Graubünden Konzepte Diverse Dokumente und Literatur

3 : Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis AB AHV AVS AWT BFS BSV EDI EL FTE GAP GTP GWP GWPmB HE HILO IAP23 IBB INSOS Schweiz IV IVSE KVG NFA SBV SOA SODK Ost SODK Ost+ SVA UNO Arbeitsbegleitung Alters- und Hinterlassenenversicherung Amt für Volksschule und Sport Graubünden Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden Bundesamt für Statistik Bundesamt für Sozialversicherung Eidgenössisches Departement des Innern Ergänzungsleistungen Full-time-equivalent Geschützte Arbeitsplätze Geschützte Tagesstrukturplätze Geschützte Wohnplätze Geschütztes Wohnen mit Tagesstruktur Hilflosenentschädigung Hilflosigkeit Integrationsarbeitsplätze Individueller Betreuungsbedarf Nationaler Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung Invalidenversicherung Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen Krankenversicherungsgesetzgebung Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband Kantonales Sozialamt Graubünden Konferenz der Ostschweizer Sozialdirektorinnen und -direktoren Konferenz der Ostschweizer Sozialdirektorinnen und -direktoren + Kanton Zürich Sozialversicherungsanstalt Graubünden Vereinte Nationen 2

4 : Abkürzungsverzeichnis WB WHO Wohnbegleitung World Health Organization 3

5 : Begriffe und Definitionen Begriffe und Definitionen Bereiche Soziale Integration Berufliche Integration Agogische Begleitung / Agogik Der Begriff soziale Integration beinhaltet Wohn-, Freizeit- und Beratungsangebote. Die Integrationsangebote unterscheiden sich durch die Dauer und die Intensität der Betreuungsleistungen. Der Begriff berufliche Integration beinhaltet alle Angebote, welche während des Tages erbracht werden und im weitesten Sinne die Arbeit betreffen. Die Tätigkeiten der Personen mit Behinderung sind aufgrund ihrer Fähigkeiten unterschiedlich. Mit der Verwendung eines einheitlichen Begriffes werden alle Tätigkeiten als gleichwertig anerkannt. Die Angebote der beruflichen Integration unterscheiden sich durch die Dauer und die Intensität der Betreuungsleistungen sowie in der Produktionsorientierung der Tätigkeiten der Personen mit Behinderung. Die agogische Begleitung entspricht der Betreuungsleistung durch ausgebildete Personen. Die Agogik ist ein Begriff der Lehre über das professionelle Leiten, Begleiten und Betreuen von Menschen mit dem Ziel, ihre sozialen, emotionalen und physischen Kompetenzen sowie ihre Wahrnehmungsfähigkeit zu erhöhen. Leistungen Geschützte Wohnplätze (GWP) Geschützte Wohnplätze mit Beschäftigung (GWPmB) Wohnbegleitung (WB) Geschützte Wohnplätze sind Wohnangebote, die Personen mit Behinderung eine angemessene agogische Begleitung gewährleisten. Für die Finanzierung von Angeboten für erwachsene Menschen mit Behinderung kommen in der Schweiz unterschiedliche Systeme zur Anwendung. Nicht alle Kantone machen die Unterscheidung zwischen geschützten Wohn- und Tagesstrukturplätzen. Werden diese beiden Angebote nicht getrennt, spricht man von Geschützten Wohnplätzen mit Beschäftigung. Um die Vergleichbarkeit mit dem System des Kantons Graubünden zu gewährleisten, werden diese Plätze jeweils in die Auswertungen der geschützten Wohnplätze und der geschützten Tagesstrukturplätze miteinbezogen. Mit der Wohnbegleitung werden die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft gefördert. Dies soll erreicht werden, indem professionelle, punktuelle Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderung, welche ausserhalb von Wohnheimen wohnen, abgegolten werden. 4

6 : Begriffe und Definitionen Begleitetes Wohnen Geschützte Tagesstrukturplätze (GTP) Geschützte Arbeitsplätze (GAP) Arbeitsbegleitung (AB) Integrationsarbeitsplätze (IAP23) Das begleitete Wohnen (Art. 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) vom 19. Juni 1959, SR ) bietet Personen, die in der eigenen Wohnung leben, individuelle Unterstützung für die Bewältigung des Alltags. Dadurch wird den Menschen mit Behinderung ein möglichst unabhängiges und selbständiges Wohnen ermöglicht. Das Angebot kann während maximal vier Stunden pro Woche genutzt werden (Art. 12 der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Gesetz über Ergänzungsleistungen (ABzKELG) vom 27. November 2007, BR ). Die Anbieter verfügen über einen Leistungsauftrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen. Geschützte Tagesstrukturplätze sind Angebote für Personen mit Behinderung, die nicht produktionsorientiert sind und eine angemessene agogische Begleitung gewährleisten. Geschützte Arbeitsplätze sind Arbeitsstellen für Personen mit Behinderung, die produktionsorientiert sind, die Leistungsfähigkeit der Personen mit Behinderung berücksichtigen und eine angemessene agogische Begleitung gewährleisten. Mit der Arbeitsbegleitung wird die Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft und den ersten Arbeitsmarkt gefördert. Dies soll erreicht werden, indem professionelle, punktuelle Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderung, welche im ersten Arbeitsmarkt arbeiten, abgegolten werden. Gleichzeitig kann damit der Arbeitgebende entlastet und unterstützt werden, mit dem Ziel den Arbeitsplatz für eine Person mit Behinderung bei entstehenden Schwierigkeiten zu sichern. Integrationsplätze sind Arbeitsplätze in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes. Der Arbeitgebende wird bei der Anstellung einer Person mit Behinderung für den behinderungsbedingten zusätzlichen Begleit- und Betreuungsaufwand entschädigt. Damit soll die Eingliederung für Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden. 5

7 : Begriffe und Definitionen Bewilligung und Anerkennung Beitragsanerkennung IVSE*-B - Anerkennung *Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IFEG*-Anerkennung *Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen Voraussetzung für die Gewährung von kantonalen Beiträgen an Leistungen gemäss Gesetz zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz, BIG) vom 2. September 2011, BR , ist die Anerkennung der Leistungserbringenden. Die Anerkennung wird erteilt, wenn die Leistungserbringenden über eine Bewilligung verfügen und das Angebot der kantonalen Angebotsplanung entspricht. (Art. 6 Abs. 1 und 2 BIG) Die IVSE ist eine interkantonale Vereinbarung, welche die Abgeltung der Kosten für den Aufenthalt von Personen mit Behinderung in Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons regelt. Der Kanton bezeichnet die Einrichtungen auf seinem Gebiet, die der IVSE unterstellt sind. Die Anerkennung gemäss IFEG wird erteilt, wenn eine Einrichtung für Personen mit Behinderung die Qualitätsvorgaben gemäss Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) vom 6. Oktober 2006, SR erfüllt. Die Einhaltung der Voraussetzungen wird durch den Standortkanton überprüft. Akteure Personen mit Behinderung Nutzende Leistungserbringende Innerkantonale Angebote Als Personen mit Behinderung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 BIG gelten Personen, deren Teilnahme an Bildung, Erwerbsleben oder Gesellschaft bleibend oder längere Zeit aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen, sprachlichen, sensorischen oder wahrnehmungsbedingten Beeinträchtigungen erschwert ist. Personen mit Behinderung, die über eine oder mehrere vereinbarte Leistungen verfügen. Beispielsweise kann eine Person über mehrere vereinbarte Leistungen verfügen, wenn sie je eine vereinbarte Leistung für einen geschützten Wohn- und einen geschützten Tagesstrukturplatz hat. Oder eine Person hat vereinbarte Leistungen für zwei verschiedene geschützte Tagesstrukturplätze (z.b. 2.5 Tage pro Woche in GTP A und 2.5 Tage pro Woche in GTP B). Leistungserbringende sind natürliche oder juristische Personen oder Organisationen und Institutionen, die Leistungen zur sozialen oder beruflichen Integration von Personen mit Behinderung erbringen beziehungsweise diesbezügliche Angebote bereitstellen (Art. 4 Abs. 4 BIG). Angebote für Menschen mit Behinderung im Kanton Graubünden. 6

8 : Begriffe und Definitionen Ausserkantonale Angebote Angebote für Menschen mit Behinderung ausserhalb des Kantons Graubünden. Das heisst, Angebote in der Schweiz (exkl. Kanton Graubünden) und im Fürstentum Liechtenstein. Planungsgrössen und Einheiten Individueller Betreuungsbedarf (IBB) Tagesstruktur- oder Arbeitsplätze: Anzahl gemäss Fulltime-equivalent (FTE) Tagesstruktur- oder Arbeitsplätze: Anzahl gemäss Infrastruktur Für eine leistungsabhängige, an den betreuten Personen orientierte Finanzierung ist eine vergleichbare Leistungsmessung von zentraler Bedeutung. Die Grundlage für die Betreuungsleistungen in allen Einrichtungen ist die Erfassung des individuellen Betreuungsbedarfs. Der Betreuungsbedarf wird mit dem Instrument individueller Betreuungsbedarf erfasst. Dieses Einstufungssystem erlaubt aufgrund eines einfach verständlichen, aber genügend detaillierten Fragerasters den Betreuungsbedarf für jede Person mit Behinderung zu erfassen. In Kombination mit der Einstufung der Hilflosigkeit der Invalidenversicherung (IV) ergibt sich die Grundlage für eine leistungsbezogene Abgeltung. Die jeweils höhere Einstufung ergibt die Gesamteinstufung. Eine Ausnahme bildet die Kumulation der Faktoren Hilflosigkeit schwer und IBB schwer. In diesem Fall wird die Gesamteinstufung Maximum erreicht. Aus den Voll- und Teilzeitstellen berechnete Anzahl Vollzeitstellen. Berechnung: Anzahl vereinbarte Leistungseinheiten pro Woche (Summe der vereinbarten Leistungseinheiten) * 52 = Anzahl vereinbarten Leistungseinheiten pro Jahr Anzahl vereinbarte Leistungseinheiten pro Jahr / 260 = FTE (Anzahl Vollzeitstellen) Anzahl Tagesstruktur- oder Arbeitsplätze (Infrastruktur), die bei gegebener Anzahl Personen und vereinbarten Leistungseinheiten benötigt werden. Berechnung: Jede vereinbarte Leistungseinheit zwischen 0.5 und 2 Tagen pro Woche entspricht einem Arbeitspensum von 10 bis 40 Prozent. Dafür wird ein halber Tagesstruktur- oder Arbeitsplatz (Infrastruktur) angerechnet. Jede vereinbarte Leistungseinheit zwischen 2.5 und 5 Tagen pro Woche entspricht einem Arbeitspensum von 50 bis 100 Prozent. Dafür wird ein ganzer Tagesstruktur- oder Arbeitsplatz (Infrastruktur) angerechnet. Summe der halben und ganzen Tagesstruktur- oder Arbeitsplätze (Infrastruktur) = Anzahl Tagesstruktur- oder Arbeitsplätze (Infrastruktur) 7

9 : Begriffe und Definitionen Vereinbarte Leistung N Zwischen den Nutzenden und den Leistungserbringenden getroffene Vereinbarung zur Nutzung von geschützten Wohn-, Tagesstruktur- oder Arbeitsplätzen sowie Wohn- und Arbeitsbegleitungen. In der vereinbarten Leistung werden auch die Betreuungstage festgelegt. Für den Wohnbereich umfasst die Verrechnungseinheit pro Person einen Monat zu 30 Tagen (360 Tage pro Jahr). Für die Tagesstruktur und den Arbeitsbereich umfasst die Verrechnungseinheit pro Person eine Woche zu 0.5 bis 5 Tage (maximal 260 Tage pro Jahr). Die Wochenenden sind Bestandteil des Bereichs Wohnen. N bezeichnet in den statistischen Auswertungen die Grösse der Grundgesamtheit, beispielsweise die Anzahl Personen oder Antworten, die berücksichtigt wurden. 8

10 I. Angebotsplanung Zielsetzung Die Kantone sind verfassungsrechtlich und gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Behinderung ein Angebot zur Verfügung zu stellen. Damit es genügend Angebote für Menschen mit Behinderung gibt, gleichzeitig aber die öffentlich bereitgestellten Mittel effizient eingesetzt werden, ist eine Bedarfsanalyse und Angebotsplanung notwendig. Zu dieser Analyse- und Planungsaufgabe werden die Kantone im Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) vom 6. Oktober 2006, SR , verpflichtet. (Botschaft der Regierung an den Grossen Rat. 2. Gesetz zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz). Heft Nr. 2 / , S ) Die Bedarfsanalyse und die Angebotsplanung bilden die Grundlage für die strategische Ausrichtung der Angebote der Behindertenhilfe im Kanton, die Anerkennung der beitragsberechtigten Leistungserbringenden und die Gewährung von Beiträgen (Art. 26 Abs. 1 Gesetz der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz, BIG) vom 2. September 2011, BR ). Zielsetzung der neuen Umsetzung der Bedarfsanalyse und Angebotsplanung war, Informationen von Nutzenden und Leistungserbringenden einzubeziehen (Botschaft Behindertenintegrationsgesetz, S. 245). Dafür wurden mehrere Umfragen bei den Betroffenen (Organisationen und Verbände) und den Leistungserbringenden durchgeführt. 2. Strategische Ausrichtung Die Regierung legt mit der Angebotsplanung die strategische Ausrichtung und Entwicklung des ambulanten, teilstationären und stationären Angebotes fest (Art. 1 Abs. 2 der Verordnung zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsverordnung, BIV) vom 7. Februar 2012, BR ). Die strategische Ausrichtung zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des BIG und der BIV entsprach den Schwerpunkten der übergeordneten gesetzlichen und konzeptionellen Grundlagen. Da diese strategischen Schwerpunkte langfristig ausgerichtet sind, werden sie auch für die Planungsperiode 2016 bis 2019 beibehalten: Der Kanton Graubünden stellt sicher, dass es genügend Angebote für Menschen mit Behinderung gibt, gleichzeitig aber die öffentlich bereitgestellten Mittel effizient eingesetzt werden. Der Kanton Graubünden gewährleistet, dass Menschen mit Behinderung, die Wohnsitz im Kanton Graubünden haben, ein Angebot an Institutionen zur Verfügung steht, das ihren Bedürfnissen in angemessener Weise entspricht (Art. 2 IFEG). Wenn möglich, werden die Leistungen für Menschen mit Behinderung, die Wohnsitz im Kanton Graubünden haben, innerhalb des Kantons erbracht. Die erforderliche Betreuung erfolgt wenn möglich durch ambulante Angebote. Stationäre Angebote kommen dann zum Tragen, wenn mit ambulanten Hilfeleistungen eine angemessene Betreuung nicht mehr erfolgen kann. Ambulante und stationäre Angebote ergänzen sich und gewähren grösstmögliche 9

11 Durchlässigkeit. (Konzept des Kantons Graubünden zur Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung gemäss Art. 10 IFEG. Von der Regierung des Kantons Graubünden am 13. April 2010 verabschiedet. Vom Bundesrat am 24. September 2010 genehmigt, S. 18) 10

12 3. Angebot im Kanton Graubünden 3.1 Stationäre Angebote Als stationäre Angebote gelten Leistungen, die Menschen mit Behinderung in Wohn- und Arbeits- oder Tagesstrukturangeboten eine ständige agogische Begleitung zur Verfügung stellen. Beispiele sind geschützte Wohn-, Arbeits- und Tagesstrukturplätze (Botschaft Behindertenintegrationsgesetz, S. 240). Die Trägerschaften bieten entsprechend dem Bedarf der Nutzenden in allen oder nur in einzelnen Leistungsbereichen Angebote an. In den meisten Regionen Graubündens bestehen Angebote. Damit soll den Personen mit Behinderung die Möglichkeit erhalten werden, im angestammten Umfeld zu bleiben. Trägerschaften mit Betriebsbewilligung, Beitragsanerkennung, IFEG- und IVSE-Anerkennung ARGO Stiftung für Integration von Menschen mit Behinderung in Graubünden Hosang'sche Stiftung Plankis Psychiatrische Dienste Graubünden Stiftung Giuvaulta - Zentrum für Sonderpädagogik Stiftung Scalottas Verein Brocki Grischun Verein Casa Depuoz Verein Casa Soldanella - Wohn- und Beschäftigungsheim Verein Cosmea Verein MOVIMENTO Verein Salabim - Wohnen und Arbeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen Angebote (durch den Kanton hauptfinanziert) Geschützte Wohnplätze, Geschützte Tagesstrukturplätze, Geschützte Arbeitsplätze Geschützte Wohnplätze, Geschützte Tagesstrukturplätze, Geschützte Arbeitsplätze Geschützte Wohnplätze, Geschützte Tagesstrukturplätze, Geschützte Arbeitsplätze Geschützte Wohnplätze, Geschützte Tagesstrukturplätze Geschützte Wohnplätze, Geschützte Tagesstrukturplätze Geschützte Arbeitsplätze Geschützte Wohnplätze, Geschützte Tagesstrukturplätze Geschützte Wohnplätze, Geschützte Tagesstrukturplätze Geschützte Arbeitsplätze Geschützte Wohnplätze, Geschützte Tagesstrukturplätze, Geschützte Arbeitsplätze Geschützte Wohnplätze, Geschützte Tagesstrukturplätze, Geschützte Arbeitsplätze 11

13 2015 Anzahl Plätze mit Beitragsanerkennung in GR Anzahl Nutzende von Plätzen mit Beitragsanerkennung in GR* Anzahl Bündner Nutzende in einem anderen Kanton (inkl. Fürstentum Liechtenstein) Geschützte Wohnplätze (GWP) Geschützte Tagesstrukturplätze (GTP) Geschützte Arbeitsplätze (GAP) * Rund zehn Prozent der Personen, die im Kanton Graubünden ein geschütztes Wohn-, Tagesstruktur- oder Arbeitsangebot nutzen, sind aus einem anderen Kanton oder Land. Quelle: SOA, 2015 / Stichtag: 30. Juni 2015 Die Tabelle zeigt unter anderem die Zahl der Nutzenden von beitragsanerkannten Plätzen im Kanton Graubünden. Zusätzlich nutzen im Kanton Graubünden 23 Menschen mit einer Behinderung ein geschütztes Wohn- beziehungsweise Tagesstrukturangebot ohne Beitragsanerkennung. Angebote ohne Beitragsanerkennung werden nicht durch den Kanton via Behindertenintegrationsgesetz direktfinanziert. Die Finanzierung von Angeboten ohne Beitragsanerkennung erfolgt gemäss der gültigen Gesetzgebung, d.h. Invalidenversicherung und Ergänzungsleistungen. Sie ist abhängig von der finanziellen Situation der betroffenen Person mit Behinderung. Der Kanton Graubünden ist bei Personen mit speziellen Behinderungen auf Angebote in anderen Kantonen angewiesen. Spezialisierte Angebote können in der notwendigen Qualität nicht in jedem Kanton zur 12

14 Verfügung gestellt werden. Umgekehrt sind rund zehn Prozent der Personen, die im Kanton Graubünden ein stationäres Angebot nutzen, aus einem anderen Kanton oder Land. Über die Kooperation mit anderen Kantonen werden bedarfsgerechte Angebote gesamtschweizerisch sichergestellt. Insgesamt nutzen 1276 Personen mit Behinderung ein Betreuungsangebot. 708 Personen nutzen ein Wohnangebot. Dies sind 55 Prozent aller Nutzenden. 568 Personen benötigen ein Tagesstruktur- beziehungsweise ein Arbeitsangebot ohne Wohnen. Dies sind 45 Prozent aller Nutzenden. Die Kombination von Wohn-, Tagesstruktur- und Arbeitsangeboten gestaltet sich individuell. Die Grafik macht sichtbar, dass alle Leistungskombinationen vorkommen. Wenn aber ein Wohnangebot genutzt wird, benötigen rund 97 Prozent der Personen auch ein Tagesstruktur- und/oder Arbeitsangebot. Neun Personen nutzen ein Wohn- oder Arbeitsbegleitungsangebot. Neben den Nutzenden von geschützten Wohn-, Tagesstruktur und Arbeitsangeboten wurden in die Auswertung der Angebotsnutzung auch diese neun Nutzenden der Wohn- und Arbeitsbegleitung miteinbezogen. 3.2 Teilstationäre Angebote Als teilstationäre Angebote gelten Leistungen, die zwischen den ambulanten und stationären Angeboten stehen. Beispiele sind Wohn- und Arbeitsbegleitungen. Wohnbegleitungen sind Angebote, die Personen mit Behinderung in deren privaten Wohnumfeld punktuell agogisch begleiten. Arbeitsbegleitungen sind Angebote, welche Personen mit Behinderung an Arbeitsplätzen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes punktuell agogisch begleiten. Diese Angebote richten sich vor allem an Personen mit einem tiefen Betreuungsbedarf (Botschaft Behindertenintegrationsgesetz, S ) Die Möglichkeit teilstationäre Angebote zur Betreuung und Begleitung von Personen mit Behinderung zu entwickeln, besteht erst seit Dieser Prozess steht damit noch am Anfang und die Projekte sind am Entstehen. Die Casa Depuoz ist zurzeit die einzige Organisation im Kanton Graubünden, die Wohn- und 13

15 Arbeitsbegleitungen anbietet. Ihren Standort hat die Organisation in Trun. Im Moment findet die Arbeitsbegleitung in Chur und die Wohnbegleitung in der Region Surselva statt. Zum Erhebungszeitpunkt (30. Juni 2015) nutzen sieben Bündnerinnen und Bündner ein Wohnbegleitungsangebot. Sechs Personen werden im Kanton Graubünden betreut und eine Person nutzt ein Wohnbegleitungsangebot im Kanton Tessin. Die Arbeitsbegleitung wird von zwei Bündnerinnen beziehungsweise Bündner genutzt (Stichtag: 30. Juni 2015). 14

16 3.3 Ambulante Angebote Als ambulante Angebote gelten Leistungen, die Menschen mit Behinderung im eigenen Wohnbereich oder an einem Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt unterstützen. Beispiele sind das begleitete Wohnen, Integrationsarbeitsplätze oder Beratungs- und Integrationsangebote. Beratungs- und Integrationsangebote erleichtern und fördern den Zugang zu Arbeits-, Bildungs- und Freizeitangeboten, fördern die Selbsthilfe und unterstützen bei Rechtsfragen. (Botschaft Behindertenintegrationsgesetz, S. 232, 240) Im Kanton Graubünden stehen ambulante Angebote für Menschen mit Behinderung in den Bereichen Wohnen, Sozial- und Rechtsberatung, Bauberatung, Mobilität, Freizeit und Bildung und Arbeit zur Verfügung. Im Bereich Wohnen sind dies das begleitete Wohnen der Pro Infirmis Graubünden und des Bündner Hilfsvereins für psychisch kranke Menschen, im Bereich Mobilität der Behindertenfahrdienst Mobilita und im Bereich Arbeit die Unterstützung von Arbeitgebenden aus dem ersten Arbeitsmarkt durch die Beratungstätigkeit des Job Coach von Profil sowie durch den Kanton (Integrationsarbeitsplätze). Weitere Angebote sind die Rechtsberatung von Procap Grischun und die Beratungs-, Bildungs- und Freizeitangebote der Pro Infirmis Graubünden und von Procap Grischun. (Botschaft Behindertenintegrationsgesetz, S. 222) Name der Organisation Bündner Hilfsverein für psychisch kranke Menschen Mobilita Pro Infirmis Graubünden Procap Grischun Profil Angebot (durch den Kanton mitfinanziert) Wohnen Mobilität Wohnen, Sozial- und Rechtsberatung, Bauberatung, Freizeit und Bildung Sozial- und Rechtsberatung, Freizeit und Bildung Arbeit 15

17 4. Weiterentwicklung Angebot / Schätzung Anzahl zusätzlich benötigter Plätze Die Analyse der Informationen über den Bedarf, die Nutzung und das Angebot hat notwendige Angebotsanpassungen aufgezeigt. Die nachfolgende Grafik fasst die notwendigen Angebotsanpassungen sowie deren zeitliche Einordnung zusammen. Die Übersicht legt dar, welche Angebote zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung auf heutigem Niveau erhalten, aus- oder abgebaut werden sollen. Mit der Bezeichnung IBB ist der individuelle Betreuungsbedarf dargestellt. Je nach Schweregrad der Behinderung und der deshalb benötigten Betreuung ist die IBB-Einstufung tiefer oder höher (Minimum: IBB0; Maximum: IBB4). Auf die einzelnen Bereiche wird in den folgenden Unterkapiteln eingegangen. Kurzfristig Mittelfristig Stationäres Angebot Geschützte Wohnplätze IBB0 IBB1 IBB0 IBB1 IBB2 IBB4? Teilstationäres Angebot Wohnbegleitung Soziale Integration Begleitetes Wohnen Angebotsplanung Ambulantes Angebot Sozial- und Rechtsberatung Bauberatung Mobilität Freizeit und Bildung Rechtsberatung Stationäres Angebot Geschützte Tagesstrukturplätze Geschützte Arbeitsplätze IBB3 IBB4? Berufliche Integration Teilstationäres Angebot Arbeitsbegleitung Ambulantes Angebot Integrationsarbeitsplätze Job Coach Starker Ausbau notwendig Leichter Ausbau / Förderung notwendig Keine relevante Veränderung erwartet Leichter Rückgang erwartet Starker Rückgang erwartet? Entwicklung noch nicht abschätzbar 16

18 4.1 Soziale Integration Stationäre Angebote - Geschützte Wohnplätze Bei den geschützten Wohnplätzen ist in den vergangenen Jahren ein leichter Anstieg der Nutzung sichtbar. Bisher wurde die Nachfrage nach geschützten Wohnplätzen, wenn möglich, im Rahmen der vorhandenen Infrastruktur gedeckt. Die Auslastung ist aber weiter konstant hoch und der Bedarf wird nicht gedeckt. Einerseits befinden sich Personen auf der Warteliste für einen geschützten Wohnplatz. Andererseits werden in den Alters- und Pflegeheimen Menschen mit Behinderung betreut, die das Pensionsalter noch nicht erreicht und kein alternatives Betreuungsangebot gefunden haben. Die Finanzierung der Pflege- und Betreuungsangebote in Alters- und Pflegeheimen erfolgt gemäss der gültigen Gesetzgebung, d.h. Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe. Sie ist abhängig von der finanziellen Situation der betroffenen Person mit Behinderung. Ein grosser Teil der Personen auf der Warteliste und in den Alters- und Pflegeheimen hat einen mittleren bis hohen Betreuungsbedarf (IBB 2 bis IBB 4). Teilweise sind diese Personen auch auf intensive Pflege angewiesen. Die Bedarfs- und Angebotsanalyse hat eine verhältnismässig hohe Angebotsnutzung durch Personen zwischen 18 und 25 sowie 60 und 64 gezeigt. In den nächsten Jahren erreichen die geburtenstärkeren Jahrgänge die Altersklasse der 60- bis 64-jährigen. Des Weiteren zeigt die Bedarfs- und Angebotsanalyse eine steigende Lebenserwartung sowie eine Zunahme der Anzahl Menschen mit psychischer Behinderung. Aufgrund dessen könnte ein weiterer Ausbau der geschützten Wohnplätze notwendig werden. Diese Entwicklungen müssen in den nächsten Jahren beobachtet werden. Es wird geschätzt, dass ausgehend von vorliegenden Daten zur Bevölkerungsentwicklung, der Nutzung, dem nicht gedeckten Bedarf sowie den Einschätzungen der Leistungserbringenden und Organisationen in den nächsten vier Jahren jährlich zwischen vier bis zehn Personen zusätzlich ein Wohnangebot benötigen. Insbesondere für Personen mit einem mittleren bis hohen Betreuungsbedarf sowie für stark pflegebedürftige Personen ist ein Platzausbau notwendig. Werden die Plätze für Personen mit mittlerem bis hohem Betreuungsbedarf im Kanton Graubünden nicht ausgebaut, ist damit zu rechnen, dass sie auf ausserkantonale Angebote ausweichen müssen. Ausserkantonale Angebote sind in der Regel teurer als Angebote im Kanton Graubünden. Da diese Personen einen bundesrechtlichen Anspruch auf ein Betreuungsangebot haben und diese Angebote damit zur Verfügung gestellt werden müssen, wird dies für den Kanton in der Regel zu höheren Kosten führen Teilstationäre Angebote Wohnbegleitung Die Wohnbegleitung befindet sich in der Entwicklung und wird erst von wenigen Personen genutzt. Das Angebot ist wenig bekannt, da es relativ neu ist und erst von einem stationären Leistungserbringenden angeboten wird. Allgemeine Aussagen sind deshalb nur sehr beschränkt möglich. Es wird erwartet, dass der Ausbau von geschützten Wohnplätzen durch das Angebot der Wohnbegleitung gedämpft werden kann. Insbesondere bei Personen mit psychischer Behinderung, die Unterstützung im Wohnbereich benötigen, könnten ambulante und teilstationäre Angebote auf Interesse stossen und gute Alternativen zur höheren Intensität von stationären Betreuungsangeboten bieten. Das Wohnbegleitungsangebot muss sich etablieren. Mit einem Rückgang der geschützten Wohnplätze in tiefen Betreuungsbe- 17

19 darfsstufen (IBB 0 bis IBB 1) kann voraussichtlich erst mittelfristig gerechnet werden. Zudem ist offen, ob die Erfahrung der integrativen Schulung die Erwartungen an Angebote des Erwachsenenbereichs beeinflusst, das heisst, individuellere und integrative Angebote stärker nachgefragt werden. Es ist möglich, dass die Förderung der ambulanten und teilstationären Angebote mittelfristig dazu führt, dass Menschen mit Behinderung später in ein stationäres Angebot eintreten als bisher. Weitere stationäre und ambulante Leistungserbringende haben Interesse an der Wohnbegleitung angemeldet. Gemäss der Strategie des Kantons Graubünden erfolgt die erforderliche Betreuung wenn möglich durch ambulante Angebote. Stationäre Angebote kommen dann zum Tragen, wenn mit ambulanten Hilfeleistungen eine angemessene Betreuung nicht mehr erfolgen kann. Ambulante und stationäre Angebote ergänzen sich und gewähren grösstmögliche Durchlässigkeit. (IFEG Konzept Kanton Graubünden, S. 18) Zur Umsetzung dieser Strategie sind die Förderung der Wohnbegleitung und damit ein Platzausbau notwendig Ambulante Angebote Bei ambulanten Angeboten ist zu berücksichtigen, dass der Bund [ ] die Eingliederung Invalider durch die Ausrichtung von Geld- und Sachleistungen fördert. Zu diesem Zweck kann er Mittel der Invalidenversicherung verwenden (Art. 112b Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) vom 18. April 1999, SR 101). Die Leistungen der ambulanten Leistungserbringenden werden deshalb zu einem grossen Teil über Beiträge der Invalidenversicherung gemäss Art. 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) vom 19. Juni 1959, SR , finanziert. Die Dachorganisationen verfügen über Leistungsverträge mit dem Bundesamt für Sozialversicherung. Die Finanzierung notweniger Leistungen, welche über den Leistungsauftrag des BSV hinausgehen, erfolgt über den Kanton Graubünden (Art. 14 BIG). Im Bereich des Wohnens und der Rechtsberatung stellen Organisationen und Verbände einen grösseren Handlungsbedarf fest. Gemäss ihren Aussagen möchten Menschen mit Behinderung eine möglichst hohe Selbständigkeit im Wohnen erlangen. Im Bereich der Rechtsberatung wird darauf hingewiesen, dass die Revisionen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung zu vermehrten Rechtsberatungsfällen führen. Eine ähnliche Entwicklung wird auch in den kommenden Jahren erwartet. Im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie wenn möglich ambulant vor stationär ist davon auszugehen, dass ein Leistungsausbau beim begleiteten Wohnen (Art. 74 IVG) notwendig ist. Aus der Befragung der Organisationen und Verbände sind nachfolgende Hinweise auf im Kanton Graubünden nicht vorhandene Angebote eingegangen. Organisation Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV), SBV Beratungsstelle Graubünden, SBV Sektion Graubünden Rotes Kreuz Graubünden Procap Grischun Angebot Ambulante Tagesstruktur für Sehbehinderte, Bildungs- und Begegnungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Ambulante Tagesstruktur für Personen mit einer erworbenen Behinderung (z.b. Hirnverletzung) Eigene Rechtsberatung in Graubünden, anstelle des Supports aus Olten 18

20 In Art. 37 des Behindertenintegrationsgesetzes hat der Kanton festgelegt, dass [ ] neue Modelle für die ambulante, teilstationäre und stationäre Betreuung von Personen mit Behinderung während einer befristeten Versuchsphase [ ] finanziert werden können. Im Rahmen nicht vorhandener Angebote wären vertiefte Abklärungen notwendig. Allenfalls könnten danach Pilotprojekte getestet werden. 4.2 Berufliche Integration Stationäre Angebote Geschützte Tagesstrukturplätze Bei den geschützten Tagesstrukturplätzen ist in den vergangenen Jahren ein leichter Anstieg der Nutzung sichtbar. Bisher wurde die Nachfrage nach geschützten Tagesstrukturplätzen, wenn möglich, im Rahmen der vorhandenen Infrastruktur gedeckt. Die Auslastung ist aber weiter konstant hoch und der Bedarf wird nicht gedeckt. Einerseits befinden sich Personen auf der Warteliste für einen geschützten Tagesstrukturplatz. Andererseits werden in den Alters- und Pflegeheimen Menschen mit Behinderung betreut, die das Pensionsalter noch nicht erreicht haben und kein alternatives Betreuungsangebot gefunden haben. Ein grosser Teil der Personen auf der Warteliste und in den Alters- und Pflegeheimen hat einen mittleren bis hohen Betreuungsbedarf (IBB 2 bis IBB 4). Teilweise sind diese Personen auch auf intensive Pflege angewiesen. Die Bedarfs- und Angebotsanalyse hat eine verhältnismässig hohe Angebotsnutzung durch Personen zwischen 18 und 25 sowie 60 und 64 gezeigt. In den nächsten Jahren erreichen die geburtenstärkeren Jahrgänge die Altersklasse der 60- bis 64-jährigen. Des Weiteren zeigt die Bedarfs- und Angebotsanalyse eine steigende Lebenserwartung sowie eine Zunahme der Anzahl Menschen mit psychischer Behinderung. Aufgrund dessen könnte ein weiterer Ausbau von geschützten Tagesstrukturplätzen notwendig werden. Zurzeit besteht noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Entwicklung muss in den nächsten Jahren beobachtet werden. Personen mit einem hohen Betreuungsbedarf (IBB 3 bis IBB 4) benötigen neben einem Wohnangebot häufig auch ein Tagesstrukturangebot. Im Wohnbereich zeigt sich, dass ein Platzausbau notwendig ist. Insbesondere für Personen mit einem mittleren bis hohen Betreuungsbedarf sowie für stark pflegebedürftige Personen. Dies wird Auswirkungen auf das Tagesstrukturangebot haben. Es wird geschätzt, dass ausgehend von den vorliegenden Daten zur Bevölkerungsentwicklung, der Nutzung, dem nicht gedeckten Bedarf sowie den Einschätzungen der Leistungserbringenden und Organisationen in den nächsten vier Jahren jährlich zwischen vier bis zehn Personen zusätzlich ein Wohnangebot benötigen. Es wird angenommen, dass die Hälfte dieser Personen (d.h. zwei bis fünf Personen) einen hohen Betreuungsbedarf hat und deshalb auch ein Tagesstrukturangebot benötigt. Werden die Plätze für Personen mit hohem Betreuungsbedarf im Kanton Graubünden nicht ausgebaut, ist damit zu rechnen, dass sie auf ausserkantonale Angebote ausweichen müssen. In der Regel sind ausserkantonale Angebote teurer und führen für den Kanton Graubünden zu höheren Kosten. 19

21 Geschützte Arbeitsplätze Die Auslastung der geschützten Arbeitsplätze ist konstant. Insgesamt ist kein nennenswerter Anstieg sichtbar. Aufgrund der geringen Anzahl Personen auf der Warteliste ist davon auszugehen, dass der Bedarf an geschützten Arbeitsplätzen im Grossen und Ganzen gedeckt ist. Die Bedarfs- und Angebotsanalyse hat eine verhältnismässig hohe Angebotsnutzung durch Personen zwischen 18 und 25 sowie eine Zunahme der Anzahl Menschen mit psychischer Behinderung gezeigt. Aufgrund dessen muss die Entwicklung der Nutzung von geschützten Arbeitsplätzen in den nächsten Jahren beobachtet werden. Insbesondere bei der Altersgruppe der 20- bis 25-jährigen ist die Beobachtung der Entwicklung sehr wichtig. Es besteht noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. In Einzelfällen können auch in Zukunft spezielle Angebote notwendig sein. Allenfalls sind mittelfristig kleinere Angebotsanpassungen vorzunehmen Teilstationäre Angebote Arbeitsbegleitung Die Arbeitsbegleitung befindet sich in der Entwicklung und wird erst von wenigen Personen genutzt. Das Angebot ist wenig bekannt, da es relativ neu ist und erst von einem stationären Leistungserbringenden angeboten wird. Allgemeine Aussagen sind deshalb nur sehr beschränkt möglich. Da sich das Angebot in der Entwicklung befindet, sind Aussagen über die zukünftige Nutzung nicht möglich. Noch offen ist, ob die Erfahrung der integrativen Schulung die Erwartungen an Angebote des Erwachsenenbereichs beeinflusst, das heisst, individuellere und integrative Angebote stärker nachgefragt werden. Es ist möglich, dass die Förderung der ambulanten und teilstationären Angebote mittelfristig dazu führt, dass Menschen mit Behinderung später in ein stationäres Angebot eintreten als bisher. Im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie wenn möglich ambulant vor stationär ist die Förderung des Angebotes und damit ein Platzausbau notwendig Ambulante Angebote Im Bereich der beruflichen Integration stellen Organisationen und Verbände einen grösseren Handlungsbedarf fest. Gemäss ihren Aussagen möchten Menschen mit Behinderung vermehrt im ersten Arbeitsmarkt tätig sein. Auswirkungen könnte auch die integrative Sonderschulung haben. Möglicherweise steigen die Erwartungen, im ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein. Eine analoge Entwicklung wird auch in den kommenden Jahren erwartet. Die Strategien der Invalidenversicherung Integration vor Rente und des Kantons wenn möglich ambulant vor stationär erfordern vermehrt Unterstützungsangebote im ersten Arbeitsmarkt. Von der Sozialversicherungsanstalt (SVA) und Leistungserbringenden aller Bereiche wurden insbesondere längerfristige Job Coaching-Begleitungen als notwendige Angebote genannt. Mittelfristig sind voraussichtlich die Dienstleistungen des Job Coaches auszuweiten. Der Leistungsausbau bei den Integrationsarbeitsplätzen war bereits bisher politisch gewünscht. Die Unterstützung der Integrationsarbeitsplätze ist bei Arbeitgebenden nicht sehr bekannt (Kalberer, 2015). Um die Nutzung auszuweiten, müsste stärker informiert werden. 20

22 5. Strategie / Vorgehen Der vorliegende Bericht zeigt auf, dass sowohl im Wohnbereich als auch im Tagesstrukturbereich ein Platzausbau notwendig ist. Ein Ausbau ist insbesondere für Personen mit einem mittleren bis hohen Betreuungsbedarf (IBB 2 bis IBB 4) sowie für stark pflegebedürftige Personen notwendig. Nach Möglichkeit soll die Selbständigkeit von Menschen mit Behinderung durch teilstationäre und ambulante Angebote erhalten werden. Durch die verstärkte Förderung von teilstationären und ambulanten Angeboten könnte eventuell auch der in den nächsten Jahren notwendige Ausbau der geschützten Wohnund Tagesstrukturplätze etwas abgefangen werden. Für die detaillierte Planung und die Weiterentwicklung des Wohn- und Tagesstrukturbereichs sollte unter Einbezug der Einrichtungen eine Arbeitsgruppe gebildet werden. 6. Finanzielle Auswirkungen 6.1 Soziale Integration Geschützte Wohnplätze Die Schätzung zusätzlich benötigter geschützter Wohnplätze geht von vier bis zehn Plätzen pro Jahr für die nächsten vier Jahre aus, wobei der Bedarf im Bereich der mittleren bis hohen Betreuung (IBB 2 bis IBB 4) am grössten ist. Im Verhältnis zum aktuellen Platzangebot entspricht dies einem Ausbau von 0.7 bis 1.7 Prozent. Ein Ausbau in dieser Grössenordnung würde zu zusätzlichen Kosten im Umfang von bis Franken pro Jahr führen. Nach vier Jahren müsste für die zusätzlichen 16 bis 40 Plätze mit Mehrkosten im Umfang von bis Franken pro Jahr gerechnet werden. Geschützte Wohnplätze Basis 2015 Szenario Szenario Szenario Fr. 4 Plätze Fr. 7 Plätze Fr. 10 Plätze Fr. Leistungspauschale IBB0 3' IVSE pro Monat IBB1 4' IBB2 6' ' ' '045 IBB3 7' ' ' '976 IBB4 8' ' ' '919 Gesamtkosten Total 29'976 pro Monat Total 52'458 pro Monat Total 74'940 pro Monat 359'712 pro Jahr 629'496 pro Jahr 899'280 pro Jahr Kostenbeteiligung pro Monat 3'716 Total 14'864 pro Monat Total 26'012 pro Monat Total 37'160 pro Monat (Schätzung/Durchschnitt) 178'368 pro Jahr 312'144 pro Jahr 445'920 pro Jahr Kosten Kanton über BIG Total 15'112 pro Monat Total 26'446 pro Monat Total 37'780 pro Monat 181'344 pro Jahr 317'352 pro Jahr 453'360 pro Jahr Wohnbegleitung Ein Ausbau der Wohnbegleitung wäre mit der aktuellen Finanzierung leicht günstiger als der geschützte Wohnbereich in den tiefen Betreuungsbedarfsstufen. Bei der Festlegung der Finanzierung wurden die Gesamtkosten berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass es nicht lediglich zu einer Verschiebung der Kosten zwischen den verschieden Finanzierern (IV, Ergänzungsleistungen (EL) und BIG) kommt. Ein Ausbau von vier bis zehn zusätzlichen Plätzen pro Jahr würde zu zusätzlichen Kosten im Umfang von bis Franken pro Jahr führen. Nach vier Jahren müsste für die zusätzlichen 16 bis 40 Plätze mit jährlichen Mehrkosten im Umfang von bis Franken gerechnet werden. 21

23 Wohnbegleitung Basis 2015 Szenario Szenario Szenario Fr. 4 Plätze Fr. 7 Plätze Fr. 10 Plätze Fr. Leistungspauschale WB-IBB0 1' ' ' '234 WB-IBB1 1' ' ' '129 Gesamtkosten Total 5'419 pro Monat Total 9'391 pro Monat Total 13'363 pro Monat 65'028 pro Jahr 112'692 pro Jahr 160'356 pro Jahr Kostenbeteiligung pro Monat 400 Total 1'600 pro Monat Total 2'800 pro Monat Total 4'000 pro Monat 19'200 pro Jahr 33'600 pro Jahr 48'000 pro Jahr Kosten Kanton über BIG Total 3'819 pro Monat Total 6'591 pro Monat Total 9'363 pro Monat 45'828 pro Jahr 79'092 pro Jahr 112'356 pro Jahr Ambulante Angebote Die finanziellen Auswirkungen eines Ausbaus ambulanter Angebote können erst im Verlauf von vertieften Abklärungen beziffert werden. 22

24 6.2 Berufliche Integration Geschützte Tagesstrukturplätze Die Schätzung zusätzlich benötigter geschützter Tagesstrukturplätze geht von zwei bis fünf Plätzen pro Jahr für die nächsten vier Jahre aus, wobei Plätze mit hoher Betreuung (IBB 3 und IBB 4) benötigt werden. Im Verhältnis zum aktuellen Platzangebot entspricht dies einem Ausbau von 0.6 bis 1.4 Prozent. Ein Ausbau in dieser Grössenordnung würde zu zusätzlichen Kosten im Umfang von bis Franken pro Jahr führen. Für die zusätzlichen 8 bis 20 Plätze müsste nach vier Jahren mit Mehrkosten im Umfang von bis Franken pro Jahr gerechnet werden. Geschützte Tagesstruktursplätze Basis 2015 Szenario Szenario Szenario Fr. 2 Plätze Fr. 4 Plätze Fr. 5 Plätze Fr. Leistungspauschale IBB0 1' IVSE pro Monat IBB1 1' IBB2 2' IBB3 3' ' ' '038 IBB4 4' ' ' '879 Gesamtkosten / Kosten Kanton über BIG Total 7'812 pro Monat Total 15'624 pro Monat Total 19'917 pro Monat 93'744 pro Jahr 187'488 pro Jahr 239'004 pro Jahr Geschützte Arbeitsplätze Bei den geschützten Arbeitsplätzen werden keine finanziellen Auswirkungen erwartet. Arbeitsbegleitung Ein Ausbau der Arbeitsbegleitung wäre mit der aktuellen Finanzierung leicht günstiger als der geschützte Arbeitsbereich in den tiefen Betreuungsbedarfsstufen. Ein Ausbau von zwei bis sechs zusätzlichen Plätzen pro Jahr würde zu zusätzlichen Kosten im Umfang von bis Franken pro Jahr führen. Nach vier Jahren müsste für die zusätzlichen 8 bis 24 Plätze mit jährlichen Mehrkosten im Umfang von bis Franken gerechnet werden. Arbeitsbegleitung Basis 2015 Szenario Szenario Szenario Fr. 2 Plätze Fr. 4 Plätze Fr. 6 Plätze Fr. Leistungspauschale AB-IBB '300 IVSE pro Monat AB-IBB1 1' ' ' '872 Gesamtkosten / Kosten Kanton über BIG Total 2'436 pro Monat Total 4'304 pro Monat Total 6'172 pro Monat 29'232 pro Jahr 51'648 pro Jahr 74'064 pro Jahr Ambulante Angebote Da die Ausweitung der Dienstleistungen des Job Coaches erst mittelfristig erwartet wird und von der Umsetzung der Strategie wenn möglich ambulant vor stationär abhängt, ist kurzfristig nicht mit einem zusätzlichen Finanzbedarf zu rechnen. Bei den Integrationsarbeitsplätzen muss mit Kosten für eine verbesserte Information und daraus folgend mit einem Ausbau der Plätze gerechnet werden. Die Förderung der Integrationsarbeitsplätze führt je nach Entwicklung (vier bis zehn Plätze) zu Mehrkosten von bis Franken pro Jahr. Integrationsarbeitsplätze Basis 2015 Szenario 4 Plätze Szenario 7 Plätze Szenario 10 Plätze Fr. 150 Tage Fr. 150 Tage Fr. 150 Tage Fr. Leistungspauschale IAP ' ' '500 IVSE pro Monat IAP ' ' '000 Gesamtkosten / Kosten Kanton über BIG Total 1'650 pro Monat Total 2'750 pro Monat Total 4'125 pro Monat 19'800 pro Jahr 33'000 pro Jahr 49'500 pro Jahr 23

25 6.3 Finanzielle Auswirkungen in Relation zum Budget und Finanzplan Alle Beträge in Franken Vorjahreswerte Budget Finanzplan / Planwerte Rechnung 2013 Rechnung 2014 Rechnung 2015 Budget 2016 Finanzplan 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Beiträge an Beratungs- und Integrationsangebote (Art. 14 BIG) 712' ' ' ' ' ' ' '000 Differenz zum Vorjahresbudget 108' Angebotsplanung Die Leistungsaufträge laufen noch und müssen erst gegen Ende der Planungsperiode erneuert werden. Die finanziellen Auswirkungen eines Ausbaus ambulanter Angebote können erst im Verlauf von vertieften Abklärungen beziffert werden. Beiträge an Integrationsarbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt (Art. 23, 24 BIG) 188' ' ' ' ' ' ' '000 Differenz zum Vorjahresbudget 79'452 26'000 25'000 25'000 25'000 Der Leistungsausbau bei den Integrationsarbeitsplätzen war bereits bisher politisch gewünscht. Die Unterstützung der Integrationsarbeitsplätze ist bei Arbeitgebenden nicht sehr bekannt. Um die Nutzung auszuweiten, müsste stärker informiert werden. Nach einer verbesserten Information sind mit Mehrkosten von 20'000 bis 50'000 Franken pro Jahr zu rechnen. Ein minimales bis mittleres Szenario (zwischen vier und sieben Plätze pro Jahr) ist bereits im Finanzplan 2017 bis 2020 enthalten. Beiträge an Wohn- und Arbeitsbegleitung (Art. 11, 21 BIG) 80' '778-72' ' ' ' ' '000 Differenz zum Vorjahresbudget 375' ' ' ' '000 Im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie wenn möglich ambulant vor stationär ist die Förderung des Angebotes und damit ein Platzausbau notwendig. Ein Platzausbau bei der Wohn- und Arbeitsbegleitung wird zu Mehrkosten von 75'000 bis 184'000 Franken pro Jahr führen. Ein mittleres Szenario ist bereits im Budget 2016 und im Finanzplan 2017 bis 2020 enthalten. 2 Rechnung 2015: Das Interesse an teilstationären Angeboten besteht. Das Angebot musste erst entwickelt werden. Die Anbieter sind noch in der Umsetzung des Angebots. Zudem wurden zu hohe Abgrenzungen vorgenommen. Effektive Kosten 2015: 68'200 Franken. Beiträge an geschützte Wohn-, Arbeitsund Tagesstrukturangebote in Bündner Einrichtungen für Bündner/innen mit Behinderung (Art. 7, 12, 17, 22 BIG) 36'765'769 36'295' '230' '125'000 41'625'000 42'125'000 42'625'000 43'125'000 Differenz zum Vorjahresbudget 3'894' ' ' ' '000 Im Wohn- und Tagesstrukturbereich ist insbesondere für Personen mit einem mittleren bis hohen Betreuungsbedarf (IBB 2 bis IBB 4) ein Platzausbau notwendig. Ein Platzausbau bei den geschützten Wohn- und Tagesstrukturplätzen wird zu Mehrkosten von 274'000 bis 690'000 Franken pro Jahr führen. Ein mittleres Szenario ist bereits im Budget 2016 und im Finanzplan 2017 bis 2020 enthalten. Werden die Plätze für Personen mit mittlerem bis hohem Betreuungsbedarf im Kanton Graubünden nicht ausgebaut, ist damit zu rechnen, dass sie auf ausserkantonale Angebote ausweichen müssen. Es ist zu erwarten, dass sich das Wohnbegleitungsangebot etablieren muss. Mit einem Rückgang der geschützten Wohnplätze in tiefen Betreuungsbedarfsstufen (IBB 0 bis IBB 1) kann voraussichtlich erst mittelfristig gerechnet werden. Es ist möglich, dass die Förderung der ambulanten und teilstationären Angebote mittelfristig dazu führt, dass Menschen mit Behinderung später in ein stationäres Angebot eintreten als bisher. 1 Rechnung 2014: Aufgrund der Reservenregelungen und der Übertragung der Liegenschaften an die Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) waren grössere Rückerstattungen zu verzeichnen. 3 Rechnung 2015: Die Nachfrage nach zusätzlichen Plätzen in Bündner Einrichtungen ist weiterhin vorhanden. Der Aufbau dieser Plätze konnte kurzfristig nicht in dem Umfang erfolgen, wie dies im Budget geplant war. Zudem konnten Einrichtungen Schwankungsreserven bilden, was zu Rückerstattungen an den Kanton führte. Beiträge an geschützte Wohn-, Arbeitsund Tagesstrukturangebote in ausserkantonalen Einrichtungen für Bündner/innen mit Behinderung (Art. 28 BIG) 7'767'007 8'334'577 7'713' '314'000 9'739'000 10'164'000 10'589'000 11'014'000 Differenz zum Vorjahresbudget 1'600' ' ' ' '000 Geschützte Wohn- und Tagesstrukturplätze in ausserkantonalen Einrichtungen sind in der Regel teurer als im Kanton Graubünden. Der Kanton Graubünden ist bei Personen mit speziellen Behinderungen auf Angebote in anderen Kantonen angewiesen. Die Veränderungsprozesse bei den Angeboten sind sehr langsam. Deshalb kann es sein, dass zusätzliche ausserkantonale Angebote notwendig sind. Dies gilt vor allem, wenn mit dem mittleren Szenario allenfalls zu wenig Plätze geschaffen werden. 4 Rechnung 2015: Die Nachfrage nach ausserkantonalen Angeboten war im Jahr 2014 grösser als im Jahr Benötigter Gesamtkredit BIG 45'513'603 45'467'556 45'607'414 51'666'000 52'749'000 53'834'000 54'922'000 56'012'000 24

26 7. Interkantonale Angebotsplanung Von den Kantonen der Konferenz der Ostschweizer Sozialdirektorinnen und -direktoren und des Kantons Zürich (SODK Ost+) haben bereits die Kantone St. Gallen (Planungsperiode ), Thurgau (Planungsperiode ) und Zürich (Planungsperiode ) Planungsberichte erarbeitet. Die Berichte sind öffentlich zugänglich. Nach Möglichkeit möchten auch die anderen Kantone die Leistungen für Menschen mit Behinderung, die Wohnsitz in ihrem Gebiet haben, kantonsintern erbringen. In allen drei Planungsberichten kommen die Kantone zum Schluss, dass ein Ausbau der stationären Angebote notwendig ist. Die Notwendigkeit eines Platzausbaus wird unter anderem mit der Zunahme der Nachfrage aufgrund der steigenden Lebenserwartung sowie der Menschen mit psychischer Behinderung begründet. (Departement des Innern des Kantons St. Gallen, 2014, S , S. 51; Hochschule Luzern, Soziale Arbeit, 2013, S ; Stremlow, Villiger, Da Rui & Trommsdorff, 2015, S. 5-7) Des Weiteren stellt der Kanton Zürich eine leichte Zunahme der Eintritte von jungen Erwachsenen fest und geht davon aus, dass die Nachfrage nach Plätzen für Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen ansteigen wird (Hochschule Luzern, Soziale Arbeit, 2013, S. 17; Regierungsrat des Kantons Zürich, 2013, S. 2). Die Kantone St. Gallen und Thurgau gehen zudem davon aus, dass die Förderung beziehungsweise der Ausbau von ambulanten und/oder teilstationären Angeboten die Nachfrage nach stationären Angeboten leicht bremsen könnte (Departement des Innern des Kantons St. Gallen, 2014, S ; Stremlow et al., 2015, S. 6). Kanton Graubünden: Notwendiger Platzausbau im stationären Bereich - gemäss Angebotsplanung Graubünden, Platzausbau pro Jahr Jährlicher Ausbau des Angebots in Prozent Geschützte Wohnplätze Geschützte Tagesstrukturplätze Geschützte Arbeitsplätze Kantone St. Gallen, Thurgau und Zürich: Notwendiger Platzausbau im stationären Bereich - gemäss Planungsberichte St. Gallen, Thurgau, Zürich, Platzausbau pro Jahr Jährlicher Ausbau des Angebots in Prozent Platzausbau pro Jahr Jährlicher Ausbau des Angebots in Prozent Platzausbau pro Jahr Jährlicher Ausbau des Angebots in Prozent Wohnen (analog GWP) Rund Tagesstätten (analog GTP) Rund Werkstätten (analog GAP) Rund Quelle: Departement des Innern des Kantons St. Gallen, 2014, S. 51; Stremlow et al., 2015, S. 7; Regierungsrat des Kantons Zürich, 2013, S. 2 25

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