Kapitalanlagegesellschaft
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- Dirk Hochberg
- vor 8 Jahren
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1 Kapitalanlagegesellschaft Die Kapitalanlagegesellschaft ist eine Bank gem. 1 Abs. 1 Z 13 Bankwesengesetz (BWG) und ist zur Verwaltung von Kapitalanlagefonds berechtigt. Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes (InvFG). Die KAG ist jenes Unternehmen, das die Investmentfonds auflegt und managt. (1 Kapitalerhöhung Das Eigenkapital einer Aktiengesellschaft wird durch die Ausgabe von jungen Aktien, welche durch Bezahlung des Bezugspreises zu erwerben sind, erhöht. Grund für eine Kapitalerhöhung ist der gesteigerte Bedarf an Eigenkapital. Die Altaktionäre haben ein Recht auf den Bezug (Bezugsrecht) von jungen Aktien. (1 Kapitalertragsteuer Die Kapitalertragssteuer ist die Abzugssteuer auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge) und ist im Einkommenssteuergesetz geregelt. Sie beträgt in Österreich einheitlich 25%. Mit dem Abzug der Kapitalertragssteuer ist man endbesteuert und man braucht diese Erträge nicht mehr in die Einkommenssteuererklärung aufnehmen. (1 Kapitalmarkt Darunter versteht man den Markt für längerfristig zur Verfügung gestelltes Kapital. Der Kapitalmarkt wird unterteilt in Primär- und Sekundärmarkt. Gegenteil: Geldmarkt. (1 Kapitalmaßnahme Kassamarkt zb Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Fusion, Aktiensplit, Bonusaktien, etc. (1 Am Kassamarkt werden so genannte Kassageschäfte abgewickelt, bei der Lieferung, Abnahme und Bezahlung von Wertpapieren sofort erfolgen. Beispiel: Aktien, Anleihen, etc.. ( 4 Kassatag Erfüllungstag für alle an der Börse getätigten Wertpapiergeschäfte. An diesem Tag erfolgen Lieferung und Bezahlung der Wertpapiere. (1 Kassenobligation Spezielle Form einer Schuldverschreibung, die von Kreditinstituten ausgegeben wird und im allgemeinen eine kurze- bis mittelfristige Laufzeit hat. (1 Kauf- oder Call-Option Kauf von Wertpapieren auf Kredit Ist ein Vertrag über das Recht, dem Schreiber der Option eine bestimmte Anzahl eines Aggregates (z.b. Aktien, Index, etc.) bis zu einem bestimmten Stichtag, zu einem festgelegten Preis, jederzeit abkaufen zu können. ( 2 Der Kauf von Wertpapieren auf Kredit stellt ein erhöhtes Risiko dar. Der aufgenommene Kredit muss unabhängig vom Erfolg des Investments zurückgeführt werden. Außerdem schmälern die Kreditkosten den Ertrag.
2 Kauf/Verkauf von Fondsanteilen Der Käufer/Verkäufer erhält als Abrechnungspreis den - zum Zeitpunkt des Auftrages unbekannten - Kurs des nächsten Tages. (1 Kaufkraftparität Herrscht wenn identische Warenkörbe in unterschiedlichen Ländern gleich viel kosten. (1 KESt Siehe Kapitalertragsteuer. (1 KGV Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) gibt an, in welchem Verhältnis der Gewinn einer Aktiengesellschaft zur aktuellen Börsenbewertung steht. Es errechnet sich aus dem Kurs geteilt durch den Gewinn je Aktie. Bei einem niedrigen KGV gilt eine Aktie als günstig, bei einem hohen KGV als ungünstig. (1 Klassifikationsgesellschaft Klassifikationsgesellschaften sind Untersuchungs- und Auskunftsbüros, die den Bau und die Instandhaltung von Schiffen überwachen. Sie stellen insofern eine Art TÜV für Schiffssicherheit, -technik und -konstruktion sowie Meerestechnik dar. Sie sind auch Organ für die Zertifizierung nach international standardisierten Management- und Qualitätssystemen (z.b. ISO-Normen). Ein Schiff, das nach den Normen und unter der Aufsicht einer Klassifikationsgesellschaft gebaut worden ist, wird in das Register der betreffenden Klassifikationsgesellschaft eingetragen und erhält ein Klassezertifikat. Bedeutende Klassifikationsgesellschaften sind u. a. Germanischer Lloyd, Det Norske Veritas und Bureau Veritas. Kleinanlegerabschlag Wer alleine oder gemeinsam mit anderen Rechtsträgern eine kontrollierende Beteiligung an einer Zielgesellschaft erlangt, muß ein Angebot zum Erwerb aller Beteiligungspapiere der Zielgesellschaft stellen (Pflichtangebot). Der 26 des Übernahmegesetzes sieht nun vor, daß der Preis für eine übernommene Aktie, der an Minderheitsaktionäre bezahlt wird, jenen Preis, der an Großaktionäre bezahlt wird, um 15 Prozent unterschreiten darf. Diese Bestimmung kann aber in der Unternehmenssatzung ausgeschlossen werden (siehe Corporate Governance). (1 Kommunalbrief Von eigens dazu befugten Banken (z. B. Hypothekenbanken) ausgegebene Schuldverschreibung, deren Erlös hauptsächlich zur Gewährung von Krediten an öffentlich rechtliche Körperschaften, wie z. B. Gemeinden und Gemeindeverbänden dient. (1
3 Komplementär Vollhaftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Bei Emittenten in der Rechtsform der GmbH & Co. KG ist der Komplementär eine GmbH und die Haftung ist somit auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Knoten (kn) Geschwindigkeitseinheit, gemessen in nautischen Meilen (Seemeilen) pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile pro Std. = 1,852 km/h. Die Geschwindigkeit eines Schiffes wird in Knoten angegeben. Konsolidierung Stabilisierung der Kursentwicklung an der Börse nach stärkeren Schwankungen. ( 4 Konsortialbanken Konvertibilität Körperschaftsteuer Jene Banken, die gemeinsam ein Emmissionssyndikat bilden. (1 Konvertible Währungen sind solche, die uneingeschränkt gegen alle andere Währungen gehandelt werden können. Währungen, die überall frei konvertierbar sind, werden harte Währungen genannt. (1 Die Körperschaftssteuer ist die Einkommensteuer, die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (z.b. Aktiengesellschaften, GmbHs, etc) zahlen müssen. Sie wird auf den Gewinn erhoben. Dividende können je nach Staat zusätzlich als einkommensteuerpflichtig angesehen werden, wodurch es zu doppelter Versteuerung kommen kann. In Österreich beträgt die Körperschaftsteuer 25%. (1
4 Korrelation Statistisches Maß für den Zusammenhang diverser Größen, wie z.b. Börsenkurs und Wirtschaftsentwicklung. (1 Kreditderivat Ist ein bilateraler Finanz-Kontrakt, der es erlaubt, das Kreditrisiko von anderen Risiken und von dem Instrument, mit dem es verbunden ist, zu isolieren und es von einer Gegenpartei zu einer anderen zu transferieren. Bei einem Kreditderivat ist ein Finanzinstrument in dem die eine Partei = Sicherheitengeber der anderen Partei = Sicherungsnehmer verpflichtet ist, aufgrund einer Bonitätsveränderung eine Leistung zu erbringen und zwar selbst dann, wenn dem Sicherungsnehmer aus dieser Bonitätsveränderung kein Schaden entstanden ist. ( 3 Kündbarer Festzinszahler-Swap Der Käufer eines Festzinszahler-Swaps erhält den variablen Zinssatz (z.b. vierteljährliche Zahlungen des 3-Monats-Euribor ¹) und zahlt einen fixen Zinssatz (z.b. jährliche Zahlungen von 5 %). Ein Austausch des Nominalbetrages findet nicht statt. Durch den Verkauf von Kündigungsoptionen kann der Käufer des Swaps den zu bezahlenden fixen Zinssatz verringern. (z.b. auf 4,50 % bei jährlichen Kündigungsmöglichkeiten nach 3 Jahren) Kündigung Kupon Einseitige Willenserklärung, durch die ein Rechtsverhältnis für die Zukunft aufgelöst wird. Die Möglichkeit einer Kündigung muss in den Anleihenbedingungen in Form einer Kündigungsklausel festgeschrieben sein. In dieser kann dem Emittenten und/oder dem Gläubiger das Recht eingeräumt werden, zu/ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem festgelegten Kurs, meistens der Nennwert, zu kündigen. (1 Der Kupon bezeichnet den Zinssatz, den der Emittent auf regelmäßiger Basis zu zahlen bereit ist. Der Nominalzinssatz wird dazu verwendet, die Höhe der jährlich an den Anleihebesitzer zu leistenden Zahlung zu bestimmen. Diese erfolgt in regelmäßigen Intervallen einmal oder mehrmals pro Jahr. Marktusance ist, dass europäische Anleihen einmal pro Jahr auszuschütten, britische, amerikanische und japanische Bonds hingegen bezahlen Kuponzahlungen in Haljahresschritten aus. ( 3 Kuponbogen Teil des Anteilscheines, der die Erträgnisscheine und den Erneuerungsschein umfaßt. (1 Kupons Bezeichnung für Zinsschein bei einem festverzinslichen Wertpapier, Dividendenschein bei einer Aktie und Erträgnisschein bei einem Investmentzertifikat. (1 Kupontermin Zeitpunkt, zu dem Anleihenzinsen fällig sind. (1
5 Kurs Preis für Wertpapiere, Devisen oder börsenmäßig gehandelte Waren, der sich durch Angebot und Nachfrage bildet. (1 Kurs-Buchwert-Verhältnis Das Kurs-Buchwert-Verhältnis zeigt an, mit dem Wievielfachen des Buchwertes eine Aktie an der Börse gehandelt wird. Je niedriger das Kurs-Buchwert-Verhältnis, desto preiswerter ist die Aktie. (1 Kurs-Cash-Flow-Verhältnis Das Kurs-Cash-Flow-Verhältnis zeigt an, mit dem Wievielfachen des geschätzten zukünftigen Cash-Flows eine Aktie jetzt bewertet ist. Je niedriger das Kurs-Cash-Flow-Verhältnis, desto preiswerter ist die Aktie. (1 Kursgewinn Unterschied zwischen niedrigem Ankaufskurs und höherem Verkaufskurs. Gegenteil: Kursverlust (1 Kurs-Gewinn-Verhältnis Das KGV gibt an, in welchem Verhältnis der Gewinn einer Aktiengesellschaft zur aktuellen Börsenwertung steht. Es errechnet sich aus dem Kurs geteilt durch den Gewinn je Aktie. Bei einem niedrigen KGV gilt eine Aktie als günstig, bei einem hohen KGV als teuer. (1 Kurspflege Kurspflege ist der gezielte Zukauf eines Aktientitels, um einen befürchteten Wertverlust zu vermeiden. Das kann im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien geschehen. Dann kauft die Konsortialbank oft Papiere auf. Auch wenn sich an einem Handelstag für wenige kleine Verkaufsaufträge einer Aktie keine Käufer finden, andererseits aber viele Aktien angeboten werden, kauft das Emissionsinstitut auf eigene Rechnung. Kurspflege wird in der Regel im Interesse der Anleger betrieben. Investmentfonds-Manager betreiben allerdings auch schon einmal Kurspflege, um rechtzeitig vor dem Jahresabschluss höhere Gewinne vorweisen zu können. Das nennt man auch "Window-Dressing". (1 Kursrisiko Unter Kursrisiko versteht man die möglichen Wertschwankungen einzelner Investments. Das Kursrisiko kann bei Verpflichtungsgeschäften (zb Devisentermingeschäften, Futures, Schreiben von Optionen) eine Besicherung (Margin) notwendig machen bzw. deren Betrag erhöhen, dh Liquidität binden. Kursverlust Unterschied zwischen Ankaufskurs und niedrigerem Verkaufskurs. Gegenteil: Kursgewinn (1 Kurszusatz Zusatzinformation zu den Börsekursen, die der genaueren Kennzeichnung der Marktlage dienen. Dazu zählen eb für ex Bezugsrecht, ed für ex Dividende. (1
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