Buss Schiffsfonds 2. MS Stadt Rendsburg

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1 Buss Schiffsfonds 2 MS Stadt Rendsburg

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3 Inhaltsverzeichnis 1 2 Erklärung zur Prospektverantwortung 4 Angebot im Überblick 5 Einleitung 6 Kurzdarstellung des Beteiligungsangebotes 12 Risiken der Beteiligung 2 Anlageobjekt 21 Marktumfeld Containerschifffahrt 28 Schiff und Werft 32 Beschäftigung 33 Vertragsreeder 34 Die Initiatorin 38 Investitionsplanung und Prognoserechnung 39 Investitions- und Finanzierungsprognose 42 Ergebnis- und Liquiditätsprognose 48 Kapitalflussprognose für einen Anleger 5 Sensitivitätsanalyse Abweichungen von der Prognose 52 Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sowie jüngster Geschäftsgang 56 Rechtliche Grundlagen 57 Gesellschaftsvertrag 63 Treuhandvertrag 65 Weitere Verträge 71 Verflechtungen und Vergütungen/Gewinnbeteiligungen 74 Wesentliche Vertragspartner 82 Steuerliche Grundlagen 92 Vertragswerk 11 Beteiligungshinweise Prüfung des Prospektes Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

4 Erklärung zur Prospektverantwortung

5 Erklärung zur Prospektverantwortung 3 Erklärung zur Prospektverantwortung Die Initiatorin, die Buss Capital GmbH & Co. KG ( Buss Capital oder Initiatorin ), Reiherdamm 44, 2457 Hamburg, mit Sitz in Hamburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buss Capital Verwaltung GmbH, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes. Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen Erlassen der Finanzverwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Anleger kann sich ausschließlich auf die in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben stützen. Abweichende Angaben und Zusicherungen sind unwirksam. Der Inhalt dieses Prospektes zeigt die Beurteilung der zu dem genannten Datum bekannten Sachverhalte. Buss Capital erklärt hiermit, dass die im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Datum der Prospektaufstellung: 9. Mai 28 Buss Capital GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin, die Buss Capital Verwaltung GmbH, diese vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer: Dr. Johann Killinger Dr. Dirk Baldeweg Marc Nagel

6 Angebot im Überblick Der Fonds auf einen Blick Eckdaten Mindestbeteiligung: 1. (zzgl. 5% Agio) Emissionskapi tal: 5,92 Mio. Planmäßige Laufzeit: ca. 15,5 Jahre (geplanter Schiffsverkauf Ende 223) Geringe Besteuerung (Tonnagesteuer) Sicherheit als Strategie Investition in ein modernes, flexibel einsetzbares Vollcontainerschiff mit einer Stellplatzkapazität von ca. 1.1 TEU Risikominimierung durch Mitgliedschaft in einem Einnahmepool Transportmarkterfahrener Initiator Platzierungsgarantie Erfolg als Ziel Hohe halbjährliche Auszahlungen: anfänglich 7% p.a., ansteigend bis auf 22% p.a. des Beteiligungsbetrags Erste Auszahlung bereits Anfang 29 (zeitanteilig für 28) Prognostizierte Gesamtauszahlungen inkl. Schlusszahlung: ca. 26% bezogen auf den Beteiligungsbetrag (vor Steuern, bei Einzahlung zum 31. Juli 28)

7 Einleitung 5 Einleitung Buss Capital beteiligt am Containermarkt Die Buss Capital GmbH & Co. KG ( Buss Capital oder Initiatorin ) gehört zur Hamburger Buss-Gruppe, die seit langem in der internationalen maritimen Logistik, u.a. im Hafenumschlag tätig ist. Die Buss-Gruppe ist mit der 181 gegründeten und damit zweitältesten deutschen Reederei Aug. Bolten verbunden, die eine Flotte von ca. 25 Massengut-, Container- und Multipurpose-Schiffen betreibt. Seit Gründung im Jahr 23 hat Buss Capital elf geschlossene Containerfonds aufgelegt und ist in diesem Segment Marktführer. Mit dem Buss Schiffsfonds 2 bietet Buss Capital seinen Anlegern neben den Containerfonds eine weitere Möglichkeit, sich am global wachsenden Containermarkt zu beteiligen und dabei von der Expertise von Buss Capital in der maritimen Logistik zu profitieren. Buss Capital in Zahlen Gesamtinvestitionsvolumen ca. 1,4 Mrd. Eingeworbenes Eigenkapital (kumuliert)* ca. 357 Mio. Anleger* ca Eine Zusammenfassung der Leistungsbilanz von Buss Capital ist auf den S. 35ff dieses Verkaufsprospektes dargestellt. Container und Containerschiffe *Stand 3/28 prognostizieren auch für die Zukunft dynamisches und nachhaltiges Wachstum. Die Beteiligung Die im Jahr 24 gebaute Stadt Rendsburg ist ein modernes, flexibel einsetzbares Vollcontainerschiff mit einer Stellplatzkapazität von rund 1.1 TEU. Es ist für den Einsatz im Regional- und Feederverkehr konzipiert und wird seit knapp dreieinhalb Jahren erfolgreich in der Karibik eingesetzt. Die Stadt Rendsburg fährt im 1.1 T+H Einnahmepool, der von der Thien & Heyenga Bereederungs- und Befrachtungsgesellschaft m.b.h. ( Thien & Heyenga oder Vertragsreeder ), die auch die Bereederung des Schiffes übernimmt, geleitet wird. Thien & Heyenga ist eine international operierende Reederei, die derzeit insgesamt 35 Schiffe bereedert. Die Fondsgesellschaft optiert von Anfang an zur Tonnagesteuer. Dadurch können die Anleger die Fondserträge einschließlich eines etwaigen Veräußerungsgewinns nahezu steuerfrei vereinnahmen. Verläuft die Beteiligung wie geplant, bekommen die Anleger über den prognostizierten Anlagezeitraum von ca. 15,5 Jahren Auszahlungen in Höhe von anfänglich 7% p.a., die bis auf 22% p.a. ansteigen. Die Auszahlungen sollen halbjährlich im Juni und Dezember eines jeden Jahres geleistet werden. Die erste Auszahlung erhalten Anleger bereits Anfang 29 zeitanteilig für das Jahr 28. Die prognostizierten Gesamtauszahlungen betragen bei einer vollständigen Einzahlung des Beteiligungsbetrages inkl. Agio zum 31. Juli 28 ca. 25,6% vor Steuern. Container und Containerschiffe sind aus der internationalen Logistik nicht mehr wegzudenken. Mit jährlichen Wachstumsraten von regelmäßig um die 1% verzeichnet der internationale Containerverkehr einen ungebrochenen Boom. Führende Logistikforschungsinstitute

8 6 Kurzdarstellung des Beteiligungsangebotes Beteiligungsangebot Der Anleger beteiligt sich zunächst als Treugeber über die Buss Treuhand GmbH ( Treuhänderin ) an einem geschlossenen Fonds in Form einer deutschen Kommanditgesellschaft, der MS STADT Rendsburg T+H Schiffahrts GmbH + Co. KG, Hamburg. Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und Betrieb sowie der spätere Verkauf des Schiffes. Gründungskommanditisten der Fondsgesellschaft sind Thien & Heyenga als Vertragsreeder mit einem Kommanditanteil von 2., Buss Capital mit einem Kommanditanteil von 5. sowie die Treuhänderin mit einem Kommanditanteil von 5.. Das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft soll um ( Emissionskapital ) auf insgesamt erhöht werden. Die vollständige Investitions- und Finanzierungsprognose ist auf den S. 39ff dargestellt und erläutert. Komprimierte Darstellung der Investitions- und Finanzierungsprognose in % der in % des Mittelverwendung (Prognose) T Gesamtfinanzierung Kommanditkapitals inkl. Agio Schiff ,5% 241,3% Anschaffungsnebenkosten 43,24%,66% Fondsabhängige Vergütungen (inkl. Agio) ,5% 21,67% Nebenkosten der Vermögensanlage 242 1,39% 3,75% Liquiditätsreserve 142,82% 2,2% Summe ,% 269,31% Mittelherkunft (Prognose) Schiffshypothekendarlehen ,87% 169,31% Emissionskapital ,97% 91,49% Gründungskapital 255 1,46% 3,94% Agio 296 1,7% 4,57% Summe ,% 269,31%

9 Kurzdarstellung des Beteiligungsangebotes 7 Schiff und Beschäftigung Die Fondsgesellschaft hat mit Kaufvertrag vom 22. Februar 28 das Containerschiff MS Stadt Rendsburg von der Zimbala Shipping Company Ltd. für 24,7 Mio. US$ erworben und am 2. April 28 übernommen. Die Stadt Rendsburg weist im Vergleich zu anderen modernen Containerschiffen der gleichen Größe einige Besonderheiten auf, die die Einnahmemöglichkeiten und damit den Wert MS Stadt Rendsburg Schiffstyp Bauwerft Ablieferung/Übernahme Containerkapazität Kühlcontaineranschlüsse Tragfähigkeit Dienstgeschwindigkeit Ladegeschirr Vollcontainerschiff Damen Shipyards Okean, Nikolaev, Ukraine Das Schiff wurde am 25. August 24 von der Werft abgeliefert und am 2. April 28 von der Fondsgesellschaft übernommen 1.83 TEU, davon 334 TEU unter Deck 2, davon 55 unter Deck tdw ca. 2, kn 2 elektro-hydraulische Ladekräne mit jeweils 45 t Tragfähigkeit des Schiffes erhöhen. So ermöglicht das bordeigene Ladegeschirr der Stadt Rendsburg, auch Häfen mit weniger entwickelter Hafeninfrastruktur anzulaufen. Dies erhöht den Einsatzwert des Schiffes in seinem derzeitigen Einsatzgebiet, der Karibik. Auch in Fahrtgebieten wie Mittel- und Südamerika, Afrika und in Teilen Asiens besteht eine Nachfrage nach dergestalt ausgerüsteten Schiffen. Die hohe Zahl an Kühlanschlüssen trägt der stark wachsenden Nachfrage nach Kühlcontainertransporten Rechnung. Die für ein kleineres Containerschiff relativ hohe Geschwindigkeit verkürzt die Transportzeiten, was für Produkte wie z.b. Frischwaren ein entschiedener Vorteil ist. Die Stadt Rendsburg wird von Thien & Heyenga bereedert und ist Poolpartner im 1.1 T+H Einnahmepool. Dieser ebenfalls von Thien & Heyenga gemanagte Einnahmepool umfasst insgesamt elf Schiffe mit ähnlicher Spezifikation. Der Pool ist zunächst bis zum 31. Dezember 29 fest vereinbart. Danach verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Poolpartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Wenn ein Poolpartner kündigt, bleibt der Pool für die verbleibenden Poolpartner bestehen. Thien & Heyenga managt den Pool nach einem diversifizierten Beschäftigungskonzept. Die Poolschiffe sind bei verschiedenen Charterern mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten und in unterschiedlichen Fahrtgebieten beschäftigt. Alle Schiffe im Pool haben derzeit eine Beschäftigung. Für die Stadt Rendsburg besteht zurzeit ein Chartervertrag mit der SeaFreight Line Ltd., Cayman Islands, der noch bis zum 29. August 28 (+3/-45 Tage) läuft. Ihr Einsatzgebiet im Rahmen dieses Chartervertrages ist die Karibik.

10 8 Prognostizierte Nettopoolraten Kalkuliert für das Jahr 28* Prognose ab dem Jahr US$ pro Tag 12.5 US$ pro Tag *Die Nettopoolrate für das Jahr 28 wurde auf der Basis der bestehenden Charterverträge kalkuliert. Die Verträge stehen zum Großteil für das ganze Jahr fest. Für knapp die Hälfte der im Pool fahrenden Schiffe bestehen Charterverträge bis ins Jahr 29 bzw. 21. Zu den Einzelheiten vgl. S. 32. Finanzierung Die Fondsgesellschaft hat mit einer deutschen Geschäftsbank einen Vertrag über ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von 17,35 Mio. US$ abgeschlossen. Die Laufzeit beträgt 14,5 Jahre ab Übernahme des Schiffes. Zusätzlich hat die Fondsgesellschaft mit derselben Geschäftsbank einen Vertrag über ein Darlehen in Höhe von 7,35 Mio. US$ zur Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals geschlossen. Dieser Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 28. Das kurzfristige Darlehen valutiert nunmehr, nach Umwandlung in Euro, mit Für das langfristige, in US-Dollar valutierte Schiffshypothekendarlehen wird in der Prognose bis einschließlich 212 mit einem Zinssatz von durchschnittlich 4,82% p.a. gerechnet. Für das Jahr 213 ist in der Prognose ein Zinssatz von 5,33% p.a. angesetzt. In den Folgejahren wird mit einem Zinssatz von 5,5% p.a. bzw. nach weiteren fünf Jahren von 6,5% p.a. kalkuliert. Der anfängliche Zinssatz berücksichtigt einen für fünf Jahre für 5% des Darlehensbetrages durch Zinssicherungsgeschäfte (Zinsswaps) gesicherten Zinssatz von 4,64% p.a. (vgl. genauer S. 45 unter Ergebnis- und Liquiditätsprognose ). Devisenkurse Die Fondsgesellschaft hat den Darlehensbetrag des Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehens zu einem Kurs von 1,5836 US$/ in Euro umgewandelt. In der Investitions-, Betriebs- und Liquidationsphase wurde daher ein Devisenmittelkurs von durchgängig 1,5836 US$/ angenommen. Auszahlungen Verläuft die Beteiligung wie geplant, bekommen die Anleger über den geplanten Anlagezeitraum von ca. 15,5 Jahren Auszahlungen in Höhe von anfänglich 7% p.a., die bis auf 22% p.a. ansteigen. Die Auszahlungen sollen halbjährlich im Juni und Dezember eines jeden Jahres geleistet werden. Für das Jahr 28 erhalten Anleger, die ihren Beteiligungsbetrag inkl. Agio bis zum 3. Dezember 28 vollständig eingezahlt haben, bereits Anfang 29 eine erste Auszahlung in Höhe von zeitanteilig 7% p.a. ihres Beteiligungsbetrages ab dem Zeitpunkt der vollständigen Einzahlung (inkl. Agio) bei der Fondsgesellschaft. Die Höhe der Auszahlungen ist allgemein von der in der Fondsgesellschaft zur Verfügung stehenden Liquidität abhängig. Bei der ersten Auszahlung wirkt sich darüber hinaus der individuelle Einzahlungszeitpunkt des jeweiligen Anlegers aus. Bei planmäßigem Verlauf der Beteiligung erhalten Anleger, die ihren Beteiligungsbetrag inkl. Agio zum 31. Juli 28 einzahlen, Gesamtauszahlungen in Höhe von ca. 25,6% vor Steuern bezogen auf ihren Beteiligungsbetrag. Bei Einzahlung vor oder nach dem 31. Juli 28 erhöht bzw. verringert sich die prognostizierte Erstauszahlung und Gesamtauszahlung entsprechend. Laufzeit Die Prognose geht von einer Laufzeit der Vermögensanlage bis zum 31. Dezember 223 und einem entsprechenden Verkauf des Schiffs zum Ende des Jahres 223 aus. Der Planungszeitraum für die Anleger beträgt damit ca. 15,5 Jahre. Wenn die Gesellschafter mit einer Mehrheit von über 75% gegen den Verkauf zum geplanten

11 Kurzdarstellung des Beteiligungsangebotes 9 Zeitpunkt bzw. für einen früheren Verkauf des Schiffs und eine anschließende Liquidation der Fondsgesellschaft stimmen, ist auch eine andere Laufzeit möglich. Der einzelne Anleger kann seine Beteiligung mit einer Frist von einem Jahr kündigen (erstmals zum 31. Dezember 224). Er erhält dann nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft eine Abfindung, die in acht gleichen Halbjahresraten zu zahlen ist. Diese Abfindung kann ggf. niedriger sein als ein anteiliger Liquidationserlös. Steuerliches Konzept Die Einkünfte der Fondsgesellschaft werden auf Ebene des Anlegers als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Die Fondsgesellschaft ist für steuerliche Zwecke transparent und damit kein eigenes Steuersubjekt. Die Option zur Tonnagesteuer wurde mit Übernahme des Schiffs ausgeübt, so dass den prognostizierten Auszahlungen nur geringe Steuerzahlungen gegenüberstehen. Mit der pauschalen Gewinnermittlung sind nicht nur die laufenden Gewinne eines Schiffsbetriebes, sondern auch ein etwaiger Gewinn aus einer Veräußerung des Schiffs abgegolten. Platzierungsgarantie Die Platzierungsgarantinnen geben eine Platzierungsgarantie für das einzuwerbende Emissionskapital von 5,92 Mio. und werden das bis zum 31. Dezember 28 ggf. noch nicht gezeichnete und eingezahlte Kommanditkapital bis zur Erreichung des Emissionskapitals übernehmen. Platzierungsgarantinnen sind zu 5% die Buss Group GmbH & Co. KG und zu 5% Thien & Heyenga zusammen mit der Kommanditgesellschaft Thien + Heyenga Holding GmbH + Co. Mittelverwendungskontrolle Die Verwendung und Freigabe des Emissionskapitals während der Investitionsphase wird von einer unabhängigen Mittelverwendungskontrolleurin, der BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BLS), kontrolliert. Die Kontrolle erfolgt ausschließlich nach formalen Kriterien. Rechte der Anleger Die Anleger beteiligen sich durch Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages über die Treuhänderin mittelbar an der Fondsgesellschaft, können ihr aber später jederzeit auch unmittelbar als Kommanditisten beitreten. Durch die mittelbare Beteiligung an der Fondsgesellschaft werden die Anleger im Innenverhältnis zur Fondsgesellschaft und deren Gesellschaftern einem Kommanditisten weitgehend mit allen gesellschaftsvertraglich geregelten Rechten und Pflichten gleichgestellt. Hierzu gehören insbesondere Stimmrechte und die Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der Fondsgesellschaft. Haftung Die Haftung der Kommanditisten ist gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf ihre Hafteinlage beschränkt. Diese beträgt 1% des von ihnen übernommenen Kommanditanteils. Bei einem Kommanditanteil von beispielsweise 1. beträgt die Haftsumme 1.. Diese Haftung kann in Höhe erhaltener Auszahlungen wieder aufleben, soweit diese nicht durch Gewinne gedeckt sind. Sofern sie nur mittelbar über die Treuhänderin an der Fondsgesellschaft beteiligt sind, haften die Anleger nicht unmittelbar gegenüber Gesellschaftsgläubigern, da an ihrer Stelle die Treuhänderin als Kommanditistin im Handelsregister eingetragen ist. Da der jeweilige Anleger als Treugeber die Treuhänderin jedoch von jeder Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger freizustellen hat, ist der Treugeber auch insoweit einem unmittelbar haftenden Kommanditisten gleichgestellt. Mittelbar Beteiligten leitet die Treuhänderin Auszahlungen der Fondsgesellschaft nur dann weiter, wenn die Auszahlung nicht zum Wiederaufleben der (ansonsten die Treuhänderin treffenden) Kommanditistenhaftung führt. Die sich auf Basis der Ergebnis- und Liquiditätsprognose ergebenden jährlichen Auszahlungen sind in der Kapitalflussprognose auf S. 48f getrennt in Eigenkapitalrückzahlungen und Gewinnausschüttungen dargestellt. Das sich für einen Kommanditisten ergebende Haftungsvolumen ist dort ebenfalls ausgewiesen.

12 1 Übertragung und Handelbarkeit der Anteile Die Beteiligungen können grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise, ggf. mit Zustimmung der Komplementärin, durch Abtretung übertragen werden. Diese Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Zunehmend entwickelt sich auch ein Zweitmarkt für Kommanditbeteiligungen. Einen gesetzlich geregelten Markt gibt es jedoch bislang nicht, so dass die Fungibilität der Beteiligungen eingeschränkt ist. Beirat Die Fondsgesellschaft soll einen Beirat haben, der die Interessen der Anleger gegenüber der Komplementärin wahrnimmt und über bestimmte gemäß 8.5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft ( Gesellschaftsvertrag ) zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte entscheidet. Der Beirat hat drei Mitglieder, von denen zwei von den Anlegern gewählt werden und eins von der Komplementärin entsandt wird. Bis zur Wahl des Beirats durch Gesellschafterbeschluss kann die Komplementärin einen vorläufigen Beirat berufen. Eine über einen Auslagenersatz hinausgehende etwaige Vergütung der Beiratsmitglieder wird von den Gesellschaftern festgesetzt. Gutachten Die Gutachten, die diesem Verkaufsprospekt zugrunde liegen (insbesondere das Bewertungsgutachten), können von interessierten Anlegern angefordert werden. Gegebenenfalls ist hierzu eine Auskunftsvereinbarung notwendig. Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die sich an einem langfristigen Investment beteiligen möchten. Die Beteiligung an der MS STADT Rendsburg T+H Schiffahrts GmbH + Co. KG ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit Risiken, die auf den S. 12ff dargestellt werden, verbunden ist. Dieses Beteiligungsangebot ist daher nur für Anleger geeignet, die Teile ihres Vermögens unternehmerisch investieren möchten und die den bei einem unerwartet negativen Verlauf eintretenden Verlust bis hin zu einem Totalverlust in Kauf nehmen können. Beteiligung und Abwicklung Die Beteiligung erfolgt in Euro. Die Mindestbeteiligung beträgt 1.. Höhere Beteiligungsbeträge müssen durch 1. teilbar sein. Auf den jeweiligen Beteiligungsbetrag fällt zusätzlich ein Agio in Höhe von 5% an. Der Beteiligungsbetrag sowie das Agio sind innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Beitrittserklärung und Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin auf folgendes Mittelverwendungskonto der Fondsgesellschaft bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG zu leisten (vgl. auch die Beitrittshinweise am Ende): Kontonummer: Bankleitzahl: 2 3 IBAN: DE BIC (S.W.I.F.T.-Code): HYVEDEMM3 Das öffentliche Angebot erfolgt ausschließlich in Deutschland und beginnt ab dem ersten Werktag nach Veröffentlichung dieses Prospektes. Die Zeichnung von Anteilen ist bis zur Vollplatzierung des Emissionskapitals möglich, längstens bis zum 31. Dezember 28. Eine vorzeitige Schließung der Zeichnung oder eine Kürzung der Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen ist nicht zulässig. Anlegerkreis

13 Kurzdarstellung des Beteiligungsangebotes 11

14 12 Risiken der Beteiligung Hinweis Die Beteiligung an der MS STADT Rendsburg T + H Schiffahrts GmbH + Co. KG ( Fondsgesellschaft ) ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit Risiken verbunden ist. Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Wenn zukünftige wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen von den hier unterstellten Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung der Beteiligung gegenüber den Prognosen wesentlich verändern. Laufende Auszahlungen und Rückzahlung der Einlagen der Gesellschafter werden nicht garantiert. Die folgenden Ausführungen umfassen alle zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung aus Sicht der Initiatorin erkennbaren und von dieser als wesentlich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Beteiligung. Die Reihenfolge der Darstellung orientiert sich an der Aufteilung nach prognosegefährdenden, anlagegefährdenden und anlegergefährdenden Risiken. Geplante Gesetzesänderungen, nicht offiziell veröffentlichte Verwaltungsanweisungen und sonstige nicht verbindliche Auskünfte zum deutschen Steuerrecht wurden nicht berücksichtigt. Anleger sollten sich gewissenhaft mit den Ausführungen in diesem Emissionsprospekt und vor allem mit den hier dargestellten Risiken der Beteiligung befassen und deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung individuell bewerten. Der Eintritt einzelner aber auch die Kumulation mehrerer Risiken kann zu einem Misserfolg der Beteiligung bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Dieses Beteiligungsangebot ist daher nur für Anleger geeignet, die Teile ihres Vermögens unternehmerisch investieren möchten und die den bei einem unerwartet negativen Verlauf eintretenden Verlust bis hin zu einem Totalverlust in Kauf nehmen können. Anlegern wird empfohlen, sich vor der Zeichnung der Beitrittserklärung von einem unabhängigen Dritten, z.b. einem Steuerberater oder Rechtsanwalt, beraten zu lassen. Prognose- und anlagegefährdende Risiken Prognosegefährdende Risiken sind Risiken, die zu einem schlechteren wirtschaftlichen Ergebnis und einer schwächeren Rendite als geplant führen können. Anlagegefährdende Risiken gefährden entweder das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage und können damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Beteiligungsbetrages führen. Da jedes anlagegefährdende Risiko immer auch das Risiko einer schwächeren Rendite mit sich bringt und umgekehrt die sehr negative Entwicklung eines prognosegefährdenden Risikos bzw. die gleichzeitige Realisierung mehrerer prognosegefährdender Risiken sich anlagegefährdend auswirken können, verzichten die nachfolgenden Ausführungen auf deren getrennte Darstellung. Vertragserfüllung Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft ist wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung davon abhängig, dass die Vertragspartner der Fondsgesellschaft ihre Verpflichtungen erfüllen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragspartner ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllen oder ggf. vorhandene Kündigungsrechte wahrnehmen. Auch ist ein Ausfallrisiko in Bezug auf Vertragspartner, namentlich Versicherer sowie des Verkäufers des Schiffes und der Charterer, nicht auszuschließen (Bonitätsrisiko). Der Wegfall bzw. Ausfall von Vertragspartnern der Fondsgesellschaft kann das wirtschaftliche Ergebnis oder sogar den Bestand der Fondsgesellschaft gefährden. Pool- und Chartereinnahmen Das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung hängt in hohem Maße davon ab, dass die für die Stadt Rendsburg angenommenen Einnahmen auch tatsächlich erzielt werden. Die Stadt Rendsburg ist Poolpartner im 1.1 T+H Einnahmepool. Grundsätzlich entwickeln sich die Einnahmen aus einem Pool entsprechend dem Marktniveau. Bei dem Einnahmepool, in dem die Stadt Rendsburg eingesetzt ist, werden die Schwankungen des

15 Risiken der Beteiligung 13 Chartermarktes durch die gleichmäßige Verteilung der Chartereinnahmen der in dem Pool fahrenden Schiffe ausgeglichen. Es besteht das Risiko, dass während bzw. nach Ablauf der laufenden Festchartervereinbarungen für die Stadt Rendsburg und die übrigen Poolpartner niedrigere Charterraten als geplant eingefahren werden, beispielsweise durch Ausfall von Charterern (Bonitätsrisiko) oder aufgrund gesunkener Frachtraten. Diese Umstände beeinflussen die Einnahmen des Pools, so dass die Poolnettoerlöse unter die prognostizierten Werte sinken können. Auch bei einer für die Stadt Rendsburg eventuell vereinbarten Charterrate bzw. einer Anschlussbeschäftigung zu hohen Frachtraten können die tatsächlichen Einnahmen der Fondsgesellschaft durch vergleichsweise niedrige bzw. ausfallende Charterraten anderer in dem Pool fahrender Schiffe unterhalb der kalkulierten Einnahmen liegen. Sollte die Stadt Rendsburg nicht einsatzbereit im Sinne des Poolvertrags sein, so nimmt sie nicht an dem Einnahmenausgleich des Pools teil. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit für den Pool zum Jahresende 29 besteht das Risiko, dass einzelne Schiffe aus dem Pool ausscheiden und somit eine geringere Diversifikation des Einnahmerisikos erfolgt. Scheidet die Fondsgesellschaft aus dem Pool aus bzw. wird sie ausgeschlossen oder wird der Pool insgesamt aufgelöst, sind die Einnahmen aus der Stadt Rendsburg völlig dem Marktniveau unterworfen, zu dem die jeweiligen Charterabschlüsse für das Schiff getätigt werden. Es besteht auch dann das Risiko, dass nach Ablauf einer Beschäftigung des Schiffes eine Anschlusscharter nur mit einer geringeren als der prospektierten Rate bzw. keine Anschlussbeschäftigung abgeschlossen werden kann. Schiffsbetriebskosten Die Schiffsbetriebskosten sind auf Basis von Erfahrungswerten mit einer jährlichen Kostensteigerung von 2,5% ab 21 kalkuliert; ihre Entwicklung ist jedoch nicht exakt planbar. Es besteht das Risiko, dass z.b. durch steigende Schmierölpreise, stärker als erwartet steigende Personalkosten, höhere Versicherungsprämien, ungeplante Reparaturen sowie durch geänderte rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie beispielsweise dem Wegfall der Ausflaggungsgenehmigung, die tatsächlichen Schiffsbetriebskosten höher ausfallen als kalkuliert. Dockungskosten Kosten für die Dockung des Schiffes sowie die Dauer der Werftaufenthalte sind nicht genau abzuschätzen. Die hierfür in der Prognoserechnung angesetzten Kosten und Ausfalltage können aufgrund höherer Reparaturaufwendungen und/oder längerer Werftaufenthalte zu höheren finanziellen Belastungen bzw. Einnahmeausfällen der Fondsgesellschaft führen als prognostiziert. Dies betrifft insbesondere auch die bereits für Juni 28 vorgesehene Dockung, welche u. a. zur Beseitigung der im Rahmen des Ankaufprozesses festgestellten Mängel dient. Die mit der Beseitigung dieser Mängel verbundenen Kosten und Ausfallzeiten sind jedoch vereinbarungsgemäß vom Verkäufer zu tragen, so dass für die Dockung im Jahr 28 lediglich entsprechend geringere Kosten berücksichtigt wurden. Grundsätzlich besteht in diesem Fall ein Vertragserfüllungsrisiko (siehe oben). Überschreitung der kalkulierten Kosten Soweit in der Mittelverwendungsprognose und in der Ergebnisprognose aufgeführte Positionen nicht vertraglich vereinbart sind, besteht das Risiko höherer Ausgaben und/oder geringerer Einnahmen als prognostiziert, was das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft reduzieren kann. Veräußerung des Schiffes Die Veräußerung des Schiffes ist für Ende des Jahres 223 vorgesehen. Als Erlös aus der Veräußerung sind 3,% des US-Dollar-Kaufpreises des Schiffes (nach Abzug etwaiger Dockungskosten und Maklerkommissionen) angenommen. Der tatsächliche Verkaufserlös des Schiffes ist von der Nachfrage nach dieser Schiffsklasse zum Verkaufszeitpunkt abhängig und kann Schwankungen unterliegen. Ebenso hat der Zustand des Schiffes Einfluss auf den zu erzielenden Erlös. Es besteht daher das Risiko, dass

16 14 die Fondsgesellschaft einen geringeren Verkaufserlös erzielt als kalkuliert. Risiken der Fremdfinanzierung Die Fondsgesellschaft hat mit einer deutschen Geschäftsbank zur langfristigen Finanzierung der Stadt Rendsburg ein Schiffshypothekendarlehen sowie für die kurzfristige Vorfinanzierung der Eigenmittel ein Eigenmittelzwischenfinanzierungsdarlehen abgeschlossen. Beide Darlehen wurden bei Übernahme des Schiffes ausbezahlt. Sollte die Fondsgesellschaft die Darlehen nicht zu den vertraglich vereinbarten Tilgungsterminen zurückführen können, kann die Bank die Darlehensverträge kündigen und deren sofortige Rückführung fordern bzw. die für das Darlehen bestellten Sicherheiten verwerten. Dies ist auch möglich, wenn die Bank die Darlehensverträge aufgrund der üblichen Kündigungsmöglichkeiten kündigen sollte. Im schlechtesten Fall könnte es zu einer Rückabwicklung der Fondsgesellschaft kommen, die den Verlust eines Teils bis hin zum Totalverlust der Einlage nach sich ziehen kann. Eine Garantie oder Verpflichtung, wonach Anleger im Falle einer Rückabwicklung Anspruch auf die vollständige Rückzahlung der eingezahlten Beträge haben, besteht nicht. Zinsrisiko Die Fondsgesellschaft hat für einen Zeitraum von fünf Jahren den Zinssatz für 5% des in US-Dollar aufgenommenen Schiffshypothekendarlehens mit einem Zinssicherungsgeschäft (Zinsswap) zu einem Zinssatz von 4,64% (inkl. Bankmarge) gesichert. Die Zinssätze für das von der Fondsgesellschaft aufgenommene Schiffshypotheken- sowie das Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehen unterliegen nach Ablauf der Festschreibung bzw. soweit die Zinssätze überhaupt nicht festgeschrieben sind mit Aufnahme des jeweiligen Darlehens den Schwankungen der Kapitalmärkte und sind von den gewählten Kreditwährungen abhängig. Höhere Zinssätze als kalkuliert führen zu einem höheren Kapitaldienst als kalkuliert und belasten das Ergebnis der Fondsgesellschaft. Dies gilt entsprechend, falls die tatsächliche Darlehensvaluta höher ist als für den gegebenen Zeitpunkt kalkuliert. Wechselkursrisiko Wechselkursänderungsrisiken bestehen während der gesamten Betriebsphase sowie in der Veräußerungsphase. Die Einnahmen der Fondsgesellschaft fallen voraussichtlich nahezu ausschließlich in US- Dollar an. Nach Einschätzung des Vertragsreeders sind viele Kosten in der Betriebsphase, wie z. B. Maklergebühren und Werftkosten und der überwiegende Teil der Schiffsbetriebskosten, voraussichtlich ebenfalls in US-Dollar zu begleichen. Hingegen werden u.a. die Gesellschaftskosten, die Steuerzahlungen sowie die Auszahlungen an die Anleger in Euro anfallen. Für diese Beträge muss ein Währungstausch von der Einnahmewährung US-Dollar in die Ausgabewährung Euro vorgenommen werden. In diesem Fall besteht das Währungsrisiko eines gegenüber dem Euro schwächeren US-Dollar, so dass bei einem Tausch von US- Dollar in Euro geringere Euro-Beträge erzielt werden als kalkuliert. Die Prognoserechnung geht von einem durchgängigen Wechselkurs von 1,5836 US$ pro Euro aus. Sollte die Fondsgesellschaft ein Teil des langfristigen Schiffshypothekendarlehens während der Laufzeit des Darlehens in einer anderen Währung als dem US-Dollar in Anspruch nehmen, besteht ein Wechselkursrisiko dahingehend, das diese Währung gegenüber dem US- Dollar stärker wird und daher zur Darlehenstilgung höhere US-Dollar-Beträge aufgewandt werden müssten als prognostiziert. Wenn es zu stärkeren Veränderungen der Kursrelationen zwischen der Zusagewährung des Darlehens (US-Dollar) und der Währung, in der ein Teil des Schiffshypothekendarlehens in Anspruch genommen wird, kommt, besteht das Risiko, dass die tatsächlich in Anspruch genommene Restvaluta des Darlehens in US-Dollar (nach Umrechnung der jeweiligen Währung) die nach dem Tilgungsplan vereinbarte jeweilige Restvaluta in US-Dollar um mehr als 5% überschreitet. Die finanzierende Bank wäre in diesem Fall berechtigt, zum Ende einer Zinsperiode die Rückführung des Darlehens auf den nach dem Tilgungsplan in US-Dollar vorgesehenen Betrag zu verlangen. Die Veräußerung der Stadt Rendsburg wird voraussichtlich in US-Dollar erfolgen. Ein zu diesem Zeitpunkt schwächerer US-Dollar als

17 Risiken der Beteiligung 15 kalkuliert würde sich negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis und damit auf die geplante Schlussauszahlung in Euro auswirken. Platzierungsgarantie Die Buss Group GmbH & Co. KG einerseits sowie Thien & Heyenga zusammen mit der Kommanditgesellschaft Thien + Heyenga Holding GmbH + Co. andererseits haben gegenüber der Fondsgesellschaft Platzierungsgarantien über jeweils die Hälfte des Emissionskapitals abgegeben und sich verpflichtet, jeweils eine Einlage in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den von Anlegern bis einschließlich zum 31. Dezember 28 gezeichneten und eingezahlten Kommanditeinlagen und dem Emissionskapital zu übernehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es den Platzierungsgaranten nicht möglich sein wird, den Verpflichtungen aus diesen Platzierungsgarantien vollständig nachzukommen. Sollte dies der Fall sein, könnte die Fondsgesellschaft ihre Verbindlichkeiten aus dem kurzfristigen Darlehen nicht erfüllen, so dass die finanzierende Bank die für das Darlehen bestellten Sicherheiten verwerten könnte. Dies könnte zu einer Rückabwicklung der Fondsgesellschaft führen und den Verlust eines Teils bis hin zum Totalverlust der Beteiligungsbetrages inkl. Agio nach sich ziehen. Behördliche Genehmigungen Die Stadt Rendsburg fährt seit dem Tag der Übernahme unter der Flagge Zyperns. Die hierfür erteilte Ausflaggungsgenehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gilt für zwei Jahre, d.h. bis zum 1. April 21, und ist danach zu erneuern. Es besteht die Möglichkeit, dass die bestehende Ausflaggungsgenehmigung des BSH nachträglich widerrufen bzw. nach Ablauf von zwei Jahren nicht erneuert wird. In der Folge müsste dann ein Teil der Besatzung gegen EU-Personal ausgetauscht werden, was eine Steigerung der Personalkosten, die ein Teil der Schiffsbetriebskosten sind, nach sich ziehen würde. Weiterhin besteht das Risiko, dass zusätzlich zu den bestehenden neue Genehmigungen erforderlich werden, ohne deren Vorliegen der Betrieb des Schiffes untersagt oder zumindest eingeschränkt werden könnte. Gesellschafterbeschlüsse Es besteht das Risiko, dass einzelne Anleger, die sich in einer Minderheitsposition befinden, ihre gesellschaftsrechtlichen Interessen bei Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft nicht durchsetzen können. Gewisse Entscheidungen der Fondsgesellschaft erfordern eine 75%ige Zustimmung aller abgegebenen Stimmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Minderheit von Anleger solche Beschlüsse blockiert. Interessenkonflikte Die Gründungsgesellschafter Buss Capital und Thien & Heyenga sind alleinige Gesellschafter der Komplementärin der Fondsgesellschaft. Buss Capital ist zudem Initiatorin der Fondsgesellschaft, Thien & Heyenga Vertragsreeder. Ferner sind Geschäftsführer der Gründungsgesellschafter (oder mit diesen verbundene Unternehmen) auch Geschäftsführer der Komplementärin der Fondsgesellschaft bzw. Gesellschafter der Treuhänderin, so dass kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen der Fondsgesellschaft und für diese tätige Vertragspartner bestehen. Es besteht daher das dahingehende Risiko eines Interessenkonflikts, dass für die Fondgesellschaft handelnde Personen nicht ausschließlich im Interesse der Fondsgesellschaft bzw. der Anleger vertreten, sondern auch eigene Interessen bzw. Interessen verbundener Unternehmen verfolgen. Versicherungen Der Vertragsreeder hat für die Stadt Rendsburg Versicherungen im branchenüblichen Umfang abgeschlossen. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Risiken nicht versicherbar sind bzw. die Versicherungen einzelne Schäden nicht decken oder der Versicherungsschutz versagt wird. In diesem Fall hätte die Fondsgesellschaft die Kosten für die Schäden selbst zu tragen; je nach Schadenshöhe kann dies das Ergebnis der Fondsgesellschaft verschlechtern oder sogar zur Insolvenz der Fondsgesellschaft führen. Ferner könnten die branchenüblichen Selbstbehalte im Versicherungsfall das Ergebnis der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen, insbesondere dann, wenn Versicherungsfälle kumuliert auftreten. Treten vermehrt Versicherungsfälle auf, ist nicht auszuschließen, dass die jeweiligen Versicherer ihre Versicherungsprämien erhöhen; hieraus entstünden für die Fondsgesellschaft

18 16 nicht kalkulierte höhere finanzielle Belastungen, die das Ergebnis der Fondsgesellschaft entsprechend mindern würden. Wegfall der Voraussetzungen der Tonnagebesteuerung Falls die Fondsgesellschaft die Voraussetzungen für die Anwendung der Tonnagesteuer, insbesondere das Merkmal der inländischen Bereederung, nicht erfüllt, entfällt die Möglichkeit der pauschalen Gewinnermittlung mit der Folge, dass die Gewinne durch Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG zu ermitteln sind. Das führt aus heutiger Sicht zu deutlich höheren Gewinnen und damit zu höheren ertragsteuerlichen Belastungen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Regelungen zur Tonnagesteuer in der Zukunft zum Nachteil des Emittenten oder Anlegers geändert oder aufgehoben werden oder die Inanspruchnahme der Tonnagesteuer aus sonstigen Gründen nicht erfolgen kann. Vorsteuerabzug und Gewerbesteuer In der Kalkulation wurde sowohl in der Investitionsphase als auch in der Betriebsphase davon ausgegangen, dass die Umsatzsteuer aus Aufwendungen soweit Leistungen an die Fondsgesellschaft erbracht wurden in vollem Umfang abzugsfähig ist. Sollte der Vorsteuerabzug für einen Teil dieser Aufwendungen von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden, würde dies die Liquidität und folglich das Ergebnis der Fondsgesellschaft entsprechend belasten. Die Konzeption des Beteiligungsangebotes geht davon aus, dass die Gewinnbeteiligungen der Gründungsgesellschafter im Rahmen des Verkaufs des Schiffes von der Finanzverwaltung als solche anerkannt werden. Sollte die Finanzverwaltung diese als Vergütungen qualifizieren, würden sie steuerlich sogenannte Sonderbetriebseinnahmen darstellen und der Gewerbesteuer unterliegen. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Risiken Nach einem im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder ergangenen Erlass, z.b. des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 27. Juni 25, soll bei Vererbung und Schenkung einer über einen Treuhänder gehaltenen Beteiligung nicht mehr der (in der Regel günstigere) anteiligen Buchwert des Betriebsvermögens der Fondsgesellschaft im Rahmen der Bewertung maßgeblich sein, sondern der sogenannte gemeine Wert ( 9 Bewertungsgesetz) der Beteiligung. Der gemeine Wert wird dabei grundsätzlich durch den Preis bestimmt, der bei einer Veräußerung auf dem freien Markt für das Wirtschaftsgut zu erzielen wäre (Verkehrswert). Sofern aber zeitnahe Beteiligungsverkäufe nicht vorliegen oder von der Finanzverwaltung nicht als Vergleichsmaßstab anerkannt werden, wäre der gemeine Wert durch die Finanzverwaltung zu schätzen. In aller Regel wird der Verkehrswert aber höher sein, als der für unmittelbar gehaltenen Beteiligungen maßgebliche Buchwert des Betriebsvermögens. Außerdem können bei treuhänderisch gehaltenen gewerblichen Kommanditanteilen die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Vergünstigungen nach den 13a, 19a ErbStG (Freibetrag, Bewertungsabschlag, Tarifbegrenzung) nicht in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist gemäß gleich lautender Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1. März 28 die Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) gemäß 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO (Abgabenordnung) im Hinblick auf die durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 26 1 BvL 1/2 angeordnete Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung derzeit in vollem Umfang vorläufig. Die alten Regelungen haben voraussichtlich nur noch für das Jahr 28 Relevanz, da seit dem 11. Dezember 27 der Regierungsentwurf des Erbschaftssteuerreformgesetzes vorliegt, der mit Wirkung zum 1. Januar 29 in Kraft treten soll. Die Einzelheiten der neuen Bewertung von Betriebsvermögen werden noch durch Rechtsverordnung geregelt werden. Klar ist jedoch, dass eine rechtsformunabhängige Bewertung zumindest angestrebt wird. Maßgebend ist in Zukunft der gemeine Wert gem. 11 BewGE i.v.m. 19 BewGE. Damit werden zukünftig, unabhängig davon, ob die Beteiligung über einen Treuhänder oder direkt gehalten wird, stille Reserven - und damit ein Firmenwert - auch in die Bewertung von Personenunternehmen einbezogen. Veränderung rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen Das steuerliche Konzept des Beteiligungsan-

19 Risiken der Beteiligung 17 gebotes wurde auf der Grundlage der derzeit geltenden Rechtslage, insbesondere der geltenden Regelungen zur pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG (Tonnagesteuer), entwickelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen über die Laufzeit des Fonds verändern. Die steuerrechtlichen Aspekte wurden durch die für die Fondsgesellschaft tätigen Berater erarbeitet und überprüft und stellen die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung dar. Künftige Gesetzesänderungen, insbesondere eine Aufhebung der Regelungen zur Tonnagesteuer, deren Auslegung durch Gerichte sowie eine geänderte Verwaltungsauffassung können zu einer gegenüber der Prognoserechnung deutlich erhöhten steuerlichen Belastung der Anleger führen. Im Rahmen der Ergebnisprognose für den Anleger wurde durchgehend von einem Spitzensteuersatz von 45% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag ausgegangen. Erhöhungen der Steuersätze in der Zukunft würden zu einer Erhöhung der individuellen Steuerbelastung führen. Rechtliche Risiken im Ausland Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, der Bereederung- und Poolvertrag, der Darlehensvertrag sowie die weiteren Geschäftsbesorgungsverträge mit Buss Capital oder der Treuhänderin unterliegen deutschem Recht. Insbesondere die Charterverträge können jedoch auch anderen Rechtsordnungen, insbesondere US-amerikanischer, unterliegen. Im Rahmen von ausländischen Rechtssystemen kann eine Rechtsverfolgung für die Fondsgesellschaft aufgrund höherer Kosten erschwert sein, wodurch das Ergebnis der Fondsgesellschaft negativ beeinflusst werden kann. Anlegergefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken sind Risiken, die nicht nur zu einem Verlust des gesamten Beteiligungsbetrages führen können, sondern darüber hinaus, z.b. über ggf. bestehende Nachschusspflichten, Bürgschaften, Steuerzahlungen und Ähnliches, auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden können. Eingeschränkte Fungibilität / Laufzeit Die planmäßige Laufzeit der Vermögensanlage beträgt etwa 15,5 Jahre, wenngleich die Fondsgesellschaft gemäß ihrem Gesellschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit besteht. Diese Laufzeit ergibt sich aus der Planungsprämisse, dass das Schiff Ende des Jahres 223 verkauft wird und die Fondsgesellschaft im Anschluss daran aufgelöst wird. Da die Bedingungen des Verkaufs des Schiffes von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, ist es nicht auszuschließen, dass der notwendige zustimmende Beschluss der Gesellschafter zum Verkauf des Schiffes und der anschließenden Liquidation der Fondsgesellschaft mit einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen nicht zustande kommt. Kommt ein entsprechender zustimmender Beschluss zum Verkauf des Schiffes und zur Liquidation nicht bis Ende 223 zustande, kann der einzelne Anleger/Gesellschafter der Fondsgesellschaft mit einer Frist von einem Jahr, erstmals zum 31. Dezember 224, das (mittelbare) Gesellschaftsverhältnis zur Fondsgesellschaft kündigen; er erhält dann nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft eine in acht Halbjahresraten zu zahlende Abfindung. Die dem kündigenden Anleger zustehende Abfindung nach Steuern bleibt u.u. hinter einem Liquidationserlös der Fondsgesellschaft bei Verkauf des Schiffes zurück. Ein vorzeitiger, vollständiger oder teilweiser Verkauf der Kommanditanteile bzw. der Beteiligungen und deren Abtretung sind grundsätzlich möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es für den Verkauf von Kommanditanteilen bzw. Beteiligungen an geschlossenen Fonds keinen geregelten Markt gibt. Die Fungibilität (Handelbarkeit) der Kommanditanteile bzw. der mittelbaren Beteiligung des Anlegers ist daher eingeschränkt. Dies bedeutet, dass bei einem vorzeitigen Veräußerungswunsch eventuell kein Käufer für die Kommanditanteile bzw. für die mittelbare Beteiligung des Anlegers gefunden werden kann oder aber eine Veräußerung nur unter Inkaufnahme eines Verlusts möglich ist. Die Beteiligung ist daher nicht empfehlenswert für Anleger, die darauf angewiesen sind, sich kurzfristig von ihren Kommanditanteilen bzw. ihrer Beteiligung trennen zu können.

20 18 Haftung Die Haftung des der Fondsgesellschaft als Kommanditist beitretenden Anlegers gegenüber Gesellschaftsgläubigern ist auf seine Haftsumme beschränkt. Diese beträgt 1% des von ihm übernommenen Kommanditanteils. Bei einer Kommanditeinlage von beispielsweise 1. beträgt die Hafteinlage 1.. Sofern die geleistete Einlage, z.b. durch Auszahlungen, unter den Stand der Hafteinlage absinkt, lebt die vorgenannte Haftung gemäß 172 HGB in Höhe des Fehlbetrags wieder auf. Die Kommanditistenhaftung lebt nach einem Ausscheiden eines Kommanditisten fünf Jahre fort für diejenigen Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft, die bereits bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens begründet waren. Die Anleger beteiligen sich an der Fondsgesellschaft zunächst mittelbar über die Treuhandkommanditistin. Bei solchermaßen mittelbar Beteiligten werden Auszahlungen der Fondsgesellschaft nur dann durch die Buss Treuhand GmbH an diese weitergeleitet, wenn die Auszahlung nicht zum Wiederaufleben der (ansonsten die Buss Treuhand GmbH treffenden) Kommanditistenhaftung führt. Im Übrigen haben mittelbar beteiligte Anleger die Treuhandkommanditistin von jeder Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger freizustellen. Die Beschränkung der Haftung eines Kommanditisten beruht auf dem deutschen Handelsrecht. Sollten bei dem Betrieb des Schiffes Dritte im Ausland geschädigt werden und der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht versicherbar sein oder der jeweils vorhandene Versicherungsschutz nicht ausreichen bzw. versagt werden, besteht das Risiko, dass ein mit der Sache befasstes ausländisches Gericht die Beschränkung der Kommanditistenhaftung nicht anerkennt. Maximales Risiko Die dargestellten Risiken können sowohl einzeln als auch kumuliert auftreten. Im Extremfall kann der gesamte Beteiligungsbetrag nebst Agio verloren gehen, zum Beispiel bei einer negativen Entwicklung der Marktsituation während der gesamten Laufzeit des Fonds. Darüber hinaus könnten den Anleger zusätzliche Zahlungsverpflichtungen, z.b. im Zusammenhang mit einer Steueränderung, treffen, die über den Beteiligungsbetrag hinausgehen. Bei einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage auf Seiten des Anlegers muss dieser den entsprechenden Kapitaldienst im Fall eines Totalverlusts des Anlagekapitals aus seinem sonstigen Vermögen erbringen. Über den Anlagebetrag hinaus würde der Anleger dann Zinsen, Kreditgebühren und ähnliche Kosten der Fremdfinanzierung verlieren. Zudem bestünde das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Anlegers, falls ihm die erforderlichen Mittel für den Kapitaldienst nicht zur Verfügung stehen würden. Schließlich besteht das Risiko, dass beispielsweise im Falle eines Dritte schädigenden Sachverhaltes die beschränkte Haftung eines Kommanditisten im Ausland nicht anerkannt wird. Negativtestat Nach Kenntnis der Anbieterin (Buss Capital) existieren zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen Risiken. Anteilsfinanzierung Eine persönliche Finanzierung auf Anlegerebene wird von der Initiatorin weder angeboten noch empfohlen. Sollte ein Anleger seine Beteiligung ganz oder teilweise fremdfinanzieren, besteht das Risiko, dass die Auszahlungen den Kapitaldienst des Anlegers (Zinsen, Tilgung) nicht oder nicht vollständig decken. Für diesen Fall muss der Anleger die Mittel zur Bedienung des Darlehens aus eigenen Mitteln aufbringen. Im Extremfall kann dies zu einer privaten Insolvenz des Anlegers führen.

21 Risiken der Beteiligung 19

22 Anlageobjekt

23 Marktumfeld Containerschifffahrt 21 Marktumfeld Containerschifffahrt Container und Containerschifffahrt Container und Containerschiffe sind aus dem heutigen Transportwesen nicht mehr wegzudenken. Die Entwicklung und Einführung des Containers hat die internationale Transportlogistik in den vergangenen 5 Jahren revolutioniert. Die Zunahme der Containerisierung der internationalen Transporte und das damit verbundene enorme Wachstum der Containerschifffahrt zeigen bis heute keinerlei Abschwächungstendenzen. Mit der Einführung des Containers entstand ein weltweit standardisiertes Logistiksystem, das enorme Produktivitätsfortschritte ermöglichte. Beim Wechsel der Transportmittel wird heute nur noch der komplette Container, eine standardisierte Ladungseinheit in der Größe einer LKW-Ladung, mit weitgehend automatisierten Umschlagseinrichtungen bewegt. Das aufwändige Umladen einzelner Stückgüter in unterschiedlichen Behältnissen vor allem in Säcken, Kisten und Fässern sowie auf Paletten entfällt. Transportzeiten konnten erheblich verkürzt, Beschädigungen und Verluste auf ein Minimum reduziert werden. Die unproduktive Liegezeit der Schiffe in den Häfen beträgt heute, bei gleichzeitiger Vervielfachung der Gesamtumschlagsmenge, maximal ein bis zwei Tage. Dank dieses Produktivitätsfortschritts haben sich die Kosten im internationalen Transport von früher fünf bis zehn Prozent des Warenwertes auf oftmals unter ein Prozent reduziert und sind damit eine in vielen Fällen vernachlässigbare Größe geworden. Die außerordentlich niedrigen Kosten bei gleichzeitig gestiegener Zuverlässigkeit sind Hauptursache für das bemerkenswerte Wachstum der Containerverkehre von jahresdurchschnittlich mehr als zehn Prozent. Die Welt wächst immer mehr zu einem großen Markt zusammen. Einkauf, Produktion und Absatz finden dort statt, wo sich die höchsten Effizienzvorteile erzielen lassen. Contai- ner- und Containerschiffe haben die internationale Arbeitsteilung in der heutigen Form erst ermöglicht und sind damit eine entscheidende Voraussetzung für die fortschreitende Globalisierung. Immer größere Schiffe und verbesserte Logistik haben bisher und werden auch zukünftig zu einem weiteren Absinken der Transportkosten und damit wiederum zu einem Anstieg der Transportmengen führen. Weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Containerverkehr Der Internationale Währungsfonds (IWF) ermittelte für das Jahr 27 trotz hoher Ölpreise und der US-Finanzkrise ein Weltwirtschaftswachstum in Höhe von 4,9%. Diese Wachstumsrate liegt damit nur leicht unter dem Wert des Jahres 26, das mit einer Wachstumsrate von 5,% eines der wachstumsstärksten Jahre der letzten drei Jahrzehnte war. Die positive Entwicklung wird sich mit prognostizierten 3,7% im laufenden Jahr 28 fortsetzen, wenn auch mit einer gegenüber den Vorjahren nachlassenden Dynamik. Die Weltwirtschaftsentwicklung und der internationale Handel gehen Hand in Hand. Die Produktionsprozesse, die sich durch immer intensivere ökonomische Verflechtung von Volkswirtschaften und internationale Arbeitsteilung veränderten, führen zu einem permanent steigenden Güteraustausch und damit zu einem stetig wachsenden Bedarf an internationalen Seeverkehrsleistungen. Die Reduzierung von Seetransportkosten durch die Containerisierung verstärkt diesen Trend zusätzlich. In den vergangenen 2 Jahren verzeichnete der Welthandel Zuwachsraten, die um den Faktor 1,8 höher lagen als die der Wirtschaftsleistung. Im Jahr 27 nahm der Welthandel laut IWF um 6,8% zu. Im Jahr 28 wird sich der Trend nur minimal verändern und das prognostizierte Wachstum bei 5,6% liegen. Die Zunahme des Welthandels ist somit eine der charakteristischen Auswirkungen der Globalisierung.

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