Umfrage zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets

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1 Umfrage zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Endbericht Dr. Helmut Apel Dr. Dietrich Engels Köln, den ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH Barbarossaplatz 2 D Köln Tel. +49 (0) Telefax +49 (0) info@isg-institut.de Amtsgericht Köln HRB Geschäftsführer: Dr. Dietrich Engels und Dr. Michael Fertig Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn BLZ Konto-Nr Steuernummer 214/5808/2023

2 Gliederung Seite Zusammenfassung zentraler Ergebnisse... 4 Ergebnisse der Befragung der Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag... 4 Ergebnisse der Befragung der Bezieher von Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen Einleitung Gegenstand der Studie Zielsetzung und Grundhypothese der Wiederholungsbefragung Veränderungen infolge der zeitlichen Distanz Untersuchungsdesign Forschungsfragen Inhalte und Methodik der Befragung Grundgesamtheit und Stichprobe Untersuchungsverlauf Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag Informationsstand über die Leistungen für Bildung und Teilhabe Informationsquelle über die Leistungen für Bildung und Teilhabe Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe Inanspruchnahme auf Familienebene insgesamt Inanspruchnahme auf Ebene der Kinder und Jugendlichen nach Leistungskomponenten Das Antragsverfahren Details der Inanspruchnahme Das Antrags- und Bewilligungsverfahren Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Gemeinsames Mittagessen Lernförderung Schülerbeförderung Soziale Teilhabe Bewertung der Leistungen für Bildung und Teilhabe Erschließung neuer Teilhabemöglichkeiten

3 4 Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Leistungsbezieher von Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen Informationsstand und Informationsquelle Inanspruchnahme der Leistungen Antragsverfahren Bewertung Anhang Literaturverzeichnis Ergebnisse der Regressionsschätzung Übersicht Erhebungsinstrumente

4 Zusammenfassung zentraler Ergebnisse Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH mit einer Befragung zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beauftragt. Die Anfang des Jahres 2012 vom ISG durchgeführte Befragung zu dieser Thematik sollte mit vergleichbaren Fragestellungen und einer vergleichbaren Methodik im Februar 2013 wiederholt werden, um zu überprüfen, wie sich die Informationslage der Leistungsberechtigten, ihr Inanspruchnahmeverhalten und ihre Bewertung der Leistungen für Bildung und Teilhabe entwickelt haben. Im vorliegenden Endbericht werden die Ergebnisse der Befragung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II sowie von Beziehern von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld im Vergleich mit den Ergebnissen der Vorjahresbefragung analysiert. Darüber hinaus wurden auch Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Befragung einbezogen, diese Ergebnisse werden in einem eigenen Kapitel dargestellt. Die Befragung wurde in Form einer bundesweiten repräsentativen Telefonbefragung durchgeführt. Insgesamt wurden Eltern aus Haushalten befragt, darunter Haushalte mit Bezug von SGB II-Leistungen (70,9%), 462 Haushalte mit Bezug von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld (17,6%) und 301 Haushalte von Sozialhilfebeziehern oder Asylbewerbern (11,5%). Um auch die Perspektive der Kinder und Jugendlichen zu erfassen, wurden in diesen Haushalten weiterhin 592 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren befragt. Ergebnisse der Befragung der Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag (1) Informationsstand Der Anteil der Leistungsberechtigten, die schon vor der Befragung von den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehört hatten, ist von 71% (Befragung 2012) um 4 Prozentpunkte auf 75% (Befragung 2013) gestiegen. Von den SGB II-Beziehern sind 72% informiert (Vorjahr 68%), unter den Beziehern von Kinderzuschlag oder Wohngeld sind es 86% (Vorjahr 85%). Von den Personen mit Migrationshintergrund waren 60% über die Leistungen des Bildungspakets informiert (Vorjahr 57%). Von den Leistungsberechtigten aus Ostdeutschland waren 83%, von denen aus Westdeutschland 70% informiert. Bei einer multivariaten Analyse mehrerer Faktoren bleibt der positive Zusammenhang zwischen gutem Informationsstand und dem Bezug von Kinderzuschlag/ Wohngeld, einem Wohnort in ostdeutschen Bundesländern und mit Familien mit mehr als einem 4

5 Kind bestehen. Ebenfalls bleibt der negative Zusammenhang mit dem Migrationshintergrund und mit geringem Bildungsniveau bestehen. In keinem signifikanten Zusammenhang stehen mehr die elterliche Fürsorglichkeit, der Alleinerziehung und die Erwerbstätigkeit eines Elternteils. (2) Informationsquelle Die wichtigsten Informationsquellen über die neuen Leistungen sind Fernsehen und Radio mit 40% der Nennungen (Vorjahr 48%), an zweiter Stelle steht die zuständige Leistungsstelle (Jobcenter oder kommunale Anlaufstelle) mit 36% (Vorjahr 35%). Insbesondere für Personen mit Migrationshintergrund hat die Leistungsstelle an Bedeutung gewonnen (Anstieg von 36% auf 41%). (3) Inanspruchnahme durch leistungsberechtigte Familien Fast zwei Drittel (64%) der Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag und/oder Wohngeld haben die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt oder genutzt. Im Vorjahr waren es 57%, somit ist die Inanspruchnahme-Quote auf Familienebene von 2012 auf 2013 um 7 Prozentpunkte gestiegen. Die Faktoren, die für den Informationsstand ausschlaggebend sind, beeinflussen auch den Grad der Inanspruchnahme: Familien mit Bezug von Kinderzuschlag/ Wohngeld nehmen die Leistungen häufiger in Anspruch (80%) als Bezieher von SGB II-Leistungen (60%), Familien ohne Migrationshintergrund (70%) häufiger als Familien mit Migrationshintergrund (53%) und Familien aus Ostdeutschland (74%) häufiger als Familien aus Westdeutschland (59%). Eine multivariate Analyse der Inanspruchnahme bei Kontrolle des Kenntnisstands ergibt, dass die Faktoren Wohnort in Ostdeutschland, Familie mit mehreren Kindern, Familienform alleinerziehend sowie höheres Alter der Eltern die Inanspruchnahme signifikant steigern. Durch die Wiederholungsbefragung wird das schon im Vorjahr ermittelte Ergebnis bestätigt, dass ein Migrationshintergrund und eine geringe Qualifikation der Eltern zwar mit der Kenntnis der Bildungs- und Teilhabeleistungen negativ korrelieren, aber nicht mit deren Inanspruchnahme, wenn diese Leistungen bekannt sind. (4) Inanspruchnahme durch leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche Berechnet man die Inanspruchnahme-Quote auf der Ebene der leistungsberechtigten Kinder (d.h. als Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die mindestens eine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen haben, an allen Kindern und Jugendlichen dieses Alters in den befragten Haushalten), so ist diese Quote von 69% (2012) um 4 Prozentpunkte auf 73% (2013) gestiegen. Unter den Kindern aus Haushalten von SGB II-Beziehern ist die Inanspruchnahme-Quote in diesem Zeitraum von 71% auf 74% gestiegen, unter den Beziehern von Kinderzuschlag oder Wohngeld von 61% auf 66%. 5

6 (5) Inanspruchnahme einzelner Leistungskomponenten Am häufigsten wird die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Anspruch genommen (61% der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen; wenn SGB II- Leistungsbezieher mit Schulkindern dies irrtümlich nicht nannten, wurde dies korrigiert). An zweiter Stelle steht 2013 wie 2012 die Bezuschussung des gemeinsamen Mittagessens, das 27% der Leistungsberechtigten in Anspruch nehmen, gefolgt von der Kostenerstattung für mehrtägige Klassenfahrten mit 26%. Die Zuschüsse für soziale Teilhabe sowie die Kostenerstattung für eintägige Ausflüge nehmen jeweils 19% in Anspruch. Nach wie vor am wenigsten, aber doch doppelt so oft wie im Vorjahr, werden die Schülerbeförderung (7%) und das Angebot der Lernförderung (4%) in Anspruch genommen letzteres vor allem wegen der sehr spezifischen Voraussetzungen. (6) Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme zustehender Leistungen Wer bisher noch keine Leistung für Bildung und Teilhabe genutzt hat, wurde nach den Gründen dafür gefragt. Der wichtigste Grund für die Nicht-Inanspruchnahme dieser Leistungen ist wie im Vorjahr die fehlende Information (52%), gefolgt von fehlendem Bedarf (28% der Familien ohne Inanspruchnahme). Dass der Aufwand für die Beantragung zu hoch war, sagten im Vorjahr 8% der Befragten, in 2013 sind es 5% (für 2% war der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen zu hoch, 3% hatten Verständnisschwierigkeiten). Weitere Gründe wie Stigmatisierungssorgen, Desinteresse etc. wurden nur von 1-3% der Nicht-Inanspruchnehmer genannt. (7) Zeitpunkt der Antragstellung und erhaltene Unterstützung 34% der Leistungsbezieher haben die Leistung schon im Jahr 2011 beantragt, dem ersten Geltungsjahr des Bildungs- und Teilhabepakets. Ein Höhepunkt der Antragstellungen liegt wie im Vorjahr um den Schuljahreswechsel herum (2. und 3. Quartal). Bei der Antragstellung wurden 35% der Familien unterstützt (Vorjahr 29%). Familien mit Migrationshintergrund (39%) erhielten mehr Unterstützung als Familien ohne Migrationshintergrund (34%). Diese Unterstützung erbrachten vor allem die Leistungsstellen (79%, ohne Unterschied zwischen Art des Leistungsbezugs). Soziale Beratungsstellen werden von 15% genannt, und zwar von Personen mit Migrationshintergrund eher (20%) als von Personen ohne Migrationshintergrund (12%). (8) Bewertung des Verfahrens der Antragstellung Die Verfahren der Antragstellung und Leistungserbringung werden besser bewertet als im Vorjahr. Der Anteil derer, die das Verfahren als leicht empfunden haben, ist von 65% (2012) auf 80% (2013) gestiegen. Als schwierig bezeichnen das Verfahren 7% (2013) gegenüber 16% (2012). Von den einzelnen Komponenten wird die Beantragung 6

7 von Klassenfahrten am häufigsten als leicht, die Beantragung der Lernförderung am häufigsten als schwierig bezeichnet. Wenn das Verfahren als schwierig empfunden wurde, lag das an einer zu langen Bearbeitungszeit (8%), Problemen der Auszahlung bzw. Rückerstattung (5%), an den erforderlichen Bescheinigungen (4%) oder an der Unklarheit darüber, wer der zuständige Ansprechpartner ist (3%). (9) Erschließung neuer Teilhabemöglichkeiten Für viele Kinder und Jugendliche werden durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe neue Teilhabemöglichkeiten erschlossen. Die Anteile derer, die eine Leistung erstmals erhalten, sind je nach Leistungskomponente unterschiedlich, sie reichen von rd. 40% beim Kostenzuschuss für soziale Teilhabe bzw. Vereinsmitgliedschaften über rd. 70% bei mehrtägigen Klassenfahrten und gemeinsamen Mittagessen bis zu rd. 80% bei der Lernförderung. Etwa ein Zehntel von denen, die einen Zuschuss für Klassenfahrten erhalten haben, hätte ohne diesen Zuschuss wahrscheinlich auf eine Teilnahme verzichtet. Von denen, die Lernförderung erhalten, hätte der überwiegende Teil gerne schon früher diese Unterstützung erhalten. (10) Bewertung des Nutzens der Leistungen für Bildung und Teilhabe Insgesamt werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe mit der Schulnote 2,4 und damit etwas besser als im Vorjahr bewertet (2,5 in 2012). Bezieher von Kinderzuschlag/ Wohngeld bewerten mit der Schulnote 2,2 und Personen mit Migrationshintergrund mit der Schulnote 2,3 überdurchschnittlich gut. Die befragten Jugendlichen bewerten diese Leistungen mit der Schulnote 1,9 (Vorjahr 2,0) und damit noch besser als ihre Eltern. Die Nutzenbewertung der einzelnen Komponenten fällt durchgängig besser aus als im Vorjahr: Der Nutzen der Unterstützung von Klassenfahrten wird von 73% als sehr hoch bezeichnet (Vorjahr 70%). Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung und Lernförderung erhalten sehr hohe Nutzenbewertungen von rd. 60% der Befragten (Vorjahr: 54-60%). Etwas zurückhaltender werden die Unterstützungen für eintägige Ausflüge und Teilhabeleistungen bewertet (52% sehr hoch gegenüber 45-47% im Vorjahr). 7

8 Ergebnisse der Befragung der Bezieher von Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen (1) Informationsstand Der Informationsstand der Sozialhilfebezieher ist vergleichsweise gut: 82% von ihnen haben bereits vor der Befragung von den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehört (gegenüber 72% mit SGB II-Bezug und 86% mit Bezug von Kinderzuschlag/ Wohngeld). (2) Informationsquelle Als entscheidende Informationsquelle nennen die Sozialhilfebezieher die Medien ebenso häufig wie die Bezieher anderer Leistungen, während die Leistungsstelle deutlich seltener genannt wird. (3) Inanspruchnahme Die Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ist unter den Sozialhilfebeziehern mit 89% höher als bei den anderen Gruppen von Leistungsberechtigten. Diese Quote ist höher als der Informationsstand, d.h. manchen wurde erst im Befragungsverlauf bewusst, dass die erhaltenen Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören. (4) Unterstützung bei der Antragstellung Die befragten Sozialhilfebezieher haben umfangreiche Unterstützung bei der Antragstellung erhalten (51%), mehr als SGB II-Bezieher (32%) und die Bezieher von Kinderzuschlag/ Wohngeld (43%). Diese Unterstützung leistete weit überwiegend die zuständige Leistungsstelle (89%). (5) Bewertung des Nutzens der Leistungen für Bildung und Teilhabe Die befragten Sozialhilfebezieher bewerten die Leistungen für Bildung und Teilhabe mit einer Durchschnittsnote von 2,2 (ebenso wie die Bezieher von Kinderzuschlag und Wohngeld) überdurchschnittlich gut. Eine gute leistungserschließende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung haben hier offensichtlich zu einer hohen Inanspruchnahme-Quote geführt, die dann auch sehr positiv bewertet werden. 8

9 1 Einleitung Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH mit der Durchführung einer Umfrage zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beauftragt. Dabei handelt es sich um eine Wiederholungsbefragung, in der mit vergleichbaren Fragestellungen und einer vergleichbaren Methodik wie in der vom ISG erstellten Studie Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich (Mai 2012) 1 untersucht wird, wie sich die Informationslage der Leistungsberechtigten, ihr Inanspruchnahmeverhalten und ihre Bewertung der Leistungen für Bildung und Teilhabe zwei Jahre nach deren Einführung entwickelt haben. Der vorliegende Endbericht stellt zunächst die methodische Bearbeitung dar und präsentiert dann die Ergebnisse der Befragung. Dabei werden die Ergebnisse der Befragung von Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende) und nach 6b des Bundeskindergeldgesetzes (BKKG - Familien mit Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld) im Vergleich mit den Ergebnissen der Vorjahresbefragung analysiert. Die Ergebnisse der Befragung von Leistungsberechtigten nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII - Sozialhilfe) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden separat dargestellt, da diese im Vorjahr nicht befragt worden waren und somit diese Ergebnisse nicht vergleichend dargestellt werden können. 1.1 Gegenstand der Studie Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zum Jahresbeginn 2011 hat die Bundesregierung den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom umgesetzt, für Kinder und Jugendliche sachgerechte Leistungen zur Bildung und Teilhabe bereitzustellen. Nach 28, 29 SGB II, 34, 34a SGB XII, 6b BKGG und 2 AsylbLG umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket Leistungen für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schulen und Kindertagesstätten, persönlichen Schulbedarf, Schülerbeförderung, außerschulische Lernförderung, Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten sowie die Teilhabe an Vereinen, Musikunterricht und Freizeiten. 1 Apel, H.; Engels, D. (2012): Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich, Reihe Lebenslagen in Deutschland, hrsg. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn. 9

10 In der Einführungsphase der neuen Leistungen wurde in Presse und Öffentlichkeit eine Reihe von Anlaufschwierigkeiten diskutiert, die einerseits mit der Etablierung der erforderlichen Verwaltungsverfahren und andererseits mit Informationsstand, Interesse und Inanspruchnahme der Leistungsberechtigten zusammenhingen. Die erste Umfrage ein Jahr nach Einführung dieser Leistungen hatte ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein erheblicher Teil der Anlaufschwierigkeiten behoben war und sich sowohl die Informationslage als auch die Inanspruchnahme gut entwickelt hatten. 1.2 Zielsetzung und Grundhypothese der Wiederholungsbefragung Das Ziel der Wiederholungsbefragung ist, den Informationsstand der Leistungsberechtigten und ihre Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets zu messen und Veränderungen gegenüber der Befragung im Februar 2012 zu analysieren. Diese Befragung in einem zeitlichen Abstand von einem Jahr ist so angelegt, dass sie von den Fragestellungen, der Methodik und dem Stichprobendesign her der ersten Befragung vergleichbar ist. 1.3 Veränderungen infolge der zeitlichen Distanz Auch wenn Fragestellungen, Methodik und Stichprobendesign der Wiederholungsbefragung möglichst eng an der ersten Befragung angelehnt sind, ist zu berücksichtigen, dass sich einige Faktoren im Jahresverlauf verändert haben, deren Effekte einzukalkulieren sind und die eine punktuelle Modifikation des ursprünglichen Konzepts erfordern: Bei der Wiederholungsbefragung handelt es sich nicht um eine so genannte Panelbefragung, bei der dieselben Personen ein Jahr später nochmals befragt werden, sondern um eine weitere Querschnittsbefragung, für die eine neue Stichprobe gezogen wurde. Befragt wurden also andere Personen als im Jahr zuvor, die jedoch die gleichen Kriterien der Leistungsberechtigung erfüllen. Einige Fragen sind auf einen Vorher-Nachher-Vergleich ausgerichtet, um die Effekte der Leistungen für Bildung und Teilhabe bewerten zu können. Dies setzt ein Erinnerungsvermögen an die Zeit davor voraus, das mit zunehmendem zeitlichen Abstand ungenauer werden kann. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass sich die Verfahren zur Umsetzung der Leistung im Verlauf eines Jahres ändern können. So hat es unterschiedliche Verfahrensregelungen der Länder und Kommunen gegeben, die die Leistungspraxis beeinflusst haben können, sowie Vorschläge und Empfehlungen von Institutionen wie dem Deutschen Verein 2 und dem Deutschen Landkreistag 3. Durch den Bundesrat 2 Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.v. zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vom Dezember 2011; Zweite Empfeh- 10

11 wurde am Jahresende 2012 eine Gesetzesinitiative zur Verwaltungsvereinfachung des Bildungspakets eingebracht, 4 die aber zum Zeitpunkt der Befragung noch keine Auswirkungen gehabt haben dürfte (Inkrafttreten des inzwischen zustande gekommenen Gesetzes am ). Durch das Urteil des BVerfG vom wurde die Beschränkung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets auf mehrjährig in Deutschland lebende Asylbewerber ( 2 AsylbLG) in Frage gestellt. Bereits zuvor hatten einige Kommunen auch während der Wartefrist im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach 3, 6 AsylbLG Kinder von Familien, die unter das AsylbLG fallen, einbezogen. Diese Faktoren können die Vergleichbarkeit der Ergebnisse beider Befragungen beeinflussen, dies ist bei der Interpretation zu berücksichtigen. 2 Untersuchungsdesign Die Forschungsfragen, Methoden und das Stichprobendesign orientierten sich grundsätzlich an der Befragung im Vorjahr, im Detail wurden aber einige Änderungen vorgenommen, insbesondere durch eine Erweiterung der Stichprobe um Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. 2.1 Forschungsfragen Die forschungsleitenden Forschungsfragen werden im Folgenden genannt und mit Bezugnahme auf die Ergebnisse der ersten Befragung kurz erläutert. 1. In welchem Umfang und von welchen Personengruppen werden die Leistungen in Anspruch bzw. nicht in Anspruch genommen, und aus welchen Gründen geschieht dies? Gründe für eine Nicht-Inanspruchnahme können sein, dass kein Bedarf besteht (z.b. weil das Kind keinen Bedarf an Lernförderung hat) oder dass kein passendes Angebot vorhanden ist (z.b. kein Mittagessenangebot in der Schule). Abgesehen von diesen sich selbst erklärenden Gründen war es zum Jahresbeginn 2012 vor allem der Informationsstand, der die Inanspruchnahme beeinflusste. Eine deutlich geringere Rolle als in der öffentlichen Diskussion erwartet spielte dagegen die Sorge um Stigmatisierung (ISG 2012: 30). 3 4 lungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vom Gesetzliche Änderungsvorschläge zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für das Bildungs- und Teilhabepaket vom Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze, Bundesrats-Drs. 752/12 (Beschluss) vom

12 Informationsstand, Leistungsbewertung und Inanspruchnahme unterscheiden sich zwischen den einbezogenen Personengruppen nach Art des Leistungsbezugs, Bildungsstand, Migrationshintergrund, Zahl der Kinder im Haushalt und weiteren Merkmalen (ISG 2012: 7). In der Wiederholungsbefragung wurde daher geprüft, wie sich die Parameter der Inanspruchnahme entsprechend dieser Merkmale bzw. Merkmalskombinationen entwickelt haben. 2. Welche Leistungskomponenten werden verstärkt nachgefragt? Die einzelnen Leistungskomponenten haben einen unterschiedlichen Bekanntheitsgrad und werden in unterschiedlichem Umfang in Anspruch genommen (ISG 2012: 17; 31). Dies kann am jeweiligen Zuschnitt der Komponente (z.b. Zuschnitt auf Schüler oder auf Personen unter 18 Jahren) liegen und/ oder an unterschiedlichen Bewertungen der Relation von Antragsaufwand und Nutzen (die z.b. bei eintägigen Ausflügen geringer ausfiel als bei mehrtägigen Klassenfahrten; ISG 2012: 61). Die hierzu im Februar 2012 ermittelten Ergebnisse können sich innerhalb eines Jahres verändern, wenn Verfahren verändert wurden, sich eingespielt haben oder die Wertschätzung einzelner Komponenten gestiegen oder gesunken ist. Diesbezüglich werden in der vorliegenden Studie Unterschiede des Informationsstands, der Leistungsbewertung und der Inanspruchnahme je nach Leistungskomponente im Vergleich zum Vorjahr untersucht. 3. Inwieweit wurden und werden durch die Leistungen neue Teilhabemöglichkeiten eröffnet oder bestehende Möglichkeiten intensiviert oder neu finanziert? In welchem Ausmaß trugen und tragen Eltern Kosten der Förderung und Teilhabe? Da die einzelnen Leistungskomponenten auf unterschiedliche Bedarfssituationen zugeschnitten sind, knüpfen sie in unterschiedlicher Weise an schon bestehende Angebote an oder erschließen neue Möglichkeiten (ISG 2012: 34f). Zudem bestanden einzelne Leistungskomponenten wie persönlicher Schulbedarf und Unterstützung bei mehrtägigen Klassenfahrten für bestimmte Gruppen von Leistungsbeziehern schon vorher in ähnlicher Form, während andere Komponenten neu eingeführt wurden. Mit einem größeren zeitlichen Abstand zur Rechtslage vor 2011 wird der Teil der Leistungsbezieher geringer, der schon zuvor im Leistungsbezug war und somit einen unmittelbaren Vorher-Nachher-Vergleich vornehmen kann (s.o. Abschnitt 1.3). Was die Kostenbeteiligung der Eltern betrifft, so kann diese aus Begleit- und Folgekosten oder aus anteiligen Kostenbeiträgen bestehen. Begleit- und Folgekosten der Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen können z.b. für Sportbekleidung oder Musikinstrumente anfallen und die Inanspruchnahme dämpfen; dieser Faktor spielte bei der Befragung im Februar 2012 allerdings nur eine geringe Rolle (ISG 2012: 30). Ein Kostenbeitrag fällt in der Regel auch beim Mittagessen an (1 Euro Eigenbeitrag je Mahlzeit), wobei unterschiedliche Varianten der Beitragserhebung oder -verrechnung Anwendung finden. Beides kann sich im Laufe eines Jahres verändert haben; ob dies die Inanspruchnahme beeinflusst, ist u.a. Gegenstand dieser Untersuchung. 12

13 Was verstehen die Eltern unter der Förderung ihrer Kinder? Werden Förderziele reflektiert, und wie verfolgen sie ihre Förderziele? In der Befragung 2012 wurden die Bildungs- und Teilhabeaspirationen sowie (approximativ) die Fürsorglichkeit der Eltern erhoben. In multivariaten Analysen wurde geprüft, welchen Einfluss diese Faktoren auf Art und Intensität der Inanspruchnahme haben. Auch dieser Untersuchungsstrang wird in der Wiederholungsuntersuchung aufgegriffen und fortgeführt. Die Erfassung der Bildungsaspiration der Eltern wurde auf Anregung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Bildung und Teilhabe (Sitzung am ) gegenüber der Erstbefragung weiter differenziert, indem zu dieser Thematik zwei weitere Fragen eingefügt wurden: zu dem von den Kindern gewünschten Schulabschluss und zur generellen Bedeutung einer guten Schul- und Berufsausbildung. 4. Wie hat sich die Inanspruchnahme im zeitlichen Verlauf entwickelt? Mit der Wiederholungsuntersuchung wird untersucht, ob sich die Inanspruchnahme im Laufe des zwischen beiden Befragungen liegenden Jahres verändert hat. Für die Annahme, dass sich die Inanspruchnahme in diesem Zeitraum erhöht hat, könnten mehrere Gründe sprechen: Der Informationsstand der Leistungsberechtigten könnte sich verbessert haben, sofern die Antrags- und Bearbeitungsverfahren routinierter geworden sind und sich die Leistungsgewährung besser eingespielt hat als im Vorjahr. Inwieweit sich diese Annahme bestätigt oder nicht, untersucht der vorliegende Bericht sowohl insgesamt als auch in Bezug auf einzelne Leistungskomponenten und Typen von Leistungsbeziehern. 5. Welche Faktoren erleichtern und erschweren die Inanspruchnahme? Die Faktoren, die die Inanspruchnahme erleichtern oder erschweren, können sowohl auf Seiten der Leistungsbezieher und ihrer Kinder (Informationsstand, Interesse, Bewertung) als auch auf Seiten der Leistungsanbieter (Angebotsspektrum und Zugangsformen) oder der Verwaltung (Informationsarbeit, beratende Unterstützung, Ermessensspielräume) liegen. In diesen unterschiedlichen Dimensionen wurden in der Vorjahresbefragung erleichternde und erschwerende Faktoren ermittelt (ISG-Studie 2012, S. 26 ff). Der vorliegende Bericht untersucht, ob und wie sich deren Auswirkung auf die Inanspruchnahme verändert hat. 6. Welche Erwartungen, Bedürfnisse, Erfahrungen haben die Leistungsberechtigten, und wie bewerten sie die Angebote? Um ein umfassendes Bild davon zu gewinnen, wie das Bildungs- und Teilhabepaket bei seinen Adressaten ankommt, wurden im Februar 2012 zum einen Präferenzen und subjektive Hinderungsgründe (Stellenwert von Vereinsaktivitäten, Stigmatisierungssorgen) und zum andern Nutzenbewertungen (der Leistungen insgesamt und der einzelnen Komponenten) ermittelt. In der Wiederholungsuntersuchung wird mit vergleichbaren Fragestellungen untersucht, ob sich diese Einstellungen und Bewertungen nach 13

14 einem Jahr verändert haben. Dies kann sich aus der Perspektive von Eltern und Jugendlichen unterschiedlich darstellen, daher wurden in die Erst- wie auch in die Wiederholungsbefragung Jugendliche einbezogen. 2.2 Inhalte und Methodik der Befragung Die oben dargestellten Fragestellungen wurden in beiden Befragungen folgendermaßen operationalisiert: (a) Information über das Bildungs- und Teilhabepaket Informationsstand: Bekanntheit des Bildungs- und Teilhabepakets insgesamt sowie Kenntnisse der einzelnen Leistungskomponenten Informationsquelle: formelle und informelle Zugänge zu diesen Informationen (b) Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets Inanspruchnahme: Anzahl und Quoten nach unterschiedlichen Typisierungen der Leistungsbezieher (nach Rechtskreis, soziodemografischen Merkmalen, Erwerbsstatus etc.) Falls Inanspruchnahme: Fragen zu Art und Umfang der beantragten Leistung, zu Gründen der Antragstellung, Abwägungen und Kenntnis von Förderalternativen, Modalitäten der Leistungsgewährung (zeitnah, korrekt, ausreichend etc.) Antragsverfahren: Aufwand der Antragstellung, Kenntnis eines Ansprechpartners, ggf. Inanspruchnahme von Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung, Bewertung des Antragsverfahrens Falls keine Inanspruchnahme: Fragen zur Kenntnis über die Leistungskomponenten, ggf. Abschätzung des Antragsaufwandes, Bewertung des Ertrags/ Nutzens, Begründung der Nichtinanspruchnahme, Kenntnis und Nutzung alternativer Förderangebote. (c) Familiäre und soziodemografische Merkmale Haushaltsstruktur: Merkmale zu der Haushaltsgröße, darunter Anzahl der Kinder nach Alter, Art und Umfang des Leistungsbezugs und Haushaltseinkommen Soziodemografie der Eltern und des befragten Kindes, insbesondere zu Bildungsstand, Erwerbsbiografie und Migrationshintergrund Subjektive Teilhabeindikatoren: Fragen zur gesellschaftlicher Teilhabe, Bildungsaspiration, Einstellung zu/ Wertschätzung von Bildung, Kultur, Vereinsmitgliedschaft, Sozialverhalten, elterlicher Fürsorglichkeit, motivationaler Befindlichkeit und Selbstbild/ Selbstvertrauen. 14

15 Diese Themenbereiche und Befragungsitems wurden in ein Instrument zur Befragung der Eltern und ein Instrument zur Befragung von Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren umgesetzt (siehe Übersicht im Anhang). Wie die erste Befragung im Februar 2012, so wurde auch die Wiederholungsbefragung vom SOKO-Institut (Bielefeld) in Form einer CATI-Befragung durchgeführt. Dabei kamen je nach Bedarf auch fremdsprachige Interviewer zum Einsatz. 2.3 Grundgesamtheit und Stichprobe Nach Auswertung statistischer Rahmendaten sind 72% der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen im SGB II-Bezug, 27% im Bezug von Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag (darunter drei Viertel mit Bezug beider Leistungen) und 1% im Leistungsbezug nach SGB XII oder 2 AsylbLG. Für das Stichprobendesign wurde diese Verteilung ebenso wie der Datenzugang berücksichtigt. Folgende Gruppen wurden in die Stichprobe einbezogen: (1) SGB II-Leistungsbezieher, deren Adressen der Bundesagentur für Arbeit vorliegen und die nach 75 SGB X für wissenschaftliche Untersuchungen beantragt wurden; (2) Bezieher des Kinderzuschlags, deren Adressen der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit vorliegen und die ebenfalls nach 75 SGB X beantragt wurden; (3) Wohngeldbezieher, deren Adressen allerdings nicht zentral vorliegen und die nur in einem sehr aufwändigen Verfahren hätten ermittelt werden können; da sich aber Kinderzuschlag- und Wohngeldbezug stark überschneiden (nach Auswertung der Repräsentativbefragung 2012 beziehen 76% der Bezieher von Kinderzuschlag auch Wohngeld), sind Wohngeldbezieher in der Stichprobe der Kinderzuschlagsbezieher mit hinreichender Sicherheit vertreten. (4) In Erweiterung des Stichprobendesigns der ersten Befragung wurden bei der Wiederholungsbefragung auch Sozialhilfebezieher und Asylbewerber einbezogen. Im Einzelnen handelt es sich um Leistungsbezieher nach Kapitel 3 SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt), nach Kapitel 4 SGB XII (Eltern mit Grundsicherungsbezug) in Kombination mit Kapitel 3 SGB XII (deren Kinder) sowie um Leistungsbezieher nach 2 AsylbLG. In den Kommunen, die die Leistungsberechtigung auf alle Asylbewerber ausgeweitet haben (s.o. Abschnitt 1.3), kommen auch Leistungsbezieher nach 3 AsylbLG in Betracht. Die Adressen der Sozialhilfebezieher und Asylbewerber wurden unter Mitwirkung der bundesweit 413 Sozialämter akquiriert. Insgesamt erklärten 700 Personen ihre Bereitschaft zu einem Interview. Somit wurde eine Nettostichprobe von Haushalten und 600 Jugendlichen angestrebt, die wie folgt erfüllt wurde: 15

16 Stichprobe Art des Leistungsbezugs Umsetzung darunter Planung (Haushalte = Eltern) Kinder Zahl Anteil Zahl Anteil Zahl nach SGB II ,2% ,9% 336 nach BKGG ,3% ,6% 147 SGB XII/ Asylbewerber ,5% ,5% 109 Insgesamt % % Untersuchungsverlauf Die Untersuchung wurde in den folgenden Arbeitsschritten durchgeführt: (1) Erörterung des Konzepts mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Am wurde das Konzept der Untersuchung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bildungs- und Teilhabe vorgestellt. Anregungen aus der anschließenden Diskussion wurden aufgegriffen. (2) Akquisition der Adressdaten von Leistungsbeziehern nach SGB II und BKKG Im nächsten Schritt wurden die für die CATI-Befragung erforderlichen Adressdaten einschließlich der Telefonnummern gemäß 75 SGB X zur Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung beantragt. Die Adressdaten für die Stichprobe der SGB II-Bezieher (brutto Adressen) wurde bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt, die Adressdaten für die Stichprobe der Bezieher von Kinderzuschlag (brutto Adressen) bei der Familienkasse in der Bundesagentur für Arbeit. Die Datenanforderung wurde dahingehend spezifiziert, dass Adressen von Familien im aktuellen Leistungsbezug mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in bundesweiter Streuung herausgefiltert werden sollten. Die Übermittlung wurde Mitte Dezember 2012 genehmigt und mit Vertrag vom rechtlich geregelt. Anschließend (Ende der 2. KW) wurden die Adressdaten an das SOKO-Institut weitergeleitet. (3) Akquisition der Adressdaten von Leistungsbeziehern nach SGB XII und AsylbLG Da die Adressdaten von Leistungsbeziehern nach SGB XII und AsylbLG nicht zentral verwaltet werden, kam eine zentrale Datenübermittlung hier nicht in Frage. Stattdessen wurden die 413 Sozialämter angeschrieben mit der Bitte, ein Informationsschreiben an Leistungsempfänger mit minderjährigen Kindern weiter zu leiten. Dieser Weg der Adressgewinnung unter Einbeziehung der Kommunen setzte eine Unterstützung durch die kommunalen Spitzenverbände voraus. Diesen wurde mit Schreiben vom das Untersuchungsvorhaben vorgestellt mit der Bitte, ein Unterstützungsschreiben zur Verfügung zu stellen. Nach interner Abstimmung zwischen 16

17 Deutschem Städtetag und Deutschem Landkreistag wurde dem ISG Mitte Dezember 2012 ein Begleitschreiben an die kommunalen Sozialämter zur Verfügung gestellt. Im weiteren Verlauf des Monats Dezember wurden die Adressen der 413 Sozialämter aufbereitet, Anschreiben an die Leitung, das Begleitschreiben der kommunalen Spitzenverbände sowie jeweils 30 Anschreiben an die Leistungsbezieher (insgesamt Schreiben mit bedruckten Rückumschlägen) gedruckt und versandt. In dem Anschreiben an die Leistungsbezieher wurden diese gebeten, auf der Rückseite des Schreibens ihre Telefonnummer, Erreichbarkeitszeiten sowie die im Haushalt gesprochene Sprache anzugeben, wenn sie zur Beteiligung an einem Interview bereit waren. Alternativ konnten diese Angaben auch per oder SMS übermittelt werden. Da bei Sozialhilfebeziehern mit einem hohen Ausländeranteil zu rechnen war und auch Asylbewerber einbezogen werden sollten, wurden diese Anschreiben in fünf Fremdsprachen übersetzt (Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Serbokroatisch). Den Ansprechpartnern in den Sozialämtern wurden auf Anforderung Anschreiben in diesen Sprachen zur Verfügung gestellt. Insgesamt gingen 700 Rückmeldungen von befragungswilligen Personen ein. (4) Fragebogenentwicklung und Pretest In Anknüpfung an die erste Befragung zum Bildungs- und Teilhabepaket (ISG 2012) wurden im November/ Dezember 2012 die Fragebogenversionen für die Leistungsberechtigten sowie für zu befragende Jugendliche erarbeitet. Die Fragebogenentwürfe wurden mit dem Auftraggeber abgestimmt und Anfang Januar an das SOKO-Institut weiter geleitet. Dort wurden auf dieser Grundlage die Befragungsprogramme erstellt und einem ausführlichen Pretest unterzogen. Die Ergebnisse des Pretests wurden anschließend in das Befragungsinstrument eingearbeitet. (5) Anschreiben der Befragungsteilnehmer der bundesweiten Befragung Die Adressaten der Bruttostichprobe wurden in der 3. KW 2013 vom SOKO-Institut angeschrieben und über die Befragung informiert. Dieses Kontaktschreiben war auch aus Datenschutzgründen erforderlich, weil die ausgewählten Befragungspersonen schriftlich auf die Freiwilligkeit der Befragungsteilnahme hingewiesen werden müssen. (6) Feldphase, Datenprüfung und Auswertung Die Feldphase der telefonischen Befragung der Leistungsberechtigten erstreckte sich über einen Zeitraum von sechs Wochen. Sie begann am und wurde am abgeschlossen. In jedem Haushalt wurde ein Elternteil befragt. Zusätzlich wurden aus diesen Haushalten rd. 600 Jugendliche im befragbaren Alter von 12 bis 17 Jahren einbezogen. Nach Beendigung der Feldphase wurde eine Datenprüfung und 17

18 ggf. -bereinigung vorgenommen. Auf dieser Grundlage wurde im März 2013 die Datenauswertung durchgeführt. 18

19 3 Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag Im Folgenden werden die Befragungsergebnisse im Vergleich mit der Vorgängerbefragung dargestellt. Da die Stichprobe der Vorgängerbefragung keine Leistungsberechtigten nach dem SGB XII oder dem AsylbLG umfasste, werden daher für den folgenden Zeitvergleich nur die Leistungsberechtigten nach SGB II und BKGG ausgewertet, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Daher werden in der Quellenangabe auch nur die Haushalte mit Bezug dieser Leistungen genannt. Im Wesentlichen werden die Ergebnisse wie in der ersten Untersuchung in der Differenzierung nach Leistungsbezug (SGB II und Wohngeld/ Kinderzuschlag) und Migrationshintergrund dargestellt. Die Ergebnisse der Befragung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII oder dem AsylbLG werden in Kapitel 4 dargestellt. 3.1 Informationsstand über die Leistungen für Bildung und Teilhabe In der Befragung 2012 hatten 71% der Leistungsberechtigten schon zuvor von den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehört. Dieser Anteil ist in der Befragung 2013 auf 75% gestiegen (Abbildung 3.1). Der informierte Teil der Leistungsberechtigten SGB II- Bezieher ist von 68% (2012) auf 72% (2013) gestiegen, unter den Beziehern von Kinderzuschlag oder Wohngeld von 85% (2012) auf 86% (2013). 19

20 Abbildung 3.1: Kenntnis der Leistungen für Bildung und Teilhabe Schon vor der Befragung vom Bildungs- und Teilhabepaket gehört Angaben in % Insgesamt 75 SGB II-Bezieher 72 Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag 86 ohne Migrationshintergrund 82 mit Migrationshintergrund 60 Westen 70 Osten 83 An der Bekanntheit der einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe hat sich gegenüber 2012 nichts Grundsätzliches geändert. Von den sieben Einzelleistungen weist die Teilhabeleistung zur Förderung einer Vereinsmitgliedschaft oder weiterer gemeinschaftlicher Freizeitaktivitäten mit 69% (2012: 70%) die höchste Bekanntheit unter den Leistungsberechtigten auf (spontane Antworten, ohne Antwortvorgaben, Abbildung 3.2). Der Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen folgt mit 57% (2012: 53%) erneut an zweiter Stelle. Die Kostenerstattung für mehrtägige Klassenfahrten steht zwar in beiden Jahren von der Bekanntheit her an dritter Stelle. Deren Kenntnis ist jedoch von 44% (2012) auf 54% (2013) deutlich angestiegen. Ebenfalls um rd. 10 Prozentpunkte ist die Kenntnis von der Kostenerstattung für eintägige Ausflüge angestiegen (2012: 31%; 2013: 42%). Dadurch ist sie in diesem Jahr bekannter als die Leistung für die Lernförderung (2012: 33%, 2013: 32%). Die monetären Zuwendungen für den persönlichen Schulbedarf werden 2013 ebenfalls etwas häufiger unter die Bildungs- und Teilhabeleistungen subsumiert (2013: 34%; 2012: 28%). Nach wie vor vergleichsweise selten gilt dies für die Leistungen zur Schülerbeförderung (2013: 13%, 2012: 7%, damals grafisch nicht ausgewiesen). 20

21 Abbildung 3.2: Bekanntheit der einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe Mit Ausnahme der Konstanz bei der bereits 2012 sehr bekannten Leistung für soziale Teilhabe und bei der Lernförderung hat die Bekanntheit der anderen Leistungen mehr oder minder stark zugenommen. Das heißt, es ist insgesamt gesehen über die Zeit ein etwas differenzierteres und umfassenderes Bild über die für sie verfügbaren Bildungsund Teilhabeleistungen unter den Leistungsberechtigten entstanden. 3.2 Informationsquelle über die Leistungen für Bildung und Teilhabe Wie in der Vorgängerbefragung, so standen auch dieses Jahr Fernsehen und Radio an erster Stelle der Informationsquellen (2012: 48%, 2013: 40% der Nennungen), gefolgt von der zuständigen Leistungsstelle, dem Jobcenter oder der kommunalen Anlaufstelle (2012: 35%, 2013: 36% der Nennungen, Abbildung 3.3). Für Personen mit Migrationshintergrund hat die Leistungsstelle an Bedeutung gewonnen (2012: 36%, 2013: 41% der Nennungen). Insgesamt werden die Medien teilweise deutlich seltener genannt als im Vorjahr (Fernsehen/ Radio -8 Prozentpunkte, Zeitung -6 Prozentpunkte), was durch ein verändertes Medieninteresse begründet sein dürfte. Leistungs- und Beratungsstellen haben dagegen als Informationsquelle an Bedeutung tendenziell bzw. relativ gesehen eher gewonnen. Sie werden 2013 in etwa so häufig genannt wie 2012 (+1 Prozentpunkt). Da aber 2013 insgesamt etwas weniger Informationsquellen genannt werden (2013 im Durchschnitt 1,6 Nennungen, ,7 Nennungen), deutet diese Konstanz eher auf 21

22 eine relative Bedeutungszunahme hin. Das gilt auch für Schulen und soziale Einrichtungen/ Initiativen (+2 Prozentpunkte). Insbesondere Eltern mit Migrationshintergrund nannten diese Informationsquellen häufiger (Jobcenter/ kommunale Anlaufstelle +5 Prozentpunkte, Schule +2 Prozentpunkte, Kita +3 Prozentpunkte, soz. Einrichtung/ Initiative +5 Prozentpunkte). Abbildung 3.3: Informationsquellen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe Vom Bildungs- und Teilhabepaket erfahren... Angaben in %, Mehrfachnennungen möglich aus dem Fernsehen/ Radio vom Jobcenter/ Kommunaler Anlaufstelle aus der Zeitung von Bekannten/ Nachbarn aus dem Internet Sonstige Medien (Plakate, Flyer etc.) in der Schule in der Kindertagesstätte von sozialer Einrichtung/ Initiative von den Kindern Insgesamt dar. mit Migrationshintergrund Längenunterschiede der Balken bei gleicher Prozentangabe in der vorliegenden und nachfolgenden Grafik, hier z.b. bei von Bekannten/ Nachbarn, sind rundungsbedingt. Für die faktische Leistungserschließung ist bedeutsam, welche der Informationsquellen für die Inanspruchnahme letztendlich ausschlaggebend war. Deswegen wurden bei den Personen, die Leistungen beantragt haben, nochmals nachgefragt, welches die für sie entscheidende Informationsquelle war, von der sie erfahren haben, dass sie die Leistungen beantragen können. Konsequenterweise ist hier nur eine Antwort möglich. Auch in dieser Hinsicht hat sich das Bild gegenüber 2012 etwas diversifiziert. Jobcenter und kommunale Anlaufstellen werden zwar mit 25% und 29% auch 2013 am häufigsten genannt (Abbildung 3.4), aber seltener als 2012 (36% und 39%). Ebenfalls abgenommen hat der entscheidende Informationsaustausch im Bekanntenkreis (2012: 16% und 20%; 2013: 12% und 13%). Zugenommen hat aber die Bedeutung aller Sparten der Medien. Die Werte für Fernsehen und Radio bedeuten gegenüber 2012 einen Zuwachs von 6 Prozentpunkten und 8 Prozentpunkten, jene für die Zeitung einen An- 22

23 stieg um 3 Prozentpunkte und 2 Prozentpunkte, und die sonstigen Medien wie Plakate und Flyer haben insbesondere Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund deutlich häufiger als 2012 auf ihre Ansprüche aufmerksam gemacht. Deren Insgesamtwert als entscheidende Informationsquelle ist gegenüber 2012 lediglich um 1 Prozentpunkt gestiegen, für Menschen mit Migrationshintergrund jedoch um 5 Prozentpunkte von 7% auf 12%. Zudem hat auch das Internet als entscheidende Informationsquelle an Bedeutung gewonnen. Sie hat sich von 5% (2012) auf 11% (2013) gleichsam verdoppelt. Abbildung 3.4: Die entscheidende Informationsquelle für die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe Nach wie vor kovariieren geringe Qualifikation und Migrationshintergrund negativ mit der Informiertheit über die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Haben laut ihren Angaben 2013 insgesamt 75% der Leistungsberechtigten (gemäß SGB II und BKGG) bereits vor dem Interview von den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehört, sind es unter den Leistungsberechtigten mit Migrationshintergrund nur 60% und mit geringer Qualifikation (kein Berufsabschluss und höchstens Hauptschulabschluss) nur 61% (Abbildung 3.5). Die Zahl der minderjährigen Kinder und auch das Familienklima im Sinne elterlicher Fürsorglichkeit haben 2013 hingegen keine nennenswerte Bedeutung für die Kenntnis der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Dies war 2012, bei einem insgesamt etwas geringeren Kenntnisstand, noch etwas anders. Damals lag der Kenntnisstand bei Fa- 23

24 milien mit zwei Kindern um 3 Prozentpunkte und mit drei und mehr Kindern um 5 Prozentpunkte über dem Durchschnittswert von 71%, jener von fürsorglichen Eltern lag um 3 Prozentpunkte darüber sind lediglich bei den Familien mit zwei und mehr Kindern geringfügige Abweichungen von 1-2 Prozentpunkten zu verzeichnen. Abbildung 3.5: Kenntnis des Bildungs- und Teilhabepakets nach Merkmalen der Familie Familienmerkmale Migrationshintergrund Bereits vor Befragung von Bildungs- und Teilhabepaket gehört? (Angaben in %) Geringe Qualifikation Zwei Kinder Drei und mehr Kinder "Fürsorglichkeit" SV-pflichtig beschäftigt gehört nicht gehört Geringe Qualifikation: kein Berufsabschluss und höchstens Hauptschulabschluss der Eltern. SV-pflichtig beschäftigt: Mindestens ein Elternteil ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Fürsorglichkeit: Ablehnung der Aussage Eltern sollten sich bei ihren Kindern nicht in das einmischen, was sie in ihrer Freizeit tun. Erwerbstätige Eltern (mindestens ein Elternteil sozialversicherungspflichtig beschäftigt) sind jedoch in beiden Jahren etwas überdurchschnittlich häufig über die Leistungen für Bildung und Teilhabe informiert (2012: +6 Prozentpunkte, 2013: +4 Prozentpunkte). Die bislang dargestellten Zusammenhänge zwischen der Kenntnis des Bildungs- und Teilhabepakets und einzelnen individuellen Merkmalen wie Migrationshintergrund, Art des Leistungsbezugs oder Erwerbstätigkeit könnten möglicherweise zu Fehleinschätzungen führen, da diese Merkmale miteinander korreliert sein können. 5 Um die Effekte dieser Individualmerkmale sowie einiger anderer Kontextbedingungen einzeln betrachten zu können, wurde 2012 ein Regressionsmodell geschätzt, welches den jeweiligen 5 So gibt es empirische Belege, dass Wechselbeziehungen zwischen Migrationshintergrund und Qualifikationsniveau bestehen (vgl. Allmendinger/Nikolai (2006), Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2012) Engels/Köller/Koopmans/Höhne. (2011) oder zwischen Qualifikationsniveau und Arbeitsmarktintegration (vgl. Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung (2011): Jeder fünfte Geringqualifizierte ist arbeitslos, IAB-aktuell, Nürnberg. 24

25 eigenständigen Beitrag jedes Merkmals zur Erklärung der Informiertheit über das Bildungs- und Teilhabepaket ermitteln konnte. Dieses Schätzmodell wurde für die vorliegende Wiederholungsstudie repliziert. Zu Vergleichszwecken wurden die gleichen Merkmale in gleicher Weise wie in der Vorjahresstudie einbezogen. Tabelle 3.1: Schätzergebnisse Probit-Modell zur Erklärung der Kenntnis des Bildungs- und Teilhabepakets (ja/nein) 2012 und 2013 Ergebnisse 2012 Ergebnisse 2013 marginale margi "erklärende" Merkmale Signifinale Signifi Effekte kanz Effekte kanz (in %) (in %) Bezug Kinderzuschlag oder Wohngeld 10,3 *** 8,0 *** Wohnort ostdeutsche Bundesländer 8,5 *** 6,8 *** 3 und mehr minderjährige Kinder im HH 8,3 *** 7,1 *** elterliche Fürsorglichkeit 6,5 *** 0 2 minderjährige Kinder im HH 6,4 *** 6,0 *** alleinerziehend 5,5 ** 0 mindestens ein Elternteil sv pflichtig beschäftigt 4,1 ** 0 befragter Elternteil unter 33 Jahre (unterstes Drittel) 6,7 ** 4,6 ** geringe Qualifikation 9,8 *** 12,0 *** Migrationshintergrund 20,0 *** 20,0 *** Pseudo R2 0,085 0,089 Tabelle enthält nur signifikante Effekte Vollständiger Tabellenauszug 2013 im Anhang. * schwach signifikant (P < 10%) ** signifikant (P < 5% *** hochsignifikant (P < 1%) Quelle: Repräsentativbefragung 2.300/2.318 leistungsberechtigte Haushalte (ISG 2012 und 2013) Tabelle 3.1 stellt die Ergebnisse dieser beiden Regressionsschätzungen (Probit- Modell) vergleichend für 2012 und 2013 dar. Dort werden die geschätzten Einflussgrößen der einzelnen Merkmale (die sog. marginalen Effekte) auf die Kenntnis des Bildungs- und Teilhabepakets ausgewiesen. Der marginale Effekt für ein Merkmal oder eine erklärende Variable gibt an, wie sich die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit, das Bildungspaket zu kennen, verändert, wenn diese erklärende Variable statt des Wertes 0 (nein) den Wert 1 (ja) annimmt. Bei allen erklärenden Variablen handelt es sich um sog. Dummy-Variablen mit einer Ja/Nein-Kodierung. Ist der marginale Effekt für eine Variable negativ, bedeutet dies, dass die Durchschnittswahrscheinlichkeit, das Bildungspaket zu kennen, um den angegebenen Betrag in Prozent sinkt, wenn das entsprechende Merkmal auf die Leistungsberechtigten zutrifft. Im Falle eines positiven Vorzeichens des marginalen Effekts erhöht sich diese Wahrscheinlichkeit um den entsprechenden Betrag. Diese Aussagen gelten immer unter der ceteris-paribus-bedingung, d.h. unter sonst gleichen Umständen, und implizieren somit, dass alle anderen erklärenden Variablen unverändert bleiben. Das in 25

26 der Tabelle mit Asterix-Sternen dargestellte Signifikanzniveau erlaubt eine Aussage darüber, wie verlässlich der beschriebene Zusammenhang zwischen Kenntniswahrscheinlichkeit und Veränderung der erklärenden Variablen ist. 6 Die meisten der 2012 signifikanten Zusammenhänge mit der Aussage, auch vor der Befragung etwas vom Bildungs- und Teilhabepaket gehört zu haben, bleiben auch 2013 bestehen. In keinem signifikanten Zusammenhang mehr mit der insgesamt um 5 Prozentpunkte (d.h. um 7%) gegenüber 2012 häufiger geäußerten Kenntnis der Leistungen für Bildung und Teilhabe stehen aktuell die elterliche Fürsorglichkeit, der Status alleinerziehend sowie die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils. Hingegen bleibt der positive Zusammenhang mit dem Bezug von Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld, einem Wohnort in ostdeutschen Bundesländern und mit Familien mit mehr als einem Kind bestehen, wenn auch jeweils auf etwas geringerem Niveau. Ebenfalls und zwar auf hohem Niveau bleibt der negative Zusammenhang mit dem Migrationshintergrund und unabhängig davon mit geringer Qualifikation bestehen. Auch 2013 ist die Wahrscheinlichkeit, die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu kennen, bei Leistungsberechtigten mit Migrationshintergrund um zwanzig Prozent geringer als bei Leistungsberechtigten ohne. Und bei gering qualifizierten Eltern (kein Berufsabschluss und höchstens Hauptschulabschluss) ist diese Wahrscheinlichkeit 2013 um zwölf Prozent geringer als bei höher qualifizierten Eltern war vermutet worden, dass die unter den Beziehern von Kindergeld bzw. Wohngeld größere Kenntnis der Leistungen für Bildung und Teilhabe u.a. darauf zurückzuführen sei, dass sie häufiger flächendeckend von den Familienkassen und Wohngeldstellen informiert wurden. Als Hinweis auf diesen Zusammenhang wurde auch das Befragungsergebnis gewertet, dass 50% der Bezieher von Kinderzuschlag/ Wohngeld, aber lediglich 30% der Bezieher von SGB II-Leistungen die zuständige Leistungsstelle als die entscheidende Informationsquelle dafür angegeben hatten, dass man selbst Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen könne (ISG 2012: 21f). Diese Diskrepanz von 20 Prozentpunkten hat sich 2013 auf 15 Prozentpunkte reduziert (Leistungsbezug SGB II: 22%; Bezug von Wohngeld/ Kinderzuschlag: 37%; Abbildung 3.6). Mit diesem Befund korrespondiert, dass auch der entsprechende marginale Effekt des Wohngeld-/ Kinderzuschlag-Bezugs auf die Kenntnis der Bildungs- und Teilhabeleistungen in Tabelle 3.1 von 10,3% (2012) auf 8,0 (2013) etwas zurückgegangen ist. 6 Von einem systematischen Zusammenhang kann mit großer Sicherheit ausgegangen werden, wenn das Signifikanzniveau eine Irrtumswahrscheinlichkeit von unter 5% aufweist (P < 5%). Dieses ist mit ** gekennzeichnet und bedeutet, dass der ausgewiesene Zusammenhang zwischen erklärender und erklärter Variable (hier: Kenntnis des Bildungspakets) mit mindestens 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit zutreffend ist (statistisch signifikanter Effekt). Ein schwach signifikanter Effekt liegt vor, wenn die Irrtumswahrscheinlichkeit unter 10%, aber über 5% (*) liegt. Ist die Irrtumswahrscheinlichkeit kleiner als 1%, kann man mit sehr großer Sicherheit einen systematischen Zusammenhang unterstellen (hochsignifikanter Effekt). 26

27 Abbildung 3.6: Die entscheidende Informationsquelle für die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach Leistungsbezug Erfahren, dass wir Leistungen beantragen können, von... nur Antragsteller, Angaben in %, nur eine Antwort vom Jobcenter/ Kommunaler Anlaufstelle aus dem Fernsehen/ Radio aus der Zeitung von Bekannten/ Nachbarn aus dem Internet in der Schule Sonstige Medien (Plakate, Flyer etc.) in der Kindertagesstätte von sozialer Einrichtung/ Initiative von den Kindern Sonstiges Leistungsbezug SGB II Bezug WG/KiZ In beiden Fällen, bei Leistungsberechtigung gemäß SGB II und gemäß BKGG, ist die bereits erwähnte Diversifizierung der für die Inanspruchnahme entscheidenden Informationsquelle festzustellen (vgl. Abb. 3.4), wonach die Leistungsstellen eine insgesamt weniger bedeutende Rolle spielen. Der auch 2013 höhere Informationsgrad im Osten (vgl. Abb. 3.1) kann noch deutlicher als 2012 nicht auf eine dort intensivere oder effektivere Informationsarbeit der Leistungsstellen zurückgeführt werden. Gaben % der Leistungsberechtigten im Westen und 32% im Osten ihre Leistungsstelle als die entscheidende Informationsquelle für die Inanspruchnahme an, ist dieser geringe Vorsprung der Leistungsstellen im Westen von 3 Prozentpunkten im Jahr 2012 auf 10 Prozentpunkte im Jahr 2013 angestiegen (Abbildung 3.7). Im Osten spielten die Medien, insbesondere Zeitungen und Internet, eine wichtigere Rolle als Informationsquelle als im Westen. 27

28 Abbildung 3.7: Die entscheidende Informationsquelle für die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach Region Erfahren, dass wir Leistungen beantragen können, von... nur Antragsteller, Angaben in %, nur eine Antwort vom Jobcenter/ Kommunaler Anlaufstelle aus dem Fernsehen/ Radio aus der Zeitung 9 16 von Bekannten/ Nachbarn aus dem Internet 8 10 in der Schule 7 9 Sonstige Medien (Plakate, Flyer etc.) 6 6 in der Kindertagesstätte 6 6 Westen Osten von sozialer Einrichtung/ Initiative 4 3 von den Kindern 0 1 Sonstiges Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe Inanspruchnahme auf Familienebene insgesamt Fast zwei Drittel (64%) der gemäß SGB II und BKGG leistungsberechtigten Familien mit minderjährigen Kindern haben nach eigener Aussage im Befragungszeitraum bereits Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt oder genutzt (Abbildung 3.8). Im Jahr zuvor waren es 57%. Somit ist die Inanspruchnahme-Quote auf Familienebene von 2012 auf 2013 um 7 Prozentpunkte, das sind rd. 12%, gestiegen. Diese Angaben beziehen sich nur auf Leistungen, die aktiv (also durch einen gesonderten Antrag) beantragt wurden. Als Inanspruchnahme wird gewertet, wenn der befragte Elternteil die Frage Haben Sie bereits Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt oder genutzt bejahte. Die quasi automatische Überweisung der Leistungen für den persönlichen Schulbedarf an leistungsberechtigte Schüler gemäß SGB II, die ebenfalls Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepaktes sind, wurde hier sofern sie von den Befragten nicht als genutzte Leistung erinnert wurde nicht berücksichtigt. 7 7 Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (insgesamt 100 Euro pro Schuljahr) erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebens- 28

29 Abbildung 3.8: Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets auf Familienebene Bereits Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt oder genutzt? Angaben in % Insgesamt SGB II-Bezieher Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund Westen Osten Wie in Abbildung 3.1 erstmalig dargestellt, gaben % der Befragten an, die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu kennen. Somit haben 2013 nur 11% der Leistungsberechtigten gemäß SGB II und BKGG keine Leistungen beantragt, obwohl sie es kennen, d.h. davon gehört haben betrug diese Diskrepanz noch 14 Prozent hatten 54% der leistungsberechtigten Familien mit minderjährigen Kindern Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II in Anspruch genommen, 2013 sind es 60%. Bei Familien mit Leistungsberechtigung gemäß BKGG stieg dieser Anteil geringjahrs im Leistungsbezug des SGB II in der Regel obligatorisch, d.h. ohne gesonderte Antragstellung (Beantragung erfolgt konkludent im Zusammenhang mit dem Hauptantrag auf sonstige SGB-II-Leistungen). Für Wohngeld- und Kinderzuschlag-Bezieher ist hingegen auch hier eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Bei der in Abbildung 3.8 dargestellten Inanspruchnahme ist die obligatorische Leistungsgewährung für den persönlichen Schulbedarf im SGB II nicht enthalten, da es sich hierbei nicht um eine aktive Inanspruchnahme handelt. Vielen, aber nicht allen befragten SGB II- Leistungsberechtigten ist bewusst, dass sie die Leistung für den persönlichen Schulbedarf aus dem Bildungspaket erhalten. Eine gesonderte Überprüfung der Antworten ergab, dass keiner von ihnen bei der Frage nach der Inanspruchnahme eine Nutzung des Bildungspakets angegeben hat, die sich allein auf den Schulbedarf bezog. Das bedeutet, dass sich die hier dargestellte Inanspruchnahme des Bildungspakets ausschließlich auf eine aktive Inanspruchnahme via Antragstellung bezieht. 29

30 fügig an, von 78% auf 80%. Unter den leistungsberechtigten Familien mit Migrationshintergrund ist die Inanspruchnahme gegenüber 2012 weniger stark angestiegen als in Familien ohne Migrationshintergrund. Bei Familien mit Migrationshintergrund ist diese Quote im Vorjahresvergleich von 48% auf 53%, also um 5 Prozentpunkte, gestiegen, in Familien ohne Migrationshintergrund hingegen um 9 Prozentpunkte, von 61% auf 70%. Die Diskrepanz zwischen Westen und Osten hat hingegen etwas abgenommen, sie ist von 22 Prozentpunkten (2012) auf 15 Prozentpunkte zurückgegangen. Anspruchsberechtigung aufgrund der Leistungen für Bildung und Teilhabe Grundsätzlich kann das Bildungs- und Teilhabepaket in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bedarfsauslösend wirken, wenn das bei der Bedarfsprüfung zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen zwar ausreicht, um den durch das SGB II sichergestellten Lebensunterhalt zu decken, aber nicht den Bedarf an Bildung und Teilhabe und auch keine sonstigen Sozialleistungen (Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld) in Betracht kommen. Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit für eintägige Ausflüge werden unabhängig von den tatsächlichen Kosten drei Euro zu Grunde gelegt (vgl. 5a der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V). Für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit bei mehrtägigen Klassenfahrten werden pro Monat 1/6 der tatsächlichen Kosten angesetzt als Äquivalent für eine Ansparung über einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden abzüglich des Eigenanteils von einem Euro berücksichtigt. In den anderen Bereichen werden die tatsächlichen Kosten (ggf. in förderfähiger Höhe) berücksichtigt. Zusätzlich bedarfsauslösend kann von diesen Komponenten wegen der Höhe der Kosten insbesondere der Bedarf an Klassenfahrten wirken. Unter den befragten leistungsberechtigten Haushalten befanden sich dieser bedarfsauslösenden Fälle, was einem Stichprobenanteil von 2,6% bezogen auf alle Leistungsberechtigten gemäß SGB II und BKGG und von 3,3% bezogen auf SGB II-Leistungsberechtigten entspricht betrugen diese Anteile noch 1,3% (bezogen auf alle Leistungsberechtigten nach SGB II oder BKGG) und 1,6% (SGB II). Einflussfaktoren der Inanspruchnahme Wie bereits 2012, spiegelt auch bei der Wiederholungsbefragung die Inanspruchnahme in etwa das Bild der Kenntnis der Leistungen für Bildung und Teilhabe wider. Familien mit Bezug von Kinderzuschlag/ Wohngeld nehmen die Leistungen häufiger in Anspruch (2013: 80%) als Bezieher von SGB II-Leistungen (60%, Tabelle 3.2). Das Gleiche gilt für leistungsberechtigte Familien ohne Migrationshintergrund im Vergleich zu Familien mit Migrationshintergrund (2013: 70% zu 53%). Ebenfalls ist die Inanspruchnahme auch 2013 im Osten erneut höher als im Westen (2013: 74% zu 59%). Die Differenz zwischen Kenntnis und Inanspruchnahme ist in allen hier unterschiedenen Untergruppen gegenüber 2012 geringer geworden. Am geringsten ist sie bei Familien mit Bezug von Kinderzuschlag/ Wohngeld und mit Migrationshintergrund (2013: 6 30

31 und 7 Prozentpunkte), dort war sie allerdings auch im Vorjahr schon vergleichsweise gering (2012: 7 und 9 Prozentpunkte). Dies verweist darauf, dass dieses Jahr noch seltener als im vorherigen Jahr Familien von den Möglichkeiten der Unterstützung durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe wissen, diese aber nicht beantragen. Tabelle 3.2: Kenntnis und Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe (in %) Bildungspaket und Teilhabepaket Differenz Kenntnis Inanspruchnahme (%-Punkte) 2013 Insgesamt SGB II-Bezieher Bezieher von Wohngeld/ Kinderzuschlag ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund Westen Osten Insgesamt SGB II-Bezieher Bezieher von Wohngeld/ Kinderzuschlag ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund Westen Osten Analog zum bereits vorgestellten Schätzmodell zur differenzierenden Betrachtung der individuellen Bedingungen, welche die Kenntnis der Leistungen für Bildung und Teilhabe beeinflussen, wurde ein weiteres Regressionsmodell (Probit-Modell) geschätzt, welches die Bedingungen der faktischen Inanspruchnahme dieser Leistungen näher betrachtet. In dieses wurden dieselben individuellen Merkmale als erklärende Variablen einbezogen, wie in das Schätzmodell zur Kenntnis des Bildungspakets. 8 Auch diese Resultate werden nachfolgend vergleichend für 2012 und 2013 dargestellt. Um die Schätzeffekte für die Inanspruchnahme eindeutig von den bereits dargestellten Effekten der Kenntnis des Bildungspakets abzugrenzen, werden in das Schätzmodell zur Inanspruchnahme nur Befragte einbezogen, die das Bildungspaket bereits vor der Befragung kannten. Die Inanspruchnahme wird somit als ein zweistufiger Prozess ge- 8 Methodische Erläuterungen hierzu s. vorheriges Kapitel. 31

32 sehen, bei dem die Antragstellung die Kenntnis des Bildungspakets voraussetzt bzw. ihr zeitlich vorgelagert ist. Tabelle 3.3: Schätzergebnisse Probit-Modell zur Erklärung der Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe (ja/nein) 2012 und 2013 Nur Befragte mit Kenntnis der Leistungen für Bildung und Teilhabe Ergebnisse 2012 Ergebnisse 2013 marginale margi "erklärende" Merkmale Signifinale Signifi Effekte kanz Effekte kanz (in %) (in %) Wohnort östliche Bundesländer 15,6 *** 11,1 *** Bezug Kinderzuschlag oder Wohngeld 12,5 *** 0 3 und mehr minderjährige Kinder im HH 11,0 *** 12,5 *** 2 minderjährige Kinder im HH 7,7 *** 6,9 *** alleinerziehend 6,1 ** 7,1 *** Teilhabe Ambition (wichtig, dass Kind in Verein ist) 6,0 ** 0 mindestens ein Elternteil sv pflichtig beschäftigt 4,7 * 0 befragter Elternteil über 42 Jahre (oberstes Drittel) 3,8 * 0 befragter Elternteil unter 33 Jahren (unterstes Drittel) 9,6 *** 8,4 *** geringe Qualifikation 0 0 elterliche Fürsorglichkeit 0 0 Migrationshintergrund 0 0 Pseudo R2 0,062 0,070 Tabelle enthält nur signifikante Effekte Vollständiger Tabellenauszug 2013 im Anhang. * schwach signifikant (P < 10%) ** signifikant (P < 5% *** hochsignifikant (P < 1%) Quelle: Repräsentativbefragung 2.300/2.318 leistungsberechtigte Haushalte (ISG 2012 und 2013) Unter den Bedingungen einer gegenüber 2012 erhöhten Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe reduziert sich 2013 die Zahl der Merkmale, die in einem signifikanten Zusammenhang mit ihr stehen (Tabelle 3.3). Unter jenen, die dieses Leistungsangebot kennen, sind der Bezug von Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld, die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils sowie die Teilhabe-Ambition, das heißt die elterliche Haltung, es wichtig zu finden, dass die Kinder in einem Verein sind, 2013 nicht mehr positiv mit der Inanspruchnahme dieses Angebots assoziiert. In einem signifikanten positiven Zusammenhang mit der Inanspruchnahme stehen aber bei Kontrolle des Kenntnisstands nach wie vor ein Wohnort in den ostdeutschen Bundesländern, die Tatsache, mehr als ein minderjähriges Kind zu haben und der Status alleinerziehend. Ebenfalls weitgehend unverändert nehmen jüngere Eltern Leistungen für Bildung und Teilhabe signifikant seltener in Anspruch. 32

33 Durch die Wiederholungsbefragung wird das 2012 zutage getretene Ergebnis bestätigt, dass ein Migrationshintergrund und eine geringe Qualifikation der Eltern zwar einen hemmenden Einfluss auf die Kenntnis der Bildungs- und Teilhabeleistungen haben, aber nicht auf deren Inanspruchnahme, sofern die Kenntnis vorausgesetzt werden kann. Der Familienklima-Indikator einer elterlichen Fürsorglichkeit stand bzw. steht weder 2012 noch 2013 in einem signifikanten Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen war er, wie bereits in Tabelle 3.1 dargestellt, allerdings noch mit der Informiertheit über die Bildungs- und Teilhabeleistungen positiv assoziiert, 2013 hingegen nicht mehr (vgl. Tabelle 3.1). In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf verwiesen, dass auch der andere Einstellungsindikator Teilhabe- Ambition im Unterschied zu 2012 unter den Bedingungen einer erhöhten Kenntnis und Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe im Jahr 2013 seine signifikante Bedeutung verloren hat. Dies deutet darauf hin, dass diese eher weichen Einstellungsmerkmale umso eher ihre Aufmerksamkeit lenkende Bedeutung verlieren, je selbstverständlicher die Kenntnis über diese Leistungsansprüche ist. Um ein zusammenfassendes Bild über das Zusammenwirken der fördernden und hemmenden Faktoren zu erhalten, die bei der obigen zweistufigen bzw. getrennten Betrachtung von Kenntnis und daran anschließender Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe sichtbar wurden, wurde eine weitere Regressionsschätzung (Probit-Modell) vorgenommen, welche die erwähnten Merkmale für die Gesamtstichprobe der Leistungsberechtigten, also nicht nur für jene, die das Bildungspaket kennen, auf die Inanspruchnahme regressiert (Tabelle 3.4). 9 Demnach spielt die Haushaltsgröße, resp. die Zahl der minderjährigen Kinder, eine wesentliche Rolle in dem Gesamtprozess von der Kenntnisnahme bis zur faktischen Inanspruchnahme der Leistungen. In leistungsberechtigten Haushalten mit drei und mehr Kindern ist die statistische Wahrscheinlichkeit, die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen, um knapp zwanzig Prozent (19%) höher als in Haushalten mit nur einem Kind. Bei Haushalten mit zwei Kindern ist sie um rd. zwölf Prozent höher. Auch Alleinerziehenden-Familien weisen gegenüber Paar-Familien eine signifikant höhere Inanspruchnahme-Wahrscheinlichkeit auf (rd. 11%). Das Alter der Eltern steht ebenfalls in einem signifikanten Zusammenhang mit dem Gesamtprozess des Zusammenspiels von Such- und Informationsverhalten, Informiert- Werden, Bedarfs- und Angebotssituation sowie letztendlicher Entscheidung für eine Antragstellung. Gegenüber dem jüngsten Drittel der Eltern (befragter Elternteil unter 33 Jahren) ist eine Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe um insgesamt rd. 18% höher, wenn die Eltern zum ältesten Drittel gehören (befragter Elternteil über 42 Jahre). 9 Im Bericht der Vorjahresstudie findet sich der entsprechende Tabellenauszug im Anhang. 33

34 Tabelle 3.4: Schätzergebnisse Probit-Modell zur Erklärung der Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe (ja/nein) alle Leistungsberechtigten Alle Befragte, unabhängig von der Kenntnis der Leistungen für Bildung und Teilhabe Ergebnisse 2013 "erklärende" Merkmale marginale Effekte (in %) Signifikanz 3 und mehr minderjährige Kinder im HH 19,0 *** 2 minderjährige Kinder im HH 11,6 *** Wohnort östliche Bundesländer 15,3 *** alleinerziehend 10,7 *** Bezug Kinderzuschlag oder Wohngeld 6,6 ** befragter Elternteil über 42 Jahre (oberstes Drittel) 6,5 ** befragter Elternteil unter 33 Jahren (unterstes Drittel) 11,7 *** geringe Qualifikation 10,0 *** Migrationshintergrund 12,2 *** Pseudo R2 0,10 Tabelle enthält nur signifikante Effekte Vollständiger Tabellenauszug 2013 im Anhang. * schwach signifikant (P < 10%) ** signifikant (P < 5% *** hochsignifikant (P < 1%) Quelle: Repräsentativbefragung leistungsberechtigte Haushalte (ISG 2013) Liegen die Haushalte in den ostdeutschen Bundesländern, liegt die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme um rd. 15% höher als in den westdeutschen Ländern. Familien mit Bezug von Familienzuschlag und ggf. Wohngelds weisen gegenüber SGB II- Leistungsbeziehern eine um rd. 7% höhere Inanspruchnahme-Wahrscheinlichkeit auf. Da in diesem Gesamt-Schätzmodell eine geringe Qualifikation und ein Migrationshintergrund hochsignifikante negative Effekte aufweisen (-10,0 und -12,2) ist davon auszugehen, dass die geringere Kenntnis der Leistungen für Bildung und Teilhabe in diesen beiden Personengruppen so bedeutsam ist, dass sie die faktische Inanspruchnahme signifikant negativ beeinflusst. Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme zustehender Leistungen Der wichtigste Grund für die Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist nach wie vor die fehlende Information (2012: 44%, 2013: 52%, Abbildung 3.9). Die ursprüngliche Kategorie kein Bedarf/kein Angebot wurde, in Abweichung von der Erstbefragung 2012, differenzierter gefasst. Zusätzlich zu der Antwortmöglichkeit Stand noch nicht an/ kein Bedarf wurden die Kategorien kein Interesse, obwohl Angebot besteht und kein Angebot, obwohl Interesse besteht eingeführt. 34

35 Abbildung 3.9: Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Angaben in % der Antworten, Mehrfachnennungen möglich Fehlende Information 52 Stand noch nicht an/ kein Bedarf Antrag zu kompliziert (wurde nicht verstanden) Möchte/kann ich selbst bezahlen Antragsaufwand (für Nutzen) zu hoch Stigmatisierungssorgen Verursacht zusätzliche Belastungen Kein Interesse (Angebot vorhanden) kein Angebot (Interesse vorhanden) Wurde abgelehnt/ kein Bescheid Sonstige Gründe 6 Leistungsberechtigte, die angaben, das Bildungs- und Teilhabepaket zu kennen, aber noch keine Leistungen beantragt haben. Das entspricht 11% der leistungsberechtigten Familien mit Kindern unter 18 Jahren (vgl. Tab.3.2) Quelle: Repräsentativbefragung von leistungsberechtigten (Haushalten (ISG 2013) Dass sie keinen Bedarf haben (weil z.b. das Kind noch nicht zur Schule geht oder keinen Bedarf an Nachhilfe hat), steht an zweiter Stelle der Gründe (2013: 28%, in 2012 waren es kein Bedarf und kein Angebot zusammengefasst 32%). In der aktuellen Darstellung wurde zusätzlich zu 2012 die Kategorie Antragsaufwand zu hoch differenziert in zu hoher Antragsaufwand (im Vergleich zum Nutzen) und Antrag zu kompliziert (wurde nicht verstanden). Dass der Aufwand für die Beantragung zu hoch war, nannten im Vorjahr 8% der Befragten als generellen Grund für die Nichtinanspruchnahme der Leistungen. Jetzt (2013) sind es 5%, wobei für 2% der Aufwand im Vergleich zum Nutzen zu hoch ist und für 3% die Antragstellung zu kompliziert war. Neu erhoben wurde in 2013, ob kein Interesse bestand, obwohl ein Angebot vorhanden war. Dies geben nur 1,3% der Befragten an. Diese Antworten beziehen sich, wie sich nachfolgend zeigen wird, überwiegend auf die Leistungen für eine Vereinsmitgliedschaft und das gemeinsame Mittagessen. Den umgekehrten Fall, dass es kein entsprechendes Angebot gibt, obwohl Interesse besteht, berichtet ebenfalls rd. 1% der Befragten. Stigmatisierungssorgen spielen nach wie vor kaum eine Rolle, dieser Anteil lag bzw. liegt 2012 wie 2013 bei rd. 2%. Dies bedeutet, dass weniger als ein Prozent aller leistungsberechtigten Familien mit minderjährigen Kindern mit Bezug von SGB II- 35

36 Leistungen und Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld (d.h. ohne den Bereich SGB XII und AsylbLG) - zumindest nach ihren expliziten Aussagen während des Telefoninterviews die Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht beantragt haben, weil sie Stigmatisierungseffekte befürchten. Denn 64% (bzw %) der leistungsberechtigten Familien haben Leistungen beantragt, und 2% von den verbleibenden 36% bzw. 43% ohne Inanspruchnahme ergeben rd. 0,7-0,9% Inanspruchnahme auf Ebene der Kinder und Jugendlichen nach Leistungskomponenten Während die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe in Abschnitt auf der Ebene der Familien sowie insgesamt, d.h. bezogen auf mindestens eine Leistung, berechnet wurde, wird im Folgenden die Inanspruchnahme für jedes in diesem Haushalt lebende Kind dargestellt. Die darauf bezogene Quotenberechnung bezieht sich auf alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die in leistungsberechtigten Haushalten leben. Die dargestellten Inanspruchnahme-Quoten beziehen sich nicht auf die Zahl der gestellten Anträge, sondern auf die faktisch in Anspruch genommenen Leistungen. Hierbei spielt die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf eine besondere Rolle. In der Befragung wurde die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nicht von allen SGB II- Leistungsberechtigten mit Schulkindern genannt, obwohl sie praktisch alle erhalten dürften sei es, weil sie diese Leistung nicht als Teil des Bildungs- und Teilhabepakets wahrgenommen hatten, weil sie diese Leistungskomponente nicht gezielt ( gesondert ) beantragen mussten oder weil sie den Erhalt dieser Leistung bei der Befragung nicht in Erinnerung hatten. Um ein realistisches Bild der tatsächlichen Inanspruchnahme zu erhalten, wurde daher die Leistung Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf imputiert, d.h. allen Schülern im SGB II-Leistungsbezug zugewiesen, auch wenn er von den Befragten nicht explizit angegeben worden war. Der Anteil der leistungsberechtigten Kinder, die mindestens eine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen haben, lag in der Befragung 2012 bei 69% und ist in der Befragung 2013 um 4 Prozentpunkte auf 73% gestiegen (Abbildung 3.10). Unter den Kindern aus Haushalten von SGB II-Beziehern ist die Inanspruchnahme- Quote von 71% (2012) auf 74% (2013) gestiegen, unter den Beziehern von Kinderzuschlag oder Wohngeld von 61% (2012) auf 66% (2013). 36

37 Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nehmen 61% in Anspruch (2013), im Vorjahr waren es 58% (2012). 10 Gemeinsames Mittagessen nehmen 27% (2012: 21%) und mehrtägige Klassenfahrten nahmen % in Anspruch (2012: 17%). Abbildung 3.10: Inanspruchnahme der einzelnen Leistungskomponenten bezogen auf leistungsberechtige Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren insgesamt Angaben in %, Mehrfachnennungen möglich. Insgesamt eintägige Ausflüge mehrtägige Klassenfahrten Schülerbeförderung Lernförderung Mittagessen Teilhabe pers. Schulbedarf * insgesamt SGB II-Bezug Bezug Wohngeld/ Kinderzuschlag * Imputation der Leistungskomponente persönlicher Schulbedarf bei Schülern im SGB II-Leistungsbezug. Die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe auf der Ebene der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren aus den Bereichen SGB II und Bezug von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld ist im Vorjahresvergleich somit insgesamt gesehen um 6 Prozent gestiegen (eine Zunahme von 4 Prozentpunkten von 69% auf 73% bedeutet eine Steigerung um 6%, s. Tabelle 3.5). Hinter dieser Gesamtveränderung der Inanspruchnahme mindestens einer Leistung verbergen sich unterschiedliche Veränderungen der einzelnen Leistungskomponenten. 10 Dieser Zuwachs kann im Grunde nur auf eine diesbezüglich höhere Antragsstellung aus dem Bereich KiZ/WG zurückgeführt werden, da, wie erläutert, für die Schulkinder aus dem Leistungsbezug SGB II die Leistung für den persönlichen Schulbedarf unabhängig von den Angaben der Befragten 2012 wie 2013 imputiert wurde. 37

38 Die Inanspruchnahme-Quoten für jede einzelne Leistungskomponente ist höher als im Vorjahr, dabei gab es teilweise sehr große Veränderungen gerade bei den Leistungen, die bislang vergleichsweise selten in Anspruch genommen wurden. Die Leistung der Lernförderung wurde und wird bislang am seltensten in Anspruch genommen 2012 von 2%, 2013 von 4% der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Diese Steigerung bedeutet jedoch aufgrund des sehr geringen Ausgangsniveaus eine Verdoppelung (+100%) der Inanspruchnahme dieser spezifischen Leistung. Die vergleichsweise geringen Veränderungen von 3% auf 7% bei der Schülerbeförderung bedeuten eine noch höhere Steigerung um ein Drittel (+133%). Vergleichsweise große Veränderungen gab es im Vergleich zum Vorjahr vor allem auch bei der Kostenerstattung für ein- und mehrtägige Ausflüge bzw. Klassenfahrten. Hier sind Steigerungen von gut 50% zu verzeichnen. Die Kostenzuschüsse für das gemeinsame Mittagessen und die soziale Teilhabe in Form der Förderung einer Vereinsmitgliedschaft u.ä. weisen Zuwachsraten von knapp 30% (29% und 27%) auf. Dass bei der für das Gros der leistungsberechtigten Schüler (aus dem Bereich SGB II) quasi automatischen Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf kaum Veränderungen zu erwarten sind, liegt auf der Hand. Im Bereich Kinderzuschlag/ Wohngeld ist die Inanspruchnahme dieser Leistung jedoch von 44% auf 52% gestiegen (vgl. Abbildung 3.10), was eine Steigerung der entsprechenden Antragsaktivitäten um 18% bedeutet. Tabelle 3.5: Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe 2012 und 2013 insgesamt (Leistungsberechtigte gemäß SGB II und BKGG) Inanspruchnahme in % Differenz 2013 zu 2012 Leistungen in %- Punkten in % Inanspruchnahme insgesamt eintägige Ausflüge mehrtägige Klassenfahrten Schülerbeförderung Lernförderung gemeinsames Mittagessen soziale Teilhabe persönlicher Schulbedarf ,5 An der grundsätzlichen Rangfolge der Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen hat sich trotz der erwähnten Veränderungen im Jahresvergleich nichts geändert. Ebenso wenig hat sich verändert, dass (mit Ausnahme der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf und Lernförderung) die Leistungsberechtigten mit Bezug von Kinderzu- 38

39 schlag und ggf. Wohngeld alle anderen Leistungen häufiger in Anspruch nehmen als Bezieher von SGB II-Leistungen (vgl. Abbildung 3.10). Die quantitativ bedeutsamste Leistung stellt nach wie vor die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf dar. Insgesamt 61% der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren nehmen sie in Anspruch. Bei Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld liegt die Quote mit 52% unter der Quote derjenigen mit Bezug von SGB II- Leistungen (64%), was maßgeblich darauf zurückzuführen sein dürfte, dass sie hierfür einen gesonderten Antrag stellen müssen. Allerdings ist sie im Jahresvergleich in dieser Gruppe wie erwähnt von 44% auf 52% deutlich angestiegen und hat somit die Differenz zu den Leistungsbeziehern gemäß SGB II innerhalb des vergangenen Jahres in etwa halbiert (von rd. 20 auf 10 Prozentpunkte). An zweiter Stelle steht 2013 wie 2012 die Bezuschussung des gemeinsamen Mittagessens erhalten 27% (2012: 21%) der generell leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren ein vergünstigtes Mittagessen. Allerdings wird die Kostenerstattung für mehrtägige Klassenfahrten 2013 (26%) fast gleich häufig in Anspruch genommen. Der monatliche Zehn-Euro-Betrag für Aktivitäten der sozialen Teilhabe sowie die Kostenerstattung für eintägige Ausflüge wurden 2013 gleich häufig beantragt (19%). Nach wie vor sehr selten werden hingegen die Schülerbeförderung (7%) und das Angebot der Lernförderung (4%) in Anspruch genommen letzteres vor allem wegen der sehr spezifischen Voraussetzungen, auch wenn die Veränderungen, wie erwähnt, mindestens eine Verdoppelung gegenüber 2012 darstellen. Nicht allen grundsätzlich leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen stehen alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu. Vier Leistungen sind auf Schülerinnen und Schüler beschränkt bzw. für sie typisch: die Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten, die Lernförderung und die Schülerbeförderung sowie die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Schränkt man die Zielgruppe der Leistungskomponenten dementsprechend auf die Zielgruppe der Schüler ein, ergeben sich für diese erhöhte Inanspruchnahme-Quoten (Abbildung 3.11): Die Quote der Inanspruchnahme der Kostenerstattung für mehrtägige Klassenfahrten steigt nun von 26% (alle unter 18 Jahren) auf 40% (nur Schüler), bei der Schülerbeförderung analog von 7% aller Minderjährigen auf 11% der Schüler und bei der Lernförderung von 4% aller auf 6% der Schüler. 39

40 Abbildung 3.11: Inanspruchnahme der Leistungskomponenten nach Zielgruppen bezogen auf leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach Zielgruppe (Schüler / alle), Angaben in %, Mehrfachnennungen möglich. Insgesamt eintägige Ausflüge mehrtägige Klassenfahrten** Schülerbeförderung** Lernförderung** Mittagessen Teilhabe pers. Schulbedarf** * insgesamt SGB II-Bezug Bezug Wohngeld/ Kinderzuschlag * Imputation der Leistungskomponente persönlicher Schulbedarf bei Schülern im SGB II-Leistungsbezug. ** Anteilswerte bezogen nur auf Schüler allgemeinbildender Schulen. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die bereits vor Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen des SGB II und des SGB XII geleistet wurde, kommt nahezu allen leistungsberechtigten Schülern zugute. Aufgrund der quasi obligatorischen Leistungsgewährung bei Bezug von Leistungen nach SGB II erhalten derzeit insgesamt 94% (2012: 92%) der Schüler aus dem Kreis der leistungsberechtigten Familien diese monetäre Unterstützung. Allerdings wird sie von rd. 24% (2012: 30%) der Schüler aus Familien mit Bezug von Kinderzuschlag/ Wohngeld noch nicht in Anspruch genommen. Wie bereits bei den Regressionsschätzungen zu den fördernden und hemmenden Faktoren der Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe sichtbar wurde, steigt mit der Zahl der minderjährigen Kinder im Haushalt deren Inanspruchnahme. Dies wird in Abbildung 3.12 sichtbar. Die aktive Inanspruchnahme mittels gesonderter Antragstellung steigt von 56% bei einem Kind auf 78% in Familien mit fünf Kindern. 40

41 Betrachtet man die faktische Inanspruchnahme, also den Leistungsbezug einschließlich der obligatorischen Leistungsgewährung zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf im Leistungsbereich SGB II, liegen die Quoten entsprechend höher. Sie steigen kontinuierlich von 76% bei Haushalten mit einem Kind auf nahezu hundert Prozent (95%) bei fünf und mehr Kindern im Haushalt. Dieser Zusammenhang ist von 2012 auf 2013 sehr stabil geblieben. Abbildung 3.12: Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach Zahl der minderjährigen Kinder im Haushalt Anzahl Kinder im Haushalt und mehr aktive Inanspruchnahme (gesonderte Antragstellung) Nutzung insgesamt (mit Imputation Schulbedarf bei SGB II) Diejenigen, die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen, nutzen nicht alle Leistungen. Deswegen wurden sie gefragt, warum sie die nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht beantragt haben. 11 Der wesentlichste und naheliegende Grund für die Nicht-Beantragung einzelner Leistungen besteht in der Tatsache, dass es keinen Bedarf hierfür gibt. Dies betrifft insbesondere die Schülerbeförderung (93%), die Lernförderung (83%) und die mehrtägigen Klassenfahrten (76%) (Tabelle 3.6). 11 Befragte die überhaupt keine Leistungen beantragt haben, wurden nur pauschal nach ihren Gründen für die generelle Nicht-Nutzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe gefragt (vgl. oben Abbildung 3.9), weil z.b. die Unkenntnis dieser Leistungen insgesamt die Unkenntnis der einzelnen Leistungskomponenten mit einschließt. 41

42 Im Grunde nur bei den eintägigen Klassenfahrten wird die Antragsaufwand in nennenswertem Umfang (15%) als Grund für die Nichtbeantragung genannt, was angesichts der häufig vergleichsweise geringen Beträge nachvollziehbar ist. Bei den eintägigen Ausflügen spielt auch die fehlende Information, dass hierfür eine Kostenerstattung möglich ist, eine deutlich größere Rolle (22%) als bei den anderen Leistungen. Mangelndes Interesse wird, wie bereits oben erwähnt, nur bei zwei Leistungen als Grund für die Nicht-Nutzung genannt, beim Kostenzuschuss für das Mittagessen und der Leistung für soziale Teilhabe. 20% der Eltern sagten, dass sie den Mittagessenzuschuss nicht beantragt hätten, obwohl in der Kita bzw. Schule ein warmes Mittagessen angeboten wird. Und 16% gaben an, der der monatliche 10-Eurobetrag für die Vereinsmitgliedschaft o.ä. nicht beantragt wurde, weil das Kind kein Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft oder einer anderen gemeinschaftlich organisierten Freizeitaktivität habe. Nur bei der Leistung für das vergünstigte Mittagessen wurde in nennenswertem Umfang (13%) angegeben, dass Interesse bezüglich dieser Leistung bestünde, aber kein Angebot vorhanden sei. Tabelle 3.6: Gründe für Nicht-Inanspruchnahme nach Leistungskomponenten (Leistungsberechtigte gemäß SGB II und BKGG) Gründe der Nicht-Inanspruchnahme Angaben mit Mehrfachnennungen in % Anteil/ eintägige mehrtägige Schüler- Lern- Mittag- Begründung Ausflüge Klassenfahrtbeförderung förderung essen Teilhabe Anteil Nicht-Inanspruchnahme** Gründe: kein Bedarf Antragsaufwand (für Nutzen) zu hoch Antrag zu kompliziert (wurde nicht vers Stigmatisierungssorgen fehlende Information Möchte/ kann ich selbst bezahlen verursacht zusätzliche Belastungen kein Interesse (Angebot vorhanden) kein Angebot (Interesse vorhanden) wurde abgelehnt/ kein Bescheid sonstige Gründe ** Bezogen auf alle generell leistungsberechtigten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Nur Befragte, die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt haben. 42

43 3.4 Das Antragsverfahren Beim Zeitpunkt der Antragstellung macht sich die zeitliche Differenz zur Vorgängerbefragung bemerkbar. In der Befragung 2013 geben 34% der Leistungsbezieher an, diese Leistung schon im Jahr 2011 beantragt zu haben. In der Befragung 2012 war der Anteil, der vor dem der Befragung vorausliegenden Jahr einen Antrag gestellt hatte, mit 9% deutlich geringer, weil dies seinerzeit vorausschauend noch vor dem Inkrafttreten der Leistung erfolgte, obwohl die gesetzliche Grundlage der Leistungsgewährung noch nicht in Kraft war. Davon abgesehen liegt ein Höhepunkt der Antragstellungen auch diesmal um den Schuljahreswechsel herum (2. und 3. Quartal). Abbildung 3.13: Zeitpunkt der Antragstellung Berichteten % der Familien, die Leistungen für Bildung Teilhabe in Anspruch genommen hatten, dass sie bei der Antragstellung unterstützt worden waren, sind es % (Abbildung 3.14). 43

44 Abbildung 3.14: Unterstützung bei der Antragstellung Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Angaben in % insgesamt 35 SGB II-Bezug 32 Bezug Wohngeld/ Kinderzuschlag 43 ohne Migrationshintergrund 34 mit Migrationshintergrund 39 Anders als 2012 unterscheiden sich 2013 die Bezieher von Leistungen des SGB II und von Kinderzuschlag/ Wohngeld in dieser Hinsicht. In diesem Jahr geben deutlich mehr Bezieher von Kinderzuschlag/ Wohngeld (43%) als Bezieher von SGB II-Leistungen (32%) an, unterstützt worden zu sein gab es diese Differenz nicht. Hingegen wurden Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund sowohl 2013 als auch 2012 häufiger unterstützt (2013: 39%, 2012: 35%) als jene ohne Migrationshintergrund (2013: 34%; 2012: 26%). Allerdings ist dieser Unterschied zwischen Leistungsberechtigten mit und ohne Migrationshintergrund zurückgegangen, von 9 Prozentpunkten (2012) auf 5 Prozentpunkte (2013). Abbildung 3.15: Unterstützende Stellen bei Antragstellung Wer hat Sie bei der Antragstellung unterstützt? Angaben in % Mehrfachnennungen möglich insgesamt SGB II-Bezug Bezug Wohngeld/ Kinderzuschlag ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund Privatperson soziale Beratungsstelle Schule, Schulsozialarbeit Kita Leistungsstelle Sonstige 44

45 Wie bereits im Vorjahr wurde auch 2013 die weitaus größte Beratungs- und Unterstützungsleistung von den Leistungsstellen erbracht berichten (ebenso wie 2012) 79% derjenigen, die bei der Antragstellung beraten wurden, dass sie von ihren Leistungsstellen beraten und unterstützt worden seien. Nennenswerte Unterschiede zwischen den Leistungsstellen für den SGB II-Bezug und den Bezug von Kinderzuschlag/ Wohngeld zeigen sich hierbei weder für 2012 noch für Bei den Leistungsberechtigten mit Migrationshintergrund zeigt sich ein der Situation im Vorjahr etwa vergleichbares Bild. Sie wurden und werden etwas seltener von den für sie zuständigen Leistungsstellen beraten oder unterstützt, dafür häufiger von sozialen Beratungsstellen. Hierbei sind gewisse Veränderungen zu verzeichnen. Erfuhren Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund 2012 um 12 Prozentpunkte seltener Unterstützung durch ihre Leistungsstellen als Leistungsberechtigte ohne Migrationshintergrund, beträgt 2013 diese Differenz nur noch 8 Prozentpunkte. Im Gegenzug ist die Unterstützung der Familien mit Migrationshintergrund durch soziale Beratungsstellen im Jahresverlauf angestiegen, und zwar von 14% (2012) auf 20% (2013), während dieser Anstieg der Unterstützung bei der Antragstellung durch soziale Beratungsstellen bei Familien ohne Migrationshintergrund etwas weniger deutlich zugenommen hat, von 8% auf 12%. Soziale Beratungsstellen spielen 2013 insgesamt bezüglich der Unterstützung bei der Antragstellung für Leistungen für Bildung und Teilhabe eine etwas gewichtigere Rolle als In der Befragung 2012 wurden sie von 10% der befragten Antragsteller, die Unterstützung erfahren haben, genannt, 2013 waren es 15%. Genau um diesen Betrag seltener wurden die Leistungsstellen erwähnt. Die Beratung und Unterstützung in Schulen und Kitas spielt nach wie vor eine unverändert marginale Rolle. Sie kommt, auch bei Familien mit Migrationshintergrund, praktisch nicht vor. Die Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung für Leistungen für Bildung und Teilhabe durch die Leistungsstellen ist dennoch, wenn auch sehr geringfügig, angestiegen. Bedeutete 2012 die Tatsache, dass 79% der Beratenen durch sie diese Beratung/Unterstützung erfahren haben, dass insgesamt 23% der Antragsteller in ihren Leistungsstellen Beratung erfahren haben (79% von 29% = 23%), hat sich dieser Anteil sehr geringfügig auf 26% erhöht (74% von 35% = 26%). Im Grunde genommen ist eher von einer Konstanz der (quantitativen) Beratungs- und Unterstützungsleistung durch die Leistungsstellen zu sprechen. Die Zufriedenheit mit der erhaltenen Unterstützung bei der Antragstellung ist insgesamt leicht gestiegen. Sehr zufrieden waren % der unterstützten Antragsteller mit der erhaltenen Unterstützung, 2013 waren es 37% (Abbildung 3.16). Im Gegenzug ging der Anteil der eher Zufriedenen etwas zurück, von 37% (2012) auf 34% (2013). Allerdings ist der Anteil der eher und sehr Unzufriedenen weitgehend konstant geblieben. Er betrug % (darunter 12% sehr unzufrieden ) und beträgt % (darunter 13% sehr unzufrieden ). 45

46 Abbildung 3.16: Bewertung der Leistungsstelle, bei der der Antrag gestellt wurde Bewertung der erhaltenen Unterstützung Angaben in % sehr zufrieden eher zufrieden eher unzufrieden sehr unzufrieden insgesamt SGB II-Bezug Bezug Wohngeld/ Kinderzuschlag ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund Diese Insgesamtwerte spiegeln vor allem die Situation bei den Leistungsberechtigten gemäß SGB II wider. Bezogen auf die in Abbildung 3.16 dargestellten Untergruppen sind folgende Veränderungen der Anteilswerte, die sich sehr zufrieden mit der erhaltenen Beratung und Unterstützung geäußert haben, zu verzeichnen: Der größte Zuwachs an sehr Zufriedenen findet sich bei den Beziehern von Kinderzuschlag oder Wohngeld: Veränderung um +9 Prozentpunkte von 43% (2012) auf 52% (2013). Bei den Leistungsberechtigten ohne Migrationshintergrund ist der Anteil der sehr Zufriedenen um +6 Prozentpunkte gestiegen, von 31% (2012) auf 37% (2013). Bei den Beziehern von Leistungen nach dem SGB II stieg dieser Anteil um +3 Prozentpunkte, von 28% (2012) auf 31% (2013). Am geringsten fällt er bei Leistungsberechtigten mit Migrationshintergrund aus, wo er um + 2 Prozentpunkte von 34% (2012) auf 36% (2013) gestiegen ist. 46

47 3.5 Details der Inanspruchnahme Das Antrags- und Bewilligungsverfahren Die Bewertung des Verfahrens der Antragstellung und Leistungserbringung fällt durchweg besser aus als im Vorjahr. Der Anteil derer, die das Verfahren als leicht ( sehr leicht und eher leicht zusammen) empfunden haben, ist von 65% (2012) auf 80% (2013) gestiegen (Abbildung 3.17). Als schwierig ( sehr schwierig und eher schwierig zusammen) bezeichneten es 2013 nur noch 7%, 2012 waren es noch 16%. Dieser Zuwachs von insgesamt 15 Prozentpunkten an Leistungsberechtigten, die das Antrags- und Bewilligungsverfahren als leicht bezeichnen, zeichnet sich unter jenen mit Migrationshintergrund am stärksten ab. Bei ihnen ist dieser Anteil um 22 Prozentpunkte von 60% (2012) auf 82% (2013) angestiegen und liegt somit dieses Jahr sogar etwas über dem Gesamtmittelwert lag er noch um 5 Prozentpunkte unterhalb des Durchschnittswertes. Abbildung 3.17: Bewertung des Antragsverfahrens insgesamt und nach Leistungskomponenten Wie schwierig oder leicht war es mit der Antragstellung und Bezahlung? Angaben in % Insgesamt dar. mit Migrationshintergr Ausflüge Klassenfahrten Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Teilhabeleistung leicht mittel schwierig Nach den einzelnen Leistungen unterschieden, ergeben sich folgende Bewertungen für den administrativen Aufwand von der Antragstellung bis zur Zahlbarmachung der Leistungen und deren Veränderungen gegenüber 2012: 47

48 Den größten Zuwachs an positiven Bewertungen (Antragstellung und Bezahlung leicht ) erfuhren die Leistungen für das gemeinsame Mittagessen (+10 Prozentpunkte, von 62% auf 72%) und für eintägige Ausflüge (+10 Prozentpunkte, von 60% auf 70%). Die positive Bewertung stieg bei der Leistung für soziale Teilhabe (Vereinsmitgliedschaft u.ä.) am zweitstärksten (+7 Prozentpunkte, von 59% auf 66%). Um jeweils 5 Prozentpunkte gestiegen ist die positive Bewertung der Modalitäten der Antragstellung und Bezahlung für mehrtägige Klassenfahrten (von 69% auf 74%) und die Lernförderung (von 52% auf 57%). Als einzige Leistung wird die Schülerbeförderung hinsichtlich der hierfür erforderlichen Antragstellung nicht nennenswert besser bewertet als 2012 (Antragstellung und Bezahlung leicht in 2012: 64%; in 2013: 65%). Mit diesem Wert für 2013 liegt sie jedoch noch über der insgesamt schlechtesten Bewertung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens für die Lernförderung. Abbildung 3.18: Genannte Probleme des Antragsverfahrens Wenn Antragstellung "schwierig" (7%): Probleme im Einzelnen Angaben in %, Mehrfachnennungen möglich Zu lange Bearbeitungszeit 8 Zu späte/ falsche Auszahlung, keine Rückerstattung 5 Besorgung notwendiger Bescheinigungen 4 Antragsformular unverständlich 3 Ansprechpartner unklar 3 Zu umständlich/ aufwändig 2 Verlust von Unterlagen bei Verwaltungsstellen Mangelnde Unterstützung/ Kompetenz der Leistungsstelle 1 1 Wurde erst abgelehnt Vorkasse erforderlich 0 0 Sonstige Probleme 2 Die Modalitäten des Antrags- und Bezahlungsverfahrens wurden nur noch halb so häufig als schwierig bezeichnet wie im Vorjahr (2012:16%, 2013: 7%). Wenn das Verfahren als schwierig empfunden wurde, wurden die Probleme in sehr ähnlicher Rangfolge genannt wie im Vorjahr (Abbildung 3.18). 48

49 An erster Stelle steht wie 2012 eine zu lange Bearbeitungszeit (2012: 7%, 2013: 8%). Eine falsche Auszahlung bzw. keine Rückerstattung nennen in beiden Jahren rd. 5% der Befragten. An dritter Stelle steht 2013 die Besorgung notwendiger Bescheinigungen (4%) gegenüber 3% in Wie im Vorjahr wird das Problem, dass der Ansprechpartner unklar gewesen sei, von 3-4% jener genannt, die das Antrags- und Bewilligungsverfahren schwierig fanden Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Die Inanspruchnahme der Kostenerstattung für eintägige Ausflüge stieg gegenüber dem Vorjahr von 12% auf 19% der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (vgl. oben Abbildung 3.10). An den hier genannten Erstattungsbeträgen hat sich vergleichsweise wenig geändert. Wie im Vorjahr erstrecken sich etwa die Hälfte der Beträge auf Summen bis zu 15 Euro. Knapp weitere 30% beziehen sich auf Beträge zwischen 15 und 30 Euro. Höhere Beträge sind wiederum vergleichsweise selten. Im Durchschnitt betrug die Kostenerstattung für eintägige Ausflüge Euro (Median), 2012 lag die Mitte bei 19 Euro. Abbildung 3.19: Höhe der Kostenerstattung für eintägige Ausflüge (Angaben in %) bis über

50 Abbildung 3.20: Kostenerstattung für eintägige Ausflüge: erstmalige Kostenerstattung und früherer Verzicht auf Ausflüge aus Kostengründen (Angaben in %) Insgesamt SGB II-Bezieher Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund Erstmalige Kostenerstattung Früher Verzicht auf Teilnahme 75% (2012: 78%) derjenigen, die eine Kostenerstattung für eintägige Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten haben, erhielten 2013 nach eigenen Angaben diese Leistung zum ersten Mal (Abbildung 3.20). Unter den Beziehern von Kinderzuschlag/ Wohngeld ist dieser Anteil größer (2013: 84%, 2012: 85%) als unter Beziehern von Leistungen nach dem SGB II (2013: 70%; 2012:74). Der Migrationshintergrund spielte bei diesen Angaben 2012 keine Rolle, 2013 zeigt sich ein entsprechender Unterschied. Leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Migrationshintergrund erhielten 2013 demnach häufiger eine Kostenerstattung für eintägige Ausflüge (77%) als diejenigen mit Migrationshintergrund (69%). Zehn Prozent der Eltern, für die 2013 die Ausflugskosten übernommen wurden, gaben an, dass es früher vorgekommen sei, dass ihre Kinder auf die Teilnahme an einem Ausflug verzichten mussten, weil die Kosten dafür zu hoch waren. Dieser Anteil liegt in der gleichen Größenordnung wie 2012 mit acht Prozent. Diesbezüglich zeigt sich 2013 kein Unterschied nach Art des Leistungsbezugs oder Migrationshintergrund war dies bei Familien mit Bezug von SGB II-Leistungen etwas häufiger der Fall (9%) als bei Familien, die Kinderzuschlag/ Wohngeld erhielten (6%). Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund mussten im Jahr zuvor nach Auskunft ihrer Eltern aus Kostengründen 50

51 noch nahezu doppelt so häufig auf einen Ausflug verzichten (13%) wie aus Familien ohne Migrationshintergrund (7%). Abbildung 3.21: Höhe der Kostenerstattung für mehrtägige Klassenfahrten (Angaben in %) bis über Der Anteil der leistungsberechtigten Schüler, die 2013 eine Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten erhielten, ist von 27% im Jahr 2012 auf 40% gestiegen (vgl. oben Abbildung 3.11). Die Bandbreite der erstatteten Kosten variiert wie bereits im Vorjahr beträchtlich. Gut 90% der Beträge liegen zwischen 50 und 300 Euro (Abbildung 3.21). Sieben Prozent liegen über 300 Euro. Der durchschnittlich erstattete Betrag für mehrtägige Klassenfahrten ist im Vergleich zum Vorjahr von 150 Euro auf rd. 200 Euro im Jahr 2013 angestiegen (Median). Die Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten stellt wie bereits im Vorjahr etwas seltener als bei eintägigen Ausflügen eine erstmalige Leistung dar. Dies ist naheliegend, da die Kosten bereits vor Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe für Schüler im Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII übernommen werden konnten. Aus diesem Grund gaben % (2012: 57%) der SGB II-Leistungsbezieher an, dass die Kosten für die Klassenfahrt ihrer Kinder erstmalig erstattet wurden, während dies % (2012: 79%) der Bezieher von Kinderzuschlag/ Wohngeld äußerten (Abbildung 3.22). Im Unterschied zu den eintägigen Ausflügen macht bei den mehrtägigen Klassenfahrten der Migrationshintergrund der Familien in beiden Jahren keinen Unterschied hinsichtlich einer früheren Kostenübernahme. Aufgrund der bereits vor dem Bildungspaket möglichen Kostenübernahme im Bereich des SGB II müssen insgesamt etwas weniger Schüler aus einkommensschwachen 51

52 Familien aus Kostengründen auf mehrtägige Klassenfahrten verzichten (2013: 7%, 2012: 6%) als auf eintägige Ausflüge. Die 2012 noch bestehenden diesbezüglichen Unterschiede zwischen Beziehern von Kinderzuschlag/ Wohngeld und SGB II-Leistungen haben sich 2013 weitgehend nivelliert (SGB II: 7%; BKGG 8%). Dies gilt auch für den im letzten Jahr noch bestehenden Unterschied zwischen Schülern mit und ohne Migrationshintergrund (2013: ohne 8%, mit Migrationshintergrund 6%) gaben noch etwas mehr Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund (9%) an, auf Klassenfahrten aus Kostengründen verzichtet zu haben als ohne Migrationshintergrund (5%). Abbildung 3.22: Kostenerstattung für mehrtägige Klassenfahrten: erstmalige Kostenerstattung und früherer Verzicht auf Klassenfahrten aus Kostengründen (Angaben in %) Insgesamt 7 67 SGB II-Bezieher 7 60 Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag 8 81 ohne Migrationshintergrund 8 67 mit Migrationshintergrund 6 68 Erstmalige Kostenerstattung Früher Verzicht auf Teilnahme Ausflüge und Klassenfahrten aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen Eltern, Kinder und Jugendliche geben in etwa gleicher Größenordnung an, dass früher auf einen Ausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt aus Kostengründen verzichtet werden musste. Auf die Frage, ob es schon einmal vorgekommen sei, dass sie an einem Ausflug oder einer Klassenfahrt nicht teilnehmen konnten, weil ihnen oder ihren Eltern die Kosten dafür zu hoch waren, antworteten sowohl 2012 als auch 2013 sieben 52

53 Prozent der befragten Jugendlichen ab 12 Jahren mit ja (Werte in grafischer Darstellung nicht enthalten). Sofern für die Jugendlichen die Kosten für einen Ausflug oder eine Klassenfahrt übernommen worden waren, wurden sie gefragt, ob sie für die Beantragung eine entsprechende Kostenaufstellung in der Schule besorgen mussten und inwieweit dies ihnen ggf. unangenehm gewesen sei. Große Veränderungen im Zeitverlauf sind in dieser Hinsicht nicht zu verzeichnen sagen 40% der befragten Jugendlichen, dass sie eine solche Kostenaufstellung besorgen mussten, 2013 waren es 43% (Abbildung 3.23). 20% (2012: 23%) mussten dies nicht, und für 26% (2012: 27%) der Jugendlichen haben dies die Eltern erledigt. Abbildung 3.23: Erfordernis einer Kostenaufstellung der Schule zur Kostenübernahme für Ausflug/ Klassenfahrt und Bewertung durch Schüler (Angaben in %) Kostenaufstellung in Schule besorgen müssen? ja nein haben Eltern gemacht War das für Dich sehr unangenehm eher unangenehm eher nicht unangenehm überhaupt nicht unangenehm Zu 100% fehlende Anteile: Weiß nicht, keine Antwort Vergleichsweise wenigen Jugendlichen ist die Besorgung der Kostenaufstellung unangenehm, sechs Prozent empfanden sie als sehr unangenehm und nochmals 18% als eher unangenehm. Bezogen auf die 43% der Jugendlichen, die eine Kostenaufstellung besorgen mussten, bedeutet dies, dass mit der Beantragung der Kostenübernahme für eine mehrtägige Klassenfahrt nur für jeden Zehnten ein als unangenehm empfundener Gang zum Klassenlehrer verbunden war (24% von 43% = 10,3%). In dieser Hinsicht haben sich nur marginale Veränderungen gegenüber der Vorjahresbefragung ergeben. Dort hatten 22% der Jugendlichen geäußert, die Besorgung der Kostenaufstellung für die Klassenfahrt sei sehr oder eher unangenehm gewesen, woraus sich ein ähnlicher Anteil von Jugendlichen ergab, für die durch die Kostenerstattung für Klassenfahrten eine unangenehme oder kompromittierende Situation entstand (2012: 22% von 40% = 8,8%). Somit kann von einem vergleichsweise konstanten Befund gesprochen werden. 53

54 3.5.3 Gemeinsames Mittagessen Im Jahr 2012 hatten 21% der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen einen Kostenzuschuss für die Mittagsverpflegung in der Kita oder Schule erhalten, im Jahr 2013 ist dieser Anteil auf 27% angestiegen (vgl. oben Abbildung 3.10). Hierfür musste im Jahr 2013 von 86% der Eltern der Eigenbeitrag (bereits in den Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs enthaltener Anteil für das Mittagessen von einem Euro täglich - sog. Eigenanteil) in Höhe eines Euros pro Mahlzeit erbracht werden, weitere vier Prozent erhalten ihn von anderen Trägern jedoch zurück erstattet. Zehn Prozent müssen keinen Eigenbeitrag leisten, weil er aus anderen Mitteln (z.b. als freiwillige Leistung der Kommune) finanziert wird (Abbildung 3.24). Abbildung 3.24: Bezahlung des Eigenbeitrags zum gemeinsamen Mittagessen (Angaben in %) 0 Zahlung des Eigenbeitrags Ja Ja, wird aber erstattet Nein Pauschale oder nutzungsabhängige Bezahlung Jeder Monat gleiche Höhe (Pauschale) Unterschiedlich (nutzungsabhängig) Gegenüber 2012 haben sich in dieser Hinsicht leichte Veränderungen ergeben hatten 90% der Eltern berichtet, dass sie den Eigenbetrag von 1 Euro zahlen mussten, 2% sagten, er würde ihnen von anderen Trägern rückerstattet, und 8% gaben an, keinen Eigenbeitrag leisten zu müssen. Diese Ergebnisse scheinen darauf hinzuweisen, dass sich in der Praxis eine leichte Lockerung der Verpflichtung zur Leistung des Eigenbeitrags vollzogen hat. Sehr konstant über die beiden Befragungen fallen die Antworten darüber aus, ob der Eigenbetrag als Monatspauschale oder nutzungsabhängig zu entrichten ist geben 43% und 2012 gaben 42% der Befragten an, dass eine Monatspauschale an die Kita/ Schule oder den mit der Essensverpflegung betrauten Caterer gezahlt werde. Auf die Variante der nutzungsabhängigen Bezahlung entfallen demnach % im Vergleich zu 58% im Jahr Diese insgesamt häufigere Version kommt eher in weiterführenden Schulen zu Anwendung, weil dort die Schüler meist unregelmäßiger an der Mittagsverpflegung teilnehmen, d.h. je nach aktuellem Stundenplan, Zeitbedarf und 54

55 individuellem Bedarf die Schulkantine oft nur an wenigen und wechselnden Wochentagen besuchen. Abbildung 3.25: Art der Bezahlung des Eigenbeitrags (Angaben in %) Per Bankeinzug 60 Per Überweisung 18 Bar im Voraus 16 Kind bezahlt bar bei jedem Essen 4 Leistungsstelle zieht Betrag ein 3 Ebenfalls zeigen die Angaben zur Art der Bezahlung des Eigenbeitrags kaum nennenswerte Veränderung im Zeitverlauf. Die Bezahlung per Bankeinzug wird mit 60% wiederum am weitaus häufigsten genannt (2012: 56%), gefolgt von der ebenfalls bargeldlosen Variante der Überweisung (2013: 18%; 2012: 22%) und der Begleichung bar im Voraus (2013: 16%; 2012: 15%; Abbildung 3.25). Nach wie vor sehr selten wird der Eigenbeitrag bar bei jeder Mahlzeit durch das Kind gezahlt (2012 und 2013: 4%). Ebenso selten zieht die Leistungsstelle den Eigenbeitrag ein (2013: 3%; 2012: 2%). Mehr als zwei Drittel (71%) jener, die den Kostenzuschuss für die Mittagsverpflegung als eine der Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, haben zuvor eine vergleichbare Leistung nicht erhalten (Abbildung 3.26). Dieser Anteil liegt etwas unter den Angaben des Vorjahres (2012: 78%). Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe erstmalig eine vergünstigte Mittagsverpflegung erhalten, ist gegenüber dem Vorjahr eher gestiegen. Im Jahr 2012 erhielten 21% der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen den Mittagessenszuschuss, darunter 79% zum ersten Mal. Das sind 16,6% aller leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen liegt der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Kostenzuschuss für die Mittagsverpflegung bei 27%. Von diesen erhalten 71% diese Leistung erstmalig. Daraus ergibt sich ein Anteil von 19,2% unter allen leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die zum ersten Mal den Kostenzuschuss zum Mittagessen erhalten. 55

56 Insbesondere für Familien mit Bezug von Kinderzuschlag/ Wohngeld erschließt dieses Angebot eine neue Unterstützungs- oder Teilhabemöglichkeit. Nur 15% der Kinder aus diesen Familien erhielten auch vor Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets bereits ein vergünstigtes oder kostenloses Mittagessen. Bei den Kindern und Jugendlichen im SGB II-Leistungsbezug ist dieser Anteil mit 26% nennenswert höher. Zeigten sich 2012 bei der erstmaligen Inanspruchnahme des Kostenzuschusses zum gemeinsamen Mittagessen noch gewisse Unterschiede nach Art des Leistungsbezugs und nach Migrationshintergrund, so haben sich diese Unterschiede 2013 nahezu nivelliert lag die erstmalige Inanspruchnahme der vergünstigten Mittagsverpflegung bei Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Bezug von Kinderzuschlag/ Wohngeld um 11 Prozentpunkte über dem entsprechenden Anteil aus Familien im Leistungsbezug SGB II. Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund nahmen um 5 Prozentpunkte seltener diese Leistung zum ersten Mal in Anspruch als Kinder aus Familien ohne Migrationshintergrund. Diese Unterschiede bestehen nicht mehr fort. Abbildung 3.26: Erstmaliger Kostenzuschuss für Mittagessen (Angaben in %) Insgesamt 71 SGB II-Bezieher 70 Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund 71 Mittagessenszuschuss aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen Häufig muss für den Kostenzuschuss für das gemeinsame Mittagessen eine Bestätigung oder ein sonstiger Berechtigungsnachweis der Leistungsstelle in der Schule vorgelegt werden. Ähnlich wie bei der Kostenerstattung für Klassenfahrten kann dies bei den Kindern und Jugendlichen als unangenehm oder kompromittierend empfunden werden. 56

57 Abbildung 3.27: Erfordernis, für den Mittagessenszuschuss Bestätigung in Schule vorlegen zu müssen und Bewertung durch Schüler (Angaben in %) Bestätigung in Schule für Mittagessen vorlegen müssen? ja nein haben Eltern gemacht War das für Dich sehr unangenehm eher unangenehm eher nicht unangenehm überhaupt nicht unangenehm Etwas seltener als 2012 mussten die Schüler nach eigenen Angaben eine solche Bestätigung in der Schule vorlegen (2012: 50%; 2013: 44%, Abbildung 3.27). In beiden Jahren ähnlich häufig haben dies die Eltern für sie erledigt (2012: 21%; 2013: 17%). Gaben 2012 sehr wenige Schüler an, dass dies für sie sehr oder eher unangenehm war (6%, darunter 3% eher unangenehm ), ist dieser Anteil in diesem Jahr auf insgesamt 21% angestiegen, und zwar wegen des deutlich höheren Anteils der Schüler, die dies eher unangenehm empfanden (19%). Errechnete sich für 2012 lediglich ein Anteil von 3% Schülern, die eine Leistungsberechtigung vorlegen mussten und dies als unangenehm empfanden (6% von 50%= 3%), hat sich dieser Anteil in 2013 in etwa verdreifacht (21% von 44%= 9,2%). Hier deutet sich ein gewisser Handlungsbedarf für die Schulen an. Das Mittagessen wird auf sehr unterschiedliche Weise bei der Essensausgabe bezahlt, sowohl von Schülern mit als auch ohne Essenszuschuss. Stigmatisierungseffekte könnten dann entstehen, wenn die Schüler mit Zuschuss anders vorgehen müssten als die anderen, wenn etwa nur sie sich in einer Liste registrieren lassen oder nur sie mit einem Gutschein oder nur sie bar bezahlen müssten. Deswegen wurden die Schüler, die einen Essenszuschuss aus dem Bildungspaket erhalten, in beiden Befragungen gefragt, ob sie auf die gleiche oder eine andere Weise ihr Mittagessen bezahlen oder sich registrieren lassen müssten als die Schüler, die kein vergünstigtes Mittagessen erhalten berichten 57% der betreffenden Schüler (2012: 61%), dass sich nicht nur sie, sondern alle Schüler in gleicher Weise registrieren, einen Bon vorlegen oder mit Geld bezahlen müssen. Weitere 17% wissen nicht (2012: 23%), ob dies nur auf Schüler mit Essenszuschuss oder auf alle zutrifft. Für diese beiden Gruppen dürften Stigmatisierungseffekte keine Rolle spielen. Anders kann die Situation für jene sein, die angaben, dass Schüler mit Essenszuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in einer ab- 57

58 weichenden Weise bei der Essensausgabe vorgehen müssen. Dies sind %, im Jahr 2012 waren es 16%. Der Anteil jener Schüler, denen aus der spezifischen Praxis an der Essensausgabe kompromittierende Situationen entstehen könnten, ist somit in nennenswertem Umfang gestiegen. Auch in dieser Hinsicht könnten sich Veränderungswünsche an die praktische Umsetzung dieser Leistung an den Schulen oder bei den Caterern ergeben. Abbildung 3.28: Unterschiedliche Modalitäten bei der Essensausgabe (Angaben in %) Bezahlen alle auf diese Weise oder nur die Schüler mit Essenszuschuss? Alle Schüler Nur Schüler mit Essenszuschuss Weiß nicht Lernförderung Auch wenn sich die Inanspruchnahme der Leistung für Lernförderung von 2% im Jahr 2012 auf 4% im Jahr 2013 (bezogen auf alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, vgl. Abbildung 3.10) verdoppelt hat bzw. bezogen auf Schüler von 4% auf 6% angestiegen ist (vgl. Abbildung 3.11), gehört sie nach wie vor zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe, die bislang sehr selten in Anspruch genommen wurden oder werden konnten. Bei der Form, in welcher die Lernförderung angeboten wird, haben sich gegenüber 2012 Veränderungen ergeben (Abbildung 3.29). Hielten sich 2012 die verschiedenen Varianten des Einzelunterrichts und des Gruppenunterrichts noch die Waage, hat sich das Verhältnis zugunsten des Gruppenunterrichts verschoben. Nahezu zwei Drittel (63%) des aktuell angebotenen bzw. wahrgenommenen Nachhilfeunterrichts findet als Gruppenunterricht statt, wobei der Gruppenunterricht in gewerblichen Instituten wie bereits 2012 mit 35% den wesentlichen Part ausmacht. Hinzugekommen ist in diesem Jahr mit 17% vor allem jener Förderunterricht, der von der Schule selbst oder in Zusammenarbeit mit anderen als Gruppenveranstaltung angeboten wird. Diese Kategorie wurde 2013 erstmalig in die Befragung aufgenommen, da sich im Rahmen der Vorjahresstudie 2012 diese Variante als eine zunehmend praktizierte herausgestellt hatte, die zum Teil in Pilotprojekten oder Testphasen erprobt wurde. Insbesondere die gemeinnützigen Träger, die die Ganztagsbetreuung an den Schulen leisten, zeigten sich in dieser Hinsicht ambitioniert, was von den Schulleitungen im Rahmen der exemplarischen Gespräche meist auf Wohlwollen und Interes- 58

59 se stieß. Dieser Befund aus der aktuellen Repräsentativbefragung scheint diese Vermutung zu bestätigen. Abbildung 3.29: Art der Lernförderung (Angaben in %) Einzelunterricht bei Schüler oder Studenten 11 Einzelunterricht bei sonstigem Nachhilfelehrer 17 Einzelunterricht in gewerblichem Institut 10 Gruppenunterricht in gewerblichem Institut 35 Förderunterricht bei gemeinnützigem Träger 4 Förderunterricht, angeboten von oder in Zusammenarbeit mit Schule 17 Sonstige Nachhilfe 7 Wie bereits in der Vorjahresuntersuchung werden die drei Schulfächer Mathematik, Deutsch und Englisch (in dieser Reihenfolge) als die zentralen Nachhilfefächer genannt (Abbildung 3.30). Weitere Fächer, wie Physik, Biologie, Französisch und Latein, die 2012 noch mit sehr geringen Werten einzeln ausgewiesen wurden, spielen auch 2013 keine nennenswerte Rolle, so dass sie unter die sonstigen Nennungen subsumiert wurden. Betrug die Differenz bei der Inanspruchnahme der Nachhilfe im Fach Mathematik 2012 nach Migrationshintergrund noch 10 Prozentpunkte (Schüler ohne Migrationshintergrund nahmen sie in diesem Fach deutlich häufiger in Anspruch), hat sich dieser Unterschied im Grunde nivelliert. 12 Lernförderung im Fach Deutsch wird häufiger von Leistungsberechtigten mit Migrationshintergrund genannt, worunter sich vermutlich auch allgemeiner Sprachunterricht befinden dürfte, der weniger auf das Schulfach Deutsch als vielmehr auf die deutsche Sprache als Alltagssprache zielt. 12 Da die Antworten zur Lernförderung generell auf vergleichsweise kleinen Fallzahlen beruhen, dürfen geringfügigere Anteilsunterschiede nicht überinterpretiert werden. 59

60 Abbildung 3.30: Unterrichtsfächer, in denen Lernförderung genutzt wird (Angaben in %) Mathematik Deutsch Englisch Französisch Sonstiges Insgesamt ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund Der Zuwachs der Inanspruchnahme der Leistung für Lernförderung gegenüber 2012 zeitigt wenn auch ausgehend von einem sehr niedrigen Ausgangsniveau Effekte bei der Frage, inwieweit diese Inanspruchnahme bedeutet, zum ersten Mal Nachhilfeunterricht zu erhalten. Im Jahr 2012 traf dies auf 64% der betreffenden Schüler zu, 2013 auf 82% (Abbildung 3.31). Hierbei macht es 2013 keinen nennenswerten Unterschied, ob die Schüler aus Familien mit oder ohne Migrationshintergrund stammen. Im Jahr zuvor spielte dies noch eine Rolle. Schüler aus Familien mit Migrationshintergrund hatten seltener (57%) durch diese Bildungs- und Teilhabeleistung erstmalig Nachhilfe erhalten als Schüler aus Familien ohne Migrationshintergrund (70%). Möglicherweise trifft dieser sich im Zeitverlauf nivellierende Effekt auch auf den Unterschied nach Art des Leistungsbezugs zu. Die Fallzahlen der Schüler mit Bezug von Kinderzuschlag bzw. Wohngeld, die Nachhilfe erhalten, sind jedoch zu gering, um verlässliche Aussagen zu erlauben. Unter der erhöhten Zahl der Schüler, die jetzt Förderunterricht im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, befinden sich weniger als im Vorjahr, für die ihre Eltern auch früher schon gerne Nachhilfe gehabt hätten, die sich dies aber aus Kos- 60

61 tengründen nicht leisten konnten (2013: 51%; 2012: 66%). Unter den Familien mit Migrationshintergrund ist dieser Anteil 2013 höher (71%) als in Familien ohne Migrationshintergrund (57%). Die Befragungsergebnisse des Vorjahres zeigen noch ein umgekehrtes Verhältnis. Im Jahr 2012 sagten 77% der Eltern ohne und 54% mit Migrationshintergrund, sie hätten gerne für ihre Kinder Nachhilfe gehabt, sie sich aber nicht leisten können. Allerdings muss bei diesen Werten einschränkend darauf verwiesen werden, dass die Aussagen über die Lernförderung auf Angaben der Eltern zu insgesamt 120 Schülern beruhen. Abbildung 3.31: Lernförderung: Erstmalige Nachhilfe und früherer Verzicht auf Nachhilfe aus Kostengründen (Angaben in %) Insgesamt SGB II-Bezieher Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag Wegen zu geringer Fallzahl nicht ausgewiesen ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund Erstmalig Nachhilfe Schon früher gerne Nachhilfe gehabt Schülerbeförderung Auch die Kostenerstattung für Schülerbeförderung gehört zu den seltener genutzten Leistungen für Bildung und Teilhabe. Auch deren Inanspruchnahme ist gegenüber 2012 angestiegen wurde sie für 5% der Schüler in Anspruch genommen, 2013 für 11% (vgl. oben, Abbildung 3.11). An dem wesentlichen Grund, warum diese Leistung selten genutzt wird oder genutzt werden kann, hat sich nichts geändert. Meist liegt die Schule innerhalb des nicht förderfähigen Radius oder sie stellt nicht die nächstgelegene Schule des betreffenden Schultyps dar. 61

62 Der Zuwachs der Inanspruchnahme dieser Leistung bewirkt ebenfalls, dass häufiger als im Jahr zuvor die Fahrtkosten zum ersten Mal übernommen werden war dies bei 60% der betreffenden Schüler der Fall, 2013 trifft dies auf 68% der Schüler zu (Abbildung 3.32). Abbildung 3.32: Erstmalige Erstattung der Fahrtkosten (Angaben in %) Insgesamt 68 SGB II-Bezieher 70 Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag 63 ohne Migrationshintergrund 63 mit Migrationshintergrund 77 Schüler mit Leistungsbezug nach SGB II beziehen gemäß diesen Befragungsergebnissen möglicherweise etwas häufiger diese finanzielle Förderung (70%) als die mit Leistungsbezug gemäß BKGG (63%). Im Jahr 2012 zeigte sich diesbezüglich noch ein ungefähr gegenteiliges Verhältnis. Allerdings sei auch hier auf die vergleichsweise geringen Fallzahlen, insbesondere bei den Schülern mit Bezug von Kinderzuschlag/ Wohngeld, verwiesen. Als verlässlich können hingegen die Ergebnisse bezüglich des Migrationshintergrundes angesehen werden. In beiden Jahren erhalten Schüler mit Migrationshintergrund zum ersten Mal ihre Kosten für die Schülerbeförderung häufiger erstattet (2012: 76%; 2013:77%) als Schüler ohne Migrationshintergrund (2012: 56%; 2013:63%). 62

63 3.5.6 Soziale Teilhabe Die Inanspruchnahme der Leistungen für soziale Teilhabe ist von 15% auf 19% unter den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren gestiegen (vgl. für 2013 oben Abbildung 3.10). D.h. aktuell erhält etwa jeder Fünfte dieses Personenkreises die Leistung zur Förderung einer Vereinsmitgliedschaft oder einer anderen gemeinschaftlichen Freizeitaktivität in Form eines monatlichen Betrags von bis zu zehn Euro, welcher auch für einmalige Freizeitaktivitäten wie eine Ferienfreizeit angespart werden kann. Drei Viertel von ihnen (2013: 73%; 2012: 75%) nutzen diesen Zuschuss für eine Mitgliedschaft in einem Sportverein, weitere 17% (2012 und 2013) für die Teilnahme an einem Musikkurs oder den Besuch einer Musikschule und 10% (2012: 8%) für sonstige Angebote (vgl. Abbildung 3.33). An diesen Anteilswerten wird eine hohe Konstanz zwischen den beiden Befragungen 2012 und 2013 erkennbar. Abbildung 3.33: Verwendung des Teilhabezuschusses (Angaben in %) 73 Insgesamt SGB II-Bezieher Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund Sportverein Musikkurs/-verein Sonstiges Jugendliche aus Familien mit Bezug von Kinderzuschlag/ Wohngeld verwenden die Teilhabeleistung häufiger für musikalische Aktivitäten (22%) als Jugendliche mit Bezug von SGB II-Leistungen (14%). Dies zeigte sich in der Befragung 2012 in gleicher Weise. Damals unterschieden sich in dieser Hinsicht die Jugendlichen mit und ohne Migra- 63

64 tionshintergrund in der Weise, dass erstere die Leistung häufiger (22%) für musikalische Aktivitäten nutzten als letztere (15%). In der aktuellen Befragung ist dieser Unterschied nicht mehr vorhanden. Unter den sonstigen Antworten finden sich in beiden Jahren in erster Linie Nennungen von Feuerwehr/ THW, Karnevals- oder Faschingsvereinen, Pfadfindergruppen, Sprachvereinen sowie Zirkus-, Theater- und sonstigen Kunstkursen. Abbildung 3.34: Initiierung einer Vereinsmitgliedschaft u.ä. durch Teilhabeleistung Neu in Verein eingetreten bzw. Freizeitaktivität begonnen 38% 62% Vereinsmitgliedschaft bestand bereits bzw. Freizeitaktivität bereits betrieben 2013 hat die Leistung für soziale Teilhabe deutlich stärker als im Jahr zuvor eine initiative Wirkung entfaltet. 38% der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die 2013 die Teilhabeleistung zur Förderung einer gemeinschaftlichen Freizeitaktivität nutzen, sind wegen des zur Verfügung stehenden monatlichen Zehn-Euro-Betrags einem Verein beigetreten oder haben eine andere gemeinschaftliche und/ oder musische Freizeitaktivität begonnen (Abbildung 3.34) war dieser Anteil deutlich geringer, er lag bei 22%. 64

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