Stellvertretung Frau C. Bender Diplom-Psychologin Psychologische Psychotherapeutin Qualitätsmanagerin DGQ/EOQ

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1 Leitung KCPP Dr. med. C. J. Tolzin FA für Psychiatrie Ärztlicher Psychotherapeut - Sozialmedizin - Weitere Mitarbeiterinnen Dr. med. S. Bischof FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie Stellvertretung Frau C. Bender Diplom-Psychologin Psychologische Psychotherapeutin Qualitätsmanagerin DGQ/EOQ Weitere Mitarbeiter Herr Th. Listing Diplom-Psychologe Psychologischer Psychotherapeut Dr. med. W. Martinsohn-Schittkowski FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Büro KCPP in Mecklenburg-Vorpommern Blücherstraße 27 C Rostock Frau B. Leplow Tel.: Fax: Büro KCPP in Hessen Zimmersmühlenweg Oberursel Frau K. Anderßen Tel.: Fax: Adresse: Psythep@MDK-KompC.de Internet-Adresse:

2 DAS KOMPETENZ-CENTRUM FÜR PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE Das KCPP ist eine gemeinsame Einrichtung des GKV-Spitzenverbandes (GKV- SV) und der MDK-Gemeinschaft. Es versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, welches seinen Auftraggebern das erforderliche sozialmedizinische und fachspezifische Wissen auf den Gebieten Psychiatrie, Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie, Suchtkrankheiten, Soziotherapie, akute und rehabilitative Psychosomatik und Psychopharmakologie zur Verfügung stellt. Als organisatorisch eigenständige Gemeinschaftseinrichtung ist es an zwei Standorten angesiedelt, beim MDK Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Kooperation mit dem MDK Hessen. Die Arbeit des KCPP erfolgt mit einem hohen Anspruch an Qualität und Fachkompetenz der eigenen Leistung. Auf Grund der fachlich ausgewogenen Zusammensetzung des Teams können Aufträge spezifisch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden Spezialisierungen, Kenntnissen und Fähigkeiten bearbeitet werden. Der Arbeitsprozess profitiert von einer intensiven Zusammenarbeit im Team. Zwischen beiden Standorten wurde eine einheitliche Ablauforganisation festgelegt, so dass eine gleichartige Auftragserledigung gewährleistet ist. Für die Auftragserledigung stehen dem KCPP vier Vollzeitstellen, verteilt auf fünf Gutachterinnen und Gutachter und zwei Vollzeitstellen für Sekretariat/Sachbearbeitung zur Verfügung. Die Leitung des KCPP ist am Standort Rostock angesiedelt. Die Arbeit erfolgt in einem Spannungsfeld unterschiedlichster Interessen. Dieses ergibt sich aus den Erwartungen der Kranken- und Pflegekassen als Auftraggeber, aus den Forderungen und Wünschen der Versicherten und ihrer Angehörigen, aus den Vorstellungen der Leistungserbringer bzw. ihrer Verbände und Fachgesellschaften sowie aus gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen. 1. ARBEITSSCHWERPUNKTE Das KCPP konnte im Jahr 2010 eine Zunahme an Aufträgen verzeichnen. Die langfristig angelegte Begleitung und Beratung in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und deren angegliederten Arbeits- und Themengruppen (AGs und TGs) im Auftrag des GKV- SV bewirkte eine Kontinuität in der Arbeit. Ergänzt wurde das Spektrum durch thematisch vielfältige Aufträge des GKV-SV und der MDK-Gemeinschaft. Hier nimmt die Teilnahme des KCPP am Krankenhausentgeltausschuss (KEA), den zugehörigen AGs sowie den Arbeitsgruppen des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) und der InEK GmbH (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) im Auftrag des GKV-SV eine exponierte Stellung ein. Im Folgenden sollen die Arbeitsschwerpunkte des Jahres 2010 kurz skizziert werden, um so einerseits einen Überblick über die geleistete Arbeit zu geben, andererseits einen Einblick in die Arbeits- und Herangehensweise des KCPP zu gewähren. Abbildungen 1 und 2 vermitteln einen Überblick über den Ressourcenverbrauch, differenziert nach Produkten und Auftraggebern

3 Abb. 1: Ressourcenverbrauch der Produkte Abb. 2: Ressourcenverbrauch nach Auftraggeber Gemeinsamer Bundesausschuss Die Tätigkeit in den Gremien des G-BA im Auftrag des GKV-SV stellte auch im Jahr 2010 einen Arbeitsschwerpunkt des KCPP dar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KCPP sind kontinuierlich im UA Psychotherapie sowie in den jeweils dazugehörigen AGs und TGs aktiv an der Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie und somit der vertragspsychotherapeutischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten beteiligt. Besonders hervorzuheben ist hier die Weiterentwicklung des Gutachterverfahrens in Bezug auf die Einführung zeitgemäßer Instrumente der Qualitätssicherung im Rahmen der AG Qualitätssicherung/Dokumentationsbogen. In Bezug auf die Anwendungsbereiche von ambulanter Psychotherapie konnte in der AG Sucht ein Modus erarbeitet werden, der den Einbezug von opiatabhängigen Versicherten, die sich in einer Substitutionsbehandlung befinden, sowie von Abhängigkeitskranken, bei denen noch Substanzkonsum besteht, unter bestimm

4 ten Bedingungen erlaubt. Der entsprechende Richtlinientext befindet sich derzeit noch im Abstimmungsverfahren. Die etablierte und fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP; nach 11 PsychThG) wurde auch in diesem Jahr in der Gemeinsamen AG von G-BA und WBP fortgesetzt. Insbesondere wurde hier an der Operationalisierung der Psychotherapie-Richtlinienverfahren und der Zuordnung von therapeutischen Methoden zu Psychotherapie-Verfahren (Operationalisierung von Verfahren oder Methoden) gearbeitet. Die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KCPP für den UA Methodenbewertung gestaltete sich im Jahr 2010 als sehr arbeitsintensiv. In der AG ambulante Neuropsychologie erfolgten nach Abschluss der evidenzbasierten Prüfung der Methode die Prüfung der Notwendigkeit der neuropsychologischen Therapie im ambulanten Versorgungskontext sowie die Klärung der Frage einer möglichen Verortung. Nach der Durchführung einer Expertenanhörung wurde mit dem Entwurf einer Richtlinie begonnen. Die Tätigkeit in der AG Prüfung der Psychotherapie-Richtlinienverfahren der evidenzbasierten Bewertung der bereits in der Psychotherapie-Richtlinie zur Krankenbehandlung zugelassenen psychotherapeutischen Verfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie) wurde kontinuierlich fortgesetzt. Es handelt sich hierbei um den zeitlich und inhaltlich umfangreichsten Arbeitsauftrag im Rahmen der Tätigkeiten im G-BA. Nach Fertigstellung der Listen der Suchbegriffe für die Literaturrecherche der Primärstudien und Aufarbeitung sowie Auswertung der Stellungnahmen der stellungnahmeberechtigten Organisationen konnte mit dem ersten und zweiten Screening der HTAs, systematische Reviews, Metaanalysen und Leitlinien begonnen werden. Die sich daran anschließende Langauswertung geeigneter systematischer Reviews, Metaanalysen und Leitlinien werden für den GKV-SV durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KCPP durchgeführt. Die Arbeiten in der AG Antragsprüfung neue Psychotherapie-Methoden und Verfahren konnten im ersten Quartal 2010 abgeschlossen werden. Im Konsens mit den Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Patientenvertretern wurde eine abschließende Empfehlung hinsichtlich einer Antragstellung zur Überprüfung der Interpersonellen Psychotherapie (IPT), des Eye-Movement- Desensitization and Reprocessing (EMDR) und der Hypnotherapie (nach M. H. Erickson) als neue psychotherapeutische Methoden sowie der Systemischen Therapie als neues psychotherapeutisches Behandlungsverfahren für die jeweiligen antragsberechtigten Parteien im G-BA erstellt. Eine solche Prüfung war erforderlich geworden, nachdem der WBP die IPT, das EMDR und die Hypnotherapie als wissenschaftlich fundierte Psychotherapie-Methoden bei spezifischen Krankheitsbildern und die Systemische Therapie als wissenschaftlich fundiertes Psychotherapie-Verfahren bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen bewertet hatte. Neues Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik die Psych- OPS Der 17 d KHG enthält einen umfangreichen Entwicklungsauftrag für die Einführung eines leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems. Die hierzu notwendige OPS-Erweiterung um die Fächer Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie wurde im Jahr 2009 umgesetzt. Auf der Basis dieser Grundstrukturen dokumentieren alle psychiatrischen Einrichtungen verpflichtend seit dem 1. Januar 2010 sowohl nach den neuen Psych-OPS als auch für jeden Patienten tagesbezogen nach Psychiatrie-Personalverordnung (Psych- PV). Somit bot das vergangene Jahr den Krankenhäusern die Möglichkeit zur Schulung der kodierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zur Vorbereitung auf die neue Abrechnungsform. Die Kosten- und Leistungsdaten einer Stichprobe deutscher Krankenhäuser (Kalkulationshäuser) standen dem InEK zur Ermittlung der aktuellen Ist-Kosten auf - 4 -

5 Vollkostenbasis zu Verfügung. Aber auch die anderen Häuser konnten ihre Dokumentationserfahrungen in das sog. Vorschlagsverfahren einbringen. Letzteres soll aktuell der Optimierung der erstellten Psych-OPS dienen. Darüber hinaus soll es fortlaufend insbesondere medizinischen Entwicklungen, Veränderungen der Versorgungsstrukturen und Kostenentwicklungen sowie den jeweils aktuellen Abrechnungsbestimmungen Rechnung tragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KCPP arbeiteten im Auftrag des GK-SV kontinuierlich an Strategiegesprächen im Hause des GKV-SV, im KEA, den zugehörigen AGs sowie den Arbeitsgruppen des DIMDI und der InEK GmbH mit. Hierbei waren sie gemeinsam mit Fachvertretern der Selbstverwaltung in die Klärung von Fragen aus dem Vorschlagsverfahren zu Hinweisen zu den Kodes sowie zur Aufnahme neuer Kodes für den Bereich Psychiatrie und Psychosomatik für den OPS 2011 eingebunden. Auch beteiligte sich das KCPP mit der Einsendung von vier Vorschlägen zu neuen Kodes aktiv am Vorschlagsverfahren des DIMDI. Diese waren u. A. mit dem Anliegen der Berücksichtigung patientenrelevanter Daten erstellt worden. Auch das Ansinnen der Leistungstransparenz wurde in den Vorschlägen des KCPP umgesetzt. Resultat Als Resultat dieses ersten Dokumentationsjahres konnten zum die Ergebnisse der 1. Revision der Psych- OPS veröffentlicht werden. Resümierend kann gegenüber dem Vorjahr keine grundlegende Veränderung in den Psych-OPS verzeichnet werden. Diese Tatsache ist dem Spannungsfeld unterschiedlicher Zielsetzungen der beteiligten Akteure geschuldet (Selbstverwaltung auf Bundesebene). Aus dem Bestreben nach einer Leistungsvollerfassung seitens der Leistungserbringer resultiert zurzeit ein inadäquater Kodieraufwand. Als ebenso kontraproduktiv erweist sich der aktiv aufrecht erhaltene Türschild-OPS (unterschiedliche Kodes für vergleichbare Leistungen in Psychiatrie, Psychosomatik und dem somatischen Bereich). Ausblick Der Gesetzgeber hat eine grundsätzlich jährliche Weiterentwicklung und Anpassung, insbesondere an medizinische Entwicklungen, Veränderungen der Versorgungsstrukturen und Kostenentwicklungen, und die Abrechnungsbestimmungen, soweit diese nicht gesetzlich vorgegeben werden ( 17 d, Abs. 3 KHG), beschlossen. Für die Weiterentwicklung des Psych-OPS muss verstärkt ein Grundverständnis für die Wechselbeziehungen von Qualität und Wirtschaftlichkeit geweckt werden. Hierbei sollte eine stärkere Orientierung auf patientenrelevante Daten und auf die Qualität der erbrachten Leistung erfolgen. Anreize zur Verweildauerverlängerung können so vermindert werden. Neben der Vereinfachung der vorhandenen Kodes sollte auch die Ergänzung durch alternative Abrechnungseinheiten in Betracht gezogen werden. Das KCPP steht für die weitere Begleitung dieser hoch interessanten Entwicklung zur Verfügung. 2. WEITERE SYSTEMBERATUNG In diesem Abschnitt sollen Aufträge vorgestellt werden, bei denen es überwiegend um eine kontinuierliche Unterstützung und Beratung des GKV-SV sowie der Kranken- und Pflegekassen in Versorgungs- und Strukturfragen geht. Expertengruppe Off-Label Neurologie/ Psychiatrie Seit Jahren erfolgt in zahlreichen medizinischen Fachgebieten bei der medikamentösen Behandlung der Patienten ein Off-Label-Use, je nach Fachgebiet in unterschiedlichem Umfang. Unter Off-Label- Use versteht man die Anwendung eines zugelassenen Fertigarzneimittels außerhalb der von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete (Indikationen). Die Erstattungsfähigkeit derartig verordneter Arzneimittel durch die gesetzliche Krankenversicherung wird seit dem Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit - 5 -

6 und Soziale Sicherung (BMG) im Jahr 2002 durch verschiedene Expertengruppen geprüft. Diese befassen sich mit der Anwendung von Arzneimitteln außerhalb des zugelassenen Indikationsbereichs (Expertenruppe Off-Label) für Arzneiverordnungen. Aufgabe einer Expertengruppe ist es, festzustellen, in welchen Fällen für die Behandlung von schweren Krankheiten auch Arzneimittel eingesetzt werden können, die für diese Erkrankung noch keine Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz haben (Off-Label-Anwendungen). Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind entsprechende wissenschaftliche Belege Voraussetzung für eine Kostenübernahme in der vertragsärztlichen Versorgung durch die Krankenkassen. Die Erstellung einer Bewertung durch die Expertengruppe Off-Label-Use ist in folgende Arbeitsschritte unterteilt: Der Beginn der Auftragsbearbeitung umfasst sämtliche notwendigen Vorarbeiten bis zur Auswahl einer/eines externen Sachverständigen durch die Expertengruppe und dessen Beauftragung. Die/der externe Sachverständige erarbeitet den 1. Entwurf zur Bewertung des zu beurteilenden Anwendungsgebiets. Dieser wird in der Expertengruppe vorgestellt, diskutiert und nachfolgend überarbeitet. Der durch die Expertengruppe finalisierte Entwurf wird zur Kommentierung durch Fachkreise auf der Homepage des BfArM veröffentlicht. Unter kritischer Würdigung der daraufhin eingehenden Kommentare wird die endgültige Version der Bewertung verabschiedet. Diese wird gemäß 35b Abs. 2 und 3 SGB V an den G-BA weitergeleitet. Die Expertengruppe Off-Label Neurologie/Psychiatrie ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) des BMG verortet. Im Resultat ihrer intensiven Arbeit ist am 16. Dezember 2010 der Beschluss des G- BA zu Verordnung von Valproinsäure-haltigen Arzneimitteln im Off-Label-Use zur Vorbeugung von Migräneanfällen bei Erwachsenen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Kraft getreten. Aufgrund der vorliegenden Evidenz konnte durch die Expertengruppe eine Positiv- Empfehlung ausgesprochen werden. Gleichzeitig wurde auf die besondere Situation von Frauen im gebärfähigen Alter hingewiesen. Aufgrund eines erhöhten Risikos von kindlichen Missbildungen wurde eine deutliche Empfehlung bezüglich der Notwendigkeit einer sehr sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung ausgesprochen. Es erfolge die Auflage an den behandelnden Arzt, eine umfassende Beratung über das erhöhte Risiko von Missbildungen und über eine erforderliche effektive Kontrazeption während der Behandlung mit Valproinsäure durchzuführen. In sieben weiteren Fragestellungen (S. 7) konnte eine finalisierte Bewertung als Empfehlung an den G-BA weitergegeben werden. Weitergabe der Bewertung als Empfehlung an den G-BA nach 35 b Abs. 2 und 3 SGB V - Valproinsäure zur Migräneprophylaxe im Kindesalter - Intravenöse Immunglobuline bei Multifocal Motorneuropathy (MMN) - Gabapentin Behandlung der Spastik im Rahmen der Multiplen Sklerose - Amantadin-Behandlung der Fatigue bei der Multiplen Sklerose - Intravenöse Immunglobuline bei Multipler Sklerose - Intravenöse Immunglobuline bei Myasthenia gravis - Verapamil zur Prophylaxe des Clusterkopfschmerzes Bewertung und Überarbeitung für wissenschaftliche Bewertungsentwürfe - Intravenöse Immunglobuline bei Polymyositis - Intravenöse Immunglobuline bei Dermatomyositis Die Auftragsbearbeitung wurde begonnen für - Clostridiumbotulinustoxin Typ A bei Spasmodischer Dysphonie Schaubild 1: Bearbeitungsstand Arbeitsaufträge Expertengruppe Off Label - 6 -

7 Zusammenstellung der finalisierten Bewertungen als Empfehlung an den G-BA nach 35 b Abs. 2 und 3 SGB V 1. Valproinsäure zur Migräneprophylaxe im Kindesalter Trotz vorliegenden Hinweisen auf eine mögliche Wirksamkeit von Valproat in der Prophylaxe von Migräneanfällen bei Kindern und Jugendlichen wurde der Off-Label Einsatz bei Personen < 19 Jahren nicht empfohlen, da ältere Studien methodische Einschränkungen zeigten und eine aktuelle RCT-Studie bei Probanden zwischen 12 und 17 Jahren keine prophylaktische Wirkung nachweisen konnte. 2. Intravenöse Immunglobuline bei Multifocal Motorneuropathy (MMN) Der Off-Label Einsatz von IVIG bei diagnostisch gesicherter MMN (MMN-CB) ist gerechtfertigt. 3. Gabapentin Behandlung der Spastik im Rahmen der Multiplen Sklerose Die Off-Label-Indikation von oralem Gabapentin zur Therapie der spastischen Bewegungsstörung (Tetra-, Paraspastik) und nächtlicher schmerzhafter Spasmen bei generalisierter Spastik bei MS (bei Erwachsenen) ist gerechtfertigt, wenn für die Spastik bei MS zugelassene Antispastika wegen Unverträglichkeit, unerwünschter Wirkungen oder fehlender Wirksamkeit nicht angewendet werden können. 4. Amantadin-Behandlung der Fatigue bei der Multiplen Sklerose Die vorliegende Evidenz ist nicht geeignet, ein positives Votum für den Einsatz von Amantadin zur medikamentösen Behandlung von Fatique bei MS zu begründen. Hinzu kommt ein erhebliches Nebenwirkungsspektrum des Medikaments. 5. Intravenöse Immunglobuline bei Multipler Sklerose Für diese Indikation hat die Expertengruppe entschieden, aufgrund der Bewertung der aktuellen Evidenzlage weder eine positive noch eine negative Empfehlung abzugeben. 6. Intravenöse Immunglobuline bei Myasthenia gravis Der Off-Label -Einsatz von IVIG bei der Myasthenia gravis ist für folgende Indikationen gerechtfertigt: myasthene Krise / schwere Exazerbation einer Myasthenia gravis bei Versagen der Basistherapie. 7. Verapamil zur Prophylaxe des Clusterkopfschmerzes Der Off-Label-Einsatz von Verapamil oral in der Prophylaxe des Clusterkopfschmerzes ist gerechtfertigt. Die vollständigen Bewertungen können unter nachgelesen werden

8 AG Psychoonkologie des Nationalen Krebsplans beim BMG (Ziel 9: Alle Krebspatienten erhalten bei Bedarf eine angemessene psychosoziale und psychoonkologische Versorgung) Im Auftrag des GKV-SV arbeitet das KCPP kontinuierlich in der AG Psychoonkologie an der Gestaltung des oben genannten politischen Ziels mit. Diese Arbeit fand zum Ende des Jahres 2010 ihren vorläufigen Abschluss. Die entscheidende Arbeit der AG im vergangenen Jahr bestand in der Erarbeitung und Priorisierung von Maßnahmen, die o.g. Ziel ermöglichen sollen. Als besonders relevant erwies sich hierbei die Benennung der Zuständigkeiten. Deutlich wurde die Notwendigkeit für das junge Fachgebiet Psychoonkologie, eine gemeinsame Sprache zu finden und Basisvariablen der gemeinsamen Arbeit zu definieren. Die Fachgesellschaften wurden aufgefordert, beispielsweise zum Zwecke einer einheitlichen Dokumentation Psychoonkologische Kernvariablen zu definieren und zu operationalisieren. Diese Maßnahme soll insbesondere der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit von Einrichtungen dienen, bildet aber auch die Voraussetzung für geplante statistische Erhebungen. Da keine umfassenden Daten über die vorhandenen psychoonkologischen Versorgungsangebote vorliegen, wurde eine entsprechende Erhebung angeregt. Die so gewonnenen Daten sollen als Diskussionsgrundlage für die ggf. notwendige Optimierung der Versorgungssituation dienen. Diese Aufgabe soll durch die Fachgesellschaften koordiniert und unter Mithilfe etablierter Strukturen der Patientenversorgung erfolgen. Als wesentliche Hürde in der außerstationären psychoonkologischen Versorgung bildete sich die uneinheitliche Finanzierung von Krebsberatungsstellen ab. Die Empfehlung für eine einheitliche Finanzierung von psychosozialen Krebsberatungsstellen in Deutschland wurde ausgesprochen. Diese Empfehlung basiert auf der Maßgabe, die Qualitätsanforderungen an Krebsberatungsstellen bundesweit einheitlich zu regeln und künftig eine Zertifizierung anzustreben. Dazu wurden die Experten der psychoonkologischen Fachverbände, der Deutschen Krebshilfe (DKH) sowie Vertreter der bundesweiten Trägerorganisationen von Krebsberatungsstellen zusammen mit den zuständigen Sozialleistungsträgern gebeten, ein Finanzierungsmodell zu erarbeiten. Die folgenden Übersichten bilden das Spektrum der weiteren Systemberatung ab Weitere kontinuierliche Systemberatung - Beratung des GKV-SV und Teilnahme an Verhandlung zur Neugestaltung der dreiseitigen Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen gemäß 118 Abs. 2 SGB V - AG Gutachterverfahren in der ambulanten Richtlinien-Psychotherapie des GKV-SV - Projektgruppe RPK-Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation: Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Empfehlungsvereinbarung Rehabilitation psychisch Kranker. - Qualitätssicherungskommission der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger der KV-Hessen - Berufungsausschuss Psychotherapie des Zulassungsausschusses der KV-Hessen - Qualitätsbeurteilung im Rahmen von Kostenerstattung für ambulante Psychotherapie - Unterstützung des MDS bezgl. eines Gesprächs mit Vertretern des Berufsverbandes der Soziotherapeuten. - Beratung i.r. von Sozialgerichtsverfahren und Teilnahme an außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen. - Planungsbeteiligtenrunde Krankenhaus beim Sozialministerium M-V - Projekt des Sozialministeriums M-V, der Landesverbände der Krankenkassen und des KCPP Schaubild 2: Übersicht weitere kontinuierliche Systemberatung - 8 -

9 Evaluation und kontinuierliche Begleitung von Projekten und IV-Modellen - Evaluation der Vereinbarung über eine integrierte Versorgung gemäß 140 a SGB V zur interdisziplinären und abgestimmten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (AD(H)S) in Rheinland-Pfalz (Aktiv mit allen Sinnen) Abschluss und Ergebnispräsentation - Information und Beratung der Verbände der Krankenkassen in Hessen bezüglich der neuen Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen gemäß 118 Abs. 2 SGB V (in Kraft getreten am ) - Beratung der Verbände der Krankenkassen in Hessen und Teilnahme an Vertragsverhandlungen zu Rahmenvereinbarungen zu Psychiatrischen Institutsambulanzen gemäß 118 Abs. 2 SGB V - TK Hamburg: Konzept für ein optimiertes Versorgungsmanagement bei psychischen Erkrankungen; Langliegerprojekt (nach erfolgreicher Pilotphase, Weiterführung des Projektes) Schaubild 3: Übersicht kontinuierlich begleiteter Projekte und IV-Modelle Grundsatzgutachten, Stellungnahmen und Gutachten Die Stellungnahmen, Gutachten und Grundsatzgutachten für die MDK-Gemeinschaft und den GKV-SV sind in Schaubild 4 tabellarisch gelistet. Sozialmedizinische Stellungnahmen: - Beurteilung eines Konzeptes zur Erbringung der dialektisch-behavioralen Therapie für Adoleszente (DBT-A) in einer Psychiatrischen Institutsambulanz - Ist zur Behandlung des Messi-Syndroms eine Spezialisierung erforderlich? - Umfassende gutachterliche Stellungnahme bezüglich außervertraglicher Psychotherapien Sozialmedizinische Gutachten: - Begutachtungen in Sozialgerichtsverfahren fanden im Auftrag der MDK en Hessen, Nordrhein und Mecklenburg-Vorpommern statt Schaubild 4: Beispiele Grundsatz-GA/Stellungnahmen/GA Veröffentlichungen / Dozententätigkeit Gemeinsamer Öffentlichkeitstag des KCPP und der SEG 4 Der gemeinsame Öffentlichkeitstag des Kompetenz-Centrums für Psychiatrie und Psychotherapie (KCPP) und der Sozialmedizinischen Expertengruppe Vergütung und Abrechnung (SEG 4) am widmete sich schwerpunktmäßig dem neuen Entgeltsystem für stationäre und teilstationäre Einrichtungen in der Psychiatrie und Psychosomatik. Er bot Raum und Gelegenheit, auf zwei äußerst arbeitsreiche und interessante Jahre der Entwicklung eines grundlegend anderen Vergütungssystems für die allgemeinen Krankenhausleistungen in der stationären Psychiatrie und Psychosomatik zurückzublicken und erste Resümees zu ziehen: Übereinstimmend konnte festgestellt werden, dass das neue Entgeltsystem als Chance zu werten ist. Insbesondere sei von einer erhöhten Transparenz nunmehr die Nachvollziehbarkeit des stationären Leistungsgeschehens zu erhoffen, so Prof. Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. Dies könne auch die Behandlungsqualität in stationären Einrichtungen beeinflussen. Nunmehr gelte es, gemeinsam die Möglichkeiten des sog. lernenden Systems stärker zu nutzen. Im Resultat der ersten Revision der Psych-OPS im Jahr 2010 kann kein grundlegender Wandel gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Diese Tatsache sei dem Spannungsfeld unterschiedlicher Zielsetzungen der beteiligten Akteure geschuldet. Insbesondere bedinge aktuell das Bestreben nach einer Leistungsvollerfassung einen inadäquaten Kodieraufwand. Kontraproduktiv sei auch der aktiv betriebene Türschild-OPS. So sei unter Anderem nicht nachvollziehbar, warum psychotherapeutische Behandlungen bei Erwachsenen in den verschiedenen Krankenhausbereichen (Psychiatrie/Psychosomatik/somatischer Bereich) unterschiedliche Kodes benötigen. Den Deutschen sei - 9 -

10 es nicht gegeben, einfache Lösungen zu finden, so Dr. Leber, GKV-SV, in seinem Vortrag. Die Probephase der Psych-OPS in den Kliniken lässt einige Parallelen zu der Einführung der somatischen OPS erkennen. Die Sorgen der Kliniken vor Einführung des neuen Vergütungssystems sind denen bei Einführung des G-DRG-Systems in der Somatik vergleichbar. Insbesondere die befürchteten Abstriche in der Patientenversorgung, z. B. nur noch gezielt lukrative Behandlungsfälle aufzunehmen oder einen Drehtüreffekt auszulösen, erlebten eine Renaissance. Diese Negativannahmen konnten in einer breit angelegten Studie für die Somatik im Allgemeinen entkräftet werden (s. Vortrag Dr. Sens). Auch der Dokumentations- und Kodieraufwand sei überschätzt worden. Für die Weiterentwicklung des Psych-OPS muss das Grundverständnis für die Wechselbeziehungen von Qualität und Wirtschaftlichkeit zugrunde gelegt werden. Hierbei soll eine stärkere Orientierung auf patientenrelevante Daten und auf die Qualität der erbrachten Leistung erfolgen. Anreize zur Verweildauerverlängerung können so vermindert werden. Neben der Vereinfachung der vorhandenen Kodes sollte auch die Ergänzung durch alternative Abrechnungseinheiten in Betracht gezogen werden. Die Vorträge der Veranstaltung können unter: eingesehen werden. Weitere Veröffentlichungen / Dozententätigkeit Lehrbeauftragung des Leiters des KCPP für das Fach Sozialmedizin in der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock für die Themenbereiche Pflegeversicherung und Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich Seminare Einführung in psychiatrische Krankheitsbilder für Kassenmitarbeiter/-innen im ambulanten und stationären Fallmanagement für mehrere Landesverbände der Hessischen Krankenkassen. Kassenschulung zum Thema Außervertragliche Psychotherapie bei ausgewählten Krankheitsbildern. Vortrag über die sozialmedizinischen Auswirkungen des Burnout-Syndroms. Referat in mehreren Qualitätszirkeln des MDK Hessen zum neuen Begutachtungsleitfaden Bariatrische Chirurgie (Psychotherapeutische Interventionen). Interview für Die BKK Licht in eine Black Box (Veröffentlichung März 2010) Artikel für MDK-Forum Therapiemöglichkeiten bei Posttraumatischen Belastungsstörungen. Weitere Aktivitäten Resultierend aus der langjährigen Mitarbeit in der Runde der Planungsbeteiligten, ein Projekt des Sozialministeriums Mecklenburg-Vorpommern (M-V), der Landesverbände der Krankenkassen und des KCPP, wurde im Jahr 2008 der 4. Krankenhausplan für das Land M-V verabschiedet. Einzigartig im gesamten Bundesgebiet sind hier rechtswirksam Bettenund tagesklinische Platzmessziffern festgelegt, deren Überschreitung nur ausnahmsweise möglich ist, wenn die Versorgungssicherheit in der Zukunft gefährdet ist. Ebenso wurde durch das KCPP in Folge ein Konzept zur Prüfung eines über die Bettenmessziffern hinausgehenden Kapazitätsbedarfs erarbeitet (Prüf- und Analyseverfahren zur Feststellung des Versorgungsbedarfs). Das entwickelte standardisierte Prozedere zur Bemessung des stationären und teilstationären Bedarfs kam im Jahr 2010 als Grundlage für die Bedarfsplanung und - entscheidungen der obersten Sozialbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Tragen. Erstmalig wurde eine Stichtagsprüfung in einer der großen Kliniken des Bundeslandes erfolgreich durchgeführt und die Prüfung einer weiteren Klinik geplant. Diese Form der Landesbettenplanung ist zum aktuellen Zeitpunkt im Bundesgebiet einmalig und kann auch

11 künftig Modellcharakter für andere Regionen Deutschlands entfalten. Befragung der Auftraggeber Zur Evaluation der Tätigkeit des KCPP im Jahr 2010 wurde im Januar 2011 eine schriftliche und anonymisierte Befragung durchgeführt. Alle Auftraggeber des Jahres 2010 wurden gebeten, die Leistungen des KCPP differenziert nach schriftlichen Stellungnahmen/Gutachten und Beratung/Teilnahme an Sitzungen/Gremientätigkeit sowie in einer jeweiligen Gesamtschau für die beiden Bereiche mit Hilfe des Evaluationsbogens, der auch in den letzten fünf Jahren zur Anwendung kam, zu bewerten. Einbezogen in die Befragung wurden sowohl Auftraggeber, für die schriftliche Stellungnahmen/Gutachten erstellt wurden und Beratungen/Teilnahme an Sitzungen/Gremientätigkeit erfolgte als auch Auftraggeber, für die nur schriftliche Stellungnahmen/Gutachten erarbeitet wurden oder nur Beratungen/Teilnahme an Sitzungen/Gremientätigkeit erfolgte. Insgesamt wurden 20 Befragungsbögen versandt. Der Rücklauf bis zum betrug 14 Fragebögen. Alle zurückgesandten Bögen waren auswertbar. Die Rücklaufquote liegt dem entsprechend bei 70 %. Diese, wie in den Vorjahren, sehr hohe Rücklaufquote kennzeichnet zum einen die positive und konstruktive Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern sowie deren Zufriedenheit mit der Arbeit des KCPP im Jahr Zum anderen ist sie auch eine Bestätigung unserer Vorgehensweise, unsere Auftraggeber nur einmal im Jahr zu befragen. Eine Befragung nach jeder Auftragserledigung würde, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die psychiatrisch/psychotherapeutischen Themen bei wenigen Personen gebündelt sind, zu einer Mehrbelastung und zu einer deutlich niedrigeren Compliance hinsichtlich der Beantwortung der Fragebögen durch die Auftraggeber führen. Im Bereich der Systemberatung wäre eine Befragung nach Auftragserledigung schon deshalb nicht zielführend, weil hier überwiegend Aufträge von langfristiger, z.t. mehrjähriger Dauer (z. B. evidenzbasierte Bewertung der Psychotherapie-Richtlinienverfahren im G-BA) vorliegen und deshalb sehr lange auf entsprechende Rückmeldungen verzichtet werden müsste. Die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KCPP geleistete Beratung/Teilnahme an Sitzungen/Gremientätigkeit wurde insgesamt von 54 % der Auftraggeber als gut und von 46 % als sehr gut bewertet. Die vom KCPP erstellten schriftlichen Stellungnahmen und Gutachten wurden insgesamt von 67 % der Auftraggeber als gut und von 33% als sehr gut beurteilt. Keiner der Auftraggeber schätzte die schriftlichen Arbeiten bzw. die beratenden Tätigkeiten des KCPP in den jeweiligen Gesamtbewertungen als nur befriedigend, ausreichend oder gar mangelhaft ein. Diese Ergebnisse entsprechen den bereits in den Vorjahren zurückgemeldeten guten und sehr guten Bewertungen. Die folgenden Abbildungen veranschaulichen die v.g. Ergebnisse. Abb. 3: Übersicht Bewertung der Beratungen/Teilnahmen an Sitzungen/Gremientätigkeit/ Schulungen Abb. 4: Übersicht Bewertung schriftlicher Stellungnahmen und Gutachten insgesamt

12 Zusammenfassend spiegeln die Ergebnisse der Befragung, wie auch in den Vorjahren, ein sehr hohes Maß an Zufriedenheit der Auftraggeber mit den vom KCPP erbrachten Leistungen wider. Sie zeigen, dass die bisherige sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit auch im Jahr 2010 fortgesetzt werden konnte. AUSBLICK Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Langzeitaufträge des GKV-SV und der MDK- Gemeinschaft ist davon auszugehen, dass das KCPP für das Jahr 2011 und darüber hinaus über eine kontinuierliche und gesicherte Auftragslage verfügt, die absehbar noch an Umfang zunehmen wird. Insbesondere die beiden Schwerpunktthemen Prüfung der Psychotherapie- Richtlinienverfahren und Psych-OPS/Entwicklung eines neuen Vergütungs- und Abrechnungssystems im psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Bereich werden die Arbeit des KCPP voraussichtlich über Jahre hinweg begleiten. Der zu beobachtende zunehmende Bedarf an Gesundheitssystemberatung in den o. g. Bereichen ist eine Herausforderung, der wir uns auch in den kommenden Jahren engagiert stellen werden. Dr. med. C. J. Tolzin Dipl.-Psych. C. Bender Facharzt für Psychiatrie Psychologische Psychotherapeutin Ärztlicher Psychotherapeut - Qualiätsmanagerin DGQ/EOQ - - Sozialmedizin - stellv. Leiterin Leiter

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