Genehmigungsverfahren. Erläuterungsbericht

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1 Neubau Ausbau der Bundesautobahn Bundesstraße A2 Berlin - Hannover - Dortmund Streckenabschnitt: AK Hannover-Ost AS Lehrte Von Bau-km bis Bau-km Nächster Ort: Lehrte Baulänge: 3,79 km Länge der Anschlüsse: Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen sverfahren Erläuterungsbericht für BAB 2 Standstreifenfreigabe Zwischen AK H- Ost und AS Lehrte Aufgestellt: Hannover, den Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Hannover im Auftrage...gez. Bade...

2 Erläuterungsbericht 1. Darstellung der Baumaßnahme Planerische Beschreibung Straßenbauliche Beschreibung Begründung der Baumaßnahmen Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme Technische Gestaltung der Baumaßnahme Trassierung Querschnitt / Fahrstreifenaufteilung Aufteilung des Querschnittes Abmessungen und Anordnung der Nothaltebuchten Befestigung der Seitenstreifen und Nothaltebuchten Gestaltung der Böschungen Baugrund / Erdarbeiten Entwässerung Ingenieurbauwerke Straßenausstattung Besondere Anlagen Öffentliche Verkehrsanlagen Leitungen Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Lärmschutzmaßnahmen Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete Luftschadstoffe Erläuterung zur Kostenberechnung Kosten Kostenträger Beteiligung Dritter Verfahren Durchführung der Baumaßnahme...13

3 Seite 2 Erläuterungsbericht 1. Darstellung der Baumaßnahme 1.1 Planerische Beschreibung Gegenstand der vorliegenden Entwurfsunterlagen ist die Freigabe der Seitenstreifen (Standstreifen) an den Richtungsfahrbahnen der Autobahn 2, Berlin - Hannover - Dortmund, zwischen der Anschlussstelle Lehrte und dem Autobahnkreuz Hannover-Ost für die Nutzung als Verflechtungsstreifen. Weil der Seitenstreifen nicht mehr für das Abstellen von Wartungs- und Pannenfahrzeugen zur Verfügung steht, ist die Planung von Nothaltebuchten in die Entwurfsunterlagen eingebunden. Zeitgleich zu den o.a. Maßnahmen werden Erhaltungsmaßnahmen der Fahrbahnbefestigung der Hauptfahrbahnen der A 2 erforderlich. Der vorgenannte Streckenabschnitt beginnt bzw. endet unmittelbar am östlichen Stadtrand der Landeshauptstadt Hannover, liegt jedoch nicht mehr innerhalb der Stadtgrenzen. Der Abschnitt befindet sich auf voller Länge im Stadtgebiet der Stadt Lehrte in den Gemarkung Ahlten und Aligse. Baulastträger der Maßnahmen ist ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland. 1.2 Straßenbauliche Beschreibung Die Seitenstreifenfreigabe umfasst die Erneuerung der Fahrbahndecke und der Binderschichten der Seitenstreifen in einer Breite von jeweils 4,25 m, den Bau der Nothaltebuchten und die Ummarkierung über die jeweilige gesamte Fahrbahnbreite. Im Rahmen der Erhaltungsmaßnahme werden die Deck- und Binderschichten der Fahrstreifen der beiden Hauptfahrbahnen erneuert. Die Baustrecke für die Standstreifenfreigabe beginnt jeweils bei den Einfahrten in die Autobahn und endet in den Ausfahrten im Bereich der Anschlussstelle bzw. des Autobahnkreuzes. Die Länge des Streckenabschnittes beträgt rd. L 3,8 km Der Streckenabschnitt der Erhaltungsmaßnahmen beginnt auf der Richtungsfahrbahn Berlin bei km und auf der Richtungsfahrbahn Dortmund bei km und endet bei km Der Querschnitt der Autobahn 2 wird je Fahrbahn weiterhin drei durchgehende Fahrstreifen behalten, die Seitenstreifen werden als Verflechtungsstreifen abmarkiert. 2. Begründung der Baumaßnahmen Im Rahmen der Planungen für den Umbau des Autobahnkreuzes Hannover-Ost sind von der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Untersuchungen durchgeführt worden, mit denen die Verkehrsbelastung und die Verkehrsqualität auf den Rampen und in den Ein- und Ausfahrten des Autobahnkreuzes Hannover-Ost ermittelt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass gemäß Handbuch für Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) die östliche Einfahrt in die Richtungsfahrbahn Berlin bereits jetzt eine Qualitätsstufe F hat, bei der die Kapazität überschritten wird und der Verkehr zeitweise zusammenbricht. Es kommt zum Stillstand im Wechsel mit einem Stopp and Go Verkehr. Die westlich des Knotens befindliche Einfahrt in die Richtungsfahrbahn Dortmund wird der Qualitätsstufe E zugeordnet. In diesem Falle wechselt der Zustand des Verkehrsflusses von der Stabilität zur Instabilität und die Kapazität Einfahrt ist erreicht. Die Begründung für die schlechte Verkehrsqualität liegt darin, dass die starken einfahrenden Verkehrsströme mit den hohen Belastungen auf den dreistreifigen Richtungsfahrbahnen zusammentreffen.

4 Seite 3 Eine Verbesserung der Einfahrsituation in die Autobahn würde nur durch die Anordnung von Einfahrten des Typs E 3 und E 5 gemäß RAA erreicht. Das bedeutet aber, dass Spuradditionen vorzusehen sind und damit eine 8-streifige Erweiterung der Autobahn erforderlich sind. Diese Möglichkeit ist jedoch verworfen worden, weil sie sich zurzeit nicht realisieren lässt. Um die Verkehrsqualität dennoch zu verbessern, ist eine Untersuchung durchgeführt worden, die die Freigabe des Seitenstreifens (Standstreifens) zum Inhalt hat. Es wurden mehrere Möglichkeiten untersucht, aus denen als derzeit günstigste Lösung die Standstreifenfreigabe zwischen der Anschlussstelle Lehrte und dem Autobahnkreuz Hannover-Ost gewählt wurde. Dadurch entsteht zwischen den Knotenpunkten ein überlanger Verflechtungsstreifen, über den es möglich ist, auch bei sehr hoher Verkehrsbelastung auf den durchgehenden Fahrstreifen eine Einfahrtlücke zu finden. Verkehrsbelastungen: Querschnittsbelastung auf der A 2 zwischen dem AK Hannover-Ost und der AS Lehrte DTV 2011 DTV 2025 (alle Tage) Kfz/24h SV /24h (Quelle: Machbarkeitsstudie der Zacharias Verkehrsplanung vom Januar 2012) Verkehrsbelastung im AK Hannover-Ost in der Einfahrt Richtung Berlin Verkehrsbelastung 2010 Verkehrsbelastung 2025 Oberhalb Einfahrt Einfahrt Summe Oberhalb Einfahrt Einfahrt Summe Kfz/h SV/h (Quelle: Untersuchung der NLStbV vom November 2010) 3. Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme Die vorgesehene Nutzung des Seitenstreifens (Standstreifen) ist zur Zeit die zweckmäßigste Lösung, um eine schnelle Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Streckenabschnitt der A 2 zwischen der Anschlussstelle Lehrte und dem Autobahnkreuz Hannover-Ost zu erreichen. Damit sind nur geringfügige Eingriffe in die Seitenräume neben der Fahrbahn verbunden. Außerdem können die geplanten Maßnahmen innerhalb des Autobahngrundstückes realisiert werden, so dass nicht in die Rechte der Eigentümer der benachbarten Grundstücke eingegriffen werden muss. In der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) wird die zeitlich befristete Umnutzung der Seitenstreifen bei überlasteten Autobahnen beschrieben. Die dort aufgeführten Kriterien für eine solche Umnutzung werden im vorliegenden Streckenabschnitt der A 2 erreicht. Die Umnutzung des Seitenstreifens ist unter anderem an folgende zusätzliche Maßnahmen gebunden: Für Pannenfahrzeuge müssen außerhalb der durchgehenden Fahrbahnen Nothaltebuchten mit Notrufsäulen angeordnet werden. Der Querschnitt ist umzumarkieren, so dass die Lkw-Fahrstreifen mindestens eine Breite von b = 3,5 m aufweisen. Die Seitenstreifen müssen konstruktiv der Belastung durch den Schwerverkehr standhalten. Im vorliegenden Fall haben sie den gleichen Deckenaufbau wie die durchgehenden Lkw-Fahrstreifen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in Abstimmung mit den Verkehrsbehörden zu begrenzen. Die vorgenannten Bedingungen werden eingehalten. Im Zusammenhang mit der Erhaltungsmaßnahme, bei der die Fahrbahnendecken erneuert werden, wird auch die Fahrbahnmarkierung insgesamt neu aufgebracht und mit der Standstreifenfreigabe berücksichtigt.

5 Seite 4 4. Technische Gestaltung der Baumaßnahme Bei der Freigabe der Seitenstreifen für die Nutzung als überlange Verflechtungsstreifen werden keine wesentlichen Änderungen an den Anlagen der Autobahn erforderlich. Soweit Entwurfsarbeiten durchzuführen sind, sind in der Hauptsache die folgenden Richtlinien verwendet worden: RAA 2008, Richtlinie für die Anlage von Autobahnen RAS - Ew 2005, Richtlinie für die Anlage von Straßen - Teil: Entwässerung 4.1 Trassierung Die A 2 hat im vorliegenden Entwurfsabschnitt eine langgestreckte Linienführung ohne nennenswerte Änderung der Richtung. Im Höhenverlauf ist sie im Wesentlichen an die bestehende Geländestruktur angepasst und verläuft im Allgemeinen 1,0 m bis 2,0 m über dem Gelände und in Ausnahmefällen etwa geländegleich. Der Verkehr auf dem, für die Standstreifenfreigabe vorgesehenen Abschnitt der A 2, besteht aus einem hohen Anteil an Fernverkehr der Ost-West-Verbindung Dortmund - Berlin, der sich als Folge der Nähe der Metropolregion Hannover mit dem regionalen Berufs- und Wirtschaftsverkehr vermischt. 4.2 Querschnitt / Fahrstreifenaufteilung Der vorhandene Querschnitt der Richtungsfahrbahn Berlin hat nachfolgend aufgeführte Fahrstreifenabmessungen, die von den Vorgaben der RAA abweichen. Die Breite der befestigten Fläche schwankt zwischen 15,85 m und 16,10 m. Auf der Richtungsfahrbahn Dortmund befindet sich im Bereich zwischen km und eine Engstelle. Auf diesem 120 m langen Teilstück steht nur ein Querschnitt von minimal 15,40 m befestigter Breite zur Verfügung. Vorhandene Fahrstreifenaufteilung der Hauptfahrbahnen: Halber Mittelstreifen = 2,00 m Randstreifen = ~ 1,00 m Überholfahrstreifen = ~ 3,75 m Mittlerer und LKW-Fahrstreifen = ~ 7,70 m Randstreifen = 0,50 m Seitenstreifen = ~ 3,00 m Gesamtbreite der Fahrbahn (Ohne Mittelstreifen) = ~ 15,90 m Aufteilung des Querschnittes Um den vorhanden Seitenstreifen (Standstreifen) als Verflechtungsstreifen nutzen zu können, benötigt er eine Breite von 3,75 m. Die vorhandenen Rand- und Fahrstreifenmarkierungen werden als Folge der Erhaltungsmaßnahme entfernt und Fahrstreifen mit Abmessungen gemäß dem Regelquerschnitt 43,5 der RAA aufgetragen. In den erforderlichen Abschnitten werden die Nothaltebuchten angebaut. Sie erhalten eine Breite von 3,00 m.

6 Seite 5 Der Querschnitt erhält folgende Abmessungen: Halber Mittelstreifen = 2,00 m Randstreifen = 0,75 m Überholfahrstreifen = 3,50 m Fahrstreifen = 3,50 m LKW-Fahrstreifen = 3,75 m Seitenstreifen als Verflechtungsstreifen = 3,75 m Seitenstreifen = > 0,50 m Gesamtbreite der Fahrbahn (Ohne Mittelstreifen) = > 15,75 m Aufgrund des schlechten Zustandes der vorhandenen Fahrbahnen und der Neuaufteilung der Fahrspuren, erhält die A2 im Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Hannover-Ost und der Anschlussstelle Lehrte eine Deckenerneuerung. Die Erneuerung der Deckschichten der Hauptfahrbahnen und die Markierung der Hauptfahrspuren ist nicht Gegenstand der Planung und wird nur nachrichtlich in den Planunterlagen dargestellt. Lediglich die Deckenerneuerung der Seitenstreifen und dessen Fahrbahnmarkierung als Folge der Seitenstreifennutzung wird hier erfasst Abmessungen und Anordnung der Nothaltebuchten Die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA, Ausgabe 2008) geben folgende Parameter vor: - maximaler Abstand zwischen den Nothaltebuchten: a = m - Länge (inkl. Verziehungen): L = 80,0 m - Breite (inkl. Randstreifen): B = 3,0 m - Je Nothaltebucht ist in der Regel eine Notrufsäule vorzusehen Lage der Nothaltebuchten: Die Standorte der Nothaltebuchten werden für folgende Stationen festgelegt. Der angegebene km bezieht sich auf die Mitte der Nothaltebucht: Richtungsfahrbahn: Station: Abstand: Bemerkung: Berlin km m Beginn Seitenstreifen AS Lehrte Berlin km m Nothaltebucht Nr.1 Berlin km m Nothaltebucht Nr. 3 Berlin km m Nothaltebucht Nr. 5 Berlin km Ende Seitenstreifen im AK Hannover-Ost Dortmund km m Ende Seitenstreifen AS Lehrte Dortmund km m Nothaltebucht Nr. 2 Dortmund km m Nothaltebucht Nr. 4 Dortmund km m Nothaltebucht Nr. 6 Dortmund km Beginn Seitenstreifen im AK Hannover-Ost

7 Seite 6 Abmessungen der Nothaltebuchten: Die Nothaltebuchten erhalten eine Länge von insgesamt L = 80,0 m, davon sind jeweils 12,0 m Verziehungen an Anfang und Ende der Nothaltebucht vorgesehen. Die Breite der Nothaltebucht beträgt 3,0 m. Jede Bucht erhält in Fahrtrichtung vor der Abstellmöglichkeit eine Notrufsäule, dessen Abmessungen gemäß der Richtzeichnung für Notrufsäulen mit durchgehender Schutzplanke der Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen entsprechen Befestigung der Seitenstreifen und Nothaltebuchten Befestigung der Seitenstreifen: Die Verkehrsbelastung der Seitenstreifen erfordert eine Befestigung, die der der Hauptfahrbahnen entspricht und der Bauklasse SV zugeordnet wird. Eine Bemessung ist auf Grundlage des Schwerlastverkehrsanteils der Verkehrsmengen aus der Zählung aus dem Jahr 2010 durch das Ingenieurbüro SHP Ingenieure gemäß der RStO 01 durchgeführt worden. Eine Untersuchung des vorhandenen Oberbaus hat ergeben, dass die Befestigung der Seitenstreifen ausreichend ist, um den höheren Belastungen der zukünftigen Verkehrsbelastung standhalten zu können. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme werden die vorhandenen Deck- und Binderschichten der durchgehenden Fahrstreifen und des Seitenstreifens abgefräst und durch eine Deckenerneuerung ersetzt. Für die Seitenstreifennutzung wird auf einer Breite von 4,25 m vom bestehenden Fahrbahnrand eine Asphaltdeckschicht mit einer Stärke von 4 cm und eine Asphaltbinderschicht von 8 cm Dicke erneuert. Befestigung der Nothaltebuchten: Die Befestigung der Nothaltebuchten erfolgt in Asphaltbauweise und könnte entsprechend der RStO 01, Kapitel 2.6.4, Tabelle 5 (Zeile 2.1) in der Bauklasse V erfolgen. Jedoch würde damit eine Schwachstelle zwischen altem Fahrbahnrand und Verbreiterung im Bereich der Bucht entstehen. Die unterschiedlichen Schichtdicken der bestehenden Fahrbahn, sowie die fehlende Asphaltbinderschicht bei der Bauklasse V, lassen keine ausreichende Verzahnung für den Anbau zu. Somit wurde für die Befestigung der Nothaltebuchten die Bauklasse II mit nachstehend aufgeführtem Deckenaufbau gewählt: Asphaltdeckschicht = 4,0 cm Asphaltbinderschicht = 8,0 cm Asphalttragschicht = 10,0 cm Schottertragschicht = 15,0 cm Frostschutz = 43,0 cm Dicke des Aufbaues = 80,0 cm Befestigung Bankette: Neben den Seitenstreifen sollen die Bankette auf einer Breite von min. 1,00 m eine Befestigung mit einer Vegetationstragdeckschicht bis zur Schutzplanke erhalten, so dass von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge noch eine feste Unterlage haben und wieder auf die Fahrbahn zurück gelenkt werden können. Die bestehenden Bankette sind von der Maßnahme nur in sofern betroffen, als dass ein Teil durch die Erneuerung von Asphaltdeckschicht und binderschicht wieder hergestellt werden muss Gestaltung der Böschungen Die Fahrbahnen liegen in der Regel rd. 0,30 m bis 2,0 m über dem Gelände. Daher sind die Böschungen zum Teil relativ flach. Am Böschungsfuß befindet sich an beiden Seiten der Autobahn eine Mulde bzw. Graben für die Aufnahme des von der Fahrbahn abfließenden Niederschlagswassers. Bei der Anlage der Nothaltebuchten war darauf zu achten, dass kein zusätzlicher Grunderwerb

8 Seite 7 erforderlich wird. Die Böschungen, die infolge der Verbreiterung durch die Nothaltebuchten neu herzustellen sind, müssen deshalb relativ steil mit Neigungen von n = 1 : 1,5 angelegt werden. 4.3 Baugrund / Erdarbeiten Um genauere Kenntnisse über die Untergrundverhältnisse und den Zustand des vorhandenen Straßenoberbaus zu erhalten, wurden im Juli 2012 durch das Ingenieurbüro Marienwerder GmbH aus Hannover neben der Entnahme von Bohrkernen zur Ermittlung der Dicken und der Materialzusammensetzung der Schichten eine Erkundung des Untergrundes im Bereich der Seitenstreifen und der Bankette vorgenommen. Die Untergrunderkundung ergab, dass ein relativ einheitlicher Baugrund vorhanden ist. Unter dem Oberboden befinden sich Auffüllungen aus schwach kiesigen Sanden, die als Unterbau der bestehenden Straßenkonstruktion zu interpretieren sind. Bodenverbessernde Maßnahmen werden nicht erforderlich. Während der Bohrarbeiten wurde kein Grundwasser im Bereich der A 2 angetroffen.

9 Seite Entwässerung Wasserwirtschaftliche Verhältnisse Der Streckenabschnitt der A 2 zwischen der Anschlussstelle Lehrte und dem Autobahnkreuz Hannover-Ost befindet sich im Einzugsgebiet des Wietzegrabens (Einzugsgebiet 485) der ein Nebengewässer der Wietze ist und dem Einzugsgebiet der Burgdorfer Aue (Einzugsgebiet 487) die über weitere Gewässer in die Aller mündet (gem. Hydrographischer Karte Niedersachsens ) wobei die Wietze letztlich in die Aller mündet. Etwa bei km befindet sich die Wasserscheide zwischen den Einzugsgebieten und damit auch der Hochpunkt der Entwässerungsanlagen der A 2. Vorhandene Entwässerungsanlagen Der östliche Planungsabschnitt der A 2 von der Anschlussstelle Lehrte bei km (Beginn der Baustrecke) bis km gehört zum Einzugsgebiet der Burgdorfer Aue, während der westliche Abschnitt bis zum Autobahnkreuz Hannover-Ost (Ende der Baustrecke bei km ) in den Wietzegraben entwässert. Das Niederschlagswasser, das auf den Fahrbahnen anfällt, fließt über die Bankette und Böschungen in die seitlichen Mulden- bzw. Autobahngräben ab, über die dann der Abfluss in die Grabensysteme der Einzugsgebiete erfolgt. Im östlichen Planungsabschnitt werden die Mulden bzw. Gräben der Autobahn an ein Gewässer angeschlossen, das bei km die Autobahn kreuzt. Der direkte Vorfluter des westlichen Planungsabschnittes kreuzt außerhalb der Planungsstrecke bei km die Autobahn. Geplante Entwässerungsanlagen - Allgemeine Hinweise: Durch den Bau der Nothaltebuchten vergrößert sich die versiegelte Fläche, von der das Niederschlagswasser abgeleitet wird, nur unwesentlich. Die Einleitmenge in die Vorfluter wird sich daher auch nach Fertigstellung der geplanten Maßnahmen nicht spürbar verändern. Hinzu kommt, dass der Abfluss über die Gräben und Mulden erfolgt, in denen ein Großteil des Niederschlagswassers bereits versickert. Diese Annahme wird dadurch bestätigt, dass im vorliegenden Streckenabschnitt keine auffälligen Niederschlagsabflüsse seit der Erweiterung der Autobahn auf sechs Fahrstreifen beobachtet wurden. Es ist beabsichtigt, die Nothaltebuchten innerhalb der bestehenden Straßengrenzen anzulegen, so dass ein Grunderwerb nicht erforderlich wird. Die bestehenden Mulden bzw. Gräben werden dabei überplant und die Längsentwässerung wird unterbrochen. Es ist vorgesehen Mulden und Gräben jeweils durch eine neue Rohrleitung zu verbinden, um den durchgehenden Längsabfluss des Niederschlagswassers wie bisher zu gewährleisten. Bei dieser Lösung würde das Niederschlagswasser im Bereich der Nothaltebucht jedoch ungehindert in das benachbarte Gelände abfließen, weil zwischen Nothaltebucht und Straßengrenze eine Entwässerungsmulde keinen Platz mehr hat. Um das zu verhindern, sind entlang der befestigten Flächen der Nothaltebucht und der anschließenden befestigten Wegeverbindung zur Notrufsäule muldenförmige Pflasterrinnen geplant. Sie sollen das Wasser aufnehmen und über Straßenabläufe in die vorgesehenen Verrohrungen und neuen Entwässerungskanäle leiten und es damit weiter an die anschließenden bestehenden Gräben bzw. Mulden abgeben. Weil die Autobahn zum Teil nur ein geringes Längsgefälle hat (unter 0,5 %), müssen die Muldenrinnen als Pendelrinnen hergestellt werden. Wassertechnische Untersuchungen Durch den Bau der Nothaltebuchten wird sich die Fläche der Autobahnanlagen, die für die Ermittlung der Niederschlagsmengen zu berücksichtigen sind, nicht erhöhen. Lediglich die versiegelte Fläche (Fahrbahnen) die zu einem schnelleren Abfluss führt, wird bei 6 Nothaltebuchten mit jeweils ca. 342 m² Fläche um m² bzw. 0,21 ha vergrößert. Die Menge des Niederschlagswassers, die dadurch in die Gräben und Mulden der Autobahn zusätzlich eingeleitet wird, ist mit q 20 l/s ermittelt worden. Davon fallen die Abflussmengen von 5 Nothaltebuchten in den östlichen Streckenabschnitt mit q 16 l/s und die von 1 Nothaltebucht in den westlichen Abschnitt mit q 4 l/s an.

10 Seite 9 Im Vergleich der zusätzlichen von den Nothaltebuchen abfließenden Niederschlagsmengen mit dem von den Hauptfahrbahnen abfließenden Wasser, ermittelt sich eine Mehrbelastung der Autobahngräben und -mulden um rd. 1,8 %. Diese zusätzlichen Abflussmengen werden über die Rohrleitungen im Bereich der Nothaltebuchten in die Mulden und Gräben der Autobahn abgeleitet wo eine Versickerung im Untergrund stattfindet und außerdem eine Verzögerung der Abflussgeschwindigkeit erfolgt. Weil durch den Bau der Nothaltebuchten im Verhältnis zur Gesamtbelastung nur eine sehr geringe zusätzliche Mehrbelastung der Entwässerungsanlagen entsteht werden an den Einleitstellen an den Vorflutern keine baulichen Maßnahmen durchgeführt. Erläuterungen zu Nothaltebucht 1: Westlich der Nothaltebucht besteht die vorhandene Entwässerung aus einer Mulde und einer darunter liegenden Entwässerungsleitung mit Ablaufschächten. Die vorhandene Leitung endet ca. 20 Meter westlich der Nothaltebucht und übergibt das für Niederschlagswasser an einen Graben mit Fließrichtung von West nach Ost. Durch den Bau der Haltebucht wird der Graben verfüllt und durch einen Rohr DN 500 ersetzt. Östlich der Nothaltebucht sowie der Notrufsäule erfolgt der Abfluss in den bestehenden Graben, der auf einer Länge von rund 140 Metern neu profiliert werden muss damit das Fließgefälle erhalten bleibt. Am Beginn der geplanten Verrohrung ist ein Ablaufschacht über die vorhandene Verrohrung zu setzen. Durch eine entsprechende Profilierung der Verfüllung neben der Autobahn soll das Niederschlagswasser dem Ablaufschacht zugeleitet werden. Auch im östlichen Bereich der Verrohrung verbleibt ein Abschnitt von rd. 20 m in dem wegen der Verfüllung ein Graben oder eine Mulde nicht mehr hergestellt werden kann. Es ist deshalb vorgesehen, die verbleibende Fläche so zu profilieren, dass das Niederschlagswasser in einen Kontrolleschacht mit Ablaufrost abfließen kann und anschließend über die Rohrleitung dem vorhandenen östlichen Graben bzw. der Mulde zugeführt wird. Erläuterungen zur Nothaltebucht 2: Auch bei der Nothaltebucht 2 wird von Westen her der Abfluss über eine Mulde und eine Rohrleitung hergestellt, die in einen offenen Graben übergeht und der von der neuen Nothaltebucht überplant wird. Die bestehende Verrohrung wird daher um ca. 153 Meter verlängert, um dann in den bestehenden Autobahngraben überzugehen. Die Abschnitte vor und hinter der Nothaltebucht, die keine Muldenrinne mehr erhalten, müssen so profiliert werden, dass der Abfluss des Niederschlagswassers in den geplanten westlichen Ablaufschacht und in den Graben östlich der Nothaltebucht erfolgt. Erläuterungen zur Nothaltebucht 3: Die Entwässerungsanlagen im Bereich der Nothaltebucht bestehen im westlichen Abschnitt aus einem Entwässerungsgraben, der dort in eine durchgehende Entwässerungsleitung übergeht. Der Graben soll auf einer Länge von rd. 38 m durch eine neue Verrohrung aus Betonrohren DN 500 ersetzt werden. Die bestehende Entwässerungsleitung wird weiterhin genutzt, wobei jedoch die Straßenabläufe der Muldenrinde über neue Anschlussleitungen an den bestehenden Entwässerungskanal angeschlossen werden müssen. Westlich der eigentlichen Nothaltebucht wird das Bankett so profiliert, dass dort eine Schutzeinrichtung hergestellt werden kann. Der in diesem Abschnitt befindliche vorhandene Schacht muss eine neue Abdeckung mit einem Ablaufrost erhalten. Das von der Fahrbahn abfließende Wasser muss durch Profilierung im Bankettbereich dem Ablaufschacht zugeleitet werden. Erläuterungen zu Nothaltebucht 4: Die Entwässerungsanlagen der Autobahn im Bereich der Nothaltebucht 4 bestehenden im westlichen Bereich ebenfalls aus einem offenen Graben, der in einer Entwässerungsleitung übergeht: Der Abfluss des Niederschlagswassers von der Fahrbahn wird in eine Entwässerungsmulde über der Rohrleitung abgeleitet. Sie soll im Bereich der Nothaltebucht auf einer Länge von rd. 200 m durch eine neue Leitung ersetzt werden, weil die bestehende Leitung von denen Schutzeinrichtungen gekreuzt wird und sie unterhalb der Nothaltebucht verläuft. Die überschütteten Muldenbereiche müssen so profiliert werden, dass das Niederschlagswasser im westlichen Abschnitt einem umpflasterten Straßenablauf zu geleitet wird, während es östlich der Nothaltebucht direkt in die bestehende Mulde abfließt.

11 Seite 10 Erläuterungen zu Nothaltebucht 5: Die Entwässerungsanlage der Autobahn besteht aus einem durchgehenden Graben mit einer Fließrichtung von Ost nach West. Im Bereich der Nothaltebucht wird der Graben auf ganzer Länge mit einem Betonrohr DN 500 verrohrt, so dass der Abfluss des Niederschlagswassers aus den oberhalb liegenden Streckenabschnitten gewährleistet ist. Der östlich der Haltebucht befindliche Bereich der Grabenverfüllung wird so profiliert, dass das Wasser über ein Straßenablauf in die neue Verrohrung geleitet wird. Der westlich der Nothaltebucht bzw. der Zuwegung zur Notrufsäule, der ebenfalls verfüllt wird, wird so profiliert, dass das Niederschlagswasser direkt in den anschließenden Graben abfließen kann. Erläuterungen zu Nothaltebucht 6 Neben der Autobahn besteht die Entwässerungsanlage aus einem durchgehenden Grabenprofil, das von der Nothaltebucht über plant wird. Die Verbindung zwischen den bestehenden Gräben wird durch eine Betonrohrleitung DN 500 hergestellt. Die Grabenverfüllungen westlich und östlich neben der Haltebucht bzw. der Zuwegung zur Notrufsäule werden durch Geländeprofilierung so hergerichtet, das ein Wasserabfluss entweder (westlicher Bereich) in die geplante Muldenrinne erfolgt oder direkt in den östlich anschließenden Graben. 4.5 Ingenieurbauwerke In Planungsabschnitt befindet sich bei km ein Brückenbauwerk (BW 13a) für die Unterführung eines Gewässers. Die Erhaltungsmaßnahme und die Seitenstreifenumnutzung müssen so ausgeführt werden, dass am Bauwerk keine Änderungen vorgenommen werden müssen Straßenausstattung Die Ausstattung der Nothaltebuchten erfolgt mit den erforderlichen Schutzeinrichtungen. Für die neue Aufteilung der Fahrstreifen werden Markierungsarbeiten erforderlich Die Überprüfung und gegebenenfalls Planung der wegweisenden und verkehrsregelnden Beschilderung muss noch durchgeführt werden. 4.7 Besondere Anlagen Besondere Anlagen sind nicht vorgesehen. 4.8 Öffentliche Verkehrsanlagen Durch den Ausbau werden keine öffentlichen Verkehrsanlagen des ÖPNV berührt. 4.9 Leitungen Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen müssen, soweit sie dem Bauvorhaben hinderlich sind, verlegt, versetzt oder der Höhenlage in Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer oder Betreiber geändert werden. Im Bereich der Nothaltebucht Nr. 4 ca. bei km kreuzt eine 220-kV Leitung und ca. bei km quert eine Gasleitung die A2.

12 Seite Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 5.1 Lärmschutzmaßnahmen Im Einwirkungsbereich der Verkehrsanlagen liegen keine Objekte, die auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zu schützen sind. Maßnahmen zum aktiven bzw. passiven Lärmschutz werden daher nicht erforderlich. 5.2 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Die geplanten Baumaßnahmen befinden sich außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten. Besondere Vorkehrungen zum Schutze des Grundwassers gemäß RiStWag sind daher nicht erforderlich. 5.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Für den Ausbau wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt. Näheres ist der 2 - Landschaftspflegerische Begleitplanung - beschrieben. 5.4 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete Entfallen. 5.5 Luftschadstoffe Da infolge der relativ geringen baulichen Maßnahmen eine Zunahme der Verkehrsbelastung und auch eine Veränderung des Verkehrsverhaltens nicht zu erwarten ist, kann davon ausgegangen werden, dass keine erhöhte Luftschadstoff-Belastung eintritt. Gegenüber dem Ist-Zustand erfolgt daher keine Veränderung, auf eine Luftschadstoff technische Untersuchung wird deshalb verzichtet.

13 Seite Erläuterung zur Kostenberechnung 6.1 Kosten Die Kosten für die Realisierung der Maßnahme der Seitenstreifenumnutzung wurden in einer Kostenberechnung ermittelt (siehe Unterlage 5). Sie betragen: Baukosten = 3,275 Mio. Grunderwerbskosten = 0,000 Mio. Gesamtkosten = 3,275 Mio. 6.2 Kostenträger Kostenträger der Maßnahme ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. 6.3 Beteiligung Dritter Eine Beteiligung Dritter an den entstehenden Kosten für die Maßnahme wird nicht ausgelöst. 7. Verfahren Für die Maßnahmen zur Erlangung der Baurechte wird nach 17 Fernstraßengesetz ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

14 Seite Durchführung der Baumaßnahme Der Anbau der Nothaltebuchten und somit die Zufahrt von Baufahrzeugen erfolgt von den Hauptfahrbahnen der A2 aus. Die Anlage besonderer Baustraßen ist nicht geplant. Die vorgesehenen Baumaßnahmen zur Umnutzung der Seitenstreifen erfordern daher keinen Eingriff in die benachbarten Flächen. Da sich die Maßnahme innerhalb der bestehenden Grenzen befindet, wird kein Grunderwerb notwendig und Arbeitsstreifen werden nicht extra ausgewiesen. Neben den Straßenseitengräben befinden sich auf der gesamten Strecke Wildschutzzäune. Eventuelle Schäden an den Wildschutzzäunen, die während der Bauarbeiten entstehen, werden nach Fertigstellung der jeweiligen Nothaltebucht beseitigt. Während der Baudurchführung ist dafür Sorge zu tragen, dass der bestehende Baumbestand geschützt wird. Bearbeitet: Nachgeprüft: Ingenieurgesellschaft Odermann & Krause Buchholz, den Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Hannover Hannover, den Im Auftrag: Im Auftrag: gez. Jekel / Odermann gez. Meng......

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