12. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 17. November 2017 Nr. 12 Seite 1. Beschlüsse der 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom

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1 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 12. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 17. November 2017 Nr. 12 Seite 1 Inhalt Seite Beschlüsse der 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom Bekanntmachung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans M46 Mauerweg zwischen Marienfelder Straße und Keplerstraße im Ortsteil Mahlow Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes M48 Wohnbauvorhaben Waldblick Süd Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Bauvorhaben Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdner Bahn, Strecke 6135, Berlin Südkreuz (a) Blankenfelde, Planfeststellungsabschnitt III (PFA III) von km 14,762 km 20,262 Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Niederlegung eines Mandates im Ortsbeirat Dahlewitz in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Information des KMS Zossen zur Rückzahlung von Altanschließerbeiträgen 10 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Der Bürgermeister, Karl-Marx-Straße 4, Blankenfelde-Mahlow Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint nach Bedarf und ist kostenfrei zu den bekannten Öffnungszeiten an den folgenden Stellen erhältlich: Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 im Bürgerservice Blankenfelde Vereinshaus Mahlow, Immanuel-Kant-Straße 3-5 in Mahlow Bürgerhaus Bruno Taut Dahlewitz, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz In den Bibliotheken der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zossener Damm 1 b in Blankenfelde, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz und Fliederweg 10 in Mahlow

2 Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse der 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom Öffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung - Beschluss zur Straßennetzkonzeption für den Gemeindeteil Waldblick Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt die Straßennetzkonzeption für den Gemeindeteil Waldblick inklusive der Klassifizierung der Straßen als Grundlage für notwendige Straßenbaumaßnahmen. Die geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen aus Anlage 2 werden Bestandteil der Anlage 1. Abstimmungsergebnis: Ja: 19 / Nein: 8 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 33/10/2017 Beschluss über die Offenlegung des Bebauungsplans M46 "Mauerweg zwischen Marienfelder Straße und Keplerstraße" im Ortsteil Mahlow Die Gemeindevertretung beschließt, den Bebauungsplanentwurf M46 Mauerweg zwischen Marienfelder Straße und Keplerstraße (Stand 1. September 2017) gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 / Nein: 0 / Enthaltung: 1 zugestimmt Beschlussnummer: GV 38/10/2017 Herstellung einer Beleuchtungsanlage in der Ziethener Straße (Lückenschluss) im Abschnitt von der Marienfelder Straße bis zur Max-Planck-Straße im OT Mahlow/Waldblick Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Bauprogramm für die Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Ziethener Straße (Lückenschluss) im Abschnitt von der Marienfelder Straße bis zur Max-Planck-Straße im OT Mahlow entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: Ja: 23 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 41/10/2017 Frühzeitige Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes M48 "Wohnbauvorhaben Waldblick Süd" Die Gemeindevertretung beschließt zum Vorentwurf des Bebauungsplanes M48 Wohnbauvorhaben Waldblick Süd, (Anlage 1a und 1b; Stand September 2017), - die Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben; - die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und sie zur Äußerung auch im Hinblick auf den Seite 2 von 10

3 erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Abstimmungsergebnis: Ja: 19 / Nein: 4 / Enthaltung: 1 zugestimmt Beschlussnummer: GV 42/10/2017 Antrag der Fraktion BVBB-WG vom : Erstellung einer Risikogefahrenkarte für Starkregen für die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, Informationen einzuholen, wie aufwendig und mit welchen Kosten die Erstellung einer Risikogefahrenkarte für Starkregen für die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow verbunden ist. Abstimmungsergebnis: Ja: 4 / Nein: 20 / Enthaltung: 0 abgelehnt Beschlussnummer: Fraktion 23/10/2017 Abberufung der Jugendbeauftragten Die Gemeindevertretung beruft Frau Ulrike Schwenter als Jugendbeauftragte der Gemeinde mit sofortiger Wirkung ab. Abstimmungsergebnis: Ja: 22 / Nein: 2 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 47/10/ Nichtöffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung - Kauf von zwei Winterdienstfahrzeugen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt zwei Fahrzeuge für den Einsatz im Winterdienst und in der Grünpflege inkl. Anbaugeräten zu erwerben: Abstimmungsergebnis: Ja: 26 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 44/10/2017 Seite 3 von 10

4 Bekanntmachung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans M46 Mauerweg zwischen Marienfelder Straße und Keplerstraße im Ortsteil Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer Sitzung am beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans M46 Mauerweg zwischen Marienfelder Straße und Keplerstraße einschließlich Entwurfsbegründung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (Beschluss-Nr.: GV 38/10/2017). Lage: Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Mahlow entlang der nördlichen Gemeindegrenze zwischen der Marienfelder Straße und der Keplerstraße. Südlich grenzt das Plangebiet an die vorhandenen Wohngrundstücke der Hubertusstraße. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 313/2, 317/6, 320/6, 824 (teilw.), 838, 840, 844, 845, 865, 866, 921, 995 (teilw.) und 1113 der Flur 1 in der Gemarkung Mahlow. Ziel/Zweck: Ziel der Planung ist es, den historischen Verlauf des Mauerweges und damit dessen Durchgängigkeit für den Bereich zwischen der Marienfelder Straße und der Keplerstraße planungsrechtlich zu sichern. Dazu gehören neben dem Mauerweg selbst auch die ihn umgebenden unbebauten und bewachsenen Flächen. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 1. Im Rahmen des Umweltberichts liegen für die jeweiligen Schutzgüter folgende Arten von umweltrelevanten Informationen mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter, zu den Umweltauswirkungen der Planung und Wechselwirkungen vor: - Schutzgut Boden: geologischer Untergrund, Bodentyp, Schutzfunktion, Grundwasserfilterung - Schutzgut Wasser: Grundwasser, Bedeutung als Retentionsgebiet - Schutzgut Klima/Luft: Lokalklima, Luftqualität - Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Vorprägung, Planungsauswirkung - Schutzgut Mensch: Erholung, Gesundheit Seite 4 von 10

5 - Schutzgut Pflanzen und Tiere: Biotoptypen, Wald (Vorwald Robinie, Birke), Artenschutzrechtliche Beurteilung, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben - Kultur- und sonstige Sachgüter: keine denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen vorhanden, keine Bodendenkmale berührt - Weitere umweltrelevante Informationen: Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Kompensations-/ Ausgleichsmaßnahmen) 2. Darüber hinaus liegen aus den Stellungnahmen von Fachbehörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange umweltrelevante Informationen zu folgenden Themengebieten vor: Förderung der Nutzung umweltverträglicher Verkehrsarten (Fahrradtourismus), Lage im Landschaftsschutzgebiet (LSG), Waldumwandlung, externe Ersatzmaßnahmen Die öffentliche Unterrichtung über die Planung findet durch Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in der Gemeindeverwaltung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes M46 Mauerweg zwischen Marienfelder Straße und Keplerstraße einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung liegen in der Zeit vom bis einschließlich im Bürgerservice der Gemeindeverwaltung (Karl-Marx-Straße 4 in Blankenfelde-Mahlow) während der nachfolgend angegebenen Dienstzeiten öffentlich aus: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 9:00 14:00 Uhr 9:00 16:00 Uhr 9:00 14:00 Uhr 9:00 19:00 Uhr 8:00 13:00 Uhr Jedermann ist berechtigt, während der Auslegungsfrist Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf bei der Gemeindeverwaltung, Bauamt, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können. Die Unterlagen sind im o. g. Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik Rathaus > Planen & Bauen > Gemeindeplanung > Bauleitplanung > aktuelle Planverfahren abrufbar. Blankenfelde-Mahlow, den gez. Dzikowski Marion Dzikowski stellv. Bürgermeisterin Seite 5 von 10

6 Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes M48 Wohnbauvorhaben Waldblick Süd Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplans M48 Wohnbauvorhaben Waldblick Süd beschlossen. (Beschluss-Nr. 12/2/2017). In ihrer Sitzung am beschloss die Gemeindevertretung, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren (Beschluss-Nr. 42/10/2017). Lage: Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Mahlow und wird nördlich von der Ziethener Straße, westlich von der Marienfelder Straße, südlich von der Landesstraße 76 (L 76) und östlich von der bestehenden Wohnbebauung in der Arcostraße begrenzt. Der ca. 6,2 ha umfassende Geltungsbereich beinhaltet folgende Flurstücke: Gemarkung Mahlow, Flur 1, Flurstücke 453, 760, 761 und teilweise die Flurstücke 22, 26/1, 51, 89, 229, 230, 435, 590, 856 sowie 994. Lage des Wohnbauvorhabens Waldblick Süd Dorf Mahlow Seite 6 von 10

7 Geltungsbereich des Bebauungsplanes M48 Ziel/Zweck: Die Planfläche liegt derzeit brach und wird im südlichen Teil für eine Pferdekoppel genutzt. Im Hinblick auf die große Nachfrage nach familiengerechtem und naturnahem Wohnen ist es vornehmliches Ziel des Bauleitplanverfahrens, Baurecht zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes zu schaffen. Dieses soll sich in die bereits vorhandene Wohnbebauung im Bereich Ziethener Straße/Marienfelder Straße einfügen und das Siedlungsgebiet Waldblick abrunden. Im südlichen Planbereich sollen eine öffentliche Parkanlage und eine private Grünfläche entstehen. Verfahren: Nach 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungsmöglichkeiten, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die öffentliche Unterrichtung über die Planung findet durch Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung statt. Seite 7 von 10

8 Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom bis im Bürgerservice der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 in Blankenfelde- Mahlow während der nachfolgend angegebenen Dienstzeiten aus: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 9:00 14:00 Uhr 9:00 16:00 Uhr 9:00 14:00 Uhr 9:00 19:00 Uhr 8:00 13:00 Uhr Jedermann ist berechtigt, während der Auslegungsfrist Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf im Bauamt der Gemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Unterlagen sind im o. g. Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik Rathaus > Planen & Bauen > Gemeindeplanung > Bauleitplanung > aktuelle Planverfahren abrufbar. Blankenfelde-Mahlow, den gez. Baier Ortwin Baier Bürgermeister Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Bauvorhaben Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdner Bahn, Strecke 6135, Berlin Südkreuz (a) Blankenfelde, Planfeststellungsabschnitt III (PFA III) von km 14,762 km 20,262 Im weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens zu der oben angeführten Baumaßnahme wird ein Erörterungstermin für die 3. und 4. Planänderung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen durchgeführt. Die Erörterung findet statt am: ab: 10:30 Uhr und am: ab: 10:00 Uhr im: Vereinshaus Mahlow Ort: Immanuel-Kant-Straße Blankenfelde-Mahlow Sollten die oben genannten Termine aus Zeitgründen nicht beendet werden können, wird die Erörterung nach Entscheidung am oder ggf. am fortgeführt. Für den ist die Erörterung der Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Am folgt die Erörterung der privaten Einwender. Seite 8 von 10

9 Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21, Lindenallee 51, Hoppegarten) zu geben. Wir weisen darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Nicht fristgerecht, z. B. im Erörterungstermin erstmalig erhobene Einwendungen, werden nicht berücksichtigt. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Schluss der Verhandlung beendet. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Wegen der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigung ist durch Vorlage der den Einwender übersandten Einladung in Verbindung mit dem Personalausweis oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen. Diese Bekanntmachung ist gemäß 27a VwVfG auch im Internet unter in der Rubrik Aufgaben > Planfeststellung > Erörterungstermine einsehbar. Blankenfelde-Mahlow, den gez. i. V. Dzikowski Marion Dzikowski Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Niederlegung eines Mandates im Ortsbeirat Dahlewitz in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Gemäß 84 Abs. 1 i. V. m. 60 Abs. 7 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und 80 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt: Frau Elsbeth Frankenstein hat mit Schreiben vom (eingegangen bei der Wahlleiterin am ) ihr Mandat im Ortsbeirat Dahlewitz zum niedergelegt. Das Mandat im Ortsbeirat Dahlewitz ist mit der Mandatsniederlegung frei geworden. Für den Wahlvorschlagträger der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ist keine weitere Ersatzperson für die Besetzung des freien Sitzes im Ortsbeirat Dahlewitz mehr vorhanden. Die Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates Dahlewitz vermindert sich auf nunmehr 2 Personen. Blankenfelde-Mahlow, den gez. Katharina Schiller Katharina Schiller Wahlleiterin Seite 9 von 10

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