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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Thomas Stelzer Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner Landesrätin Birgit Gerstorfer LAbg. Mag. a Maria Buchmayr am 20. Oktober 2016 zum Thema Ergebnisse der Finanzklausur der Oö. Landesregierung Präsentation der Beschlüsse

2 2 BESCHLUSSEMPFEHLUNGEN FÜR DIE OÖ. LANDESREGIERUNG als Ergebnis der Finanzklausur vom 11. Juli 2016 Präambel: Das Ziel der Beschlüsse der Finanzklausur bzw. der zukünftigen Finanzpolitik ist es, einen nachhaltigen Beitrag zur Belebung der Konjunktur und damit für den oö. Arbeitsmarkt zu leisten. Außerdem sollen damit auch die entscheidenden Zukunftsaufgaben Oberösterreichs, die in Punkt 11. dezidiert angeführt sind, finanzierbar gemacht werden. Die finanzpolitischen Vorgaben, die dezidiert in den Vorberichten zum jeweiligen Landesbudget genannt sind, bleiben aufrecht. Sie werden im Folgenden wiedergegeben: Intergenerative Gerechtigkeit Einhaltung der im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 ausgewiesenen Ziele (Anstreben möglichst ausgeglichener Haushalte) Beibehaltung des AA+Ratings Aufrechterhalten einer möglichst hohen Investitionsquote Wahrung einer risikoaversen Finanzgebarung 1. Kreditsperre im Budget 2016: Die Kreditsperre von 10 % über Ermessensausgaben wird nicht aufgehoben. Im Gegenzug erhalten die betroffenen Referenten im Nachtragsbudget 2016 Mittel im gleichen Ausmaß (Volumen 10 %-Sperre) zur freien Verfügung im Rahmen ihrer Referate. Die Referenten können damit selbstständig Schwerpunkte setzen. Die Verfügbarkeit über diese Mittel ist aber erst nach Beschluss des Nachtragsbudgets 2016 gegeben. 2. Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsdarlehen an Gemeinden: Die in diesem Bereich noch aushaftenden nicht fällig gestellten Darlehen (sowohl Landesbeiträge als auch Bedarfszuweisungsmittel) werden den Gemeinden je nach budgetärer Möglichkeit (Maastricht-Konformität) in den nächsten Jahren erlassen. 3. Freie Finanzspitze: Die freie Finanzspitze im Budget 2016 beträgt derzeit 8,38 %. Im Lauf dieser Legislaturperiode soll bis spätestens 2021 die freie Finanzspitze auf 10 % erhöht werden. 4. Vorgangsweise beim Vermögensbericht des Landes Oberösterreich: Die VRV 2015 tritt für die Länder mit dem Budget 2020 in Kraft. Derzeit werden für alle Bundesländer und den Bund einheitliche Bewertungskriterien erarbeitet, die dann die Rechnungsabschlüsse und Budgets vergleichbar machen. Es wird daher vereinbart, dass die Straßen und Straßenliegenschaften bis 2020 nicht in die Vermögensdarstellung des

3 3 Landes aufgenommen werden und ab 2020 mit der Umsetzung der VRV nach den dann geltenden einheitlichen Grundsätzen bewertet werden. Gleiches gilt hinsichtlich der Kulturgüter, diese werden aber bereits jetzt in die Vermögensdarstellung mit Pauschalbeträgen (siehe Vermögensbericht 2015) aufgenommen. 5. Verschuldung: a) Budgetäre Verschuldung: Es wird vereinbart, dass das Budget 2018 ausgeglichen erstellt wird, wenn es budgetär möglich ist, bereits das Budget Ab dem Zeitpunkt 2018 dürfen somit nur so viele Kredite neu aufgenommen werden, wie zugleich getilgt werden. Der derzeitige Schuldenstand wird eingefroren bis zu jenem Zeitpunkt, wo die Zinsen wieder 2 % oder mehr betragen. Anschließend wird ein Plan zur Schuldentilgung (mehrjährig) vorgelegt. Grundsätzlich sollten bei neuen Darlehensaufnahmen in erster Linie Investitionen finanziert werden. b) Außerbudgetäre Schulden: Auch die außerbudgetären Schulden werden am derzeitigen Stand ab 2018 eingefroren. Auch in diesem Bereich dürfen nur so viele neue Kredite aufgenommen werden, wie zugleich getilgt werden. Dies gilt für die Gesamtheit der außerbudgetären Schulden Ausgleiche untereinander sind möglich. 6. Budgetierung Ermessensausgaben: Die Ermessensausgaben werden im Budget 2017 auf der Höhe der Budgetierung 2016 eingefroren. Ab dem Jahr 2018 werden sie jährlich um die Inflationsrate angehoben. Dies gilt nicht für jede einzelne Voranschlagspost, sondern für das jeweilige Gesamtvolumen der Ermessensausgaben in den einzelnen Referaten. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Bereiche: Soziales: 5 %; Gesundheit: 3,6 %; Integration, Arbeitsmarkt, Forschung, Kinder- und Jugendhilfe und jene Bereiche, wo besondere Schwerpunktbildungen für die Legislaturperiode 2016 bis 2021 vorgenommen werden in der Fassung des Punktes Budgetierung der Pflichtausgaben: Die Pflichtausgaben, wo gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen vorliegen, werden entsprechend budgetiert. In Summe soll die Erhöhung der Pflichtausgaben - über das gesamte Budget gerechnet - 1,5 % nicht übersteigen. Ausgenommen sind jene Pflichtbereiche, wo besondere Schwerpunktbildungen erforderlich sind oder höhere Vereinbarungen bestehen (z.b. Soziales und Gesundheit). Darüber hinaus soll es grundsätzlich Veränderungen im Ausgabenbereich der Pflichtausgaben geben. Es sollen jene Landesgesetze, die wesentliche Pflichtausgaben bzw. verpflichtende Förderungen nach sich ziehen, überarbeitet und zum Teil neue Leistungen/Leistungsprozesse festgelegt werden. Jene Landesgesetze, die besonders hohe Kosten verursachen, werden im Hinblick auf Effizienz bzw. der Wirkungen der Leistungen überprüft.

4 4 Darüber hinaus soll in Hinkunft kein Landesgesetz, keine Verordnung und keine Novelle mehr beschlossen werden, die keine genaue Gesetzesfolgenabschätzung beinhaltet. Dann kann der prognostizierte Aufwand mit dem tatsächlichen Aufwand je Leistungsprozess verglichen, evaluiert und erforderlichenfalls entgegengesteuert werden. Es sollen auch die Folgekosten für Dritte (Unternehmen und Private) abgeschätzt sowie die Auswirkungen auf die Gemeinden berücksichtigt werden. Zum Procedere: 1. Die Fachabteilungen machen einen Vorschlag betreffend mögliche Effizienzsteigerungen bzw. des möglichen Einsparungspotenzials. 2. Politische Diskussion und Entscheidung. 3. Allenfalls Beiziehung von externen Beratern. Es soll hinterfragt werden, inwieweit Leistungen noch adäquat sind, Ausgaben reduziert werden und Entgelte von Leistungen angepasst werden können. 8. Budgetierung Sozialbudget: Die mit dem Sozialressort vereinbarte Ausgabenreform wird durchgeführt. Der entstandene Rückstau und erforderliche Finanzierungen im Ausmaß von ca. 45 Mio. Euro (Rucksack) werden bis zum Jahr 2019 ressortintern ohne Fremdmittel abgebaut. Die Dotierung des Sozialbudgets erfolgt jährlich mit 5 % auf die Erhöhung des Vorjahres. Die Erhöhung ist also nachhaltig. Die Mittel werden entweder im Budget oder im Nachtragsbudget zur Verfügung gestellt. Auch im Nachtragsbudget zur Verfügung gestellte Mittel zählen zur Ausgangsbasis für die Budgetierung des nächsten Jahres, soweit sie in Summe 5 % nicht überschreiten. Minderausgaben durch die Reform der Mindestsicherung werden von diesen Budgetsummen in Abzug gebracht, wenn das unter Zugrundelegung der Ergebnisse des Reformprojektes finanziell dargestellt werden kann, bei vereinbartem Abbau des Rucksackes. Sonst werden diese Minderausgaben nur in dem Ausmaß in Abzug gebracht, als es das Reformprojekt zulässt. Die Ausgaben für das Flüchtlingswesen werden entsprechend der 15a-Vereinbarung je nach Bedarf budgetiert. Die Mittel für die Sozialarbeit im Bereich der Jugend (Jugendwohlfahrt) unterliegen denselben Bestimmungen wie das Sozialbudget. Die Altenbetreuungsschule des Landes fällt nicht unter die Bestimmungen über das Sozialbudget, sondern wird entsprechend den übrigen Schulen des Landes (insbesondere aufgrund der vereinbarten Gehaltserhöhung) gesondert budgetiert. Darüber hinaus sind grundsätzlich die Ergebnisse des Reformprojektes der Budgetierung zugrunde zu legen. 9. Budgetierung Gesundheitsausgaben: Im Hinblick auf die zukünftige Budgetierung der Gesundheitsausgaben ist der Abschluss der FAG-Vereinbarung abzuwarten, da bundesweit einheitliche Obergrenzen fixiert werden, die voraussichtlich bei 3,6 % oder 3,7 % liegen werden. Dies ist eine äußerst ambitionierte Budgetierung und kann nur wenn überhaupt wegen der durchgeführten Spitalsreform erreicht werden.

5 5 Im Bereich des Kepler Universitätsklinikums sind in der Übergangszeit (Neugründung und Zusammenführung) erhöhte Ausgaben, die begründet werden müssen, zu akzeptieren. Die Spitalsreform wird dort, wo sie noch offene Punkte hat, konsequent bis 2019 umgesetzt. Es werden weitere Kooperationen, die aus ökonomischer Sicht zu begründen sind, zwischen den einzelnen Spitalsträgern angestrebt, deren budgetäre Auswirkungen noch nicht abgeschätzt werden können. 10. Budgetierung Personalbereich: Es ist davon auszugehen, dass wir den Gehaltsabschluss auf Bundesebene für den öffentlichen Dienst übernehmen er dürfte in den nächsten Jahren geringfügig über der Inflationsrate liegen. Dazu kommen Strukturkosten von etwa 1 %. Dasselbe gilt für die Pensionskosten für die Landesbeamten, die im Budget zu dotieren sind. Reine Durchläuferkosten sind die Kosten für Pflichtschullehrer/innen - da wir keine überzähligen Lehrerinnen und Lehrer aus eigenem Budget mehr bezahlen. Diesbezüglich ist keine Budgetplanung vorzunehmen. Der derzeitige Dienstpostenplan soll im Wesentlichen eingefroren werden. Es soll nur interne Verschiebungen geben und Dienstposten-Neuaufnahmen sind in jenem Ausmaß möglich, in dem Mitarbeiter/innen ausscheiden oder in Pension gehen. Es werden darüber hinaus Aufgabenreformen angepeilt, deren Einsparungspotenziale jeweils zu bewerten sind. 11. Politische und finanzielle Schwerpunktsetzungen für die Jahre 2017 bis 2021: 70 % der frei verfügbaren Mittel der Jahre 2017 bis 2021 werden für folgende Schwerpunkte ausgegeben: Arbeitsmarkt Dotierung nach entsprechender Notwendigkeit Digitalisierung Dotierung entsprechend nach budgetären Möglichkeiten Öffentlicher Verkehr Dotierung nach Baufortschritt und budgetären Möglichkeiten F&E-Quote Dotierung so, dass die 4 %-Quote im Jahr 2020 erreicht wird. Integration Dotierung entsprechend dem Bedarf und der budgetären Möglichkeiten Wissenschaft und Teile der Bildung (ausgenommen alle Bauangelegenheiten) Dotierung nach budgetärer Möglichkeit.

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