I N F O R M A T I O N
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- Liane Blau
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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Bezirkshauptmann HR Dr. Josef Gruber und DSA Silvia Leeb am 3. Juli 2009 zum Thema "Jugendwohlfahrt"
2 Einleitung Die Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt umfassen die Sicherung des Kindeswohls bei allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren, die sich im Bezirk aufhalten. Als Grundlage gelten vor allem das Jugendwohlfahrtsgesetz des Bundes, das Oberösterreichische Jugendwohlfahrtsgesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Unterhaltsvorschussgesetz. Öffentliche Jugendwohlfahrt heißt Hilfe, aber auch Kontrolle wir befinden uns hier permanent in einem Spannungsfeld. Die Jugendwohlfahrt versteht sich heute als Serviceeinrichtung, sie ist sowenig Behörde wie notwendig und bietet soviel Hilfe, Beratung und Unterstützung wie möglich. Mit regionalen Anbietern wie dem Kinderschutzzentrum, Familienberatungsstellen, Frauenhaus, und vielen anderen bestehen sehr gute und enge Kooperationen. Organisation Die Aufgabengruppe Jugendwohlfahrt gehört zur Abteilung I, deren Abteilungsleiter Bezirkshauptmann Dr. Josef Gruber ist. Leitender Referentin ist W.OAR Silvia Leeb, der derzeit insgesamt sieben Sozialarbeiterinnen und ein Sozialarbeiter, eine Verrechnungskraft und zwei Kanzleikräfte in der Hauptstelle in Wels und in der Außenstelle in Lambach zugeteilt sind. Erziehungshilfen Im Bereich der Erziehungshilfen besteht unsere Aufgabe darin, Gefährdungsmeldungen, die an uns herangetragen werden, zu überprüfen, und zwar im Rahmen der Abklärung. Wir haben festzustellen, ob eine Kindeswohlgefährdung gegeben ist, und wenn dies der Fall ist, jene Mittel einzusetzen, die nicht mehr als erforderlich in die Familienautonomie eingreifen und dennoch zum Ziel führen.
3 Abklärung Meldungen kommen in Oberösterreich zu 25 Prozent von Erziehungspersonen, 22 Prozent sind Polizeiberichte, 12 Prozent kommen von Schulen und 14 Prozent von Privatpersonen, der Rest verteilt sich auf mehrere andere Melder. Hier ein paar Beispiele: Eine Nachbarin ruft an und teilt mit, dass sie wiederholt wahrgenommen hat, dass der Großvater das 3-jährige Mädchen auf dem Spielplatz schlägt. Ein Satz aus einem Schulbericht lautet: Die Hausübungen sind teilweise nicht gemacht, die Bekleidung des Kindes ist verschmutzt, selten hat er alle Schulsachen in Ordnung. Oft ist das Kind übermüdet und unkonzentriert. Die Eltern reagieren auf Einladungen nicht. Eine Mutter ruft an und ersucht um einen Termin. Ihre Worte: "Ich brauche dringend ihre Hilfe, ich komme einfach nicht mehr zurecht." Sie hat drei Kinder im Alter von vier Jahren, zwei Jahren und zehn Monaten. Die Meldungen, die wir erhalten, betreffen vor allem Verhaltensauffälligkeiten der Kinder und Jugendlichen, Erziehungsschwierigkeiten der Eltern, Mängel in der Grundversorgung, Gewalt, Straffälligkeit der Minderjährigen und Vernachlässigung. Wir beginnen mit der Abklärung, indem sich die für die Gemeinde zuständige Sozialarbeiterin/ der Sozialarbeiter ein Bild verschafft. Wir machen Erhebungen, es finden beispielsweise Vorstellungen in der psychologischen Beratung statt und erstellen abschließend eine Diagnose, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht haben wir in insgesamt 294 Fällen eine solche Abklärung durchgeführt. In mehr als der Hälfte der Fälle endete der Prozess mit keiner weiteren Befassung. 85 Fälle wurden in eine Betreuung, Kontrolle übergeleitet, in 33 Fällen haben wir eine Unterstützung der Erziehung begründet und in fünf Fällen war eine Volle Erziehung erforderlich. Alleine im 1. Quartal 2009 wurden wir in 88 und im 2. Quartal 2009 in 60 Abklärungsfällen tätig.
4 Ergebnisse der Abklärungen 2008 Wels-Land 58,16% 28,91% 11,22% 1,70% keine weitere Befassung Betreuung, Kontrolle Unterstützung der Erziehung Volle Erziehung Oberösterreich 58,12% 24,56% 15,13% 2,19% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Betreuung, Kontrolle Ist das Bild nicht aufschlussreich genug, bzw. gibt es eine unsichere Diagnose bzw. Prognose, leiten wir eine Betreuung, Kontrolle ein. Wir besprechen mit der Familie, dass der Jugendwohlfahrtsträger während eines bestimmten Zeitraumes Vereinbarungen, die wir mit den Familien treffen, kontrolliert. Dabei kann es sich um Hausbesuche, regelmäßiges Vorstellen des Kindes bei einem Arzt oder beispielsweise die Inanspruchnahme einer Therapie handeln. Wir wollen der Familie eine zeitliche Perspektive eröffnen, innerhalb der die Betreuung durch die Jugendwohlfahrt wieder abgeschlossen sein wird. Ende 2008 waren insgesamt 61 solcher Betreuungen anhängig, 23 Mädchen und 38 Buben. Wenn wir das Alter betrachten, so waren die Betreuungen gleichmäßig über alle Altergruppen verteilt.
5 Betreuung, Kontrolle Am anhängig Beendet im Jahr 2008 davon: Dauer unter ein Jahr Dauer über ein Jahr 61 Fälle 130 Fälle ca. 2/3 der Fälle ca. 1/3 der Fälle Unterstützung der Erziehung Wenn die Diagnose ergeben hat, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, haben wir zu prüfen, ob die Ressourcen der Familie ausreichend sind, sodass Veränderungen möglich sind, ob eine Zusammenarbeit mit der Familie gegeben ist, und ob die Gefährdung der Kinder nur gering ist. Dazu wird als Unterstützung eine Checkliste verwendet. Die Auswertung wird anhand eines Koordinatensystems vorgenommen. Hier greift dann das Instrument der Unterstützung der Erziehung. Wir suchen Lösungen, damit Kinder auch in schwierigen Zeiten in der Familie bleiben können. Möglich ist einerseits die Hilfe zur Erziehung und Alltagsbewältigung, das ist ein niederschwelliges Angebot. Wenn allerdings die Situation der Familie vielschichtig und schwierig ist, so wird eine sozialpädagogische Betreuung, eine Einzel- oder Familienbetreuung eingesetzt. Es werden zusammen mit den so genannten freien Trägern, das sind Vereine, die als freier Jugendwohlfahrtsträger bewilligt sind, und der Familie Ziele formuliert und Zeiträume festgelegt, in denen diese Ziele erreicht werden sollen. In Verlaufsgesprächen werden Ziele überprüft und neue Ziele festgesetzt. Diese Maßnahme wird mit den Obsorgeberechtigten zumeist freiwillig abgeschlossen. Nur in Einzelfällen wird sie auch bei Gericht beantragt.
6 Insgesamt wurde 2008 in Oberösterreich Kindern und Jugendlichen eine Unterstützung der Erziehung gewährt. In Wels-Land wurden 2008 im Laufe des Jahres 43 Fälle abgeschlossen, 58 Fälle waren Ende des Jahres anhängig. Ende des zweiten Quartals 2009 betreuten wir 72 Kinder und Jugendliche in dieser Maßnahme und die Tendenz ist stark steigend. Volle Erziehung Ist die Familie nicht zur Zusammenarbeit bereit, ist die Sicherheit der Kinder in der Familie nicht gewährleistet, oder sind die Ressourcen der Familie keinesfalls ausreichend, um die erforderlichen Ziele zu erreichen, wird die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie oder in einer sozialpädagogischen Einrichtung notwendig. Wir sprechen dann von der Vollen Erziehung. Diese kann sowohl mit Zustimmung der Obsorgeberechtigten vereinbart werden, viel öfter als bei der Unterstützung der Erziehung ist es aber notwendig, hier einen Antrag bei Gericht zu stellen. Das kann ein Antrag auf Unterbringung bei Gefahr in Verzug sein oder ein Antrag auf Übertragung der Obsorge in den Bereichen Pflege und Erziehung. Gefahr in Verzug bedeutet, dass der Jugendwohlfahrtsträger unverzüglich handeln kann und muss, ein entsprechender Antrag ist dann dem Gericht innerhalb einer Woche vorzulegen. Eine solche Unterbringung erfolgt ausschließlich dann, wenn das Wohl und die Sicherheit des Kindes oder des Jugendlichen akut gefährdet sind. In einem anschließenden Verfahren muss das Gericht klären, ob die vom Jugendwohlfahrtsträger getroffene Maßnahme bestätigt wird. Im Gegensatz dazu hat der Jugendwohlfahrtsträger bei einem normalen Antrag auf Übertragung der Obsorge abzuwarten, bis das Gericht entschieden hat, und der Beschluss rechtskräftig ist. Dann erst kann eine Unterbringung des Kindes bzw. des Jugendlichen erfolgen.
7 Ende des Jahres 2008 waren aus dem Bezirk insgesamt 80 Kinder und Jugendliche im Rahmen der Vollen Erziehung untergebracht. Die Anzahl der unter 6-jährigen war mit sechs Kindern relativ gering, zwischen sechs und 13 Jahren waren 31 Kinder untergebracht, 41 waren zwischen 14 und 18 Jahren in Voller Erziehung. Wenn wir unterscheiden zwischen Unterbringungen in sozialpädagogischen Einrichtungen und Unterbringung bei Pflegeeltern, so waren mit dem Stichtag Kinder und Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen und 25 Kinder und Jugendliche haben ihren Platz bei Pflegeeltern gefunden. Die in unserem Bezirk zur Verfügung stehenden Pflegewerber werden von uns einem Auswahlverfahren unterzogen und erhalten anschließend eine Ausbildung, bevor Kinder oder Jugendliche vermittelt werden. Die Übernahme von Pflegekindern ist mit einer hohen Verantwortung verbunden, schon deshalb ist es nicht einfach geeignete Familien zu finden. Oberösterreich gesamt Volle Erziehung Pflegekinder Volle Erziehung (ohne Pflegekinder) Unterstützung der Erziehung laufende Fälle im Jahr Oberösterreich gesamt Unterstützung der Erziehung Volle Erziehung (ohne Pflegekinder) Volle Erziehung Pflegekinder
8 Wels-Land Volle Erziehung Pflegekinder Volle Erziehung (ohne Pflegekinder) Unterstützung der Erziehung zum laufende Fälle im Jahr Wels-Land zum Unterstützung der Erziehung Volle Erziehung (ohne Pflegekinder) Volle Erziehung Pflegekinder Rechtliche Vertretung Die Jugendwohlfahrt sichert die rechtlichen Ansprüche von Kindern und Jugendlichen in Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten. Vaterschaft Dazu gehört, die Feststellung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern, freiwillig durch eine Vaterschaftsanerkennung oder durch ein Abstammungsverfahren bei Gericht, in Ausnahmefällen auch bei ehelichen Kindern. Unterhalt Die Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten besteht einerseits darin, die Unterhaltsansprüche von Kindern und Jugendlichen festzusetzen und anzupassen, und andererseits diese Unterhaltsansprüche auch gegenüber den Unterhaltspflichtigen durchzusetzen.
9 In wirtschaftlich schwierigen Zeiten geraten immer mehr Unterhaltspflichtige z. B. durch den Verlust des Arbeitsplatzes in Zahlungsschwierigkeiten. Die Anzahl der Exekutionsverfahren steigt, im Vorjahr wurden 145 Anträge gestellt, immer mehr Unterhaltspflichtige befinden sich im Privatkonkurs. Finanzielle Engpässe für das unterhaltsberechtigte Kind bzw. deren Obsorgeberechtigte sind die Folge. Zum waren im Bezirk Wels-Land Personen unter 18 Jahren gemeldet. In 917 Fällen ist der Jugendwohlfahrtsträger zum Unterhaltsvertreter bestellt worden, in 416 Fällen wird Unterhaltsvorschuss gewährt. Stellungnahmen an Gerichte Knapp 65 Stellungnahmen an Gerichte hat die Jugendwohlfahrt im Jahr 2005 abgegeben, im Jahr 2008 waren es 200. Diese Stellungnahmen betreffen Obsorgestreitigkeiten, Besuchsrechtsregelungen und Scheidungsangelegenheiten. Der Jugendwohlfahrtsträger hat hier, wenn er vom Gericht befragt wird, verpflichtend zur Wahrung der kindlichen Interessen seine Stellungnahme abzugeben. Förderung und Entlastung von Familien Mutterberatungsstellen Insgesamt 15 Mutterberatungsstellen tragen in unserem Bezirk dazu bei, dass Eltern Tipps erhalten, wie ihr Alltag mit dem Kind gelingen kann. In Wels-Land gibt es das IGLU in Marchtrenk, eine Eltern-, Mutterberatungsstelle deren Schwerpunkt in der fachlichen Begleitung und Beratung für Eltern mit ihren Kindern bis zum 3. Lebensjahr liegt.
10 Krabbelstuben Durch die Beschlussfassung des Oö. Landtages vom , wonach Kinderbetreuung in Oberösterreich für Kinder ab dem 30. Lebensmonat beitragsfrei ist, ist ein wahrer Ansturm auf die Kinderbetreuungseinrichtungen gegeben. Dies trifft auch für unseren Bezirk sowohl im Bereich der Kindergärten als auch der Krabbelstuben zu. Wie aus den Ausführungen ersichtlich ist, deckt die öffentliche Jugendwohlfahrt ein sehr breites Spektrum ab und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Kindeswohls.
11 politische Ebene Landesrat Josef Ackerl zuständig für für Jugendwohlfahrt, Sozialhilfe, Gemeinden Amt der oö. Landesregierung Dr. Matthias Stöger Direktion für für Soziales und Gesundheit Dr. Gabriele Haring Abteilung Jugendwohlfahrt Dr. Josef Gruber Bezirkshauptmann der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land Leiter der Abteilung II Bezirkshauptmannschaft Wels-Land Sozialhilfeverband Mag. Sonja Fehkührer DSA Silvia Leeb Kostenträger Mag. Beate Koglgruber Leitende Referentin der Erziehungshilfemaßnahmen Psychologische Beratung Aufgabengruppe Jugendwohlfahrt Wirtschaftlichkeitsprüfung Dienststelle Wels DSA Außenstelle Lambach Ingeburg Aichinger DSA Elisabeth Bäck Mag. (FH) Markus Mitteramskogler DSA Johanna Huber Mag. (FH) Sabrina Roither DSA Eva Kondler Mag. (FH) Brigitte Trauner DSA Christine Schlößinger SozialarbeiterInnen SozialarbeiterInnen FI FI Helga Mayr FI FI Helga Mayr Unterhaltsverrechnung Unterhaltsverrechnung Daniela Kugler Renate Wimmer Kanzlei und Sekretariat Kanzlei und Sekretariat
12 Fallbeispiel der Unterstützung der Erziehung Im Februar 2005 wurde dem damals 15-jährigen Minderjährigen nach einer Misshandlung durch den Stiefvater freiwillige Unterstützung der Erziehung in einer sozialpädagogischen Einzelbetreuung, 120 Stunden im Quartal gewährt. Von der Kindesmutter hatte der Minderjährige keinerlei Schutz und Unterstützung zu erwarten, sie war mit der Situation völlig überfordert. Auch ein weiterer Verbleib des Minderjährigen war dem Kindeswohl nicht mehr zuträglich. Für den Minderjährigen wurde daher eine kleine Wohnung gesucht, in welche er dann ab Mai 2005 übersiedelte und durch den Einzelbetreuer weiter betreut wurde. Diese verlief in jeder Hinsicht sehr erfolgreich, der Minderjährige entwickelte sich zu einem selbstbewussten und eigenverantwortlichen jungen Mann. Er begann mit Oktober 2005 eine Friseurlehre und beendete bis zum Ende der Betreuung im Mai 2007 die ersten beiden Berufschulklassen jeweils mit ausgezeichnetem Erfolg. Die Maßnahme wurde zur allgemeinen Stabilisierung des Jugendlichen bei Erreichung der Volljährigkeit um ein halbes Jahr verlängert und konnte schließlich mit vollständiger Erreichung der gesetzten Ziele beendet werden. Fallbeispiel der vollen Erziehung Nach längerer Betreuung durch die Jugendwohlfahrt aufgrund permanenter Wohnortwechsel der Mutter mit der 5-jährigen Minderjährigen, und Vernachlässigungs- und Verwahrlosungstendenzen wurde das Mädchen wegen Gefahr im Verzug der Mutter abgenommen. Eine Unterbringung beim Kindesvater erfolgte. Für die Mutter wurde ein begleitetes Besuchsrecht organisiert, bei deren Ausübung diese die Minderjährige unerlaubterweise mitnahm. Die Rückholung der Minderjährigen wurde in die Wege geleitet und nach neuerlicher Prüfung und in Rücksprache mit der Fachabteilung wieder beim Vater untergebracht. Dort war es allerdings notwendig, aufgrund einer Patchwork-Familienkonstellation und der doch sehr belasteten Situation, eine Maßnahme der Erziehungshilfe durch sozialpädagogische Familienbetreuung zu installieren. Leider war auch der Vater nicht in der Lage, die Minderjährige dauerhaft in seiner Familie zu integrieren. Deshalb musste eine Fremdunterbringung in die Wege geleitet werden. Die Minderjährige befindet sich seither in einer sozialpädagogischen Einrichtung und hat nun ihren Platz gefunden. Kontakte zur Herkunftsfamilie erfolgen vorerst nur über Telefon.
13 C) Auswertung Gefährdung des Kindeswohls: Ressourcen des Familiensystems: -2 7 Entscheidungshilfe - Erziehungshilfemaßnahmen Unterstützung der Erziehung Keine weitere Maßnahme Ressourcen des Familiensystems -2 7 Volle Erziehung Sozialer Dienst Gefährdung des Kindeswohls Datum... Unterschrift DSA Seite 7 von 7
14 PRO KIDS Seit nunmehr fast drei Jahren ist der Bezirk Wels-Land Pilotbezirk des Projektes ProKids, das die Vernetzung zwischen Kindergärten und Horten und der Jugendwohlfahrt und in den Mittelpunkt stellt. Ziel dieses Projektes ist es gegenseitiges Vertrauen zu schaffen, als Basis einer in der Praxis sinnvollen Kooperation, eine Rollenklärung bzw. Transparenz für alle Beteiligten herbeizuführen, um so gegenüber Missverständnisse zu vermeiden und Barrieren abzubauen, gegenseitiges Wissen über die Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Systempartner zu vermitteln, durch frühzeitiges Wahrnehmen der Signale von Kindern rechtzeitig Hilfe und Unterstützung organisieren zu können, um die kindlichen Entwicklungschancen zu wahren. In dieser Zeit hat es Vernetzungen gegeben und Barrieren wurden abgebaut, vor allem im Bereich des 5a OÖ JWG, der Meldepflicht bei Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch.
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