DGUV. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband. Arbeit & Gesundheit BASICS DGUV. Start in den Beruf

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1 DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS Start in den Beruf 1

2 i N H A LT s V E R z E i c H N i s Und los geht s! 3 Vorschriften, die sie kennen sollten 4 Wer macht was im Arbeitsschutz? 8 Die ersten Wochen im neuen Job 13 Erste Hilfe 19 Persönliche schutzausrüstungen 22 Hautschutz 25 Lärm 27 stolpern, Rutschen, stürzen 31 Gefahrstoffe 33 Bildschirmarbeit 37 Richtige Ernährung 40 Drogenmissbrauch 42 Medien 46 DGUV Arbeit & Gesundheit BAsics: start in den Beruf Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Mittel - straße 51, Berlin, Telefon: , Fax: , info@dguv.de, internet: Text: Nina sawodny, Fürth, Fachliche Beratung: Dr. Arno Weber, Nürnberg Redaktion: susanne Goebel, Marcus Hussing (verantw.), sankt Augustin; stefanie Richter, catherine Bauer, Wiesbaden Satz und Gestaltung: cicero Gesellschaft für Werbung und Kommu ni kation mbh, Wiesbaden Titelbild: fotolia/gina sanders Fotos: s. 3: fotolia/robert Kneschke; s. 4: fotolia/ingo Wiederoder; s. 11: shutterstock/lisa F. Young; s. 15: fotolia/endostock; s. 17: Fotosearch; s. 27: fotolia/yuri_k; s. 42: Frank schuppelius, Wiesbaden; s. 45: ingram Publishing Cartoons: Jacek Wilk Herstellung: Alexandra Koch, Wiesbaden Verlag: Universum Verlag GmbH, Taunusstraße 54, Wies baden, info@universum.de, internet: Vertretungs berechtigte Geschäfts führer: siegfried Pabst und Frank-ivo Lube. Die Verlagsanschrift ist zugleich ladungsfähige Anschrift der im impressum genannten Vertretungsberechtigten des Verlags Druck: altmanndruck GmbH, Mahlsdorfer straße 13 14, Berlin Universum Verlag GmbH, 2012, Wiesbaden. Alle Rechte vorbehalten. issn , isbn:

3 > U n D los GeHT S! spaß an der Arbeit haben, erfolgreich sein, keinen Unfall erleiden und gesund bleiben: Das wünscht sich wohl jeder für sein Berufsleben. Aber leider sieht die Realität gerade für junge Arbeitnehmer anders aus. Europaweit verunglücken unter 25-Jährige mehr als doppelt so oft wie Beschäftigte anderer Altersgruppen Tendenz steigend. Auch in Deutschland sind in fast jeden fünften Arbeitsunfall Berufseinsteiger zwischen 15 und 25 Jahren verwickelt. Die Gründe sind vielfältig: Fehlendes Risikobewusstsein, mangelnde Berufserfahrung und noch wenig Wissen in puncto Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz spielen auf jeden Fall eine große Rolle. Um die ersten beiden Punkte muss sich jeder selbst kümmern, beim dritten leisten wir mit dieser Broschüre ein wenig schützenhilfe. Hier finden sie viele Basis-informationen, die ihnen helfen werden, in ihrem Job unfallfrei und gesund zu bleiben. Guten start und viel Erfolg! 3

4 V O R s c H R i F T E N > Vo R S CHRIFT e n, DIe SI e k e n n e n S o l lt e n Keine Frage, es gibt viele Bücher, die sich spannender lesen als Gesetzestexte und Vorschriftensammlungen. Einige davon regeln Dinge, die für die sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wichtig sind. Lesen muss man sie nicht unbedingt, aber es schadet nichts, wenn man weiß, dass es sie gibt. so ist zum Beispiel nach dem Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber verpflichtet, jedem Mitarbeiter zu erklären, wie Gesundheits- und Unfallgefahren am jeweiligen Arbeitsplatz vermieden werden können. Diese sogenannten Unterweisungen müssen vor Arbeitsbeginn oder beim Einsatz neuer Maschinen, Anlagen oder Arbeitsstoffe durchgeführt werden. ist der Arbeitnehmer unter 18 Jahre alt, müssen die Unterweisungen sogar alle sechs Monate wiederholt werden, sonst mindestens einmal jährlich. 4

5 Für alle unter 18 Für Berufseinsteiger unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es verbietet, dass junge Leute Arbeiten verrichten, die sie physisch oder psychisch in ihrer Entwicklung schädigen. Wichtige Regelungen sind: Arbeitszeit: Maximal acht stunden pro Tag und 40 stunden pro Woche. samstage, sonn- und Feiertage sind generell arbeitsfrei. Ausnahmen sind zum Beispiel Einzelhandel, Gastronomie, Bäckerhandwerk und Land wirtschaft. nachtarbeit: Es darf nur zwischen 6 und 20 Uhr gearbeitet werden. Ausnahmen bestehen für Jugendliche über 16 Jahren. sie dürfen im Gaststätten- und schaustellergewerbe bis 22 Uhr, in Mehrschichtbetrieben bis 23 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr und im Bäckerhandwerk ab 5 Uhr arbeiten. Jugendliche über 17 Jahren dürfen in Bäckereien ab 4 Uhr arbeiten. Schichtzeit (das heißt Arbeitszeit mit Pausen): Maximal zehn stunden. Ausnahmen: Gastronomie, Landwirt schaft, Tierhaltung, Bau und Montage elf stunden, Bergbau unter Tage acht stunden. Pausen: Bei einer täglichen Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs stunden 30 Minuten Pause, bei mehr als sechs stunden 60 Minuten Pause. Beschäftigungsverbot: Für Arbeiten, die mit besonderen Unfallgefahren und Gesundheitsgefährdungen verbunden sind wie zum Beispiel starke Kälte, Hitze, Nässe, Lärm, Gefahrstoffe und die im Akkord durchgeführt werden. Als Ausnahme gilt, wenn die Tätigkeit zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist und diese durch eine fachkundige Person beaufsichtigt wird. 5

6 V O R s c H R i F T E N 6 Erst mal ab zum Doc! Bevor ein Jugendlicher eine Ausbildung anfängt, muss er erst mal zum Arzt. Der checkt ihn durch und stellt eine Bescheinigung aus, die der Arbeitgeber bekommt. Und nach einem Jahr geschieht das Gleiche noch mal. Was vielen nur lästig erscheint, hat einen guten Grund: Niemand soll durch die Arbeit gesundheitliche schäden erleiden. Mit der sogenannten erstuntersuchung soll frühzeitig geklärt werden, ob die Ausbildung vom gesundheitlichen standpunkt aus vom Jugendlichen bewältigt werden kann. Wenn sich dabei zum Beispiel herausstellt, dass jemand bereits eine Rückgratverkrümmung hat, ist es vielleicht nicht besonders sinnvoll, einen Beruf zu erlernen, der die Wirbelsäule stark belastet. Welcher Arzt die Erstuntersuchung durchführt, kann man sich selbst auswählen. Es kann der normale Hausarzt sein, aber auch ein Werksarzt des Betriebs, in dem man seine Ausbildung machen will. Die Untersuchung muss in einem zeitraum von höchstens 14 Monaten vor dem Eintritt ins Berufsleben erfolgen. Beschäftigt der Arbeitgeber einen Jugendlichen unter 18 Jahren, der keine Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorgelegt hat, macht er sich strafbar. Ein Jahr nach Arbeitsbeginn muss man zur ersten nachuntersuchung. Auch darüber benötigt der Arbeitgeber eine Bescheinigung. Wenn 14 Monate nach Arbeitsbeginn die Bescheinigung über die Nachuntersuchung nicht beim Arbeitgeber ist, darf er den Jugendlichen nicht weiterbeschäftigen. Auch zur zwischenprü fung wird dieser dann nicht zugelassen. Wer innerhalb des

7 ersten Jahres den Arbeitgeber wechselt, muss dem neuen Arbeitgeber die Bescheinigungen über Erst- und Nachuntersuchung vorlegen. Eine erneute Untersuchung ist aber nicht nötig. Für den Jugendlichen entstehen bei diesen Untersuchungen keinerlei Kosten. i Unfallverhütungsvorschriften Es gibt einen umfangreichen Katalog von Vorschriften, den die gesetzlichen Unfallversicherungsträger also Berufsgenossenschaften und Unfallkassen allein zu dem zweck erlassen, damit Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden können. Diese Vorschriften heißen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und sind rechtsverbindlich wie ein Gesetz; jeder muss sich daran halten. Wie bei Gesetzestexten üblich, ist ihre Lektüre eher mühsam. Für Laien ähnlich abstrakt und dazu sehr wissenschaftlich sind die Technischen Regeln zum Arbeitsschutz. sie geben Empfehlungen, wie bestimmte Gesetze und Vorschriften in den Betrieben umgesetzt werden können. Näher dran an der Praxis und einfacher verständlich sind die Regeln für sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und die informationsschriften (www. dguv.de/ publikationen). Alle diese Veröffentlichungen haben das ziel, darüber zu informieren, wie Beschäftigte gesund und sicher arbeiten können. 7

8 DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS Arbeit am Bildschirm Brandschutz ergonomie erste Hilfe Gefahrstoffe Grundregeln Hautschutz Heben und Tragen ladung sichern lärm leitern, Tritte, kleingerüste Persönliche Schutzausrüstungen Sicherheitsbeauftragte Sicherheitszeichen Start in den Beruf Stolpern Rutschen Stürzen Stress Umgang mit elektrischem Gerät Wege im Betrieb

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