Wirtschafts- und Sozialkunde

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1 Verwaltungsakademie Berlin Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Abschlussprüfung Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Prüfungskennzahl: VfA 2014 S P4 / Berlin, den Begonnen: Beendet: Wirtschafts- und Sozialkunde Bitte beachten Sie: Zur Verfügung stehende Zeit: 90 Minuten Punkte: 100 Beantworten Sie alle gestellten Aufgaben bitte in vollständigen Sätzen. Die angegebenen Punkte bei den Teilaufgaben bieten Ihnen eine Orientierung für die Bearbeitungsdauer. Schreiben Sie übersichtlich und gut lesbar. Seiten nummerieren. Alle ausgeteilten Blätter müssen wieder abgegeben werden. Hilfsmittel: Grundgesetz (GG); Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Taschenrechner Bewertung durch die Zensierenden: Erstzensierender Punkte Note Unterschrift/ Datum Zweitzensierender

2 1 TEIL I (Vertragsrecht) Gesamtpunkte: 28 Punkte Hilfsmittel: 25 Minuten BGB I.1 Aufgabe (20 P) Entscheiden Sie bei den folgenden Aussagen zum Vertragsrecht, ob sie richtig oder falsch sind und begründen Sie kurz bei den falschen Aussagen Ihre Entscheidung. Aussage RICHTIG FALSCH Begründung Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt immer 3 Jahre. Bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen muss immer Verschulden vorliegen. Bei der Nicht-Rechtzeitig- Lieferung kann der Käufer nie unverzüglich vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist bei mangelhafter Lieferung beträgt immer 2 Jahre. Ein telefonischer Antrag zwischen zwei Personen muss immer sofort angenommen werden. Beim Zahlungsverzug gerät der Käufer immer spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Bei der Nicht-Rechtzeitig- Zahlung beträgt der Verzugszins immer fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

3 2 Beim Verbrauchsgüterkauf kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache. I.2 Aufgabe (8 P) I.2 a) Geben Sie ein Beispiel für einen Sachmangel, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist. I.2 b) Geben Sie ein Beispiel für einen Sachmangel, wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit hat. I.2 c) Welche Rechte hat ein Käufer bei Vorliegen eines geringen Mangels an der gekauften Ware, wenn dem Verkäufer kein Verschulden nachzuweisen ist?

4 3 TEIL II (Wirtschaftslehre) Gesamtpunkte: 38 Punkte Hilfsmittel: Taschenrechner 35 Minuten II.1. Aufgabe (6 Punkte) Im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird bei der Messung der Leistung einer Volkswirtschaft zwischen der Entstehungs-, der Verwendungs- und der Verteilungsrechnung des Bruttoinlandsprodukts unterschieden. Ordnen Sie die folgenden Größen durch Ankreuzen entsprechend zu (pro Zeile gibt es jeweils eine richtige Zuordnung): Kreuzen Sie entsprechend an: Sektor produzierendes Gewerbe Entstehungsrechnung Verteilungsrechnung Verwendungsrechnung Unternehmens- und Vermögenseinkommen Außenbeitrag Kollektivkonsum/ Konsumausgaben des Staates Sektor öffentliche und private Dienstleister Bruttoanlageinvestitionen II.2 Aufgabe (10 Punkte) Was ist eine Deflation und warum soll diese unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung möglichst vermieden werden? II.3 Aufgabe (7 Punkte) In der Wirtschaftstheorie wird grundsätzlich zwischen der nachfrageorientierten und der angebotsorientierten Wirtschaftspolitik unterschieden. Ordnen Sie die folgenden Stichpunkte den beiden Theorien durch Ankreuzen entsprechend zu (pro Zeile gibt es jeweils eine richtige Zuordnung): Kreuzen Sie entsprechend an: Nachfragepolitik Angebotspolitik Fiskalpolitik Antizyklische Wirtschaftspolitik Gefahr der Staatsverschuldung durch deficit spending Monetarismus Langfristige Verbesserung der Rahmenbedingungen einer Volkswirtschaft, um Investitionen und Produktion der Unternehmen zu fördern

5 4 Kurz- bzw. mittelfristige Beeinflussung der wirtschaftlichen Entwicklung durch staatliche Einnahmen- und Ausgabenpolitik Ausweitung des privaten Sektors, Verringerung des Staatskonsums II.4 Aufgabe (15 Punkte) Drei der folgenden Aussagen sind falsch. Beschreiben Sie auf Ihrem Arbeitsblatt, warum es sich um falsche Aussagen handelt. Hinweis: Bei der Bewertung werden nur (die ersten) drei Korrekturen berücksichtigt. a) Die wirtschaftliche Entwicklung einer Volkswirtschaft wird mithilfe unterschiedlicher Indikatoren beschrieben. Besonders wichtig für Maßnahmen im Rahmen der Konjunktursteuerung sind die sogenannten Frühindikatoren (z.b. Auftragseingänge bei den Unternehmen, Geschäftsklimaindex), die den zukünftigen Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung anzeigen. b) Ein Organ der EZB ist das EZB-Direktorium. Hauptaufgaben des EZB- Direktoriums sind die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rats und die Festlegung (Entscheidung über die Höhe) der EZB-Leitzinsen. c) Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird als freie Marktwirtschaft bezeichnet. d) Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird als wichtiges Merkmal zur Beurteilung des Wohlstands einer Volkswirtschaft herangezogen. An dieser Beurteilung wird jedoch auch Kritik geübt. Daher werden zur Beurteilung des Wohlstands einer Volkswirtschaft zunehmend auch andere Merkmale (z.b. Gesundheitsversorgung, Vermögensverteilung, Bildung) herangezogen. e) Wichtige geldpolitische Instrumente der EZB sind die Mindestreservepolitik, die Offenmarktpolitik und die Fazilitätenpolitik. f) Von der friktionellen Arbeitslosigkeit sind insbesondere Arbeitnehmer in den konjunkturabhängigen Branchen betroffen.

6 5 TEIL III (Öffentliches Recht) Gesamtpunkte: 34 Punkte Hilfsmittel: GG 30 Minuten III.1 Aufgabe (8 Punkte) Um einen wildwüchsigen Grundrechtsgebrauch zu verhindern, müssen Grundrechte eingeschränkt werden. a) Nennen Sie die drei Grundrechtsschranken. b) Welches Grundrecht darf nicht eingeschränkt werden? III.2 Aufgabe (6 Punkte) Grundrechte können durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Nennen Sie drei Rechtshandlungen, durch die Grundrechte aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden können. III.3 Aufgabe (10 Punkte) Der Bundesgesetzgeber erlässt ein Gesetz, das ein Freiheitsgrundrecht einschränkt. Nach Ausschöpfung des Rechtswegs erhebt ein Bürger Verfassungsbeschwerde, da das Gesetz nach seiner Ansicht verfassungswidrig wäre. a) Warum ist eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich erst nach Ausschöpfung des Rechtswegs zulässig? Führen Sie zwei Argumente an. b) Das BVerfG stellt mittels der Anwendung von drei Prüfschritten fest, ob ein Gesetz ein Freiheitsgrundrecht verfassungsmäßig einschränkt oder verletzt. Beschreiben Sie kurz die drei Prüfschritte. III.4 Aufgabe (10 Punkte) Der zuständige Bundesgesetzgeber ändert das Straßenverkehrsgesetz (StVG) dahingehend, dass nicht nur wie bisher die Fahrer von Krafträdern, sondern auch Radfahrer Helme tragen müssen, wenn sie öffentliches Straßenland nutzen. Ziel der Gesetzesänderung: Die Anzahl der Kopfverletzungen soll vermindert und deren Schwere verringert werden. Darüber hinaus wird erwartet, dass die durch Arbeitszeitversäumnisse, ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte verursachten volks-wirtschaftlichen Kosten reduziert werden. Prüfen Sie, ob die Gesetzänderung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.

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