Statusblatt zum Sammelentsorgungsnachweis zur Beseitigung SNI

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1 Statusblatt zum Sammelentsorgungsnachweis zur Beseitigung SNI Kennung SN.332 Nachweis-Nr. SNI Kennung, Nummern und Aktenzeichen zug. Anzeige betriebsinternes Kennzeichen Sachbearbeiter VE vom AE vom BB vom Datumsangaben Eingang Eing. Behörde Fristab. 5.5 genehmigt bis an Entsorger von Entsorger an Behörde Körperschaft des Abfallbeförderers EDV-Kennung: Ernst Rudolf GmbH & Co. KG Städtereinigung Aha Gunzenhausen Hr. Kalcher Telefon: 09831/ Telefax: 09831/ Abfallerzeuger Beförderer Ernst Rudolf GmbH & Co. KG Aha Gunzenhausen Hr. Kalcher Tel.: 09831/ FA: 09831/ Abfall interne Bezeichnung: Mineralwolle (Glas- und Steinwolle) KMF 2 AVV: anderes Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt EWC: gen. Gesamtmenge: 500 to gen. Jahresmenge: 100 to/jahr Körperschaft Entsorgungsanlage DURMIN Entsorgung & Logistik GmbH Antwerpener Straße Nürnberg Abfallentsorger / -verwerter Entsorgungsanlage DURMIN Entsorgung & Logistik GmbH DURMIN Entsorgung & Logistik GmbH Antwerpener Straße Nürnberg Hr. Bauer Tel.: 0911/ FA: 0911/ weitere Angaben, Bemerkungen

2 Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Auszufüllen durch den Abfallerzeuger / Bevollmächtigten Deckblatt Entsorgungsnachweise DEN Entsorgungsnachweis/Sammelentsorgungsnachweis/EN/SN EN SN Entsorgungsnachweis für nachweispflichtige Abfälle Sammelentsorgungsnachweis für nachweispflichtige Abfälle mit Behördenbestätigung ohne Behördenbestätigung ( 7 NachwV) zur Verwertung freiwillige, gesetzliche oder verordnete Rücknahme zur Beseitigung EN/SN außerhalb einer der vorstehend genannten Rücknahmen 1 Angaben zum Abfallerzeuger Firma / Körperschaft Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Straße Aha Gunzenhausen Ansprechpartner Wolfgang Kalcher Telefon Adresse kalcher@ernst-gun.de Telefax DE 2 Angaben zum Bevollmächtigten 2.1 Firma / Körperschaft Straße Ansprechpartner Telefon -Adresse Telefax Für Vermerke des Abfallerzeugers (für Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachweis ausfüllen) Durch die Behörde Ablauf der Frist nach 5 Abs. 5 bestätigtes Eingangsdatum Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr Unterlagen vollständig Verantwortliche Erklärung und Annahmeerklärung und Bestätigung der Behörde (soweit aufgrund NachwV erforderlich) gingen in Kopie an die zuständige Behörde am Tag Monat Jahr *) Prüfziffer

3 Für jede Anfallstelle und für jeden Abfallschlüssel gesondert ausfüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Verantwortliche Erklärung Formblatt: Verantwortliche Erklärung VE1 1 Abfallherkunft (nicht ausfüllen bei Sammelentsorgung) Erzeugernummer / PZ *) 1.1 Betriebsstätte, sonstige ortsfeste Einrichtung, bauliche Anlage, Grundstück oder davon betrieblich unabhängige ortsveränderliche technische Einrichtung Straße oder Koordinaten 1.4 Ansprechpartner 1.5 Telefon Telefax Adresse 1.7 Bezeichnung der Anfallstelle Anlage ist nach BImSchG, Nummer Spalte des Anhangs zur 4. BImSchV, genehmigt. 2 Abfallherkunft (nur ausfüllen bei Sammelentsorgung) Bundesland / Bundesländer in dem / denen der Abfall eingesammelt wird 2.1 Bundesland Kreis Bezeichnung Kennzeichen Bayern I Beförderernummer / PZ *) I577T Name Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Straße oder Koordinaten Aha Gunzenhausen Ansprechpartner Wolfgang Kalcher Telefon Telefax Adresse kalcher@ernst-gun.de *) Prüfziffer DE

4 Formblatt: Verantwortliche Erklärung VE2 3 Abfallbeschreibung 3.1 Betriebsinterne Bezeichnung Mineralwolle (Glas- und Steinwolle) KMF Abfallschlüssel Abfallbezeichnung anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält der Abfall wurde vorbehandelt ( 3 Abs. 2 NachwV): Art der Vorbehandlung Ja Nein Konsistenz: fest stichfest pastös/ schlammig/ staubförmig flüssig 3.4 Deklarationsanalyse beigefügt: Ja Nein Keine Angabe 4 Anfall des Abfalls Menge des Abfalls bezogen auf die Laufzeit des Entsorgungsnachweises 4.1 t Beantragte Laufzeit 5.1 von Datum Datum Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr bis Verantwortliche Erklärung 6.1 Wir versichern, dass die in dieser Verantwortlichen Erklärung gemachten Angaben zutreffen. Wir werden nur Abfälle zur Entsorgung bereitstellen, die den Angaben in der Verantwortlichen Erklärung entsprechen. Rechtsverbindliche Unterschrift des Abfallerzeugers Unterschrift 2 Wolfgang Kalcher Klarschriftname des Abfallerzeugers Klarschriftname des Bevollmächtigten Datum Gunzenhausen *) Prüfziffer

5 Auszufüllen durch den Abfallentsorger Annahmeerklärung Abfallschlüssel Formblatt: Annahmeerklärung AE Abfallbezeichnung anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 1 Angaben zum Abfallentsorger Firma / Körperschaft ABZ Aufbereitungszentrum Nürnberg Durmin Entsorgung & Logistik GmbH Straße Antwerpener Straße Nürnberg DE 2 Entsorgungsanlage 2.1 Chemisch-/ physikalische Behandlung Thermische Behandlung oberirdische Deponie 2.2 Entsorgungsverfahren (Verfahrensangabe nach Anhang IIA oder IIB des KrW-/AbfG) Untertagedeponie D13 sonstige Entsorgungsverfahren Bezeichnung der Entsorgungsanlage Entsorgernummer / PZ *) KMF-Verpressung I564S Name Betriebsstätte Durmin Entsorgung und Logistik GmbH KMF-Verpressung Straße Antwerpener Straße Nürnberg Ansprechpartner Herr Gritz/Herr Dr. Geiger Telefon Telefax DE Adresse info@diegruenenengel.com Die Anlage ist gemäß 7 NachwV freigestellt: Freistellungsnummer / PZ*) Ja FRI564DUR001 3

6 Auszufüllen durch den Abfallentsorger Annahmeerklärung Formblatt: Annahmeerklärung AE 3 Laufzeit der Annahmeerklärung 3.1 von Datum Datum Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr bis Wir versichern, dass die Angaben zutreffen. Die Anlage ist für die Entsorgung der deklarierten Abfälle zugelassen. Wir versichern, dass die Abfälle in unserer Anlage ordnungsgemäß gelagert, schadlos verwertet oder gemeinwohlverträglich beseitigt werden. Wir sind bereit, den deklarierten Abfall anzunehmen. Datum Tag Monat Jahr Rechtsverbindliche Unterschrift des Abfallentsorgers Nürnberg Michael Konrad Walter Schneider

7 Auszufüllen durch die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Behördliche Bestätigung Formlatt: Behördenbestätigung BB 1 Bestätigung der Zulässigkeit der Entsorgung / Freistellung nach 7 NachwV 1.1 Die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung des in der Verantwortlichen Erklärung beschriebenen Abfalls in der in der Annahmeerklärung beschriebenen Entsorgungsanlage wird bestätigt: Ja Nein 1.2 Die Bestätigung / Freistellung ergeht mit folgender/n Nebenbestimmung(en): 1 Erzeuger Beförderer Entsorger KMF Die Bestätigung gilt ausschließlich für künstliche Mineralfaserabfälle (KMF; hier: nur "klassische" Glaswolle, Steinwolle und ähnliche Isolier-/Dämmstoffe) Demgegenüber sind Mineralfaserplatten, wie insbesondere KMF-Deckenplatten, Akustikdämmplatten, Odenwald- (OWA) oder sog. "Wilhelmi"-Faserplatten explizit von der behördlichen Bestätigung ausgeschlossen. Neben KMF dürfen im Abfall keine weiteren gefährlichen Stoffe (Sekundärverunreinigungen) vorhanden sein Beim Umgang mit diesen Materialien sind die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen zum Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere die technischen Regeln Gefahrstoffe TRGS 521 und TRGS 201, zu beachten. 2 Erzeuger Beförderer Entsorger KMF/staubdichte Behältnisse Beim Umschlagen und Transportieren sind Faserverwehungen zu unterbinden, hierzu sind die Abfälle in staubdichten Behältnissen (Folien oder BigBags) anzuliefern. 3 Erzeuger Beförderer Entsorger Output-EN Die behördliche Bestätigung gilt unter der auflösenden Bedingung des Vorliegens eines gültigen Ausgangsentsorgungsnachweises gem. 9 Abs. 3 i.v.m. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NachwV. Hierzu wurden mit des Entsorgers vom die notwendigen Output-Entsorgungsnachweise dem LfU gegenüber angezeigt. Zukünftige Änderungen hinsichtlich des weiteren Entsorgungsweges sind gem. 6 Abs. 1 NachwV bzw. 7 Abs. 4 NachwV dem LfU anzuzeigen. In diesem Zusammenhang wird besonders darauf hingewiesen, dass diejenigen KMF-Abfälle, welche aus dem Zuständigkeits- bzw. Einzugsbereich des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Nürnberg (ASN) stammen (im Einzelnen sind dies Abfälle aus dem Bereich der Städte Nürnberg, Fürth und Schwabach sowie der Landkreise Fürth und Nürnberger Land), aufgrund der hierfür geltenden Überlassungspflichten nach der Verpressung derselben zwingend über den Nachweis ENI564NS0126 zur Deponie Nürnberg Süd weiter zu entsorgen sind. Ergänzend wird hierzu auf die Nebenbestimmung unter der 11 dieser Bestätigung verwiesen.

8 Auszufüllen durch die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Behördliche Bestätigung 4 Formlatt: Behördenbestätigung BB Erzeuger Beförderer Entsorger Widerrufs- /Auflagenvorbehalt Die Bestätigung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs und der Anordnung weiterer Auflagen und Bedingungen erteilt. 5 Erzeuger Beförderer Sammelmenge Hinweis: Gemäß 9 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 NachwV beschränkt sich die Sammelmenge auf 20 t pro Abfallerzeuger, Standort und Jahr. 6 Erzeuger Beförderer keine Übertragbarkeit Hinweis: Gemäß 9 Abs. 6 NachwV ist der Sammelentsorgungsnachweis nicht übertragbar. 7 Erzeuger Beförderer Übernahmeschein Hinweis: Zum Nachweis der Übernahme sind Übernahmescheine gemäß NachwV unter Verwendung des Abfallschlüssels nach AVV zu verwenden. 8 Erzeuger Beförderer Begleitschein Hinweis: Die jeweils zu einem Transport gehörenden Übernahmescheinnummern sind in die Begleitscheine einzutragen. 9 Erzeuger Beförderer Begleitschein BY Hinweis: Im Begleitschein ist anstelle der eigenen Erzeugernummer folgende Kennung für Sammelentsorgung in Bayern einzutragen: IS

9 Auszufüllen durch die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Behördliche Bestätigung 10 Formlatt: Behördenbestätigung BB Erzeuger Beförderer Entsorger andere Vorschriften Hinweis: Die Bestätigung schließt nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen (z.b. aus dem Immissionsschutzrecht, Arbeitsschutzrecht, Chemikalienrecht, Gefahrstoffrecht, Abfallrecht etc.) nicht ein. Bestehende sonstige Pflichten des Erzeugers und Transporteurs, wie z.b. Überlassungspflichten, Regelungen hinsichtlich Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV oder gemäß EfbV, bleiben von dieser Bestätigung unberührt. 11 Erzeuger Beförderer Entsorger Überlassungspflichten an öre Hinweis: Bei diesem Abfall handelt es sich um Abfall zur Beseitigung. Dieser ist gemäß 17 Abs. 1 KrWG grundsätzlich dem jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (entsorgungspflichtige Entsorgungsträger gemäß Art. 3 bzw. Zusammenschlüsse gemäß Art. 5 BayAbfG) zu überlassen. Die Überlassungspflicht ist dort im Vorfeld der Entsorgung zu klären. 1.3 Der Entsorgungsnachweis / Die Freistellung ist gültig von bis Begründung, wenn nicht bestätigt, unter 5 Jahre befristet, unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit Nebenbestimmungen ergangen: 1.5 Diese Bestätigung ist an den in der Verantwortlichen Erklärung (VE) genannten Abfallerzeuger gerichtet Diese Bestätigung ist an den in der Annahmeerklärung (AE) genannten Abfallentsorger gerichtet 1.6 gebührenpflichtig Dieser Bescheid ist gebührenpflichtig. Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid. 1.7 Rechtsbelehrung 1.8 Aktenzeichen 1.9 Die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieses Bescheids FL Kulmbach Datum Name Unterschrift(en) Florian Lunz

10 Auszufüllen durch die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Behördliche Bestätigung Formlatt: Behördenbestätigung BB Angaben zur absendenden Behörde Name der Behörde Bayerisches Landesamt für Umwelt Dienststelle Kulmbach Straße Schloss Steinenhausen Kulmbach DE 2.2 Ansprechpartner Herr Lunz Telefon Telefax +49 (9221) / Adresse LFU-DienststelleKulmbachAB@lfu.bayern.de *) Prüfziffer

11 Nr. /PZ Deklarationsanalyse Deklarationsanalyse (DB-Ident) 1869 interne Bezeichnung Anhang _Mineralwolle_SN_2017.pdf Ergänzendes Formblatt Abfallschlüssel Abfallbezeichnung betriebsint. Abfallbezeichnung Aktennummer

12 Wolfgang Kalcher Deklarationsanalyse AVV Mineralwolle (Glas- und Steinwolle) KMF 2 DU anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Zusammensetzung und gefährliche Bestandteile KMF = künstliche Mineralfaserstoffe, bestehend aus anorganischen Verbindungen. nicht brennbar kurzfaserig krebsverdächtig/krebserzeugend Einstufung gemäß TRGS 521 als gefährlicher Abfall Herkunft Altbausanierung und Abbruch Verpackungsanweisung reißfeste und staubdichte Säcke oder festen Kunststoffsäcken wie Big-Bags Konsistenz fest Parameter Wert Einheit Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Aha Gunzenhausen Tel Netz: news@ernst-gun.de

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