Abfallrechtliche Registerführung: Wie geht das?

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1 Fachtagung Abfallrecht Schloss Waldthausen, Dr. Olaf Kropp Abfallrechtliche : Wie geht das? Oder: 29 Arten, ein Register zu führen Folie-Nr. 1 Gliederung 1. Rechtliche Grundlagen 4. Exkurs: Schadstoffregister PRTR Folie-Nr. 2 1

2 1. Rechtliche Grundlagen Europäisches und deutsches Abfallrecht Die Registerpflicht beruht auf europäischen Vorgaben (Art. 14 der Richtlinie 2006/12/EG über Abfälle und Art. 4 Abs. 2, 3 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle). Die Umsetzung im deutschen Abfallrecht erfolgte durch 42 KrW-/AbfG und die NachwV (jeweils in der seit gültigen Fassung). Die Register ersetzen die früheren Nachweisbücher (Diese mussten nur für gefährliche und nachweisbedürftige Abfälle geführt werden, wohingegen die Registerpflicht für alle gefährlichen Abfälle und beim Entsorger auch für nicht gefährliche Abfälle gilt). Folie-Nr Rechtliche Grundlagen Abfallkategorien und Registerpflicht Abfälle ( 3 Abs. 1 KrW-/AbfG) Abfälle zur Beseitigung nicht in der AVV mit einem * gekennzeichnet nicht gefährlich grds. nicht nachw.bedürftig (es sei denn, behördl. Anordnung) grds. nur Entsorger registerpfl. (es sei denn, behördl. Anordnung) Abfälle zur Verwertung in der AVV mit einem * gekennzeichnet gefährlich grds. nachw.bedürftig ausnahmsw. nicht nachw.bedürftig alle Beteiligte registerpflichtig Folie-Nr. 4 2

3 1. Rechtliche Grundlagen Adressaten der Nachweis- und Registerpflichten Nachweispflicht Registerpflicht Erzeuger/Beförderer gefährliche Abfälle ja ja* nicht gefährliche Abfälle nein nein Entsorger (Input) gefährliche Abfälle ja ja* nicht gefährliche Abfälle nein ja Entsorger (Output) gefährliche Abfälle ja ja* nicht gefährliche Abfälle nein ja * gilt auch bei gesetzl. Ausnahme bzw. behördl. Freistellung von der Nachweispflicht (nicht nachweisbedürftige Abfälle) Folie-Nr Rechtliche Grundlagen Registerpflichten des Entsorgers Abfallerzeuger Endentsorgung Registrierung Registrierung Zwischenlager od. Vorbehandlung Registrierung* Registrierung * Ausnahmen nur für Entsorger, die Abfälle nicht im Hauptzweck entsorgen ( 24 Abs. 5 Satz 2 und 3 NachwV) Folie-Nr. 6 3

4 1. Rechtliche Grundlagen Inhalt der Register Register enthalten eine sachlich und zeitlich geordnete Darstellung der Entsorgungsvorgänge. Ein Register besteht aus mehreren Verzeichnissen, die jeweils pro Abfallart und Anfallstelle bzw. Entsorgungsanlage zu führen sind. Bei Papierform handelt es sich um eine ständig zu ergänzende, systematische und vollständige Loseblattsammlung der in den einzelnen Verzeichnissen abgehefteten Nachweisbelege. Bei elektronischer Form muss diese Struktur elektronisch abgebildet werden. Aufbewahrungsdauer: 3 Jahre ab Einstellung des letzten Belegs (aber: ggf. längere Dauer gem. Zulassungsbescheid Ents.anlage) Folie-Nr. 7 Nachweisverfahren Die Struktur des früheren Nachweisverfahrens für gefährliche Abfälle wurde unverändert beibehalten. Es wird weiterhin unterschieden: Vorabkontrolle (Entsorgungsnachweise, Sammelentsorgungsnachweise, Privilegierung für Entsorgungsfachbetriebe und EMAS-Betriebe) Verbleibskontrolle (Begleitscheine, Übernahmescheine) Aufbewahrung (früher: Nachweisbuch, jetzt: Register) Wichtig: Bei Nachweis- und in Papierform müssen bis die alten Formblätter genutzt werden ( 31 Abs. 6 NachwV). Folie-Nr. 8 4

5 Nachweisbelege der Vorabkontrolle EN im Grundverfahren AE (Bei SN tritt der Einsammler an die Stelle des Erzeugers. Auch den Sammel- behörden sind SN-Kopien zuzuleiten) Erzeuger Entsorger Erzeugerbehörde Entsorgerbehörde EN, VE, DA EN, VE, DA, AE EN, VE, DA EN, VE, DA, AE EN, VE, DA, AE EB EB EB BB EN, VE, DA., AE, BB EN, VE, DA, AE, BB EN, VE, DA., AE, BB EN, VE, DA., AE, BB Folie-Nr. 9 Nachweisbelege der Verbleibskontrolle - 1 Begleitschein bei EN rosa weiß blau gelb Erzeuger Beförderer Entsorger Entsorgerbehörde Erzeugerbehörde altgold grün Folie-Nr. 10 5

6 Nachweisbelege der Verbleibskontrolle - 2 altgold Begleit- u. Über- nahmeschein bei SN Erzeuger Einsammler Entsorger Entsorgerbehörde Erzeugerbehörde weiß gelb weiß gelb grün rosa weiß blau gelb Folie-Nr. 11 Erzeugerregister in Papierform Das Erzeugerregister bei der Einzelentsorgung besteht aus: Entsorgungsnachweis Ausfertigung 1 (weiß) und 5 (altgold) der Begleitscheine Das Erzeugerregister bei der Sammelentsorgung besteht aus: Ausfertigung 1 (weiß) der Übernahmescheine Das Erzeugerregister bei Kleinmengenerzeugern i.s.v. 2 Abs. 2 NachwV besteht aus: Ausfertigung 1 (weiß) der Übernahmescheine Ablage der Ausfertigungen innerhalb von 10 Kalendertagen, getrennt nach Entsorgungsnachweisen bzw. Abfallarten und in zeitlicher Reihenfolge Folie-Nr. 12 6

7 (nur für Konzepte ausfüllen) Die in der Anlage eingebrachten Abfälle werden zu Seite 1 von 2 Seite 2 von 2 Formblatt: Behördenbestätigung (BB) Formblatt: Annahmeerklärung (AE) Formblatt: Annahmeerklärung (AE) 3.1 v.h. v.h. Seite 2 von 2 v.h. Formblatt: zu Nr. Deklarationsanalyse v.h. (DA Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen (auszufüllen durch die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde) (nicht vom Antragsteller auszufüllen bei 40. Gasentwicklung stofflich durch verwertet Nachreaktionen energetisch verwertet beseitigt weder verwertet Konzept/Bilanz noch beseitigt aus Deckblatt zu übertragen) 3) Für interne 1 Bestätigung der Zulässigkeit Seite 1 von der 2 Entsorgung / Formblatt: der Freistellung Deklarationsanalyse nach 13 NachwV (DA) Vermerke 3.2 Der weder verwertete noch beseitigte Anteil soll in einem Verfahren nach entsorgt werden. zu lfd. Nr. AE der Behörde 40.1 a) in der Verpackung 1.1 Die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung des/r in der/n zu Verantwortlichen Nr. Erklärung/en, Folgeblatt ist beigefügt 40.2 b) unter Luftkontakt 3.3 Anlagentyp lfd.-nr. oder Branche Seite gemäß 2 VE von 3 Abs. 2bis 4 AbfKoBiV Formblatt: (soweit noch VE beschriebenen Verantwortliche keine konkrete (nicht Abfalls/Abfälle Anlage vom Erklärung benannt Antragsteller werden auszufüllen) (VE) kann) (auszufüllen durch den Abfallentsorger/Konzeptpflichtigen/Bilanzpflichtigen in der Annahmeerklärung beschriebenen Entsorgungsanlage wird bestätigt: Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen. zu den Nachweiserklärungen Vermerke Ja 1) 40.3 c) bei Kontakt mit dem Salzgestein Nein zu lfd. Nr. VE Die Seite den Annahmeeklärungen 1 von 2 Formblatt: Verantwortliche Erklärung (VE) 3.1 (auszufüllen Betriebsinterne durch Bezeichnung den Abfallerzeuger/-einsammler 1.2 in Abstimmung 40.4 mit d) bei dem Temperaturen Abfallentsorger) ab C Für interne Angaben Annahmeerklärung zum lfd.-nr. Abfallentsorger zu Nr. (nur ausfüllen AE bis bei AE für Nachweis) Zutreffendes AE beschriebenen bitte Entsorgungsanlagen ankreuzen oder werden ausfüllen. hiermit freigestellt Vermerke 41. Angabe 1.1 Firma der gefährlichen Bestandteile Formblatt: Deckblatt Entsorgungsnachweis (nicht vom Antragsteller auszufüllen (EN) bei 3) 4) Abfallschlüssel Code Konzept/Bilanz aus Deckblatt zu übertragen) 4.1 Wir versichern, Die Freistellung daß die Angaben wird unter zutreffen. dem Vorbehalt Die Anlage des ist Widerrufs für die Entsorgung erteilt des deklarierten Abfalls gemäß (Nur bei Konzept/Bilanz bei Verbringung Chemisch-/physikalische Behandlung außerhalb der Bundesrepublik oberirdische Deutschland) Nr. Deponie 41.1 a) des Abfalls zu lfd. sonstige Nr. Behandlungsverfahren VE (auszufüllen durch den Abfallerzeuger) 1.3 Verantwortlicher Die Bestätigung/Freistellung Erklärung lfd.-nr. ergeht mit folgender/n Nebenbestimmung/en: VE bis VE Verbrennung 3) Untertagedeponie (nicht vom Antragsteller Verwertungsverfahren Bitte auszufüllen) fortlaufend numerieren Abfallbezeichnung Zutreffendes bitte ankreuzen 41.2 oder ausfüllen. b) 1.2 der Straße Zersetzungsprodukte Hausnr. zugelassen. Wir versichern, daß die Abfälle in unserer Anlage ordnungsgemäß Folgeblatt und ist schadlos beigefügtverwertet oder gemeinwohlverträglich beseitigt werden. Wir sind bereit, den deklarierten Abfall anzunehmen. Anzugeben sind die Parameter, die im Hinblick auf die Abfallart und den Entsorgungsvorgang erforderlich sind (Auszufüllen ggf. durch sind den diese Abfallerzeuger) 1.3 zwischen PLZ Abfallerzeuger 2) Ortund Abfallentsorger festzulegen. Datum Rechtsverbindliche 2) Unterschrift 4.2 Ort Zutreffendes Tag, bitte Monat, ankreuzen Jahr oder des ausfüllen. Abfallentsorgers 3.2 Abfall wurde vorbehandelt Ja Nein Für jede Anfallstelle und für jeden Abfallschlüssel gesondert ausfüllen Arsen mg/l 21. TOC mg/l EN Entsorgungsnachweis Abfallherkunft (nicht ausfüllen bei Sammelentsorgung) zur Verwertung zur Beseitigung Für interne Vermerke 1.1 für besonders Bezeichnung überwachungsbedürftige der Anfallstelle Abfälle Blei mg/l 22. AOX mg/l Abfallbeschreibung (Fortsetzung) (nur ausfüllen bei VE für Nachweis) SN Sammelentsorgungsnachweis Entsorgungsanlage (bestehende zur Anlage, Verwertung für Konzepte auch geplante 49. Anlagen) zur Beseitigung Betriebsstätte, sonstige 3. ortsfeste Cadmium Einrichtungen, bauliche Anlage, Grundstück mg/l oder davon betriebliche 23. unabhängige EOX ortsveränderliche technische Einrichtung mg/l für besonders 3.3 Konsistenz überwachungsbedürftige fest Abfälle stichfest pastös/schlammig/breiig staubförmig flüssig 1.2 Anlage ist nach BImschG, Nr. 2.1 Entsorgungsverfahren 1.4Spalte Der Entsorgungsnachweis/Die 1) der R Anlage zur 4. Freistellung BImSchV, oder genehmigt. D ist gültig 50. bis: 4. Chrom-VI mg/l 24. ph-wert VN Vereinfachter Nachweis zur Verwertung zur Beseitigung 3.4 Geruch 1.5 Begründung, wenn nicht bestätigt, Farbe unter 5 Jahren befristet, unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit für überwachungsbedürftige Abfälle 2.2 Eigenentsorgung i.s. Nebenbestimmungen des 19 Abs. 1 Nr. ergangen: 4 KrW-/AbfG 51. (Falls zutreffend, Formblatt Eigenentsorgung ausfüllen) Anlagennummer 5. ist nach Kupfer BImschG-Genehmigung mg/l 25. Leitfähigkeit μs/cm VS Vereinfachter Sammelnachweis Zuständiger Betriebsbeauftragter 6. Nickel für Abfall lfd. Nr. BA (aus Deckblatt zur Verwertung für Konzept/Bilanz) zur Beseitigung für überwachungsbedürftige Abfälle mg/l 26. schwerflüchtige lipophile Stoffe 2.3 Bezeichnung der Entsorgungsanlage 3.5 Deklarationsanalyse(n) ist/sind beigefügt (nicht für Konzept/Bilanz): mg/l 1.3 Straße oder Koordinaten Ja Hausnummer Nein Erzeugernummer 7. Quecksilber mg/l 27. extrahierbarer Anteil der Originalsubstanz Gew. % Entsorgernummer Anfall 8. und Zink Abgabe des Abfalls (nur ausfüllen bei Konzept/Bilanz) mg/l 28. extrahierbare lipophile Stoffe Für interne Vermerke Gew. % 1.4 PLZ Ort der Behörde Firma / Körperschaft 4.1 Menge 9. des Abfalls Fluorid2.4 Straße Bilanzjahr/ mg/l 29. Glühverlust des Trockenrückstandes Hausnr. Konzeptjahr 1 Konzeptjahr 2 Konzeptjahr 3 Konzeptjahr 4 Konzeptjahr 5 Gew. % 1.5 Ansprechpartner 4.2 Abgabehäufigkeit 10. Chlorid 5) mg/l 30. wasserlöslicher Anteil 2.5 Staat 2) t/a 1.6 PLZ Dieser Bescheid Ort ist gebührenpflichtig. Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid. Gew. % Die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieses Bescheids. einmalig Straße 1.6 Telefon 11. Cyanide 1.7 mg/l Telefax 31. Wassergehalt Hausnummer (leicht freisetzbar) % mehrmalig 2.6 Ansprechpartner 1.8 Aktenzeichen 12. Ammonium mg/l 32. Flügelscherfestigkeit PLZ1.7 Die Anzeige gemäß Ort 11 NachwV für die Anfallstelle liegt der zuständigen Behörde vor: Ja Nein kn/m² Verantwortliche 13. Sulfat (nur ausfüllen 2.7Erklärung Telefon mg/l bei wenn VE für ja, Nachweis) Anzeigenummer 33. axiale Verformung Telefax 1.9 Ort Datum Unterschrift % Ansprechpartner 5.1 Wir versichern, daß die in dieser Verantwortlichen Tag, Monat, Jahr 14. Nitrit mg/l Erklärung gemachten 34. Angabe einaxiale zutreffen. Druckfestigkeit Wir werden nur Abfälle zur Abfallherkunft Entsorgung (nur bereitstellen, ausfüllen bei die Sammelentsorgung) den Angaben in der Verantwortlichen Erklärung entsprechen. kn/m² 2.1 Bundesland / Bundesländer in dem / denen der Abfall eingesammelt wird Telefon 2.8 Die Anlage ist gemäß 13 Telefax NachwV freigestellt: 15. Phenole mg/l 35. Schmelzpunkt Ja Nein Rechtsverbindliche Unterschrift C 5.2 Ort Datum des Abfallerzeugers 16. Fluor Gew. % 36. Flammpunkt wenn ja, Freistellungsnummer C Soweit mehrere Beförderernummer Abfälle eines Abfallerzeugers in derselben Anlage entsorgt werden, könne diese in einem Entsorgungsnachweis zusammengefaßt 17. werden. Chlor Für 2.9 jede Auflistung Anfallstelle und Beschreibung ist Gew. eine gesondertes % Abfälle 37. Formblatt nach Siedepunkt/Siedebereich Art, Beschaffenheit "Verantwortliche und Menge Erklärung" bei Anträgen nach 13 NachwV auf 2.2 auszufüllen. Die Anfallstellen sind fortlaufend gesondertem zu numerieren: Blatt nach In Maßgabe der Annahmeerklärung der zuständigen Behörde. des Abfallentsorgers und C - soweit zutreffend Name in der Bestätigung Brom der Behörde, ist darauf 3) Verfahrensangabe Gew. ausdrücklich % nach Anhang 38. Bezug IIA oder IIB Heizwert zu nehmen. des KrW-/AbfG kj/kg Dieser Entsorgungsnachweis enthält die Verantwortliche(n) Erklärung(en) lfd.nr. VE bis VE 19. Jod Gew. % 39. Dampfdruck bei 30 C hpa Straße oder Koordinaten 20. Schwefel 1) Verfahrensangabe nach Gew. Anhang IIA % oder IIB des KrW-/AbfG Hausnummer 2) Ländercode nach der Entscheidung 94/774/EG der Kommission vom über den einheitlichen Begleitschein gemäß der Entscheidung des Rates (EWG) Nr. 259/93 Für Vermerke des Abfallerzeugers (für Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachweis auszufüllen) 2) Gegebenenfalls Beiblatt/Beiblätter verwenden PLZ Ort Datum der Eingangsbestätigung der Behörde 3) Nach EAK-Verordnung, Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung. 1) 4) Code gemäß Anhang II-IV der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Unterlagen Bitte Europäischen fortlaufend Gemeinschaft. numerieren - Nur ausfüllen bei Verwertung. Ansprechpartner vollständig 5) Nur ausfüllen bei VE für Nachweise. Ablauf der Frist nach 5 Abs.5 der NachwV Telefon Telefax Verantwortliche Erklärung und Annahmeerklärung und Bestätigung der Behörde (soweit aufgrund NachwV erforderlich) gingen in Kopie an die zuständige Behörde am Für interne Vermerke Beispiel Erzeugerregister bei der Einzelentsorgung (Papierform) 1 Verantwortliche Erklärung 4 für Nachweise 2 Behördliche Bestätigung 3 Entsorgungsverfahren der Zulässigkeit der Entsorgung der Freistellung nach 13 NachwV Annahmeerklärung für Nachweise Angaben zur Entsorgung für Abfallwirtschaftskonzept Angaben zur Entsorgung für Abfallbilanz Deklarationsanalyse Angaben zur Entsorgung für Antrag auf Freistellung nach ENG Na zum Entsorgungsnachweis/SN Ersterstellung 3 Abfallbeschreibung Für interne Änderung / Ergänzung Entsorgungsnachweis/Sammelentsorgungsnachweis Abfallbeschreibung für Abfallwirtschaftskonzept /VN/VS 1 Abfallbeschreibung für Abfallbilanz zu Nr. Abfallbeschreibung für Anzeige nach 11 NachwV weitere Parameter Wert Dimension weitere Parameter Wert Dimension 4 Angaben zum Abfallerzeuger Planier GmbH Mainz Hr. 2 Maier 52. weitere Angaben Hauptstraße x ENG ENG kohlenteerhaltige Bitumengemische ENG kohlenteerhaltige Bitumengemische G G ENG G G G G B. Seitigung GmbH Planier GmbH Fuhrmann OHG Verwertungsweg Hauptstraße Fahrstraße Mainz Fahrstadt Behandlungsort B. Seitigung GmbH Planier GmbH Fuhrmann OHG Verwertungsweg 1 Hauptstraße 111 Fahrstraße Mainz Fahrstadt Behandlungsort 5 Folie-Nr. 13 Einsammler-/Befördererregister in Papierform Das Befördererregister bei der Einzelentsorgung besteht aus: Ausfertigung 4 (gelb) der Begleitscheine Das Einsammler-/Befördererregister bei der Sammelentsorgung besteht aus: Sammelentsorgungsnachweis Ausfertigung 2 (gelb) der Übernahmescheine Ausfertigungen 4 (gelb) und 5 (altgold) der Begleitscheine 4 5 Ablage der Ausfertigungen innerhalb von 10 Kalendertagen, getrennt nach Sammelentsorgungsnachweisen bzw. Abfallarten und in zeitlicher Reihenfolge. Folie-Nr. 14 7

8 Entsorgerregister (Input) in Papierform Das Input-Entsorgerregister bei der Einzel- und Sammelentsorgung besteht aus: (Sammel-)Entsorgungsnachweis Ausfertigungen 6 (grün) der Begleitscheine Das Entsorgerregister bei Anlieferungen durch Kleinmengenerzeuger i.s.v. 2 Abs. 2 NachwV besteht aus: Ausfertigung 2 (gelb) der Übernahmescheine 6 7 Ablage der Ausfertigungen innerhalb von 10 Kalendertagen, getrennt nach (Sammel-)Entsorgungsnachweisen bzw. Abfallarten und in zeitlicher Reihenfolge. Folie-Nr. 15 Entsorgerregister (Output) in Papierform Im Output-Register des Entsorgers ist die weitere Entsorgung von behandelten/gelagerten Abfällen (ehemals Input) und von originär beim Entsorger angefallenen Abfällen zu registrieren. Das Output-Entsorgerregister besteht grds. aus: Entsorgungsnachweis Ausfertigungen 1 (weiß) und 5 (altgold) der Begleitscheine Soweit der Output über Sammelentsorgung entsorgt werden kann, besteht das Entsorgerregister aus: Ausfertigung 1 (weiß) der Übernahmescheine Ablage der Ausfertigungen innerhalb von 10 Kalendertagen, getrennt nach Entsorgungsnachweisen bzw. Abfallarten und in zeitlicher Reihenfolge. 8 9 Folie-Nr. 16 8

9 Elektronische Ab dem müssen die Nachweise und Register grds. elektronisch geführt werden (Ausnahme für Abfallerzeuger, die einen ÜS in Papierform erhalten). Vorher dürfen die Register nur mit Zustimmung der Behörde freiwillig elektronisch geführt werden. Bei elektronischer sind die Belege und Angaben dauerhaft (d.h. für mind. 3 Jahre) und geordnet (d.h. gem. der o.g. Systematik) zu speichern. Maßgeblich sind die Angaben aus den neuen Formblättern. Der Einsammler muss auch in Papierform geführte ÜS elektronisch registrieren. Auf Anforderung der Behörden müssen elektronische Registerauszüge versandt werden können. Dabei sind die offiziellen Datenschnittstellen zugrunde zu legen. Folie-Nr. 17 Erzeugerregister in Papierform - 1 Je Abfallart und Anfallstelle ein gesondertes Verzeichnis. Alternative 1: Liste bzw. Tabelle 10 Alternative 2: 11 als Überschrift einmalig: Loseblattsammlung - Abfallschlüssel lt. AVV Formblätter DEN - Abfallerzeuger (Name und Anschrift) + VE, Aufdruck 1 - Anfallstelle (Name, Anschrift u. ggf. Erzeugernummer) unterhalb fortlaufend je abgegebene Charge spätestens 10 Kalendertage nach Abgabe: - Abfallmenge - Datum der Abgabe - übernehmende Person - Unterschrift Formblatt BS od. Praxisbelege Folie-Nr. 18 9

10 Erzeugerregister in Papierform - 2 Beispiel für ein Verzeichnis in Tabellenform: Abfallart: Salzsäure, * Abfallerzeuger: Anorganik AG, Verbindungsstraße 50, Elementstadt Anfallstelle: Reaktor ABC, Anschrift wie oben Erzeugernummer: X Abgabedatum abgegebene Abfallmenge 16,5 t 18,9 t 17,8 t übernehmende Person Transport GmbH Schnell+Gut KG Transport GmbH Unterschrift Abfallerzeuger Max Müller Max Müller Max Müller ,2 t Transport GmbH Max Müller Folie-Nr. 19 Je Abfallart ein gesondertes Verzeichnis. Alternative 1: Liste bzw. Tabelle 12 als Überschrift einmalig: - Abfallschlüssel lt. AVV - Beförderer (Name und Anschrift) - ggf. Beförderernummer unterhalb fortlaufend je beförderte bzw. eingesammelte Charge spätestens 10 Kalendertage nach Abschluss der Beförderung bzw. Sammlung: - Abfallmenge - Datum der Übergabe Formblatt BS od. - Unterschrift Praxisbelege Einsammler-/Befördererregister in Papierform Alternative 2: 13 Loseblattsammlung Formblätter DEN + VE, Aufdruck 2 Folie-Nr

11 Entsorgerregister (Input) in Papierform Je Abfallart u. Entsorgungsanlage ein gesondertes Verzeichnis. Alternative 1: Liste bzw. Tabelle 14 Alternative 2: 15 als Überschrift einmalig: Loseblattsammlung - Abfallschlüssel lt. AVV - Abfallentsorger (Name u. Anschrift) Formblätter AE - Entsorgungsanlage (Bezeichnung, Anschrift u. ggf. Entsorgernummer) unterhalb fortlaufend je angenommene Charge spätestens 10 Kalendertage nach Annahme: - Abfallmenge - Datum der Annahme - Unterschrift Formblatt BS od. Praxisbelege Folie-Nr. 21 Je Abfallart u. Beh.anlage/Lager ein gesondertes Verzeichnis. Alternative 1: Liste bzw. Tabelle 16 Alternative 2: 17 als Überschrift einmalig: Loseblattsammlung - Abfallschlüssel lt. AVV - Abfallentsorger (Name u. Anschrift) Formblätter DEN - Behandlungsanlage/Lager (Bezeichnung, Anschrift u. ggf. + VE, Aufdruck 1 Erzeugernr.) unterhalb fortlaufend je abgegebene Charge spätestens 10 Kalendertage nach Abgabe: - Abfallmenge - Datum der Abgabe - übernehmende Person - Unterschrift Entsorgerregister (Output Behandlung/Lager) in Papierform Formblatt BS od. Praxisbelege Folie-Nr

12 Alternativen für Erzeuger-, Beförderer- und Entsorgerregister Alternative 3: Mischform als Überschrift einmalig: Formblätter DEN + VE bzw. AE unterhalb fortlaufend je abgegebene Charge Liste/Tabelle Alternative 4: Mischform als Überschrift einmalig: Blatt mit grundlegenden Angaben unterhalb fortlaufend Begleitscheine Alternative 5: Mischform als Überschrift einmalig: Blatt mit grundlegenden Angaben unterhalb fortlaufend Praxisbelege (Liefer- oder Wiegescheine) Folie-Nr. 23 Elektronische - 1 Für nicht nachweisbedürftige Abfälle besteht auch nach dem keine Pflicht zur elektronischen (Ausnahme: behördliche Anordnung). Die Register können ohne Zustimmung der Behörde freiwillig elektronisch geführt werden. In diesem Fall müssen zwingend die Formblätter (= jeweils Alternative 2) zugrunde gelegt werden. Maßgeblich sind die Angaben aus den neuen Formblättern. Die Anforderungen an die elektronische von nachweisbedürftigen Abfällen gelten entsprechend (dauerhafte und geordnete Speicherung für mind. 3 Jahre, Möglichkeit zur Versendung elektronischer Registerauszüge etc.). Folie-Nr

13 Elektronische - 2 Erforderlich ist, dass pro Abfallschlüssel (und bei Erzeuger- bzw. Entsorgerregister pro Anfallstelle bzw. Entsorgungsanlage) ein elektronisches Verzeichnis (Ordner) geführt wird, das die Angaben aus den Feldern der Formblätter DEN + VE bzw. AE enthält, diesem Verzeichnis jeweils spätestens nach 10 Kalendertagen fortlaufend gesonderte Datensätze über die einzelnen Abfallchargen zugeordnet werden, wobei diese die Angaben aus den Feldern des Formblatts BS enthalten müssen, spätestens nach 10 Kalendertagen die Richtigkeit u. Vollständigkeit der Datensätze mit qual. elektr. Signatur bestätigt wird, alle Datensätze geordnet und mindestens 3 Jahre ab ihrer Erstellung unveränderbar u. verlustsicher gespeichert werden. Folie-Nr Exkurs: Schadstoffregister PRTR - 1 Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters in BRD ergänzt durch PRTR-Gesetz v (BGBl. I S. 1002) PRTR = Pollutant Release and Transfer Register; d.h. öffentliche elektronische Datenbank im Internet, national bei UBA, europäisch bei Kommission, verfügbare Daten ab 2009 (Info: Folie-Nr

14 4. Exkurs: Schadstoffregister PRTR - 2 Meldepflicht für bestimmte Betriebe (tw. in Abhängigkeit von anlagenbezogenen Kapazitäts-Schwellenwerten) für: - Freisetzungen in Luft, Wasser, Boden (ab Überschreitung bestimmter stoffbezogener Schwellenwerte) - Verbringung von Abfällen (ab 2 t gefährliche Abfälle/a oder t nicht gefährliche Abfälle/a) - Verbringung von Schadstoffen in Abwasser (ab Überschreitung bestimmter stoffbezogener Schwellenwerte) Meldekette: Betriebe Landesbehörde UBA Kommission Erste Meldung der Betriebe in elektronischer Form (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur!) bis für 2007 Folie-Nr Exkurs: Schadstoffregister PRTR - 3 Format für die Meldung (Anhang III PRTR-Verordnung) Folie-Nr

15 4. Exkurs: Schadstoffregister PRTR - 4 Format für die Meldung (Anhang III PRTR-Verordnung) gefährliche Abfälle ungefährliche Abfälle innerstaatlich grenzüberschreitend Folie-Nr. 29 Fachtagung Abfallrecht Schloss Waldthausen, Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie-Nr

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