Statusblatt zum Sammelentsorgungsnachweis zur Verwertung SNI

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1 Statusblatt zum Sammelentsorgungsnachweis zur Verwertung SNI Kennung SN.306 Nachweis-Nr. SNI Kennung, Nummern und Aktenzeichen zug. Anzeige betriebsinternes Kennzeichen Sachbearbeiter Herr Kalcher VE vom AE vom BB vom sangaben Eingang Eing. Behörde Fristab. 5.5 genehmigt bis an Entsorger von Entsorger an Behörde Körperschaft des Abfallbeförderers EDV-Kennung: Ernst Rudolf GmbH & Co. KG Städtereinigung Hr. Kalcher : 09831/ : 09831/ Abfallerzeuger Beförderer Ernst Rudolf GmbH & Co. KG Hr. Kalcher Tel.: 09831/ FA: 09831/ Abfall interne Bezeichnung: Altlacke (BY, BW) AVV: Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten EWC: gen. Gesamtmenge: to gen. Jahresmenge: 500 to/jahr Körperschaft Entsorgungsanlage Ernst Rudolf GmbH & Co. KG Städtereinigung Abfallentsorger / -verwerter Entsorgungsanlage BAZ - Ernst Rudolf GmbH & Co. KG BAZ (Beh.-Anlage/Zwischenlager) Aha Hr. Kalcher Tel.: 09831/ FA: 09831/ weitere Angaben, Bemerkungen

2 Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Auszufüllen durch den Abfallerzeuger / Bevollmächtigten Deckblatt Entsorgungsnachweise DEN Entsorgungsnachweis/Sammelentsorgungsnachweis/EN/SN EN SN Entsorgungsnachweis für nachweispflichtige Abfälle Sammelentsorgungsnachweis für nachweispflichtige Abfälle mit Behördenbestätigung zur Verwertung freiwillige, gesetzliche oder verordnete Rücknahme ohne Behördenbestätigung ( 7 NachwV) 1 Angaben zum Abfallerzeuger zur Beseitigung EN/SN außerhalb einer der vorstehend genannten Rücknahmen Firma / Körperschaft Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Straße Wolfgang Kalcher kalcher@ernst-gun.de DE 2 Angaben zum Bevollmächtigten 2.1 Firma / Körperschaft Straße Für Vermerke des Abfallerzeugers (für Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachweis ausfüllen) Durch die Behörde Ablauf der Frist nach 5 Abs. 5 bestätigtes Eingangsdatum Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr Unterlagen vollständig Verantwortliche Erklärung und Annahmeerklärung und Bestätigung der Behörde (soweit aufgrund NachwV erforderlich) gingen in Kopie an die zuständige Behörde am Tag Monat Jahr *) Prüfziffer

3 Für jede Anfallstelle und für jeden Abfallschlüssel gesondert ausfüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Verantwortliche Erklärung Formblatt: Verantwortliche Erklärung VE1 1 Abfallherkunft (nicht ausfüllen bei Sammelentsorgung) Erzeugernummer / PZ *) 1.1 Betriebsstätte, sonstige ortsfeste Einrichtung, bauliche Anlage, Grundstück oder davon betrieblich unabhängige ortsveränderliche technische Einrichtung Straße oder Koordinaten Bezeichnung der Anfallstelle Anlage ist nach BImSchG, Nummer Spalte des Anhangs zur 4. BImSchV, genehmigt. 2 Abfallherkunft (nur ausfüllen bei Sammelentsorgung) 2.1 Bundesland / Bundesländer in dem / denen der Abfall eingesammelt wird Bundesland Baden-Württemberg Bayern Kreis Bezeichnung Baden-Württemberg Bayern Kennzeichen H I Beförderernummer / PZ *) I577T Name Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Straße oder Koordinaten Aha Wolfgang Kalcher kalcher@ernst-gun.de *) Prüfziffer DE

4 Formblatt: Verantwortliche Erklärung VE2 3 Abfallbeschreibung 3.1 Betriebsinterne Bezeichnung Altlacke (BY, BW) Abfallschlüssel Abfallbezeichnung Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten der Abfall wurde vorbehandelt ( 3 Abs. 2 NachwV): Art der Vorbehandlung Ja Nein Konsistenz: fest stichfest pastös/ schlammig/ staubförmig flüssig 3.4 Deklarationsanalyse beigefügt: Ja Nein Keine Angabe 4 Anfall des Abfalls Menge des Abfalls bezogen auf die Laufzeit des Entsorgungsnachweises 4.1 t Beantragte Laufzeit 5.1 von Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr bis Verantwortliche Erklärung 6.1 Wir versichern, dass die in dieser Verantwortlichen Erklärung gemachten Angaben zutreffen. Wir werden nur Abfälle zur Entsorgung bereitstellen, die den Angaben in der Verantwortlichen Erklärung entsprechen. Rechtsverbindliche Unterschrift des Abfallerzeugers Unterschrift 2 Wolfgang Kalcher Klarschriftname des Abfallerzeugers Klarschriftname des Bevollmächtigten Gunzenhausen *) Prüfziffer

5 Auszufüllen durch den Abfallentsorger Annahmeerklärung Formblatt: Annahmeerklärung AE Abfallschlüssel Abfallbezeichnung 1 Angaben zum Abfallentsorger Firma / Körperschaft Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Straße DE 2 Entsorgungsanlage 2.1 Chemisch-/ physikalische Behandlung Thermische Behandlung oberirdische Deponie 2.2 Entsorgungsverfahren (Verfahrensangabe nach Anhang IIA oder IIB des KrW-/AbfG) Untertagedeponie R13 sonstige Entsorgungsverfahren Bezeichnung der Entsorgungsanlage Entsorgernummer / PZ *) BAZ (Beh.-Anlage/Zwischenlager) I577S Name Betriebsstätte Rudolf Ernst GmbH & Co. KG BAZ - Behandlungsanlage Straße Wolfgang Kalcher 09831/ / DE 2.8 kalcher@ernst-gun.de 2.9 Die Anlage ist gemäß 7 NachwV freigestellt: Ja Freistellungsnummer / PZ*) FRI

6 Auszufüllen durch den Abfallentsorger Annahmeerklärung Formblatt: Annahmeerklärung AE 3 Laufzeit der Annahmeerklärung 3.1 von Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr bis Wir versichern, dass die Angaben zutreffen. Die Anlage ist für die Entsorgung der deklarierten Abfälle zugelassen. Wir versichern, dass die Abfälle in unserer Anlage ordnungsgemäß gelagert, schadlos verwertet oder gemeinwohlverträglich beseitigt werden. Wir sind bereit, den deklarierten Abfall anzunehmen. Tag Monat Jahr Rechtsverbindliche Unterschrift des Abfallentsorgers Gunzenhausen Wolfgang Kalcher 4.1 Zusatz Ausgangsnachweis: ENSCVBM01913 Ausgangsnachweis: ENR2SEB00713

7 Auszufüllen durch die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Behördliche Bestätigung Formlatt: Behördenbestätigung BB 1 Bestätigung der Zulässigkeit der Entsorgung / Freistellung nach 7 NachwV 1.1 Die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung des in der Verantwortlichen Erklärung beschriebenen Abfalls in der in der Annahmeerklärung beschriebenen Entsorgungsanlage wird bestätigt: Ja Nein 1.2 Die Bestätigung / Freistellung ergeht mit folgender/n Nebenbestimmung(en): 1 Entsorger Bestätigung gemäß Deklaration Die Bestätigung gilt ausschließlich für Abfälle, die der Deklaration der Verantwortlichen Erklärung des Nachweises bzw. derjenigen des Beiblattes Deklarationsanalyse entsprechen. Neben den deklarierten Stoffen dürfen keine weiteren Stoffe in gefahrenrelevanten Konzentrationen im Abfall vorhanden sein. 2 Entsorger Output/ZWL Die behördliche Bestätigung gilt unter der auflösenden Bedingung des Vorliegens eines gültigen Ausgangsentsorgungsnachweises gem. 9 Abs. 3 i.v.m. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NachwV. Hierzu sind die Entsorgungsnachweise ENSCVBM01913 und ENR2SEB00713 angezeigt. Änderungen sind gem. 6 Abs. 1 NachwV bzw. 7 Abs. 4 NachwV dem LfU anzuzeigen. 3 Entsorger Identitätskontrolle Der Entsorger hat bei der Annahme der Abfälle die Identität derselben zu kontrollieren. Es dürfen nur Abfälle angenommen werden, die zweifelsfrei der Deklaration dieses Nachweises entsprechen 4 Entsorger Widerrufs- /Auflagenvorbehalt Die Bestätigung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs und der Anordnung weiterer Auflagen und Bedingungen erteilt. 5 Sammelmenge Hinweis: Gemäß 9 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 NachwV beschränkt sich die Sammelmenge auf 20 t pro Abfallerzeuger, Standort und Jahr.

8 Auszufüllen durch die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Behördliche Bestätigung 6 Formlatt: Behördenbestätigung BB keine Übertragbarkeit Hinweis: Gemäß 9 Abs. 6 NachwV ist der Sammelentsorgungsnachweis nicht übertragbar. 7 Übernahmeschein Hinweis: Zum Nachweis der Übernahme sind Übernahmescheine gemäß NachwV unter Verwendung des Abfallschlüssels nach AVV zu verwenden. 8 Begleitschein Hinweis: Die jeweils zu einem Transport gehörenden Übernahmescheinnummern sind in die Begleitscheine einzutragen. 9 Begleitschein BW/ BY Für jedes Bundesland sind gesonderte Begleitscheine zu erstellen. Folgende Erzeugernummer ist im Begleitschein anzugeben: Für die Sammlung in Baden- Württemberg: HS ; Für die Sammlung in Bayern: IS Entsorger Verwertung/Beseitigung Hinweis: Diese Bestätigung beinhaltet gem. 5 Abs. 3 NachwV keine Einstufung der Entsorgungsmaßnahme als Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren. 11 Entsorger andere Vorschriften Hinweis: Die Bestätigung schließt nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen (z.b. aus dem Immissionsschutzrecht, Arbeitsschutzrecht, Chemikalienrecht, Gefahrstoffrecht, Abfallrecht etc.) nicht ein. Bestehende sonstige Pflichten des Erzeugers und Transporteurs, wie z.b. Überlassungspflichten, Regelungen hinsichtlich Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV oder gemäß EfbV, bleiben von dieser Bestätigung unberührt.

9 Auszufüllen durch die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Behördliche Bestätigung 12 Formlatt: Behördenbestätigung BB Gebührenbescheid Hinweis: Der Gebührenbescheid mit Kostenrechnung wird Ihnen per elektronischer Mitteilung in das für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eanv) registrierte Postfach übermittelt. Der Postversand entfällt. 1.3 Der Entsorgungsnachweis / Die Freistellung ist gültig von bis Begründung, wenn nicht bestätigt, unter 5 Jahre befristet, unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit Nebenbestimmungen ergangen: 1.5 Diese Bestätigung ist an den in der Verantwortlichen Erklärung (VE) genannten Abfallerzeuger gerichtet Diese Bestätigung ist an den in der Annahmeerklärung (AE) genannten Abfallentsorger gerichtet 1.6 gebührenpflichtig Dieser Bescheid ist gebührenpflichtig. Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid. 1.7 Rechtsbelehrung 1.8 Aktenzeichen 1.9 Die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieses Bescheids RG i.v. FL Kulmbach Name Unterschrift(en) Florian Lunz Angaben zur absendenden Behörde Name der Behörde Bayerisches Landesamt für Umwelt Dienststelle Kulmbach Straße Schloss Steinenhausen Kulmbach DE 2.2 Herr Lunz +49 (9221) / LFU-DienststelleKulmbachAB@lfu.bayern.de *) Prüfziffer

10 Nr. /PZ Deklarationsanalyse Deklarationsanalyse (DB-Ident) 1639 interne Bezeichnung Anhang _Altlacke_SN_2016.pdf Ergänzendes Formblatt Abfallschlüssel Abfallbezeichnung betriebsint. Abfallbezeichnung Aktennummer

11 Wolfgang Kalcher Deklarationsanalyse AVV Altlacke Zusammensetzung und gefährliche Bestandteile Diverse lösemittelhaltige Farben und Lacke (Gefahrstoffe: Aceton, Butanon, n-buthylacetat, yluol) Herkunft Maler- Lackierer, Druckereien, Lackierbetriebe, Schreinereien, Möbelherstellung Hierzu zählen Nasslackreste, die bei Herstellung, Lagerung und Applikation anfallen, z. B. Fehlchargen und Rückstellproben aus der Produktion, überlagerte Lacke, Abtropfverluste bei Lackwechsel und Überschusslack/Abstreifreste bei Walz- und Tauchverfahren. In der Zusammensetzung gleichen sie dem ursprünglichen Lack. Die Lacke sind zum größten Teil in Ihren Originalgebinden. Verpackungen/Sammlung Gebinde (Fässer max. 200 Liter), IBC, Mulden (BK2) Konsistenz pastös/schlammig/breiig Parameter Wert Einheit Cadmium < 50,00 mg/kg Chlor organisch, gebunden < 1,00 Gew. % Cyanide (leicht freisetzbar) < 0,10 mg/kg Fluor, Brom, Jod (ges.) < 0,10 Gew.% Glührückstand < 30,00 Gew. % Heizwert > 11000,00 kj/kg PCB-Gehalt (nach DIN ) < 50,00 mg/kg ph-wert 7-9 Quecksilber < 1,00 mg/kg Schwefel (gesamt) < 1,00 Gew. % Silicium < 1,00 Gew. % Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Tel Netz: news@ernst-gun.de

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