Künftige Rechtsform für Forstbetriebsgemeinschaften

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1 Künftige Rechtsform für Forstbetriebsgemeinschaften Informationsveranstaltung Geschäftsstelle Verband Solothurn BWSo Lorenz Bader

2 2013 Geschäftsstelle BWSO 2 Unterstützung durch den BWSo Für Fragen und Auskünfte steht die Geschäftsstelle jederzeit unentgeltlich zur Verfügung Umfangreicheren Beratungen oder die Unterstützung bei der Überarbeitung der Kooperationsvereinbarungen müssen jedoch nach Aufwand abrechnet werden

3 2013 Geschäftsstelle BWSO 3 Handlungsbedarf - Kostendruck - Hochmechanisierte Holzernte - Fehlende Rechtspersönlichkeit der FBG -

4 Erfolg in Mio. Fr Geschäftsstelle BWSO Handlungsbedarf Öffentliche Waldeigentümer im Kanton Solothurn Erfolg aus der Waldbewirtschaftung 1992 bis 2012 (Quelle: Forstliche Betriebsabrechnung Solothurn)

5 Geschäftsstelle BWSO 5 Öffentliche Waldeigentümer im Kanton Solothurn Durchschnittlicher Holzerlös 1992 bis 2011 (Quelle: Forstliche Betriebsabrechnung Solothurn) Fr./m "Lothar" - 24 % Durchschnittlicher Holzerlös Erntekostenfreier Erlös (DB 1)

6 Einsatzstunden Geschäftsstelle BWSO 6 Öffentliche Waldeigentümer im Kanton Solothurn Einsatzstunden des betriebseigenen Personals 1992 bis 2012 (Quelle: Forstliche Betriebsabrechnung Solothurn) 350' '000 70% 60% 250' ' ' '000 50'000 50% 40% 30% 20% 10% 0 0% Einsatzstunden Unternehmeranteil (%)

7 Geschäftsstelle BWSO Öffentliche Waldeigentümer im Kanton Solothurn Holzerntekosten und Unternehmeranteil 1992 bis 2012 (Quelle: Forstliche Betriebsabrechnung Solothurn) Fr./m % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Holzerntekosten (Fr./m3) Unternehmeranteil (%)

8 Anzahl Forstbetriebe 2013 Geschäftsstelle BWSO 8 Entwicklung der Anzahl Forstbetriebe im Kanton Solothurn "Autonome" Betriebe inkl. "Satelliten"

9 2013 Geschäftsstelle BWSO 9

10 10 Struktur der FBGs 2013 Zweckverbände 2 Einheits-FBGs 9 (gemeinsame Rechnung) Autonome FBGs 7 (getrennte Rechnung) Einzelbetriebe 4 (inkl. Oensingen-O buchsiten) FB Wasseramt AG 1 Total 23 «Satelliten» 9 (inkl. Subingen) 2013 Geschäftsstelle BWSO

11 11 Position des Kantons (AGem + AWJF) FBGs gestützt auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (das gilt für 70% der FBGs) haben gewichtige Nachteile: keine eigene Rechtspersönlichkeit fehlende Partei- und Prozessfähigkeit (im Rechtsstreit müssen die einzelnen Partner gemeinsam auftreten) keine Eigenkapitalbildung möglich (bis am wird EK von max. 100 % des Gesamtumsatzes toleriert) eingeschränkt kreditwürdig (AWJF gewährt keine IK) erhöhte Haftungsrisiken (Solidarhaftung der Partner) öffentlich-rechtliche Verträge sind weiterhin zulässig 2013 Geschäftsstelle BWSO

12 12 Position des BWSo Die öffentlich-rechtlichen Verträge haben sich in den vergangenen 20 Jahren gut bewährt (bürgernah) Mit zunehmender Betriebsgösse gewinnen die Nachteile der fehlenden Rechtspersönlichkeit an Bedeutung Bei einer Überarbeitung der Kooperationsvereinbarungen ist eine Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit zu wählen: öffentliches Unternehmen od. Zweckverband Den vom Kanton gesetzten Fristen ist Rechnung zu tragen Unabhängig von der Rechtsform wird dringend eine Lösung mit einer gemeinsamen Rechnung empfohlen 2013 Geschäftsstelle BWSO

13 2013 Geschäftsstelle BWSO 13 Handlungsoptionen - Einfache Verwaltungsstrukturen - Optimale der Mittel und Verfahren - - Anpassung der Rechtsform

14 2013 Geschäftsstelle BWSO 14 Rechtsformen öff.-rechtl. Vertrag öff.-rechtl. Unternehmen Zweckverband Genehmigung Statuten GR / GV GR / GV GR / GV GR / GV Rechtspersönlichkeit nein ja ja ja Strategische Führung Kommission Vorstand Vorstand Verwaltungsrat Genehmigung Budget GV Vorstand Genehmigung Rechnung Rechnungsrevision GV RPK GV (Oberaufsicht) Revisionsstelle RPK Verwaltungsrat Revisionsstelle Interne Organisation frei frei frei frei Haftung Vertragspartner solidarisch Kapitalgesellschaft Delegiertenversammlung Delegiertenversammlung Gesellschafterversammlung Gesellschaftsvermögen Verbandsvermögen Gesellschaftsvermögen Steuerpflicht (Gewinn) nein nein nein Ja

15 15 Zweckverband 1 Funktioniert als eigenes unabhängiges Gemeinwesen Die Delegiertenversammlung übernimmt die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung Es gibt keine Vorgaben zur Grösse der Delegiertenversammlung (z.b. nur die Präsidien der Verbandsgemeinden) Strategische Führung durch Vorstand (wie Gemeinderat) Interne Betriebsorganisation frei (wie bei Vertrag) Haftung (theoretisch) auf Verbandsvermögen beschränkt direkter «Griff in die Kassen» der Verbandsgemeinden kann/muss in den Statuten ausgeschlossen werden 2013 Geschäftsstelle BWSO

16 16 Zweckverband 2 Budget und Rechnung werden durch die Delegiertenversammlung abschliessend behandelt finanziert über Kapitaleinlagen der Verbandsgemeinden (kann auf Eigenwirtschaftlichkeit ausgerichtet werden) die Waldflächen können im Eigentum der Verbandsgemeinden verbleiben 2013 Geschäftsstelle BWSO

17 2013 Geschäftsstelle BWSO 17 Öffentlich-rechtliches Unternehmen funktioniert wie ein privatrechtliches Unternehmen die Oberaufsicht über das Unternehmen üben die Gemeindeversammlungen der beteiligten Gemeinden aus die strategische Führung ist die Aufgabe des Vorstandes (vergleichbar mit einem Verwaltungsrat) interne Betriebsorganisation frei (wie bei Vertrag) Haftung (theor.) auf Unternehmensvermögen beschränkt direkter «Griff in die Kassen» der Verbandsgemeinden kann/muss in den Statuten ausgeschlossen werden

18 18 Öffentlich-rechtliches Unternehmen Die Gemeindeversammlungen der beteiligten Gemeinden genehmigen Jahresbericht u. -rechnung (wie Aktionäre) finanziert über Dotationskapital und Darlehen (grundsätzlich auf Eigenwirtschaftlichkeit ausgerichtet) die Waldflächen können im Eigentum der beteiligten Gemeinden verbleiben 2013 Geschäftsstelle BWSO

19 2013 Geschäftsstelle BWSO 19 «Schlanke Verwaltung» - Abrechnung getrennt nach Waldeigentümer - Abrechnung über eine gemeinsame Rechnung -

20 20 FB(G) als Dienstleistungszentrum FBG Musterthal Personal Maschinen Sachaufwand Verrechnung Erfolg Nebenbetriebe Holzschopf Arbeiten f. Dritte usw. getrennte Rechnung Hoheitliche Aufgaben Abrechnung (nach detaillierten Rapporten) Bürgergemeinde A Sachaufwand Unternehmer Bürgergemeinde B Sachaufwand Unternehmer Leistungen FBG Holzerlös Beiträge Übrige Erträge Erfolg Leistungen FBG Holzerlös Beiträge Übrige Erträge Erfolg 2006 Kaufmann+Bader

21 21 FB(G) als Dienstleistungszentrum Maximale Unabhängigkeit der Waldeigentümer (Bewirtschaftung abgestimmt auf jeden Partner) Gemeinsame Investitionsentscheide erschwert (Konsens / Kompromiss nötig) Rationalisierungsmöglichkeiten beschränkt Arbeitsorganisation erschwert (viele Entscheidungsträger und "Baustellen") Aufwändige Verwaltung / Verrechnung (mehrere FIBU, Vereinfachung möglich / notwendig) FBG muss Partnern MWST verrechnen Geschäftsstelle BWSO

22 22 FB(G) als Waldbewirtschafterin FBG Musterthal Personal Maschinen Sachaufwand Erfolg Wald FBG Unternehmer Holzerlös Beiträge Nebenbetriebe Arbeiten f. Dritte Brennholzbetrieb usw. Hoheitliche Aufgaben gemeinsame Rechnung Erfolgsverteilung (nach Schlüssel) Bürgergemeinde A Erfolgsanteil FBG Spezialaufträge Bürgergemeinde B Erfolgsanteil FBG Spezialaufträge Erfolg Erfolg 2006 Kaufmann+Bader

23 2013 Geschäftsstelle BWSO 23 FB(G) als Waldbewirtschafterin Einfluss der Waldeigentümer eingeschränkt Kompetenzen müssen delegiert werden Gemeinsame Investitionsentscheide einfach Rationalisierungsmöglichkeiten erweitert Arbeitsorganisation wesentlich vereinfacht Sehr einfache Administration (Minimale interne Verrechnung) FBG muss Partnern keine MWST verrechnen Zusatzleistungen werden separat verrechnet...

24 Geschäftsstelle BWSO Aufwand Verwaltung im HPB in Fr./ha Fr./ha Kanton Solothurn FBG Am Blauen FBG Hinteres Thal

25 2013 Geschäftsstelle BWSO 25 «Optimale Mittel» - Rationalisierungspotenziale Nutzen - Eigene Mittel dem Bedarf anpassen -

26 2013 Geschäftsstelle BWSO 26 «Personalbedarf im HPB» Waldnutzung (Fr./m 3 ) Kosten Erlöse davon Personal Strassenunterhalt 15 5 Jungwaldpflege Holzernte Planung / Aufsicht Holzerlös Beiträge - 25 Total Waldnutzung

27 2013 Geschäftsstelle BWSO 27 "Grundbedarf an Personal" (inkl. Unternehmer) 1 m 3 Nutzung: < 1 Stunde m 3 Nutzung: < Stunden Kapazität einer "minimalen Forstequipe" 1 Förster Stunden 2 Forstwarte Stunden 1 Lehrling Stunden Total Stunden m 3 Nutzung Aktueller Personalbestand im Kanton Solothurn Waldpflege Stunden Total Stunden

28 2013 Geschäftsstelle BWSO 28 Reorganisationsgrundsätze Klare und realistische Ziele definieren Schlanke Betriebsstrukturen (gemeinsame Rechn.) Stets optimale Mittel und Verfahren einsetzen Eigene Ressourcen auf den Minimalbedarf ausrichten Ausreichende Betriebsgrösse anstreben (Flexibilität) Professionelle Führungsstrukturen festlegen Geeignete Rechtsform wählen

29 2013 Geschäftsstelle BWSO 29 Für Fragen und Auskünfte steht die Geschäftsstelle jederzeit unentgeltlich zur Verfügung

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