SOZIALHILFEGESUCH AN DIE GEMEINDE. n Gemeinde Ingenbohl Bezirk Gersau Gemeinde Morschach
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- Sigrid Geisler
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1 SOZIALHILFEGESUCH AN DIE GEMEINDE n Gemeinde Ingenbohl Bezirk Gersau Gemeinde Morschach Bearbeitet durch: Datum: Hinweise zum Ausfüllen des Gesuches: -> Handschriftlich ausfüllen -> Jedes Feld sollte ausgefüllt sein (keine Striche/ z.b. ein 'nein' oder beispielsweise beim Betrag eine,0' einsetzen) -» Bei allen Einnahmen, Ausgaben und Vermögensangaben müssen die entsprechenden Belege und Unterlagen abgegeben werden 1) Personalien Antragsteller / Antragstellerin Name / Vorname Partner / Partnerin Name / Vorname Geburtsname/Mädchenname Geburtsname/Mädchenname Strasse / Nr. Strasse / Nr. PLZ, Ort PLZ, Ort Telefonnummer Telefonnummer Mobilnummer Mobilnummer Geburtsdatum Geburtsdatum Heimatort / Nationalität Heimatort / Nationalität Aufenthalts-/ Niederlassungsbewilligung Aufenthalts-/ Niederlassungsbewilligung Zivilstand, seit: Zivilstand, seit: AHV-Nummer AHV-Nummer Zuzug von Gemeinde / wann Zuzug von Gemeinde / wann Zuzug in den Kanton Schwyz / wann Zuzug in den Kanton Schwyz / wann Einreise in die Schweiz Einreise in die Schweiz
2 Kinder Name / Vorname Geb. Datum Heimatort Aufenthaltsort Beruf/ Schule / Klasse Zusätzlich im gleichen Haushalt lebende Personen (auch nicht dauernd) Name / Vorname Geb. Datum Bezug zur Person Bezieht die Person Sozialhilfe? Einkommen Bei Konkubinat: Partner und Dauer des Konkubinats Name / Vorname Geb. Datum Das Konkubinat besteht seit Bezieht der Partner Sozialhilfe? Einkommen Verwandte / Kinder, die nicht im selben Haushalt wohnen Eltern Name / Vorname Adresse Geb. Datum Kinder Name / Vorname Adresse Geb. Datum
3 Bestehen vormundschaftliche Massnahmen? (z.b. Beistandschaft, Vormundschaft) ja nein Wenn ja Art Name / Vorname Adresse Telefonnummer Wohnsituation / Wohnverhältnis: D Eigentum D Miete D Untermiete D Pension / Hotel D Stationäre Einrichtung D Begleitetes Wohnen D Gratis Unterkunft D Fahrende D Ohne feste Unterkunft Wohnkomfort: D Zimmer / Appartement D Altwohnung D Standard D gehobener Standard D Luxus Wohnung D Einfamilienhaus Wohnungsgrösse / Anzahl Zimmer Anzahl Bewohner Mietzins Mietanteil Antragsteller Wenn kein eigener Haushalt geführt wird, bei wem wohnen Sie? Bezugsperson / Art Name / Vorname Adresse Telefonnummer Betrag des Pensionspreises inkl. Verpflegung usw. (Belege beilegen) Heim / Institution Seit wann? Institution / Heim Adresse Telefonnummer Heim / Institutionskosten (Belege beilegen)
4 2) Ausbildung / Beruf / Arbeit Name: (Dieses Formular muss von allen im gleichen Haushalt lebenden Personen über 15 Jahren ausgefüllt werden) Ausbildung: Höchste Abgeschlossene Ausbildung: Weniger als 7 Jahre Schule D Obligatorische Schule D Anlehre D Berufslehre- / schule D Maturitätsschule / Diplommittelschule D Universität, Hochschule, Fachhochschule D nicht feststellbar Erlernter Beruf/ Branche Letzte oder gegenwärtig D berufliche Tätigkeit Ausgeführte Arbeit als / Branche Letzter D oder gegenwärtiger D Arbeitgeber Adresse Telefonnummer Angestellt seit Erwerbssituation: D Selbständig D Angestellt in eigener Firma D Regelmässig angestellt D Zeitlich befristete Anstellung D Arbeit auf Abruf D Gelegenheitsarbeit D Mitarbeitendes Familienmitglied D In der Lehre D Arbeitsintegrationsprogramm D Beschäftigungsprogramm Ausgesteuerte D Auf Stellensuche beim Arbeitsamt gemeldet D Auf Stellensuche nicht beim Arbeitsamt gemeldet D In Ausbildung (ohne Lehrlinge) D Haushalt, familiäre Gründe D Rentnerin (AHV / IV / SUVA usw.) D Vorübergehend arbeitsunfähig D Dauerinvalidität D Keine Chance auf dem Arbeitsmarkt D Andere Situation Beschäftigungsgrad D Vollzeit 90 % und mehr D Teilzeitstelle bis 49 % D Teilzeitstelle % D Mehrere Teilzeitstellen D Vollzeit- und Teilzeitstelle Normalarbeitszeit pro Woche im Betrieb Hauptgrund für Teilzeit Weiterer Grund für Teilzeit Wenn arbeitslos, Stempelbeginn Ausgesteuert, falls ja seit wann Wie oft in den letzten 3 Jahren arbeitslos Eine Ausbildung vor dem Abschluss abgebrochen Letzte abgebrochene Ausbildung
5 3) Einnahmen (Belege beilegen) Antragsteller / Partner / Antragstellerin Partnerin Erwerbseinkommen Pro Monat Pro Monat Arbeitslosentaggelder Einkommen Kinder Kranken- / Unfalltaggelder Invaliden- / Unfallrente AHV-Rente Ergänzungsleistungen Pensionskassenrente Waisen / Halbwaisen / Witwenrente Alimente/ Unterhaltsbeiträge Mietzinsbeiträge Krankenkassenprämienverbilligung Stipendien Liegenschaftenertrag Untermiete Einnahmen aus anderen Versicherungsleistungen Sonstige Einnahmen
6 4) Ausgaben (Belege beilegen) Pro Monat Miete inkl. Nebenkosten / Ohne Parkplatz - Garage Krankenkasse Grundversicherung KVG Krankenkasse Zusatzversicherung VVG Haftpflicht / Mobiliarversicherung Berufsauslagen Fahrkosten / Bahn / Bus etc. Auswärtige Verpflegung Kinderhort Besondere Schulauslagen Alimente Schuldzinsen Hypothekarzins (ohne Amortisation) Nebenkosten bei Eigentumswohnungen oder Eigenheim Sonstige Auslagen (Für Lebensmittel, Kleider, Schuhe, Strom, Telefon, Nahverkehr etc. wird ein Pauschalbetrag festgesetzt)
7 5) Schulden (Belege beilegen) Bestehen Schulden oder offene Rechnungen? ja O nein Wenn ja (Belege beilegen) Art Betrag Bestehen Betreibungen? ja nein Wenn ja, Betrag? (Belege beilegen) Bestehen Lohnpfändungen? ja nein Wenn ja, Betrag? (Belege beilegen)
8 6) Vermögen (Belege beilegen) Art Ja / Nein Betrag Bank / Post-Konto / Sparguthaben (bei mehreren Konten unten anfügen) Wertschriften Wertsachen Bargeld Pensionskassenguthaben 3. Säule/ Lebensversicherung Kindersparhefte Erbanwartschaften Nicht realisierbares Vermögen Vermögenswerte im Ausland Sonstiges Vermögen (z.b. Bilder, Schmuck etc.) Besitzen Sie Grund- oder Stockwerkeigentum im In- oder Ausland? ja nein Wenn ja (Belege beilegen) Ort Beschreibung des Objektes
9 Haben Sie im Zeitraum eines Jahres vor Antragstellung eine Liegenschaft/Grundstück veräussert? ja nein Wenn ja Belege beilegen) Ort Beschreibung des Objekts Zeitpunkt Besitzen Sie ein Fahrzeug? (Auto, Motorrad, Boot etc.?) ja O nein Wenn Ja Art Typ / Modell Jahrgang (Bitte Fahrzeugausweiskopie beilegen) Welche Notwendigkeit für den Gebrauch des Fahrzeuges besteht im Alltag?
10 7) Kontoangabe für Auszahlung Name / Adresse der Bank: Konto.-Nr.: Postkonto Konto.-Nr.: 8) Weitere Angaben und Anmerkungen Haben Sie in den letzten 5 Jahren Sozialhilfe von einer Gemeinde oder Institution bezogen? D ja n nein Wenn Ja Anzahl Monate Welche Gemeinde / Institution Datum (von bis) Falls Sie in den letzten drei Monaten aus einem anderen Kanton oder einer Gemeinde im Kanton Schwyz zugezogen sind: Gründe für den Zuzug Kurze Schilderung der Situation durch den / die Antragstellern (persönlich, sozial, finanziell) 10
11 Die Sozialhilfe ist gemäss SKOS - Richtlinien darauf ausgerichtet, dass die Unterstützungshöhe u.a. von eigenen Bemühungen um Integration und finanzielle Selbstständigkeit abhängig gemacht wird. Was könnten / würden Sie dazu beitragen Ihre jetzige Situation zu verändern / verbessern? Bemerkungen Wünsche / Erwartungen 11
12 8) Vollständigkeit der Angaben/Bescheinigung Ich bescheinige, dass meine Angaben gegenüber dem Sozialdienst bzw. dem Fürsorgesekretariat im Unterstützungsgesuch sowie in den Beratungsgesprächen vollständig und wahr sind, und dass ich über kein anderes Einkommen und Vermögen verfüge. Ich nehme zur Kenntnis, dass sich strafbar macht, wer durch unwahre oder unvollständige Angaben für sich oder andere widerrechtlich Fürsorgeleistungen erwirkt oder zu erwirken versucht, und dass zu Unrecht bezogene Fürsorgeleistungen zurückzuerstatten sind. Weiter verpflichte ich mich alle für die Fürsorgeleistungen relevanten Änderungen unverzüglich zu melden. Ich erkläre meine Einwilligung zu Anfragen bei Amtsstellen, Behörden, Versicherungen, Banken, Arbeitgebern sowie behandelnden Ärzten und ermächtige diese, soweit sie nicht bereits gesetzlich dazu verpflichtet sind, dem Sozialdienst bzw. dem Fürsorgesekretariat die erforderlichen Auskünfte zu erteilen (Entbindung vom Amts- bzw. Berufsgeheimnis), diese Auskünfte werden nur insoweit eingeholt und beansprucht, als dies für die Überprüfung meiner Anspruchsberechtigung notwendig ist. Überdies ermächtige ich den Sozialdienst bzw. das Fürsorgesekretariat zum Beizug einer der Schweigepflicht unterstehenden Revisions-/Kontrollstelle oder einer anderen Fachperson zur Abklärung der Wirtschaftlichkeit bzw. Überlebensfähigkeit eines als Selbständigerwerbender geführten Betriebes. Die Fürsorgebehörde ist berechtigt, den gleichen Zeitraum betreffende, bevorschusste Sozialversicherungsleistungen (z.b. Invaliditätsleistungen, Leistungen der Arbeitslosenversicherung etc.) direkt bei der entsprechenden Sozialversicherung zurückzufordern. Ich verpflichtete mich weiter, alles zu unternehmen, um die Notlage zu lindern und wieder die finanzielle Selbstständigkeit zu erlangen und insbesondere eine zumutbare Arbeit zu suchen und anzunehmen. Ebenso bescheinige ich, vom Inhalt des MERKBLATTES über die Sozialhilfe, den darauf aufgeführten massgeblichen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und des Sozialhilfegesetzes des Kantons Schwyz, von der Existenz der für die Bemessung der Sozialhilfe massgebenden Unterstützungsrichtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe sowie der Rechtsmittelmöglichkeit Kenntnis genommen zu haben. Name und Vorname Antragsteller/in (in Blockschrift): Ort und Datum: Unterschrift: Antragsteller/in Partner/in Beilagen: Checkliste betreffend Unterlagen für die Prüfung des Anspruchs Merkblatt über die Sozialhilfe 12
13 Gemeinde Ingenbohl 6440 Brunnen Soziales MERKBLATT über DIE SOZIALHILFE Die Gewährung der Sozialhilfe richtet sich nach dem Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe im Kanton Schwyz und orientiert sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Beides kann im Sozialdienst eingesehen oder unter oder abgerufen werden. Anspruch auf Sozialhilfe und Subsidiarität Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn die hilfesuchende Person sich nicht selbst helfen kann oder Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist ( 15 Sozialhilfegesetz). Dies bedeutet, dass Sozialhilfeempfängerinnen zunächst alle anderen Möglichkeiten, ihre finanzielle Situation zu verbessern, ausschöpfen müssen. Dazu zählt die Beantragung anderer Sozialleistungen (Renten, Ergänzungsleistungen, Arbeitslosengeld usw.) ebenso wie die Inanspruchnahme von Hilfe durch Ihre Familie. Auskunfts- und Mitwirkungspflicht Wer Sozialhilfe beantragt, muss über seine persönlichen und finanziellen Angelegenheiten Auskunft geben, soweit dies für die Gewährung von Sozialhilfe erforderlich ist. Dazu gehört das Einreichen der benötigten Unterlagen. Veränderungen in den Lebensumständen (z.b. Umzug, Arbeitsaufnahme, Änderung der Einkommensverhältnisse usw.) müssen sofort mitgeteilt werden. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt, kann keine Sozialhilfe bezahlt werden. Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit oder Teilnahme an einem Arbeitsintegrationsprogramm Jede Person, die Sozialhilfe bezieht, ist verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen und Arbeit anzunehmen. Steht auf dem freien Arbeitsmarkt keine Arbeit zur Verfügung oder besitzt die Person die Voraussetzungen nicht, kann sie verpflichtet werden, an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Von dieser Verpflichtung sind nur Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren ausgenommen sowie Personen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig sind. Verwandtenunterstützung Die im Schweizerischen Zivilgesetzbuch vorgesehene Unterstützungspflicht der Verwandten (Art. 328 f. ZGB) der hilfesuchenden Person ist bei der Gewährung wirtschaftlicher Hilfe angemessen zu berücksichtigen. Dabei wird die Unterstützungspflicht in auf- und absteigender Linie (Enkel, Kinder, Eltern, Grosseltern) geprüft. Rückerstattungspflicht Erhaltene Sozialhilfe ist zurück zu erstatten. Dabei wird auf die finanziellen Verhältnisse nach dem Sozialhilfebezug Rücksicht genommen. Die SKOS-Richtlinien H.9 geben über die genaue Berechnung der Rückerstattung näher Auskunft. Unrechtmässig bezogene Sozialhilfe ist sofort in voller Höhe zurück zu zahlen. Kürzung oder Einstellung der Sozialhilfe Sozialhilfeleistungen können gekürzt oder ganz eingestellt werden, wenn unrechtmässiger Leistungsbezug, grobe Pflichtverletzungen oder Rechtsmissbrauch vorliegen. Solche Kürzungen bzw. Einstellung müssen in Form einer beschwerdefähigen Verfügung schriftlich eröffnet und begründet werden. Vorgängig muss dem Sozialhilfeempfänger das rechtliche Gehör gewährt werden. Grundbedarf Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt umfasst die folgenden Ausgabenpositionen: Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, Bekleidung, Schuhe, Energieverbrauch (Elektrizität, Gas) ohne Wohnnebenkosten, laufende Haushaltsführung (Reinigung/Instandhaltung von Kleidern und Wohnung) inkl. Kehrrichtgebühren, kleine Haushaltsgegenstände, Gesundheitspflege ohne Selbstbehalte und Franchisen (z.b. selbst gekaufte Medikamente), Verkehrsauslagen inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa), Nachrichtenübermittlung (z.b. Telefon, Post, Internet), Unterhaltung und Bildung (Billag, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino Haustierhaltung), Körperpflege (Toilettenartikel, Coiffeur), Persönliche Ausstattung (z.b. Schreibmaterial), auswärts eingenommene Speisen und Getränke, Übriges (z.b. Vereinsbeiträge, Geschenke). Nicht inbegriffen sind die Miete inkl. Nebenkosten und die medizinische Grundversorgung. Parkstrasse 1, Postfach 535 Tel. 041 / / Brunnen Fax 041/ Internet:
14 Seite 2 Der Grundbedarf ist nach Haushaltsgrösse gestaffelt: Haushaltsgrösse Grundbedarf 1 Person 'Bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahre 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen 7 Personen Pro weitere Person plus Miete Es gelten folgende Mietzinslimiten (Miete i nkl. Nebenkosten): Haushaltsgrösse Maximale Miete 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen und generelles Maximum *509» 1* * *386.» 2*662-2*938.- Betrag pro Person (gemäss SKOS-Richtlinien H.11) Bewohnt jemand eine teurere Wohnung, so wird die höhere Miete bis zum nächsten Kündigungstermin anerkannt. Danach muss eine günstigere Wohnung gesucht werden, anderenfalls wird nur noch die anerkannte Höchstmiete angerechnet. Medizinische Grundversorgung Die Sozialhilfe übernimmt die obligatorische Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz. Freiwillige Zusatzversicherungen werden nicht übernommen. Arzt- und Spitalrechnungen sind dem Sozialdienst vorzulegen. Für Zahnbehandlungen und Brillen ist vor Beginn der Behandlung ein Kostenvoranschlag einzureichen und die Kostegutsprache der Behörde abzuwarten. Situationsbedingte Leistungen Im Einzelfall können weitere Leistungen wie Fahrtkosten, auswärtige Verpflegung, Fremdbetreuung der Kinder bei Erwerbstätigkeit, krankheits- und behinderungsbedingte Spezialauslagen, Prämien für Hausrat- und Haftpflichtversicherung und ähnliches gewährt werden. Diese Leistungen werden nur auf Antrag gewährt und knüpfen an Voraussetzungen der SKOS-Richtlinien an sowie liegen im Ermessen des Sozialdienstes. Einkommensfreibetrag (EFB) Sozialhilfeempfängerinnen, die einer Erwerbstätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt nachgehen, können einen Teil ihres Einkommens zusätzlich zur Sozialhilfe behalten. Dieser Teil richtet sich nach dem Arbeitspensum. Beschäftigungsgrad in % (100% = 180 Std./Mt) Freibetrag » Beschäftigungsgrad in % (100% = 180 Std./Mt.) Freibetrag Beschäftigungsgrad in % (100% = 180 StdJMt.) Freibetrag Abtretungserklärung Wenn Sozialhilfe als Vorschussleistung bis zur Zahlung einer anderen Leistung (Rente, Ergänzungsleistungen, Arbeitslosengeld u.a.) erhalten, ermächtigen Sie hiermit den Sozialdienst, die für diesen Zeitraum ausgezahlten Leistungen einzufordern und mit der Sozialhilfe zu verrechnen. Schweigepflichtentbindung Alle Personen und Stellen (Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Arbeitgeber, Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter, Rechtsanwälte usw.) werden ermächtigt, Auskünfte zu erteilen, die für die Abklärung des Sozialhilfeanspruches, Drittansprüchen sowie für die Rückerstattungs- und Verwandtenunterstützungspflicht notwendig sind. Hilfe zur Selbsthilfe Die Sozialhilfeorgane sind verpflichtet, den Betroffenen solche Hilfen anzubieten, die sie ermächtigen, eine Notlage abzuwenden oder ihre Situation selbständig zu verbessern bzw. zu stabilisieren. Verfügung Sozialhilfeempfängerinnen erhalten eine schriftliche Verfügung über die Gewährung der Sozialhilfe. Dieses Merkblatt ist Bestandteil der Verfügung.
15 Seite 3 Bestätigung Hiermit bestätige ich, Beeler Urs, geb , dass mir diese Richtlinien erklärt wurden und ich sie gelesen und verstanden habe. Ort/Datum Unterschrift
16 ü Gemeinde Ingenbohl 6440 Brunnen Soziales Unterlagen zum Sozialhilfegesuch Name / Vorname Adresse Beeler Urs Gersauerstr. 32, 6440 Brunnen Damit wir Ihr Gesuch bearbeiten können, benötigen wir zwingend folgende Unterlagen für alle im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder und Konkubinatspartner Kl Pass / Identitätskarte / Ausländerausweis Kl Mietvertrag inkl. aller Nachträge K] Nachweis Prämienverbilligung Krankenkassenprämien (IPV) Kl Kontoauszüge aller Konti der letzten zwölf Monate (Bank-, PC-, Sparkonti, Wertschriften) Kl Zahlungsbelege Wohnungsmieten der letzen zwölf Monate Arbeit Kl letzter Arbeitsvertrag / Lehrvertrag Kl Sämtliche Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate Kl Bei Selbstständigerwerbenden: Alle Unterlagen zu Einnahmen / Ausgaben der letzten 12 Monate Bei Arbeitslosigkeit Kl Bestätigung des Arbeitsamtes über erfolgte Anmeldung Kl Alle Verfügungen des Arbeitsamtes K Sämtliche Abrechnungen der ALV im laufenden Jahr Kl Kündigungsschreiben der letzten 3 Jahre Bei Arbeitsunfähigkeit Kl Arztzeugnis Bei Rentenbezug (AHV, IV, Unfall, Militär, BVG), EL sowie Hilflosenentschädigung Kl Sämtliche Rentenverfügungen Kl Alle Auszahlungsbelege der letzten 12 Monate Übrige Unterlagen Kl Policen Hausrat- u. Haftpflichtversicherung Kl Unterlagen Betreibungsamt Kl Unterlagen Stipendien Kl Fahrzeugausweis K Aktuelle Steuererklärung / Steuerverfügung Kl Auszug aus dem individuellen Konto (B) Parkstrasse 1, Postfach 535 Tel. 041 / / Brunnen Fax 041/ Internet:
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