Protokoll der 12. Sitzung der Arbeitsgruppe RDA (AG RDA) am 19. und 20. März 2014 in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main

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1 Arbeitsstelle für Standardisierung (AfS) 22. Mai 2014 Protokoll der 12. Sitzung der Arbeitsgruppe RDA (AG RDA) am 19. und 20. März 2014 in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main Status: Verabschiedet Ort:, Frankfurt am Main Zeit: 19. März 2014, 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr 20. März 2014, 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Teilnehmer Arbeitsgemeinschaft der Spezialbibliotheken Bayerische Staatsbibliothek Bibliotheksverbund Bayern Bibliotheksverbund Bayern Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg Karin Schmidgall Michael Beer Edith Dilber Siegfried Weith Silke Horny Katharina Meyer Heidrun Wiesenmüller Dorothea Barth (TOP 6) Renate Behrens-Neumann (Vorsitzende) Petra Feilhauer Christine Frodl Sarah Hartmann Reinhold Heuvelmann Viola Hofmann (TOP 6 8) Renate Polak-Bennemann Esther Scheven (TOP 5 8) 1

2 Constanze Schumann Wibke Weigand (TOP 5 10) Brigitte Wiechmann (TOP 5, Terminologie 10) ekz Bibliotheksservice GmbH Gemeinsamer Bibliotheksverbund Gemeinsamer Bibliotheksverbund Gemeinsamer Bibliotheksverbund Hessisches BibliotheksInformationsSystem Hessisches BibliotheksInformationsSystem Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen Informationsverbund Deutschschweiz Kantonsbibliothek Vadiana St. Gallen Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH Schweizerische Nationalbibliothek Staatsbibliothek zu Berlin Staatsbibliothek zu Berlin / Claudia Witzel Monika Müller Renate Berger Dr. Barbara Block Sylvia Langer Rita Albrecht Ingrid Dinges Anette Baumann Brigitte Block Vera Kriesten Anne Jolidon Brigitta Baltensweiler Josef Labner Verena Schaffner Christoph Boldini Beate Hultschig Karin Patzer Zeitschriftendatenbank Staatsbibliothek zu Berlin / Silke Sewing Zeitschriftendatenbank Vertretung für das Öffentliche Bibliothekswesen Loredana Pinna Entschuldigt Bayerische Staatsbibliothek Kooperativer Bibliotheksverbund Berlin- Brandenburg Kooperativer Bibliotheksverbund Berlin- Brandenburg Gabriele Meßmer Barbara Pfeifer Beate Herbst Viola Taylor 2

3 Protokoll Gabriele Görlich Edith Röschlau Ingeborg Töpler Tagesordnung: 1. Begrüßung, Organisatorisches 2. Protokoll der 11. Sitzung 3. Gremien 4. JSC 5. Regelwerk Beispiele in RDA Stand der verabschiedeten Anwendungsregeln Abstimmung der vorliegenden Anwendungsregeln Wiederaufnahme von zurückgestellten Regelwerksstellen Terminologie Ausarbeitung der Erläuterungen 6. Arbeitsergebnisse aus den Unterarbeits- und Themengruppen 7. Arbeitspaket Testphase 8. Arbeitspaket Schulungen 9. Aufträge aus der Sitzung 10. Verschiedenes 1. Begrüßung, Organisatorisches Frau Behrens begrüßt die Mitglieder und Gäste der AG RDA und eröffnet die 12. Sitzung. Die Tagesordnung wird mit der Ergänzung Beispiele in RDA unter TOP 5 angenommen. Da einige abzustimmende Anwendungsregeln von der Diskussion über mehrbändige Werke / Teil-Ganzes- Beziehungen abhängen, wird der Vorschlag angenommen, das Grundsatzpapier zu den mehrbändigen Werken und zu Teil-Ganzes-Beziehungen, das die Themengruppe Teil-Ganzes- Beziehungen erarbeitet hat, vorzuziehen und schon unter TOP 5 vor der Abstimmung der Anwendungsregeln zu besprechen. 3

4 2. Protokoll der 11. Sitzung Der Protokollentwurf mit Änderungen der 11. Sitzung wird mit zwei zusätzlich eingebrachten Änderungswünschen angenommen und somit verabschiedet. 3. Gremien AG KVA Die letzte Sitzung der AG KVA fand am 11. Februar 2014 statt. Schwerpunktthemen waren RVK (Regensburger Verbundklassifikation), CJK (Chinesisch/Japanisch/Koreanisch)- Katalogisierung und GND (Gemeinsame Normdatei). Die nächste Sitzung findet am 7./8. April 2014 in Wien statt. AG Verbund Das nächste Treffen der AG Verbund findet am 9. April 2014 in der DNB in Frankfurt am Main statt. EURIG Das jährliche Treffen der European RDA Interest Group findet am 25. April 2014 statt. Standardisierungsausschuss Der Standardisierungsausschuss wird am 26. Juni 2014 tagen. Derzeit laufen die Vertragsverhandlungen für eine gemeinsame Lizenz des RDA-Toolkits für Deutschland, Österreich und die deutschsprachige Schweiz. Es wird damit gerechnet, dass die Verhandlungen Ende März 2014 abgeschlossen sein werden. Für die Ausbildungseinrichtungen läuft die Lizenz in der bisherigen Form noch ein Jahr. Darüber hinaus sind noch einige Fragen bzgl. der Lizenzierung offen: - Gibt es für kleine Institutionen einen Zugang über Passwort? - In welcher Form soll die IP-Adresse gemeldet werden? - Haben deutsche Institute im Ausland, wie z. B. das Goethe-Institut in Rom oder das Max- Planck-Institut in Florenz, die Möglichkeit am Konsortium teilzunehmen? Es wird kurz auf die praktische Arbeit mit dem RDA-Toolkit eingegangen. Frau Wiesenmüller merkt an, dass die Hochschule der Medien in Stuttgart derzeit nur vier gleichzeitige Zugriffe hat und möchte diese Anzahl erhöhen. Herr Boldini und Frau Baltensweiler bemängeln, dass sie bei der Nutzung des Toolkits ein relativ schnelles Time-out haben. Die anderen Mitglieder der AG RDA können dies nicht bestätigen. Zur Frage, wie Hierarchien von mehrbändigen Werken abgebildet werden sollen, wurde in einem ersten Schritt vereinbart, den Ist-Stand beizubehalten und die einzelnen Hierarchien aufzuführen. Im anglo-amerikanischen Raum wird diese Verzeichnung bisher jedoch nicht angewendet, man beschreibt ein mehrbändiges Werk dort ohne hierarchische Untergliederung in einer Aufnahme. Die Frage, welche Vorgehensweise in Zukunft gewählt werden soll, muss in den Verbünden diskutiert werden. Gegebenenfalls kann sich die AG Verbund in ihrer nächsten Sitzung im April mit diesem Thema beschäftigen und dem Standardisierungsausschuss ein Papier zur Entscheidung für die kommende Sitzung vorlegen. Die EURIG wird sich im April ebenfalls mit dieser Thematik befassen. Frau Schaffner, als EURIG-Vorsitzende, wird der AG RDA in der nächsten Sitzung im Mai 2014 darüber berichten. 4

5 4. JSC Frau Frodl berichtet, dass das RDA-Revisionsverfahren 2013 abgeschlossen ist. Derzeit läuft die Korrekturphase. Alle Änderungen werden im nächsten Update des RDA-Toolkits am 22. April veröffentlicht. Im RDA-Revisionsverfahren 2014 werden voraussichtlich drei Proposals zu den Themen Codierungen, Teile der Bibel und Anhang A von den deutschsprachigen Institutionen und Verbünden zusammen mit anderen JSC Constituencys eingebracht werden. Die DNB wird in diesem Jahr voraussichtlich keine weiteren Proposals einreichen; Schwerpunkt wird die Einführung des Regelwerks sein. Für die Arbeiten im RDA-Revisionsverfahren ist die Expertengruppe Formalerschließung zuständig. Die JSC Working Group Places hat ihre Arbeit aufgenommen, als Chair wurde Robert Rendall, von den Columbia University Libraries bestimmt. In der JSC Music Joint Working Group hat Stephan Yusko sein Amt als Chair an Damian Iseminger, New England Conservatory Spaulding Library, Boston, Mass. übergeben. 5. Regelwerk Beispiele in RDA Das Thema Beispiele im Standard RDA gibt für die Einführung und Anwendung der RDA im deutschen Sprachraum derzeit Anlass zur Diskussion. Im Original-Regelwerkstext heißt es unter RDA 0.10: All examples illustrate elements as they would be recorded by an agency whose preferred language is English. In der deutschsprachigen Übersetzung wurde dies mit: Alle Beispiele illustrieren Elemente in der Form, wie sie von einer Agentur erfasst würden, deren bevorzugte Sprache Deutsch ist. übersetzt. Der englische Regelwerkstext und die dort enthaltenen Beispiele bilden eine (sprachliche und logische) Einheit. So beziehen sich deutschsprachige Beispiele im RDA-Originalstandard immer auf den Anwendungsfall agency whose preferred language is English. In der deutschen Übersetzung des RDA-Regelwerkstextes bietet sich derzeit jedoch ein uneinheitliches Bild: zum Teil sind Beispiele ins Deutsche übersetzt worden, zum Teil nicht. Dies erzeugt Schwierigkeiten beim Verständnis und der Anwendung des Regelwerks. Im Hinblick auf eine klare Vorgehensweise, insbesondere für die Erstellung der Schulungsunterlagen, werden folgende Lösungsansätze für die deutsche Übersetzung und die Anwendung der RDA im deutschen Sprachraum diskutiert: Lösungsansatz 1 Die Original-Beispiele werden unverändert beibehalten. Der letzte Satz unter RDA 0.10 müsste lauten: Alle Beispiele illustrieren Elemente in der Form, wie sie von einer Agentur erfasst würden, deren bevorzugte Sprache Englisch ist. (Darin einbezogen sind natürlich auch Beispiele in deutscher Sprache, die sich aber auf den Anwendungsfall agency whose preferred language is English beziehen und dort auch passen.) Beispiele für den Anwendungsfall Agentur, deren bevorzugte Sprache Deutsch ist werden in den Anwendungsregeln für den deutschsprachigen Raum verankert. Lösungsansatz 2 Die englischsprachigen Beispiele im Original werden komplett und konsequent auf den Anwendungsfall Agentur, deren bevorzugte Sprache Deutsch ist angepasst. Diesen Weg sind die Übersetzer im französischsprachigen Raum gegangen. 5

6 Der letzte Satz unter RDA 0.10 müsste dann lauten: Alle Beispiele illustrieren Elemente in der Form, wie sie von einer Agentur erfasst würden, deren bevorzugte Sprache Deutsch ist. Frau Oehlschläger hat im Vorfeld zu den vorgestellten Lösungsansätzen Stellung genommen, da sie an der Sitzung nicht teilnehmen kann. Sie weist darauf hin, dass zwar der Standardisierungsausschuss Deutsch als Arbeitssprache beschlossen hat, dass aber von Anfang an dem Prinzip gefolgt wurde, eine deutsche Übersetzung des Regelwerkstextes und keine deutsche Ausgabe/Version von RDA zu erstellen. Der Übersetzungsvertrag besagt, dass unter bestimmten Bedingungen minor modifications as needed to prepare the translation in accordance with local practice gemacht werden dürfen. Die notwendigen Anpassungen bei Lösungsansatz 2 sieht Frau Oehlschläger jedoch nicht mehr als minor modifications an, da an vielen Stellen Weglassungen, Ergänzungen oder der Tausch von Beispielen notwendig wären. Auch müsste die komplette Transliterationspraxis angepasst werden. Der Aufwand dafür wäre auf unserer Seite relativ hoch, und es wäre künftig kaum mehr nachvollziehbar, an welchen Stellen im Standard selbst diese Änderungen vorgenommen wurden. Für die Schulungen und die praktische Arbeit mit dem Regelwerk wird es als wichtig erachtet, dass die deutschen Beispiele mit dem deutschen Regelwerkstext übereinstimmen und diesen illustrieren. Zu prüfen ist, wie andere Länder bzw. Sprachgruppen mit dieser Problematik verfahren. In der französischen Übersetzung des RDA-Toolkit wurden die Beispiele komplett in Französisch übersetzt. Darüber hinaus muss geklärt werden, wie Deutsch als Arbeitssprache vom Standardisierungsausschuss definiert wird. Die AG RDA holt ein Meinungsbild zu den vorgeschlagenen Lösungsansätzen ein. 13 Verbünde/Institutionen sprechen sich für Lösungsansatz 2 aus. Lösungsansatz 1 bekommt 2 Zustimmungen, es gibt keine Enthaltungen. Stand der verabschiedeten Anwendungsregeln Alle bisher vorliegenden Anwendungsregeln wurden redaktionell bearbeitet und Ende Februar 2014 an ALA Publishing geschickt. In der 13. Kalenderwoche werden Frau Oehlschläger und Frau Behrens mit ALA Publishing das weitere Vorgehen besprechen. Es soll die Möglichkeit geprüft werden, neue Anwendungsregeln und Korrekturen der verlinkten AWR von der Redaktion in der DNB selbst in das RDA-Toolkit einzubringen, was eine größere Flexibilität in den Arbeitsabläufen bedeuten würde. Ein zweites Paket Anwendungsregeln wird in Kürze zusammengestellt und dem Standardisierungsausschuss im schriftlichen Beschlussverfahren vorgelegt. Die Anwendungsrichtlinien sollen mit dem August-Release des RDA-Toolkit zur Verfügung stehen. Es wird vereinbart, die Reihenfolge der Anwendungsregeln festzulegen, wenn zu einer RDA- Regelwerksstelle mehrere AWR formuliert wurden. Im Ereignisfall sollen zuerst die Regelungen zu den Monografien, und danach die zu den fortlaufenden Sammelwerken aufgeführt werden. Die Frage, ob man bei den Beispielen, die in den Anwendungsregeln enthalten sind, Scans der Titelseiten verlinken könnte, muss noch rechtlich geklärt werden. Es gibt außerdem von ALA Publishing bisher noch keine Aussage, ob für jede Regelwerksstelle, an der eine AWR aus dem deutschen Sprachraum formuliert wurde, ein 6

7 Einzeldokument erstellt und verlinkt wird oder ob alle Anwendungsregeln, Erläuterungen und Beispiele zu bestimmten Bereichen in einem Dokument zusammengefasst werden und diese mittels Buttons direkt ansteuerbar sind, ähnlich der Form, wie man sie bisher von den LC-PCC PS kennt. Im Wiki wurden über eine Meinungsbildabfrage im Vorfeld der Sitzung mehrere Vorschläge eingebracht, welche Abkürzung auf dem Button im RDA-Toolkit verwendet werden soll und wie diese Richtlinien heißen werden ( Die AG RDA einigt sich darauf, das Kürzel D-A-CH für den Button im Toolkit festzulegen, da dies eine international geläufige und verständliche Abkürzung ist. Es handelt sich dabei um ein Kunstwort für Deutschland, Österreich und die Schweiz und damit den größten Teil des deutschen Sprachraums. Herr Boldini weist darauf hin, dass dies für die Westschweiz nicht zutrifft. Als vollständiger Name, zusammenfassend für Anwendungsregeln, Erläuterungen, Beispiele und weitere Arbeitshilfen wird die Bezeichnung Anwendungsrichtlinien für den deutschen Sprachraum festgelegt (s. a. die Präsentation zu diesem Thema Abstimmung der vorliegenden Anwendungsregeln Um die nun folgende Diskussion der neu erarbeiteten Anwendungsregeln mit Informationen zu unterlegen, stellt die Themengruppe Teil-Ganzes-Beziehungen, Gruppe C1 ihr erarbeitetes Grundsatzpapier vor. Außerdem wurden im Vorfeld der Sitzung von dieser Gruppe mehrere Meinungsbilder über das Wiki abgefragt. Zunächst mussten zwei Festlegungen im Bereich der monografischen Reihen getroffen werden ( Die erste Frage lautete: Soll bei gezählten monografischen Reihen (RAK: gezählten Schriftenreihen) eine hierarchische Beschreibung erfolgen, d. h. Aufnahme der Reihe + Stücktitelaufnahmen + Verknüpfung? In der folgenden, kontrovers geführten Diskussion, weist Frau Wiesenmüller darauf hin, dass die AG RDA schon bei RDA 2.12 festgelegt hat, die ISSN der Reihe nicht beim Stücktitel anzugeben, sondern in einer Gesamttitelaufnahme und dass diese deshalb unabdingbar ist. Es werden jedoch auch andere Arbeitsweisen aus den Verbünden geschildert, bei denen der Stücktitel und eine Gesamttitelaufnahme nicht miteinander verlinkt werden. Herr Beer berichtet von der laufenden Übernahme von Casalini-Daten in B3Kat, bei denen ganz auf die Angabe von Serienverknüpfungen verzichtet wird. Frau Polak-Bennemann unterstreicht, dass die derzeitige Praxis nicht verändert werden sollte, es sei denn sie ist durch RDA vorgegeben. Die Anwendungsregel zu dieser Problemstellung soll beide Möglichkeiten erlauben, die Institutionen werden aufgefordert, eigene Richtlinien zu erarbeiten. Eine erneute Abstimmung unter den Mitgliedern der AG RDA ergibt eine Zustimmung von 7 Stimmen für die vollständige Freigabe der Entscheidung, wie an dieser Stelle vorzugehen ist, während 8 Verbünde/Institutionen sich dafür aussprechen, zumindest im Bereich der Eigenkatalogisate der vorgeschlagenen hierarchischen Beschreibung inklusive Verknüpfung zu folgen und nur bei Fremddatenübernahme darauf zu verzichten. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei Verlegerserien) sollen jedoch Ausnahmen vom Grundprinzip möglich sein. Die zweite Frage war: Soll bei ungezählten monografischen Reihen (RAK: ungezählten Schriftenreihen) eine hierarchische Beschreibung erfolgen? 7

8 Hier war das Meinungsbild eindeutig: 11 Verbünde/Institutionen lehnen eine hierarchische Beschreibung bei ungezählten monografischen Reihen ab, 4 Mitglieder plädieren dafür, beide Möglichkeiten zuzulassen. Es folgt die Vorstellung des Grundsatzpapiers aus der Themengruppe Teil-Ganzes- Beziehungen ( Man nimmt die Diskussion aus der vergangenen Sitzung wieder auf, in der geklärt werden muss, wie viele Ebenen in der hierarchischen Beschreibung abgebildet werden sollen. Im Protokoll der 11. Sitzung ist festgehalten: Die Themengruppe Teil-Ganzes-Beziehungen wird die zweite Variante näher beschreiben, die Anzahl der abzubildenden Ebenen auf zwei reduzieren und damit dem schon gefällten Entschluss der AG Verbund entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die zweite Ebene nicht immer die unterste Ebene sein muss. Herr Heuvelmann legt dar, dass seiner Meinung nach die Beschreibung von mehrbändigen Stücktiteln nicht unter diese Reglementierung auf zwei Ebenen fällt. Die Vertreterinnen von HeBIS berichten, dass in ihrem Verbund alle benötigten Elemente auf zwei Ebenen angegeben werden und diese auch retrievalfähig sind, was bedeutet, dass keine weiteren Ebenen nötig sind. Der Vorschlag wird dahingehend formuliert, es jedem Verbund/jeder Institution zu überlassen, wie die Stufen abgebildet werden (unter der Prämisse, dass alle Elemente vorhanden sind). Frau Polak-Bennemann unterstreicht, dass die Struktur der Beschreibung keine Katalogisierungsfrage ist, d. h. dass von Regelwerksseite keine Regelungen nötig sind. Dies ist eine Aufgabe, die von der Implementierung zu lösen sein wird. Das Grundsatzpapier wird von der TG Teil-Ganzes-Beziehungen noch einmal überarbeitet. Die TG Implementierung muss diesen Sachverhalt prüfen. Der Beschluss der AG RDA aus der 11. Sitzung, dass bei der hierarchischen Beschreibung die Anzahl der abzubildenden Ebenen auf zwei reduziert wird, ist aufgrund der neuen Diskussion und der neuen Erkenntnisse somit aufgehoben. Für den Umfang der hierarchischen Beschreibung wird unter den Mitgliedern der AG RDA folgendes Meinungsbild erarbeitet und mit 10 Zustimmungen, 2 Ablehnungen und 3 Enthaltungen formuliert: Wir betrachten die hierarchische Beschreibung als eine Beschreibung. Die Anforderungen an die Kern- und Zusatzelemente müssen in dieser Beschreibung als Ganzes erfüllt sein. Es müssen nicht zwingend alle Standardelemente auf allen Ebenen vorkommen. Dieses Meinungsbild nimmt die TG Teil-Ganzes-Beziehungen, Teil C 1 und C 2, mit und erarbeitet für die Mai-Sitzung eine Vorlage. Das Meinungsbild zu Zusammenstellungen, Compilations, RDA ( der Themengruppe Teil-Ganzes-Beziehungen, Teil B steht ebenfalls im Zusammenhang mit der oben aufgeführten Diskussion und wird in der nächsten Sitzung im Mai behandelt. Eine weitere Meinungsbildabfrage wurde von Frau Wiesenmüller zu RDA eingebracht ( Die Frage lautete: Welche Zusammenstellungen sollen unter den ersten Satz von ( If a compilation of works is known by a title that is used in resources embodying that compilation or in reference sources, apply the instructions at ) fallen, also nicht gemäß bis behandelt werden? 8

9 Die Vorabstimmung ergab kein eindeutiges Bild, die Diskussion in der Sitzung wird kontrovers geführt. Man weist darauf hin, dass die AG RDA bereits entschieden hat, keine Formaltitel zu bilden und dass deshalb RDA nicht anzuwenden ist. Das EURIG Discussion Paper 6JSC/EURIG/Discussion/3 wurde nicht angenommen. Eine erneute Abstimmung ergibt eine Zustimmung von 5 Stimmen für die vorgeschlagenen Optionen 1 und 2, 6 Stimmen für die Optionen 3 und 4 und 4 Enthaltungen. Die nun folgende Entscheidung zwischen den Optionen 3 und 4 bringt 5 Stimmen für die Option 3, 6 Stimmen für die Option 4, 4 Verbünde/Institutionen enthalten sich. Die Option 4 lautet: Alle Zusammenstellungen mit einem übergeordneten Titel, egal ob dies ein distinctive title ist oder nicht. Dies war der ursprüngliche Vorschlag für die Erläuterung bei Diese Interpretation entspricht jedoch nicht der angloamerikanischen Praxis (egal, in welcher Ausprägung) und ist auch nicht mit dem RDA-Wortlaut a commonly known title in Einklang zu bringen. Sie ist, wie schon im Text darauf hingewiesen, nicht RDA-gerecht und soll als Vorlage mit einer Begründung für die Abweichung zur Entscheidung dem Standardisierungsausschuss vorgelegt werden. Die Möglichkeit, an dieser Regelwerksstelle eine Alternative durch ein Proposal oder ein Discussion Paper einzubringen wird angesprochen. Frau Weigand weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausnahmen, die unter RDA für Musik-Ressourcen aufgeführt werden, auch in dieser Form angewendet werden. Die Themengruppe Teil-Ganzes-Beziehungen wird eine Anwendungsregel erarbeiten und zur Abstimmung einbringen. Die zweite und dritte Frage, die in diesem Meinungsbild außerdem entschieden werden sollten, werden nach der Entscheidung zur ersten Frage als nicht mehr relevant betrachtet und entfallen. Es folgt nun die Besprechung der formulierten Anwendungsregeln Comprehensive description Analytical description Hierarchical description Titles of parts, sections, and supplements Die vorgeschlagenen Anwendungsregeln zu den betreffenden RDA-Regelwerksstellen werden im Rahmen der Diskussion zu mehrbändigen Werken / Teil-Ganzes-Beziehungen für die Mai-Sitzung zurückgestellt. Es wird außerdem eine Definition für den Begriff Medienkombination gewünscht Collective title and titles of individual contents Die vorgeschlagenen Anwendungsregeln zu den beiden optionalen Ergänzungen werden inhaltlich angenommen. Die Anwendungsregel zur zweiten optionalen Ergänzung soll allgemeiner formuliert werden. Die Zustimmung zu diesen Regelungen ist einstimmig, es gibt keine Enthaltungen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine Definition des Begriffs compilations im RDA-Standard fehlt und ergänzt werden muss. Frau Frodl wird gebeten, dies an das JSC weiterzuleiten Recording changes in the title proper - Multipart monographs Die von der TG TGB, Teil C eingebrachte Anwendungsregel wird angenommen. 9

10 Recording changes in parallel titles proper, Multipart monographs Der von der TG TGB, Teil C eingebrachte Vorschlag für die Anwendungsregel wird um den Formulierungsvorschlag vom hbz ergänzt und so angenommen Recording later titles proper 13 Verbünde/Institutionen (bei 2 Enthaltungen) sprechen sich dafür aus, die allgemein gehaltene Anwendungsregel Liegt ein späterer Haupttitel vor, siehe AWR zu RDA zu streichen. Die Anwendungsregel zur Alternative wird einstimmig angenommen Recording changes in statements of responsibility - Multipart monographs Die von der TG TGB, Teil C eingebrachte Anwendungsregel wird angenommen. 2.5 Edition statement Edition statements relating to issues or parts Recording changes in edition statements - Multipart monographs Die vorgeschlagenen Anwendungsregeln werden zurückgestellt und im Gesamtkontext zu Werken / Teil-Ganzes-Beziehungen besprochen Multipart monographs Der formulierten Anwendungsregel zu den beiden vorhandenen Alternativen wird zugestimmt Recording date of publication Die von Frau Wiesenmüller, Herrn Boldini und Frau Weigand erarbeitete Anwendungsregel wird angenommen Date of publication not identified in a single-part resource Frau Wiesenmüller, Herr Boldini und Frau Pfeifer haben für diese Regelwerksstelle eine umfangreiche Anwendungsregel formuliert. Frau Wiesenmüller wird noch eine Ergänzung ( Copyright des Filmes ) vornehmen, der AWR wird zugestimmt Basic instructions on recording distribution statements, Multipart monographs Basic instructions on recording manufacture statements, Multipart monographs Die vorgeschlagenen Anwendungsregeln aus der TG Teil-Ganzes-Beziehungen werden angenommen Recording copyright dates Die Anwendungsregel, die die UAG Musik in Zusammenarbeit mit Frau Wiesenmüller und Herrn Boldini erarbeitet hat, wird angenommen Separately numbered issues or parts, Multipart monographs Die vorgeschlagene Anwendungsregel wird zurückgestellt More than one identifier for the manifestation Die Anwendungsregel zur optionalen Ergänzung wird zurückgestellt. Die vorgeschlagene Anwendungsregel zur Alternative wird angenommen Basic instructions on recording identifiers for the manifestation, Qualification Die von der TG Teil-Ganzes-Beziehungen erarbeitete AWR wird zurückgestellt. 10

11 Change in publication statement - multipart monographs Change in distribution statement - multipart monographs Change in manufacture statement - multipart monographs Die vorgeschlagenen Anwendungsregeln zu den Alternativen werden angenommen Change in series statement - multipart monographs and serials Die erarbeiteten Anwendungsregeln werden inhaltlich angenommen, sollen allerdings wie folgt umformuliert werden: Bei mehrteiligen Monografien liegt das Befolgen der Grundregel bzw. das Anwenden der Alternative in Ihrem Ermessen. Bei fortlaufenden Sammelwerken wenden Sie die Alternative nicht an Resources consisting of more than one carrier type Die vorgeschlagene AWR wird im Rahmen der Diskussion zu mehrbändigen Werken / Teil- Ganzes-Beziehungen für die Mai-Sitzung zurückgestellt Recording extent Die Alternative zur Grundregel an dieser RDA-Stelle setzt sich aus den Unterpunkten a) und b) zusammen. Die vorgeschlagene Anwendungsregel wird nach Punkt a) und b) getrennt abgestimmt. 13 Verbünde/Institutionen stimmen der AWR bei Punkt a) zu (bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung), der Unterpunkt b) erhält 8 Ja-Stimmen (3 Nein- Stimmen, 4 Enthaltungen). Die Anwendungsregel gilt im Ganzen als angenommen Extent of text, Continuously paged volumes Extent of text, Individually paged volumes Extent of text, More than one portfolio or case Die vorgeschlagenen Anwendungsregeln werden im Rahmen der Diskussion zu mehrbändigen Werken / Teil-Ganzes-Beziehungen zurückgestellt Note on extent of manifestation, Score and parts in a single physical unit Die von der UAG Musik eingebrachte Anwendungsregel wird angenommen General guidelines on identifying works and expressions, Works issued as multipart monographs Die vorgeschlagene Anwendungsregel wird im Rahmen der Diskussion zu mehrbändigen Werken / Teil-Ganzes-Beziehungen zurückgestellt Title of a musical work, Incomplete compilations Nachdem der Begriff Sammlung durch Zusammenstellung ersetzt wurde, kann der erarbeiteten AWR zugestimmt werden Other distinguishing characteristics of the expression of a musical work, Vocal and chorus scores Die vorgeschlagene Anwendungsregel wird angenommen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass in einer deutschen Übersetzung der RDA Gepflogenheiten im deutschen Sprachgebrauch besser abgebildet werden sollen. Viele Begriffe sind aus einem anderen kulturellen Kontext entstanden und lassen sich nach Meinung der Gruppe nur schwer passgenau übersetzten. Dazu gehören einige Begriffe aus dem Bereich der Musik und der Karten. Die Problematik wird international diskutiert. Eine Lösung könnte darin bestehen, im RDA-Glossar Erläuterungen anzubringen, dass bestimmte Begriffe (wie z. B. Chart im Bereich Karten oder Gesangspartitur im Bereich Musik) nicht verwendet werden. Hilfreich wäre es außerdem, wenn im Glossar der 11

12 deutschen Übersetzung die entsprechenden englischen Begriffe eingefügt werden könnten. Es soll beim JSC geklärt werden, ob diese Möglichkeiten bestehen. Insbesondere in den Schulungen soll auf diese Problematik hingewiesen und gezielt auf problembehaftete Begriffe aufmerksam gemacht werden. Gegebenenfalls kann im Vorwort zum Glossar das Problem geschildert werden Two or more parts (musical work) Vocal and chorus scores Die von der UAG Musik eingebrachten Anwendungsregeln werden angenommen. 7.2 Nature of content Von der TG Formangaben wurde eine Anwendungsregel ausgearbeitet. Diese wird inhaltlich mit 12 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen und einer 1 Nein-Stimme angenommen. Der Begriff Kongressschrift wird durch Konferenzschrift ersetzt. Die Anwendungsregel wird von dieser Stelle aus nach umgehängt. Die Begriffe aus der Liste sollten in der Katalogisierung erfasst werden, da nicht an allen Bibliotheken Inhaltserschließung gemacht wird. Es wird noch die Entscheidung zu treffen sein, ob man an dieser Stelle mit Normdatenverknüpfungen oder mit Codes arbeiten will. Zur weiteren Klärung geht diese Frage an die TG Implementierung. Darüber hinaus soll die Liste der Formangaben dem Bereich Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, um gegebenenfalls spezielle Begriffe zu ergänzen Recording the format of notated music Der vorgeschlagenen AWR aus der UAG Musik wird zugestimmt Contributor Recording contributors Die vorgeschlagenen Anwendungsregeln werden inhaltlich angenommen. Allerdings soll bei RDA 20.2 eine neue Formulierung erarbeitet werden Related manifestation Die hier formulierte Anwendungsregel der TG Sekundärausgaben ist noch nicht abstimmungsreif und wird deshalb vorerst zurückgestellt. Die vorgeschlagene Anwendungsregel der TG TGB, Teil B1 für C, Medienkombinationen wird im Rahmen der Diskussion zu mehrbändigen Werken / Teil-Ganzes zurückgestellt Related item An dieser Stelle ist in der Abstimmungsplattform ein Vermerk zur Kenntnisnahme aus der TG Sekundärausgaben angebracht, der nicht abgestimmt werden muss. Ergänzend zu den Abstimmungen der ausgearbeiteten Anwendungsregel macht Frau Wiesenmüller darauf aufmerksam, dass die Praxisregeln für Nachdrucke aus der AG KVA noch an RDA angepasst werden müssen. Dieses Thema soll als Anwendungsregel erarbeitet und in den Standard eingebracht werden. Frau Wiesenmüller und Frau Jolidon werden eine AWR formulieren. Wiederaufnahme von zurückgestellten Regelwerksstellen ( Frau Behrens stellt kurz die für die Sitzung zusammengestellten Listen vor, die jetzt zur schnelleren Übersicht sowohl numerisch nach RDA-Regelwerksstellen als auch nach Bearbeitern sortiert vorliegen 12

13 Aus Zeitgründen kann in der Sitzung nicht weiter auf diese Regelwerksstellen, von denen viele schon im Vorfeld der Sitzung bearbeitet werden konnten, eingegangen werden. Terminologie Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen einige Meinungsbildabfragen bzw. Vorschläge im Wiki und in der Liste Terminologiearbeit AG RDA ( vor. Für die Schulungsunterlagen ist es wichtig, einige Termini jetzt festzulegen: o Authorized access point normierter Sucheinstieg Dieser zusammengesetzte Begriff wird getrennt abgestimmt. Für die Übersetzung von authorized als Normierter... gibt es 9 Zustimmungen und 6 Stimmen für Haupt.... Access point soll nach Meinung von 9 Verbünden/Institutionen übersetzt werden mit Sucheinstieg (bei 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung) Die vollständige Übersetzung von authorized access point soll demnach heißen: Normierter Sucheinstieg. o place Sitz (Kapitel 11) bzw. Geografikum (Kapitel 16 und Anhang A) Die Übersetzung von place muss kontextabhängig erfolgen. 9 Institutionen sprechen sich für Sitz in Kapitel 11 aus (4 würden Ortsangabe des Hauptsitzes bevorzugen, 2 stimmen für Ort des Hauptsitzes ). In Kapitel 16 und in Anhang A stimmen 11 Verbünde/Institutionen für die Verwendung von Geografikum. Die Übersetzung von place in Kapitel 9 wird zunächst einmal zurückgestellt. Für die Schulungen bleibt die Übersetzung vorerst bei Geburtsort für place of birth und bei Sterbeort für place of death bestehen. o section Untergliederung ( ) bzw. Regelwerksstelle (Kapitel 6) 12 Mitglieder der AG RDA stimmen für die Verwendung von Untergliederung bei RDA , 3 Verbünde/Institutionen enthalten sich. In Kapitel 6 (z. Bsp ) sprechen sich 13 Verbünde/Institutionen dafür aus, den Begriff mit Regelwerksstelle zu übersetzen, 2 enthalten sich der Stimme. Über hinausgehende Regelwerksstellen müssen noch benannt werden. Frau Hultschig wird dies prüfen und weitere Stellen melden. o reference source Nachschlagewerk 11 Mitglieder stimmen dafür, den bisher verwendeten Begriff Nachschlagequelle durch Nachschlagewerk zu ersetzen, es gibt 4 Enthaltungen. o conventional collective title Formaltitel Zur Abstimmung stehen die Begriffe Formaltitel (mit 10 Zustimmungen), formaler Sammlungstitel (mit 2 Zustimmungen) und formaler Kollektivtitel (keine Zustimmungen). Es gibt 3 Enthaltungen. Frau Schaffner wird ihre Bearbeitung zur Übersetzung des Begriffes Aggregate den Mitgliedern der AG RDA zur Prüfung erneut zur Verfügung stellen. In der Liste Terminologiearbeit AG RDA im Wiki soll eine Priorisierung der Änderungswünsche vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf die Liste Korrekturwünsche für die Übersetzung hingewiesen. In diese Liste sollen Hinweise auf Korrekturen eingebracht werden, die nicht unter den Aspekt Terminologiearbeit fallen. Die Teilnehmer wünschen sich präzise Rückmeldungen über angenommene bzw. abgelehnte Vorschläge. 13

14 Ausarbeitung der Erläuterungen ( Es wird auf die rda-wiki-kooperativ-seite hingewiesen, auf welcher Inhalte und Hinweise zu Erläuterungen zusammengestellt werden. Durch die Tests in der DNB hat sich herausgestellt, dass an verschiedenen Stellen noch weitere Erläuterungen benötigt werden. Für die Normdaten sind diese bereits fertiggestellt. Im Bereich Titeldaten werden die Ausformulierungen für die notwendigen Erläuterungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 6. Arbeitsergebnisse aus den Unterarbeits- und Themengruppen Unterarbeitsgruppe fortlaufende Sammelwerke ( Frau Witzel berichtet aus der Arbeit der UAG fs. Es fanden bisher zwei Sitzungen und mehrere Telefonkonferenzen statt, die Gruppe wird sich am 1. April 2014 zur nächsten Sitzung in Frankfurt treffen. Die im Themenspeicher vorgesehenen Arbeitspunkte sind bis auf vier Themenkomplexe bearbeitet. Es gibt noch Detailfragen, die aber keine Anwendungsregeln nach sich ziehen werden, sondern die gegebenenfalls in Erläuterungen umgesetzt werden. Die vier offenen Themen sind: - Erscheinungsverlauf/Erscheinungsjahr - Werke - Erläuterungen für in Beziehung stehende Werke, Expressionen, Manifestationen - Abgrenzung Alle Ergebnisse bzw. Teilergebnisse sind auf den Wiki-Seiten der UAG fs zusammengestellt. Unterarbeitsgruppe Musik ( Frau Weigand, als Leiterin der UAG Musik, berichtet, dass die UAG Musik den Regelwerksdurchgang RDA Ende Februar 2014 abgeschlossen hat. Die Liste der offenen Regelwerksstellen wurde intensiv geprüft und bearbeitet. Bei der 4. Sitzung der UAG Musik am wurden weitere, zu bearbeitende Themengebiete benannt, zum Teil priorisiert und Zuständigkeiten festgelegt. Folgende Themengebiete wurden priorisiert: - Implementierung - Form- und Gattungsbegriffe / Besetzungsangaben - Themengebiet Teil/Ganzes - Themengebiet Werke der Musik Kleine Arbeitsgruppen werden Themen weiter bearbeiten und zur Abstimmungsreife bringen. Als wichtig wird die Vernetzung mit den Themengruppen der AG RDA erachtet. Es sind weiterhin 14-tägige Telefonkonferenzen geplant. Die nächste Sitzung findet am statt. Die UAG Musik nutzt Best Practices for Music Cataloging Using RDA and MARC21 als Referenz zur Katalogisierungspraxis in den USA. Die aktualisierte Version 1.0 wurde Ende Februar 2014 veröffentlicht. Unterarbeitsgruppe GND ( Die UAG GND erarbeitet derzeit die Schulungsunterlagen für die Implementierung der RDA in der GND ab dem 1. Juli Erste Schulungen werden bereits im Mai und Juni stattfinden. Der gesamte Umstiegsprozess soll am 15. Oktober beendet sein. Generell werden die RDA-Schulungsunterlagen einen modularen Aufbau haben. 14

15 Da die Schulungsunterlagen von allen Verbünden und Institutionen der AG RDA genutzt werden sollen, wurde ein Folienmaster entwickelt, der in der Sitzung vorgestellt wurde. Themengruppe Schulungen Die Themengruppe wird Ende April 2014 einberufen. Gleichzeitig wird eine Doodle-Umfrage für das erste Treffen erfolgen. Themengruppe Kunst Bereits in der 11. Sitzung der AG RDA wurde angeregt, eine Themengruppe Kunst zu gründen. Die Mitglieder der AG RDA befürworten einstimmig diese Einrichtung. Frau Wiesenmüller wird diese Gruppe koordinieren und mit weiteren Kolleginnen und Kollegen die Gebiete Ausstellungskataloge, Kunstbände u. a. beleuchten. Sie bittet um zusätzliche Mithilfe und Unterstützung. Themengruppe NBM (Non-Book-Material) Da RDA für alle Materialien gleichermaßen gilt, wurde bisher keine eigene Themengruppe zu Non-Book-Material gebildet. Unter Umständen wird dies jedoch notwendig. Um dies zu entscheiden, hat sich Frau Dr. Block bereit erklärt, Probleme und Aufgaben zu sammeln. Vorerst sollen diese Themen in den Verbünden beraten werden. Themengruppe Werke-Regelwerk ( Die TG Werke-Regelwerk hat sich erst vor kurzem zusammengefunden. Ein erster Entwurf des Aufgabenprofils wurde im März 2014 erarbeitet und auf die Wiki-Seite der Themengruppe eingestellt. Dazu gehören RDA-Regelungen zu Werken und Vorschläge zur Implementierung für die Erfassung von Werken. Es wurde damit begonnen, Aufgaben zu präzisieren. Erste Telefonkonferenzen sind geplant. Im Kontext des Themas Werke stellt Frau Sewing ihr erarbeitetes Papier Stellungnahme der ZDB zur Umsetzung von Werken und Expressionen bei fortlaufenden Sammelwerken vor. Das Papier ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Im ersten Teil werden Fragen zum Regelwerk und im zweiten Teil Fragen zum Verfahren der Umsetzung gestellt. Hierin eingebettet sind 3 Meinungsbildabfragen. Zu 1) Werkebene: Die Regelungen zu Werken, die schon für die Monografien getroffen wurden, werden auch im Bereich der fortlaufenden Sammelwerke übernommen. Der Werktitel wird als eigenes Datenelement nur dann angegeben, wenn Manifestations- und Werktitel ungleich sind oder wenn Merkmale/Attribute zur Unterscheidung anzugeben sind. Zur Feststellung der Gleichnamigkeit von Werken wird der normierte Sucheinstieg (authorized access point) verglichen, nicht nur der Werktitel. Die technischen Verfahren sollen hierbei gesondert behandelt werden. Dieser Vorschlag erzielte 13 Zustimmungen bei 2 Enthaltungen. Man weist explizit darauf hin, dass es im Bereich fortlaufende Sammelwerke nicht so häufig vorkommt, dass zwei identische Titel zu einem Werkcluster zusammengeführt werden müssen, vielmehr liegt hier das Hauptaugenmerk auf der Unterscheidung von verschiedenen Werken mit gleichem Titel. Zu 2) Die LC-PCC PS zu RDA werden mit folgender Ausnahme angewendet: Serials (including numbered and unnumbered monographic series), 2. Choice of qualifying term, b. other situations descriptive data elements (e. g., edition statement carrier type). Somit werden z. B. Ausgabevermerke, Datenträgertypen nicht als unterscheidende 15

16 Attribute herangezogen. 13 Institutionen entscheiden sich, diesen Aspekt nicht anzuwenden, 2 Institutionen enthalten sich. Zu 3) Das Clusteringverfahren kann bei fortlaufenden Sammelwerken keine gleichnamigen Titel unterscheiden. Es kann nur bei verknüpften Datensätzen (Sprachausgaben, Materialarten) eingesetzt werden. Da dieser Sachverhalt in Verbindung mit Anhang J, Beziehungskennzeichnungen, steht, wird dieser weiter in der TG Implementierung behandelt. Sobald dazu Ergebnisse vorliegen, wird der Aspekt in der UAG fs wieder aufgenommen. Themengruppe Teil-Ganzes-Beziehungen ( Die Arbeitsergebnisse dieser Themengruppe wurden unter TOP 5, Abstimmung der vorliegenden Anwendungsregeln vorgelegt und besprochen. Themengruppe Konferenzen usw. (früher Kongresse) ( Zum Thema Haupttitel/Zusatz bei Konferenzen wurde im Vorfeld der Sitzung ein Meinungsbild abgefragt Die Themengruppe Konferenzen hat ein Gesamtpapier mit Stellungnahmen erarbeitet, es liegt jedoch noch kein Gesamtergebnis vor. In der 13. Kalenderwoche wird weiter an diesem Papier gearbeitet und das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung der AG RDA zur Abstimmung eingebracht werden. Themengruppe Relationship designator / Beziehungskennzeichnung ( In der Meinungsbildabfrage dieser Themengruppe sollten vier Sachverhalte im Vorfeld der Sitzung geklärt werden: 1. Grundsatzfragen 1. A) Beziehungen auf unterschiedlichen Ebenen. Im allgemeinen Bereich wird entschieden, dass bei Beziehungen auf verschiedenen Ebenen immer nur eine Beziehung erfasst wird, und zwar die höchstwertige. Dies ist auch die Beziehungskennzeichnung, für die sich die TG Implementierung ausgesprochen hat. 1. B) Geschlechtsspezifische Beziehungskennzeichnung Die Beziehungskennzeichnungen sollen als MARC relator codes erfasst bzw. ausgetauscht werden. Es ist deshalb nicht möglich, je nach Sachlage eine männliche oder eine weibliche Form zu verwenden. Jedoch bleibt es jeder Institution bzw. jedem Verbund freigestellt, ob die Beziehungskennzeichnungen als generisches Maskulinum oder in einer geschlechtsneutralen Form (z. B. Herausgeber/-in ) angezeigt werden. 2. Terminologie Für den Bereich Terminologie werden folgende Verabredungen zur Übersetzung getroffen: - dedicatee Widmungsempfänger (dies ist auch im Archivbereich ein gebräuchlicher Begriff) - honouree Gefeierter (10 Zustimmungen, 4 Enthaltungen) - host institution gastgebende Institution - issuing body herausgebendes Organ (hierbei wird allerdings eine zweiwöchige Einspruchsfrist vereinbart, die noch andere Vorschläge zulässt) - speaker Redner (9 Zustimmungen; der Vorschlag Vortragender erhält 3 Stimmen, bei 3 Enthaltungen; auch hier wird eine zweiwöchige Einspruchsfrist vereinbart). - custodian Verwahrer (11 Zustimmungen; der Vorschlag Treuhänder erhält keine Zustimmung, Verwalter 1 Stimme; es gibt 2 Enthaltungen) 16

17 3. Vorschlag für allgemeine Erläuterung Im dritten Komplex erklären sich die Mitglieder der AG RDA mit einer einführenden, allgemeinen Erläuterung einverstanden, die verhindern soll, dass jede katalogisierende Institution völlig frei in der Angabe ihrer Beziehungskennzeichnungen ist. 4. Vorschlag für Erläuterungen zu einzelnen Beziehungskennzeichnungen Die nun folgenden Abfragen zu einzelnen Bezeichnungen (Künstler, Verfasser, Zusammensteller, Institution, die einen akademischen Grad verleiht, Erzähler, Herausgeber) sind eindeutig und können somit angenommen werden. Die TG Relationship designator / Beziehungskennzeichnung wird Erläuterungen im Sinne der Abfragen erarbeiten. Themengruppe Implementierung ( Auch die TG Implementierung hatte im Vorfeld der Sitzung schon ein Meinungsbild über das Wiki abgefragt. Es sollte hier abgeklärt werden, ob bei Datenlieferungen in MARC 21 die Textform von codierten Angaben generell in der Katalogisierungssprache Deutsch erfolgen soll oder generell in Englisch. Die Mehrzahl der Verbünde/Institutionen bevorzugt demnach die Angabe in der Katalogisierungssprache Deutsch. Der Vorschlag, bei RDA 3.3 eine Anwendungsregel zu hinterlegen, die besagt, dass Codes verwendet werden, wird diskutiert. Man einigt sich darauf, dieses Thema an das JSC weiterzuleiten und dies dort im Rahmen der Internationalisierungsarbeit zu besprechen. Die British Library wird voraussichtlich ein Proposal dazu einreichen. Es folgt der Bericht aus der Themengruppe. Die letzte Sitzung fand am 18. März 2014 statt. Die Sitzungsschwerpunkte waren: Zeitplan, Identifizierung von formatrelevanten Regelwerksstellen, Werke, Teil-Ganzes-Beziehungen. Der Zeitplan der Themengruppe wurde in den Gesamtzeitplan eingepasst, bis August 2014 werden noch ausstehende Entscheidungen getroffen. Von den identifizierten 19 formatrelevanten Regelwerksstellen konnten 13 besprochen werden, einige noch nicht abschließend. Die Vorgehensweise zu den sechs noch ausstehenden Stellen wurde festgelegt. Im Bereich Publication/manufacture/distribution statement wurden Entscheidungen getroffen, die Gruppe wird ein Papier erstellen und dies im Wiki zur Verfügung stellen. Die Diskussion zum Komplex Fußnoten konnte nicht abgeschlossen werden. Die Werkdiskussion brachte keine eindeutigen Entscheidungen. Es ist geplant, dies bis April zu beenden und die AG RDA per oder im Wiki über die Ergebnisse zu informieren. Außerhalb der Themengruppen gab es noch eine weitere Meinungsbildabfrage, die Frau Wiesenmüller und Frau Horny erarbeitet haben Es sollte hierbei geklärt werden, welche Seite die bevorzugte Informationsquelle ist, wenn parallele Titelseiten vorliegen. In der Besprechung wird herausgearbeitet, dass die linke Seite hierbei bevorzugt behandelt werden soll. Frau Wiesenmüller wird eine Erläuterung im Sinne des Abstimmungsergebnisses formulieren. 7. Arbeitspaket Testphase Im Wiki der AG RDA sind auf der Unterseite Tests DNB/ZDB die Arbeitsergebnisse der Testgruppe verzeichnet. Unter anderem werden auch Fragen, die sich bei der 17

18 Katalogisierung nach RDA ergeben, aufgelistet. Die Mitglieder der AG RDA werden gebeten, wenn möglich, diese Fragen zu sichten und gegebenenfalls zu beantworten. Im Moment läuft das Test-Release 0.3 mit dem Schwerpunkt Compilations. Während fortlaufende Sammelwerke noch nicht testweise katalogisiert werden, hat der Bereich Musik mit den Tests begonnen. Es ist geplant, ein allgemeines Papier zu verfassen, das externen Testern Hilfestellungen an die Hand gibt. Zwei Mitarbeiterinnen aus der DNB werden Ende April/Anfang Mai zur Library of Congress (LoC) nach Washington reisen um dort vor Ort praktische Katalogisierungsfragen zu klären. Frau Albrecht (HeBIS) wird ebenfalls in der LoC zu Gast sein. Auch die Aleph-Verbünde planen Tests. Es wurde im BVB mit eingespielten Casalini-Daten ein Testsystem aufgebaut. Bisher konnte jedoch noch nicht ausführlich getestet werden. Der SWB plant, im Herbst eine Testdatenbank aufzubauen. Die personelle Durchführung ist hier noch nicht geklärt. 8. Arbeitspaket Schulungen Bibliotheken, die keinem Verbund angehören und an RDA-Schulungen interessiert sind, können sich an die, Arbeitsstelle für Standardisierung wenden. Siehe auch TOP 7 Themengruppe Schulungen 9. Aufträge aus der Sitzung Da die AG RDA beschlossen hat, über den Sitzungsverlauf sowohl einen Kurzbericht, als auch ein ausführliches Protokoll zu führen, kann ab sofort auf das Papier Ergebnisse und Aufträge aus der... Sitzung verzichtet werden. 10. Verschiedenes Die nächste Sitzung der AG RDA wird am 21. und 22. Mai stattfinden, der Redaktionsschluss wird auf den 9. Mai festgelegt. Auf Grund der umfangreichen Arbeitspakete wird überlegt, einen zusätzlichen Sitzungstag an die Mai-Sitzung anzuhängen 1. Dazu wird eine Doodle-Umfrage erfolgen. Frau Frodl macht auf eine neue Veröffentlichung von Mirna Willer und Gordon Dunsire aufmerksam, die unter dem Titel Bibliographic information organization in the semantic web bei Chandos Publishing, 2013 erschienen ist (ISBN , 48,75 EUR) Frau Behrens dankt allen Anwesenden und schließt die Sitzung um 16:00 Uhr. 1 In einer vom 31. März 2014 werden die Mitglieder der AG RDA darüber informiert, dass kein zusätzlicher Sitzungstag angehängt wird, sondern dass die Sitzung am 21. Mai schon um 9:00 Uhr beginnt. 18

19 Termine Nächste Sitzung 21./22. Mai 2014 Redaktionsschluss 9. Mai 2014 Ablieferungstermin der Schulungsunterlagen für 17. April 2014 den Bereich Normdaten Gründung der Themengruppe Schulungen und der Themengruppe Kunst Mitte/Ende April

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