Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Staatskanzlei - Abt. Landesplanung Düsternbrooker Weg Kiel
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- Gerburg Böhler
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1 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein ev Lorentzendamm 16, Kiel Landesgeschäftsstelle Fon Fax Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Staatskanzlei - Abt. Landesplanung Düsternbrooker Weg Kiel per Mail an Frau Maren Blöcker, Landesplanung Maren.Bloecker@stk.landsh.de Absender des Schreibens: Carl-Heinz Christiansen stellv. Landesvorsitzender Peter-Schmidts-Weg Risum-Lindholm carl-heinz.christiansen@bund-sh.de Datum: Unser Zeichen: SH Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des BUND-Landesverbandes nehme ich wie folgt Stellung: 1. Allgemeines Die dezentrale Energiewende und der Erhalt der biologischen Vielfalt sind gleichrangige zentrale Ziele des BUND Schleswig-Holstein. Der Einsatz für den Naturschutz und für die Energiewende gehören somit zu den zentralen Zielen des BUND SH. Für den BUND SH gibt es keine Alternative zu einer naturverträglichen Energiewende. Klimaschutz schützt auch die Natur. Der BUND SH fordert eine dezentrale, natur- und umweltverträglich gestaltete Energiewende. Da jede Form der Energiegewinnung mit Umweltbelastungen einhergeht, ist die Senkung des Energieverbrauchs, sind Energieeinsparung und Effizienzsteigerung die ersten und wichtigsten Schritte zum Erhalt von Natur und Landschaft. Darüber hinaus muss neben der Stromwende endlich auch die Verkehrs- und Wärmewende (Sektorenkopplung) konsequent in Angriff genommen werden. Die dezentrale Energiewende in Bürgerhand ist der Grundpfeiler des dynamischen, verbrauchsnahen und breit akzeptierten Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Die Behinderung des bürgerlichen Engagements, wie sie derzeit durch das Ausschreibungsmodell erfolgt, ist einer zeitnahen Umsetzung der Energiewende im Sinne des Pariser Klimaabkommens eher abträglich und sollte möglichst schnell durch eine Bundesratsinitiative wieder beendet werden. Seite 1 von 8
2 Eine verbindliche und zukunftsorientierte Planung nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundes- und EU-Ebene verhindert Fehlentwicklungen und unnötige Belastungen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der BUND SH begrüßt deshalb ausdrücklich das Verfahren der Landesplanung mit den Tabuund Abwägungskriterien zur Ermittlung der Vorrangflächen für Windenergieanlagen. Da nur durch die konsequente Einhaltung klarer raumplanerischer und naturschutzfachlicher Rahmenbedingungen ein unvoreingenommenes und deshalb auch mit einer hohen Akzeptanz belegtes Ergebnis erzielt werden kann, dürfen im laufenden Anhörungsverfahren die bisher angewandten Kriterien nicht aufgeweicht bzw. gegeneinander ausgespielt werden. Besonders begrüßt der BUND SH die Einrichtung des Seeadler-Dichtezentrums im Raum Plön und Ostholstein. Dieses Dichtezentrum kommt auch dem Schutz des Rotmilans, des Mäusebussards, weiterer Vogelarten und nicht zuletzt dem Schutz des Menschen zugute. Der BUND SH fordert die Einhaltung folgender Kriterien bei der Ausweisung der Vorrangflächen: 1. Es sind landesweit höchstens 2% der Fläche als Vorrangflächen auszuweisen. 2. Zu Einzelhäusern ist ein Abstand von 400 m und zu Siedlungen ein Abstand von 800 m einzuhalten, damit ein ausreichend großer Suchraum zur Verfügung steht. 3. Der tatsächliche Abstand der Windenergieanlage, der im Genehmigungsverfahren nach BImSchG und TA Lärm festgelegt wird, muss nach den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen, auch unter gesundheitlichen Aspekten, erfolgen. Gegen eine Erhöhung der Abstände zur Bebauung hat der BUND grundsätzlich keine Bedenken, solange sichergestellt wird, dass keine Naturschutzkriterien aufgeweicht werden und die Energiewende nicht gebremst oder gar gefährdet wird. 4. Naturschutzvorranggebiete wie Nationalparke, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Flächen, Landschaftsschutzgebiete und Charakteristische Landschaftsräume sind freizuhalten. 5. Die "Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten" ("Helgoländer Papier") der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) sind verbindlich einzuhalten. 6. Die bestehenden Windparkflächen sind bei der Neuausweisung der Vorrangflächen mit zu berücksichtigen und dem Flächenkonto zuzurechnen. Ist der Maximalwert von 2 % der Landesfläche ausgeschöpft, dürfen neue Vorrangflächen erst aktiviert werden, wenn außerhalb liegende Altstandorte zuvor im entsprechenden Umfang zurückgebaut worden sind. Nach dem 1. Entwurf der Planung liegen über bestehende Windenergieanlagen außerhalb der geplanten Vorranggebiete, z.t. sind dies Anlagen, die erst in 2012 ausgewiesenen Eignungsgebieten errichtet wurden. Eine große Anzahl dieser Anlagen hat Bestandsschutz bis nach Die Flächen dieser Anlagen sind in den 2 % Vorrangflächen zu berücksichtigen. 7. Der Bau von Windenergieanlagen darf nur in den Vorrangflächen erfolgen. Ausnahmegenehmigungen auch für Einzelanlagen außerhalb dieser Vorrangflächen sind nicht zuzulassen. 8. Die Genehmigungen dürfen nur auf der Grundlage fachlich-rechtlich korrekter Umweltverträglichkeitsprüfungen und fachlich qualifizierter Gutachten erfolgen. 9. Nach Ablauf der Betriebszeit sind Altanlagen, die außerhalb der neuen Vorrangflächen liegen, zurückzubauen. Ein Repowering an Alt-Standorten außerhalb der neuen Vorrangflächen darf nicht erfolgen. 10. Der BUND SH fordert eine bedarfsgesteuerte Hinderniskennzeichnung, um das Landschaftsbild zu entlasten und mögliche Einflüsse auf das Verhalten von Zugvögeln zu ver- Seite 2 von 8
3 meiden. Eine Strahlenbelastung für Mensch und Natur durch die Bedarfssteuerung soll vermieden werden. Ein gegeneinander Ausspielen von Abständen zu Häusern und Siedlungen gegenüber naturschutzfachliche Abständen wird der BUND SH nicht akzeptieren. Repowering von Bestandsanlagen, Berücksichtigung von vorhandener Infrastruktur Nach dem 1. Entwurf der Planung liegen über bestehende Windenergieanlagen außerhalb der geplanten Vorranggebiete, z.t. sind dies Anlagen, die in erst seit 2012 ausgewiesenen Eignungsgebieten errichtet wurden. Ein Teil dieser Anlagen soll bei Ersatz in sogenannte Repoweringflächen verlagert werden. Dies führt zu einer erheblichen räumlichen Verlagerung von Windparks, wodurch nicht nur ein großer Teil an Akzeptanz verloren geht, sondern auch neue Eingriffe in Natur und Landschaft für Windpark-Infrastruktur wie Leitungen und Wege notwendig werden. Unter Berücksichtigung eines einzuführenden positiven Abwägungskriteriums vorhandene Windpark-Infrastruktur ist hier in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Ausweisung als Vorranggebiet möglich ist. Harte und weiche Tabukriterien dürfen dem aber nicht entgegenstehen. Unser Forderungen zu einzelnen Flächen: Auf eine Stellungnahme zu abgelehnten Potenzialflächen wurde aufgrund deren hohen Anzahl verzichtet. Kreis Nordfriesland Besonders der Kreis Nordfriesland ist stark mit Windenergieanlagen überprägt. Deshalb kommt besonders den noch von Windenergieanlagen freien Gebieten eine besonders hohe Bedeutung in Bezug auf den Vogel- und Landschaftsschutz zu. Die vom Kreis Nordfriesland geplanten großflächigen Landschaftsschutzgebiete Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch, Geest- und Marschlandschaft der Arlau, Geest- und Marschlandschaft der Soholmer Au sowie Wiedingharder- und Gotteskoog und die Halbinsel Eiderstedt sind deshalb unbedingt von Windenergieanlagen frei zu halten. Fläche PR1_NFL_002, Süderlügum Die Fläche sollte wie folgt angepasst werden: Auf den nach Norden zeigenden Zipfel zur Süderau hin sollte aus folgendem Grund verzichtet werden: 1. Es besteht eine Überschneidung mit einer Ausgleichsfläche mit Schwerpunkt Wiesenvogelschutz an der Süderau. 2. Es besteht eine Umzingelung der Anwesen Peterswarft und Neuflützholm Fläche PR1_NFL_084, Reußenköge 1. Die Fläche grenzt an einen Ökokonto- und Ausgleichsflächenkomplex für Wiesenweihe, Goldregenpfeifer und Kiebitz. 2. Mit einer Größe von 4,5 ha entspricht die Fläche nicht der vorgesehenen Mindestgröße von 15 ha. Seite 3 von 8
4 Kreis Rendsburg-Eckernförde Fläche PR2_RDE_009, Rieseby/Loose 1. Das nördlich der Fläche liegende Kollholz hat für den Seeadlerschutz eine große Bedeutung. 2. In dem Flächenkomplex halten sich wiederholt Kraniche auf. 3. Der östlich befindliche Flächenkomplex hat den Wiesenvogelschutz als Entwicklungsziel. Die Nähe der Windkraftanlagen steht diesem Entwicklungsziel entgegen. 4. Aufgrund der strukturreichen Landschaft ist von hohen Fledermausaktivitäten auszugehen. 5. Das vorliegende ornithologische Fachgutachten ist unzulänglich. Kreis Steinburg Fläche PR3_STE_010, Holsteinniendorf 1. Die Fläche liegt in einem überregionalen Vogelzugkorridor. 2. In der Fläche befinden sich gesetzlich geschützte Biotope, Waldflächen und Ausgleichsflächen. 3. In der Fläche befinden sich wichtige Nahrungflächen des Weißstorchs. 4. Der besetzte Weißstorchhorst Hohenhörn befindet sich im potenziellen Beeinträchtigungsbereich. 5. Mehrere Weißstorchpaare brüten innerhalb des Prüfbereichs. Fläche PR3_STE_041, Huje Der Abstand zur Tongrube Muldsberg ist aus folgenden Gründen auf 500 Meter zu erhöhen: 1. Die Fläche reicht bis an die Naturschutzfläche ehem. Tongrube Muldsberg heran, die ein wichtiges Nahrungs-, Rast-, und Erholungsgebiet ist. Aus Artenschutzgründen ist der Abstand auf 500 Meter zu vergrößern. 2. Die Fläche liegt im Nahrungsflugkorridor des Seeadlers bei Niendorf. 3. Über der gesamten Tongrube und in der Umgebung ist von hohen Fledermausaktivitäten auszugehen. Fläche PR3_STE_076, Beidenfleth, Repoweringfläche 1. Die Fläche liegt in einem überregionalen Vogelzugkorridor. Die Fläche liegt zu einem großen Teil innerhalb einer Störschleife. Da die Zugvögel nicht direkt der Störlinie folgen, sondern durchaus auch Abkürzungen nehmen, ist mit erhöhtem Schlagrisiko für Zugvögel zu rechnen. 2. Die Fläche ist ein wichtiges Nahrungs- und Rastgebiet für Gänse und Weißstorch. 3. In der nahen Umgebung befinden sich wichtige Ausgleichs- und Biotopflächen, die durch die unmittelbare Nähe eines Windpark erheblich beeinträchtigt werden. Seite 4 von 8
5 Fläche PR3_STE_083, Rethwisch 1. Die Fläche liegt im Schutzradius eines benachbarten Seeadlerhorsts. Kreis Pinneberg Fläche PR3_PIN_007, Seester 1. Die Fläche liegt in einem überregionalen Vogelzugkorridor. Die Krückau dient als Leitlinie für den Vogelzug. Durch das Vorhandensein des bestehenden Windparks (PR3_PIN_006) werden die ziehenden Vögel auf den südlichen Bereich der Krückau abgeleitet. Dadurch entsteht ein erhöhtes Schlagrisiko, das es durch Verzicht auf die Fläche PR3_PIN_007 zu vermeiden gilt. Fläche PR3_PIN_ Die Fläche liegt in einem überregionalen Vogelzugkorridor. Besonders in Verbindung mit der Fläche PR3_PIN_009 entsteht eine massive Konzentration von Windenergieanlagen, die einen unüberwindbaren Riegel für Zugvögel bilden. Fläche PR3_PIN_ Die Fläche liegt in einem überregionalen Vogelzugkorridor. Besonders durch die in Richtung Nordwesten vorgesehene Ausdehnung der vorhandenen Windparkfläche entsteht ein Riegel von Windenergieanlagen. Kreis Storman Fläche PR3_STO_011, Repoweringfläche, Brunsbek 1. Die Fläche befindet sich komplett im Kernbereich eines charakteristischen Landschaftsraumes. 2. Die Fläche ist als Repoweringfläche vorgesehen. In der gesamten Umgebung befindet sich jedoch kein vorhandener Windpark, dessen Anlagen zum Repowern in die dortige Fläche umsiedeln könnten. 3. Die Fläche könnte maximal 3 Anlagen aufnehmen, die dort aber massiv den charakteristischen Landschaftsraum entwerten würden. 4. Die Fläche umfasst nur 15,7 ha, ist also gerade eben über Minimalgröße. Kreis Dithmarschen Da im Kreis Dithmarschen die Marsch bereits sehr stark durch Windenergieanlagen belastet ist, sehen wir eine Ausweitung auf die Geest als kritisch an, da dann auch dort die charakteristischen Landschaftsräume und Erholungsflächen für die dort lebenden Tiere und Menschen belastet werden. Seite 5 von 8
6 In der Marsch ist auf die Freilassung von Vogelzugkorridoren und Rast- und Brutgebiete für Wiesenvögel zu achten. Besonders im Raum zwischen Marne und Brunsbüttel muss diesbezüglich nachgebessert werden. Fläche PR3_DIT_007, nordöstl. Hennstedt 1. Die vorgesehene Fläche ist von besetzten Storchenhorste umrandet (Glüsing, Appeldör, Hennstedt, Hollingstedt, Pahlen). 2. Die Eider liegt nur wenige Kilometer nördlich vom Gebiet. Besonders die Flächen in der Eiderniederung sind wichtige Rast- und Nahrungsflächen für Wiesen- und Zugvögel. Fläche PR3_DIT_020, Repoweringfl., nördl. Weddingstedt-südl. Wiemerstedt 1. Die Fläche liegt in einem Biotopverbundsystem mit einer wichtigen Bedeutung für Rastvögel, dem Niederungsgebiet der Broklandsau. 2. Außerdem sind in der Umgebung auch mit Brutpaaren besetzte Storchenhorste (Wiemerstedt, Süderheistedt, Linden, Schalkholz, Hennstedt) vorhanden. Fläche PR3_DIT_306, nordwestl. Hillgroven 1. Die Fläche liegt durch ihre Nähe zur Eider in einer Hauptachse des überregionalen Vogelzugs 2. Die Fläche liegt in einem bedeutenden Rastgebiet für Gänse und Schwäne. Fläche PR3_DIT_018, südl. Hemme, südwestl. Wittenwurth 1. Die Fläche liegt im Nahbereich des NSG Weißes Moor und Umgebung. 2. Die Fläche liegt in einem Gebiet, dass bereits sehr stark mit Windenergieanlagen belastet ist. Eine Entlastung sollte hier langfristig angestrebt werden. Fläche PR3_DIT_ 021, südl. Hemme, südwestl. Wittenwurth 1. Die Fläche liegt im Nahbereich des NSG Weißes Moor und Umgebung. 2. Die Fläche liegt in einem Gebiet, dass bereits sehr stark mit Windenergieanlagen belastet ist. Eine Entlastung sollte hier langfristig angestrebt werden. Fläche PR3_DIT_039, südöstl. Wrohm, nördl. Offenbüttler Moor 1. Die Fläche liegt in einem wertvollen Lebensraum für Wasser- und Wiesenvögel. 2. Die Fläche liegt im Nahbereich des NSG Offenbüttler Moores. Dort wird großflächig Moorrenaturierungs- und Vernässungsmaßnahmen durchgeführt, die zu einem erhöhtem Aufkommen von Moor- und Wiesenvögeln führen. Durch Windenergieanlagen in der Nähe wer- Seite 6 von 8
7 den diese Maßnahmen entwertet. Deshalb sollte langfristig ein Abbau der bestehenden Anlagen angestrebt werden. Fläche PR3_DIT_083, zwischen Eggstedt und Süderhastedt Die geplanter Erweiterung der vorhandenen Fläche wird aus folgenden Gründen abgelehnt: 1. In der Umgebung dieses Vorranggebietes befinden sich mehrere Storchenbrutpaare (Schafstedt, Süderhastedt, Hochdonn). 2. Im nahem Bereich der landschaftlichen Tannenkoppel haben Kraniche ihren Lebensraum. 3. In dem Gebiet sind bereits zahlreiche Windenergieanlagen vorhanden. Kreis Segeberg Fläche PR3_SEG_014, Daldorf 1. Die Fläche liegt in einem überregionalen Vogelzugkorridor. 2. Die Fläche kollidiert mit wesentlichen Aspekten des Landschafts-, Gebiets- und Artenschutzes und mindert wesentlich den touristischen und kulturellen Wert der Landschaft. 3. Durch die Biotopverschlechterung im Zuge einer WEA-Bebauung ist vom Auslöschen der lokalen Population des Wachtelkönigs auszugehen. Fläche PR3_SEG_043, Bad Bramstedt, Lentföhrden und Weddelbrook 1. Die Fläche liegt in einem überregionalen Vogelzugkorridor. 2. Die Fläche liegt in einem Gebiet, in dem viele Vogelarten anzutreffen sind, die empfindlich auf das Vorhandensein von Windenergieanlagen reagieren. 3. Die Fläche liegt im Funktionszusammenhang der Grünbrücke Bad Bramstedt und behindert massiv Zugang und Migration. 4. Wertvolle Biotope sind von den Windenergieanlagen direkt betroffen, die Erhaltungszustände benachbarter FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete von Verschlechterung bedroht. 5. Die kumulativen Wirkungen auf die lokalen Populationen und landesweit bedeutsamen Arten durch die Erweiterung der A7 und den Bau der Tennet-Hochspannungsleitung sind untragbar. Fläche PR3_SEG_318, Bimöhlen, Hasenmoor Diese Fläche, bestehend aus 4 Teilflächen, wird aus folgenden Gründen abgelehnt: 1. Die Fläche liegt in einem überregionalen Vogelzugkorridor. 2. Die Fläche liegt in einem Gebiet, in dem viele Vogelarten anzutreffen sind, die empfindlich auf das Vorhandensein von Windenergieanlagen reagieren. 3. Die Fläche liegt im Funktionszusammenhang der Grünbrücke Bad Bramstedt und behindert massiv Zugang und Migration. 4. Wertvolle Biotope sind von den Windenergieanlagen direkt betroffen, die Erhaltungszustände benachbarter FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete von Verschlechterung bedroht. Seite 7 von 8
8 5. Die kumulativen Wirkungen auf die lokalen Populationen und landesweit bedeutsamen Arten durch die Erweiterung der A7 und den Bau der Tennet-Hochspannungsleitung sind untragbar. Wir erwarten, dass unsere Anregungen und Forderungen detailliert geprüft und entsprechend berücksichtigt werden. Mit einer evtl. Veröffentlichung unserer Stellungnahme sind wir einverstanden. Wir bitten um eine weitere Beteiligung im Verfahren. Mit freundlichen Grüßen i.a. Carl-Heinz Christiansen stellv. Landesvorsitzender Seite 8 von 8
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