Betr.: Abwägungsflächen Windkraft im Kreis Steinburg hier: Stellungnahme zu den Abwägungsflächen für den Regioanalplan 3 - West - Stand: 17.3.

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1 BUND-Kreisgruppe Steinburg Bearbeiter: Lothar Wittorf Stettiner Str.6, Krempe Tel.: Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Staatskanzlei - Abt. Landesplanung Düsternbrooker Weg Kiel per Mail an Herrn Axel Hilker, Staatskanzlei axel.hilker@stk.landsh.de Betr.: Abwägungsflächen Windkraft im Kreis Steinburg hier: Stellungnahme zu den Abwägungsflächen für den Regioanalplan 3 - West - Stand: Sehr geehrte Damen und Herren, die BUND-Kreisgruppe Steinburg nimmt im Folgenden in kurzer Form Stellung zur Windkraftplanung des Landes (Stand: ), soweit sie unseren Bereich im Regionalplan III West betrifft: Auf der Regionalversammlung in Brunsbüttel wurde die neue Karte der Abwägungsflächen für die Windkraftnutzung ausgehängt. Sie bietet eine Reihe deutlicher Verbesserungen gegenüber dem Kartenstand vom November vergangenen Jahres und wird auch verschiedenen, von unserem Landesverband vorgetragenen Änderungs-/Verzichtswünschen gerecht. Mit der neuen Karte wurde der Suchraum für die zukünftigen Vorranggebiete auf 3,7 Prozent der Landesfläche eingegrenzt. Am Ende des gegenwärtigen Planungsprozesses sollen rund zwei Prozent der Landesfläche verbleiben, auf der der Bau von Windkraftanlagen möglich ist. In diesem Zusammenhang äußern wir uns entsprechend unserem Kenntnisstand zu verschiedenen der vorläufigen Windkrafteignungsflächen. Die Liste der kommentierten Flächen ist nicht vollständig. - Wir behalten uns vor, zu nicht behandelten Flächen noch Stellungnahmen nachzureichen. - Auch weisen wir darauf hin, dass aus der fehlenden Behandlung einzelner Flächen nicht der Schluss auf Akzeptanz zu ziehen ist. 1. Wir begrüßen außerordentlich, dass in der Kollmarer Marsch das Landschaftsschutzgebiet respektiert worden ist und von WKA freigehalten wird. Wir hoffen, dass es bei dieser Position bleibt. 2. Ein Windkraft-Schwerpunkt mit umfassender Umzingelungswirkung ist um die historische Festungsstadt Krempe zu verorten. Hier müssen die Flächen spürbar reduziert werden. Die denkmalgeschützte Drei-Türme-Silhouette muss aus allen Himmelsrichtungen erfahrbar bleiben: a) Flächen von Grevenkop und Neuenbrook: - Für die Feldflur beiderseits der Großen Wettern liegen aktuelle Planungen vor, die schon Einkürzungen durch den Denkmalschutz und zugunsten des Vogelschutzes (Weißstorch) erfahren haben. Die gelbe Fläche ist auf vorhandene und die in den Planungen vorgesehene Ausdehnung zu reduzieren - Die Abwägungsfläche in der Grevenkoper Feldmark südlich der L119 muss entfallen, um die Umzingelungswirkung zu mindern. - Die schmale feuchte Wiesenfläche nördlich der bebauten Ortschaft von Neuenbrook muss entfallen

2 zur Minderung der Umzingelungswirkung und zum Artenschutz (Weißstorch von Krempermoor). b) Flächen nordwestlich von Krempe: - Zur Minderung der Umzingelungswirkung ist der potentielle Windkrafteignungsraum zwischen Kleinbahrenfleth und Borfletherwisch zumindest zu halbieren. Dabei kann im Nordteil eine Kumulation um den Stromtrassenverlauf, der schon eine landschaftliche Vorbelastung darstellt, angestrebt werden oder südlicher - mit dem Ziel, die Wahrnehmung Krempes und der Ortschaft Neuenkirchen (Kirche aus dem frühen 13. Jhd.) freizuhalten. - Gleichzeitig ist die Freihaltung der Zugvogelroute entlang der Stör zu gewährleisten durch Rücknahme der Gebietsgrenze nach Osten. - Der Blick vom Stördeich auf Krempe muss frei bleiben. c) Kleinflächen westlich und östlich der A23 - Beide Flächen sind zu streichen. Die Dägelinger Fläche westlich der Autobahnabfahrt Lägerdorf, ist schon im alten Windkraftplanungsverfahren von 2012 entfallen. - Die östliche Fläche auf Rethwischer Gebiet belastet unnötig den flachen Landschaftseindruck der Marsch, 3. Die Flächen südlich von Süderau müssen reduziert werden: a) Die Flächen zwischen der bebauten Straßenlage von Sommerland (L118) und der Horster Geest sind landschaftlich interessante Geestrandmoore. Sie sollten von Windkraftnutzung frei bleiben, da die Gemeinde westlich der L118 Windkraftnutzung betreibt. b) westlich von Herzhorn - Die Flächen bei der Splethe (südlich der Bahnlinie Hamburg-Westerland und westlich von Herzhorn) sind naturnahe feuchte Wiesen um einen ehemaligen Priel des Elbe-Ästuars. Diese werden schon massiv durch die geplante A20 samt Brückenbauwerk gestört. Eine Zusatzbelastung würde BUND-Steinburg Stellungnahme Abwägungsflächen Windkraft (Stand: 17. März 2016) 2

3 zudem das Eingriffs-/Ausgleichsregiment der Autobahnplanung in Frage stellen. - Windkraftanlagen in Kamerlander Deich (westlich der soeben beschriebenen Fläche) würden den Eindruck des historisch bedeutsamen, ältesten erhaltenen, einstigen Elbdeichs beeinträchtigen. Das Gebiet ist zu streichen. - Die potentiellen Eignungsflächen nördlich der L168 sind zu reduzieren, um die technische Überformung der Marschlandschaft zu mäßigen. 4. Lägerdorf - Rethwisch - Hohenfelde - Horst Die Freihaltung des Landschaftsbandes im Grenzbereich von Marsch und Geest zwischen Lägerdorf und Horst ist sehr wesentlich dem Seeadlerschutz geschuldet - eine notwendige und beherzte Entscheidung. (Sie wird vermutlich den zuhöchst natur- und landschaftsschädigenden Windpark Rethwisch nicht verhindern können, da ihm schon eine Genehmigung mit Auflagen erteilt wurde.) Wir erwarten eine Aufrechterhaltung dieser Entscheidung, weil sie die eindrucksvolle Landschaft der Geestrandmoore nachhaltig schützt und weil sie mittelbis langfristig zur Befreiung der Landschaft von ihrer technischen Überformung führen wird. Vor allem macht sie Ernst mit dem Schutz des Seeadlers. 5. Vogelzugroute: Stör Die Stör zählt zu den Hauptrouten des Vogelzugs. Windkraftanlagen ragen heute bis zu 200 m in die Höhe. Sie stellen mögliche Hindernisse im Vogelzug dar. Ein Freihalten dieser Routen ist nach dem geltenden Naturschutzrecht geboten. a) Die Fläche westlich von Heiligenstedten/südlich der Bahnlinie Hamburg-Westerland liegt der Hauptzuglinie zu nahe. Sie muss gestrichen werden. b) Die Fläche bei Störort und Bekmünde ist zumindest zu reduzieren, um den Flugkorridor frei zu halten. c) Die Fläche südöstlich von Dammfleth zwischen Klein- und Großkampen ragt in den Störbogen hinein und liegt so direkt in der Flugroute. Sie ist zu streichen. d) Die 3 Flächen südlich von Beidenfleth sind zu streichen, denn sie liegen in einem vom Vogelzug stark frequentierten Gebiet. Grund ist nicht nur die Flugroute selbst. Die Wiesen und Weiden des Borsflether und des Uhrendorfer Außendeichs sowie des Störmündungsbereichs am Elbufer bis Hollerwettern und auch nördlich von Wewelsfleth sind traditionell hochfrequent genutzte Rast- und Äsungsflächen von Nonnengänen, Grau- und Ringelgänsen sowie weiteren BUND-Steinburg Stellungnahme Abwägungsflächen Windkraft (Stand: 17. März 2016) 3

4 Zugvögeln. e) Die gelbe Fläche von Wittenbergen liegt isoliert in der weiten Störniederung. Ihre Position in einem Bogen macht sie faktisch zu einem hohen Hindernis im Flugraum des Vogelzugs. Die Scheuchwirkung entwertet den Rast- und Äsungsraum für ziehende Gänse und Schwäne. Sie ist zu streichen. 6. Die Flächen von Poyenberg und um den Schierenwald sowie im benachbarten Regionalplan II von Meezen und Grauel sind zu streichen. a) Die große kreisübergreifende Fläche nördlich und westlich von Poyenberg scheidet aus Artenschutzgründen aus. - Untersuchungen in Zusammenhang der Windparkplanungen für die damaligen Eignungsflächen 285 und 286 belegten das regelmäßige Vorkommen von Seeadler, Rotmilan, Weißstorch und Schwarzstorch und zwangen den Investor zur Aufgabe des Projekts. Die Ergebnisse liegen der Staatskanzlei vor. - Auch die über diese untersuchten Gebiete hinausgehenden Anteile der gelben Fläche weisen einen vergleichbaren Artenbestand auf. Das gesamte Abwägungsgebiet ist aus Artenschutzgründen für die Windkraftnutzung ungeeignet. - Die Gemeinden Poyenberg, Meezen und Grauel haben der Staatskanzlei gegenüber ihre Ablehnung der Windkraftnutzung erklärt. Es liegt zudem eine mehrheitliche Ablehnung durch Bürgerentscheid aus Meezen (2012) vor. b) Alle weiteren Flächen östlich, westlich und nördlich des Schierenwaldes würden das Artenschutzrecht verletzen, da sie ebenfalls von Seeadler, Rotmilan, Weiß- und Schwarzstorch als Jagd- und Nahrungsrevier genutzt werden. Sie sind zu streichen. 7. Die Eignungsflächen im Dreieck von Huje - Nutteln - Mehlbek südlich der Tongrube Muldsberg benötigen einen wirksamen Abstand zum direkt benachbarten Naherholungsgebiet. a) Die Tongrube Muldsberg ist ein Naturerlebnis- und Naherholungsgebiet mit einem Rundwanderweg. Sie füllte sich nach ihrer Aufgabe und seit dem Einstellen der künstlichen Wasserhaltung 2004 mit Grundwasser. Das Gewässer und seine Umgebung wurden als Biotop und für die Naherholung entwickelt. Es gibt einen ca. fünf Kilometer langen Rundweg mit Rastplätzen um das Gewässer. Die nächststehendenwka des bestehenden Windparks befinden sich +/- 100 m vom südwestlichen Abschnitt des Rundwegs entfernt und beeinträchtigen seinen Erholungswert schon bei mittleren Windstärken erheblich. - Die aktuelle Repowering-Planung sieht noch höhere (180 m) WKA mit einem noch geringeren Abstand zum Weg vor. Die Gemeinde Mehlbek hat einen wirksamen Abstand von ca. 250 m zwischen dem Rundweg und der Grenze des Windparks gefordert. Die (wirtschaftlich interessierte) Gemeinde BUND-Steinburg Stellungnahme Abwägungsflächen Windkraft (Stand: 17. März 2016) 4

5 Huje lehnt dagegen jedes nachbarschaftliche Entgegenkommen ab. - Wir unterstützen den Wunsch der Gemeinde Mehlbek und fordern eine ausgleichende Behandlung des nachbarlichen Konflikts im Sinne des vorgeschlagenen Kompromisses (250 m) auf Regionalplanebene. - Sollte an der vorliegenden Flächengröße (s. gelbes Feld) festgehalten werden, müsste der Abstand sich im Westen abknickend parallel zum Rundweg nach Nordost fortsetzen. b) Artenschutzrechtlich halten wir einen Windpark-Abstand von 500 m zum See für den Schutz der Fledermäuse für erforderlich. Der gesamte Windparkkomplex ist unter artenschutzrechtlichen Vorbehalt zu stellen - wegen der Gänserast auf dem See, - wegen der gelegentlichen Nahrungssuche des Seeadlers und - wegen des Uhus in den südlich angrenzenden Gehölzen. 8. Die Abwägungsfläche zwischen Wacken und Vaale ist aus Artenschutzgründen ganz zu streichen. a) Hinsichtlich der gelben Fläche wurden wir befragt, ob die Nähe der WKA zu den von Arbeitskräften stetig frequentierten Kulturflächen der Baumschule (benachbart südwestlicch der L327) zulässig sei. - Das ist nicht der Fall: Schutz vor Beeinträchtigung durch Geräusche steht Menschen auch während der Arbeit zu. Entsprechend ist ein Abstand von 3 X H zwischen den WKA und der äußeren Grenze der Arbeitsflächen einzuhalten. Auf der Ebene des Regionalplans sind dies mindestens 450 m, in der Realität nach den vorliegenden Planungen 3 X 180 m = 540 m. - Eine ausführliche Darstellung und Bewertung liegt der Landessplanung durch die Einwendung des Betriebs vor. Wir unterstützen diesse vollinhaltlich) - Die Errichtung eines Windparks würde in der vorgesehenen Lage und Ausdehnung den Baumschulbetrieb zu erheblichen unwirtschaftlichen Aufwendungen für die Gesundheit und für die Produktion zwingen. Dies ist als eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach 35 Abs. 3 BauGB zu werten und würde den Zielen der Raumordnung widersprechen. Die nachbarschaftliche Rücksichtnahme muss als Belang bei der Darstellung der Windeignungsfläche als Ziel der Raumordnung abgewogen werden. Auch nach 7 (2) ROG sind die öffentlichen und privaten Belange schon auf Regionalplanebene gegeneinander und untereinander abzuwägen. b) Darüber hinausgehend ist diese Fläche jedoch generell ungeeignet, da sie Nahrungsraum der Wackener und Vaaler Weißstöche und eines benachbart brütenden Uhu-Paars ist. - Der Raum Wacken - Nutteln - Vaale wird von mehreren Weißstorchpaaren besiedelt. Für diese ist das betroffene Niederungsgebiet um den Otterkrugsbach eine Nahrungsfläche. Dies gilt vor allem für das Paar, das in Wacken in Sichtweite brütet und dessen Horst einen Schutzradius von 1000 m erfordert, der in die gelbe Fläche hineinragt. Acker- und Grünlandflächen verteilen sich als Nahrungsgebiete über das ganze Niederungsgebiet, so dass ein Bereich von 2000 m zum Schutz angesagt ist. Die beiden Storchenpaare, die in Vaale brüten, fliegen ebenfalls häufig in die Niederung ein, da die weitere Umgebung ihrer Horste nur bebaute Ortschaft ist. - Die Niederungsebene ist zudem Jagdgebiet des Uhus, der in direkter Nachbarschaft in einem Wäldchen westlich der Abwägungsfläche horstet. Auch von Westen her nimmt der Schutzradius weite Teile der Niederung ein. - Die Gemeinden Wacken und Vaale lehnen die Windkraftnutzung auf dieser Fläche ab. BUND-Steinburg Stellungnahme Abwägungsflächen Windkraft (Stand: 17. März 2016) 5

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