Betr.: Abwägungsflächen Windkraft im Kreis Steinburg hier: Stellungnahme zu den Abwägungsflächen für den Regioanalplan 3 - West - Stand: 17.3.
|
|
- Jutta Weiner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BUND-Kreisgruppe Steinburg Bearbeiter: Lothar Wittorf Stettiner Str.6, Krempe Tel.: Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Staatskanzlei - Abt. Landesplanung Düsternbrooker Weg Kiel per Mail an Herrn Axel Hilker, Staatskanzlei axel.hilker@stk.landsh.de Betr.: Abwägungsflächen Windkraft im Kreis Steinburg hier: Stellungnahme zu den Abwägungsflächen für den Regioanalplan 3 - West - Stand: Sehr geehrte Damen und Herren, die BUND-Kreisgruppe Steinburg nimmt im Folgenden in kurzer Form Stellung zur Windkraftplanung des Landes (Stand: ), soweit sie unseren Bereich im Regionalplan III West betrifft: Auf der Regionalversammlung in Brunsbüttel wurde die neue Karte der Abwägungsflächen für die Windkraftnutzung ausgehängt. Sie bietet eine Reihe deutlicher Verbesserungen gegenüber dem Kartenstand vom November vergangenen Jahres und wird auch verschiedenen, von unserem Landesverband vorgetragenen Änderungs-/Verzichtswünschen gerecht. Mit der neuen Karte wurde der Suchraum für die zukünftigen Vorranggebiete auf 3,7 Prozent der Landesfläche eingegrenzt. Am Ende des gegenwärtigen Planungsprozesses sollen rund zwei Prozent der Landesfläche verbleiben, auf der der Bau von Windkraftanlagen möglich ist. In diesem Zusammenhang äußern wir uns entsprechend unserem Kenntnisstand zu verschiedenen der vorläufigen Windkrafteignungsflächen. Die Liste der kommentierten Flächen ist nicht vollständig. - Wir behalten uns vor, zu nicht behandelten Flächen noch Stellungnahmen nachzureichen. - Auch weisen wir darauf hin, dass aus der fehlenden Behandlung einzelner Flächen nicht der Schluss auf Akzeptanz zu ziehen ist. 1. Wir begrüßen außerordentlich, dass in der Kollmarer Marsch das Landschaftsschutzgebiet respektiert worden ist und von WKA freigehalten wird. Wir hoffen, dass es bei dieser Position bleibt. 2. Ein Windkraft-Schwerpunkt mit umfassender Umzingelungswirkung ist um die historische Festungsstadt Krempe zu verorten. Hier müssen die Flächen spürbar reduziert werden. Die denkmalgeschützte Drei-Türme-Silhouette muss aus allen Himmelsrichtungen erfahrbar bleiben: a) Flächen von Grevenkop und Neuenbrook: - Für die Feldflur beiderseits der Großen Wettern liegen aktuelle Planungen vor, die schon Einkürzungen durch den Denkmalschutz und zugunsten des Vogelschutzes (Weißstorch) erfahren haben. Die gelbe Fläche ist auf vorhandene und die in den Planungen vorgesehene Ausdehnung zu reduzieren - Die Abwägungsfläche in der Grevenkoper Feldmark südlich der L119 muss entfallen, um die Umzingelungswirkung zu mindern. - Die schmale feuchte Wiesenfläche nördlich der bebauten Ortschaft von Neuenbrook muss entfallen
2 zur Minderung der Umzingelungswirkung und zum Artenschutz (Weißstorch von Krempermoor). b) Flächen nordwestlich von Krempe: - Zur Minderung der Umzingelungswirkung ist der potentielle Windkrafteignungsraum zwischen Kleinbahrenfleth und Borfletherwisch zumindest zu halbieren. Dabei kann im Nordteil eine Kumulation um den Stromtrassenverlauf, der schon eine landschaftliche Vorbelastung darstellt, angestrebt werden oder südlicher - mit dem Ziel, die Wahrnehmung Krempes und der Ortschaft Neuenkirchen (Kirche aus dem frühen 13. Jhd.) freizuhalten. - Gleichzeitig ist die Freihaltung der Zugvogelroute entlang der Stör zu gewährleisten durch Rücknahme der Gebietsgrenze nach Osten. - Der Blick vom Stördeich auf Krempe muss frei bleiben. c) Kleinflächen westlich und östlich der A23 - Beide Flächen sind zu streichen. Die Dägelinger Fläche westlich der Autobahnabfahrt Lägerdorf, ist schon im alten Windkraftplanungsverfahren von 2012 entfallen. - Die östliche Fläche auf Rethwischer Gebiet belastet unnötig den flachen Landschaftseindruck der Marsch, 3. Die Flächen südlich von Süderau müssen reduziert werden: a) Die Flächen zwischen der bebauten Straßenlage von Sommerland (L118) und der Horster Geest sind landschaftlich interessante Geestrandmoore. Sie sollten von Windkraftnutzung frei bleiben, da die Gemeinde westlich der L118 Windkraftnutzung betreibt. b) westlich von Herzhorn - Die Flächen bei der Splethe (südlich der Bahnlinie Hamburg-Westerland und westlich von Herzhorn) sind naturnahe feuchte Wiesen um einen ehemaligen Priel des Elbe-Ästuars. Diese werden schon massiv durch die geplante A20 samt Brückenbauwerk gestört. Eine Zusatzbelastung würde BUND-Steinburg Stellungnahme Abwägungsflächen Windkraft (Stand: 17. März 2016) 2
3 zudem das Eingriffs-/Ausgleichsregiment der Autobahnplanung in Frage stellen. - Windkraftanlagen in Kamerlander Deich (westlich der soeben beschriebenen Fläche) würden den Eindruck des historisch bedeutsamen, ältesten erhaltenen, einstigen Elbdeichs beeinträchtigen. Das Gebiet ist zu streichen. - Die potentiellen Eignungsflächen nördlich der L168 sind zu reduzieren, um die technische Überformung der Marschlandschaft zu mäßigen. 4. Lägerdorf - Rethwisch - Hohenfelde - Horst Die Freihaltung des Landschaftsbandes im Grenzbereich von Marsch und Geest zwischen Lägerdorf und Horst ist sehr wesentlich dem Seeadlerschutz geschuldet - eine notwendige und beherzte Entscheidung. (Sie wird vermutlich den zuhöchst natur- und landschaftsschädigenden Windpark Rethwisch nicht verhindern können, da ihm schon eine Genehmigung mit Auflagen erteilt wurde.) Wir erwarten eine Aufrechterhaltung dieser Entscheidung, weil sie die eindrucksvolle Landschaft der Geestrandmoore nachhaltig schützt und weil sie mittelbis langfristig zur Befreiung der Landschaft von ihrer technischen Überformung führen wird. Vor allem macht sie Ernst mit dem Schutz des Seeadlers. 5. Vogelzugroute: Stör Die Stör zählt zu den Hauptrouten des Vogelzugs. Windkraftanlagen ragen heute bis zu 200 m in die Höhe. Sie stellen mögliche Hindernisse im Vogelzug dar. Ein Freihalten dieser Routen ist nach dem geltenden Naturschutzrecht geboten. a) Die Fläche westlich von Heiligenstedten/südlich der Bahnlinie Hamburg-Westerland liegt der Hauptzuglinie zu nahe. Sie muss gestrichen werden. b) Die Fläche bei Störort und Bekmünde ist zumindest zu reduzieren, um den Flugkorridor frei zu halten. c) Die Fläche südöstlich von Dammfleth zwischen Klein- und Großkampen ragt in den Störbogen hinein und liegt so direkt in der Flugroute. Sie ist zu streichen. d) Die 3 Flächen südlich von Beidenfleth sind zu streichen, denn sie liegen in einem vom Vogelzug stark frequentierten Gebiet. Grund ist nicht nur die Flugroute selbst. Die Wiesen und Weiden des Borsflether und des Uhrendorfer Außendeichs sowie des Störmündungsbereichs am Elbufer bis Hollerwettern und auch nördlich von Wewelsfleth sind traditionell hochfrequent genutzte Rast- und Äsungsflächen von Nonnengänen, Grau- und Ringelgänsen sowie weiteren BUND-Steinburg Stellungnahme Abwägungsflächen Windkraft (Stand: 17. März 2016) 3
4 Zugvögeln. e) Die gelbe Fläche von Wittenbergen liegt isoliert in der weiten Störniederung. Ihre Position in einem Bogen macht sie faktisch zu einem hohen Hindernis im Flugraum des Vogelzugs. Die Scheuchwirkung entwertet den Rast- und Äsungsraum für ziehende Gänse und Schwäne. Sie ist zu streichen. 6. Die Flächen von Poyenberg und um den Schierenwald sowie im benachbarten Regionalplan II von Meezen und Grauel sind zu streichen. a) Die große kreisübergreifende Fläche nördlich und westlich von Poyenberg scheidet aus Artenschutzgründen aus. - Untersuchungen in Zusammenhang der Windparkplanungen für die damaligen Eignungsflächen 285 und 286 belegten das regelmäßige Vorkommen von Seeadler, Rotmilan, Weißstorch und Schwarzstorch und zwangen den Investor zur Aufgabe des Projekts. Die Ergebnisse liegen der Staatskanzlei vor. - Auch die über diese untersuchten Gebiete hinausgehenden Anteile der gelben Fläche weisen einen vergleichbaren Artenbestand auf. Das gesamte Abwägungsgebiet ist aus Artenschutzgründen für die Windkraftnutzung ungeeignet. - Die Gemeinden Poyenberg, Meezen und Grauel haben der Staatskanzlei gegenüber ihre Ablehnung der Windkraftnutzung erklärt. Es liegt zudem eine mehrheitliche Ablehnung durch Bürgerentscheid aus Meezen (2012) vor. b) Alle weiteren Flächen östlich, westlich und nördlich des Schierenwaldes würden das Artenschutzrecht verletzen, da sie ebenfalls von Seeadler, Rotmilan, Weiß- und Schwarzstorch als Jagd- und Nahrungsrevier genutzt werden. Sie sind zu streichen. 7. Die Eignungsflächen im Dreieck von Huje - Nutteln - Mehlbek südlich der Tongrube Muldsberg benötigen einen wirksamen Abstand zum direkt benachbarten Naherholungsgebiet. a) Die Tongrube Muldsberg ist ein Naturerlebnis- und Naherholungsgebiet mit einem Rundwanderweg. Sie füllte sich nach ihrer Aufgabe und seit dem Einstellen der künstlichen Wasserhaltung 2004 mit Grundwasser. Das Gewässer und seine Umgebung wurden als Biotop und für die Naherholung entwickelt. Es gibt einen ca. fünf Kilometer langen Rundweg mit Rastplätzen um das Gewässer. Die nächststehendenwka des bestehenden Windparks befinden sich +/- 100 m vom südwestlichen Abschnitt des Rundwegs entfernt und beeinträchtigen seinen Erholungswert schon bei mittleren Windstärken erheblich. - Die aktuelle Repowering-Planung sieht noch höhere (180 m) WKA mit einem noch geringeren Abstand zum Weg vor. Die Gemeinde Mehlbek hat einen wirksamen Abstand von ca. 250 m zwischen dem Rundweg und der Grenze des Windparks gefordert. Die (wirtschaftlich interessierte) Gemeinde BUND-Steinburg Stellungnahme Abwägungsflächen Windkraft (Stand: 17. März 2016) 4
5 Huje lehnt dagegen jedes nachbarschaftliche Entgegenkommen ab. - Wir unterstützen den Wunsch der Gemeinde Mehlbek und fordern eine ausgleichende Behandlung des nachbarlichen Konflikts im Sinne des vorgeschlagenen Kompromisses (250 m) auf Regionalplanebene. - Sollte an der vorliegenden Flächengröße (s. gelbes Feld) festgehalten werden, müsste der Abstand sich im Westen abknickend parallel zum Rundweg nach Nordost fortsetzen. b) Artenschutzrechtlich halten wir einen Windpark-Abstand von 500 m zum See für den Schutz der Fledermäuse für erforderlich. Der gesamte Windparkkomplex ist unter artenschutzrechtlichen Vorbehalt zu stellen - wegen der Gänserast auf dem See, - wegen der gelegentlichen Nahrungssuche des Seeadlers und - wegen des Uhus in den südlich angrenzenden Gehölzen. 8. Die Abwägungsfläche zwischen Wacken und Vaale ist aus Artenschutzgründen ganz zu streichen. a) Hinsichtlich der gelben Fläche wurden wir befragt, ob die Nähe der WKA zu den von Arbeitskräften stetig frequentierten Kulturflächen der Baumschule (benachbart südwestlicch der L327) zulässig sei. - Das ist nicht der Fall: Schutz vor Beeinträchtigung durch Geräusche steht Menschen auch während der Arbeit zu. Entsprechend ist ein Abstand von 3 X H zwischen den WKA und der äußeren Grenze der Arbeitsflächen einzuhalten. Auf der Ebene des Regionalplans sind dies mindestens 450 m, in der Realität nach den vorliegenden Planungen 3 X 180 m = 540 m. - Eine ausführliche Darstellung und Bewertung liegt der Landessplanung durch die Einwendung des Betriebs vor. Wir unterstützen diesse vollinhaltlich) - Die Errichtung eines Windparks würde in der vorgesehenen Lage und Ausdehnung den Baumschulbetrieb zu erheblichen unwirtschaftlichen Aufwendungen für die Gesundheit und für die Produktion zwingen. Dies ist als eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach 35 Abs. 3 BauGB zu werten und würde den Zielen der Raumordnung widersprechen. Die nachbarschaftliche Rücksichtnahme muss als Belang bei der Darstellung der Windeignungsfläche als Ziel der Raumordnung abgewogen werden. Auch nach 7 (2) ROG sind die öffentlichen und privaten Belange schon auf Regionalplanebene gegeneinander und untereinander abzuwägen. b) Darüber hinausgehend ist diese Fläche jedoch generell ungeeignet, da sie Nahrungsraum der Wackener und Vaaler Weißstöche und eines benachbart brütenden Uhu-Paars ist. - Der Raum Wacken - Nutteln - Vaale wird von mehreren Weißstorchpaaren besiedelt. Für diese ist das betroffene Niederungsgebiet um den Otterkrugsbach eine Nahrungsfläche. Dies gilt vor allem für das Paar, das in Wacken in Sichtweite brütet und dessen Horst einen Schutzradius von 1000 m erfordert, der in die gelbe Fläche hineinragt. Acker- und Grünlandflächen verteilen sich als Nahrungsgebiete über das ganze Niederungsgebiet, so dass ein Bereich von 2000 m zum Schutz angesagt ist. Die beiden Storchenpaare, die in Vaale brüten, fliegen ebenfalls häufig in die Niederung ein, da die weitere Umgebung ihrer Horste nur bebaute Ortschaft ist. - Die Niederungsebene ist zudem Jagdgebiet des Uhus, der in direkter Nachbarschaft in einem Wäldchen westlich der Abwägungsfläche horstet. Auch von Westen her nimmt der Schutzradius weite Teile der Niederung ein. - Die Gemeinden Wacken und Vaale lehnen die Windkraftnutzung auf dieser Fläche ab. BUND-Steinburg Stellungnahme Abwägungsflächen Windkraft (Stand: 17. März 2016) 5
V o r l a g e für Drucksache-Nr. den Ausschuss für Wirtschaft / Kreistag
V o r l a g e für Drucksache-Nr. den Ausschuss für Wirtschaft / Kreistag Verteilerschl.-Nr. = Kopien Dokument2 Amt 61/613 Datum: 31.05. 2012 Zahl der erforder- SG 6134 lichen Beschlussausfertigungen: davon
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Zahlen & Fakten der Abteilung 7 Standort Elmshorn Der von der Abteilung 7 betreute Bezirk Pinneberg und Steinburg umfasst mit Stand 31.12.2010:
Gemeinde Sörup Der Bürgermeister
Der Bürgermeister, Schleswiger Str. 3, 24966 Sörup Herrn Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei - Landesplanung Düstembrooker Weg 104 24105 Kiel Ansprechpartner: Bürgermeister
Windenergie im Kreis Pinneberg Informationen zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III, West
Windenergie im Kreis Pinneberg Informationen zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III, West Hintergründe der Teilfortschreibung 2017 Teilfortschreibung der Regionalpläne zum Fachthema
Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
Sammelstellen im Rahmen der Evakuierung der Bevölkerung
der Bevölkerung Gemeinde Amt Breitenburg Auufer Breitenberg Mühlenstraße 5c 25548 Wittenbergen Gaststätte "Bredenbarger Kroog" Kirchenstraße 26 25597 Breitenberg Breitenburg I Amt Breitenburg (Alt-Breitenburg)
Windenergie - Rechtsfragen
Dr W Mecklenburg Diplom-Physiker Rechtsanwalt wmecklenburg.de 29. Oktober 2015 "auf die Wiese geh ich hinaus" - 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) als Grundnorm: Erfordernis einer Baugenehmigung Privilegierung:
Anlage 1: Erläuterungen zu den gegenüber dem 1. Entwurf hinzugekommenen neuen Eignungsgebieten
Anlage 1: Erläuterungen zu den gegenüber dem 1. Entwurf hinzugekommenen neuen Eignungsgebieten Fläche Nr. 282 (Nr. 5.19 nach KT-Beschluss 2011), Gemeinde Nortorf 1. Anhörungsverfahren Die Fläche Nr. 282
zur Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein für den Teilbereich Windenergie
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Stellungnahme des BUND S-H e. V. Lerchenstraße 22 24103 Kiel Datum: 13.11.2011 zur Teilfortschreibung der Regionalpläne
"Gefährdung der biologischen Vielfalt des Dosenmoors durch eine Windenergienutzung auf der Fläche 170".
"Gefährdung der biologischen Vielfalt des Dosenmoors durch eine Windenergienutzung auf der Fläche 170". Bernd Koop NABU Plön OAG SH, Regionalleitung Ost 9.1.2012, Bordesholm WindkraO: ArtenschutzkonfliktpotenRale
Windkraftanlagen und Naturschutz in Hessen
Windkraftanlagen und Naturschutz in Hessen Bewertung des neuen Leitfadens der Landesregierung Gießen, 29. Mai 2013 Joachim Wierlemann Bundesverband Windenergie e.v., Landesvorsitzender Hessen Gemeinsames
Windkraft in der Planungsregion Landshut
Windkraft in der Planungsregion Landshut Eignungs- und Ausschlusskriterien für die Erstellung eines Kapitels Windenergie im Regionalplan Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 10.11.2011 1
Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III - West (Sachthema Windenergie) - Gesamtstellungnahme Kreis Steinburg
Kreis Steinburg Der Landrat Itzehoe, 30.05.2017 Beschlussvorlage Federführend: Kreisbauamt Vorlage-Nr: Status: Ansprechpartner/in: Bearbeiter/in: VO/2017/071 öffentlich Herr Huusmann Herr Huusmann Mitwirkend:
1.01 Aasbüttel 5,460 Östliche Teilfläche liegt innerhalb einer Nebenverbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Flächengröße <20 ha.
Kreiskonzept WindenergInstitution: TöB-Beteiligung 03.08.09-31.08.09 Sachbearbeiter: Liste der von der nwünsche der Gemeinden NummGemeinde Größe in Beurteilung UNB (August 2009) 1.01 Aasbüttel 5,460 Östliche
Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:
Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Windkraft im Hürtgenwald?
Windkraft im Hürtgenwald? Anlass und Ziel der Planung Ziel der Landesregierung: Anteil der Windenergie von 3 % im Jahr 2010 auf 15% im Jahr 2020 zu steigern. Ziel der Gemeinde: Gewinnbeteiligung Gewerbesteuer
Per an: Betr.: Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergie in der Stadt Minden (219. Änderung des FNP) - B
BUND Barenhorststr.9a 32339 Espelkamp Stadt Minden Bereich 5.2 Stadtplanung und Umwelt Postfach 30 80 32387 Minden KG-Sprecher: Dieter Rosenbohm Fon-BUND: 01 60 95 00 67 79 Fon-Privat: 0 57 43 92 03 30
Steuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern
der Windkraft im Regionalplan Erfahrungen aus Nordbayern Praxisforum Windenergie bei der Regierung von Oberbayern München, 23. April 2013 Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Referent: Martin Füßl, Regionsbeauftragter
Teilfortschreibung Regionalplan IV Windenergie
5.01 Auufer LP: charakteristischer Landschaftsraum, Größe unter 20 ha, gepl. NSG, FFH-Gebiet UDB: Prüfung US Kirche Stellau UNB: Schwerpunktbereich 53 Biotopverbundsystem 5.02 Bahrenfleth LP: teilw. charakteristischer
Grundsätzlich begrüßen wir die Errichtung von WEA zur Erzeugung umweltfreundlicher Energie.
NABU Weil der Stadt - Stuttgarter Str. 8-71263 Weil der Stadt Verband Region Stuttgart Kronenstraße 25 Naturschutzbund Deutschland e.v. Gruppe Weil der Stadt 70174 Stuttgart Alan Knight Weil der Stadt,
BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus
BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des
Zum Amtlichen Mitteilungsblatt für den Kreis Steinburg Bekanntmachung Nr. 45/2017
Zum Amtlichen Mitteilungsblatt für den Kreis Steinburg Bekanntmachung Nr. 45/2017 Tierseuchenrechtliche Verfügung über die Aufhebung und Neufassung der Anordnung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz
Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung
Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung Jürgen Schmauß und Peter Schmid Regierung von Niederbayern Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 1 PV-Freiflächenanlagen in Niederbayern
Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg
Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg KONTROVERSE UM DIE WINDENERGIE 2 3 Bauplanungsrecht BAURECHTLICHE GRUNDBEGRIFFE Innenbereich Außenbereich
Wirksamkeit von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bei der Windkraftnutzung: Aktueller Kenntnisstand und offene
Wirksamkeit von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bei der Windkraftnutzung: Aktueller Kenntnisstand und offene Fragen am Beispiel der Vögel Ubbo Mammen ÖKOTOP GbR www.oekotop-halle.de info@oekotop-halle.de
Neuabgrenzung des Vorranggebietes
Regionalverband Donau-Iller 5. Teilfortschreibung Nutzung der Windkraft S. 1 Standort-Nr. Standort- Name Landkreis(e) Kommune(n) Fläche in ha Anzahl möglicher Anlagen BW-13 Uttenweiler - Sauggart Biberach
Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung
Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung Aufhebung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Horb a.n. zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen
Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming. Regionalplan Havelland-Fläming Tücken der Abwägung
Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming 2020 Tücken der Abwägung 1 Festlegungen des Regionalplans Vorzugsraum Siedlung Funktionsschwerpunkte der Ober- und Mittelzentren Funktionsschwerpunkte der
Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen
Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum IV Kreise Dithmarschen und Steinburg zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum IV Kreise Dithmarschen und Steinburg zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Teilfortschreibung des Regionalplanes für
Wie viel Fläche für die Windenergie in Schleswig-Holstein?
Vortrag zum 3. Windkraftsymposium Schleswig-Holstein am22.4.2017 in Kiel Wie viel Fläche für die Windenergie in Schleswig-Holstein? Holger Diedrich, Riepsdorf Diplom-Geograph, Dipl.-Ing. (FH) Online-Informationssystem
Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik
Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg 44 89081 Ulm 30.09.2017 Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts
BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS
BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN
Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet
Gemeinde Bühlertann GRDrs 41/2012 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 09.07.2012 Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet Beschlussvorlage
KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 51
Bundesfachplanung SuedLink KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 51 ÜBERBLICK Länge des Trassenkorridorsegments: 18,7 km Vorhaben: V3, V4, Stammstrecke Bundesländer: - Niedersachsen Landkreise: - Rotenburg
Verbandsgemeinde Hermeskeil
Potenzielle Eignungsflächen Restriktionen Schutzgebiete Historische Kulturlandschaft (Stufe I, II) Historische Kulturlandschaft (Stufe I, II) - Puffer 5000 m Landschaftsschutzgebiete Naturpark Kernzone
Beschlussvorlage Nr. 2017/40/ Gemeinde Schwedeneck
Beschlussvorlage Nr. 2017/40/208 12.05.2017 Gemeinde Schwedeneck Amt: Bearbeiter: Mitzeichner: Petersen, Björn Petersen, Björn Haupt- und Ordnungsabteilung Öffentlichkeit: öffentlich Meike Helm Stellv.
Stellungnahme zu den Karten "Abwägungsbereiche für die Windenergienutzung", veröffentlicht Anfang November 2015
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein ev Lorentzendamm 16, 24103 Kiel Landesgeschäftsstelle Fon 0431-66060-0 Fax 0431-66060-33 Absender des Schreibens: Der Ministerpräsident
Probefläche HST043 Probefläche Lage Kasten-Nr HST Leer Raupen N ' E '
4.4.3. Südlich der L3416 4.4.3.1. Probefläche HST015 Probefläche Lage Kasten-Nr 23.04.2017 23.10.2017 HST015 Abt. 104/105 487 viel Kot viel Kot N50 03.999' E8 55.649' B11 Nest viel Kot A42 Meisenei leer
Windenergie und Naturschutz
Windenergie und Naturschutz Positionen des NABU Hessen Hartmut Mai, NABU Hessen Windenergie im Spannungsfeld zwischen Natur- und Umweltschutz Eines der heiß diskutierten Themen in Naturschutzkreisen...
Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Öffentliche Informationsveranstaltung
Öffentliche Informationsveranstaltung Interkommunaler sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft der beteiligten Städte und Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck 02.10.2012 Gliederung 1. Derzeitige
1. Potenzialflächenbeschreibung
1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage
Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung
Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 16.+17.07.2012 Melchinger und Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite 2 16.07.2012 Melchinger
Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford
1 Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford Ermittlung von Suchräumen für eine Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung Stand: August 2012
STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016
STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Udenhäuser Straße 13 34393 Grebenstein
Standpunkte und Begründungen von Gemeinde und Antragstellenden zum Bürgerentscheids in der Gemeinde Meezen
von Gemeinde und Antragstellenden zum Bürgerentscheids in Standpunkt: Die Gemeinde Meezen hält weiterhin an dem Beschluss vom 18.06.2012 fest. Die Gemeindevertretung wollte von Anfang an eine für die Gemeinde
Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg
Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen
Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze
Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung
Landschaft und Windturbinen. Ein Vorgehen für die gesamte Schweiz Yves Leuzinger / bureau Natura
Landschaft und Windturbinen Ein Vorgehen für die gesamte Schweiz Yves Leuzinger / bureau Natura Landschaft - Begriffsdefinition Die Landschaft bildet die heutigen wie die früheren Beziehungen zwischen
Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten
Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Referat 250 Angelegenheiten der obersten Naturschutzbehörde Was
Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick
Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung
Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg
Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Golfclub und Hotel" der Gemeinde Breitenburg für das Gebiet nördlich der Straße Osterholz",
Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
Wirksamkeit von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bei der Windkraftnutzung: Aktueller Kenntnisstand und offene Fragen am Beispiel der Vögel
Wirksamkeit von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bei der Windkraftnutzung: Aktueller Kenntnisstand und offene Fragen am Beispiel der Vögel Ubbo Mammen ÖKOTOP GbR www.oekotop-halle.de info@oekotop-halle.de
Windenergie - ja!? Informationen für Entscheidungsträger im Landkreis Freising Seite 1
Windenergie - ja!? Aber Informationen für Entscheidungsträger im Landkreis Freising Seite 1 Wer ich bin Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekt und Städteplaner Spezialisierung: Erneuerbare Energien Bauleitplanung
Stadt Porta Westfalica
Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits
Bau-, Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Az (4) brs/ Verwaltungsausschuss vom Internet: JA NEIN
Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister Bau-, Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 03.07.2014 Az. 61 26 10 (4) brs/ 14.07.2014 Verwaltungsausschuss vom 26.06.2014 Internet: JA NEIN
TenneT 380 KV-Westküstentrasse
TenneT 380 KV-Westküstentrasse Auswertung Bebauungs- und Flächennutzungspläne Lfd. Wesentliche Festsetzungen Konfliktpotential Kategorisierung Abgleich der Korridorvarianten im Abschnitt 4 (4, 4.1 und
VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD
VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE
Stellungnahme der Bürgerinitiative zum Schutz der Landschaft zwischen Moitzfeld und Herkenrath zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW
BI Moitzfeld-Herkenrath Stellungnahme LEP v. 18.2.2014 Seite 1 von 9 Bürgerinitiative Moitzfeld-Herkenrath c/o Dr. David Bothe Neuenhaus 20a 51429 Bergisch Gladbach WWW: http://www.moitzfeldherkenrath.de
Bürgernahe Unabhängige Gemeinschaftliche Wählergemeinschaft Riepsdorf e. V.
Bürgernahe Unabhängige Gemeinschaftliche Wählergemeinschaft Riepsdorf e. V. Fraktion der BUG-Wählergemeinschaft in der Gemeindevertretung Riepsdorf Poggenpohler Weg 18, 23738 Riepsdorf Der Ministerpräsident
BÜRGERINITIATIVE PRO SCHURWALD informiert: Naturschutzverbände zur Windkraft
BÜRGERINITIATIVE PRO SCHURWALD informiert: Naturschutzverbände zur Windkraft In der Regel befürworten die Naturschutzverbände grundsätzlich den Ausbau der Windkraft in Deutschland und Baden-Württemberg.
INSTITUT FÜR PHARMAZIE UND MOLEKULARE BIOTECHNOLOGIE Abt. BIOLOGIE
INSTITUT FÜR PHARMAZIE UND MOLEKULARE BIOTECHNOLOGIE Abt. BIOLOGIE Institut für Pharmazie und Molekulare Biotechnologie, INF 364 D-69120 Heidelberg Frau Vera Krug Eiterbachstr. 12 69483 Wald-Michelbach
Potenzialflächenfindung Morsum
Potenzialflächenfindung Morsum Untersuchungsflächen n Potenzialflächen 1. Filterung: Ausschluss offensichtlich nicht geeigneter Flächen 2. Filterung: städtebauliche Untersuchung Ermittlung der Potenzialflächen
Auerhuhn und Windenergienutzung im Schwarzwald
Auerhuhn und Windenergienutzung im Schwarzwald Dr. Rudi Suchant Dr. Veronika Braunisch Stefan Bä Bächle Forstliche VersuchsVersuchs- und Forschungsanstalt BadenBadenWürttemberg Rechtlicher Schutz Europa
Windenergie in Raumordnung- und Bauleitplanung. Zentrale Forderungen der Natur- und Umweltschutzverbände
Windenergie in Raumordnung- und Bauleitplanung Zentrale Forderungen der Natur- und Umweltschutzverbände Grundsätzliches Auch wenn die möglichen Konflikte durch Errichtung und vor allem den Betrieb von
als Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfes der Fortschreibung des Regionalplanes durch das Land Schleswig- Holstein
Windenergie Kreis OH Konzept zur Ermittlung konfliktfreier oder konfliktarmer Flächen für Windenergieanlagen mit anschließender Bewertung im Kreis Ostholstein als Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfes
Schutz der Fauna und Integration von Windparks in die Landschaft Beispiel Bockelwitz
Schutz der Fauna und Integration von Windparks in die Landschaft Beispiel Bockelwitz Datum: 14.04.2011 Herausforderungen der Windkraftnutzung in der Schweiz Sol-E in Fribourg Autoren: Dipl.-Ing. Andreas
Erstellt mit dem Worksheet Crafter - Zwickzwack Mappe. Niederösterreich. Die 4 Viertel.
Erstellt mit dem Worksheet Crafter - www.worksheetcrafter.com Zwickzwack Mappe Niederösterreich Die 4 Viertel www.lernfrosch.jimdo.com Erstellt mit dem Worksheet Crafter - www.worksheetcrafter.com www.lernfrosch.jimdo.com
Fachdialog Windkraft Cash cow oder umweltverträgliche. Windkraftnutzung zu Lasten der Natur? Gerald Pfiffinger 28.11.2013
Fachdialog Windkraft Cash cow oder umweltverträgliche Energiegewinnung? Windkraftnutzung zu Lasten der Natur? Gerald Pfiffinger 28.11.2013 Gliederung 1. Klimawandel findet statt 2. Auswirkungen auf Vögel
Ausnahmen und Befreiungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht - Seminar am 27.05.2003 in Kiel - Abweichung Ausnahme Befreiung im Bauplanungsrecht im Bauordnungsrecht 31 BauGB 76 LBO Ausnahmen - Sinn und Zweck - programmierte Abweichung
Es existiert zur Zeit kein Baurecht auf der Bautzener Brache (Fläche zwischen Bautzener Str. und dem S-Bahnhof )
Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Landesverband Berlin Crellestr. 35 10827 Berlin Es existiert zur Zeit kein Baurecht auf der Bautzener Brache (Fläche zwischen Bautzener Str. und dem S-Bahnhof ) Zusammenfassend
Verein zur Erhaltung von Natur und Landschaft des ehemaligen Steinbruchs Nieder-Ramstadt und der Stettbachaue e.v Mühltal
Verein zur Erhaltung von Natur und Landschaft des ehemaligen Steinbruchs Nieder-Ramstadt und der Stettbachaue e.v. Steinbruch Nieder-Ramstadt e.v, Hügelstr. 13, 64367 Mühltal Frau Dr. Astrid Mannes Bürgermeisterin
Stellungnahme der Gemeinde Stubben zum. Antragsteller 5. Projektgesellschaft Heeck UG
Stellungnahme der Gemeinde Stubben zum Antrag vom 28.03.2016 auf Genehmigung von drei Windkraftanlagen in der Gemeinde Lasbek und einer Windkraftanlage in der Gemeinde Steinburg nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gemeindeverwaltungsverband Schönau
Gemeindeverwaltungsverband Schönau Rhein Neckar Kreis Sachbearbeiter/in: Herr Fischer / Frau Sebastian Durchwahl-Nr.: 06228/9201 13 / 18 E-Mail: werner.fischer@gvv-schoenau.de Marion.sebastian@gvv-schoenau.de
19.12.2012. Kreishaus Siegburg. Gemeinde Hellenthal
Informationsveranstaltung Windenergie für Städte und Gemeinden des Rhein-Siegkreises 19.12.2012 Kreishaus Siegburg Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen aus Sicht einer Kommune Gemeinde Hellenthal
KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 57
Bundesfachplanung SuedLink KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 57 ÜBERBLICK Länge des Trassenkorridorsegments: 19,4 km Vorhaben: V3, V4, Stammstrecke Bundesländer: - Niedersachsen Landkreise: - Region
Windkraft in Kärnten
Windkraft in Kärnten DI Michael Angermann Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 3 - Gemeinden und Raumordnung UAbt. Fachliche Raumordnung 16. November 2016 Ausgangssituation energiewirtschaftlich:
1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -
An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.
An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße 16 77955 Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.2013 Artenschutzrechtliche Vorprüfung für die Erweiterung des Gewerbegebietes
Variantenuntersuchung
380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Variantenuntersuchung Schwalm-Eder Kreis Melsungen 15.08.2012 Einführung Variantenuntersuchung Übersicht Welche Varianten werden untersucht? Welche
Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten
G. Peacock Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten Peter Herkenrath, Vogelschutzwarte, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Inhalt Wozu Abstandsempfehlungen?
anwesend abwesend Abwesenheitsgrund
SITZUNG Nr. 9/2014 des Gemeinderates Erdweg 16.07.2014 Sitzungstag Sitzungssaal des Rathauses Erdweg Sitzungsort Name der Gemeinderats-Mitglieder anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Georg
Windpark Schattenwurf
Windpark Schattenwurf Schattenwurf, Grenzwerte, zumutbare Belastungen Als nicht erheblich belästigend gelten Beschattungszeiten von maximal 30 Stunden pro Kalenderjahr und maximal 30 Minuten pro Tag in
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung der Online-Beteiligung BOB-SH
zur Nutzung der Online-Beteiligung BOB-SH Auf den nachfolgenden Seiten wird erläutert, wie Sie Informationen über die aktuelle Windenergieplanung erhalten und eine Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren
STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING
STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil
Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen
(BundLänder Initiative Windenergie, Stand Juni 2012) Informationsgrundlage (HINWEIS: Einige Bundesländer schreiben aktuell ihre Empfehlungen fort, sodass die Angaben zu überprüfen sind.) Gebietskategorien
Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Oberfranken unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes
Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Oberfranken unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Christiane Odewald Regionsbeauftragte Oberfranken-West Bad Blankenburg,
Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
Regionalbündnis Windvernunft Thema Welche Auswirkungen haben Windkraftanlagen auf die Orte Scharmede und Elsen?
Thema Welche Auswirkungen haben Windkraftanlagen auf die Orte Scharmede und Elsen? Scharmede, 18. Februar 2017 Dipl.-Ing. Heiner Brinkmann Das Regionalbündnis Windvernunft vertritt über 20 Bürgerinitiativen
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4033 18. Wahlperiode 06.04.2016. Anträge zur Genehmigung der Errichtung von Windkraftanlagen
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4033 18. Wahlperiode 06.04.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Anträge zur
Region Lausitz-Spreewald. Sachlicher Teilregionalplan Windkraftnutzung
Region Sachlicher Teilregionalplan Windkraftnutzung Scopingtermin: 25. März 2009, Cottbus Neue Ansätze bei der raumordnerischen Steuerung er der Windkraftnutzung t ng in der Region Windkraft in der Region
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
Ja Nein Nein. Ja Ja Nein. Nein Nein Ja
(BundLänder Initiative Windenergie, Stand Januar 2012) Informationsgrundlage (HINWEIS: Einige Bundesländer schreiben aktuell ihre Empfehlungen fort, sodass die Angaben zu überprüfen sind.) Gebietskategorien
Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014
Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet Am Hackstruck, nördlich und südlich der Robert-Koch-Straße und östlich des Maria-Bornheim-Weges und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Windenergiekonzeption Mittelhessen Vergleich der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (VRG WE) Entwurf Dezember Entwurf Juli 2015
Regierungspräsidium Gießen Dezernat 31 Gießen, den 26. Juni 2015 Frau Bröcker 0641 303 2414 Herr Dr. Gerhards 0641 303 2440 Windenergiekonzeption Mittelhessen Vergleich der Vorranggebiete zur Nutzung der
KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 124
Bundesfachplanung SuedLink KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 124 ÜBERBLICK Länge des Trassenkorridorsegments: 20,7 km Vorhaben: V3 Bundesländer: - Bayern Landkreise: - Main-Spessart - Würzburg Kommunen:
Schleswig-Holstein Der echte Norden. Knickschutz und Knickpflege in der Kommune
Schleswig-Holstein Der echte Norden Knickschutz und Knickpflege in der Agenda Knickschutz und Knickpflege in der 01 Rechtliche Grundlagen 02 Die fachgerechte Knickpflege 03 Die Bedeutung der Knicks 04