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1 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni die trasporti pubblici SII Erwin Drabek Reg. Nr.: Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über Kollision mit einem Personenwagen vom Montag 13. August 2007 in Oberdorf NW Erwin Drabek Monbijoustrasse 51A 3003 Bern Mobile Fax edrabek@bluewin.ch

2 Dieser Bericht wurde ausschliesslich zum Zweck der Verhütung von Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Schiffen erstellt. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen von Unfällen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung gemäss Art. 25 der Verordnung über die Meldung und Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (VUU, SR ). 0 ALLGEMEINES 0.1 Kurzdarstellung Am Montag 13. August 2007 um17:07 Uhr ist der Zug 3684 Luzern Engelberg auf dem unbewachten Bahnübergang "Kleinlehli" (km 6.371, EDV-Nr. 581) der Strecke Stans Dallenwil mit einem Personenwagen kollidiert. Beide Autoinsassen wurden schwer verletzt und ins Kantonsspital gebracht. Das Auto erlitt Totalschaden. Die Eisenbahnfahrzeuge wurden ebenfalls beschädigt. Unbewachter Bahnüber- gang "Kleinlehli" 0.2 Untersuchung Die Unfalluntersuchungsstelle wurde durch die Meldestelle (REGA) am um 17:17 Uhr per Pager alarmiert. Die Rückfrage bei der Infrastrukurbetreiberin Zentralbahn ergab die Notwendigkeit einer Untersuchung. Der Berichterstatter rückte deshalb unverzüglich aus. Der Untersuchungsbericht der UUS fasst die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchung zusammen (Art. 25 der VUU) 2/7

3 1 FESTGESTELLTE TATSACHEN 1.1 Vorgeschichte Der Zug 3684, gebildet aus der Pendelkomposition ABt B51 und BDeh 4/4 Nr. 2 und den Zusatzwagen B84 +B83 + ABt 23 ist fahrplanmässig in Luzern um 16:41 Uhr abgefahren und ohne jegliche Unregelmässigkeit in Stans um 17:03 Uhr angekommen. 1.2 Verlauf der Fahrt Der Lokführer (Lf) 3684 ist pünktlich vom Bahnhof Stans in Richtung Dallenwil abgefahren. Etwa 300 m nach dem Bahnhof Stans wird das Bahntrasse parallel zur Engelbergstrasse geführt welche die Gemeinde Stans und Oberdorf verbindet. In Fahrtrichtung Dallenwil liegt die Strasse auf der rechten Seite der Bahnlinie. Als der Lf auf den Bahnübergang "Kleinlehli" (Km 6.4) zufuhr, sah er vor sich auf der Engelbergstrasse einen silberfarbenen Personenwagen. Er stellte fest, dass an diesem Personenwagen der linke Richtungsblinker eingeschaltet wurde. Er realisierte, dass der Autofahrer vermutlich links abbiegen wollte. Der Lf gab sofort ein Achtungssignal (Pfeifsignal) ab. In diesem Moment bog das Auto nach links auf den Bahnübergang "Kleinlehli" ab. Der Lf leitete sofort die Schnellbremsung ein. Die Kollision konnte nicht verhindert werden. Durch die Kollision wurde der Personenwagen um 90 Grad gedreht, streifte an der linken Seite der Zugskomposition entlang und wurde gegen einen Fahrleitungsmast gedrückt. Unterdessen kam der Zug zum Stillstand. Der Lf schaltete die Frontbeleuchtung auf 3 Mal Rot um. Er informierte die Reisenden und die Leitstelle Stansstad über den Unfall. Er begab sich dann zum verunfallten Fahrzeug. Passanten betreuten bereits die Autoinsassen. Die ersten Rettungskräfte trafen kurz darauf ein. 1.3 Personenschäden Bahnpersonal Reisende Drittpersonen Leicht Verletzte: Schwer Verletzte: Tödlich Verletzte: Sachschäden am Rollmaterial und an der Infrastruktur des Bahnunternehmens Die drei ersten Fahrzeuge des Zuges 3684 wurden beschädigt. Die Sachschäden am Rollmaterial wurden auf etwa 100'000 CHF geschätzt. 1.5 Sachschäden Dritter Das Privatauto hat einen Totalschaden erlitten. 1.6 Beteiligte Personen Lokführer Autoinsassen Lenker Beifahrerin 3/7

4 1.7 Schienenfahrzeuge Eigentümer: Zentralbahn AG Zugskomposition: Steuerwagen ABt 026 (an der Zugspitze). Zwischenwagen B 51. Triebfahrzeug BDeh 2. Wagen B84. Wagen B83. Steuerwagen ABt 023 (am Zugschluss) Triebfahrzeug: BDeh 2 Zugsgewicht: Bremsgewicht: Zugreihe: 130 t 126 t R Ausgeschaltete Bremsapparate: keine 1.8 Strassenfahrzeuge Privat Personenwagen VW Golf 1.9 Wetter, Schienenzustand Tag, normale Sicht. Schienen trocken Bahnsicherungssysteme Die Strecke Stans - Dallenwil ist mit einem ASEGA- Streckenblock ausgerüstet. Das Triebfahrzeug ist mit einer elektronischen Sicherheitssteuerung (Totmannpedal) und mit dem automatischen Zugssicherungssystem ZSI 127 ausgerüstet. Die Bahnsicherungssysteme haben normal funktioniert. Sie sind für den Verlauf des Ereignisses nicht relevant Zug- und Rangierfunk Der Steuerwagen ist mit dem Zugfunk Typ LSE ausgerüstet. Die Funkgespräche werden nicht aufgezeichnet. Die Funkgespräche sind für den Unfallablauf nicht relevant. 4/7

5 1.12 Bahnanlagen Bei der Unfallstelle liegen Bahn und Strasse nebeneinander. In Fahrtrichtung Stans Dallenwil liegt die Strasse rechts. Der unbewachte Bahnübergang "Kleinlehli" (EDV Nr. 581) liegt bei km auf dem Gebiet der Gemeinde Oberdorf, unmittelbar vor der Gemeindegrenze mit Stans. Der Bahnübergang ist strassenseitig mit einem Andreaskreuz signalisiert. Bahnseitig ist er nicht signalisiert. Er ist nicht mit einer Pfeiftafel (R300.2, Bild 208) versehen, da es sich nicht um einen öffentlichen Bahnübergang handelt. Es besteht ein privates Wegrecht zu der angrenzenden Liegenschaft. Richtung Dallenwil Bild 1: Bahnübergang "Kleinlehli" 1.13 Fahrdatenschreiber Der Steuerwagen ist mit einer elektronischen Geschwindigkeitsmessanlage SERATEC (TRAS 1000) ausgerüstet. Die Fahrdaten werden elektronisch aufgezeichnet. Sie wurden durch die Verkehrsunternehmung ausgelesen und durch die UUS ausgewertet. Die Auswertung der Fahrdaten ergibt, dass der Lokführer mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h gefahren ist und sich somit an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 45 km/h für diesen Streckenabschnitt gehalten hat. Der Lokführer hat die Schnellbremsung korrekt eingeleitet, der Anhalteweg betrug 90 m Befunde an den Fahrzeugen Die optische Kontrolle der Fahrzeuge der Zentralbahn AG durch den Untersuchungsleiter ergab keine Beanstandungen. Alle Bremsen waren eingeschaltet und funktionierten einwandfrei. Die Frontbeleuchtung 3 Mal weiss funktionierte. 5/7

6 1.15 Befunde an Strassenfahrzeugen Der verunfallte Personenwagen wurde durch die UUS nicht untersucht Medizinische Feststellungen In Bezug auf medizinische Beschwerden der am Unfall beteiligten Personen ist nichts bekannt Feuer Beim Unfall brach kein Feuer aus Umwelt Auf dem Unfallplatz wurde keine Umweltverschmutzung festgestellt Besondere Untersuchungen Die arbeitsrechtlichen Bedingungen seitens des Bahnpersonals wurden eingehalten Informationen über Organisation und Verfahren Das Ereignis wird seitens der Strafverfolgungsbehörden durch die Kantonspolizei Nidwalden untersucht Verschiedenes Keine Bemerkungen. 2 BEURTEILUNG 2.1 Technisches Die Schienenfahrzeuge waren technisch in Ordnung. Die Streckengeschwindigkeit von 45 km/h wurde eingehalten. Der Bremsweg von 90 m liegt unter dem für diese Zugskomposition (Geschwindigkeit, Bremsgewicht und Streckenprofil) berechneten maximalen Bremsweg von 103 m. 2.2 Betriebliches Der Lokführer hat richtig und rasch reagiert. Sobald er die Gefahr bemerkt hat, hat er ein Achtungssignal (Pfeifsignal) abgegeben und sofort danach die Schnellbremsung eingeleitet. Nach dem Unfall hat sich der Lokführer ebenfalls korrekt verhalten in dem er die Reisenden und die Leitstelle informierte und sich zu den Autoinsassen begab. 2.3 Strassenseitig Dieser Bahnübergang liegt ungünstig. Wie Bild 1 zeigt, liegt das Bahntrasse unmittelbar parallel zur Engelbergstrasse. Der Privatweg "Kleinlehli" liegt 90 Grad zur Bahnlinie. Für die Autofahrer, unabhängig davon ob sie aus Stans oder Oberdorf kommen, ist das Abbiegen auf diesem Bahnübergang gefährlich. 6/7

7 Die parallel zur Strasse liegende Bahnlinie bildet für den Autofahrer ein Hindernis: - In Fahrtrichtung ist der Blickwinkel zur Bahnlinie frei. - Nach Hinten hingegen ist die Sicht zur Bahnlinie schwierig und ein herannahender Zug kann in einem toten Winkel liegen. Gegebenenfalls kann der Autofahrer den von hinten kommenden Zug nicht beobachten. 3 SCHLUSSFOLGERUNGEN 3.1 Befunde Die Bahnfahrzeuge waren in Ordnung. Der Lokführer hat richtig und schnell gehandelt. 3.2 Ursachen Der Autofahrer hat den unbewachten Bahnübergang befahren, ohne sich zu vergewissern ob auf Seite Stans die Bahnstrecke frei war. 4 SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN Privatweg "Kleinlehli" mit dem öffentlichen Strassennetz an einem weniger gefährlichen Ort verbinden und den unbewachten Bahnübergang "Kleinlehli" schliessen. Die Untersuchung wurde vom nebenamtlichen Untersuchungsleiter, Erwin Drabek, geführt. Bern, Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe E. Drabek 7/7

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