Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Das Mitteilungsorgan der Gemeinde Selfkant Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister
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- Kora Schwarz
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1 Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Das Mitteilungsorgan der Gemeinde Selfkant Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister 43. Jg., Nr. 1-2, 15. Januar 2012, Selfkant-Tüddern, Am Rathaus 13, Tel.: 02456/499-0 Amtlicher Teil Gesamtschule Gangelt-Selfkant Einladung zum Tag der offenen Tür am 4. Februar 2012 in der Zeit von Uhr bis Uhr in der Gesamtschule Gangelt-Selfkant im Schulgebäude Höngen, Pfarrer-Meising-Straße 1b Sehr geehrte Eltern der Viertklässler, liebe Schülerinnen und Schüler, zum Tag der offenen Tür am 4. Februar 2012 in der Zeit von Uhr bis Uhr laden wir alle Interessierten recht herzlich ein, die Räumlichkeiten der neuen Gesamtschule Gangelt-Selfkant im Schulgebäude Höngen kennen zu lernen. Wir möchten sie über die Schulleitung, das pädagogische Konzept, die möglichen Schulabschlüsse, das Unterrichtsangebot und dem Anmeldeverfahren der Gesamtschule Gangelt-Selfkant informieren. Im Rahmen des Tag des offenen Tür werden die Bürgermeister Herbert Corsten und Bernhard Tholen den neuen Schulleiter vorstellen. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, auf einem Rundgang die Räumlichkeiten der Schule zu erkunden. Für Ihr leibliches Wohl wird selbstverständlich auch gesorgt werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in der Gesamtschule Gangelt-Selfkant. Herbert Corsten, Bürgermeister Bernhard Tholen, Bürgermeister
2 2 Bezirksregierung Köln Köln, den Dezernat 33 Zeughausstraße Ländliche Entwicklung und Bodenordnung - Tel.: 0221 / Flurbereinigung Selfkant Az.: Änderungsbeschluss Die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung und Bodenordnung -, hat beschlossen: 1. Das durch den Flurbereinigungsbeschluss vom der Bezirksregierung Münster -Abteilung Obere Flurbereinigungsbehörde- festgestellte und zuletzt durch den 1. Änderungsbeschluss der Bezirksregierung Köln vom geänderte Flurbereinigungsgebiet wird gemäß 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2794), wie folgt geändert: Zu dem Flurbereinigungsgebiet werden die nachfolgend aufgeführten Grundstücke zugezogen und auch insoweit die Flurbereinigung angeordnet: Regierungsbezirk Köln Kreis Heinsberg Gemeinde Selfkant Gemarkung Höngen Flur 1 Flurstücke 8, 28, 203, 221 Flur 5 Flurstücke 12, 18, 38, 190, 192 Gemarkung Tüddern Flur 7 Flurstück Das geänderte Flurbereinigungsgebiet ist auf der als Anlage zu diesem Beschluss genommenen Gebietskarte dargestellt und hat nunmehr eine Größe von rd. 672ha. 3. Der Änderungsbeschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang während der Dienststunden aus bei a) der Gemeindeverwaltung Selfkant, Am Rathaus 13, Selfkant, Zimmer 25, b) dem Dezernat 33 der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen, Robert-Schuman-Straße 51, Aachen, Zimmer Die Zweiwochenfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses. 4. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten des zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundbesitzes werden Teilnehmer der durch den Flurbereinigungsbeschluss vom gebildeten Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Selfkant mit dem Sitz in Tüddern 5. Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung dieses Beschlusses bei der Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 - Zeughausstraße 2-10, Köln anzumelden. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende seine Rechte innerhalb einer von der Flurbereinigungsbehörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wird. 6. Von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses an gelten folgende zeitweilige Einschränkungen, die bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes wirksam sind: 6.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören ( 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). 6.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). 6.3 Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). 6.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde ( 85 Nr. 5 FlurbG). 6.5 Sind entgegen den Anordnungen zu 6.1 und 6.2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben.
3 3 Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu 6.3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen ( 34 Abs. 3 FlurbG). Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu 6.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat ( 85 Nr. 6 FlurbG). 6.6 Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen zu 6.2, 6.3 und 6.4 dieses Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,-- Euro für den einzelnen Fall geahndet werden ( 154 FlurbG, 1 und 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom BGBl. I S. 602, zuletzt geändert durch Gesetz vom BGBl. I S. 2353). Unter Umständen kann auch eine höhere Geldbuße auferlegt werden ( 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem können Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht ( 154 Abs. 3 FlurbG). 6.7 Die Bußgeldbestimmungen nach anderen Gesetzen bleiben unberührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - 9 a Senat (Flurbereinigungsgericht) - Aegidiikirchplatz Münster schriftlich zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Klageschrift als Klagegegner das Land Nordrhein-Westfalen anzugeben ist. Falls die Klagefrist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Es wird empfohlen, der Klageschrift zwei Durchschriften beizufügen. (L.S.) Im Auftrag gez. Fehres Ltd. Regierungsvermessungssdirektor Reduzierung der Straßenbeleuchtungszeiten Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, dass ab dem 1. Februar 2012 die Straßenbeleuchtung an Wochentagen von 0 Uhr bis 5 Uhr und an Wochenenden und vor Feiertagen von 2 Uhr bis 5 Uhr abgeschaltet wird. Zusätzlich wird die Straßenbeleuchtung in Absprache mit den Ortsvorstehern bei besonderen Feierlichkeiten im Ort (z.b. Kirmes) die ganze Nacht hindurch angeschaltet bleiben. Durch diese Maßnahme, die zunächst probeweise für das Jahr 2012 durchgeführt wird, werden ca eingespart. Einige Einwohner der Gemeinde Selfkant befürchten, dass durch diese Regelung die Einbruchszahlen steigen werden. Die Gemeindeverwaltung hat diesen Eindruck vor Erstellung der Sitzungsvorlage hinterfragt. Laut einer Studie aus dem Jahr 2007 finden nur 9 % der Wohnungseinbrüche in der Zeit von 0 Uhr bis 6 Uhr statt. Ein Zusammenhang zwischen Straßenbeleuchtung und Einbruchszahlen ist nicht bekannt. Hinweisbekanntmachung Gemäß 9 Abs. 3 der Jagdgenossenschaftssatzung für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Saeffelen vom 22. Mai 1980 Am Montag, 6. Februar 2012 findet um Uhr in der Gaststätte Aretz eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Saeffelen statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Versammlung der Jagdgenossenschaft Saeffelen durch den Vorsitzenden, Herrn Sentis 2. Antrag des Jagdpächters auf Verlängerung des lfd. Jagdpachtvertrages 3. Verschiedenes Sentis Vorsitzender Standesamtliche Nachrichten Die Gemeinde Selfkant gratuliert zum Geburtstag: Frau Maria Heimig, wohnhaft in Höngen, Altenheim St. Josef; sie wurde am Jahre alt. Herrn Christian Jansen, wohnhaft in Höngen, Altenheim St. Josef; er wurde am Jahre alt.
4 4 Herrn Peter Wauben, wohnhaft in Süsterseel, Waldstraße 17; er wurde am Jahre alt. Frau Agnes Geradts, wohnhaft in Höngen, Lambertusstraße 6; sie wurde am Jahre alt. Frau Katharina Ramakers, wohnhaft in Höngen, Birder Straße 49; sie wurde am Jahre alt. Frau Gertrud Wirtz, wohnhaft in Süsterseel, Dechant-Kamper-Str. 41; sie wurde am Jahre alt. Frau Hubertine Aufsfeld, wohnhaft in Saeffelen, Waldfeuchter Straße 20; sie wurde am Jahre alt. Frau Gertruda Fries, wohnhaft in Tüddern, Millener Weg 10; sie wurde am Jahre alt. Veranstaltungskalender der Gemeinde Selfkant Proklamationssitzung der KG De Witsemänn e.v. Tüddern, Saal Hostenbach Zum Savo Aprés-Skiparty der KG de Kleischötte Süsterseel, Zelt Dorfplatz Süsterseel Kindersitzung der KG De Witsemänn e.v. Tüddern, Saal Hostenbach Zum Savo Veröffentlichungen im Veranstaltungskalender Vereine und Institutionen, die ihre Termine im Veranstaltungskalender der Internetseite veröffentlichen möchten, werden gebeten, dies per an zu tun. Frau Sophia Klassen, wohnhaft in Höngen, Westerholzer Straße 52; sie wurde am Jahre alt. Herrn Wilhelm Jütten, wohnhaft in Saeffelen, Waldfeuchter Straße 1; er wurde am Jahre alt. Herrn Josef Luxenburg, wohnhaft in Schalbruch, Ahornstraße 7; er wurde am Jahrealt. Eine-Welt-Laden in Höngen Der Eine-Welt-Laden in Höngen ist wieder geöffnet. Er befindet sich im Pfarrhaus, Kirchstraße 15, Selfkant-Höngen und ist mittwochs und freitags von Uhr geöffnet. Dort ist auch der Zipfeltrunk erhältlich.
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6 6 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Bei der Gemeindeverwaltung Selfkant gelten folgende Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr: Montags bis freitags von 8.00 Uhr bis Uhr Montags von Uhr bis Uhr Donnerstags von Uhr bis Uhr Öffnungszeiten des Sozialamtes Montags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr Uhr Donnerstags von 8.00 Uhr Uhr und von Uhr Uhr. IMPRESSUM Herausgeber: Gemeinde Selfkant Der Bürgermeister -, Am Rathaus 13, Selfkant-Tüddern Verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister Herbert Corsten Konzept, Layout, Satz und Druck: Gemeindeverwaltung Selfkant, Am Rathaus 13, Selfkant Das Amtsblatt liegt für alle interessierten Bürger bei allen Banken und Sparkassen in der Gemeinde Selfkant sowie im Rathaus zur kostenlosen Mitnahme aus. Das Amtsblatt wird allen Bürgern kostenlos als Pressebeilage zur Verfügung gestellt; es kann auch einzeln von der Gemeinde Selfkant gegen Kostenerstattung bezogen werden. Es wird um Terminabsprache gebeten. Wichtige Telefonnummern: Bürgermeister Corsten Rathaus der Gemeinde Selfkant 4990 Fax-Nummer 3828 Bauhofleiter Hoeker 3437 (privat) oder Abwasserbereich Polizeinotruf 110 Rettungsdienst 112 Sprechstunden des Jugendamtes Die Sprechstunden des Jugendamtes des Kreises Heinsberg finden montags von 8.30 Uhr Uhr und donnerstags von 8.30 Uhr Uhr im Rathaus der Gemeinde Selfkant Zimmer 13 statt. Internet-Adresse der Gemeinde Selfkant: -Adresse der Gemeinde Selfkant: Schiedsfrau für die Gemeinde Selfkant Frau Elke Timmermans, Tel.: Frau Timmermans spricht auch Niederländisch. VDK-Sprechstunde Die monatliche VDK-Sprechstunde für den Bereich der Gemeinde Selfkant findet am 3. Mittwoch in der Zeit von Uhr im Rathaus in Tüddern Zimmer 5 statt. Bereitschaftsdienst des Verbandswasserwerk Gangelt GmbH Für die Meldung von Rohrbrüchen und sonstigen Schäden am Leitungsnetz des Verbandswasserwerkes ist das Büro Tag und Nacht telefonisch erreichbar. Telefon-Nummer: Das Büro befindet sich in Geilenkirchen-Niederheid
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